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Konzerte 2011 | 2012 - Deutsches Symphonie Orchester Berlin

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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

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DER KARTENVERKAUF<br />

erfolgt auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Er beginnt nach Abschluss der Abonnementbuchungen<br />

ab 1. Juli <strong>2011</strong>. Schriftliche Vorbestellungen sind ab sofort<br />

möglich.<br />

ALLGEMEINE GESCHäFTSBEDINGUNGEN<br />

1. Geltungsbereich<br />

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen<br />

Beziehungen zwischen den Konzertbesuchern und der Rundfunk<br />

<strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH (roc berlin). Sie sind Bestandteil<br />

jedes Vertrags über den Erwerb von Eintrittskarten. Sie gelten<br />

auch für Abonnenten sowie Besucherorganisationen, soweit<br />

nichts Abweichendes vereinbart ist.<br />

2. Programme und Anfangszeiten<br />

Die aktuellen Konzertprogramme mit den Anfangszeiten werden<br />

in den Broschüren der roc berlin und ihrer Ensembles bekanntgemacht.<br />

Änderungen bleiben vorbehalten.<br />

3. Kartenverkauf<br />

Eintrittskarten zu den Veranstaltungen der roc berlin können<br />

im Besucherservice (Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH,<br />

Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 <strong>Berlin</strong>) während<br />

der Öffnungszeiten, bei den an die Ticket Online Software GmbH<br />

angeschlossenen Vorverkaufsstellen oder über das Internet<br />

erworben werden.<br />

Auf Wunsch können Karten auch gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr<br />

zugesandt werden. Dies ist bis eine Woche vor<br />

dem Veranstaltungstermin und auf Risiko des Kartenerwerbers<br />

möglich.<br />

Ermäßigte Karten sind nur in Verbindung mit dem zur Ermäßi-<br />

gung berechtigenden Ausweis zu erwerben und gültig. Pro<br />

Person kann nur eine persönlich gebundene ermäßigte Karte<br />

erworben werden. Der zur Ermäßigung berechtigende Ausweis<br />

ist auf Verlangen am Einlass vorzuzeigen.<br />

Eintrittskarten verlieren mit dem Verlassen des Veranstaltungsortes<br />

ihre Gültigkeit.<br />

4. Umtausch und Rücknahme von Karten<br />

Wird eine Veranstaltung abgesagt, so können die Karten innerhalb<br />

von zwei Wochen nach Veranstaltungstermin zurück-<br />

gegeben werden. Die Karten können dabei per Post an den<br />

Besucherservice gesandt oder dort während der Geschäftszeiten<br />

abgegeben werden (Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH,<br />

Besucherservice, Charlottenstraße 56, 10117 <strong>Berlin</strong>).<br />

Abonnentenkarten für <strong>Orchester</strong>abonnements können gegen<br />

eine Bearbeitungsgebühr im Besucherservice bis zwei Werktage<br />

vor einer Veranstaltung umgetauscht werden (maximal zwei<br />

Tauschmöglichkeiten pro Saison).<br />

Ansonsten besteht kein Anspruch auf Rücknahme und Umtausch<br />

von Karten. Änderungen des Programms sowie Umbesetzungen<br />

begründen ebenfalls kein Umtausch- und Rückgaberecht.<br />

5. Kartenverlust<br />

Bei Kartenverlust wird von der Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre<br />

GmbH kein Ersatz geleistet.<br />

Verliert ein Abonnent eine Eintrittskarte, kann ihm gegen Vorlage<br />

des Personalausweises und Erhebung einer Gebühr eine Ersatzkarte<br />

ausgestellt werden.<br />

6. änderung von Name, Anschrift, Bankverbindung<br />

Kunden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten,<br />

Änderungen des Namens, der Anschrift und der Bankverbindung<br />

unverzüglich dem Besucherservice schriftlich mitzuteilen.<br />

Sollte aufgrund falscher oder veralteter Angaben eine Lastschrift<br />

von der Bank zurückgewiesen werden, so müssen die dadurch<br />

entstandenen Kosten an den Kunden weitergegeben werden.<br />

7. Nacheinlass<br />

Zu spät kommende Besucher können ggf. beim nächsten vom<br />

Veranstalter vorgegebenen Einlasszeichen eingelassen werden.<br />

8. Hausrecht<br />

Besuchern kann der Zutritt zu einer Veranstaltung verweigert<br />

werden, wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht,<br />

dass sie die Veranstaltung stören, andere Besucher belästigen<br />

oder gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen haben.<br />

9. Bild- und Tonaufnahmen<br />

Das Herstellen von Bild- und Tonaufnahmen aller Art ist<br />

grundsätzlich untersagt.<br />

Die Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH behält sich vor,<br />

Ton- und Bildaufzeichnungen bzw. Übertragungen von <strong>Konzerte</strong>n<br />

zu machen bzw. zuzulassen. Der Konzertbesucher erklärt<br />

mit dem Kauf einer Eintrittskarte oder durch Übernahme eines<br />

Abonnements sein Einverständnis.<br />

10. Datenschutz<br />

Der Käufer von Eintrittskarten ist damit einverstanden, dass die<br />

im Zusammenhang mit der Bestellung von ihm angegebenen<br />

Daten vom Ticketing-Systembetreiber (Ticket Online Software<br />

GmbH) in dem für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses erfor-<br />

derlichen Umfang gespeichert, verarbeitet und genutzt werden.<br />

Die Rundfunk <strong>Orchester</strong> und Chöre GmbH sowie die Ticket<br />

Online Software GmbH sind berechtigt, diese Daten an mit der<br />

Durchführung des Ticketvertrags beauftragte Dritte zu übermitteln,<br />

soweit dies für die Vertragsdurchführung notwendig ist.<br />

11. Salvatorische Klausel<br />

Im Fall der Unwirksamkeit oder Nichtigkeit einer Bestimmung<br />

dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die übrigen<br />

Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder nichtige<br />

Bestimmung ist durch eine den wirtschaftlichen Interessen der<br />

Vertragspartner entsprechende zu ersetzen.<br />

12. Inkrafttreten<br />

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten zum 15. August<br />

2010 in Kraft.<br />

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