junge familie 6/2016
Der Ratgeber für Schwangere und Familien mit Babys. Titelthema: "Kind & Karriere - So klappt das gut"
Der Ratgeber für Schwangere und Familien mit Babys. Titelthema: "Kind & Karriere - So klappt das gut"
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WENN EIN DRITTER<br />
MITPLAPPERT<br />
vielleicht aber auch quakendes, weinendes,<br />
pupsendes Baby. So recht will das<br />
Bild nicht in meinen Kopf. Obwohl gerade<br />
ich es doch besonders gut verstehen<br />
müsste. Da sieht auch Sarah den größten<br />
Handlungsbedarf: „Es ist gar nicht so,<br />
dass es jemanden direkt störte, es war<br />
halt nur neu und ungewohnt.“<br />
Stillen am Arbeitsplatz:<br />
Ja, das geht!<br />
Sarah stillte weiter, auch als sich ihre<br />
Arbeitszeiten verlängerten. Eine Tagesmutter<br />
brachte ihr Kind dafür ins Büro.<br />
Komische Kommentare von den Kollegen?<br />
Oder böse Blicke? Fehlanzeige.<br />
„Eher interessiertes Nachfragen oder Zuspruch“,<br />
erzählt sie. Ein bisschen klingt<br />
es wie das Beste aus beiden Welten,<br />
Arbeiten und<br />
stillen gleichzeitig?<br />
Das<br />
musst du nicht,<br />
wenn du fest<br />
angestellt bist<br />
Stillzeiten am Arbeitsplatz:<br />
eure Rechte!<br />
1.<br />
Euch steht laut Mutterschutzgesetz<br />
„die zum<br />
Stillen erforderliche Zeit“<br />
auch am Arbeitsplatz zu.<br />
2. Arbeitstag: „mindestens<br />
Ganz konkret bedeutet das<br />
bei einem Acht-Stunden-<br />
zweimal täglich eine halbe Stunde<br />
oder einmal täglich eine Stunde“.<br />
Dabei ist bewusst von Mindestzeiten<br />
die Rede.<br />
3.<br />
Die Stillzeit darf nicht voroder<br />
nachgearbeitet werden<br />
und nicht von euren Pausenzeiten<br />
abgezogen werden.<br />
Fotos: Dirk Eisermann (1), Thinkstock<br />
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