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alles im blick - Die Landwirtschaftliche Sozialversicherung

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alle Beiträge und Bemessungsgrenzen neue Länder alte Länder<br />

besondere beiträge<br />

KV-Beitrag für Praktikanten und Studenten<br />

seit Wintersemester 09 / 10 monatlich 53,40 EUR<br />

PV-Beitrag für Studenten monatlich 9,98 EUR (11,26 EUR für Kinderlose)<br />

Beitragssatz Rentenversicherung 19,90 %<br />

Beitragssatz Arbeitslosenversicherung 2,80 %<br />

Beitragssatz Krankenversicherung für geringfügig Beschäftigte 13 % (private Haushalte 5 %)<br />

Beitragssatz Rentenversicherung für geringfügig Beschäftigte 15 % (private Haushalte 5 %)<br />

Insolvenzgeldumlage (Arbeitgeber)<br />

beitragsbemessungsgrenzen<br />

0,41 %<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherung jährlich<br />

monatlich<br />

Krankenversicherung – Beitragsbemessung jährlich<br />

monatlich<br />

Bezugsgröße jährlich<br />

monatlich<br />

55.800 EUR<br />

4.650 EUR<br />

26.040 EUR<br />

2.170 EUR<br />

45.000,00 EUR<br />

3.750,00 EUR<br />

66.000 EUR<br />

5.500 EUR<br />

30.660 EUR<br />

2.555 EUR<br />

mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte, die hauptberuflich selbstständig erwerbstätig sind<br />

ohne Einkommensnachweis monatlich mindestens 3.750,00 EUR<br />

bei Nachweis eines niedrigeren Arbeitseinkommens monatlich mindestens 1.916,25 EUR<br />

bei Anspruch auf Existenzgründungszuschuss und Härtefälle<br />

monatlich<br />

Grenzwert für die Beurteilung der Renten- und Arbeitslosenversi-<br />

1.277,50 EUR<br />

cherungspflicht bei mitarbeitenden Familienangehörigen monatlich 540,00 EUR 630,00 EUR<br />

mindestbemessungsgrundlage für freiwillig Versicherte und antragsteller auf alg-leistungen<br />

monatlich 851,67 EUR<br />

mindestzahlbetrag für beitragserhebung aus Versorgungsbezügen und außerland- und<br />

außerforst wirtschaftlichem arbeitseinkommen<br />

1 / 20 der monatlichen Bezugsgröße<br />

freigrenze in der familienversicherung<br />

Freigrenze 1 / 7 der monatlichen Bezugsgröße<br />

monatlich 127,75 EUR<br />

(bei Minijob monatlich 400 EUR) monatlich 365,00 EUR<br />

Wer ein höheres Einkommen hat oder hauptberuflich selbstständig tätig ist, ist nicht mehr mitversichert,<br />

sondern muss sich selbst freiwillig versichern<br />

Das ändert sich<br />

krankengeld / mutterschaftsgeld<br />

Das pauschalierte Krankengeld und das Mutterschaftsgeld betragen kalendertäglich 15,63 EUR<br />

Das nicht pauschalierte Krankengeld richtet sich, wie in der allgemeinen Krankenversicherung, nach dem Regellohn.<br />

prüfung der Versicherungspflicht bei kleinlandwirten<br />

Wenn das Unternehmen die von der LAK festgesetzte Mindestgröße um nicht mehr als die Hälfte unterschreitet<br />

und das sonstige Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen die Hälfte der gesetzlichen jährlichen<br />

Bezugsgröße (2010 jährlich 15.330,00 EUR alte Länder, 13.020,00 EUR neue Länder) nicht übersteigt<br />

beitragszuschuss in der krankenversicherung<br />

monatlich 117,00 EUR<br />

1998<br />

1999<br />

2000<br />

2001<br />

2002<br />

2003<br />

2004<br />

2005<br />

2006<br />

2007<br />

2008<br />

2009<br />

2010<br />

2011<br />

2012<br />

2013

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