Dorfblatt GEMEINDE KIENS
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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong><br />
Glückwunsch<br />
Aus dem Umweltamt<br />
Rundschreiben des Landesamtes für Gewässerschutz<br />
“Bestimmungen betreffend die Lagerung<br />
von verunreinigenden Stoffen in Durchführung des<br />
Art. 45 des LG 8/2002“ – Dekret des Landeshauptmanns<br />
vom 21.01.2008 Nr. 6<br />
1. Einleitung<br />
Das Kapitel III der Durchführungsverordnung, erlassen<br />
mit Dekret des Landeshauptmanns vom 21.01.2008 Nr. 6,<br />
enthält die Umweltbestimmungen für Lagerstätten mit einer<br />
Kapazität von mehr als 1000 Liter bezüglich der Lage,<br />
der technischen Eigenschaften, den Einbau, den Betrieb,<br />
der periodischen Kontrolle und deren Anpassung.<br />
Unter dem Begriff verunreinigende Stoffe versteht man<br />
alle Stoffe, die von der Richtlinie Nr. 67/548/CEE und<br />
folgenden Abänderungen betreffend die Kennzeichnung<br />
der gefährlichen Stoffe (z.B. Benzin, Diesel, Altöl, chemische<br />
Stoffe und Verbindungen) geregelt sind.<br />
Unserem fl eißigen und gewissenhaften<br />
Mitarbeiter im Bauamt,<br />
Reinhard Mutschlechner,<br />
wünschen wir zum runden Geburtstag<br />
alles erdenklich Gute.<br />
Der Bürgermeister, die Gemeindeverwaltung<br />
und die Gemeindebediensteten.<br />
Auch das Redaktionsteam<br />
schließt sich den Glückwünschen an.<br />
15<br />
Umwelt<br />
Beim Betrieb der Lager von verunreinigenden Stoffen<br />
müssen auf jeden Fall auch die Bestimmungen betreffend<br />
Abfallwirtschaft, Sicherheit und Brandschutz, insbesondere<br />
wenn es sich um entfl ammbare Stoffe wie Treibstoff<br />
handelt, berücksichtigt werden. Es wird außerdem darauf<br />
hingewiesen, dass die Tankstellen verwaltungsmäßig<br />
durch eigene Bestimmungen der Handelsordnung geregelt<br />
werden.<br />
Mobile Tankstellen sind durch das DM vom 19. März<br />
1990 geregelt, das unter anderem die Genehmigung der<br />
Bauart durch das Innenministerium vorsieht. Die Benutzung<br />
dieser Anlagen ist nur für die Betankung von Fahrzeugen<br />
in landwirtschaftlichen Betrieben, Gruben<br />
und Baustellen für Straßen, Bahnlinien und Bauten<br />
(nur in jenen Fällen, die von der Handelsordnung vorgesehen<br />
sind) erlaubt.<br />
Die Projektierung und die Konstruktion der Behälter ist<br />
auf nationaler und europäischer Ebene von verschiedenen<br />
Bestimmungen betreffend Sicherheit und Brandschutz