13.12.2016 Aufrufe

Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen: - Amtsgerichte - Landesgerichte - Oberlandesgerichte - Arbeitsgerichte - Landesarbeitsgerichte - Sozialgerichte - Landessozialgerichte - Verwaltungsgerichte - Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe - Finanzgerichte Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen. Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017 Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke Herausgeber: Norbert Schneider 2. Auflage 2017 Bestellnr. 80001010 Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS

Nutzer der Tabelle bekommen durchschnittlich 750 Euro mehr im Jahr erstattet
Um erstattungsfähige Kosten zu berechnen, ist eine komplizierte und zeitaufwendige Recherche erforderlich. Die Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte des Abrechnungsexperten Norbert Schneider erspart Anwälten und deren Mitarbeitern diesen Aufwand. In ihr lässt sich die jeweils weiteste Entfernung des einzelnen Gerichtsbezirks nachschlagen. Neben Zeit und Aufwand sparen Nutzer der Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte auch Geld: Durch ihre Nutzung bekommen sie im Schnitt 750 Euro mehr im Jahr erstattet. Zusätzlich sind in der zweiten erweiterten Auflage zu den drei Gerichtsarten sieben hinzugekommen:

- Amtsgerichte
- Landesgerichte
- Oberlandesgerichte
- Arbeitsgerichte
- Landesarbeitsgerichte
- Sozialgerichte
- Landessozialgerichte
- Verwaltungsgerichte
- Oberverwaltungsgerichte/ Verwaltungsgerichtshöfe
- Finanzgerichte

Ergänzend zur Tabelle erklärt Norbert Schneider die Rechtslage hinter der Verfahrenskostenhilfe-/Prozesskostenhilfemandaten sowie der Kostenerstattung. Musterformulierungen und Erläuterungen helfen, Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.
Kostenlose Reisekostentabelle für auswärtige Anwälte 2017

Entfernungstabellen für Amtsgerichts-, Landgerichts- und Oberlandesgerichtsbezirke sowie Arbeitsgerichts-, Verwaltungsgerichts-, Sozialgerichts- und Finanzgerichtsbezirke

Herausgeber: Norbert Schneider
2. Auflage 2017
Bestellnr. 80001010
Link zum kostenlosem Download: http://bit.ly/2hhtSrS

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Amtsgerichte<br />

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zum Amtsgericht<br />

Amtsgericht Straße Nr. PLZ Ort PLZ Ort km<br />

Wuppertal Eiland 2 42103 Wuppertal 0 3<br />

Würzburg Ottostr. 5 97070 Würzburg 97243 Bieberehren 38<br />

Zehdenick Friedrich-Ebert-Platz 9 16792 Zehdenick 16798 Fürstenberg (Havel) 33<br />

Zeitz Herzog-Moritz-Platz 1 06712 Zeitz 06721 Osterfeld 17<br />

Zerbst Neue Brücke 22 39261 Zerbst (Anhalt) 06869 Coswig (Anhalt) 32<br />

Zeven Bäckerstr. 1 27404 Zeven 27419 Lengenbostel 24<br />

Zittau Lessingstr. 1 02763 Zittau 02736 Oppach 44 1<br />

- Zweigstelle Löbau Promenadenring 3 02708 Löbau 02782 Seifhennersdorf 24 2<br />

Zossen Gerichtstr. 10 15806 Zossen 14979 Großbeeren 30<br />

Zweibrücken Herzogstr. 2 66482 Zweibrücken 66919 Schauerberg 36<br />

Zwickau Humboldtstr. 1 08056 Zwickau 08147 Crinitzberg 66<br />

Fußnotentext zur Tabelle<br />

Zu 1: Da dieses Gericht auch Zweigstellen/Außenstellen unterhält, ist auf die höchstmögliche Entfernung vom Gericht bis zum<br />

entferntesten Ort abzustellen, auch wenn dieser im Zuständigkeitsbereich der Zweigstelle/Außenstelle liegt.<br />

Zu 2: Da es sich bei diesem Gericht um eine Zweigstelle/Außenstelle/Nebenstelle, <strong>auswärtige</strong> Kammern oder Senate handelt, gilt<br />

der gesamte Gerichtsbezirk des Hauptgerichts. Abzustellen ist also auf die höchstmögliche Entfernung von der Zweigstelle/<br />

Außenstelle bis zum äußersten Ort im gesamten Gerichtsbezirk.<br />

Zu 3: Da sich dieser Gerichtsbezirk mit dem Startbezirk deckt, gibt es hier im Gerichtsbezirk keine <strong>Anwälte</strong>, die Reisekosten<br />

berechnen können, da hier eine Geschäftsreise nach Vorbem. 7 Abs. 2 VV RVG nicht möglich ist. Bei der Tätigkeit eines<br />

<strong>auswärtige</strong>n Anwalts vor diesem Gericht können Reisekosten also nur erstattet verlangt werden, wenn die Hinzuziehung<br />

des <strong>auswärtige</strong>n Anwalts notwendig war. Im Falle der Beiordnung im Wege der Verfahrens- oder Prozesskostenhilfe zu den<br />

Bedingungen eines im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts können in diesem Fall ebenfalls keine Reisekosten geltend<br />

gemacht werden.<br />

Schneider | <strong>Reisekostentabelle</strong> <strong>für</strong> <strong>auswärtige</strong> <strong>Anwälte</strong> <strong>2017</strong> 53<br />

Deutscher Anwaltverlag

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