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Fachsymposium 2016 - "Ausgewählte Aspekte in der Gebäude- und Energietechnik"

Jahresinformation 2016/2017 des Verein zur Förderung der Ingenieurausbildung der Gebäude- und Energietechnik Dresden e.V. an der Technischen Universität Dresden und Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden. www.fv-gebaeudeenergie-dresden-de

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EXKURSION<br />

§ 14 Beirat<br />

1. Der Beirat besteht aus 5-7 Mitglie<strong>der</strong>n, die<br />

vom Vorstand während se<strong>in</strong>er Wahlperiode<br />

berufen werden. Er hat die Aufgabe, den<br />

Vorstand zu beraten.<br />

2. Zusammenkünfte erfolgen auf Wunsch des<br />

Vorstandes o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>es Beiratsmitgliedes,<br />

m<strong>in</strong>destens jedoch e<strong>in</strong>mal während <strong>der</strong><br />

Amtsperiode.<br />

§ 15 Haftung<br />

Für Verpflichtungen haftet nur das Vere<strong>in</strong>svermögen.<br />

§ 16 Mitteilungspflicht an das F<strong>in</strong>anzamt<br />

Dem F<strong>in</strong>anzamt s<strong>in</strong>d folgende Beschlüsse<br />

unverzüglich mitzuteilen:<br />

• Beschlüsse, durch die e<strong>in</strong>e für steuerliche<br />

Vergünstigungen wesentliche Satzungsbestimmung<br />

nachträglich geän<strong>der</strong>t, ergänzt,<br />

<strong>in</strong> die Satzung e<strong>in</strong>geführt o<strong>der</strong> aus ihr gestrichen<br />

wird.<br />

• Beschlüsse, durch die <strong>der</strong> Vere<strong>in</strong> aufgelöst,<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e Körperschaft e<strong>in</strong>geglie<strong>der</strong>t<br />

o<strong>der</strong> se<strong>in</strong> Vermögen als Ganzes übertragen<br />

wird.<br />

§ 17 Auflösung des Vere<strong>in</strong>s<br />

1. Bei wirksamem Auflösungsbeschluss<br />

durch die Mitglie<strong>der</strong>versammlung wird<br />

das gesamte Vermögen des Vere<strong>in</strong>s bei<br />

se<strong>in</strong>er Auflösung, Aufhebung o<strong>der</strong> bei<br />

Wegfall des satzungsmäßigen Zwecks<br />

dem Freistaat Sachsen für unmittelbar <strong>und</strong><br />

ausschließlich geme<strong>in</strong>nützige wissenschaftliche<br />

Zwecke unter beson<strong>der</strong>er<br />

Beachtung <strong>der</strong> Belange <strong>der</strong> <strong>in</strong> § 2 genannten<br />

Fachgebiete übergeben.<br />

2. Im Falle <strong>der</strong> Auflösung ist <strong>der</strong> Vorsitzende<br />

des Vorstandes Liquidator des Vere<strong>in</strong>s<br />

gemäß § 76 BGB.<br />

3. Der Beschluss über die Vermögensverwendung<br />

darf erst ausgeführt werden, wenn<br />

das zuständige F<strong>in</strong>anzamt e<strong>in</strong>gewilligt hat.<br />

§ 18 Gerichtsstand<br />

Gerichtsstand ist Dresden.<br />

§ 19 Salvatorische Klausel<br />

Sofern e<strong>in</strong>zelne Bestimmungen dieser<br />

Satzung aus gesetzlichen Gründen unwirksam<br />

s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> werden, wird die<br />

Gültigkeit <strong>der</strong> übrigen Bestimmungen<br />

hiervon nicht berührt. Unwirksame<br />

Bestimmungen gelten als durch wirksame<br />

Bestimmungen ersetzt, die dem S<strong>in</strong>n <strong>und</strong><br />

Zweck <strong>der</strong> unwirksamen Bestimmungen<br />

am nächsten kommen. Soweit Lücken<br />

bestehen, gelten die Bestimmungen als<br />

vere<strong>in</strong>bart, die s<strong>in</strong>nvoller Weise <strong>in</strong> die Vere<strong>in</strong>barung<br />

aufgenommen worden wären,<br />

wäre die Angelegenheit von vornhere<strong>in</strong><br />

bedacht worden.<br />

Dresden, den 21.12.2013<br />

Vere<strong>in</strong> zur För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Ingenieurausbildung <strong>der</strong> <strong>Gebäude</strong>- <strong>und</strong> Energietechnik Dresden e.V.<br />

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