Zwischenfruchtbau und Mulchsaat als Erosionsschutz: 3 ...
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Anhang 2:<br />
Bestimmung der erosionswirksamen Hangneigung <strong>und</strong> Hanglänge<br />
mit Hilfe der 5 m - Höhenlinien einer Flurkarte mit dem Maßstab<br />
1 : 5.000<br />
Abbildung 1: Bestimmung der erosionswirksamen Hangneigung <strong>und</strong><br />
Hanglänge<br />
• Wesentlich für das Ausmaß des Bodenabtrags ist die Hangneigung des Schlages, die über den<br />
größeren Teil des Hanges vorliegt.<br />
• Aus einer Flurkarte mit Höhenlinien ergibt sich die Hangneigung aus dem senkrechten Abstand<br />
der Höhenlinien zueinander. Aus der Beschriftung der Höhenlinien ist der Höhenunterschied zwischen<br />
den Höhenlinien abzulesen, im gekennzeichneten Flurstück (Abbildung 1) ist die Beschriftung<br />
z. B. „10“ <strong>und</strong> „20“ (Höhenmeter). Damit ergibt sich, dass zwischen zwei dieser Höhenlinien<br />
das Gelände um 5 m nach Nordosten ansteigt (in der Regel bezeichnen die durchgezogenen Höhenlinien<br />
5 m - Stufen).<br />
• Der Abstand dieser Höhenlinien ist im oberen Hauptbereich dieses Hanges etwa 3,5 mm.<br />
• Auf einer Karte mit dem Maßstab 1 : 5.000 entspricht 1 mm einer waagrechten Strecke von 5 m;<br />
3,5 mm entsprechen 17,5 m.<br />
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