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Dorfblatt GEMEINDE KIENS

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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong><br />

verwiesen, dass die Abdeckung mit Porphyrwürfeln, Betonwürfel<br />

und Ähnliches, auch wenn diese auf einer abgedichteten<br />

Plattform verlegt wurden, nicht geeignet ist,<br />

da eine ständige Überprüfung und sofortige Feststellung<br />

von eventuellen Rissen nicht möglich ist, was zu einer<br />

Verunreinigung des Untergrundes führen könnte. Mit besonderer<br />

Aufmerksamkeit sind die Sammelrinnen oder<br />

Schächte zu verlegen, um undichte Stellen zwischen der<br />

Betondecke und den Einbauten zu vermeiden. Die Betankung<br />

darf nicht mit Schwerkraft erfolgen, sondern mittels<br />

Pumpe. Die Zapfpistolen müssen eine Vorrichtung zur<br />

automatischen Abschaltung bei vollem Tank aufweisen.<br />

In unmittelbarer Nähe der Zapfsäulen sind Bindemittel<br />

bereitzustellen.<br />

4. Anpassung der bestehenden Lagerstätten<br />

(Tanks)<br />

Einwandige Behälter, die vor weniger als 10 Jahren durch<br />

eine Innenbeschichtung saniert wurden ohne einem Leckwarngerät<br />

(diese Art von Sanierung war nur zulässig bei<br />

Tanks, welche der Kontrolle von seiten der UTIF unterlagen)<br />

müssen innerhalb von 10 Jahren ab Sanierung außer<br />

Betrieb genommen werden. Die Tanks, die vor mehr als<br />

10 Jahren saniert wurden, müssen innerhalb von 2 Jahren<br />

(26/03/2010) nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung<br />

außer Betrieb genommen werden.<br />

Die einwandigen oder beschichteten Tanks können in<br />

doppelwandige Tanks umgerüstet werden, sofern der<br />

gute Zustand der Struktur und die Dichtheit nachgewiesen<br />

ist. Bei den zu doppelwandigen Tanks umgerüsteten<br />

Behältern muss ein Leckwarngerät zur kontinuierlichen<br />

Kontrolle des Zwischenraumes eingebaut werden; diese<br />

Tanks können in Betrieb bleiben solange die periodischen<br />

Kontrollen ein positives Ergebnis ergeben.<br />

Sollten die Überprüfungen oder die Dichtheitsprüfungen<br />

ein negatives Ergebnis zeigen, muss der Behälter außer<br />

Betrieb genommen werden und es muss der Untergrund<br />

auf eventuelle Verunreinigungen überprüft werden.<br />

Die Rohrleitungen und die Umladefl ächen, die nicht den<br />

Bestimmungen der Durchführungsverordnung entsprechen,<br />

müssen innerhalb von 4 Jahren (26/03/2012) nach<br />

deren Inkrafttreten angepasst werden. Es muss darauf hingewiesen<br />

werden, dass im Fall der Anpassung der Umladefl<br />

ächen überprüft werden muss, ob der Untergrund<br />

verunreinigt ist und dass gegebenenfalls die erforderliche<br />

Bodensanierung durchgeführt werden muss. Bei Tankstellen<br />

oder Handelsdepots muss vor Beginn der Arbeiten<br />

das Amt für Abfallwirtschaft verständigt werden.<br />

Lagerstätten für feste und halbfeste Stoffe, die nicht den<br />

Bestimmungen der Durchführungsverordnung entspre-<br />

17<br />

Umwelt<br />

chen, müssen innerhalb von 2 Jahren (26/03/2010) nach<br />

deren Inkrafttreten angepasst werden.<br />

5. Periodische Überprüfungen<br />

Der einwandfreie Zustand der Lagerstätten, der eingegrabenen<br />

Rohrleitungen, der Schutz und Kontrollvorrichtungen<br />

und der Umladefl ächen für verunreinigende<br />

Stoffe ist stets zu gewährleisten. Alle acht Jahre ist eine<br />

Überprüfung von spezialisiertem Personal durchzuführen.<br />

Das Ergebnis der Überprüfungen ist mit einem eigenen<br />

Vordruck (Anlage 2) zu bestätigen und innerhalb<br />

von 30 Tagen an die zuständige Gemeinde zu übermitteln.<br />

An den Behältern und an den Kontrollvorrichtungen ist<br />

eine Plakette anzubringen mit Angabe des Datums und<br />

des Prüfers (z.B. wie bei den Feuerlöschern) Die Kontrollen<br />

an den Behältern und Anlagen sind gemäß den Bedienungsanleitungen<br />

und Wartungsvorschriften des Herstellers<br />

durchzuführen.<br />

Bei der periodischen Kontrolle von einwandigen Behältern<br />

ist insbesondere der einwandfreie Zustand des<br />

Schutzbauwerkes zu überprüfen. Bei den periodischen<br />

Kontrollen der doppelwandigen Behälter ist insbesondere<br />

der einwandfreie Betrieb des Leckanzeigegerätes<br />

gemäß Angaben des Herstellers zu überprüfen. Die Überprüfungen<br />

und Kontrollen müssen von spezialisiertem<br />

Personal durchgeführt werden, das in diesem Bereich tätig<br />

ist und über die geeigneten Messinstrumente verfügt,<br />

um Dichtheitsprüfungen an Behältern und Rohrleitungen<br />

und andere technische Prüfverfahren laut Angaben des<br />

Herstellers durchführen zu können. Die Überprüfungen<br />

können z.B. von Herstellern oder Installateuren von Behältern<br />

und Kontrollsystemen, von Planern oder Abnahmetechnikern<br />

durchgeführt werden. Die Überprüfungen<br />

können auch von verschiedenen Firmen/Personen für verschiedene<br />

Anlagenteile durchgeführt werden.<br />

Dies unbeschadet weiterer Überprüfungen, die von anderen<br />

Bestimmungen wie jene betreffend Brandschutz und<br />

Arbeitsschutz vorgesehen sind, welche periodische Kontrollen<br />

der Gefahrenzonen, der Sicherheitseinrichtungen,<br />

der Brandschutzausrüstungen, der Elektroeinrichtungen<br />

usw. vorsehen.<br />

6. Außerbetriebnahme<br />

Im Fall der Außerbetriebnahme sind die Rückstände im<br />

Behälter von autorisierten Firmen zu entsorgen und der<br />

Behälter ist stillzulegen und zu versiegeln. Die erfolgte<br />

Außerbetriebnahme ist der zuständigen Gemeinde mitzuteilen.<br />

Der Mitteilung werden eine Bestätigung des Unternehmens,<br />

das die Reinigung des Behälters durchgeführt<br />

hat, sowie eine Kopie des Abfallbegleitscheins beigelegt.

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