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Winter in Berlin Sonderbeilage zum Winterdienst

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<strong>W<strong>in</strong>ter</strong>dienst<br />

schuldigten der Akten<strong>in</strong>halt nicht bekannt,<br />

er wird ihm auch nicht ausführlich mitgeteilt.<br />

Auch kennt er oft die rechtlichen<br />

Voraussetzungen, die für e<strong>in</strong>e Strafe vorliegen<br />

müssen, nur unzureichend. Ebenso<br />

wenig weiß er, wie sicher – und ob überhaupt<br />

- das Ordnungsamt se<strong>in</strong>e Vorwürfe<br />

belegen kann.<br />

Denken Sie an das „Klassikerbeispiel“ beim<br />

Vorwurf der Fahrerflucht: Wenn Sie bei der<br />

Anhörung äußern, „ich habe nicht bemerkt,<br />

dass ich beim Ausparken den Kotflügel des<br />

Nachbarautos auch nur berührt habe“, s<strong>in</strong>d<br />

Sie schon verloren, weil Sie zugegeben<br />

haben, <strong>zum</strong> maßgeblichen Zeitpunkt am<br />

Steuer gesessen zu haben!<br />

E<strong>in</strong>e Pflicht, sich <strong>in</strong>haltlich zu äußern,<br />

besteht nicht. Es müssen lediglich die Angaben<br />

zur Person mitgeteilt werden. Weder<br />

im Ordnungswidrigkeitsrecht noch im<br />

Strafrecht gibt es <strong>in</strong> dieser Verfahrensstufe<br />

Verspätungsvorschriften oder Ähnliches.<br />

Entlastender Vortrag kann jederzeit auch<br />

noch im Gerichtsverfahren erfolgen.<br />

Wenn Sie sich äußern wollen, lassen Sie<br />

zuvor e<strong>in</strong>en fachkundigen Rechtsanwalt<br />

<strong>in</strong> die Ermittlungsakte E<strong>in</strong>sicht nehmen,<br />

und besprechen Sie das Ergebnis mit ihm.<br />

Er sollte auch die Korrespondenz mit der<br />

Bußgeldbehörde führen.<br />

Der <strong>in</strong>haltliche Vorwurf wird entweder dar<strong>in</strong><br />

bestehen, dass Sie die Verkehrssicherungspflicht<br />

verletzt haben (nicht oder nicht<br />

rechtzeitig oder nicht gründlich genug<br />

geräumt) oder Ihrer Überwachungspflicht<br />

nicht nachgekommen s<strong>in</strong>d (Kontrolle<br />

der beauftragten Firmen oder des Hausmeisters).<br />

Zivilrechtlich gibt es e<strong>in</strong>ige<br />

Urteile zu diesen Pflichten. Sie müssen nicht<br />

zwangsläufig im Ordnungswidrigkeits-<br />

oder Strafrecht gelten. Es bleibt abzuwarten,<br />

welche Anforderungen die Berl<strong>in</strong>er<br />

Gerichte hier aufstellen werden. Bis dah<strong>in</strong><br />

gilt, dass Sie so sorgfältig und gründlich<br />

wie möglich die Verkehrssicherungs- oder<br />

Überwachungspflicht ausüben und dies<br />

dokumentieren.<br />

Der Überwachungspflicht nachzukommen<br />

bedeutet, regelmäßig zu kontrollieren oder<br />

kontrollieren zu lassen. Bis zur Änderung<br />

des Berl<strong>in</strong>er Straßenre<strong>in</strong>igungsgesetzes<br />

im Jahr 2010 gab es diese Überwachungspflicht<br />

für die Anlieger nicht. Stattdessen<br />

galt: Wenn e<strong>in</strong> Dritter (Räumfirma, Hauswart<br />

oder Mieter) die Räumpflichten<br />

übernommen hatte und dies dem dafür<br />

zuständigen Bezirksamt Lichtenberg mitgeteilt<br />

worden war, war dieses Bezirksamt<br />

für die Überwachung zuständig, sofern es<br />

der Übernahme der Räumpflicht durch<br />

Dritte nicht widersprochen hatte.<br />

Seit 2010 s<strong>in</strong>d wieder die Anlieger für die<br />

Überwachung zuständig. Es ist deshalb<br />

s<strong>in</strong>nvoll, wie <strong>in</strong> früheren Zeiten e<strong>in</strong> „Räumbuch“<br />

zu führen, <strong>in</strong> dem die Kontrollen<br />

nach Datum, Uhrzeit und Kontrollperson<br />

festgehalten werden sollten. An Tagen<br />

mit Schneefall sollte sorgfältig kontrolliert<br />

und fotografiert werden. Auch die Kontrolltätigkeit<br />

kann delegiert werden. Wurde<br />

die Räumpflicht nicht ordnungsgemäß<br />

erfüllt, ist der dazu verpflichtete Dienstleister<br />

unverzüglich aufzufordern, se<strong>in</strong>er<br />

Verpflichtung nachzukommen. Auch<br />

das ist zu dokumentieren (Datum, Uhrzeit<br />

etc.). Gegebenenfalls muss e<strong>in</strong>e<br />

Nr. 22/2011 DAS GRUNDEIGENTUM <strong>W<strong>in</strong>ter</strong>dienst-<strong>Sonderbeilage</strong><br />

Ersatzvornahme vorgenommen werden<br />

und/oder sogar das Vertragsverhältnis<br />

aufgekündigt und e<strong>in</strong> anderes verlässliches<br />

Schneeräumunternehmen beauftragt<br />

werden. Ist das nicht möglich,<br />

s<strong>in</strong>d auch diese (vergeblichen) Versuche<br />

zu dokumentieren. Die beiden <strong>W<strong>in</strong>ter</strong><br />

2009/2010 und 2010/2011 haben gezeigt,<br />

dass Beschwerden bei Dienstleistern oft<br />

fruchtlos waren, manchmal war sogar e<strong>in</strong>e<br />

Kontaktaufnahme unmöglich. Post blieb<br />

unbeantwortet, Telefone unbesetzt.<br />

Auch wenn solche Versuche im Ergebnis<br />

erfolglos gewesen s<strong>in</strong>d, so s<strong>in</strong>d diese im<br />

Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren<br />

zu dokumentieren, weil diese Maßnahmen<br />

entlastend vom Gericht berücksichtigt<br />

werden können.<br />

Deswegen sollten diese Versuche nach<br />

Möglichkeit genau dokumentiert und<br />

bestenfalls mit Beweismitteln versehen<br />

werden, z. B. durch den Zeugenbeweis,<br />

wenn bei den versuchten Kontaktaufnahmen<br />

jemand zugegen war. Kopien<br />

des Schriftverkehrs s<strong>in</strong>d aufzubewahren.<br />

Sollten die Schreiben per E<strong>in</strong>schreiben,<br />

Telefax oder Ähnliches versandt worden<br />

se<strong>in</strong>, s<strong>in</strong>d diese Nachweise ebenfalls aufzubewahren.<br />

Zivilrechtlich fehlt es hier oftmals<br />

am Beweiswert im klassischen S<strong>in</strong>ne. Im<br />

Strafverfahren kann hier aber im Rahmen<br />

der Gesamtschau das Gericht zu e<strong>in</strong>em<br />

positiven Ergebnis für den betroffenen<br />

Eigentümer kommen. Tom Mart<strong>in</strong>i<br />

Rechtsanwalt und Mediator, Fachanwalt<br />

für Miet- und Wohnungseigentumsrecht,<br />

Fachanwalt für Familienrecht, 1. Vorsitzender<br />

Haus & Grund Tempelhof Berl<strong>in</strong> e. V.<br />

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