// Rind im Bild 3/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
// Rind im Bild 3/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
// Rind im Bild 3/2011 1 - Rinderzucht Schleswig-Holstein e.G.
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
RSH eG<br />
Ergebnis erfolgreicher Zusammenarbeit Fotos: Winder<br />
Angler. Hier werden die Testbullen wie bisher<br />
mit einem Portionspreis von 5,00 € berechnet.<br />
Bei den <strong>Holstein</strong>s liegen für alle Jungbullen<br />
genomische Zuchtwerte vor. Die Portionspreise<br />
bleiben für genomisch zuchtwertgeschätzte<br />
Jungbullen beträgt je nach Zuchtwerthöhe und<br />
Abstammung 5,00 bis 20,00 EURO. Die Portionspreise<br />
für töchtergeprüfte Vererber bleiben<br />
weitestgehend unverändert.<br />
3. Fremdspermabestellung<br />
Bestellungen von Fremdsperma sind für alle<br />
Bullen erforderlich, die nicht stationseigen sind<br />
oder über den Vererberaustausch kommen. Alle<br />
Bullen, die unter der Rubrik „Fremdsperma“<br />
veröffentlicht sind, müssen vorbestellt werden.<br />
Richten Sie bitte diese Bestellungen mit den<br />
beiliegenden Bestellkarten an die zuständige<br />
Station Schönböken.<br />
Für einzelne, auf Wunsch der Mitglieder bestellte<br />
Portionen, die nicht von der RSH eG<br />
angeboten werden, besteht Abnahmeverpflichtung.<br />
Die anfallenden Kosten für die Besamungserlaubnis,<br />
Herdbuchaufnahme sowie die<br />
Spermabeschaffungs- und Bearbeitungskosten<br />
gehen zu Lasten des Bestellers.<br />
Bei direkt gekauftem Sperma von anderen<br />
Stationen, das nicht über die RSH eG bezogen<br />
wurde, ist pro Portion eine Bearbeitungsgebühr<br />
von 4,00 EURO zzgl. USt. zu entrichten. Diese<br />
Gebühr beinhaltet alle anfallenden Kosten für<br />
die Registrierung, Datenverarbeitung, Zuchtwertschätzung,<br />
etc..<br />
Die zusätzlichen Kosten der Herdbuchaufnahme,<br />
Transportkosten etc. müssen vom Besteller<br />
zusätzlich übernommen werden. Das bestellte<br />
Sperma soll <strong>im</strong> Laufe eines Jahres verbraucht<br />
werden. Andernfalls ist die Genossenschaft berechtigt,<br />
das Restsperma zu vernichten. Das Risiko<br />
für das Zukaufssperma trägt der Besteller.<br />
Für die Richtigkeit der Vaterschaft bei zugekauften<br />
Fremdsamenportionen übern<strong>im</strong>mt die<br />
Genossenschaft keine Haftung!<br />
Die Portionspreise des Fremdspermas können<br />
sich <strong>im</strong> Laufe der Saison ändern.<br />
4. Haftungsausschluss<br />
Die Angaben <strong>im</strong> Katalog, anderen Printmedien<br />
und <strong>im</strong> Internet erfolgen nach bestem Wissen<br />
nach dem jeweiligen Erfahrungsstand der Genossenschaft.<br />
Die Angaben zu Zuchtwerten<br />
und Leistungsdaten basieren auf den Grundlagen<br />
der staatlich anerkannten Leistungsprüfung<br />
und mit der Zuchtwertschätzung beauftragten<br />
staatlich anerkannten Rechenstellen,<br />
für deren Richtigkeit die Genossenschaft nicht<br />
haftet. Angaben zum Gesundheitsstatus und<br />
zu gendiagnostischen Untersuchungsergebnissen<br />
basieren auf Untersuchungsergebnissen<br />
von Tierärzten und/oder anerkannten Untersuchungslabors.<br />
Für die Richtigkeit dieser Ergebnisse<br />
haftet die Genossenschaft nicht. Darüber<br />
hinaus wird eine Haftung nicht übernommen.<br />
Für züchterischen Erfolg und den Befruchtungserfolg<br />
des eingesetzten Spermas und der<br />
Embryonen wird keinerlei Garantie übernommen.<br />
Das Erfolgsrisiko verbleibt be<strong>im</strong> Besteller.<br />
Bei allen Zukäufen kann die Genossenschaft<br />
davon ausgehen, dass die von dem Lieferanten<br />
angegebenen Abstammungsunterlagen und<br />
Qualitätshinweise richtig sind. Als beweisfähige<br />
Unterlagen sind insbesondere die Zuchtbescheinigung<br />
und die Bluttypenkarte bzw.<br />
DNA-Mikrosatellitenkarte sowie die begleitenden<br />
Veterinäratteste und sonstige Untersuchungsergebnisse<br />
ausreichend. Eine Gewährleistung<br />
für die Richtigkeit dieser Angaben<br />
ist ausgeschlossen. Sollten sich insbesondere<br />
bei späteren Untersuchungen der Nachzucht<br />
Zweifel an der Richtigkeit der Abstammung<br />
ergeben, haftet die Genossenschaft gegenüber<br />
dem Mitglied hierfür nicht. Sie ist jedoch verpflichtet,<br />
ihre etwaigen Ansprüche gegen den<br />
Lieferanten an das Mitglied abzutreten und es<br />
bei der Geltendmachung derartiger Ansprüche<br />
nach Möglichkeit zu unterstützen.<br />
5. Mitgliedschaft<br />
Jedes Mitglied der RSH eG hat sich laut Satzung<br />
mit bis zu drei Geschäftsanteilen an der<br />
Genossenschaft zu beteiligen.<br />
Die Anzahl der Geschäftsanteile und die Höhe<br />
des auszuzahlenden Geschäftsguthabens richten<br />
sich nach der Anzahl der jeweils <strong>im</strong> Vorjahr<br />
durchgeführten Erstbesamungen.<br />
Die Höhe des Genossenschaftsanteils beträgt<br />
800,00 EURO, darauf sind mindestens 10 %<br />
= 80,00 EURO gem. § 7 Satz 1 GenG sofort<br />
einzuzahlen. Die weitere Einzahlungspflicht<br />
ergibt sich aus der Zahl der durchgeführten<br />
Erstbesamungen in der abgelaufenen Saison.<br />
Ab der 101. Erstbesamung ist ein weiterer Anteil<br />
zu zeichnen und ab der 201. Erstbesamung<br />
wiederum ein weiterer Anteil.<br />
Zur Beachtung!<br />
Alle Angaben und Empfehlungen zu den jeweiligen<br />
Bullen entsprechen dem gegenwärtigen Wissensstand.<br />
Da bei der Weitergabe der Vererbungsmerkmale<br />
stets mit einer gewissen Streuung gerechnet<br />
werden muss, berechtigt die Abweichung von der<br />
durchschnittlichen Vererbung nicht zu Schadenersatzansprüchen!<br />
M. Leisen<br />
// <strong>Rind</strong> <strong>im</strong> <strong>Bild</strong> 3/<strong>2011</strong> 7