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Dorfblatt GEMEINDE KIENS

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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong> Gemeindenachrichten<br />

<strong>GEMEINDE</strong>NACHRICHTEN<br />

Beschlüsse des Gemeinderates<br />

Die wichtigsten Beschlüsse des Gemeinderates<br />

01.11.2008 – 31.01.2009<br />

Sitzung vom 29.12.2008:<br />

Abänderung der neuen Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer-ICI:<br />

Der Gemeinderat hat die geltende Verordnung über die<br />

Gemeindeimmobiliensteuer-ICI wie folgt abgeändert:<br />

Art. 2 „Steuervergünstigungen für die Hauptwohnung:<br />

Einbeziehung des Zubehörs“<br />

„1. Mit Bezug auf die Anwendung der Steuervergünstigungen<br />

hinsichtlich der Gemeindeimmobiliensteuer wird<br />

je 1 Immobilie, welche laut Art. 817 des BGB als Zubehör<br />

gilt, als Bestandteil der Wohnung angesehen.....“<br />

Art. 3 „Anwendung der für die Hauptwohnung vorgesehenen<br />

Steuervergünstigungen auch für jene Wohnungen,<br />

welche an Verwandte als Nutzungsleihe abgetreten werden,<br />

sowie der Hauptwohnung gleichgestellte“<br />

„1. ...auf diese Wohnungen wird der für die Hauptwohnung<br />

vorgesehene Hebesatz angewandt und der für dieselben<br />

festgesetzte Freibetrag angewandt, sowie auch<br />

das Zubehör miteinbezogen.....“<br />

Gemeindeimmobiliensteuer: Festlegung des Freibetrages<br />

für die Hauptwohnung und Festlegung<br />

des ICI-Hebesatzes:<br />

Der Steuersatz von jeder Gemeinde muss im Ausmaß<br />

von mindestens 4 Promille und von höchstens 7 Promille<br />

beschlossen werden und muss innerhalb dieser Grenzen<br />

auf Immobilien, die nicht als Wohnung genutzt werden<br />

oder eine Ergänzung zur Hauptwohnung darstellen, oder<br />

auf unvermietete Wohnungen festgesetzt werden.<br />

Der Gemeinderat hat beschlossen für das Jahr 2009 den<br />

Steuersatz der Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI),<br />

mit der unten angeführten Ausnahme, im einheitlichen<br />

Ausmaß von 4 Promille festzulegen. Für die Immobilieneinheiten,<br />

welche nach R.G. 29.08.1976, Nr. 10 i.g.F.<br />

- Titel II, in der Fassung des Art. 14 des entsprechenden<br />

E.T., genehmigt mit D.P.R.A. vom 20.10.1988, Nr. 29/L<br />

(Zweitwohnungen) der Aufenthaltsabgabe unterliegen,<br />

wurde der Steuersatz mit 7 Promille festgelegt. Weiters<br />

wurde für das Jahr 2009 der ICI-Freibetrag für die Hauptwohnung<br />

mit Euro 232,00.- festgelegt.<br />

Feuerwehrdienst: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages<br />

für das Jahr 2009 für jede in dieser Gemeinde<br />

errichtete Feuerwehr:<br />

Der Haushaltsvoranschlag der Freiwilligen Feuerwehren<br />

wurde mit folgenden Endergebnissen genehmigt:<br />

Kiens Euro 46.651,00.-<br />

Ehrenburg Euro 31.915,00.-<br />

St. Sigmund Euro 155.990,00.-<br />

Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das<br />

Finanzjahr 2009 mit Vorschaubericht und programmatischen<br />

Erklärungen, Programm der Investitionen<br />

und den Mehrjahreshaushalt 2009 – 2011:<br />

Nach eingehender Diskussion wurde der Haushaltsplan<br />

einstimmig mit einer Gesamtsumme von Euro<br />

4.915.218,00.- an Einnahmen und Ausgaben genehmigt.<br />

Ebenso wurden der Vorschaubericht, die programmatischen<br />

Erklärungen und der Mehrjahreshaushalt<br />

genehmigt.<br />

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