Dorfblatt GEMEINDE KIENS
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<strong>Dorfblatt</strong> <strong>GEMEINDE</strong> <strong>KIENS</strong> Gemeindenachrichten<br />
<strong>GEMEINDE</strong>NACHRICHTEN<br />
Beschlüsse des Gemeinderates<br />
Die wichtigsten Beschlüsse des Gemeinderates<br />
01.11.2008 – 31.01.2009<br />
Sitzung vom 29.12.2008:<br />
Abänderung der neuen Verordnung über die Gemeindeimmobiliensteuer-ICI:<br />
Der Gemeinderat hat die geltende Verordnung über die<br />
Gemeindeimmobiliensteuer-ICI wie folgt abgeändert:<br />
Art. 2 „Steuervergünstigungen für die Hauptwohnung:<br />
Einbeziehung des Zubehörs“<br />
„1. Mit Bezug auf die Anwendung der Steuervergünstigungen<br />
hinsichtlich der Gemeindeimmobiliensteuer wird<br />
je 1 Immobilie, welche laut Art. 817 des BGB als Zubehör<br />
gilt, als Bestandteil der Wohnung angesehen.....“<br />
Art. 3 „Anwendung der für die Hauptwohnung vorgesehenen<br />
Steuervergünstigungen auch für jene Wohnungen,<br />
welche an Verwandte als Nutzungsleihe abgetreten werden,<br />
sowie der Hauptwohnung gleichgestellte“<br />
„1. ...auf diese Wohnungen wird der für die Hauptwohnung<br />
vorgesehene Hebesatz angewandt und der für dieselben<br />
festgesetzte Freibetrag angewandt, sowie auch<br />
das Zubehör miteinbezogen.....“<br />
Gemeindeimmobiliensteuer: Festlegung des Freibetrages<br />
für die Hauptwohnung und Festlegung<br />
des ICI-Hebesatzes:<br />
Der Steuersatz von jeder Gemeinde muss im Ausmaß<br />
von mindestens 4 Promille und von höchstens 7 Promille<br />
beschlossen werden und muss innerhalb dieser Grenzen<br />
auf Immobilien, die nicht als Wohnung genutzt werden<br />
oder eine Ergänzung zur Hauptwohnung darstellen, oder<br />
auf unvermietete Wohnungen festgesetzt werden.<br />
Der Gemeinderat hat beschlossen für das Jahr 2009 den<br />
Steuersatz der Gemeindesteuer auf Immobilien (ICI),<br />
mit der unten angeführten Ausnahme, im einheitlichen<br />
Ausmaß von 4 Promille festzulegen. Für die Immobilieneinheiten,<br />
welche nach R.G. 29.08.1976, Nr. 10 i.g.F.<br />
- Titel II, in der Fassung des Art. 14 des entsprechenden<br />
E.T., genehmigt mit D.P.R.A. vom 20.10.1988, Nr. 29/L<br />
(Zweitwohnungen) der Aufenthaltsabgabe unterliegen,<br />
wurde der Steuersatz mit 7 Promille festgelegt. Weiters<br />
wurde für das Jahr 2009 der ICI-Freibetrag für die Hauptwohnung<br />
mit Euro 232,00.- festgelegt.<br />
Feuerwehrdienst: Genehmigung des Haushaltsvoranschlages<br />
für das Jahr 2009 für jede in dieser Gemeinde<br />
errichtete Feuerwehr:<br />
Der Haushaltsvoranschlag der Freiwilligen Feuerwehren<br />
wurde mit folgenden Endergebnissen genehmigt:<br />
Kiens Euro 46.651,00.-<br />
Ehrenburg Euro 31.915,00.-<br />
St. Sigmund Euro 155.990,00.-<br />
Genehmigung des Haushaltsvoranschlages für das<br />
Finanzjahr 2009 mit Vorschaubericht und programmatischen<br />
Erklärungen, Programm der Investitionen<br />
und den Mehrjahreshaushalt 2009 – 2011:<br />
Nach eingehender Diskussion wurde der Haushaltsplan<br />
einstimmig mit einer Gesamtsumme von Euro<br />
4.915.218,00.- an Einnahmen und Ausgaben genehmigt.<br />
Ebenso wurden der Vorschaubericht, die programmatischen<br />
Erklärungen und der Mehrjahreshaushalt<br />
genehmigt.<br />
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