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Zwischenfruchtbau und Mulchsaat als Erosionsschutz: 3 ...

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Anhang 2:<br />

Bestimmung der erosionswirksamen Hangneigung <strong>und</strong> Hanglänge<br />

mit Hilfe der 5 m - Höhenlinien einer Flurkarte mit dem Maßstab<br />

1 : 5.000<br />

Abbildung 1: Bestimmung der erosionswirksamen Hangneigung <strong>und</strong><br />

Hanglänge<br />

• Wesentlich für das Ausmaß des Bodenabtrags ist die Hangneigung des Schlages, die über den<br />

größeren Teil des Hanges vorliegt.<br />

• Aus einer Flurkarte mit Höhenlinien ergibt sich die Hangneigung aus dem senkrechten Abstand<br />

der Höhenlinien zueinander. Aus der Beschriftung der Höhenlinien ist der Höhenunterschied zwischen<br />

den Höhenlinien abzulesen, im gekennzeichneten Flurstück (Abbildung 1) ist die Beschriftung<br />

z. B. „10“ <strong>und</strong> „20“ (Höhenmeter). Damit ergibt sich, dass zwischen zwei dieser Höhenlinien<br />

das Gelände um 5 m nach Nordosten ansteigt (in der Regel bezeichnen die durchgezogenen Höhenlinien<br />

5 m - Stufen).<br />

• Der Abstand dieser Höhenlinien ist im oberen Hauptbereich dieses Hanges etwa 3,5 mm.<br />

• Auf einer Karte mit dem Maßstab 1 : 5.000 entspricht 1 mm einer waagrechten Strecke von 5 m;<br />

3,5 mm entsprechen 17,5 m.<br />

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