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Leben<br />
L] S 30<br />
Was steht im<br />
Zeugnis?<br />
Lehre fertig, Ausbildung beendet und jetzt<br />
soll es losgehen. Bewerbungen werden ge-<br />
schrieben, Zeugnisse, Arbeitsproben beigelegt,<br />
Foto aufgeklebt und ab die Post. Doch halt!<br />
Da fehlt was? Egal ob Praktikum, Lehre, Aus-<br />
bildung oder Minijob – je nach Dauer des<br />
Jobs gibt es ein Anrecht auf ein Zeugnis.<br />
Das hängt jedoch davon ab, wie lange jemand in<br />
einem Betrieb beschäf-<br />
tigt war. Handelt es sich<br />
nur um zwei Wochen<br />
bis drei Wochen, kann<br />
kein qualifiziertes Zeug-<br />
nis ausgestellt werden, das Auskunft über Leis-<br />
tung gibt. Bei kurzen Zeiträumen wird ein einfa-<br />
ches erstellt, in dem zum Beispiel die Dauer des<br />
Arbeitsverhältnisses und die Aufgaben beschrie-<br />
ben werden.<br />
Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist nicht nur Ar-<br />
beitnehmern vorbehalten, auch freie Mitarbeiter<br />
können auf eine Beurteilung bestehen. Es enthält<br />
zusätzlich zum einfachen Zeugnis das Verhalten<br />
im Betrieb, Führungsqualitäten und Arbeitsleis-<br />
tung. Weiterhin kann die Arbeitsbereitschaft,<br />
Fachkenntnisse, Qualität, Arbeitsumfang und<br />
noch vieles mehr einfließen.<br />
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Auf den ersten Blick lesen sich die Zeugnisse<br />
sehr positiv. Die Arbeitgeber sind verpflichtet,<br />
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„Jeder Satz hat seine<br />
Bedeutung!“<br />
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Dr. Michael Janßen ist Bremerhavener<br />
Fachanwalt für Arbeitsrecht.<br />
Von Ingrid Zöllner • Fotos: Antje Schimanke<br />
ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeug-<br />
nis auszustellen. Der Haken liegt jedoch im De-<br />
tail. War ein Arbeitgeber nicht zufrieden, so ver-<br />
steckt er die Kritik in ausgewählten Sätzen. In<br />
der „Zeugnissprache“ hat jeder Satz seine Bedeu-<br />
tung. Wer ein Zeugnis bekommen hat, sollte es<br />
genau prüfen. „Wer die Sätze in seinem Zeugnis<br />
nicht deuten kann, sollte jemanden fragen, der<br />
Erfahrung darin hat“, rät Dr. Michael Janßen,<br />
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Bremerhavener Fachanwalt für<br />
Arbeitsrecht. Die Arbeitnehmer-<br />
kammer kann auch weiter hel-<br />
fen.<br />
Die gängigsten Formulierungen<br />
können auch im Internet nachgesehen werden.<br />
Die Seite www.zeugnisdeutsch.de zum Beispiel<br />
listet Sätze von der Bewertung sehr gut bis unge-<br />
nügend auf. Die Unterschiede liegen manchmal<br />
nur in wenigen Buchstaben. Wer ein Zeugnis für<br />
den internationalen Markt braucht, wird bei<br />
www.arbeitszeugnisse.de fündig. Dort gibt es<br />
auch englische Formulierungen. Wer schon län-<br />
ger in einem Arbeitsverhältnis steht, kann in ei-<br />
nem jährlichen Abstand ein Zwischenzeugnis er-<br />
fragen. „Das Zwischenzeugnis kann sinnvoll für<br />
die Zukunft sein. Sollte das Arbeitsverhältnis be-<br />
endet werden, ist das in nicht wenigen Fällen mit<br />
Konflikten verbunden“, sagt Janßen. Beim Zwi-<br />
schenzeugnis ist das Verhältnis von Chef zu Mit-