Konzerte 2011 | 2012 - Deutsches Symphonie Orchester Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
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DER KARTENVERKAUF<br />
erfolgt auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Er beginnt nach Abschluss der Abonnementbuchungen<br />
ab 1. Juli <strong>2011</strong>. Schriftliche Vorbestellungen sind ab sofort<br />
möglich.<br />
ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN<br />
1. Geltungsbereich<br />
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen<br />
Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Rundfunk<br />
<strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH (roc berlin). Sie sind Bestandteil<br />
jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten<br />
auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit<br />
nichts Abweichendes vereinbart ist.<br />
2. Programme und Anfangszeiten<br />
Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden<br />
in den Broschüren der roc berlin und ihrer Ensembles bekanntgemacht.<br />
Änderungen bleiben vorbehalten.<br />
3. Kartenverkauf<br />
Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der roc berlin können<br />
im Besucherservice (Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH,<br />
Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 <strong>Berlin</strong>) während<br />
der Öffnungszeiten, bei den an die Ticket Online Software GmbH<br />
angeschlossenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet<br />
erworben werden.<br />
Auf Wunsch können Karten auch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr<br />
zugesandt werden. Dies ist bis eine Woche vor<br />
dem Veranstaltungstermin und auf Risiko des Kartenerwerbers<br />
möglich.<br />
Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem zur Ermäßi-<br />
gung berechtigenden Ausweis zu erwerben und gültig. Pro<br />
Person kann nur eine persönlich gebundene ermäßigte Karte<br />
erworben werden. Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis<br />
ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen.<br />
Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes<br />
ihre Gültigkeit.<br />
4. Umtausch und Rücknahme von Karten<br />
Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Karten innerhalb<br />
von zwei Wochen nach Veranstaltungstermin zurück-<br />
gegeben werden. Die Karten können dabei per Post an den<br />
Besucherservice gesandt oder dort während der Geschäftszeiten<br />
abgegeben werden (Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH,<br />
Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 <strong>Berlin</strong>).<br />
Abonnentenkarten für <strong>Orchester</strong>abonnements können gegen<br />
eine Bearbeitungsgebühr im Besucherservice bis zwei Werktage<br />
vor einer Veranstaltung umgetauscht werden (maximal zwei<br />
Tauschmöglichkeiten pro Saison).<br />
Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch<br />
von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen<br />
begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rückgaberecht.<br />
5. Kartenverlust<br />
Bei Kartenverlust wird von der Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre<br />
GmbH kein Ersatz geleistet.<br />
Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage<br />
des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte<br />
ausgestellt werden.<br />
6. änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung<br />
Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten,<br />
Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung<br />
unverzüglich dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen.<br />
Sollte aufgrund falscher oder veralteter Angaben eine Lastschrift<br />
von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch<br />
entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.<br />
7. Nacheinlass<br />
Zu spät kommende Besucher können ggf. beim nächsten vom<br />
Veranstalter vorgegebenen Einlasszeichen eingelassen werden.<br />
8. Hausrecht<br />
Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert<br />
werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht,<br />
dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen<br />
oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben.<br />
9. Bild- und Tonaufnahmen<br />
Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist<br />
grundsätzlich untersagt.<br />
Die Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH behält sich vor,<br />
Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von <strong>Konzerte</strong>n<br />
zu machen bzw. zuzulassen. Der Konzertbesucher erklärt<br />
mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines<br />
Abonnements sein Einverständnis.<br />
10. Datenschutz<br />
Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die<br />
im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen<br />
Daten vom Ticketing-Systembetreiber (Ticket Online Software<br />
GmbH) in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfor-<br />
derlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.<br />
Die Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH sowie die Ticket<br />
Online Software GmbH sind berechtigt, diese Daten an mit der<br />
Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln,<br />
soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.<br />
11. Salvatorische Klausel<br />
Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung<br />
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen<br />
Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige<br />
Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der<br />
Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.<br />
12. Inkrafttreten<br />
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 15. August<br />
2010 in Kraft.<br />
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