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Winter in Berlin Sonderbeilage zum Winterdienst

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<strong>W<strong>in</strong>ter</strong>dienst<br />

geber tätig wird. Die Überwachung der<br />

Witterungsverhältnisse und das unverzügliche<br />

Tätigwerden bei Ende des Schneefalls<br />

macht gerade das Wesen der von der Firma<br />

übernommenen Verpflichtung aus. Kann<br />

der Besteller sich hierauf nicht verlassen,<br />

sondern muss er selbst oder durch Vertreter<br />

vor Ort ständig das Wetter beobachten und<br />

bei Bedarf die Schnee- und Eisbeseitigung<br />

erst abrufen, verliert deren Verpflichtung für<br />

ihn ihren Wert. Die Art des von der Firma<br />

versprochenen Erfolgs bed<strong>in</strong>gt, dass sie ihre<br />

Leistungen nur fristgerecht oder gar nicht<br />

mehr ordnungsgemäß erbr<strong>in</strong>gen kann.<br />

Haftung des Eigentümers<br />

Bei der Haftung des Eigentümers für Unfälle<br />

im Zusammenhang mit der Schnee- und<br />

Eisbeseitigung ist zwischen der öffentlichrechtlichen<br />

Haftung und der zivilrechtlichen<br />

Haftung sowie der jeweiligen Rechtsfolge<br />

zu unterscheiden.<br />

Die öffentlich-rechtliche Haftung ergibt<br />

sich aus der Verpflichtung zur Schnee-<br />

und Eisbeseitigung auf dem öffentlichen<br />

Straßenland im Berl<strong>in</strong>er Straßenre<strong>in</strong>igungsgesetz.<br />

Wird – so die Rechtsauffassung des<br />

Landes Berl<strong>in</strong> – diese Pflicht durch den<br />

Eigentümer verletzt, wird also Schnee und<br />

Eis nicht (rechtzeitig) beseitigt, kann die<br />

zuständige Behörde e<strong>in</strong>e Ersatzvornahme<br />

auf Kosten des Eigentümers veranlassen<br />

und zusätzlich e<strong>in</strong> Bußgeld verhängen.<br />

Der Gesetzgeber regelt ausdrücklich,<br />

dass die öffentlich-rechtliche Haftung<br />

des Eigentümers bei Beauftragung e<strong>in</strong>er<br />

Firma nicht auf diese übergeht, sondern<br />

beim Eigentümer verbleibt (das war vor<br />

der Gesetzesnovelle noch anders). Nimmt<br />

KUSCHE & FROTSCHER<br />

GARTEN-, LANDSCHAFTS- UND SPORTPLATZBAU GMBH<br />

guten rutsch<br />

und e<strong>in</strong> gesundes neues Jahr!<br />

Wir machen auch diesen<br />

<strong>W<strong>in</strong>ter</strong> wieder sicher.<br />

WINTERDIENST<br />

für Spandau - Gatow - Kladow<br />

die beauftragte Firma ke<strong>in</strong>e Schnee- und<br />

Eisräumung vor, erhält der Eigentümer<br />

hierfür e<strong>in</strong> Bußgeld.<br />

Inwieweit diese Rechtsauffassung des<br />

Landes Berl<strong>in</strong> trägt, wonach auch bei Übertragung<br />

des <strong>W<strong>in</strong>ter</strong>dienstes auf Dritte der<br />

Anlieger „verantwortlich“ bleibt, ist fraglich.<br />

Nach der Rechtsprechung des BGH geht bei<br />

der zivilrechtlichen Übertragung auch die<br />

öffentlich-rechtliche über.<br />

Dieses Bußgeld könnte jedenfalls bei<br />

Vorliegen der Voraussetzungen für e<strong>in</strong>en<br />

Schadensersatzanspruch gegenüber der<br />

mit der Schneebeseitigung beauftragten<br />

Firma geltend gemacht werden.<br />

Die zivilrechtliche Haftung ergibt sich aus<br />

der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers<br />

für se<strong>in</strong>e Immobilie. Der Eigentümer<br />

muss alles tun, damit andere durch die<br />

Immobilie und se<strong>in</strong>e Umstände ke<strong>in</strong>en<br />

Schaden nehmen, und zwar überall dort, wo<br />

andere Personen sich aufhalten (können).<br />

Wird diese Pflicht verletzt, wird also Schnee<br />

und Eis nicht (rechtzeitig) beseitigt und<br />

kommt es zu e<strong>in</strong>em Schaden (Körperverletzung<br />

aufgrund ausrutschender<br />

Personen, Sachschaden an persönlichen<br />

Gegenständen von gestürzten Personen<br />

usw.), kann der Geschädigte Schadensersatz<br />

und Schmerzensgeld vom Eigentümer<br />

verlangen.<br />

Hat der Eigentümer aber e<strong>in</strong>e Firma beauftragt,<br />

so geht diese zivilrechtliche Haftung<br />

auf das beauftragte Unternehmen über, und<br />

der Eigentümer muss das Unternehmen nur<br />

noch ausreichend überwachen.<br />

Die zivilrechtliche Übernahme der Haftung<br />

durch die Firma stellt (neben der Schnee-<br />

und Eisbeseitigung) e<strong>in</strong>e selbständige<br />

Nr. 22/2011 DAS GRUNDEIGENTUM <strong>W<strong>in</strong>ter</strong>dienst-<strong>Sonderbeilage</strong><br />

S<strong>in</strong>d Sie schon Mitglied <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em der<br />

Vere<strong>in</strong>e von Haus & Grund Berl<strong>in</strong>?<br />

Wenn nicht, helfen wir Ihnen gern<br />

weiter. � 030/216 34 36<br />

Leistung der Firma dar, die e<strong>in</strong>en eigenen<br />

Wert hat, auch wenn diese bei der Berechnung<br />

der Vergütung nicht gesondert<br />

ausgewiesen ist. Hieraus folgt, dass die<br />

Firma auch dann zivilrechtlich <strong>in</strong> der<br />

Haftung steht, wenn sie ke<strong>in</strong>e Re<strong>in</strong>igungsarbeiten<br />

vornimmt. Hierfür kann die Firma<br />

e<strong>in</strong> Entgelt verlangen, auch wenn im<br />

Übrigen das Entgelt durch das Untätigbleiben<br />

der Firma (bei Annahme e<strong>in</strong>es<br />

Werkvertrages) gem<strong>in</strong>dert ist.<br />

Eigentümer haftet ggf. bei Eisbildung<br />

Hat die Firma <strong>in</strong> dem neuen Vertrag mit dem<br />

Eigentümer nicht die Pflicht zur Beseitigung<br />

der Eisbildung übernommen, verbleibt<br />

hierfür die Verkehrssicherungspflicht und<br />

damit auch die Haftung beim Eigentümer!<br />

Verletzt sich e<strong>in</strong>e Person auf dem Gelände<br />

des Eigentümers, ist dann für die Frage nach<br />

der haftenden Person entscheidend, ob der<br />

Unfall durch Schnee (dann haftet die Firma)<br />

oder durch Eis (dann haftet der Eigentümer)<br />

ausgelöst wurde. Fraglich wird dann se<strong>in</strong>,<br />

ob das gebildete Eis auf die unterlassene<br />

Schneebeseitigung zurückzuführen ist oder<br />

andere Ursachen hat. Dr. Carsten Brückner<br />

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht<br />

<strong>in</strong> Berl<strong>in</strong>, Vorsitzender des<br />

Landesverbandes Haus & Grund Berl<strong>in</strong><br />

Mitglied im Berl<strong>in</strong>er Verband gewerblicher Schneeräumbetriebe e.V. www.kusche-frotscher.de<br />

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