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- Informationen - Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ...

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a. Flächenänderungen jetzt melden!<br />

Flächenzu- <strong>und</strong> –abgänge sollten bis spätestens Mitte<br />

Januar 2008 beim <strong>Amt</strong> <strong>für</strong> <strong>Landwirtschaft</strong> <strong>und</strong> <strong>Forsten</strong><br />

gemeldet werden. Für die Antragsstellung 2008 ist es<br />

wichtig, dass alle bewirtschafteten Flächen sowie neuerdings<br />

alle Landschaftselemente (siehe auch Extra-<br />

Beitrag) erfasst werden. Gute Dienste zur Vorbereitung<br />

der Flächenänderung leistet der „Bayernviewer“, aufzurufen<br />

unter der Rubrik Mehrfachantrag Online.<br />

Dieser leistet durch seine Neuprogrammierung eine wesentlich<br />

verbesserte Hilfestellung <strong>für</strong> den Landwirt <strong>und</strong><br />

das nicht nur <strong>für</strong> die Antragstellung. Jedoch ist ein<br />

DSL-Anschluss unbedingt erforderlich.<br />

Mit dem Bayernviewer kann mittlerweile auch die Meldung<br />

der Flächenzu- <strong>und</strong> –abgänge ganzer Feldstücke<br />

per Internet erfolgen.<br />

Bei Teilflächenänderungen wird gr<strong>und</strong>sätzlich empfohlen,<br />

persönlich am <strong>Amt</strong> zu erscheinen <strong>und</strong> dabei<br />

auch die Digitalisierungsunterlagen (letzte aktuelle<br />

Vorbereitung <strong>für</strong> die Mehrfachantragstellung 2008<br />

Luftbild/Feldstückskarte mit geänderten Flächen <strong>und</strong><br />

eingezeichneten Stichmaßen) mitzubringen!<br />

b. Übertragung von ZA!<br />

Wenn Zahlungsansprüche zwischen landwirtschaftlichen<br />

Betrieben übertragen werden, muss dies innerhalb<br />

von 4 Wochen nach dem Rechtsgeschäft auch in der<br />

Zentralen Invekos-Datenbank (ZID) gemeldet werden.<br />

Dies gilt auch bei Hofübergaben, langfristigen Verpachtungen<br />

als vorweggenommene Erbfolge oder bei<br />

Änderung der Rechtsform ( z. B. GbR-Gründung/ -auflösung).<br />

Für diese Fälle muss die Buchung <strong>für</strong> Sie<br />

vom <strong>Amt</strong> getätigt werden. Teilen Sie Änderungen, die<br />

Auswirkungen auf die Mehrfachantragstellung haben,<br />

deshalb möglichst umgehend dem <strong>Amt</strong> mit, damit auch<br />

hier die Meldung in der ZID innerhalb eines Monates<br />

eingehalten werden kann. (Ansprechpartner PAF: Frau<br />

Schönleben-Leuprecht, Tel.: 08441/867-420;<br />

SOB: Markus Rasper, Tel.:08252/919-28)<br />

c. Erfassung von Landschaftselementen (LE)<br />

Anlässlich einer Überprüfung fordert die EU-Kommission folgende Änderungen ein:<br />

Von der Verwaltung ist dem Landwirt die förderfähige Höchstfläche je Feldstück mitzuteilen. Dazu ist es erforderlich,<br />

dass möglichst alle förderfähigen LE erfasst werden. Zusätzlich müssen zur wirksamen Überprüfung des Besei-<br />

tigungsverbotes von Cross-<br />

Compliance relevanten LE alle diese<br />

Landschaftselemente in ihrer<br />

Größe <strong>und</strong> Art erfasst werden.<br />

Das <strong>Amt</strong> schreibt daher alle Betriebe<br />

in der nächsten Zeit an, die bisher<br />

bereits angegeben haben, dass auf<br />

ihren Feldstücken ein CC-LE vorhanden<br />

ist. Dem Schreiben liegen<br />

Kartenausdrucke der betroffenen<br />

Feldstücke bei, in denen die Landwirte<br />

die Größe (mit Stichmaße) <strong>und</strong> die<br />

Art des LE festhalten <strong>und</strong> anschließend<br />

dem <strong>Amt</strong> mitteilen sollen. Nebenstehende<br />

Kriterien gelten <strong>für</strong> CC-<br />

LE.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich müssen die LE auch<br />

mit den beantragten Feldstücken zusammenhängen<br />

<strong>und</strong> der Antragsteller<br />

muss das Bewirtschaftungsrecht da<strong>für</strong><br />

haben. Falls das nicht der Fall ist,<br />

meldet er dies schriftlich dem <strong>Amt</strong><br />

mit kurzer Begründung. Das LE<br />

braucht dann nicht erfasst werden.<br />

Im Falle einer Vor-Ort- oder Verwaltungskontrolle<br />

muss dies jedoch auch<br />

nachgewiesen werden können.<br />

Nach derzeitiger Einschätzung führen<br />

nicht angegebene CC-Landschaftselemente<br />

spätestens zur Mehrfachantragstellung<br />

2008 zu einer Ordnungswidrigkeit<br />

mit Verwarnungsgeld.<br />

Nicht CC-Landschaftselemente<br />

Art Kürzel Bemerkung<br />

Hecken HH Lineare Strukturelemente, überwiegend mit Sträucher<br />

bewachsen; durchschnittliche Breite max. 10 m,<br />

bis 20 m Länge <strong>und</strong> über 2m Breite<br />

Baumreihen BR Weniger als 5 Bäume oder unter 50 m Länge<br />

Feldgehölze FH Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene<br />

Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />

werden. Flächen <strong>für</strong> die eine Aufforstungsförderung<br />

gewährt wurden <strong>und</strong> Flächen an Waldrändern<br />

zählen nicht dazu.Bis 100 m ²<br />

Feuchtgebiete FG Falls nicht nach BayNatSchG geschützt<br />

Feldraine FR Lineare mit Gras bewachsene Strukturelemente (Böschungen<br />

<strong>und</strong> Ranken)<br />

Gräben GR Innerhalb oder am Rand eines Feldstücks liegende<br />

Gräben bis zu einer Breite von 2 m , die nicht<br />

landwirtschaftlich genutzt werden <strong>und</strong> nicht ganzjährig<br />

Wasser führen.<br />

CC-Landschaftselemente<br />

Art Kürzel Bemerkung<br />

Hecken HH Lineare Strukturelemente, überwiegend mit Sträucher<br />

bewachsen; durchschnittliche Breite max. 10 m; ab<br />

20 m Länge<br />

Einzelbäume EB Falls nach BayNatSchG geschützt<br />

Baumreihen BR Ab 5 Bäume <strong>und</strong> mind. 50 m Länge<br />

Feldgehölze FH Überwiegend mit gehölzartigen Pflanzen bewachsene<br />

Flächen, die nicht mehr landwirtschaftlich genutzt<br />

werden. Flächen <strong>für</strong> die eine Aufforstungsförderung<br />

gewährt wurden <strong>und</strong> Flächen an Waldrändern zählen<br />

nicht dazu. Ab 100 m ², Höchstgrenze 2000 m²<br />

Feuchtgebiete FG Falls nach BayNatSchG geschützt<br />

LE, die zwischen den beantragten Feldstücken <strong>und</strong> Straßen/Wegen sind, müssen nicht erfasst werden.<br />

Liegt ein LE zwischen zwei Feldstücken, ist es den jeweiligen Feldstücken anteilig zuzuordnen.

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