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Ganz schön clever: Die Geschenkidee für Ihren Hund - markt regional

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RATGEBER: RECHT & VERSICHERUNG<br />

Foto: Blumrich<br />

Autor: Fachanwalt <strong>für</strong> Verkehrsrecht<br />

John Christall aus Teltow, Mitglied der<br />

AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins,<br />

Tel. (03328) 33 66 040<br />

Jeder hat schon vom Bußgeldkatalog<br />

gehört und dass man Punkte in<br />

Flensburg (Verkehrszentralregister<br />

des Kraftfahrtbundesamtes mit Sitz<br />

in Flensburg) bekommen kann.<br />

Im Bußgeldkatalog ist geregelt, <strong>für</strong><br />

welches Vergehen wie viele Punkte<br />

14<br />

Verkehrsrecht aktuell<br />

- Ihr Anwalt informiert<br />

Punkte in Flensburg<br />

zum Konto dazu kommen. Hält man<br />

am „grünen Pfeil“ nicht an, sind es<br />

zum Beispiel 3 Punkte, hält man<br />

am Fußgängerüberweg nicht, sind<br />

es sogar 4 Punkte. Man muss also<br />

kein ausgeprägter Raser oder Verkehrsrowdy<br />

sein, um schnell ein paar<br />

Punkte zu bekommen.<br />

Hat man dann zwischen 4-8 Punkten,<br />

so kann eine freiwillige Teilnahme an<br />

einem Seminar hilfreich sein. Durch<br />

die erfolgreiche Teilnahme werden<br />

einem 4 Punkte erlassen, wobei man<br />

das Seminar nur einmal in 5 Jahren<br />

besuchen darf.<br />

Andererseits werden die Punkte 2<br />

Jahre (bei Straftaten später) nach<br />

Rechtskraft automatisch entfernt.<br />

Voraussetzung hier<strong>für</strong> ist, dass in die-<br />

ser Zeit keine weiteren Punkte hinzu<br />

gekommen sind. Sind neue Punkte<br />

gekommen, so beginnt die Frist von<br />

vorn. Um das zu prüfen, bleiben die<br />

Punkte noch ein weiteres Jahr in der<br />

sogenannten Überliegefrist eingetragen.<br />

<strong>Die</strong>se Überliegefrist dient<br />

nur zur Kontrolle, ob vor Ablauf der<br />

zweijährigen Tilgungsfrist kein weiterer<br />

Verstoß begangen wurde. Hier<br />

hilft es auch nicht, wenn der Bescheid<br />

erst später kommt oder gegebenenfalls<br />

die Rechtskraft erst später<br />

erreicht wird. Für die Tilgungsreife<br />

ist der Tattag allein ausschlaggebend.<br />

Häufig gelingt es einem Anwalt,<br />

die Rechtskraft so weit nach hinten<br />

zu verlegen, dass auch die Überliegefrist<br />

vorbei ist. Dann werden die<br />

Beitragserhöhungen bei der<br />

Krankenversicherung steht an<br />

Sonderkündigungsrecht: private Krankenversicherung wechseln<br />

(mpt-184) Auch in diesem Jahr bekommen<br />

viele Kunden von privaten<br />

Krankenversicherungen zum Jahresende<br />

einen Änderungsbescheid, der<br />

Beitragserhöhungen zum Jahresende<br />

vorsieht. Das wird so manchem<br />

nicht schmecken, weswegen jeder<br />

von seinem vierwöchigen Sonderkündigungsrecht<br />

Gebrauch machen<br />

kann. Doch das fällt nun gerade in<br />

die Vorweihnachtszeit, in der die<br />

meisten im Stress sind und solche<br />

wichtigen Angelegenheiten leicht<br />

vergessen.<br />

Zeit nehmen und Tarife<br />

vergleichen<br />

„Üblicherweise hat man in dieser<br />

Zeit andere Sachen im Kopf, als sich<br />

um das Sonderkündigungsrecht bei<br />

der Krankenversicherung zum ersten<br />

Januar zu kümmern. Wir raten<br />

Verbrauchern deshalb dazu, sich<br />

möglichst früh über Angebote al-<br />

ternativer Anbieter und eventuell<br />

auch andere Tarifmodelle bei der<br />

bestehenden Krankenversicherung<br />

zu informieren“, erklärt der Geschäftsführer<br />

des unabhängigen Vergleichsportalshttp://www.finanzcheck.de:finanzcheck.de,<br />

Moritz<br />

Thiele.<br />

Sonderkündigungsrecht der Krankenversichung: Auf finanzcheck.de<br />

mehr als 3.500 Tarifangebote zur Recherche.<br />

Foto: djd/FFG Finanzcheck Finanzportale GmbH<br />

Da es allerdings allein auf dem<br />

deutschen Versicherungs<strong>markt</strong> rund<br />

3.500 unterschiedliche Tarife in der<br />

privaten Krankenversicherung, kurz<br />

PKV, gibt, fällt es nicht leicht, den<br />

Überblick zu behalten. Viele sind<br />

deswegen überfordert. <strong>Die</strong>sen sei ein<br />

Onlinevergleich nahegelegt, der sehr<br />

einfach auf dem<br />

Vergleichsportal<br />

http://www.finanzcheck.dedurchzuführen<br />

ist.<br />

Beratung auch<br />

per Telefon<br />

Bei intensiven Vergleichen<br />

treten natürlich<br />

immer wieder<br />

Fragen auf, die<br />

man mit den Experten<br />

des HamburgerFinanzportals<br />

telefonisch be-<br />

Punkte gelöscht, da das Verkehrszentralregister<br />

von den neuen Punkten<br />

noch nicht erfahren konnte.<br />

Aufgrund dieser und anderer Probleme<br />

rate ich immer, sich unmittelbar<br />

nach Erhalt eines Anhörungsbogens<br />

oder spätestens nach Erhalt<br />

eines Bußgeldbescheides durch einen<br />

Fachanwalt <strong>für</strong> Verkehrsrecht<br />

beraten zu lassen. Nur Ihr Anwalt<br />

kann und wird Ihnen sagen, welche<br />

der verschiedenen Varianten die günstigste<br />

<strong>für</strong> Sie ist. Für diesen Fall ist<br />

es wichtig, dass Sie über eine Rechtsschutzversicherung<br />

<strong>für</strong> Verkehrsrecht<br />

verfügen. Ich habe selbst eine Verkehrsrechtsschutzversicherung,<br />

die<br />

mich ca. 67,00 Euro im Jahr (oder<br />

5,59 Euro im Monat) kostet.<br />

sprechen kann - jederzeit kostenlos<br />

und unverbindlich. Wünsche und<br />

Bedürfnisse können so gemeinsam<br />

ausgearbeitet und beachtet werden.<br />

„Nicht jeder Versicherungsschutz<br />

einer privaten Krankenversicherung<br />

ist automatisch besser, als der einer<br />

gesetzlichen Krankenversicherung.<br />

Es ist wichtig, genau auf diese Details<br />

zu achten und den Versicherungsschutz<br />

zu analysieren“, weiß<br />

Moritz Thiele. Da<strong>für</strong> wurde die Beratungshotline<br />

eingeführt, die monatlich<br />

über 1.500 Mal in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

<strong>Die</strong> Berater bei Finanzcheck.de<br />

nutzen eine spezielle Software, die<br />

es ermöglicht, dass der Interessent<br />

direkt auf den Computer des Beraters<br />

zugreifen kann. So kann man<br />

gemeinsam die Tarife betrachten<br />

und die Auswahl treffen. Das Gespräch<br />

ist kostenlos. Im Anschluss<br />

entscheidet dann der Kunde, ob er<br />

sich selbst um den neuen Vertrag<br />

kümmern möchte, ob er dies einem<br />

Makler übergibt oder dem Finanzportal<br />

überlässt.<br />

Zu erreichen sind die Finanzexperten<br />

unter der kostenlosen Hotline<br />

0800-0800-227, immer montags bis<br />

freitags von 8 bis 20 Uhr.

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