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// Rind im Bild 3/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.

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RSH eG<br />

Ergebnis erfolgreicher Zusammenarbeit Fotos: Winder<br />

Angler. Hier werden die Testbullen wie bisher<br />

mit einem Portionspreis von 5,00 € berechnet.<br />

Bei den <strong>Holstein</strong>s liegen für alle Jungbullen<br />

genomische Zuchtwerte vor. Die Portionspreise<br />

bleiben für genomisch zuchtwertgeschätzte<br />

Jungbullen beträgt je nach Zuchtwerthöhe und<br />

Abstammung 5,00 bis 20,00 EURO. Die Portionspreise<br />

für töchtergeprüfte Vererber bleiben<br />

weitestgehend unverändert.<br />

3. Fremdspermabestellung<br />

Bestellungen von Fremdsperma sind für alle<br />

Bullen erforderlich, die nicht stationseigen sind<br />

oder über den Vererberaustausch kommen. Alle<br />

Bullen, die unter der Rubrik „Fremdsperma“<br />

veröffentlicht sind, müssen vorbestellt werden.<br />

Richten Sie bitte diese Bestellungen mit den<br />

beiliegenden Bestellkarten an die zuständige<br />

Station Schönböken.<br />

Für einzelne, auf Wunsch der Mitglieder bestellte<br />

Portionen, die nicht von der RSH eG<br />

angeboten werden, besteht Abnahmeverpflichtung.<br />

Die anfallenden Kosten für die Besamungserlaubnis,<br />

Herdbuchaufnahme sowie die<br />

Spermabeschaffungs- und Bearbeitungskosten<br />

gehen zu Lasten des Bestellers.<br />

Bei direkt gekauftem Sperma von anderen<br />

Stationen, das nicht über die RSH eG bezogen<br />

wurde, ist pro Portion eine Bearbeitungsgebühr<br />

von 4,00 EURO zzgl. USt. zu entrichten. Diese<br />

Gebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten für<br />

die Registrierung, Datenverarbeitung, Zuchtwertschätzung,<br />

etc..<br />

Die zusätzlichen Kosten der Herdbuchaufnahme,<br />

Transportkosten etc. müssen vom Besteller<br />

zusätzlich übernommen werden. Das bestellte<br />

Sperma soll <strong>im</strong> Laufe eines Jahres verbraucht<br />

werden. Andernfalls ist die Genossenschaft berechtigt,<br />

das Restsperma zu vernichten. Das Risiko<br />

für das Zukaufssperma trägt der Besteller.<br />

Für die Richtigkeit der Vaterschaft bei zugekauften<br />

Fremdsamenportionen übern<strong>im</strong>mt die<br />

Genossenschaft keine Haftung!<br />

Die Portionspreise des Fremdspermas können<br />

sich <strong>im</strong> Laufe der Saison ändern.<br />

4. Haftungsausschluss<br />

Die Angaben <strong>im</strong> Katalog, anderen Printmedien<br />

und <strong>im</strong> Internet erfolgen nach bestem Wissen<br />

nach dem jeweiligen Erfahrungsstand der Genossenschaft.<br />

Die Angaben zu Zuchtwerten<br />

und Leistungsdaten basieren auf den Grundlagen<br />

der staatlich anerkannten Leistungsprüfung<br />

und mit der Zuchtwertschätzung beauftragten<br />

staatlich anerkannten Rechenstellen,<br />

für deren Richtigkeit die Genossenschaft nicht<br />

haftet. Angaben zum Gesundheitsstatus und<br />

zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnissen<br />

basieren auf Untersuchungsergebnissen<br />

von Tierärzten und/oder anerkannten Untersuchungslabors.<br />

Für die Richtigkeit dieser Ergebnisse<br />

haftet die Genossenschaft nicht. Darüber<br />

hinaus wird eine Haftung nicht übernommen.<br />

Für züchterischen Erfolg und den Befruchtungserfolg<br />

des eingesetzten Spermas und der<br />

Embryonen wird keinerlei Garantie übernommen.<br />

Das Erfolgsrisiko verbleibt be<strong>im</strong> Besteller.<br />

Bei allen Zukäufen kann die Genossenschaft<br />

davon ausgehen, dass die von dem Lieferanten<br />

angegebenen Abstammungsunterlagen und<br />

Qualitätshinweise richtig sind. Als beweisfähige<br />

Unterlagen sind insbesondere die Zuchtbescheinigung<br />

und die Bluttypenkarte bzw.<br />

DNA-Mikrosatellitenkarte sowie die begleitenden<br />

Veterinäratteste und sonstige Untersuchungsergebnisse<br />

ausreichend. Eine Gewährleistung<br />

für die Richtigkeit dieser Angaben<br />

ist ausgeschlossen. Sollten sich insbesondere<br />

bei späteren Untersuchungen der Nachzucht<br />

Zweifel an der Richtigkeit der Abstammung<br />

ergeben, haftet die Genossenschaft gegenüber<br />

dem Mitglied hierfür nicht. Sie ist jedoch verpflichtet,<br />

ihre etwaigen Ansprüche gegen den<br />

Lieferanten an das Mitglied abzutreten und es<br />

bei der Geltendmachung derartiger Ansprüche<br />

nach Möglichkeit zu unterstützen.<br />

5. Mitgliedschaft<br />

Jedes Mitglied der RSH eG hat sich laut Satzung<br />

mit bis zu drei Geschäftsanteilen an der<br />

Genossenschaft zu beteiligen.<br />

Die Anzahl der Geschäftsanteile und die Höhe<br />

des auszuzahlenden Geschäftsguthabens richten<br />

sich nach der Anzahl der jeweils <strong>im</strong> Vorjahr<br />

durchgeführten Erstbesamungen.<br />

Die Höhe des Genossenschaftsanteils beträgt<br />

800,00 EURO, darauf sind mindestens 10 %<br />

= 80,00 EURO gem. § 7 Satz 1 GenG sofort<br />

einzuzahlen. Die weitere Einzahlungspflicht<br />

ergibt sich aus der Zahl der durchgeführten<br />

Erstbesamungen in der abgelaufenen Saison.<br />

Ab der 101. Erstbesamung ist ein weiterer Anteil<br />

zu zeichnen und ab der 201. Erstbesamung<br />

wiederum ein weiterer Anteil.<br />

Zur Beachtung!<br />

Alle Angaben und Empfehlungen zu den jeweiligen<br />

Bullen entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand.<br />

Da bei der Weitergabe der Vererbungsmerkmale<br />

stets mit einer gewissen Streuung gerechnet<br />

werden muss, berechtigt die Abweichung von der<br />

durchschnittlichen Vererbung nicht zu Schadenersatzansprüchen!<br />

M. Leisen<br />

// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 3/<strong>2011</strong> 7

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