Dorfblatt GEMEINDE KIENS
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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong><br />
verwiesen, dass die Abdeckung mit Porphyrwürfeln, Betonwürfel<br />
und Ähnliches, auch wenn diese auf einer abgedichteten<br />
Plattform verlegt wurden, nicht geeignet ist,<br />
da eine ständige Überprüfung und sofortige Feststellung<br />
von eventuellen Rissen nicht möglich ist, was zu einer<br />
Verunreinigung des Untergrundes führen könnte. Mit besonderer<br />
Aufmerksamkeit sind die Sammelrinnen oder<br />
Schächte zu verlegen, um undichte Stellen zwischen der<br />
Betondecke und den Einbauten zu vermeiden. Die Betankung<br />
darf nicht mit Schwerkraft erfolgen, sondern mittels<br />
Pumpe. Die Zapfpistolen müssen eine Vorrichtung zur<br />
automatischen Abschaltung bei vollem Tank aufweisen.<br />
In unmittelbarer Nähe der Zapfsäulen sind Bindemittel<br />
bereitzustellen.<br />
4. Anpassung der bestehenden Lagerstätten<br />
(Tanks)<br />
Einwandige Behälter, die vor weniger als 10 Jahren durch<br />
eine Innenbeschichtung saniert wurden ohne einem Leckwarngerät<br />
(diese Art von Sanierung war nur zulässig bei<br />
Tanks, welche der Kontrolle von seiten der UTIF unterlagen)<br />
müssen innerhalb von 10 Jahren ab Sanierung außer<br />
Betrieb genommen werden. Die Tanks, die vor mehr als<br />
10 Jahren saniert wurden, müssen innerhalb von 2 Jahren<br />
(26/03/2010) nach Inkrafttreten der Durchführungsverordnung<br />
außer Betrieb genommen werden.<br />
Die einwandigen oder beschichteten Tanks können in<br />
doppelwandige Tanks umgerüstet werden, sofern der<br />
gute Zustand der Struktur und die Dichtheit nachgewiesen<br />
ist. Bei den zu doppelwandigen Tanks umgerüsteten<br />
Behältern muss ein Leckwarngerät zur kontinuierlichen<br />
Kontrolle des Zwischenraumes eingebaut werden; diese<br />
Tanks können in Betrieb bleiben solange die periodischen<br />
Kontrollen ein positives Ergebnis ergeben.<br />
Sollten die Überprüfungen oder die Dichtheitsprüfungen<br />
ein negatives Ergebnis zeigen, muss der Behälter außer<br />
Betrieb genommen werden und es muss der Untergrund<br />
auf eventuelle Verunreinigungen überprüft werden.<br />
Die Rohrleitungen und die Umladefl ächen, die nicht den<br />
Bestimmungen der Durchführungsverordnung entsprechen,<br />
müssen innerhalb von 4 Jahren (26/03/2012) nach<br />
deren Inkrafttreten angepasst werden. Es muss darauf hingewiesen<br />
werden, dass im Fall der Anpassung der Umladefl<br />
ächen überprüft werden muss, ob der Untergrund<br />
verunreinigt ist und dass gegebenenfalls die erforderliche<br />
Bodensanierung durchgeführt werden muss. Bei Tankstellen<br />
oder Handelsdepots muss vor Beginn der Arbeiten<br />
das Amt für Abfallwirtschaft verständigt werden.<br />
Lagerstätten für feste und halbfeste Stoffe, die nicht den<br />
Bestimmungen der Durchführungsverordnung entspre-<br />
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Umwelt<br />
chen, müssen innerhalb von 2 Jahren (26/03/2010) nach<br />
deren Inkrafttreten angepasst werden.<br />
5. Periodische Überprüfungen<br />
Der einwandfreie Zustand der Lagerstätten, der eingegrabenen<br />
Rohrleitungen, der Schutz und Kontrollvorrichtungen<br />
und der Umladefl ächen für verunreinigende<br />
Stoffe ist stets zu gewährleisten. Alle acht Jahre ist eine<br />
Überprüfung von spezialisiertem Personal durchzuführen.<br />
Das Ergebnis der Überprüfungen ist mit einem eigenen<br />
Vordruck (Anlage 2) zu bestätigen und innerhalb<br />
von 30 Tagen an die zuständige Gemeinde zu übermitteln.<br />
An den Behältern und an den Kontrollvorrichtungen ist<br />
eine Plakette anzubringen mit Angabe des Datums und<br />
des Prüfers (z.B. wie bei den Feuerlöschern) Die Kontrollen<br />
an den Behältern und Anlagen sind gemäß den Bedienungsanleitungen<br />
und Wartungsvorschriften des Herstellers<br />
durchzuführen.<br />
Bei der periodischen Kontrolle von einwandigen Behältern<br />
ist insbesondere der einwandfreie Zustand des<br />
Schutzbauwerkes zu überprüfen. Bei den periodischen<br />
Kontrollen der doppelwandigen Behälter ist insbesondere<br />
der einwandfreie Betrieb des Leckanzeigegerätes<br />
gemäß Angaben des Herstellers zu überprüfen. Die Überprüfungen<br />
und Kontrollen müssen von spezialisiertem<br />
Personal durchgeführt werden, das in diesem Bereich tätig<br />
ist und über die geeigneten Messinstrumente verfügt,<br />
um Dichtheitsprüfungen an Behältern und Rohrleitungen<br />
und andere technische Prüfverfahren laut Angaben des<br />
Herstellers durchführen zu können. Die Überprüfungen<br />
können z.B. von Herstellern oder Installateuren von Behältern<br />
und Kontrollsystemen, von Planern oder Abnahmetechnikern<br />
durchgeführt werden. Die Überprüfungen<br />
können auch von verschiedenen Firmen/Personen für verschiedene<br />
Anlagenteile durchgeführt werden.<br />
Dies unbeschadet weiterer Überprüfungen, die von anderen<br />
Bestimmungen wie jene betreffend Brandschutz und<br />
Arbeitsschutz vorgesehen sind, welche periodische Kontrollen<br />
der Gefahrenzonen, der Sicherheitseinrichtungen,<br />
der Brandschutzausrüstungen, der Elektroeinrichtungen<br />
usw. vorsehen.<br />
6. Außerbetriebnahme<br />
Im Fall der Außerbetriebnahme sind die Rückstände im<br />
Behälter von autorisierten Firmen zu entsorgen und der<br />
Behälter ist stillzulegen und zu versiegeln. Die erfolgte<br />
Außerbetriebnahme ist der zuständigen Gemeinde mitzuteilen.<br />
Der Mitteilung werden eine Bestätigung des Unternehmens,<br />
das die Reinigung des Behälters durchgeführt<br />
hat, sowie eine Kopie des Abfallbegleitscheins beigelegt.