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junge familie 6/2016

Der Ratgeber für Schwangere und Familien mit Babys. Titelthema: "Kind & Karriere - So klappt das gut"

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WENN EIN DRITTER<br />

MITPLAPPERT<br />

vielleicht aber auch quakendes, weinendes,<br />

pupsendes Baby. So recht will das<br />

Bild nicht in meinen Kopf. Obwohl gerade<br />

ich es doch besonders gut verstehen<br />

müsste. Da sieht auch Sarah den größten<br />

Handlungsbedarf: „Es ist gar nicht so,<br />

dass es jemanden direkt störte, es war<br />

halt nur neu und ungewohnt.“<br />

Stillen am Arbeitsplatz:<br />

Ja, das geht!<br />

Sarah stillte weiter, auch als sich ihre<br />

Arbeitszeiten verlängerten. Eine Tagesmutter<br />

brachte ihr Kind dafür ins Büro.<br />

Komische Kommentare von den Kollegen?<br />

Oder böse Blicke? Fehlanzeige.<br />

„Eher interessiertes Nachfragen oder Zuspruch“,<br />

erzählt sie. Ein bisschen klingt<br />

es wie das Beste aus beiden Welten,<br />

Arbeiten und<br />

stillen gleichzeitig?<br />

Das<br />

musst du nicht,<br />

wenn du fest<br />

angestellt bist<br />

Stillzeiten am Arbeitsplatz:<br />

eure Rechte!<br />

1.<br />

Euch steht laut Mutterschutzgesetz<br />

„die zum<br />

Stillen erforderliche Zeit“<br />

auch am Arbeitsplatz zu.<br />

2. Arbeitstag: „mindestens<br />

Ganz konkret bedeutet das<br />

bei einem Acht-Stunden-<br />

zweimal täglich eine halbe Stunde<br />

oder einmal täglich eine Stunde“.<br />

Dabei ist bewusst von Mindestzeiten<br />

die Rede.<br />

3.<br />

Die Stillzeit darf nicht voroder<br />

nachgearbeitet werden<br />

und nicht von euren Pausenzeiten<br />

abgezogen werden.<br />

Fotos: Dirk Eisermann (1), Thinkstock<br />

21

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