- Informationen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
- Informationen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
- Informationen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
a. Flächenänderungen jetzt melden!<br />
Flächenzu- <strong>und</strong> –abgänge sollten bis spätestens Mitte<br />
Januar 2008 beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong><br />
gemeldet werden. Für die Antragsstellung 2008 ist es<br />
wichtig, dass alle bewirtschafteten Flächen sowie neuerdings<br />
alle Landschaftselemente (siehe auch Extra-<br />
Beitrag) erfasst werden. Gute Dienste zur Vorbereitung<br />
der Flächenänderung leistet der „Bayernviewer“, aufzurufen<br />
unter der Rubrik Mehrfachantrag Online.<br />
Dieser leistet durch seine Neuprogrammierung eine wesentlich<br />
verbesserte Hilfestellung <strong>für</strong> den Landwirt <strong>und</strong><br />
das nicht nur <strong>für</strong> die Antragstellung. Jedoch ist ein<br />
DSL-Anschluss unbedingt erforderlich.<br />
Mit dem Bayernviewer kann mittlerweile auch die Meldung<br />
der Flächenzu- <strong>und</strong> –abgänge ganzer Feldstücke<br />
per Internet erfolgen.<br />
Bei Teilflächenänderungen wird gr<strong>und</strong>sätzlich empfohlen,<br />
persönlich am <strong>Amt</strong> zu erscheinen <strong>und</strong> dabei<br />
auch die Digitalisierungsunterlagen (letzte aktuelle<br />
Vorbereitung <strong>für</strong> die Mehrfachantragstellung 2008<br />
Luftbild/Feldstückskarte mit geänderten Flächen <strong>und</strong><br />
eingezeichneten Stichmaßen) mitzubringen!<br />
b. Übertragung von ZA!<br />
Wenn Zahlungsansprüche zwischen landwirtschaftlichen<br />
Betrieben übertragen werden, muss dies innerhalb<br />
von 4 Wochen nach dem Rechtsgeschäft auch in der<br />
Zentralen Invekos-Datenbank (ZID) gemeldet werden.<br />
Dies gilt auch bei Hofübergaben, langfristigen Verpachtungen<br />
als vorweggenommene Erbfolge oder bei<br />
Änderung der Rechtsform ( z. B. GbR-Gründung/ -auflösung).<br />
Für diese Fälle muss die Buchung <strong>für</strong> Sie<br />
vom <strong>Amt</strong> getätigt werden. Teilen Sie Änderungen, die<br />
Auswirkungen auf die Mehrfachantragstellung haben,<br />
deshalb möglichst umgehend dem <strong>Amt</strong> mit, damit auch<br />
hier die Meldung in der ZID innerhalb eines Monates<br />
eingehalten werden kann. (Ansprechpartner PAF: Frau<br />
Schönleben-Leuprecht, Tel.: 08441/867-420;<br />
SOB: Markus Rasper, Tel.:08252/919-28)<br />
c. Erfassung von Landschaftselementen (LE)<br />
Anlässlich einer Überprüfung fordert die EU-Kommission folgende Änderungen ein:<br />
Von der Verwaltung ist dem Landwirt die förderfähige Höchstfläche je Feldstück mitzuteilen. Dazu ist es erforderlich,<br />
dass möglichst alle förderfähigen LE erfasst werden. Zusätzlich müssen zur wirksamen Überprüfung des Besei-<br />
tigungsverbotes von Cross-<br />
Compliance relevanten LE alle diese<br />
Landschaftselemente in ihrer<br />
Größe <strong>und</strong> Art erfasst werden.<br />
Das <strong>Amt</strong> schreibt daher alle Betriebe<br />
in der nächsten Zeit an, die bisher<br />
bereits angegeben haben, dass auf<br />
ihren Feldstücken ein CC-LE vorhanden<br />
ist. Dem Schreiben liegen<br />
Kartenausdrucke der betroffenen<br />
Feldstücke bei, in denen die Landwirte<br />
die Größe (mit Stichmaße) <strong>und</strong> die<br />
Art des LE festhalten <strong>und</strong> anschließend<br />
dem <strong>Amt</strong> mitteilen sollen. Nebenstehende<br />
Kriterien gelten <strong>für</strong> CC-<br />
LE.<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen die LE auch<br />
mit den beantragten Feldstücken zusammenhängen<br />
<strong>und</strong> der Antragsteller<br />
muss das Bewirtschaftungsrecht da<strong>für</strong><br />
haben. Falls das nicht der Fall ist,<br />
meldet er dies schriftlich dem <strong>Amt</strong><br />
mit kurzer Begründung. Das LE<br />
braucht dann nicht erfasst werden.<br />
Im Falle einer Vor-Ort- oder Verwaltungskontrolle<br />
muss dies jedoch auch<br />
nachgewiesen werden können.<br />
Nach derzeitiger Einschätzung führen<br />
nicht angegebene CC-Landschaftselemente<br />
spätestens zur Mehrfachantragstellung<br />
2008 zu einer Ordnungswidrigkeit<br />
mit Verwarnungsgeld.<br />
Nicht CC-Landschaftselemente<br />
Art Kürzel Bemerkung<br />
Hecken HH Lineare Strukturelemente, überwiegend mit Sträucher<br />
bewachsen; durchschnittliche Breite max. 10 m,<br />
bis 20 m Länge <strong>und</strong> über 2m Breite<br />
Baumreihen BR Weniger als 5 Bäume oder unter 50 m Länge<br />
Feldgehölze FH Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene<br />
Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />
werden. Flächen <strong>für</strong> die eine Aufforstungsförderung<br />
gewährt wurden <strong>und</strong> Flächen an Waldrändern<br />
zählen nicht dazu.Bis 100 m ²<br />
Feuchtgebiete FG Falls nicht nach BayNatSchG geschützt<br />
Feldraine FR Lineare mit Gras bewachsene Strukturelemente (Böschungen<br />
<strong>und</strong> Ranken)<br />
Gräben GR Innerhalb oder am Rand eines Feldstücks liegende<br />
Gräben bis zu einer Breite von 2 m , die nicht<br />
landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> nicht ganzjährig<br />
Wasser führen.<br />
CC-Landschaftselemente<br />
Art Kürzel Bemerkung<br />
Hecken HH Lineare Strukturelemente, überwiegend mit Sträucher<br />
bewachsen; durchschnittliche Breite max. 10 m; ab<br />
20 m Länge<br />
Einzelbäume EB Falls nach BayNatSchG geschützt<br />
Baumreihen BR Ab 5 Bäume <strong>und</strong> mind. 50 m Länge<br />
Feldgehölze FH Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene<br />
Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />
werden. Flächen <strong>für</strong> die eine Aufforstungsförderung<br />
gewährt wurden <strong>und</strong> Flächen an Waldrändern zählen<br />
nicht dazu. Ab 100 m ², Höchstgrenze 2000 m²<br />
Feuchtgebiete FG Falls nach BayNatSchG geschützt<br />
LE, die zwischen den beantragten Feldstücken <strong>und</strong> Straßen/Wegen sind, müssen nicht erfasst werden.<br />
Liegt ein LE zwischen zwei Feldstücken, ist es den jeweiligen Feldstücken anteilig zuzuordnen.