09.01.2017 Aufrufe

fraktionsbilanz-final-4

fraktionsbilanz-final-4

fraktionsbilanz-final-4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Wildkameras – Erholungswald statt Kamerawald<br />

Mittels Wildkameras werden in norddeutschen Wäldern zunehmend die Wege von Wildtieren<br />

beobachtet – damit aber auch die der Menschen. Da der Schutz der Privatsphäre vor Überwachung<br />

eines der Kernthemen der PIRATEN und die Natur einer der letzten Rückzugsräume auch für<br />

Menschen ist, rief das natürlich den Widerstand der Fraktion auf den Plan. Wir konnten erreichen,<br />

dass das Landesdatenschutzzentrum den Einsatz von Wildkameras in öffentlich zugänglichen<br />

Wäldern für „grundsätzlich unzulässig“ erklärte. Die Schleswig-Holsteinischen Landesforsten<br />

setzten dies 2015 mit einer verbindlichen Betriebsanweisung um.<br />

Im Zuge des Wolfsmonitorings wurde die Frage 2016 akut, da Kameras fast der einzige Weg sind,<br />

um festzustellen, wo sich im Land die Wölfe aufhalten. Dies wiederum ist wichtig in Bezug auf<br />

Schutzmaßnahmen für Schafe, die vom Land mitfinanziert werden. Letztlich ist das<br />

Wolfsmonitoring unverzichtbar, wenn wir dem Wolf in Schleswig-Holstein eine friedliche<br />

Koexistenz mit uns Menschen ermöglichen wollen.<br />

Die Wolfsbetreuer haben glücklicherweise großes Verständnis für unsere Datenschutzbedenken<br />

gezeigt und sich intensiv darum bemüht, diese zu berücksichtigen. Dazu haben sie sich vom<br />

Unabhängigen Landesdatenschutzzentrum (ULD) beraten lassen. Herausgekommen ist ein<br />

Wolfsmonitoring, bei dem die Fotofallen nur nachts aktiv und auf Kniehöhe montiert sind. In der<br />

Umgebung verweisen Hinweisschilder darauf, dass Kameras angebracht wurden. Auch auf<br />

wildkamera-sh.de sind die Standorte veröffentlicht (derzeit etwa 40). Alle Bilder, auf denen<br />

Menschen zu sehen sind, werden sofort gelöscht. Das in unserem Wolfsantrag geforderte<br />

Fütterungsverbot wurde in das Landesnaturschutzgesetz übernommen.<br />

Wir konnten dafür sorgen, dass unsere Persönlichkeitsrechte sowie der Wolf gleichermaßen<br />

geschützt werden. Damit haben wir gezeigt, dass wir den Arten- und den Datenschutz auch unter<br />

konkurrierenden Umständen unter einen Hut bekommen. Politik ist am besten, wenn am Ende alle<br />

mit dem Ergebnis zufrieden sind.<br />

49

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!