alles im blick - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung
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alle Beiträge und Bemessungsgrenzen neue Länder alte Länder<br />
besondere beiträge<br />
KV-Beitrag für Praktikanten und Studenten<br />
seit Wintersemester 09 / 10 monatlich 53,40 EUR<br />
PV-Beitrag für Studenten monatlich 9,98 EUR (11,26 EUR für Kinderlose)<br />
Beitragssatz Rentenversicherung 19,90 %<br />
Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,80 %<br />
Beitragssatz Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13 % (private Haushalte 5 %)<br />
Beitragssatz Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15 % (private Haushalte 5 %)<br />
Insolvenzgeldumlage (Arbeitgeber)<br />
beitragsbemessungsgrenzen<br />
0,41 %<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich<br />
monatlich<br />
Krankenversicherung – Beitragsbemessung jährlich<br />
monatlich<br />
Bezugsgröße jährlich<br />
monatlich<br />
55.800 EUR<br />
4.650 EUR<br />
26.040 EUR<br />
2.170 EUR<br />
45.000,00 EUR<br />
3.750,00 EUR<br />
66.000 EUR<br />
5.500 EUR<br />
30.660 EUR<br />
2.555 EUR<br />
mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind<br />
ohne Einkommensnachweis monatlich mindestens 3.750,00 EUR<br />
bei Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens monatlich mindestens 1.916,25 EUR<br />
bei Anspruch auf Existenzgründungszuschuss und Härtefälle<br />
monatlich<br />
Grenzwert für die Beurteilung der Renten- und Arbeitslosenversi-<br />
1.277,50 EUR<br />
cherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen monatlich 540,00 EUR 630,00 EUR<br />
mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und antragsteller auf alg-leistungen<br />
monatlich 851,67 EUR<br />
mindestzahlbetrag für beitragserhebung aus Versorgungsbezügen und außerland- und<br />
außerforst wirtschaftlichem arbeitseinkommen<br />
1 / 20 der monatlichen Bezugsgröße<br />
freigrenze in der familienversicherung<br />
Freigrenze 1 / 7 der monatlichen Bezugsgröße<br />
monatlich 127,75 EUR<br />
(bei Minijob monatlich 400 EUR) monatlich 365,00 EUR<br />
Wer ein höheres Einkommen hat oder hauptberuflich selbstständig tätig ist, ist nicht mehr mitversichert,<br />
sondern muss sich selbst freiwillig versichern<br />
Das ändert sich<br />
krankengeld / mutterschaftsgeld<br />
Das pauschalierte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld betragen kalendertäglich 15,63 EUR<br />
Das nicht pauschalierte Krankengeld richtet sich, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, nach dem Regellohn.<br />
prüfung der Versicherungspflicht bei kleinlandwirten<br />
Wenn das Unternehmen die von der LAK festgesetzte Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet<br />
und das sonstige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen die Hälfte der gesetzlichen jährlichen<br />
Bezugsgröße (2010 jährlich 15.330,00 EUR alte Länder, 13.020,00 EUR neue Länder) nicht übersteigt<br />
beitragszuschuss in der krankenversicherung<br />
monatlich 117,00 EUR<br />
1998<br />
1999<br />
2000<br />
2001<br />
2002<br />
2003<br />
2004<br />
2005<br />
2006<br />
2007<br />
2008<br />
2009<br />
2010<br />
2011<br />
2012<br />
2013