Melanie Herrmann · Marie Wandzik Julia Kratkey · Gina Baldauf
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Seite 4 Gohrisch-Heide 27. September 2006<br />
Schulanmeldung für das Schuljahr 2007/08<br />
Die Anmeldung der Schulanfänger für das Schuljahr 2007/08<br />
findet im Schulbezirk Röderau-Bobersen am 10.10.2006 von<br />
8.00 - 12.00 Uhr und am 11.10.2006 von 15.00 - 18.00 Uhr im<br />
Sekretariat der Grundschule Röderau-Bobersen (Tel.<br />
03525/762290) statt. Am 04.11.2006 ist zum „Tag der offenen<br />
Tür“ ebenfalls die Schulanmeldung möglich.<br />
Den Schulbezirk Röderau-Bobersen bilden die Ortsteile Moritz,<br />
Promnitz, Röderau-Bobersen, Cottewitz, Lorenzkirch, Zschepa<br />
und Gohlis. Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.<br />
Juni 2007 das sechste Lebensjahr vollendet haben. Kinder, die<br />
das sechste Lebensjahr bis zum 30. September 2007 vollenden,<br />
können angemeldet werden. Die Geburtsurkunde des Kindes ist<br />
bei der Anmeldung vorzulegen! Eine Vorstellung des Kindes ist<br />
zu diesem Termin nicht erforderlich. Wünschen die Eltern, dass<br />
ihr Kind eine Grundschule besucht, die außerhalb des für sie<br />
geltenden Schulbezirks liegt, dann stellen Sie unter Angabe der<br />
Gründe einen Aufnahmeantrag an ihrer zuständigen Schule.<br />
Sollte Ihnen die Einhaltung dieser Termine nicht möglich sein,<br />
melden sie sich bitte vorher im Sekretariat der Grundschule.<br />
H. Berger<br />
Bürgermeister<br />
Amtsgericht<br />
Dresden<br />
Zwangsversteigerungsabteilung<br />
Geschäfts-Nr.: 522 K 372/05 Dresden, den 5. September 2006<br />
ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Zeithain<br />
(GBA Riesa) Blatt 1635<br />
nähere Bezeichnung:<br />
52,56/1000 Anteil am Flurstück 338/4 zu 869 qm verbunden<br />
mit dem Sondereigentum an Wohnung 5<br />
folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />
(Am Südring 39, 01619 Zeithain; 1 Raum Wohnung, 32 qm,<br />
vermutlich leerstehend)<br />
soll am Freitag, dem 17. November 2006, 9.15 Uhr, 3. OG, C<br />
312, Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden zum<br />
Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Am 16.03.2005 (Tag der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerkes)<br />
war als Eigentümer im Grundbuch eingetragen:<br />
Christian Nitzsche<br />
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
auf: 30.800,- EUR<br />
Datum der ersten Beschlagnahme: 16.03.2005<br />
Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichen der 5/10<br />
bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a; 74a ZVG nicht versagt<br />
werden. *<br />
Jähnert, Rechtspfleger<br />
* Zutreffendes ist angekreuzt.<br />
Rechtsbelehrung zu Terminsbestimmungen<br />
Ist ein Recht im Grundbuch nicht oder erst nach dem Versteigerungsvermerk<br />
eingetragen, muss der Berechtigte es anmelden,<br />
bevor das Gericht im Versteigerungstermin zum Bieten auffordert.<br />
Er hat das Recht glaubhaft zu machen, wenn der Gläubiger<br />
der Anmeldung widerspricht. Anderenfalls wird das Recht im<br />
geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des<br />
Versteigerungserlöses erst nach dem Anspruch des Gläubigers<br />
und den übrigen Rechten befriedigt. Es ist zweckmäßig, zwei<br />
Wochen vor dem Termin eine Berechnung der Ansprüche - getrennt<br />
nach Hauptbetrag, Zinsen und Kosten - einzureichen und<br />
den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann dies<br />
auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle erklären.<br />
Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundbesitzes<br />
oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht,<br />
muss das Verfahren aufheben oder einstweilen einstellen lassen,<br />
bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Anderenfalls tritt für das<br />
Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten<br />
Gegenstandes. Gemäß §§ 67 bis 70 ZVG kann im Versteigerungstermin<br />
für ein Gebot Sicherheitsleistung verlangt werden.<br />
Die Sicherheit ist in Höhe von 10 % des festgesetzten Verkehrswertes<br />
zu leisten, mindestens jedoch in Höhe der Verfahrenskosten.<br />
Bieter haben sich auszuweisen, Bevollmächtigte haben ihre<br />
Vertretungsmacht durch Vorlage einer öffentlich-beglaubigten<br />
Urkunde nachzuweisen.<br />
Die Verkehrswertgutachten können auf der Geschäftsstelle des<br />
Versteigerungsgerichts eingesehen werden.<br />
Veröffentlichung im Internet:<br />
http://www.justiz.sachsen.de/gerichtstafel<br />
unter Menüpunkt: Zwangsversteigerungen<br />
Amtsgericht<br />
Dresden<br />
Zwangsversteigerungsabteilung<br />
Geschäfts-Nr.: 522 K 373/05 Dresden, den 5. September 2006<br />
ZWANGSVERSTEIGERUNG<br />
Folgender Grundbesitz eingetragen im Grundbuch von Zeithain<br />
(GBA Riesa) Blatt 1639<br />
nähere Bezeichnung:<br />
122,93/1000 Anteil am Flurstück 338/4 zu 869 qm verbunden<br />
mit dem Sondereigentum an Wohnung 9<br />
folgende Angaben in ( ) ohne Gewähr:<br />
(Am Südring 39, 01619 Zeithain; 3 Raum Wohnung, 84 qm,<br />
vermutlich leerstehend)<br />
soll am Freitag, dem 17. November 2006, 9.00 Uhr, 3. OG, C<br />
312, Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden<br />
zum Zwecke der Zwangsvollstreckung versteigert werden.<br />
Am 16.03.2005 (Tag der Eintragung des Zwangsversteigerungsvermerkes)<br />
war als Eigentümer im Grundbuch eingetragen:<br />
Christian Nitzsche<br />
Der Verkehrswert wurde gemäß § 74 a Abs. 5 ZVG festgesetzt<br />
auf: 70.800,- EUR<br />
Datum der ersten Beschlagnahme: 16.03.2005<br />
Der Zuschlag kann nicht mehr wegen Nichterreichen der 5/10<br />
bzw. 7/10 Wertgrenzen gemäß §§ 85a; 74a ZVG nicht versagt<br />
werden. *<br />
Jähnert, Rechtspfleger<br />
* Zutreffendes ist angekreuzt.