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Leben<br />

L] S 30<br />

Was steht im<br />

Zeugnis?<br />

Lehre fertig, Ausbildung beendet und jetzt<br />

soll es losgehen. Bewerbungen werden ge-<br />

schrieben, Zeugnisse, Arbeitsproben beigelegt,<br />

Foto aufgeklebt und ab die Post. Doch halt!<br />

Da fehlt was? Egal ob Praktikum, Lehre, Aus-<br />

bildung oder Minijob – je nach Dauer des<br />

Jobs gibt es ein Anrecht auf ein Zeugnis.<br />

Das hängt jedoch davon ab, wie lange jemand in<br />

einem Betrieb beschäf-<br />

tigt war. Handelt es sich<br />

nur um zwei Wochen<br />

bis drei Wochen, kann<br />

kein qualifiziertes Zeug-<br />

nis ausgestellt werden, das Auskunft über Leis-<br />

tung gibt. Bei kurzen Zeiträumen wird ein einfa-<br />

ches erstellt, in dem zum Beispiel die Dauer des<br />

Arbeitsverhältnisses und die Aufgaben beschrie-<br />

ben werden.<br />

Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist nicht nur Ar-<br />

beitnehmern vorbehalten, auch freie Mitarbeiter<br />

können auf eine Beurteilung bestehen. Es enthält<br />

zusätzlich zum einfachen Zeugnis das Verhalten<br />

im Betrieb, Führungsqualitäten und Arbeitsleis-<br />

tung. Weiterhin kann die Arbeitsbereitschaft,<br />

Fachkenntnisse, Qualität, Arbeitsumfang und<br />

noch vieles mehr einfließen.<br />

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Auf den ersten Blick lesen sich die Zeugnisse<br />

sehr positiv. Die Arbeitgeber sind verpflichtet,<br />

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„Jeder Satz hat seine<br />

Bedeutung!“<br />

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Dr. Michael Janßen ist Bremerhavener<br />

Fachanwalt für Arbeitsrecht.<br />

Von Ingrid Zöllner • Fotos: Antje Schimanke<br />

ein wahrheitsgemäßes und wohlwollendes Zeug-<br />

nis auszustellen. Der Haken liegt jedoch im De-<br />

tail. War ein Arbeitgeber nicht zufrieden, so ver-<br />

steckt er die Kritik in ausgewählten Sätzen. In<br />

der „Zeugnissprache“ hat jeder Satz seine Bedeu-<br />

tung. Wer ein Zeugnis bekommen hat, sollte es<br />

genau prüfen. „Wer die Sätze in seinem Zeugnis<br />

nicht deuten kann, sollte jemanden fragen, der<br />

Erfahrung darin hat“, rät Dr. Michael Janßen,<br />

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Bremerhavener Fachanwalt für<br />

Arbeitsrecht. Die Arbeitnehmer-<br />

kammer kann auch weiter hel-<br />

fen.<br />

Die gängigsten Formulierungen<br />

können auch im Internet nachgesehen werden.<br />

Die Seite www.zeugnisdeutsch.de zum Beispiel<br />

listet Sätze von der Bewertung sehr gut bis unge-<br />

nügend auf. Die Unterschiede liegen manchmal<br />

nur in wenigen Buchstaben. Wer ein Zeugnis für<br />

den internationalen Markt braucht, wird bei<br />

www.arbeitszeugnisse.de fündig. Dort gibt es<br />

auch englische Formulierungen. Wer schon län-<br />

ger in einem Arbeitsverhältnis steht, kann in ei-<br />

nem jährlichen Abstand ein Zwischenzeugnis er-<br />

fragen. „Das Zwischenzeugnis kann sinnvoll für<br />

die Zukunft sein. Sollte das Arbeitsverhältnis be-<br />

endet werden, ist das in nicht wenigen Fällen mit<br />

Konflikten verbunden“, sagt Janßen. Beim Zwi-<br />

schenzeugnis ist das Verhältnis von Chef zu Mit-

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