11.12.2012 Aufrufe

LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding - Scope

LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding - Scope

LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding - Scope

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Investieren Sie in einen dynamischen und<br />

wachstumsstarken Standort in Bayern<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>


1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts 3<br />

2. Die <strong>LHI</strong> – Ihr Partner 5<br />

3. Das Beteiligungsangebot im Überblick 11<br />

4. Risiken 17<br />

4.1 Wirtschaftliche Risiken 17<br />

4.2 Steuerliche Risiken 22<br />

4.3 Rechtliche Risiken 24<br />

5. Der Standort 29<br />

6. Das Fondsobjekt 35<br />

7. Die Mieter 47<br />

8. Die Mietverträge 51<br />

9. Investition und Finanzierung 61<br />

10. Ergebnisvorschau/Prognoserechnung 65<br />

10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft 65<br />

10.2 Verkaufsprognose 70<br />

10.3 Beispiel-Prognoserechnung für Anleger 71<br />

10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose 72<br />

11. Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 74<br />

12. Rechtliche Grundlagen 84<br />

13. Steuerliche Grundlagen 92<br />

14. Die Vertragspartner 102<br />

15. Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung 104<br />

16. Anhang 106<br />

16.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 106<br />

16.2 Treuhandvertrag 120<br />

16.3 Fernabsatz-Kundeninformation 125<br />

16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 129<br />

17. Beilagen<br />

17.1 Beitrittserklärung<br />

1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt<br />

gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />

der Prüfung des Prospekts durch die BaFin.<br />

3


2. Die <strong>LHI</strong> – Ihr Partner<br />

Seit der Gründung im Jahr 1973 hat sich die <strong>LHI</strong> vom<br />

Immobilienleasing-Spezialisten zum Investment-Partner<br />

von Unternehmen und Investoren entwickelt.<br />

Für Unternehmen konzipieren und realisieren wir komplexe,<br />

maßgeschneiderte Finanzierungsstrukturen. Für Investoren<br />

gestalten wir die beiden Anlageprodukte Geschlossene<br />

Publikumsfonds und Private Placements.<br />

Um durchgängige Qualität, Effizienz, Kontrolle und Transparenz<br />

zu gewährleisten, bündeln wir alle notwendigen Disziplinen<br />

und Kompetenzen für ein erfolgreiches Investment unter<br />

einem Dach. Die <strong>LHI</strong> berät, konzipiert, finanziert, realisiert<br />

und verwaltet alles aus einer Hand.<br />

Insgesamt wurden bis zum 31.12.2010 72 Private Placements<br />

und 27 Publikumsfonds aufgelegt. Die zentralen<br />

Assetklassen unserer Fonds sind Immobilien, Erneuerbare<br />

Energien und Aviation.<br />

Alle <strong>LHI</strong> Fonds müssen unserem hohen Qualitätsanspruch<br />

dauerhaft gerecht werden. Darauf können sich Investoren<br />

auch für die Zeit nach der Zeichnung verlassen. Schließlich<br />

wollen wir unsere Investoren als Partner langfristig begleiten.<br />

Kennzahlen<br />

<strong>LHI</strong> Daten<br />

Geschäftsführung<br />

Oliver Porr, Robert Soethe, Heimo Koch<br />

Stammkapital: 40 Mio. EUR<br />

Handelsregister<br />

Sitz und AG München, HRB 46591, Industrie- und Handelskammer<br />

München<br />

31.12.10<br />

Tsd. EUR<br />

31.12.09<br />

Tsd. EUR<br />

Bilanzsumme 161.496 142.781<br />

Eigenkapital 46.598 41.139<br />

Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.340 690<br />

Jahresüberschuss 3.700 628<br />

Eigenkapitalquote in % 28,8 28,9<br />

Wirtschaftliches Ergebnis 6.310 60<br />

Neugeschäftsvolumen 1.240.000 2.260.000<br />

Verwaltetes Investitionsvolumen 26.220.000 22.540.000<br />

Verwaltetes Eigenkapital 2.841.000 2.772.000<br />

Anzahl betreute Anleger 20.899 20.208<br />

Anzahl Mitarbeiter 274 281<br />

5


<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> 1994 bis 2010 1<br />

Stand 31.12.2010<br />

6<br />

Platzierungsjahr<br />

Fonds Objekt Gesamtinvestition<br />

in<br />

Tsd. EUR<br />

1994 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Objekt Groß Machnow KG (L)<br />

Soll 2003 (aktualisierte Prognoserechnung<br />

1995 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Objekt Rostock KG (L)<br />

Soll 2003/2005 (aktualisierte Prognoserechnung)<br />

1996 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />

& Co. Objekt Neubrandenburg KG (L)<br />

2002 RESET Beteiligungs GmbH & Co.<br />

Vermietungs-KG (U)<br />

2002 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> München GmbH<br />

& Co. Laimer Atrium KG (U)<br />

Davon Fremdkapital in CHF3 2005 bis<br />

2007<br />

2009 bis<br />

2010<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> GmbH & Co.<br />

TechnologiePark Köln Beteiligungs KG<br />

Kommanditbeteiligung (U)<br />

Davon Fremdkapital in CHF3 Stille Beteiligung<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Objekt Stuttgart<br />

GmbH & Co. KG Kommanditbeteiligung<br />

(U)<br />

Eigenkapital<br />

ohne Agio<br />

in Tsd. EUR<br />

Einnahmen<br />

kumuliert<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> 61.386 20.452<br />

Soll in Tsd.<br />

EUR<br />

74.839<br />

73.061<br />

Einkaufszentrum 64.218 23.519 75.432<br />

70.045<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> 59.264 15.329 64.017<br />

Bürogebäude 26.347 12.690 16.059<br />

Bürogebäude 44.156 20.006 23.243<br />

Technologiepark 164.179 63.500 2 81.481<br />

Autohaus mit Büroflächen<br />

56.238 13.214 2 6.919<br />

Stille Beteiligung 13.700<br />

2008 bis Terra Grundstücksverwaltungs-GmbH Finanzzentrum<br />

42.171 10.000 5.321<br />

2009 & Co. Vermietungs KG (U)<br />

Kassel<br />

2010 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Objekt Wien<br />

GmbH & Co. KG (U)<br />

Bürogebäude 16.563 9.002 452<br />

1 Ohne bereits liquidierte und noch nicht voll investierte Fonds. Die dargestellten Fonds lassen sich grundsätzlich in Leasing- bzw. leasingähnliche<br />

Fonds (L) und unternehmerische Fonds (U) unterteilen. Zur Unterscheidung werden die Fonds mit einem (L) bzw. (U) entsprechend gekennzeichnet.<br />

2 Für diesen Fonds wurde die Platzierungsgarantie teilweise in Anspruch genommen. Er ist mittlerweile voll platziert.


Ist in Tsd.<br />

EUR<br />

Steuerliches Ergebnis<br />

der Gesellschaft<br />

kumuliert<br />

Auszahlung<br />

kumuliert<br />

Soll in % Ist in % Soll in Tsd.<br />

EUR<br />

Ist in Tsd.<br />

EUR<br />

Auszahlung 2010 Darlehensstand 31.12.<br />

Soll in Tsd.<br />

EUR<br />

Ist in Tsd.<br />

EUR<br />

Soll in Tsd.<br />

EUR<br />

Ist in Tsd.<br />

EUR<br />

72.927 -54,0 -59,4 21.515 19.837 1.575 1.309 19.904 20.810<br />

-60,7 19.837 1.309 20.809<br />

70.074 -59,1 -54,4 21.873 20.991 1.670 1.447 26.628 26.083<br />

-60,9 20.753 1.446 26.084<br />

54.654 -61,2 -58,4 11.965 12.015 1.074 1.124 30.153 30.036<br />

15.425 27,5 33,4 7.868 5.900 984 0 12.675 12.460<br />

22.126 19,3 9,5 10.372 10.034 1.350 1.100 22.413 23.778 3<br />

13.125 13.125<br />

77.303 -3,9 -6,5 9.920 7.154 1.984 0 142.842 160.947 3<br />

118.970 118.970<br />

10.320 8.963 2.064 1.668<br />

6.919 -10,4 -7,9 707 675 529 529 27.887 27.887<br />

1.541 1.387 1.028 1.028<br />

5.327 4,5 5,2 833 833 400 400 30.748 30.748<br />

452 1,9 1,5 259 95 4 259 95 4 6.981 6.981<br />

3 Das CHF-Darlehen wurde bei den Ist-Werten zum jeweiligen, am 31.12. gültigen Wechselkurs in EUR bewertet. Aufgrund des ungünstigen<br />

Wechselkurses ergeben sich Abweichungen zum Prospekt auf Euro-Basis. In der Handelsbilanz erfolgten entsprechende Wertanpassungsbuchungen<br />

zum Stichtag. Da es sich um noch nicht realisierte Kursverluste handelt, sind diese nicht in den Ausgaben dargestellt.<br />

4 Der Ausschüttungsbetrag weicht absolut von dem geplanten Betrag ab. Unter Berücksichtigung der abweichenden Beitrittstermine im Jahr 2010<br />

besteht relativ keine Abweichung zum prognostizierten Wert.<br />

7


<strong>LHI</strong> Fakten in der Übersicht<br />

• 100 %iger Bankenhintergrund: 51 % Landesbank Baden-<br />

Württemberg (Gruppe) und 49 % Norddeutsche Landesbank<br />

Girozentrale (Gruppe)<br />

• Strukturierungskompetenz mit fast 40-jähriger Erfahrung<br />

• Spezialist und langfristiger Partner im Bereich Assets &<br />

Finance<br />

• Langjährige Erfahrung in den Bereichen Publikumsfonds<br />

und Private Placements<br />

• Steuerlich und rechtlich fundierte Gestaltung der Fondskonzepte<br />

• Professionelle Anlegerbetreuung<br />

• Rd. 21.000 Anleger<br />

• Fondsvolumen gesamt: ca. 7,0 Mrd. EUR<br />

• Eigenkapital gesamt: ca. 2,9 Mrd. EUR<br />

• 27 Publikumsfonds<br />

• 72 Private Placements<br />

8<br />

Kompetenzschwerpunkt Immobilien<br />

Aus der Historie gewachsen hat die Assetklasse Immobilien<br />

für die <strong>LHI</strong> eine große Bedeutung. Dabei betreuen wir sowohl<br />

Einzelimmobilien als auch ganze Portfolien über ihren<br />

gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Entwicklung über<br />

das Management bis hin zum Verkauf – natürlich immer projektspezifisch<br />

und individuell.<br />

Jeder Investor hat ganz unterschiedliche wirtschaftliche, steuerliche,<br />

rechtliche und risikotechnische Anforderungen. Maßgeschneidert<br />

entwickelt die <strong>LHI</strong> entsprechende Immobilienanlageprodukte<br />

sowie die jeweilige Anlagestrategie und<br />

stärkt so die vorhandenen Potenziale zur Wertschöpfung.<br />

Den Grundstein für die Wertsteigerung jeder Immobilienanlage<br />

legen wir schon mit einer vorausschauenden Immobilienakquisition.<br />

Ein intelligentes Fonds- und Assetmanagement<br />

unterstreicht die Vorzüge des Objekts und ermöglicht damit<br />

seine Performancesteigerung. Das soll den Anlegern eines<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> eine stabile Wertanlage und nachhaltige<br />

Rendite sichern.<br />

Als zentrale Aufgaben bei der Betreuung eines Immobilien-<br />

Investments sehen wir die Steigerung des Gebäudewertes,<br />

die stetige Verbesserung der Objektqualität und somit auch<br />

die Zufriedenheit der Bestandsmieter.<br />

Interdisziplinäre Teams sind verantwortlich für das Reporting,<br />

den wirtschaftlichen Betrieb, die Vermietungsaktivitäten und<br />

die Steuerung aller operativen Dienstleistungen rund um die<br />

Immobilie.<br />

Um jederzeit den optimalen Verkaufszeitpunkt für eine Immobilie<br />

vorbereiten zu können, nutzen wir das Instrument der<br />

Strategischen Immobilienanalyse und behalten den Markt<br />

kontinuierlich im Blick. Damit wir sowohl bei der Investition als<br />

auch bei der Deinvestition ein erfolgreiches Fondsmanagement<br />

realisieren können, begleiten wir Verkäufe von Immobilienobjekten<br />

engmaschig bis ganz zum Schluss.<br />

Die <strong>LHI</strong> Fonds- und Assetmanager werden durch eine Expertengruppe<br />

von Architekten und Ingenieuren mit Erfahrung in<br />

den Bereichen Bauprojektmanagement und Gebäudeplanung<br />

unterstützt. Zudem sind Gutachter und Marktanalysten<br />

mit im Team.


<strong>LHI</strong> Vorteile auf einen Blick<br />

• Betreuung des kompletten Lebenszyklus eines Immobilieninvestments:<br />

An- bzw. Verkauf, Entwicklung, Strategien<br />

zum Fonds- und Assetmanagement<br />

• Analyse des ökonomischen und technischen Status quo als<br />

Grundlage aller weiteren strategischen und operativen<br />

Maßnahmen im Fondsmanagement<br />

• Professionelle Lösungen für ökonomische und technische<br />

Herausforderungen durch Experten der <strong>LHI</strong><br />

• Individuelle Konzepte zur Vermietung, zum Vermeiden von<br />

Leerstand und zur Kostenreduktion<br />

9


3. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />

Beteiligungsform<br />

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />

<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“). Die Fondsgesellschaft<br />

ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb<br />

von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren<br />

Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der<br />

Erwerb und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

<strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige<br />

Halten und die Verwertung der Beteiligung an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der<br />

Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlage („PV-Anlage“)<br />

sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Fondsimmobilie<br />

und PV-Anlage werden gemeinsam als „Fondsobjekt“<br />

bezeichnet. Das gesamte Zeichnungskapital beträgt<br />

21.065.000 EUR (ohne Agio).<br />

Rechte des Anlegers der Fondsgesellschaft<br />

• Ergebnis- und Vermögensbeteiligung ab dem jeweiligen<br />

Beitrittstermin entsprechend dem individuellen Anteil des<br />

Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />

• Rechte auf Auszahlungen ab dem jeweiligen Beitrittstermin<br />

und Beteiligung am Liquidationserlös entsprechend dem<br />

Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />

• Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei vorzeitigem<br />

ordentlichem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

• Stimmrechte entsprechend der Höhe der Beteiligung<br />

• Informations- und Kontrollrechte<br />

• Erstmaliges Kündigungsrecht zum 31.12.2026<br />

Investition und Finanzierung<br />

Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um ein aus vier<br />

Bauabschnitten bestehendes <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit Gartencenter<br />

und Aufdach-Photovoltaikanlage in <strong>Erding</strong> (vgl. Abschnitt<br />

6 „Das Fondsobjekt“). Die Fondsimmobilie verfügt<br />

über ca. 16.600 qm vermietbare Fläche sowie über ca. 500<br />

Außenstellplätze. Der erste und zweite Bauabschnitt wurden<br />

im August 2011 fertiggestellt und größtenteils an die Mieter<br />

übergeben. Die Bauabschnitte 3 und 4 werden voraussichtlich<br />

im ersten Quartal 2012 fertiggestellt und übergeben. Auf<br />

dem Dach der Bauabschnitte 1 und 2 ist eine Photovoltaikanlage<br />

mit 422,6 kWp installiert. Eine weitere Photovoltaikanlage<br />

mit 149,9 kWp wird auf dem Dach des vierten Bauabschnittes<br />

errichtet.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag<br />

vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG<br />

erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für<br />

die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte<br />

3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen.<br />

Der Kaufpreis beträgt derzeit insgesamt 36.301.930 EUR.<br />

Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 1 und 2 abzgl. Einbehalte<br />

wurde planmäßig bereits am 30.09.2011 an den Verkäufer<br />

gezahlt. Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 wird voraussichtlich<br />

mit Übergabe am 30.04.2012 fällig. Mit Kaufvertrag<br />

ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die PV-Anlage von der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH („SAMERA GmbH“), an deren<br />

Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt ist, zu<br />

einem Kaufpreis von 1.790.000 EUR erworben.<br />

11


Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich inklusive der<br />

Erwerbsnebenkosten und fondsabhängigen Nebenkosten<br />

exklusive Agio auf rund 42,6 Mio. EUR, inklusive Agio auf<br />

rund 43,6 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zu<br />

rund 53 % durch Kommanditkapital (inklusive Agio), zu rund<br />

46 % durch Fremdkapital sowie zu rund 1 % durch den Bewirtschaftungsüberschuss<br />

der Jahre 2011 und 2012. Zur<br />

langfristigen Fremdfinanzierung hat die Fondsgesellschaft<br />

ein Darlehen über 20 Mio. EUR bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

AG („DG Hyp“), Hamburg, aufgenommen.<br />

Während der Laufzeit der Finanzierung (bis<br />

31.08.2021) werden rund 5 % des Bankdarlehens plan-<br />

mäßig getilgt. Die Eigen kapitalzwischenfinanzierung erfolgt<br />

bis zur Einzahlung der Einlagen der Anleger, spätestens bis<br />

zum 31.12.2012, durch ein Gesellschafterdarlehen der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft, der<br />

LANITA Verwaltung GmbH, die sich wiederum bei der <strong>LHI</strong><br />

Leasing GmbH re finanziert. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

LANITA Verwaltung GmbH ist mit 5,1 % am Kapital<br />

der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />

Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des<br />

Zeichnungskapitals zum 31.12.2012 über insgesamt<br />

21.065.000 EUR abgegeben.<br />

Bewertungsgutachten<br />

Das Fondsobjekt wurde durch die Sachverständigen Holger<br />

Ladewig und Thilo Regelin von der Value AG, Grünwald, am<br />

25.07.2011 mit Stichtag zum 27.04.2011 mit einem Verkehrswert<br />

von insgesamt 36.400.000 EUR bewertet. Davon entfallen<br />

rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage.<br />

12<br />

Die Mietverträge<br />

Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Der erste Bauabschnitt<br />

ist an die Textilhändler C&A Mode GmbH & Co.<br />

KG, Takko Holding GmbH, mister*lady GmbH und New Yorker<br />

Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG sowie die<br />

SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG, die Gries Deco<br />

Company GmbH (Depot) und die Matratzen Concord GmbH<br />

für 10 bzw. 12 Jahre vermietet. Mieter im zweiten Bauabschnitt<br />

sind die TK Maxx GmbH & Co. KG und die Dirk<br />

Rossmann GmbH für jeweils 10 Jahre. Über die Fläche im<br />

dritten Bauabschnitt wurde ein 25 Jahre laufender Mietvertrag<br />

mit der Dehner GmbH & Co. KG geschlossen. Der vierte<br />

Bauabschnitt ist für 10 Jahre an die SSG Sport GmbH<br />

(Sports Experts) vermietet. Die Mietverträge sind in unterschiedlicher<br />

Ausgestaltung (Details sh. Abschnitt 8. „Die<br />

Mietverträge“) nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />

(VPI) indexiert. Größter Einzelmieter ist die Dehner<br />

GmbH & Co. KG mit einem Anteil von rund 21 % an den prognostizierten<br />

Mieteinnahmen. Die drei größten Einzelmieter<br />

Dehner GmbH & Co. KG, TK Maxx GmbH & Co. KG und<br />

SSG Sport GmbH machen einen Anteil von rund 56,5 % der<br />

prognostizierten Mieteinnahmen aus.<br />

Auszahlungen<br />

Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres<br />

eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr,<br />

erstmalig zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Gemäß<br />

der Prognoserechnung betragen die laufenden Auszahlungen<br />

anfänglich 6,00 % p. a. (bei unterjährigem Beitritt<br />

anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Bis<br />

zum Jahr 2021 steigen die Ausschüttungen auf 6,50 % p. a.<br />

bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. In den Auszahlungen<br />

sind Kapitalrückzahlungen enthalten.<br />

Prognose<br />

Investitionskosten TEUR Finanzierung TEUR<br />

Erwerb der Fondsimmobilie 36.302 Kommanditkapital 22.200<br />

Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796 Agio 1.053<br />

Erwerbsnebenkosten 2.114 Fremdkapital 20.000<br />

Fondsspezifische Kosten (inklusive Agio) 3.240 Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357<br />

Liquiditätsreserve 159<br />

Gesamt 43.611 Gesamt 43.6111 1 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.


Weitere Rückflüsse erfolgen aus der Veräußerung des Fondsobjekts.<br />

In der Prognoserechnung wurde angenommen, dass<br />

das Fondsobjekt Anfang des Jahres 2022 zum rund 14,5-Fachen<br />

(ca. 0,3-fach unter dem Einkaufsfaktor) der für das Jahr<br />

2022 zu erwartenden Einnahmen verkauft werden kann. Dabei<br />

wurde für den Kaufpreis der Immobilie das 14,9-Fache<br />

der für das Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt.<br />

Die Rückflüsse an die Anleger aus dem Verkauf des Fondsobjekts<br />

(inklusive Auszahlung der zum 31.12.2021 prognostizierten<br />

Liquiditätsreserve) betragen prognosegemäß rund<br />

100 % des Zeichnungskapitals ohne Agio.<br />

Bei erfolgreicher Veräußerung des Fondsobjekts und Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin eine erfolgsabhängige Vergütung von 20 %<br />

bezogen auf den Betrag, der unter Berücksichtigung einer<br />

angemessenen Liquiditätsreserve in der Gesellschaft nach<br />

Abzug aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft, der vollständigen<br />

Rückführung der nominalen Einlagen der Anleger (ohne<br />

Agio) aufgrund der Liquidation in der Gesellschaft verbleibt.<br />

Mindestbeteiligung<br />

Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 EUR. Darüber liegende<br />

Zeichnungsbeträge müssen durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />

Auf den Zeichnungsbetrag wird ein Agio von 5 % erhoben.<br />

Der Beitritt erfolgt mit Abschluss eines Treuhandvertrags mit<br />

der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH.<br />

Gesamthöhe der fondsabhängigen Kosten<br />

Für Fondskonzeption, Eigenkapitalbeschaffung, Fremdkapitalbeschaffung<br />

und Platzierungsgarantie fallen Kosten in<br />

Höhe von 2.186.250 EUR (exklusive Agio) an; dies entspricht<br />

10,4 % des Zeichnungskapitals exklusive Agio.<br />

Steuerliche Behandlung<br />

Die Fondsgesellschaft selbst ist prognosegemäß nicht Gegenstand<br />

der Einkommen- und Gewerbesteuer.<br />

Der Anleger erzielt aus der im Privatvermögen gehaltenen<br />

Beteiligung an der Fondsgesellschaft nach der Konzeption<br />

des Anbieters im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung gemäß § 21 EStG, die mit dem persönlichen<br />

Steuersatz besteuert werden, und daneben in geringem Umfang<br />

Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG, die<br />

der Abgeltungsteuer unterliegen, sowie nicht steuerpflichtige<br />

Bezüge aus der Rückzahlung des Eigenkapitals der SAMERA<br />

GmbH, soweit entsprechend bescheinigt. Der Verkauf der<br />

Fondsimmobilie oder der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

außerhalb der zehnjährigen Haltefrist wird steuerlich grundsätzlich<br />

nicht erfasst. Die Grundsätze zum gewerblichen<br />

Grundstückshandel sind auf der Ebene des Anlegers zu beachten<br />

Die prognostizierte Auflösung der SAMERA GmbH<br />

führt beim Anleger zu überwiegend steuerfreien Bezügen.<br />

Die Vermietung der Fondsimmobilie erfolgt prognosegemäß<br />

umsatzsteuerpflichtig und berechtigt insoweit zum Vorsteuerabzug.<br />

Die Umsatzsteuerpositionen sollten daher prognosegemäß<br />

insgesamt grundsätzlich neutral sein.<br />

Die unentgeltliche Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus lösen.<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

sind in Abschnitt 13 (Seite 92–100) dargestellt.<br />

Haftung<br />

Jeder Kommanditist der Fondsgesellschaft haftet gegenüber<br />

Gläubigern der Fondsgesellschaft mit einem Betrag von 10 %<br />

seiner Pflichteinlage, der für ihn als Haftsumme im Handelsregister<br />

eingetragen wird. Dies gilt entsprechend für die als<br />

Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger, da<br />

sie den Treuhandkommanditisten mit Abschluss des Treuhandvertrags<br />

von dieser Haftung freistellen.<br />

Fungibilität<br />

Geschlossene <strong>Immobilienfonds</strong> sind als längerfristige<br />

Investitionen konzipiert und nur eingeschränkt fungibel. Jede<br />

rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf<br />

der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar<br />

eines Jahres möglich. Darüber hinaus ist der Handel mit Anteilen<br />

an geschlossenen Fonds nicht, wie etwa bei Wertpapieren,<br />

institutionalisiert. Demzufolge eignet sich die Beteiligung<br />

nicht für kurz- und mittelfristig orientierte Anleger.<br />

Zielgruppe<br />

Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich<br />

um ein langfristiges und nachhaltiges Investment. Es richtet<br />

sich somit an Anleger, die ein langfristiges Immobilieninvestment<br />

tätigen wollen und die entsprechende Risikobereitschaft<br />

aufweisen (vgl. Abschnitt 4 „Risiken“). Aufgrund der eingeschränkten<br />

Fungibilität der Beteiligung sollte ein ausreichendes<br />

sonstiges liquides Vermögen vorhanden sein. Von einer<br />

Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Des Weiteren<br />

richtet sich das Beteiligungsangebot an in <strong>Deutschland</strong><br />

ansässige und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen,<br />

die die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im<br />

Privatvermögen halten.<br />

13


Wesentliche Zahlen und Fakten<br />

14<br />

Fondsgesellschaft<br />

Fondsobjekt<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

(vormals KEWOS GmbH & Co. KG)<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> inklusive Gartencenter in <strong>Erding</strong> mit einer<br />

Gesamtmietfläche von ca. 16.600 qm, ca. 500 Außenstellplätzen<br />

und Aufdach-Photovoltaikanlage<br />

Gesamtinvestitionskosten (inklusive Agio) Ca. 43,6 Mio. EUR<br />

Kommanditkapital Anleger Ca. 21,1 Mio. EUR<br />

Kommanditkapital <strong>LHI</strong> Gruppe Ca. 1,1 Mio. EUR<br />

Agio Ca. 1,0 Mio. EUR<br />

Fremdkapital 20,0 Mio. EUR (DG Hyp)<br />

Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 ca. 0,4 Mio. EUR<br />

Vermietungsstand 100 %<br />

Mieter Dehner, TK Maxx, Sports Experts, C&A, Rossmann u. a.<br />

Mietvertragslaufzeiten<br />

Dehner: 25 Jahre<br />

Übrige Mieter: 10 bis 12 Jahre<br />

Platzierungsgarant <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

Einkunftsart Im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

Beteiligungsdauer Gemäß Prognoserechnung 10 Jahre bis zum 31.12.2021<br />

Erstmaliges Kündigungsrecht des Anlegers 31.12.2026<br />

Form der Beteiligung Kommanditbeteiligung über Treuhandkommanditisten<br />

Mindestzeichnung 10.000 EUR<br />

Agio 5 %<br />

Beitrittstermine 30.11.2011, danach zu jedem Monatsultimo bis 31.12.2012<br />

Laufende Auszahlung p. a. 1 Anfänglich 6,00 %, steigend auf 6,5 % im Jahr 2021<br />

Schlussauszahlung aus Verkauf des Fondsobjekts1 100 % (gemäß Prognoserechnung)<br />

Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern1,2 Ca. 160 % (gemäß Prognoserechnung)<br />

1 Bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />

2 Bei einem Beitritt zum 31.12.2011.


Fondsstruktur<br />

Objekt FMZ<br />

<strong>Erding</strong><br />

Verwaltung GmbH<br />

Beteiligung<br />

0 %<br />

Komplementärin<br />

Kaufvertrag<br />

Immobilie<br />

Gaschler-<br />

Gruppe<br />

Vertragsbeziehungen<br />

LANITA<br />

Verwaltung<br />

GmbH<br />

5,1 %<br />

Geschäftsführende<br />

Kommanditistin<br />

Anleger<br />

SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

Mietverträge<br />

Diverse<br />

Mieter<br />

Darlehensvertrag<br />

DG Hyp<br />

Kaufvertrag Photovoltaikanlage<br />

94,9 %<br />

Treuhandkommanditist<br />

85 %<br />

Gestattungs-<br />

vertrag<br />

SAMERA<br />

Verwaltung<br />

GmbH<br />

15 %<br />

<strong>LHI</strong><br />

Beteiligungsverwaltung<br />

GmbH<br />

15


4. Risiken<br />

Allgemeine Hinweise<br />

Beteiligungen an geschlossenen <strong>Immobilienfonds</strong> sind langfristige<br />

unternehmerische Beteiligungen. Aus einer solchen<br />

Beteiligung können Risiken entstehen, die sich sowohl auf<br />

den Verkehrswert des Fondsobjekts als auch auf den laufenden<br />

Ertrag aus dem Fondsobjekt auswirken und somit das<br />

wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung erheblich beeinträchtigen<br />

können. Unvorhersehbare Entwicklungen der rechtlichen,<br />

wirtschaftlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

lassen sich nicht komplett erfassen. Solche Änderungen<br />

können einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte<br />

Entwicklung der Fondsgesellschaft haben, insbesondere auf<br />

die Erträge aus dem Fondsobjekt und somit auf die Werthaltigkeit<br />

der Vermögensanlage. Negative Änderungen können<br />

für den Anleger auch zum Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />

nebst Agio („Totalverlust“) führen.<br />

4.1 Wirtschaftliche Risiken<br />

Mieterbonität/Mietausfälle<br />

Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Zahlungsfähigkeit<br />

der Mieter verschlechtert und es daher zu Mietausfällen<br />

kommt. Mietausfälle gehen unmittelbar zu Lasten der<br />

Fondsgesellschaft und mindern somit die Auszahlungen an<br />

die Anleger. Jeder Mietausfall verringert somit unmittelbar die<br />

prognostizierte Rentabilität der Beteiligung des Anlegers bis<br />

hin zum Totalverlust.<br />

Weitere Bonitätsrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie von der<br />

Gaschler FMZ <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG erworben. Für einzelne<br />

kaufvertraglich vereinbarte Mängelansprüche der Fondsgesellschaft<br />

besteht für die Dauer der Gewährleistungsfrist<br />

eine Garantie der Gaschler Projektplanungs GmbH. Die<br />

Fonds gesellschaft trägt für die Dauer der kaufvertraglich vereinbarten<br />

Gewährleistungsfristen das Bonitätsrisiko der<br />

Gaschler FMZ <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG sowie der Gaschler<br />

Projektplanungs GmbH. Im Falle des Ausfalls beider Gesellschaften<br />

drohen der Fondsgesellschaft während der Gewährleistungsfrist<br />

erhebliche Rentabilitätseinbußen, wenn<br />

und soweit Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche<br />

aus dem Kaufvertrag gegen die Verkäuferin bestehen,<br />

die von dieser nicht erfüllt werden können.<br />

Darüber hinaus hat im Kaufvertrag die Gaschler FMZ <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG ihre Gewährleistungsansprüche gegen den<br />

Generalunternehmer Kutter GmbH & Co. KG an die Fondsgesellschaft<br />

abgetreten. Insoweit trägt die Fondsgesellschaft<br />

auch das Bonitätsrisiko der am Bau beteiligten Unternehmen,<br />

insbesondere des Generalunternehmers Kutter GmbH<br />

& Co. KG.<br />

Sollten sich die Bonitätsrisiken verwirklichen, sind Mängel an<br />

dem Fondsobjekt auf Kosten der Fondsgesellschaft zu beseitigen.<br />

Dies geht zu Lasten der Rentabilität der Beteiligung<br />

der Anleger.<br />

Sollte bis zum Ende der Platzierungsphase nicht das gesamte<br />

Zeichnungskapital platziert sein, hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

die Einzahlung und Platzierung des Zeichnungskapitals zum<br />

31.12.2012 garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene<br />

Anleger tragen insofern das Bonitätsrisiko der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH. Eine Realisierung des Bonitätsrisikos der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH, auch im Hinblick auf die gewährte Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />

über die LANITA Verwaltung GmbH, kann<br />

zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit zum Totalverlust<br />

der Einlage des Anlegers führen.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die PropertyFirst GmbH mit der<br />

kaufmännischen Betreuung des Fondsobjektes beauftragt.<br />

Für den Fall, dass der Property-Management-Vertrag, bspw.<br />

aufgrund einer Insolvenz der PropertyFirst GmbH, vorzeitig<br />

endet, muss ein neuer Vertragspartner gefunden werden.<br />

Dies kann dazu führen, dass sich die Kosten erhöhen. Dies<br />

kann wiederum zu einer Verminderung der Auszahlungen an<br />

den Anleger führen.<br />

Für die Überlassung der Dachfläche zum Betrieb der PV-Anlage<br />

durch die SAMERA Verwaltung GmbH zahlt diese ein<br />

Nutzungsüberlassungsentgelt. Im Falle einer verminderten<br />

Zahlungsfähigkeit der SAMERA Verwaltung GmbH besteht<br />

die Gefahr, dass das Nutzungsentgelt gar nicht oder nicht in<br />

voller Höhe erzielt wird. Dies kann zu Einnahmeausfällen<br />

und damit zu einer Reduzierung der Auszahlung an den Anleger<br />

führen.<br />

Des Weiteren besteht ein Bonitätsrisiko hinsichtlich der<br />

Bank, bei der die Liquiditätsreserve angelegt wird.<br />

17


Standort/Wertentwicklungsrisiko<br />

Lokale Veränderungen im Marktumfeld, veränderte Anforderungen<br />

an das Fondsobjekt durch potenzielle Nachmieter<br />

sowie neu entstehende Konkurrenzobjekte können die Attraktivität<br />

des Standorts, die Anschlussvermietung oder die Veräußerungsmöglichkeiten<br />

wesentlich beeinträchtigen. Dies<br />

kann zu Risiken bei der Verwertung bzw. Anschlussvermietung<br />

der Fondsimmobilie führen, so dass es zu Ausfällen von Auszahlungen<br />

– auch dauerhaft – beim Anleger kommen kann.<br />

Das Beteiligungsangebot prognostiziert zum 01.01.2022 einen<br />

Verkaufserlös von rund 40,8 Mio. EUR. Die tatsächliche<br />

Wertentwicklung der Fondsimmobilie hängt in erster Linie<br />

von den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, vom Standort,<br />

vom Alter der Fondsimmobilie, von der Architektur, der<br />

Struktur und Substanz des Gebäudes, der Bauqualität, den<br />

erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />

aber auch von der allgemeinen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung<br />

ab. Ein Verkaufserlös unterhalb der zu diesem<br />

Zeitpunkt bestehenden Restfinanzierung kann zur Insolvenz<br />

der Fondsgesellschaft und damit zum Totalverlust der Einlage<br />

des Anlegers führen.<br />

Verwertung durch die finanzierende Bank<br />

Kommt es infolge von Ausfällen der Mietzahlungen oder infolge<br />

von geringeren oder fehlenden Mieteinnahmen nach<br />

Ablauf der Mietverträge zu Leistungsstörungen bei der Bedienung<br />

des Bankdarlehens, kann die finanzierende Bank<br />

das bestehende Darlehen außerordentlich kündigen und die<br />

Zwangsvollstreckung in die Fondsimmobilie betreiben. Dies<br />

gilt auch bei einem Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten<br />

(Covenants) aus dem Darlehensvertrag. Die Fondsimmobilie<br />

ist mit Grundschulden zugunsten der finanzierenden<br />

Bank belastet. Im Fall der Verwertung der Fondsimmobilie<br />

durch Zwangsversteigerung wird in aller Regel ein Wert erzielt,<br />

der deutlich unter dem Verkehrswert des Fondsobjekts<br />

liegt. Darüber hinaus kann eine Verwertung des Fondsobjekts<br />

innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb zu außerplanmäßigen<br />

Steuerzahlungen führen (vgl. Abschnitt 4.2 „Steuerliche<br />

Risiken“).<br />

18<br />

Dies führt dazu, dass ein erzielter Versteigerungserlös die<br />

Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber der<br />

finanzierenden Bank nicht deckt, woraus die Insolvenz der<br />

Fondsgesellschaft resultieren kann. In diesem Fall ist nicht<br />

auszuschließen, dass es zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />

des Anlegers kommt.<br />

Anschlussvermietung<br />

Es besteht das Risiko, dass eine Anschlussvermietung zu<br />

deutlich schlechteren Marktkonditionen erfolgt. Die Notwendigkeit<br />

einer Anschlussvermietung kann auch zu längeren<br />

Leerstandszeiten führen, so dass die Mieteinnahmen nach<br />

dem Ablauf der festen Mietlaufzeiten geringer sind oder komplett<br />

ausfallen. Grundsätzlich ergeben sich nach den festen<br />

Mietlaufzeiten folgende Möglichkeiten:<br />

• Ausübung Optionsrecht durch Mieter<br />

• Anschlussvermietung an Dritte<br />

• Leerstand<br />

Nach Ablauf der festen Mietlaufzeiten können die Mieter von<br />

ihren Optionsrechten Gebrauch machen und zu gleichen<br />

Konditionen den jeweiligen Mietvertrag fortsetzen. Sollten die<br />

Mieter von ihren Optionsrechten keinen Gebrauch machen,<br />

würde ein Leerstand entstehen. Dies kann zu Ausfällen von<br />

Auszahlungen und bei länger andauerndem Leerstand zu<br />

dauerhaften Ausfällen von Auszahlungen an den Anleger bis<br />

hin zur Verwertung durch die finanzierende Bank führen.<br />

Bei einer Vermietung an neue Mieter können Revitalisierungsmaßnahmen<br />

nötig sein, die die Rentabilität der Beteiligung<br />

der Anleger mindern. Vorübergehender Leerstand bzw.<br />

Unvermietbarkeit wegen Umbaumaßnahmen können ebenfalls<br />

zu erheblichen Minderungen oder einem Ausfall der<br />

Auszahlungen bis hin zur Verwertung durch die finanzierende<br />

Bank führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />

neue Mieter nur zu erheblich niedrigeren Mieten gewonnen<br />

werden können.<br />

Diese Sachverhalte gelten entsprechend im Falle einer vorzeitigen,<br />

außerordentlichen Beendigung der Mietverträge.


Untervermietung<br />

Die Untervermietung der Mietflächen bedarf der Zustimmung<br />

der Vermieterin, die nur aus wichtigem Grund verweigert<br />

werden darf. Räumt der Untermieter seine Fläche nicht oder<br />

nicht fristgerecht, wirkt sich dies negativ auf eine Anschlussvermietung<br />

oder Veräußerung des Fondsobjekts aus. Dies<br />

kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung<br />

der Auszahlung an den Anleger führen.<br />

Instandhaltung und Instandsetzung<br />

Die Vermieterin ist zur Instandhaltung und Instandsetzung<br />

des Fondsobjekts verpflichtet. Grundsätzlich gilt daher, dass<br />

der Gebäudezustand und die Gebäudesubstanz zusätzliche<br />

Instandsetzungsaufwendungen an Struktur, Dach und Fassade<br />

erforderlich machen können, deren Höhe heute nicht vorhersehbar<br />

ist. Sollten die jährlich prognostizierten Beträge nicht<br />

ausreichen, wird die Fondsgesellschaft auf die vorhandene<br />

Liquiditätsreserve zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve<br />

nicht ausreichen, ist es unter Umständen erforderlich, entweder<br />

zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen oder von den<br />

Anlegern Nachschüsse einzufordern. Dies kann zu einer<br />

Verminderung oder einem Ausfall der Aus zahlungen führen<br />

und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant<br />

beeinträchtigen.<br />

Baumängel<br />

Es können sich Risiken aus Baumängeln an der Substanz<br />

der Fondsimmobilie einschließlich nachträglich auftretender<br />

Baumängel ergeben. Die dann anfallenden Kosten sind,<br />

soweit Gewährleistungsansprüche gegen bauausführende<br />

Unternehmen nicht mehr bestehen oder durchsetzbar sind,<br />

von der Fondsgesellschaft zu tragen, was die Rentabilität<br />

der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft signifikant<br />

beeinträchtigen kann.<br />

Altlastenrisiko<br />

Für Altlasten, die auf dem Grundstück auftreten, haftet regelmäßig<br />

der Eigentümer der Immobilie. Sollten aufgrund von<br />

Belastungen, für die die Verkäuferin nicht einzustehen hat,<br />

Verfügungen der zuständigen Behörden ergehen, hätte dies<br />

erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />

zur Folge. Sollten unvorhergesehene Altlasten und/oder Substanzen<br />

in den Baumaterialien auftreten, für die keine vertragliche<br />

Rückgriffsmöglichkeit auf die Verkäuferin besteht,<br />

kann dies zu einer erheblichen Reduzierung der Werthaltigkeit<br />

der Fondsimmobilie bis zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />

infolge einer Insolvenz der Fondsgesellschaft führen.<br />

Inflationsentwicklung<br />

Die Mieten sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.<br />

Für die Entwicklung dieses Index wurde über den Prognosezeitraum<br />

eine Erhöhung um 2,5 % p. a. unterstellt. Sollte sich<br />

die Inflation anders als prognostiziert entwickeln, werden die<br />

Mieten geringer oder stärker als angenommen angepasst.<br />

Dies kann im Fall von geringeren Mieterhöhungen als prognostiziert<br />

zu einer Reduzierung der prognostizierten Auszahlungen<br />

an den Anleger und des prognostizierten Veräußerungserlöses<br />

führen.<br />

Betriebs- und sonstige Mietnebenkosten<br />

Die Mietverträge enthalten teilweise unterschiedliche Anknüpfungspunkte,<br />

Formulierungen und Begrifflichkeiten hinsichtlich<br />

der den Betriebskostenabrechnungen bei den einzelnen<br />

Mietern zugrundezulegenden Abrechnungseinheiten<br />

und Abrechnungsmaßstäben. Es besteht daher das Risiko,<br />

dass Betriebskosten teilweise nicht wie prognostiziert umgelegt<br />

werden können.<br />

Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die jährlich prognostizierten<br />

Beträge für Kosten, die von der Vermieterin getragen<br />

werden müssen, nicht ausreichen. In diesem Fall wird<br />

die Fondsgesellschaft auf die vorhandene Liquiditätsreserve<br />

zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve nicht ausreichen,<br />

ist es unter Umständen erforderlich, entweder zusätzliches<br />

Fremdkapital aufzunehmen oder von den Anlegern Nachschüsse<br />

einzufordern. Dies kann zu einer Verminderung<br />

oder einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität<br />

der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen.<br />

Sonderkündigungsrechte der Mieter<br />

Mehrere Mietverträge sehen Sonderkündigungsrechte vor<br />

– in ihrer konkreten Ausgestaltung allerdings unterschiedlich<br />

geregelt –, wenn während der Mietdauer ein bestimmter<br />

Prozentsatz der gesamten Handelsfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

oder auch teilweise bestimmt bezeichnete Mietflächen<br />

für einen bestimmten Zeitraum leer stehen. Sollten<br />

ein oder mehrere Mieter von ihren Sonderkündigungsrechten<br />

Gebrauch machen, kann dies zu einer Verminderung oder<br />

einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität<br />

der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen.<br />

19


Nutzungsgenehmigung Matratzen Concord<br />

Die Wirksamkeit des Mietvertrags mit dem Mieter Matratzen<br />

Concord steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass<br />

bis zum 31.12.2011 eine Bau-/Nutzungsgenehmigung für den<br />

Betrieb eines Matratzen-Fachgeschäfts erteilt wird. Sollte<br />

dies nicht erfolgen, müsste für diese Fläche ein neuer Mieter<br />

gefunden werden. Dies kann zu vorübergehendem oder<br />

dauerhaftem Leerstand und somit zu einer Minderung der<br />

Auszahlungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko,<br />

dass ein neuer Mieter nur zu einer erheblich niedrigeren<br />

Miete gewonnen werden kann, was die Rentabilität der Beteiligung<br />

des Anlegers schmälert.<br />

Mietereinbauten<br />

Die Mieter haben im Fondsobjekt mietereigene Einbauten<br />

vorgenommen und technische Anlagen installiert. Diese gehen<br />

in der Regel entschädigungslos bei Auszug der Mieter<br />

in das Eigentum der Vermieterin über. Die nachträgliche Entfernung<br />

in der Mietfläche belassener Einbauten kann zu zusätzlichen<br />

Aufwendungen der Fondsgesellschaft führen. Dies<br />

kann zu einer Minderung der Rentabilität für den Anleger<br />

führen.<br />

Versicherungsschutz<br />

Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht<br />

ausreichen, Selbstbehalte zu Lasten der Fondsgesellschaft<br />

gehen oder bestimmte Risiken nicht versichert sein, muss<br />

die Fondsgesellschaft für verbleibende Zahlungen aufkommen.<br />

Dies könnte zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />

somit zum Totalverlust der Einlage führen. Kommt es zu<br />

Mietausfällen oder Leerständen in dem Fondsobjekt, sind<br />

außerplanmäßig Versicherungsprämien durch die Fondsgesellschaft<br />

zu leisten. Dies kann zu einer Reduzierung der<br />

Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führen.<br />

Fremdfinanzierung<br />

Sollte ein Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

fremdfinanzieren, besteht die Gefahr, dass der<br />

Anleger über den möglichen Totalverlust seiner Einlage<br />

hinaus zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung<br />

zu bedienen hat. Sollte ein Anleger für eine solche<br />

Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem<br />

Fall auch die Verwertung der gestellten Sicherheiten<br />

durch die den Anleger finanzierende Bank. Dies kann zur<br />

Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />

20<br />

Anschlussfinanzierungsrisiko<br />

Das Darlehen mit der finanzierenden Bank ist für einen<br />

Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen, dann ist das Darlehen<br />

vollständig zur Rückzahlung fällig. Es kann dazu kommen,<br />

dass nach zehn Jahren keine Anschlussfinanzierung<br />

zustande kommt, was letztlich zur Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

und zum Totalverlust der Einlage des Anlegers<br />

führt. Selbst wenn eine Anschlussfinanzierung zustande<br />

kommt, kann es je nach Marktlage zu einer erheblichen Verschlechterung<br />

der Finanzierungskonditionen bei der Anschlussfinanzierung<br />

kommen, was zu erheblichen Einbußen<br />

der Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führt.<br />

Der Darlehensgeber hat aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag<br />

mit der Fondsgesellschaft außerordentliche<br />

Kündigungsrechte, insbesondere bei Leistungsstörungen<br />

durch die Fondsgesellschaft oder wenn sich die Werthaltigkeit<br />

der gestellten Sicherheiten wesentlich verschlechtert,<br />

sowie ordentliche Kündigungsrechte nach den dem Darlehensvertrag<br />

beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />

Für diesen Fall muss die Fondsgesellschaft Darlehen<br />

aufnehmen, die mit schlechteren Konditionen ausgestattet<br />

sein können. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen<br />

an den Anleger führen. Falls kein Fremdkapitalgeber<br />

gefunden wird, kann dies zur Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />

führen mit der Folge eines Totalverlusts der Kapitaleinlage.<br />

Darlehenszinsen<br />

Die Zinsen für das Darlehen sind bis zum 31.08.2021 langfristig<br />

konditioniert. Für die Anschlussfinanzierung bis zum<br />

31.12.2021 wurde ein Zinssatz von 5,00 % p. a. angesetzt.<br />

Da der Margenaufschlag der Bank u. a. von der Bonität der<br />

Fondsgesellschaft, dem jeweiligen Objektzustand und der<br />

Vermietungssituation abhängt, kann dieser zum heutigen<br />

Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegt werden. Es besteht<br />

das Risiko, dass ein gegenüber den kalkulierten Ansätzen<br />

höherer Margenaufschlag zu einer höheren liquiditätsmäßigen<br />

Belastung der Fondsgesellschaft führt. Gleiches gilt<br />

für den Fall, dass der Einstandszinssatz deutlich über dem<br />

heutigen Niveau des Einstandszinssatzes liegt. Dies könnte<br />

negative Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen<br />

nach sich ziehen. Dann sind verringerte oder keine Auszahlungen<br />

an den Anleger möglich.


Nichtabnahme des Darlehens<br />

Wird das Darlehen von der Fondsgesellschaft entgegen<br />

ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht abgenommen, hat<br />

die Fondsgesellschaft der Bank neben den angefallenen Bereitstellungszinsen<br />

und der Bearbeitungsgebühr den durch<br />

die Nichtabnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies<br />

kann zu einer Verminderung der Auszahlungen an den Anleger<br />

führen.<br />

Auszahlungssperre wegen Covenants<br />

In dem Darlehensvertrag wurden vertragliche Nebenpflichten<br />

(so genannte Covenants) vereinbart, die von der Fondsgesellschaft<br />

einzuhalten sind. Verstöße der Fondsgesellschaft<br />

gegen die Vorgaben des Kapitaldienstdeckungsgrades<br />

(DSCR) und der Loan-to-Value Quote (LTV) führen zu einer<br />

erhöhten Risikobewertung der Ansprüche der Bank gegen<br />

die Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist entweder das Darlehen<br />

anteilig oder in einer Summe zurückzuführen (d. h. Verwendung<br />

sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung,<br />

was gleich zeitig eine Auszahlungssperre bedingt) oder<br />

(im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatzsicherheit<br />

durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die vereinbarte<br />

Relation wiederhergestellt ist. Zusätzlich wären in diesem<br />

Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank<br />

zu entrichten. Dies könnte negative Auswirkungen auf die<br />

prognostizierten Auszahlungen nach sich ziehen. Dann sind<br />

keine Auszahlungen möglich, wodurch die Rentabilität der<br />

Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigt werden<br />

kann bzw. ein Totalverlust der Einlage möglich ist.<br />

Vorläufige Mieten und Kaufpreis<br />

Der Kaufpreis für die Fondsimmobilie basiert gemäß Kaufvertrag<br />

auf den vorläufigen Mieten, die in den Mietverträgen<br />

vor Übernahme durch die Mieter vereinbart wurden. Bei<br />

Abweichungen, insbesondere aufgrund des Flächenaufmasses<br />

oder geänderter Herstellungskosten des Gartencenters<br />

Dehner, können sich die endgültigen Mieten noch verändern.<br />

Der Kaufpreis kann sich bis zu maximal 100.000 EUR erhöhen.<br />

Diese Erhöhung müsste aus der Liquiditätsreserve<br />

finanziert werden. Reduzierte Mieteinnahmen im Verhältnis<br />

zur Prognose können zu einer erheblichen Reduzierung der<br />

Auszahlung an den Anleger führen.<br />

Rücktrittsrechte Kaufvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft ist unter bestimmten Umständen zum<br />

Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. In diesem Falle würde<br />

die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft erfolgen. Der<br />

Anleger kann dabei nicht damit rechnen, mit seiner Beteiligung<br />

eine positive Rentabilität zu erzielen. Seine Einlage wird<br />

nicht verzinst, sein Rückzahlungsbetrag kann durch bereits<br />

angefallene Kosten oder noch anfallende Kosten deutlich<br />

reduziert werden, was zum Totalverlust der Einlage führen<br />

kann.<br />

Projektentwicklungsrisiken<br />

Die Fondsgesellschaft trägt im Hinblick auf die Bauabschnitte<br />

3 und 4 alle Risiken einer Projektentwicklung wie Bonitätsrisiko<br />

des Verkäufers, von Generalunternehmern, Subunternehmern<br />

etc. Der dritte und vierte Bauabschnitt werden<br />

voraussichtlich im ersten Quartal 2012 fertiggestellt. Verzögert<br />

sich die Fertigstellung, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen,<br />

besteht das Risiko, dass die beiden Bauabschnitte<br />

nicht wie geplant zum 30.04.2012 übernommen<br />

werden oder erhebliche Flächenabweichungen aufweisen<br />

können. Dies kann zu Einnahmeausfällen, weiteren Kosten<br />

und damit zu einer erheblichen Reduzierung der Auszahlung<br />

an den Anleger führen.<br />

Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und<br />

Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der<br />

von der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft<br />

fließen. Im Falle von geringeren als den angenommenen<br />

Einspeisevergütungen, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen,<br />

geringerer Lebensdauer der Module, eingeschränkter<br />

technischer Verfügbarkeit oder behördlicher Anordnungen<br />

bzw. gesetzlicher Änderungen, reduzieren sich die Beteiligungserträge<br />

entsprechend. Gleiches gilt für den Fall, dass<br />

die SAMERA Verwaltung GmbH höhere Betriebs- oder sonstige<br />

Kosten tragen muss, als bisher angenommen, wie zum<br />

Beispiel höhere Instandhaltungs- oder Wartungskosten. Dies<br />

kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung<br />

der Auszahlung führen, was wiederum zu Lasten der Rentabilität<br />

der Beteiligung der Anleger geht.<br />

21


Zinseinnahmen<br />

In der Prognoserechnung wurde für die Anlage der liquiden<br />

Mittel (Liquiditätsreserven der Fondsgesellschaft sowie der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH) ein Zinssatz von 1,75 % p. a.<br />

unterstellt. Die tatsächlich erzielbaren Zinseinnahmen können<br />

niedriger sein und somit entsprechenden Einfluss auf die<br />

Liquiditätsergebnisse der Fondsgesellschaft und damit auf<br />

die Beteiligung des Anlegers haben.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve dient zur Zahlung von unvorhersehbaren<br />

Kosten der Fondsgesellschaft. Die endgültige Höhe<br />

der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wird maßgeblich<br />

von der tatsächlichen Höhe der Gesamtinvestitionskosten<br />

beeinflusst. Ab Mietbeginn ist sie insbesondere von den Liquiditätsüberschüssen<br />

nach Auszahlungen abhängig. Sollten<br />

unvorhersehbare Entwicklungen Zahlungen notwendig machen,<br />

die aus der Liquiditätsreserve zu bestreiten sind, könnte<br />

dies zur Folge haben, dass die prospektierten Auszahlungen<br />

reduziert werden müssen bzw. die prognostizierten<br />

Zinseinnahmen sinken. Infolgedessen könnten keine Auszahlungen<br />

an den Anleger erfolgen.<br />

Konjunkturelles Umfeld<br />

Die Singularität der derzeitigen wirtschaftlichen Situation,<br />

insbesondere aufgrund der Verschuldungssituation im<br />

Euro-Raum, erschwert in besonderem Maße eine Prog nose<br />

der künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Branchen<br />

der Mieter, der Immobilienwirtschaft und damit auch der<br />

Beteiligung des Anlegers.<br />

4.2 Steuerliche Risiken<br />

Allgemeine steuerliche Risiken<br />

Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der Rechtsauffassung<br />

des Anbieters bei Prospektaufstellung. Ferner<br />

wurden die gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die veröffentlichte<br />

Verwaltungspraxis und höchstrichterliche Rechtsprechung<br />

zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zugrunde<br />

gelegt. Es ist jedoch insgesamt nicht auszuschließen, dass<br />

sich die steuerliche Beurteilung des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />

durch eine Änderung der anzuwendenden Gesetze,<br />

Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung oder<br />

der Besteuerungspraxis künftig ändert, weshalb andere als<br />

die im Verkaufsprospekt dargestellten Steuerwirkungen eintreten<br />

können. Daneben sind negative Auswirkungen auf die<br />

Beteiligung des Anlegers dadurch möglich, dass die Finanzverwaltung<br />

auch bei unveränderter Gesetzes- und Rechtsprechungslage<br />

eine vom Anbieter abweichende Rechtsauffassung<br />

vertritt.<br />

22<br />

Steuerliche Bemessungsgrundlage<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

die vom Anbieter in der Prognoserechnung zugrunde<br />

gelegte Rechtsauffassung ganz oder teilweise nicht<br />

teilt und ggf. die tatsächliche Steuerbelastung auf Ebene des<br />

Anlegers temporär oder dauerhaft signifikant von der erwarteten<br />

Steuerbelastung abweicht. Insbesondere kann die prozentuale<br />

Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und<br />

Boden, Gebäude und Außenanlagen und die Aktivierung der<br />

Nebenkosten einschließlich der fondsspezifischen Gebühren<br />

im Rahmen der steuerlichen Veranlagung oder der Betriebsprüfung<br />

abgeändert werden. Das Gleiche gilt für den jeweils<br />

geltend gemachten Sofortabzug von Ausgaben wie Zinsen<br />

oder Bankgebühren als Werbungskosten. Diese Ausgaben<br />

können durch Aktivierung oder Zuweisung zu den nicht abziehbaren<br />

Werbungskosten erst später steuerwirksam oder<br />

endgültig steuerunwirksam sein.<br />

Diese Änderungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage<br />

können sich nachteilig auf die Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft und damit auf die Beteiligung<br />

des Anlegers auswirken.<br />

Dieselben Risiken bestehen im Hinblick auf die separate<br />

Einkommensermittlung auf Ebene der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH.<br />

Gewerbliche Tätigkeit sowie gewerblicher Grundstückshandel<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />

die Einkünfte der Fondsgesellschaft insgesamt als<br />

gewerbliche Einkünfte qualifiziert, beispielsweise im Hinblick<br />

auf die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH, und<br />

damit den steuerlichen Status der Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende<br />

Gesellschaft nicht anerkennt.


Diese Umqualifizierung der Einkünfte hätte erhebliche negative<br />

Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung des<br />

Anlegers an der Fondsgesellschaft zur Folge. Denn gewerbliche<br />

Einkünfte unterliegen auch der Gewerbesteuer und realisierte<br />

Wertzuwächse werden unabhängig von Haltefristen<br />

mit Einkommen- und Gewerbesteuer besteuert. Auch würden<br />

grundsätzlich Dividendeneinnahmen und etwaige Gewinne<br />

aus der Veräußerung der GmbH-Geschäftsanteile im Wege<br />

des Teileinkünfteverfahrens sowie Zinseinnahmen aus der<br />

temporären Anlage von Liquidität der Gewerbesteuer auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft unterworfen werden und diese<br />

Erträge als gewerbliche Einkünfte auf Ebene des Anlegers<br />

der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer<br />

unterliegen.<br />

Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass mit der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft grundsätzlich ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel begründet werden kann. Ein gewerblicher<br />

Grundstückshandel wird beispielsweise regelmäßig dann<br />

angenommen, wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />

und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />

weniger als fünf Jahren liegt. Für die Prüfung, ob auf der<br />

Ebene des Gesellschafters ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet wird, ist die Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

für die Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze als ein Objekt<br />

mitzuzählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der<br />

Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt<br />

ist oder dass der Verkehrswert seines Anteils oder des<br />

durchgerechneten Anteils an dem veräußerten Grundstück<br />

bei einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000<br />

EUR beträgt. Zudem kann als Objektveräußerung auch die<br />

Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

gelten. Voraussetzung für die Anrechnung von Anteilsveräußerungen<br />

(Prüfung der Drei-Objekt-Grenze beim Anleger) ist<br />

jedoch, dass der Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens<br />

10 % beteiligt ist oder dass eine Beteiligung von<br />

weniger als 10 % einen Verkehrswert von mehr als 250.000<br />

EUR hat. Als Zählobjekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandel<br />

kann somit grundsätzlich auch die Beteiligung<br />

des Anlegers an der Fondsgesellschaft in Betracht kommen.<br />

Es wird daher jedem Anleger, der Grundbesitz, eine Beteiligung<br />

an einer grundbesitzenden Personengesellschaft oder<br />

die Beteiligung an der Fondsgesellschaft veräußern will,<br />

dringend empfohlen, vor der Veräußerung einen steuerlichen<br />

Berater hinzuzuziehen.<br />

Privates Veräußerungsgeschäft<br />

Die Fondsgesellschaft wird die Fondsimmobilie prognosegemäß<br />

mit Ablauf der Zehnjahresfrist veräußern, gerechnet<br />

für den Beitritt des Anlegers bis 31.12.2011, so dass der prognostizierte<br />

Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer<br />

unterliegt. Für Anleger, die nach dem 31.12.2011 beitreten,<br />

ist die Zehnjahresfrist zum Ende des Prognosezeitraums<br />

noch nicht abgelaufen, was bei diesen Anlegern die Besteuerung<br />

eines etwaigen Veräußerungsgewinnanteils zum persönlichen<br />

Einkommensteuersatz auslösen würde. Hierdurch<br />

würde sich das Nachsteuerergebnis aus der Beteiligung dieser<br />

Anleger deutlich verringern.<br />

Anteilsfinanzierung und Sonderwerbungskosten<br />

Sonderwerbungskosten des Anlegers, wie z. B. Zinsen für<br />

die Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />

können den prognostizierten und auf den einzelnen<br />

Anleger anteilig entfallenden Totalüberschuss der Fondsgesellschaft<br />

auf seiner Ebene in einen Totalverlust umkehren.<br />

Insofern kann durch eine Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft die für die steuerliche Anerkennung<br />

erforderliche Überschusserzielungsabsicht des jeweiligen<br />

Anlegers gefährdet werden. Die vom Anbieter erstellte Prognoserechnung<br />

berücksichtigt derartige Sonderwerbungskosten<br />

aus einer Anteilsfinanzierung nicht. Der Anbieter empfiehlt<br />

daher jedem Anleger eindringlich, die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung<br />

nur nach Rücksprache mit einem steuerlichen<br />

Berater vorzunehmen und rät grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ab.<br />

23


Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft erwirbt das Fondsobjekt mit Umsatzsteuer.<br />

Ferner bezieht sie umsatzsteuerbelastete Dienstleistungen.<br />

Hieraus nimmt die Fondsgesellschaft aufgrund ihrer<br />

Absicht, ausschließlich steuerpflichtige Umsätze zu erzielen,<br />

prognosegemäß den vollen Vorsteuerabzug vor. Die jeweilige<br />

Verwendungsabsicht der einzelnen Leistungsbezüge wie<br />

auch die tatsächliche Verwendung können sich jedoch im<br />

Zeitablauf in schädlicher Weise ändern, z. B. bei teilweiser<br />

Nutzung von Grundstücksflächen für Ausschlussumsätze. Zudem<br />

kann die Finanzverwaltung von der Rechtsansicht des<br />

Anbieters zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der allgemeinen<br />

Kosten der Fondsgesellschaft abweichen und Teile<br />

der Vorsteuerbeträge als nicht abziehbar einstufen. Diese<br />

Änderungen würden zur Rückzahlungspflicht für zuvor abgezogene<br />

Vorsteuern oder Nichtabziehbarkeit der jeweils abgerechneten<br />

Vorsteuern im vollen oder teilweisen Umfang führen.<br />

Dies würde die Liquidität der Fondsgesellschaft und die<br />

Rentabilität der Beteiligung des Anlegers beeinträchtigen.<br />

Bei der Erstattung von etwaigen Vorsteuerüberhängen aus<br />

bezogenen umsatzsteuerbelasteten Dienstleistungen, z. B.<br />

Konzeption, größere Instandhaltung, kann es zu Verzögerungen<br />

oder zur teilweisen Verweigerung der Erstattung gezahlter<br />

Umsatzsteuer kommen. Auch hierdurch kann sich die<br />

Rentabilität der Beteiligung des Anlegers verringern.<br />

Einführung neuer Steuern<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für Grundstücksveräußerungen<br />

generell eine „Wertzuwachssteuer“ eingeführt<br />

wird, die einen Veräußerungsgewinn unabhängig von<br />

der Haltedauer besteuert. Es kann auch die Wiedereinführung<br />

einer Vermögensteuer, einer allgemeinen kommunalen<br />

Ertragsteuer oder einer sonstigen Steuer, die sich auf die<br />

Veranlagung der Fondsgesellschaft negativ auswirkt, nicht<br />

ausgeschlossen werden. Dies würde die Rentabilität der Beteiligung<br />

des Anlegers erheblich beeinträchtigen.<br />

24<br />

Der Anbieter weist insgesamt darauf hin, dass die prognostizierten<br />

Ergebnisse nicht garantiert werden können. Darüber<br />

hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass die Risiken aus<br />

der steuerlichen Anerkennung der Konzeption und die Risiken<br />

aus Steuerrechtsänderungen vollumfänglich vom Anleger<br />

zu tragen sind. Schließlich weist der Anbieter darauf hin,<br />

dass die steuerlichen Konsequenzen aus der Konzeption<br />

erst durch die abschließende Veranlagung, ggf. nach Betriebsprüfung,<br />

der Fondsgesellschaft endgültig an erkannt<br />

werden. Sollte die Finanzverwaltung zu einem anderen Ergebnis<br />

im Hinblick auf die steuerliche Qualifikation der Konzeption<br />

kommen, so kann eine abweichende Festsetzung<br />

von Steuern in den einzelnen Veranlagungszeiträumen zu<br />

Steuernachzahlungen auf Ebene der Fondsgesellschaft oder<br />

auf Ebene der einzelnen Anleger führen. Darüber hinaus<br />

sind Steuernachzahlungen gemäß § 233a AO nach Ablauf<br />

der Karenzzeit von 15 Monaten mit jährlich 6 % zu verzinsen.<br />

4.3 Rechtliche Risiken<br />

Haftung<br />

Durch die Treugeberstellung der Anleger werden diese vorbehaltlich<br />

ihres späteren Wunsches auf Umwandlung der<br />

treuhänderischen in eine direkte Beteiligung gemäß § 7 des<br />

Treuhandvertrags nicht Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />

und damit auch nicht im Handelsregister eingetragen.<br />

Da aber die Treugeber den Treuhandkommanditisten im<br />

Treuhandvertrag von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

freistellen, entspricht ihre Haftung, bezogen auf die<br />

jeweilige Höhe ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />

der eines mit 10 % seiner Pflichteinlage direkt im Handelsregister<br />

eingetragenen Kommanditisten.


Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Dritten ist in<br />

den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist<br />

mit seiner Hafteinlage (10 % der Pflichteinlage) im<br />

Handelsregister eingetragen ist und seine Hafteinlage nicht<br />

durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert wird, ist die<br />

unmittelbare Haftung eines Kommanditisten ausgeschlossen.<br />

Entnimmt oder erhält ein Kommanditist Auszahlungen, die<br />

sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken<br />

lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße<br />

bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4<br />

HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar von einem<br />

Gläubiger der Fondsgesellschaft oder im Wege des Rückgriffs<br />

auch von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen<br />

werden. Das maximale Außenhaftungsrisiko des Anlegers<br />

beträgt unter diesem Gesichtspunkt 10 % seiner gezeichneten<br />

Pflichteinlage. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto<br />

des Anlegers infolge von Verlusten oder nachfolgenden<br />

Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage absinkt.<br />

Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft oder des Ausscheidens<br />

eines Gesellschafters vor deren Auflösung finden<br />

die gesetzlichen Regelungen der §§ 159 f. HGB Anwendung.<br />

Danach verjähren die Ansprüche gegen einen Gesellschafter<br />

aus Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in fünf Jahren<br />

nach der Handelsregistereintragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens des Gesellschafters.<br />

Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Fondsgesellschaft<br />

erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die<br />

Verjährung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit.<br />

Wünscht ein Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft, kann er im Zeitraum zwischen seinem<br />

Eintritt als Direktkommanditist und der Eintragung seiner<br />

entsprechenden Haftsumme im Handelsregister gemäß<br />

§ 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />

haften. Von dieser Haftung wird ein Kommanditist<br />

durch die Komplementärin freigestellt, sobald ein Kommanditist<br />

die nach § 5 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />

erforderliche Handelsregistervollmacht für die<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH erteilt hat und diese dort eingegangen<br />

ist. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt<br />

25.000 EUR. Dies kann dazu führen, dass der Freistellungsanspruch<br />

des Anlegers in einem solchen Fall nicht werthaltig<br />

ist.<br />

Nachschuss<br />

Die Begründung einer Nachschusspflicht bedarf eines Gesellschafterbeschlusses<br />

mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen. Ein Anleger, der nicht für die Begründung<br />

einer Nachschusspflicht gestimmt hat, braucht nicht an einer<br />

solchen Kapitalmaßnahme teilzunehmen. Es besteht dann<br />

aber für einen solchen Anleger das Risiko, dass sich aufgrund<br />

des Nachschusses anderer Gesellschafter seine Quote am<br />

Gesellschaftsvermögen reduziert (Verwässerungseffekt).<br />

Ausschluss aus der Gesellschaft<br />

Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />

durch fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin bestimmten<br />

Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />

insbesondere wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />

wurde, wenn seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

gepfändet wurde und die Pfändung nicht binnen zwei<br />

Monaten wieder aufgehoben wurde oder bei grober Verletzung<br />

der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis.<br />

Einzelheiten regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft. Bei einem berechtigten Ausschluss<br />

aus der Fondsgesellschaft erhält der Anleger lediglich den<br />

Buchwert seiner bereits geleisteten Einlage als Abfindung.<br />

Wird ein Anleger ausgeschlossen, weil er seine geschuldete<br />

Einlage nicht oder nicht vollständig (zzgl. Agio) geleistet hat,<br />

erhält er nur insoweit eine Abfindung, als die Einlage geleistet<br />

ist (vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus<br />

sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />

25


Gesellschafterversammlung/Majorisierung<br />

Jeder Anleger hat das Recht, sich an der Beschlussfassung<br />

in der Gesellschafterversammlung bzw. am schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

zu beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte<br />

nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen<br />

kommen, die von allen Gesellschaftern mitgetragen werden<br />

müssen, was die Interessen einzelner Anleger einschränken<br />

kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Beschlüsse mehrheitlich<br />

gefasst und einzelne Anleger dadurch überstimmt werden.<br />

Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft<br />

durch einzelne Kommanditisten beherrscht wird (Majorisierung).<br />

Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder<br />

ein dem Anbieter nahe stehendes Unternehmen aufgrund<br />

der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie die Fondsgesellschaft<br />

majorisiert. Darüber hinaus können bestimmte<br />

Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft nur mit einer Zustimmung von<br />

mindestens drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen gefasst<br />

werden, was die Einflussmöglichkeiten einzelner Anleger<br />

deutlich einschränken kann.<br />

Fungibilität der Beteiligung<br />

Die Möglichkeiten zur Verfügung über die Kommanditanteile<br />

sind sowohl rechtlich (§ 19 des Gesellschaftsvertrags) als<br />

auch faktisch eingeschränkt, da für derartige Beteiligungen<br />

kein geregelter Markt ähnlich einer Wertpapierbörse besteht.<br />

Dies kann dazu führen, dass verkaufswillige Anleger keine<br />

Erwerber für ihre Beteiligung finden und ihr Eigenkapital langfristig,<br />

schlechtestenfalls bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin<br />

am 31.12.2026 (bei fehlendem Mehrheitsbeschluss<br />

zur Veräußerung der Fondsimmobilie) gebunden<br />

bleibt.<br />

Rechtsrisiken bei gewerblichen Mietverträgen<br />

Haupteinkunftsquelle der Fondsgesellschaft sind die Mietverträge<br />

mit den Mietern im <strong>Fachmarktzentrum</strong>. Bei gewerblichen<br />

Mietverträgen bestehen Zweifelsfragen insbesondere<br />

hinsichtlich des wirksamen Zustandekommens des Mietvertrags,<br />

bei der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, bei<br />

der Kennzeichnung der Vertretungsverhältnisse bei der Unterzeichnung<br />

des Mietvertrags etc. Die Rechtsprechung zu diesen<br />

Zweifelsfragen unterliegt in den letzten Jahren gewissen<br />

Schwankungen. Es besteht das Risiko, dass mehrere Mietverträge<br />

unwirksam oder vorzeitig kündbar sind, was zu<br />

gravierenden Einbußen der Rentabilität der Beteiligung des<br />

Anlegers führen kann.<br />

26<br />

Allgemeines Rechtsänderungsrisiko<br />

In den letzten Jahren hat ein stetiger Wandel bei der rechtlichen<br />

Beurteilung einzelner Rechtsfragen im Zusammenhang<br />

mit Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden stattgefunden.<br />

Betroffene Einzelfragen sind beispielsweise Fragen des<br />

Fernabsatzes von Beteiligungen, Inhalte von Widerrufsbelehrungen<br />

in Beitrittserklärungen, Zustandekommen eines wirksamen<br />

Beitritts zu Fondsgesellschaften, die Wirksamkeit einzelner<br />

Klauseln in Fondsgesellschaftsverträgen etc. Dies<br />

kann in Einzelfällen dazu führen, dass wesentliche Parameter<br />

der Prognose zu Lasten der Anleger nicht gehalten werden<br />

können bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />

dem damit verbundenen Totalverlust der Einlage des Anlegers.<br />

Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaikanlage/<br />

Einspeisevergütung<br />

Die Prospektannahmen basieren auf der nach dem Gesetz<br />

für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der am<br />

31.12.2009 geltenden Fassung garantierten Einspeisevergütung.<br />

Bei Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach<br />

dem EEG ist der Netzbetreiber nach der derzeit geltenden<br />

Gesetzeslage zur vorrangigen Abnahme und Vergütung des<br />

in das Netz eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren<br />

nach Inbetriebnahme der Solaranlage zzgl. des Inbetriebnahmejahres<br />

verpflichtet.<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende<br />

Vergütungsregelung infolge von Gesetzesänderungen auch<br />

für bereits bestehende Anlagen – also mit Rückwirkung –<br />

reduziert wird, die der Beteiligung zu Grunde liegenden Bestimmungen<br />

des EEG geändert oder anders ausgelegt oder<br />

angewendet werden oder die Abnahme- und Vergütungspflicht<br />

der Netzbetreiber ganz entfällt. Dies könnte zur Folge<br />

haben, dass die SAMERA Verwaltung GmbH den produzierten<br />

Strom nur noch zu einer geringeren Vergütung verkaufen<br />

kann. Das vorgenannte Risiko kann die Liquiditäts- und Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der<br />

Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der<br />

Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) an den<br />

Anleger führen kann.


Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />

Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an und unterwirft<br />

sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />

der Ombudsperson, die im Rahmen dieser<br />

Verfahrensordnung ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft<br />

haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre<br />

Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich<br />

geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens<br />

einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schiedsspruch<br />

der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft<br />

an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />

sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 EUR nicht<br />

übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstands<br />

richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden<br />

Anleger geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />

dass die Fondsgesellschaft in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />

der Ombudsperson, die die Fondsgesellschaft<br />

verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch<br />

den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann.<br />

Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />

Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es<br />

immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />

Weitere Regulierung geschlossener Fonds<br />

Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise haben in<br />

den vergangenen Monaten Bestrebungen zugenommen,<br />

Anbieter, Produkte, Vertriebe und Verwalter von Beteiligungsangeboten<br />

wie dem vorliegenden weiteren aufsichtsrechtlichen<br />

Regulierungen zu unterwerfen. Aktuell bestehen hierzu<br />

Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sowie die im Juli<br />

2011 in Kraft getretene und bis 2013 vom nationalen Gesetzgeber<br />

umzusetzende AIFM-Richtlinie (Alternative Investment<br />

Fund Manager). Je nach Ausgestaltung einer künftigen Regulierung<br />

besteht das Risiko, dass die Umsetzung gesetzlicher<br />

Anforderungen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden<br />

sein wird, die letztlich auch zu Lasten der Rentabilität für Anleger<br />

in diesem Beteiligungsangebot gehen können.<br />

Die vorgenannten Risiken können auch kumuliert<br />

auftreten. Das maximale Risiko aus der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft besteht im Totalverlust der<br />

Einlage des Anlegers nebst Agio. Zusätzliche Risiken<br />

aus der Fremdfinanzierung der Einlage bleiben unberührt;<br />

der Anleger hat in diesem Fall zusätzlich Zinsen<br />

und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen.<br />

Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung<br />

Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die<br />

Verwertung der gestellten Sicherheiten durch die den<br />

Anleger finanzierende Bank. Der zusätzliche Eintritt<br />

von Risiken aus einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />

kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters existieren zum Zeitpunkt<br />

der Prospektaufstellung keine weiteren<br />

wesentlichen Risiken.<br />

27


5. Der Standort<br />

Einzelhandelsimmobilienmarkt <strong>Deutschland</strong><br />

Nach Erkenntnissen des international tätigen Immobilienberatungsunternehmens<br />

CB Richard Ellis (CBRE) konzentrierten<br />

sich die Investitionen in Einzelhandelsimmobilien im<br />

ersten Halbjahr 2011 auf die stärker wachsenden Volkswirtschaften<br />

Europas. Hierzu zählt unter anderem <strong>Deutschland</strong>.<br />

Das inländische Transaktionsvolumen stieg bei einer robusten<br />

Nachfrage und positiven Wirtschaftsentwicklungen um<br />

58 % auf rd. 6,2 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anteil<br />

<strong>Deutschland</strong>s am europäischen Transaktionsvolumen von<br />

31 %. Das Interesse der Anleger hat sich aufgrund der<br />

gestie genen Preise neben den erstklassigen Lagen, deutschen<br />

Regionalzentren und B-Standorten auch auf Objekte<br />

mit größerem Wertsteigerungspotenzial ausgeweitet.<br />

Stadtprofil <strong>Erding</strong><br />

Die altbayerische Herzogstadt und heutige Kreisstadt <strong>Erding</strong><br />

liegt rd. 40 km nordöstlich der bayerischen Landeshauptstadt<br />

München. Zentrenplanerisch als Mittelzentrum ausgewiesen<br />

zählt <strong>Erding</strong> zu den beliebten Wohnstandorten in der Metropolregion<br />

München.<br />

<strong>Erding</strong> blickt auf eine geschichtsträchtige Historie zurück.<br />

Die Geschichte der Stadt beginnt um das Jahr 500 auf dem<br />

heutigen Gebiet des Stadtteils Klettham, so lassen sich zu<br />

dieser frühen Zeit bereits erste Ansiedlungen von Bajuwaren<br />

nachweisen. Im Laufe der Zeit entstanden weitere Ortschaften<br />

und Siedlungen in der Gegend. Im Jahr 1228 wurde durch<br />

Herzog Ludwig der Kelheimer aus dem Hause Wittelsbach<br />

die Stadt <strong>Erding</strong> gegründet. Aufgrund des bereits etablierten<br />

Getreidemarktes erlangte die Stadt überregionale Bedeutung<br />

und kam zu Wohlstand, es folgte eine Stadt erweiterung im<br />

Jahr 1347. <strong>Erding</strong> hielt nach München die zweitgrößte so genannte<br />

Getreideschranne.<br />

Schwere Zeiten durchlebte die Stadt während des 30-jährigen<br />

Krieges. Beträchtliche Kriegssteuern mussten durch die<br />

Bürger aufgebracht werden. Im Jahr 1632 wurde die Stadt<br />

gewaltsam durch die Schweden eingenommen, kroatische<br />

Truppen überfallen die Stadt 1634. Es kam zu Plünderungen.<br />

Nach schweren Schäden im Zuge des österreichischen Erbfolgekrieges<br />

und einer Typhus-Epidemie, gelangte die damals<br />

bereits zwölftgrößte Stadt Bayerns allmählich wieder zu<br />

einem Aufschwung und bescheidenem Wohlstand. Grund<br />

hierfür waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederum<br />

die florierende Getreideschranne und das Loderergewerbe<br />

(Lodweber-Handwerk). Im Jahr 1872 ging die Bedeutung<br />

des Getreidehandels durch die Anbindung der Stadt<br />

29


an das Eisenbahnnetz stark zurück. Prägend für die <strong>Erding</strong>er<br />

Stadtgeschichte waren die beiden Weltkriege in der ersten<br />

Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Jahr 1935 kam es zwar bedingt<br />

durch die Gründung des Fliegerhorstes zu einem Bevölkerungsschub,<br />

durch amerikanische Angriffe im April 1945<br />

erfolgte dann jedoch die weitgehende Zerstörung des Stadtzentrums<br />

und des Militärflughafens.<br />

In der jüngeren Vergangenheit prägte die Stadt vor allem<br />

die Gemeindegebietsreform 1978. Hierbei wurde die Stadt<br />

mit den bis dahin eigenständigen Gemeinden Altenerding<br />

und Langengeisling zusammengelegt. Ein wichtiger und<br />

nachhaltiger Einschnitt der Stadt erfolgte im Jahr 1992. Der<br />

neue Münchner Flughafen „Franz Josef Strauß“ nahm seinen<br />

Betrieb im <strong>Erding</strong>er Moos auf. <strong>Erding</strong> avancierte seither zu<br />

einem attraktiven Wirtschaftsstandort mit steigenden Bevölkerungszahlen<br />

und einer der geringsten Arbeitslosen quoten<br />

<strong>Deutschland</strong>s.<br />

Wirtschaftliche Eckdaten<br />

Die Stadt <strong>Erding</strong> verfügte zum Stichtag 31.12.2010 über rd.<br />

35.650 Einwohner. Die im Februar 2011 erschienene Bevölkerungsprognose<br />

der Deutschen Bank Research weist für<br />

<strong>Erding</strong> einen grundsätzlich positiven Bevölkerungsausblick<br />

aus. Die größten Arbeitgeber der Stadt sind der Fliegerhorst<br />

(zweitgrößter Luftwaffenstützpunkt <strong>Deutschland</strong>s), <strong>Erding</strong>er<br />

Weißbräu sowie das Rechenzentrum Amadeus als einer der<br />

führenden EDV-Dienstleister der Touristikbranche.<br />

Die für das Jahr 2010 ausgewiesene einzelhandelsrelevante<br />

Kaufkraftkennziffer liegt bei 114 Punkten, der ebenfalls im<br />

Einzelhandelsbereich wichtigen Indikatoren der Zentralität<br />

sowie die Einzelhandelsumsatzkennziffer bei 149 Punkten<br />

bzw. 170 Punkten. Die Kennziffern liegen somit signifikant<br />

über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 100.<br />

Der Landkreis <strong>Erding</strong> zählt aktuell rd. 126.000 Einwohner.<br />

Bezogen auf die Altersstruktur ist <strong>Erding</strong> ein sehr junger<br />

Landkreis. Fast ein Drittel der Einwohner ist noch keine<br />

25 Jahre alt. Ausreichende Bildungs- und Kultureinrichtungen<br />

sowie umfangreiche Freizeiteinrichtungen (z. B. Thermenwelt<br />

<strong>Erding</strong>) stehen im Landkreis zur Verfügung. Neben der wirtschaftlichen<br />

Attraktivität sorgt somit auch der Freizeitwert für<br />

den stetigen Bevölkerungszuwachs, der jährlich rd. 1.000<br />

Personen misst. Die Arbeitslosenquote des Landkreises betrug<br />

im Jahresdurchschnitt 2010 rd. 2,7 %. Damit liegt diese<br />

deutlich unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 4,5 %<br />

und ebenfalls weit unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts<br />

von 7,7 %.<br />

30<br />

Entwicklung des Investitionsstandorts<br />

Der durch das Beratungs- und Forschungsunternehmen prognos<br />

in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt publizierte<br />

Zukunftsatlas 2010 bescheinigt dem Landkreis <strong>Erding</strong> Rang<br />

39 von 412 untersuchten kreisfreien Städten und Landkreisen<br />

in <strong>Deutschland</strong>, was einem Urteil über hohe Zukunftschancen<br />

entspricht. Der Zukunftsatlas 2010 ist damit die Fortführung<br />

der Aktualisierung der Zukunftsatlanten 2004 und<br />

2007. Er gibt Auskunft über die Zukunftschancen der untersuchten<br />

kreisfreien Städte und Kreise in <strong>Deutschland</strong>.<br />

Der aus 29 Indikatoren gebildete Zukunftsindex zeigt dabei<br />

die regionale Verteilung der Zukunftschancen und -risiken innerhalb<br />

<strong>Deutschland</strong>s. Die Analyse der Indikatoren nach den<br />

zwei Dimensionen „Stärke“ und „Dynamik“ ermöglicht eine<br />

Differenzierung des Rankings in die momentane Standortstärke<br />

einerseits und die Entwicklung der Regionen in den<br />

vergangenen Jahres andererseits. Darüber hinaus werden<br />

themenorientierte Auswertungen und Rankings in den Bereichen<br />

„Demografie“, „Arbeitsmarkt“, „Soziale Lage & Wohlstand“<br />

sowie „Wettbewerb und Innovation“ erstellt. Zum Vergleich<br />

lagen die Klassifizierungen <strong>Erding</strong>s im Zukunftsatlas<br />

2007 bei Rang 60 und in dem weiter zurückliegenden Atlas<br />

2004 ebenfalls bei Rang 39.<br />

Als mittel- und langfristig verfügbare Gewerbeflächen weist<br />

die IHK für München und Oberbayern für den Landkreis <strong>Erding</strong><br />

für das Jahr 2010 rd. 38,9 Hektar (ha) aus. Gegenüber<br />

den Erhebungsjahren 2005 und 2009 mit jeweils ca. 51,20<br />

ha ist dies eine Verknappung der Angebotsflächen von 24 %.


Mikrolage<br />

Das Grundstück des Fondsobjekts befindet sich am westlichen<br />

Stadtrand von <strong>Erding</strong> im Stadtteil Altenerding inmitten<br />

eines durch Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen<br />

geprägten Gewerbegebiets an der Westtangente der<br />

Stadt. Die historische Altstadt liegt in rd. 2 km Entfernung. Es<br />

handelt sich um eine Kfz-orientierte Lage.<br />

Westlich des Bewertungsobjekts befindet sich eine Lebensmittelmarkt-Filiale<br />

des Allgäuer Familienunternehmens<br />

Feneberg, nördlich auf der anderen Straßenseite liegt eine<br />

Discounterfiliale der Lidl-Gruppe.<br />

Gegenüberliegend befindet sich der (West-) <strong>Erding</strong> Park(EP),<br />

welcher in den Jahren 2007 bis 2009 in zwei Bau abschnitten<br />

entstanden ist. Das Investitionsvolumen des Centers betrug<br />

100 Mio. EUR bei einer Größe von rd. 35.000 qm Ladenfläche.<br />

Der EP liegt südlich des Fonds objekts. Die beiden<br />

Parkplatzflächen sind lediglich durch die Josef-Schwankl-<br />

Lage des Fondsobjekts in der Stadt <strong>Erding</strong><br />

2580<br />

Fondsobjekt<br />

Straße voneinander getrennt. Hier befinden sich ein Standort<br />

des Discounters Norma, ein dm-Drogeriemarkt sowie Shops<br />

der Textilfilialisten Vögele und K+L Ruppert. Weiterhin sind<br />

eine Filiale des Schuhmarktes Deichmann, ein Media-Markt<br />

sowie ein OBI Bau- und Gartenmarkt ansässig. Außerdem<br />

sind diverse kleine regionale Shopbetreiber und die Münchner<br />

Fitness-Studio-Kette Body and Soul vorhanden.<br />

In südwestlicher Richtung liegt jeweils ein Standort der Fast-<br />

Food-Ketten McDonald´s und Burger King direkt aneinandergrenzend.<br />

Weiterhin werden in diesem Bereich ein A.T.U.-<br />

Autoteile-Fachmarkt sowie eine AGIP-Tankstelle betrieben.<br />

Im erweiterten Umfeld des Gewerbegebiets existiert ein<br />

Stand ort des SB-Warenhaus-Betreibers Kaufland, ein Baustoffhandel<br />

der Firma Auer sowie eine Discounter-Filiale von<br />

ALDI Süd. Im nördlichen Bereich, entlang der Anton-Bruckner-Straße,<br />

schließt die Weißbierbrauerei „<strong>Erding</strong>er Weißbräu“<br />

an.<br />

2084<br />

B388<br />

31


Olching<br />

Verkehrsanbindung<br />

Die Verkehrsanbindung der Stadt ist generell als gut zu bezeichnen.<br />

Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz ist<br />

in <strong>Erding</strong> über die Bundesstraße 388 sowie diverse Staatsstraßen<br />

gegeben. Im weiteren Verlauf sind die Bundesautobahnen<br />

(BAB) 9 und 92 (Anschlussstelle <strong>Erding</strong>) sowie das<br />

weitere Autobahnnetz rund um München zu erreichen. Zusätzlich<br />

können nach einigen Kilometern die Bundesstraßen<br />

11 (München–Landshut) sowie 15 (Landshut–Rosenheim)<br />

angefahren werden.<br />

32<br />

A 99<br />

A 8<br />

Objekt<br />

Dachau<br />

B 304<br />

Gräfelfing<br />

B 304<br />

B 13<br />

A 99<br />

Unterschleißheim<br />

B 13<br />

B 13<br />

B 2R<br />

München<br />

B 11<br />

A 9<br />

A 92<br />

B 11<br />

Gute Anbindung an den ÖPNV besteht über eine rd. 200 m<br />

entfernte Bushaltestelle. Die hier verkehrenden Buslinien<br />

(530, 540) erschließen insbesondere das <strong>Erding</strong>er Stadtgebiet<br />

sowie die S-Bahn-Haltestelle in <strong>Erding</strong>, die sich rd.<br />

2 km östlich des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s befindet. Der Anschluss<br />

nach München mit der MVV Schnellbahnlinie S2 beträgt rd.<br />

50 Minuten (bis München Zentrum (Marienplatz)) im 20- bzw.<br />

40-Minuten-Takt.<br />

Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“ befindet sich<br />

in 14 km Entfernung vom Fondsobjekt.<br />

B 304<br />

B 11<br />

Garching bei München<br />

Unterföhring<br />

Ismaning<br />

A 99<br />

A 94<br />

A 94<br />

Vaterstetten<br />

Poing<br />

Markt Schwaben<br />

B 12<br />

<strong>Erding</strong><br />

B 388


6. Das Fondsobjekt<br />

6.1 Die Fondsimmobilie im Überblick<br />

Eckdaten der Immobilie<br />

Nutzungsart <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit Schwerpunkt<br />

Textil-/Sporteinzelhandel sowie Gartencenter<br />

Mehr-Mieter-Objekt, 11 Einheiten<br />

Objektadresse Anton-Huber-Straße 1, 85435 <strong>Erding</strong><br />

Gebäudeanzahl 2<br />

Grundstücksgröße gemäß Grundbuch 42.996 qm<br />

Jahr der Baufertigstellung 2012<br />

Bauabschnitt 1 + 2: Baujahr 2011 (August)<br />

Bauabschnitt 3: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal)<br />

Bauabschnitt 4: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal)<br />

Anzahl der Geschosse 1 (nicht unterkellert)<br />

Mietflächen gemäß Mietvertrag 16.658 qm<br />

Vermietungsstand 100 %<br />

Anzahl der Stellplätze (geplant) 523, davon mindestens 120 zur ausschließlichen<br />

Nutzung durch Dehner<br />

35


Merkmale eines <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

Fachmärkte haben eine rasante Entwicklung hingelegt. Der<br />

Erfolg der Fachmärkte scheint nach Meinung des Handelsberatungsunternehmens<br />

IFH in Köln auch noch nicht be endet<br />

zu sein, entsprechen sie doch weitgehend dem gegenwärtigen<br />

Lebensstil und aktuellen Konsumententrends.<br />

Fachmärkte sind großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit<br />

einem breiten und tiefen Sortiment aus einer bestimmten<br />

Branche. Die Waren werden meist an peripheren Standorten<br />

angeboten. Fachmärkte können in ihrer Art in wechselnden<br />

Ausprägungen und Kombinationen vorliegen und sind grundsätzlich<br />

durch folgende wesentliche Charakteristika gekennzeichnet.<br />

• Überdurchschnittlich große, meist ebenerdige Verkaufsflächen<br />

an einem verkehrstechnisch sehr gut angebundenen<br />

Standort mit großem Parkplatzangebot<br />

• Je nach Branchenspezialisierung große Sortimentsbreite,<br />

auf jeden Fall aber hohe Sortimentstiefe<br />

• Das Preisniveau deckt vor allem das untere und mittlere<br />

Genre ab<br />

• Hohe Werbeintensität<br />

• Aktive Sonderangebots- und Verkaufspolitik<br />

• Hoher Rationalisierungsgrad, rationelle Lagerhaltung etc<br />

36<br />

Erfolgsfaktoren der Fachmärkte<br />

Die Kostenstruktur von Fachmärkten stellt sich in den meisten<br />

Fällen vorteilhafter dar als die von Fachgeschäften in<br />

innerstädtischen Lagen. Dies kann als wesentlicher branchenübergreifender<br />

Faktor festgestellt werden. Aber auch die<br />

gestiegene Mobilität der Konsumenten sowie deren Informations-<br />

und Bildungsstand trugen nach Meinung der Branchenspezialisten<br />

dazu bei, dass die Etablierung dieser Betriebsform<br />

entsprechend gefördert wurde. Entscheidend für<br />

den Erfolg der Fachmärkte ist wohl auch die Tatsache, dass<br />

diese Betriebsform Kun denerwartungen besser zu erfüllen<br />

scheint als der sonstige Fachhandel. Neben der Preisattraktivität<br />

ist vor allem die konsequente Zielgruppenausrichtung,<br />

die insbesondere junge Kunden anspricht, ein wichtiger Erfolgsfaktor.<br />

Dies kann wohl auch als Grund genannt werden,<br />

dass ursprünglich typische Innenstadtfilialisten sich den<br />

Fachmarktkonzepten öffnen.


Das Grundstück<br />

Das vormals unbebaute Grundstück wurde für den Neubau<br />

eines <strong>Fachmarktzentrum</strong>s erworben. Das Grundstück liegt im<br />

gültigen Bebauungsplan Nr. 168/II vom 12.03.2009 im Bereich<br />

westlich der Sigwolfstraße der Stadt <strong>Erding</strong> vom 12.03.2009.<br />

Es handelt sich hierbei um eine als Sondergebiet (SO) gemäß<br />

§ 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesene<br />

Fläche. Hierbei sind in allen Ebenen Einzelhandelsverkaufsflächen<br />

zulässig. Im Erdgeschoss ist Wohnnutzung<br />

unzulässig. Werbeanlagen sind gesondert zu beantragen.<br />

Die Einzelhandelsgeschäfte dürfen eine Verkaufsfläche von<br />

300 qm nicht unterschreiten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl<br />

beträgt 0,8.<br />

Vor dem zuständigen Amtsgericht <strong>Erding</strong> wird die Liegenschaft<br />

im Grundbuch von Altenerding mit den Flurstücksnummern<br />

1735/2, 1735/13, 1736/4, 1736, 1736/6 mit einer<br />

Größe von 42.996 qm geführt.<br />

Auszug vom 05.10.2011<br />

Amtsgericht <strong>Erding</strong><br />

Grundbuch von Band/ Blatt Lfd. Nr. Flurstück(e) Fläche (qm)<br />

Altenerding 10778 1 1735/2 9.652<br />

Altenerding 10778 2 1735/13 703<br />

Altenerding 10778 3 1736/4 12.311<br />

Altenerding 152/4671 4 1736 7.935<br />

Altenerding 10778 4 1736/6 12.395<br />

Summe 42.996<br />

37


Blatt 10778<br />

In Abteilung I ist die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG,<br />

Hergatz, als Eigentümer eingetragen.<br />

38<br />

Lfd. Nr. der<br />

Eintragungen<br />

Lfd. Nr. der<br />

betroffenen<br />

Grundstücke<br />

Lasten und Beschränkungen<br />

Abteilung II 1 1 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />

Bewilligung vom 14.07.1993; eingetragen am 02.08.1993<br />

2 2 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />

Bewilligung vom 27.05.1993; eingetragen am 13.07.1993<br />

3 1 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />

jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1736,<br />

gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang<br />

vor Abt. III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011<br />

4 2 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />

jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/2 und 1736, gemäß<br />

Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang vor Abt.<br />

III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011<br />

6 3 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />

jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1735/13, 1735/2 und 1736,<br />

gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander; eingetragen<br />

am 01.04.2011 und aus Blatt 4671 hierher übertragen am 07.06.2011<br />

7 2 Trafostationsrecht für ÜE Überlandwerk <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG; gemäß<br />

Bewilligung vom 05.07.2011; Rang vor Abt.III/5; eingetragen am 16.08.2011<br />

8 4 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos, <strong>Erding</strong>;<br />

gemäß Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993 und aus<br />

Blatt 4671 hierher übertragen am 12.09.2011<br />

9 4 Je ein Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für<br />

den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2;<br />

gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; im Gleichrang untereinander und im<br />

Rang vor Abt III/1, III/2 und III/3 eingetragen am 01.04.2011; aus Blatt<br />

4671 hierher übertragen am 12.09.2011<br />

10 4 Grenzbebauungsduldungsverpflichtung zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers<br />

von Flst. 1736; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011; eingetragen<br />

am 12.09.2011<br />

11 1, 2, 3, 4 Auflassungsvormerkung für <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal; gemäß<br />

Bewilligung vom 28.07.2011; URNr. 264 Notar Burchard, Hannover;<br />

eingetragen am 15.09.2011


Lfd. Nr. der<br />

Eintragungen<br />

Lfd. Nr. der<br />

betroffenen<br />

Grundstücke<br />

Lasten und Beschränkungen<br />

Abteilung III 1 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu eine Millionen zweihundertsechsundfünfzigtausend<br />

Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen<br />

am 01.04.2010<br />

2 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro; für<br />

die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen am 01.04.2010<br />

3<br />

1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend<br />

Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010; eingetragen<br />

am 06.12.2010<br />

4 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro; für<br />

die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />

gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; eingetragen am 07.04.2011<br />

5 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für<br />

die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />

gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang nach Abt. II/7; eingetragen<br />

am 16.08.2011<br />

39


Blatt 4671<br />

In Abteilung I ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund GmbH,<br />

Seehausen a. Staffelsee, als Eigentümer eingetragen.<br />

40<br />

Lfd. Nr. der<br />

Eintragungen<br />

Lfd. Nr. der<br />

betroffenen<br />

Grundstücke<br />

Lasten und Beschränkungen<br />

Abteilung II 2 1 ( jetzt 4) Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />

Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993<br />

7 2 (jetzt 4) Auflassungsvormerkung an Flst. 1736 mit 20.330 qm für Gaschler FMZ<br />

GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom 23.12.2009; eingetragen am<br />

02.02.2010<br />

12 3 (jetzt 4) Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />

jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2,<br />

gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang<br />

vor Abt. III/5, 6, 7a, 8, 9 und 10; eingetragen am 01.04.2011<br />

13 4 Auflassungsvormerkung hinsichtlich Flst. 1736 mit einer Fläche von<br />

7.935 qm für Gaschler FMZ GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom<br />

23.12.2009; Rang nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011; Rang<br />

nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011<br />

14 4 Grenzbebauungs-, Überbau- und Überstandduldungsverpflichtung<br />

zu Gunsten des jeweiligen Eigentümer von Flst.<br />

1736/6; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011 URNr. 341 Notar<br />

Koch, <strong>Erding</strong> und vom 05.07.2011 URNr. 1365 Notar Koch,<br />

<strong>Erding</strong>; eingetragen am 12.09.2011.<br />

Abteilung III 5 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünfhunderttausend Euro; für die Kreis- und<br />

Stadtsparkasse <strong>Erding</strong> – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006;<br />

eingetragen am 29.11.2006<br />

6 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen Euro; für die Kreis- und Stadtsparkasse<br />

<strong>Erding</strong> – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006; eingetragen<br />

am 29.11.2006<br />

7 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu zwei Millionen fünfhunderttausend Euro;<br />

für Georg Scharl und Karin Wilhelm; gemäß Bewilligung vom 04.11.2008;<br />

eingetragen am 28.11.2008<br />

8 3 (jetzt 4)<br />

Grundschuld ohne Brief zu eine Million zweihundertsechsundfünfzigtausend<br />

Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und<br />

17.09.2010; Rang vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010<br />

9 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro;<br />

für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und 17.09.2010; Rang<br />

vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010


Lfd. Nr. der<br />

Eintragungen<br />

Lfd. Nr. der<br />

betroffenen<br />

Grundstücke<br />

Lasten und Beschränkungen<br />

10 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend<br />

Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010 Rang vor<br />

Abt. II/ 7, II/8 und II/9; eingetragen am 06.12.2010<br />

11 2,3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro;<br />

für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; Rang vor Abt. II/7, II/8, II/9<br />

und II/10; eingetragen am 07.04.2011<br />

12 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für<br />

die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />

Hamburg; gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang vor Abt. II/7, 8, 9 und<br />

13; eingetragen am 16.08.2011<br />

Die Grundschulden zu Gunsten der DG Hyp verstehen sich<br />

jeweils zzgl. 18 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung<br />

von 5 %.<br />

Mit Urkunde vom 22./31.03.2011 hat die Feneberg Immobilien<br />

GmbH & Co. ERD KG als Eigentümerin des Flurstücks<br />

1735/20 (dienendes Grundstück) dem jeweiligen Eigentümer<br />

des Flurstücks 1736/4 (herrschendes Grundstück) eine<br />

Dienstbarkeit zur unentgeltlichen Nutzung von 24 Stellplätzen<br />

eingeräumt. Dieses Stellplatzbenutzungsrecht ist als<br />

Grunddienstbarkeit auf unbestimmte Dauer und ohne eine zu<br />

erbringende Gegenleistung in Abteilung II des Grundbuchs<br />

des dienenden Grundstücks eingetragen. Sie geht eingetragenen<br />

Grundschulden im Rang vor. Verkehrssicherungspflichten<br />

sowie Räum- und Streudienst im Bereich der Stellplätze<br />

und der Zufahrt erfolgen durch den Eigentümer des<br />

dienenden Grundstücks. Die Kosten hierfür werden in Höhe<br />

von 4 % der – per Rechnung nachzuweisenden – Kosten an<br />

den Eigentümer des herrschenden Grundstücks weiterberechnet.<br />

Darüber hinaus übernimmt der Eigentümer des<br />

dienenden Grundstücks die Unterhaltung der Stellplätze und<br />

der Zufahrt; die Kosten dafür werden dem Eigentümer des<br />

herrschenden Grundstückes weiterberechnet. Es ist vereinbart,<br />

dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks<br />

auf Verlangen des Eigentümers des dienenden Grundstücks<br />

zur Löschung der Dienstbarkeit auf seine Kosten verpflichtet<br />

ist, sobald auf dem dienenden Grundstück kein Gartencenter<br />

mehr betrieben wird. Die zusätzlich gewonnene Parkplatzfläche<br />

soll künftig von den Kunden des Garten centers Dehner<br />

genutzt werden.<br />

Die relevanten Flurstücke sind nicht im Altlastenkataster<br />

der zuständigen Behörde geführt. Weiterhin resümiert das<br />

vorliegende Baugrundgutachten der Firma Efutec GmbH<br />

vom 13.08.2010, dass relevante Schadstoffe im Sinne der<br />

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)<br />

nicht zu erwarten sind. Das in diesem Zusammenhang entnommene<br />

Bodenmaterial war unauffällig.<br />

Das Grundstück ist L-förmig und regelmäßig geschnitten. Die<br />

Geländetopographie ist eben.<br />

Die Liegenschaft ist voll erschlossen und mit allen üblichen<br />

Medien wie Strom, Wasser, Telefon und Wärme versorgt. Die<br />

Außenanlagen werden gärtnerisch gestaltet. Hierbei erfolgt<br />

die Bepflanzung gemäß Vorgaben aus dem Bebauungsplan.<br />

Die begrünten Flächen bestehen im Außenbereich aus Rasen<br />

sowie kleinteiligen Pflanzinseln. Die Fahrgassen werden<br />

asphaltiert. Die über 500 Parkplätze sind mit Betonsteinpflaster<br />

ausgelegt.<br />

41


Die Gebäude<br />

Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines eingeschossigen<br />

<strong>Fachmarktzentrum</strong>s, bestehend aus vier Bauabschnitten<br />

und zwei Gebäudeteilen, die auf einem Grundstück<br />

durch Parkplatzfläche getrennt sind. Die großzügigen<br />

Parkplatzflächen können von Norden über die Zufahrt Anton-<br />

Huber-Straße, von Süden über die Josef-Schwankl-Straße<br />

sowie von Westen über die Johann-Auer-Straße angefahren<br />

werden.<br />

Zufahrt<br />

42<br />

➤<br />

Johann-Auer-Straße<br />

Feneberg<br />

Lebensmittelmarkt<br />

BA 3<br />

Gartencenter<br />

Zufahrt<br />

Anton-Huber-Straße<br />

Josef-Schwankl-Straße<br />

➤<br />

➤<br />

Zufahrt<br />

BA 1<br />

BA 2<br />

BA 4<br />

F a c h m a r k t c e n t e r<br />

Sigwolfstraße<br />

Kreisverkehr<br />

Kreisverkehr


Die Bauabschnitte 1, 2 und 4 befinden sich entlang des östlichen<br />

Grundstücksbereichs und sind durch die Einzelhandelsnutzung<br />

mit Schwerpunkt Textil geprägt. Die einzelnen<br />

Mietbereiche werden über die Haupteingänge/-ausgänge<br />

von Westen her erschlossen. Dabei befinden sich im vorderen<br />

Gebäudebereich jeweils die großen Verkaufsräume. Die<br />

Zufahrt für die Anlieferung erfolgt über eine separate Straße<br />

entlang der östlichen Gebäudeseite. Die hinteren Gebäudebereiche<br />

sehen die Anlieferung mit entsprechenden Lagerflächen<br />

vor. Ebenfalls befinden sich hier die Personal- und<br />

Technikräume sowie Sanitäranlagen der Mietbereiche.<br />

Der erste und größte Bauabschnitt sowie der zweite Bauabschnitt<br />

sind fertiggestellt, die Mieterübergaben haben<br />

größtenteils stattgefunden. Mit der Errichtung des vierten<br />

Bau abschnitts wurde begonnen. Der Nutzer wird die Fläche<br />

als Sportfachmarkt betreiben. Die Fertigstellung ist für das<br />

1. Quartal 2012 geplant.<br />

Östlicher Grundstücksbereich<br />

1. Bauabschnitt Mieter 2. Bauabschnitt Mieter 4. Bauabschnitt Mieter<br />

C&A Mode GmbH & Co. KG Dirk Rossmann GmbH SSG Sport GmbH (Sports Experts)<br />

Gries Deco Company GmbH (Depot)<br />

Matratzen Concord GmbH<br />

mister*lady GmbH<br />

New Yorker Süd Jeans – und<br />

Sportswear GmbH & Co. KG<br />

SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG<br />

Takko Holding GmbH<br />

TK Maxx GmbH & Co. KG<br />

Der dritte Bauabschnitt befindet sich im südwestlichen<br />

Grundstücksbereich, gegenüberliegend der Bauabschnitte 2<br />

und 4. Mit der Errichtung des 3. Bauabschnitts wurde begonnen.<br />

Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2012 geplant.<br />

Das Gebäude wird zum Betrieb eines Gartenfachmarktes<br />

erstellt. Der Bau des Gartencenters erfolgt mit einer Mietfläche<br />

von ca. 5.200 qm. Das Gebäude gliedert sich in eine beheizte<br />

Verkaufshalle (Warmhalle), Kaltgewächshaus, die mit einer<br />

Glaskonstruktion überdachte Freifläche sowie die Warenannahme.<br />

Südwestlicher Grundstücksbereich<br />

3. Bauabschnitt Mieter<br />

Dehner GmbH & Co. KG<br />

Die jeweils zuletzt erteilten Baugenehmigungen der vier Bauabschnitte<br />

im Überblick:<br />

1. Bauabschnitt, 01.10.2010<br />

2. Bauabschnitt, 15.12.2010<br />

3. Bauabschnitt, 13.04.2011<br />

4. Bauabschnitt, 12.08.2011<br />

43


Technische Details<br />

Zustand der Fondsimmobilie<br />

Es handelt sich um einen Neubau bzw. noch zu errichtenden<br />

Gebäudeteil. Die bisher umgesetzte Bauausführung sowie<br />

die Planungen des noch zu erstellenden Bauteils vermitteln<br />

einen soliden, modernen und ansprechenden Zustand.<br />

Nach Übernahme der Gebäudeteile beginnt die Gewährleistungsfrist.<br />

Zu den kaufvertraglichen Gewährleistungsregelungen<br />

vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“.<br />

Die Fondsimmobilie ist marktüblich versichert im Rahmen<br />

einer „All-risk“-Gebäudeversicherung .<br />

Für die Fondsimmobilie wurde eine technische Prüfung (kein<br />

Bewertungsgutachten) durch ein technisches Beratungsunternehmen<br />

mit Datum 29.07.2011 durchgeführt. Gegenstand<br />

dieser Überprüfung waren vor allem die Prüfung der baurechtlichen<br />

Belange, Beurteilung des bautechnischen Zustands,<br />

Prüfung der Altlasten und Schadstoffsituation sowie Gewährleistungs-<br />

und Betriebskostensituation.<br />

44<br />

Konstruktive Merkmale im Überblick<br />

Gründung Einzel-/Streifenfundament<br />

Tragkonstruktion Stahlbetonfertigteilstützen mit Stahlbetonfertigteilvollwänden<br />

Dachkonstruktion und -aufbau Wärmegedämmtes Flachdach (Bauabschnitt 1, 2, 4)<br />

Wiederholende Satteldachkonstruktion (Bauabschnitt 3)<br />

Außenfassade<br />

Gedämmte Sandwich-Isoblechpaneele auf gedämmten Stahlbeton frostschürzen<br />

Fensterausführung Aluminiumfenster mit wärmegedämmter Isolierverglasung je nach Anforderung<br />

Innenwände Verputztes Mauerwerk/Gipskarton-Platten<br />

Bodenaufbau Betonbodenplatte mit Gussasphalt oder schwimmendem Zementestrich. Gemäß<br />

Baubeschreibung des jeweiligen Nutzers werden Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen,<br />

PVC oder Laminat verlegt. In Lager bereichen wird kein Belag verlegt.<br />

Technische Gebäudeausstattung<br />

Wärmeversorgung Fernwärme<br />

Raumluft- und Kälteversorgung Die Lüftungs- und Klimatechnik ist auf dem Dach montiert. Die Verbindung zum<br />

Gebäudeinneren erfolgt über wärmegedämmte Kanäle<br />

Elektrische Anlagen Die Stromversorgung erfolgt über einen externen Trafo über den Hausanschlussraum<br />

Besondere Einbauten Einbruchmeldeanlage<br />

Energieausweis Ein bedarfsorientierter Energieausweis mit Datum 03.11.2010 wurde durch die<br />

ecoplan Ingenieure GmbH erstellt<br />

Bewertungsgutachten<br />

Durch die Value AG the valuation group mit Sitz in Grünwald,<br />

wurde im Auftrag der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH ein Verkehrswertgutachten<br />

nach § 194 Baugesetzbuch am 25.07.2011 erstellt.<br />

Hierbei ermittelten die Sachverständigen Herr Holger<br />

Ladewig und Herr Thilo Regelin den Ertragswert sowie Sachwert<br />

des Fondsobjekts. Der ausgewiesene Verkehrswert/<br />

Marktwert zum Stichtag 27.04.2011 beträgt 36.400.000 EUR.<br />

Davon entfallen rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage.<br />

Wiederverwendungsfähigkeit der Fondsimmobilie<br />

Die grundsätzliche Struktur und Konzeption der zu errichtenden<br />

Gebäude ist für die Nutzung als <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit<br />

getrennten Gewerbemieteinheiten ausgelegt. Besonderheiten<br />

sind die vergleichsweise großen Verkaufsräume. Die Fondsimmobilie<br />

erscheint aufgrund der neuen Bausubstanz, der<br />

Objektgröße und des Flächenlayouts grundsätzlich wiederverwendungsfähig.<br />

Dies wurde sowohl durch das vorliegende<br />

Bewertungsgutachten als auch grundsätzlich durch den<br />

technischen Prüfbericht bestätigt.


Die auf die jeweiligen Mieter abgestimmten Grundrisse der<br />

Gebäudeteile sind funktional und flexibel und nach den aktuellen<br />

Anforderungen derartiger Nutzungsarten ausgelegt.<br />

Das ostseitig angeordnete <strong>Fachmarktzentrum</strong> ist mit 374<br />

Parkplätzen objekttypisch gut versorgt. Der Gartenfachmarkt<br />

verfügt über weitere 142 Stellplätze (24 davon über eine<br />

Grunddienstbarkeit zu Lasten des Nachbars Feneberg).<br />

Die umliegend vorhandenen Handelsagglomerationen stärken<br />

die Anziehungskraft der Fondsimmobilie. Ebenfalls bildet der<br />

derzeitige Textileinzelhandel-Schwerpunkt des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

eine sehr gute Ergänzung der bereits vorhandenen<br />

Shops im (West-)<strong>Erding</strong> Park. Dies wird auch durch die namhaften<br />

Einzelhändler unterstrichen, die als langfristige Mieter<br />

gewonnen werden konnten und einen insgesamt attraktiven<br />

Mietermix bilden. Gleichwohl sind aufgrund der bauplanungsrechtlichen<br />

Ausweisung als Sondergebiet Einzelhandel auch<br />

andere Handelsnutzungen vorstellbar.<br />

Die Lage innerhalb der Stadt, in der Nähe von Neubaugebieten,<br />

aber auch die überregionale Verkehrsanbindung sowie<br />

die gute Sichtbarkeit des Zentrums von den Zufahrtsstraßen<br />

verleihen dem Standort nachhaltige Attraktivität.<br />

6.2 Die PV-Anlage<br />

Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sowie der Kaufkraftbindung<br />

am Standort ist nicht zuletzt durch die geplante<br />

Erweiterung des Flughafens München sowie die allgemeine<br />

wirtschaftliche Stabilität der Region eine weiterhin positive Entwicklung<br />

zu erwarten.<br />

Perspektiven der Fachmärkte<br />

Neben Discount-Angebotsformen gehören Fachmärkte zu<br />

den Gewinnern der letzten Jahre. Der Marktanteil der Fachmärkte<br />

(im Non-Food-Bereich) am Einzelhandelsumsatz<br />

steigt stetig. Eine Wachstumsbremse kann zunehmend in<br />

den ausgeschöpften Standort-Reserven sowie durch restriktivere<br />

Genehmigungspolitik und gesetzliche Regelungen an<br />

möglichen Standorten erkannt werden.<br />

Mögliche Alternativen hierzu zeichnen sich durch die Umnutzung<br />

vorhandener Flächenkapazitäten in Fachmarktzentren<br />

oder durch Entwicklung von flächenmäßig kleineren Spezial-<br />

Fachmärkten ab.<br />

Eckdaten der PV-Anlage<br />

Leistung Bauabschnitt 1+2: 422,6 kWp<br />

Bauabschnitt 4: 149,9 kWp<br />

Module Bauabschnitt 1+2: 1.725 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b<br />

Bauabschnitt 4: 612 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b<br />

Wechselrichter Bauabschnitt 1+2: 12 Stück des Typs 33000 xi der Firma Kaco<br />

Bauabschnitt 4: 2 Stück des Typs 33000 und 3 Stück des Typs 25000 xi der Firma Kaco<br />

Für die PV-Anlage werden branchenübliche Versicherungen<br />

abgeschlossen.<br />

45


7. Die Mieter<br />

Die nachfolgende Beurteilung der Mieterbonitäten erfolgt auf<br />

Basis des Creditreform Bonitätsindex 2.0 der Unternehmensgruppe<br />

Creditreform. Der 1984 eingeführte Bonitätsindex<br />

dient der Bewertung der Unternehmensbonität. Dem dreistelligen<br />

Index werden jeweils Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.<br />

Der Index kann dabei Werte zwischen 100 (entspricht<br />

einer ausgezeichneten Bonität) und 600 (ungenügende Bonität/Zahlungseinstellung)<br />

annehmen. Der Indexermittlung liegt<br />

eine Vielzahl von Informationen zugrunde:<br />

• Krediturteil<br />

• Zahlungsweise<br />

• Jahresabschlussdaten<br />

• Branchenrisiko<br />

• Unternehmensentwicklung<br />

• Umsatz<br />

• Rechtsform<br />

• Unternehmensalter<br />

• Regionenrisiko<br />

• Auftragslage<br />

• Kapital<br />

• Erfahrung Management<br />

• Anzahl Mitarbeiter<br />

• Relation Umsatz/Mitarbeiter<br />

• Relation Kapital/Umsatz<br />

Abbildung: Ausfallwahrscheinlichkeiten des Bonitätsindex 2.0 (Betrachteter Zeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2009)<br />

Ausfallwahrscheinlichkeit in %<br />

16<br />

14<br />

12<br />

10<br />

8<br />

6<br />

4<br />

2<br />

0<br />

0,2<br />

100 bis 149<br />

Ausgezeichnete<br />

Bonität<br />

Bonitäten der Mieter im FMZ <strong>Erding</strong><br />

0,35<br />

150 bis 199<br />

Sehr gute<br />

Bonität<br />

0,84<br />

200 bis 249<br />

Gute<br />

Bonität<br />

1,99<br />

250 bis 299<br />

Mittlere<br />

Bonität<br />

6,97<br />

300 bis 349<br />

Schwache<br />

Bonität<br />

15,05<br />

350 bis 499<br />

Sehr schwache<br />

Bonität<br />

Ausfall<br />

500<br />

Mangelhafte<br />

Bonität<br />

600<br />

Ungenügende<br />

Bonität<br />

47


Dehner GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Dehner“)<br />

Das Unternehmen wurde bereits 1947 gegründet und sieht<br />

sich heute bei den Marktführern in der Gartencenterbranche.<br />

Mit 106 Filialen ist Dehner in <strong>Deutschland</strong> und Österreich<br />

vertreten und beschäftigt derzeit mehr als 5.100 Mitarbeiter.<br />

Der Unternehmenssitz befindet sich in <strong>Deutschland</strong> (Rain am<br />

Lech). Im Jahr 2009 erzielte Dehner einen Bruttoumsatz von<br />

über 670 Mio. EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />

von 102 verfügt das Unternehmen über eine „ausgezeichnete<br />

Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 0,20 % entspricht.<br />

SSG Sport GmbH (nachfolgend auch „SSG Sport“ oder<br />

„Sports Experts“)<br />

Der Sortimentsschwerpunkt des Unternehmens liegt in<br />

Sportbekleidung und -ausrüstung. SSG Sport ist angabegemäß<br />

mit etwa 24 Filialen vorwiegend in Österreich sowie in<br />

<strong>Deutschland</strong> vertreten, die das Unternehmen unter dem<br />

Namen „Sports Experts“ betreibt. Der Creditreform-Bonitätsindex<br />

für das Unternehmen wird mit 260 angegeben, was<br />

einer „mittleren Bonität“ und nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 1,99 % entspricht.<br />

TK Maxx GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „TK Maxx“)<br />

Das Unternehmen mit angabegemäß weltweit über 2.300 Filialen<br />

in Nordamerika und Europa vertreibt schwerpunktmäßig<br />

Mode und Wohnaccessoires. Mit über 960 Mitarbeitern erreichte<br />

TK Maxx im vergangenen Jahr einen Umsatz von<br />

117 Mio. EUR. Der Firmensitz befindet sich in <strong>Deutschland</strong><br />

(Düsseldorf). Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 252<br />

verfügt die TK Maxx GmbH & Co. KG über eine „mittlere<br />

Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 % nach<br />

Creditreform.<br />

C&A Mode GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „C&A“)<br />

Der drittgrößte europäische und zweitgrößte deutsche<br />

Textilhändler, mit über 36.000 Mitarbeitern, befindet sich im<br />

Besitz der Familie Brenninkmeijer mit Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />

(Düsseldorf) und Belgien (Brüssel). Das Unternehmen gehört<br />

zur COFRA Holding AG und ist mit etwa 1.490 Standorten<br />

in 19 europäischen Ländern vertreten. Im vergangenen Geschäftsjahr<br />

2010/11 erzielte C&A einen Bruttoumsatz von<br />

über 6,5 Mrd. EUR, davon knapp über 3 Mrd. EUR in <strong>Deutschland</strong>.<br />

Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 210 verfügt<br />

das Unternehmen über eine „gute Bonität“, was nach Creditreform<br />

einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,84 % entspricht.<br />

48<br />

SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />

auch „SIEMES“)<br />

Das 1936 gegründete Unternehmen mit dem Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />

(Mönchengladbach) verfügt über ein Filialnetz von über<br />

140 Filialen mit über 4.000 Mitarbeitern. Neben der Betriebsform<br />

Schuhcenter verfügt das Unternehmen über zwei<br />

weitere Konzepte für Innenstadtlagen (Schuhhäuser) sowie<br />

für exklusive Schuhmode (Leone). Mit einem Creditreform-<br />

Bonitätsindex von 235 verfügt die SIEMES Gruppe über eine<br />

„gute Bonität“ und somit nach Creditreform über eine Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 0,84 %.<br />

New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG<br />

(nachfolgend auch „New Yorker“)<br />

Das auf Young Fashion spezialisierte Unternehmen wurde<br />

1971 in <strong>Deutschland</strong> gegründet. Mit über 15.000 Mitarbeitern<br />

und 866 Filialen in 32 Ländern gehört New Yorker nach<br />

eigenen Angaben zu einer der größten in Europa vertretenen<br />

Modeketten. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in<br />

<strong>Deutschland</strong> (Braunschweig). Mit einem Creditreform-<br />

Bonitätsindex von 269 verfügt das Unternehmen über eine<br />

„mittlere Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />

1,99 % nach Creditreform.<br />

Gries Deco Company GmbH – „Depot“ (nachfolgend<br />

auch „Gries Deco“ oder „Depot“)<br />

Das 1948 gegründete Unternehmen war im Jahr 2010 nach<br />

eigenen Angaben mit über 200 Filialen in <strong>Deutschland</strong> sowie<br />

in Österreich und der Schweiz vertreten. Für das laufende<br />

Jahr 2011 wird vom Unternehmen eine Erweiterung um fast<br />

40 % auf knapp 290 Filialen angestrebt. Die eigenen Filialen<br />

werden unter dem Namen „Depot“ betrieben. Das Sortimentsangebot<br />

ist vorwiegend auf Dekorations-, Geschenkartikel<br />

und Wohnaccessoires ausgerichtet. Mit über 3.000 Mitarbeitern<br />

setzt das Unternehmen etwa 200 Mio. EUR um. Mit<br />

einem Creditreform-Bonitätsindex von 175 verfügt Gries Deco<br />

über eine „sehr gute Bonität“, was einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 0,35 % nach Creditreform entspricht.


Dirk Rossmann GmbH (nachfolgend auch „Rossmann“)<br />

Die Dirk Rossmann GmbH gehört zu den drei großen deutschen<br />

Drogeriefilialisten und hat ihren Sitz in Großburgwedel<br />

bei Hannover. Das 1972 gegründete Unternehmen ist nach<br />

eigenen Angaben mit inzwischen über 2.400 Filialen in sechs<br />

europäischen Ländern vertreten und erzielte im vergangenen<br />

Geschäftsjahr über 4,6 Mrd. EUR. Dabei entfiel auf die etwa<br />

1.500 Filialen in <strong>Deutschland</strong> ein Umsatz von rd. 3,4 Mrd.<br />

EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 180 verfügt<br />

die Dirk Rossmann GmbH über eine „sehr gute Bonität“, was<br />

nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />

0,35 % entspricht.<br />

Takko Holding GmbH (nachfolgend auch „Takko“)<br />

Das 1982 durch die Hettlage Gruppe gegründete Unternehmen<br />

verfügt inzwischen europaweit über mehr als 1.500 Filialen<br />

in 15 Ländern, davon etwa 1.000 in <strong>Deutschland</strong>. Der<br />

Sortimentsschwerpunkt liegt auf Bekleidung des unteren<br />

Preissegments. Das Unternehmen mit Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />

(Telgte bei Münster) erreichte mit etwa 12.500 Mitarbeitern<br />

im laufenden Geschäftsjahr erstmals einen Umsatz von über<br />

einer Milliarde EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />

von 241 verfügt die Takko Holding GmbH über eine „gute Bonität“.<br />

Dies entspricht nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 0,84 %.<br />

mister*lady GmbH (nachfolgend auch „mister*lady“)<br />

Das 1967 auf Basis eines Western-Store-Konzepts gegründete<br />

Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben inzwischen<br />

über 260 Filialen in <strong>Deutschland</strong> und Österreich. Der Sortimentsschwerpunkt<br />

liegt auf Jeans sowie Young Fashion des<br />

unteren Preissegments. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />

von 196 verfügt die mister*lady GmbH über eine „sehr<br />

gute Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />

von 0,35 % entspricht.<br />

Matratzen Concord GmbH (nachfolgend auch „Matratzen<br />

Concord“)<br />

Mit über 750 Filialen in <strong>Deutschland</strong> gehört Matratzen Concord<br />

nach eigenen Angaben inzwischen zu den größten Matratzenketten<br />

Europas. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in<br />

<strong>Deutschland</strong> (Köln) und verfügt derzeit mit einem Creditreform-<br />

Bonitätsindex von 238 über eine „gute Bonität“. Dies entspricht<br />

nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />

0,84 %.<br />

49


8. Die Mietverträge<br />

Übersicht der Verträge<br />

Mieter Nutzung Mietlaufzeit<br />

Mietsicherheiten wurden durchweg nicht vereinbart. Für<br />

sämtliche Mietverträge findet das Recht der Bundesrepublik<br />

<strong>Deutschland</strong> Anwendung.<br />

Dehner GmbH & Co. KG<br />

Die Dehner GmbH & Co. KG mietet im Objekt eine Ladenfläche<br />

von ca. 5.176 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 23.12.2010 wird eine Ladenfläche<br />

in der Fondsimmobilie an den Mieter zum Betrieb eines Gartencenters<br />

vermietet. Mitvermietet sind mindestens 120 Stellplätze<br />

zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter. Der<br />

Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, vereinbart für den<br />

15.01.2012 und endet nach einer Festlaufzeit von 25 Jahren<br />

zum 14.01.2037. Sollte die Übergabe nicht bis zum 15.02.2012<br />

erfolgen, ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich<br />

zu kündigen. Dem Mieter wird zudem ein einmaliges<br />

Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrags von<br />

fünf Jahren eingeräumt.<br />

Mietende<br />

(Grundmietzeit)<br />

Optionen Mietfläche<br />

(qm)<br />

Miete<br />

(€/qm)<br />

Miete p. m.<br />

(€)<br />

Dehner Gartenmarkt 25 Jahre vsl. 14.01.2037 1 x 5 Jahre 5.176,00 8,39 43.402,36 €<br />

SSG Sport Sportgeschäft 10 Jahre vsl. 02.01.2022 4 x 5 Jahre 2.663,00 13,00 34.619,00 € 1<br />

TK Maxx Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 2.526,79 14,64 37.000,00 €<br />

C&A Textil 10 Jahre 28.02.2022 4 x 5 Jahre 1.341,30 13,50 18.107,55 €<br />

SIEMES Schuhe 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 1.206,46 14,42 17.400,00 €<br />

New Yorker Textil 10 Jahre 18.08.2021 3 x 5 Jahre 800,22 14,00 11.200,00 €<br />

Gries Deco Wohnaccessoires 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 769,05 14,75 11.342,75 €<br />

Rossmann Drogerie 10 Jahre 18.08.2021 3 x 3 Jahre 766,21 12,89 9.880,00 €<br />

Takko Textil 12 Jahre 01.08.2023 3 x 5 Jahre 549,17 14,50 7.962,97 €<br />

mister*lady Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 452,45 14,92 6.750,00 €<br />

Matratzen<br />

Concord<br />

Stellplätze<br />

Matratzengeschäft 10 Jahre vsl. 31.07.2021 2 x 5 Jahre 407,00 14,50 5.901,50 €<br />

Gesamtanzahl (geplant) 523<br />

Davon Dehner (zur ausschließlichen Nutzung) mind. 120<br />

Summe 16.657,65 203.566,13<br />

Gesamtmiete (p. a.)<br />

1 In den ersten 12 Monaten 33.287,50 €.<br />

2.442.793,50<br />

Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />

Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />

durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen<br />

gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />

Eigentum des Vermieters über. Eine Unter vermietung der<br />

Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters gestattet. Ausgenommen hiervon<br />

ist eine Untervermietung an Mieter, deren Verkaufsaktivitäten<br />

sich innerhalb der Dehner Sortimentsliste befinden. Für die<br />

Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />

für die Nutzungsarten Gartencenter und Zoofachmarkt im<br />

Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />

in einem Radius von 20 Kilometern gewährt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) orientiert sich<br />

an den Gesamtherstellungskosten des Gartencenters (Bauabschnitt<br />

3) und beträgt derzeit 43.402,36 EUR zzgl. der<br />

jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mietzins wird mit der<br />

Eröffnung des Gartencenters, frühestens jedoch 8 Wochen<br />

51


nach Übergabe und spätestens zum 01.04.2012 zur Zahlung<br />

fällig. Die Betriebs- und Nebenkosten sind in folgendem Umfang<br />

durch den Mieter zu tragen: Kosten der Wasserversorgung<br />

und der Entwässerung inklusive der Oberflächenentwässerung,<br />

Kosten der Warmwasserversorgung, Kosten des<br />

Brennstoffes zum Betrieb der Heizungsanlage, Kosten der<br />

Straßenreinigung, Kosten der Müllabfuhr, Kosten für Strom<br />

für den Betrieb der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage<br />

und der Innen-/Außenbeleuchtung, Kosten der Reinigung<br />

und Pflege der Außenanlagen, Räum- und Streukosten, Wartung<br />

der bauseits installierten technischen Anlagen in üblichen<br />

Umfang. Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung<br />

und Erneuerung des gesamten Mietgegenstandes mit<br />

Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten Anlagen.<br />

Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig<br />

auf den Mieter umlegbar. Die Schönheitsreparaturen<br />

innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter.<br />

Wertsicherung<br />

Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />

(Basis 2005 = 100) erstmalig fünf Jahre nach Beginn<br />

des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />

Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 50 % der jeweiligen<br />

Änderung.<br />

52<br />

SSG Sport GmbH – „Sports Experts“<br />

Die SSG Sport GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine<br />

Ladenfläche von ca. 2.663 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 28.06./04.07.2011 wird eine Ladenfläche<br />

im Erdgeschoss des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s an den Mieter<br />

zum Betrieb eines Sport- und Sportmodegeschäfts vermietet.<br />

Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, voraussichtlich<br />

am 02.01.2012, spätestens jedoch 31.03.2012 und endet<br />

nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem<br />

ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung des<br />

Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt. Sollte die Übergabe<br />

der Mietfläche nicht bis spätestens 31.03.2012 erfolgen,<br />

steht dem Mieter das Recht zu, fristlos vom Vertrag zurückzutreten.<br />

Weiterhin wird dem Mieter bei einer Flächenabweichung<br />

von mehr als +/-5 % ein Kündigungsrecht eingeräumt.<br />

Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />

Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />

durchführen. Ausgenommen hiervon ist das von Sports Experts<br />

aktuell verwendete Shop- und Werbekonzept. Die während<br />

der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen<br />

oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen<br />

des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos<br />

in sein Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen<br />

wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />

des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen<br />

desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung,<br />

sofern das Sortiment nicht mit den anderen am<br />

Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz steht. Für die<br />

Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />

für die Nutzungsart Sportfachgeschäft größer 150 qm im Objekt<br />

sowie etwaigen Erweiterungsbauten gewährt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt voraussichtlich<br />

in den ersten 12 Monaten 33.287,50 EUR zzgl. der<br />

jeweils geltenden Umsatzsteuer, danach 34.619 EUR zzgl.<br />

der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Flächenabweichungen<br />

ist eine Mietzinsreduzierung möglich. Der Mietzins wird<br />

mit der Eröffnung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Übergabe<br />

zur Zahlung fällig. Der Mieter übernimmt die Betriebs-<br />

und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Die<br />

Kosten der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter.<br />

Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb<br />

der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme,<br />

Kosten, die darüber hinausgehen trägt der Vermieter) dem


Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und Fach,<br />

nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen<br />

und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung der<br />

vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen verbleiben<br />

beim Vermieter. Die Wartung der Eingangstür anlage<br />

ist Sache des Mieters. Schönheitsreparaturen werden durch<br />

den Mieter ausgeführt.<br />

Wertsicherung<br />

Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />

<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />

kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />

10 % in Höhe von 80 % der jeweiligen Änderung erfolgen.<br />

Dem Mieter werden ab Mietvertragsabschluss drei Freijahre<br />

eingeräumt.<br />

TK Maxx GmbH & Co. KG<br />

Das Bekleidungsunternehmen TK Maxx GmbH & Co. KG<br />

mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 2.527 qm<br />

inklusive Nebenflächen.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 29.10./05.11.2010 mietet TK Maxx<br />

die Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes<br />

mit dem im Mietvertrag definierten, mieterüblichen Sortiment.<br />

Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011<br />

und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />

wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um<br />

jeweils fünf Jahre gewährt.<br />

Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />

Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />

durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen<br />

gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />

Eigentum des Vermieters über. Baumaßnahmen im Rahmen<br />

des Geschäftsbetriebs, die Installation einer zusätzlichen<br />

Klimaanlage sowie die Installation einer Satellitenanlage bedürfen<br />

keiner Zustimmung des Vermieters, soweit hierdurch<br />

kein wesentlicher Eingriff in die Gebäudestatik und dessen<br />

Erscheinungsbild erfolgt.<br />

Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />

Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />

bedarf jedoch keiner Zustimmung, soweit der vertraglich definierte<br />

Mietzweck weiter eingehalten wird. Ein Konkurrenzschutz<br />

ist nicht vereinbart.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 37.000 EUR zzgl.<br />

der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung<br />

wurde grundsätzlich die Umlegbarkeit<br />

der Neben- und Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung<br />

vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen<br />

(z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig<br />

auf den Mieter umgelegt. Die Kosten der Grundsteuer<br />

sowie der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter.<br />

Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und<br />

Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den<br />

technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter<br />

selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten<br />

der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den<br />

Mieter umlegbar.<br />

Wertsicherung<br />

Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />

(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach<br />

Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab<br />

einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der<br />

jeweiligen Änderung.<br />

53


C&A Mode GmbH & Co. KG<br />

Das Bekleidungsunternehmen C&A mietet in der Fondsimmobilie<br />

eine Fläche von ca. 1.341,30 qm inklusive Nebenflächen.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 05./11.08.2010 sowie dem 1. Nachtrag<br />

vom 16./22.08.2011 mietet C&A eine Teilfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

zum Zwecke des Betriebes eines Textileinzelhandelsgeschäftes<br />

mit dem mietertypischen Waren sortiment<br />

und inklusive der üblichen Beisortimente und Dienstleistungen.<br />

Der Mietvertrag begann mit der Übergabe an den Mieter<br />

am 27.07.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von rd.<br />

10 Jahren und 7 Monaten zum 28.02.2022. Die erste Mietzahlung<br />

ist für den 01.05.2012 vorgesehen. Nach Ablauf der<br />

Festmietzeit wird dem Mieter ein viermaliges Optionsrecht<br />

auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt.<br />

Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />

zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt.<br />

Die baulich mit dem Objekt verbundenen Einbauten<br />

gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in das<br />

Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der<br />

Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher<br />

Genehmigung des Vermieters möglich. Eine Zustimmung<br />

muss bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben<br />

Konzerns zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen.<br />

Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />

für gleichartige Warensortimente gewährt. Eine Ausnahme<br />

hiervon bilden die übrigen Mieter des Objekts sowie<br />

Adler und Bon Prix. Bei einem Verstoß des Vermieters gegen<br />

die Konkurrenzschutzklausel ist der Mieter zu einer fristlosen<br />

Kündigung berechtigt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 18.107,55 EUR<br />

zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Betriebs-<br />

und Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung<br />

durch den Mieter zu tragen. Eine Ausnahme hiervon bilden<br />

die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungen sowie sonstige<br />

Betriebskosten, welche vom Vermieter zu tragen sind.<br />

54<br />

Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und<br />

Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den<br />

technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter<br />

selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten<br />

der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den<br />

Mieter umlegbar.<br />

Wertsicherung<br />

Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung<br />

in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />

(Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr<br />

als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 70 % der Indexänderung.<br />

SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG<br />

Das Unternehmen mietet in der Fondsimmobilie ein Ladengeschäft<br />

mit ca. 1.206 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Der Mietvertrag zur Ladennutzung wurde zum Zweck des<br />

Betriebes eines Schuheinzelhandelsfachmarktes am 23./<br />

25.03.2010 (zzgl. 1. Nachtrag vom 20./23.08.2010 sowie<br />

2. Nachtrag vom 06./15.09.2011) über eine Laufzeit von<br />

10 Jahren abgeschlossen. Zulässig ist neben dem Verkauf<br />

des Hauptsortiments der Verkauf von im Vertrag definierten<br />

Randsortimenten. Die Verkaufsfläche der Mieteinheit wurde<br />

mit 1.000 qm vereinbart. Der Mietvertrag begann mit der<br />

Übergabe am 02.08.2011 an den Mieter. Dem Mieter werden<br />

nach Ablauf der Festlaufzeit vier Optionsrechte auf Verlängerung<br />

um jeweils fünf Jahre eingeräumt.<br />

Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />

Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />

durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen<br />

gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />

Eigentum des Vermieters über.<br />

Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />

Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />

bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />

mit den anderen in der Fondsimmobilie ansässigen Mietern<br />

in Konkurrenz steht.


Dem Mieter wird für diesen Mietzweck ein Konkurrenzschutz<br />

im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />

eingeräumt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 17.400<br />

EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter<br />

übernimmt die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung.<br />

Die Kosten der Gebäudeversicherung<br />

und der Grundsteuer verbleiben beim Vermieter.<br />

Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb<br />

der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag<br />

von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme)<br />

dem Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und<br />

Fach, nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte<br />

Anlagen und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung<br />

der vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen,<br />

verbleiben beim Vermieter. Die Kosten für selbst eingebrachte<br />

technische Einrichtungen obliegen dem Mieter. Schönheitsreparaturen<br />

bis zu einem Betrag von 3.000 EUR p. a.<br />

werden durch den Mieter übernommen.<br />

Wertsicherung<br />

Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />

<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />

kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />

10 % in Höhe von 75 % der jeweiligen Änderung erfolgen. Die<br />

Miete darf erstmalig nach Ablauf des dritten Mietjahres angepasst<br />

werden.<br />

New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG<br />

New Yorker mietet im Objekt eine Ladenfläche von ca. 800 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 12.05.2010 sowie dem ersten<br />

Nachtrag vom 05./21.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss<br />

der Fondsimmobilie an den Mieter vermietet. Der<br />

Mietvertrag begann mit der Übergabe am 19.08.2011 und<br />

endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />

wird zudem ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />

des Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt.<br />

Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />

Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />

durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen<br />

gehen auf Verlangen des Vermieters nach Ablauf des Vertrages<br />

entschädigungslos in sein Eigentum über.<br />

Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />

Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />

bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />

wesentlich von dem des Mieters abweicht. Für den Fall von<br />

einem Objektleerstand von über 30 % oder einem mehr als<br />

sechs Monate andauernden Leerstand der derzeit von<br />

C&A und TK Maxx gemieteten Flächen, wird dem Mieter ein<br />

Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten eingeräumt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 11.200 EUR zzgl.der<br />

jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung<br />

wurde die 2. Berechnungsverordnung<br />

(BVO) vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen<br />

(z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig<br />

auf den Mieter umgelegt.<br />

Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />

dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie<br />

der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter.<br />

Wertsicherung<br />

Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />

(Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann ab einer<br />

Indexänderung von 10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen<br />

Änderung vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt jeweils<br />

zum Januar des Folgejahres, frühestens jedoch drei<br />

Jahre nach letzter Anpassung.<br />

55


Gries Deco Company GmbH – „Depot“<br />

Das Einzelhandelsunternehmen mietet in der Fondsimmobilie<br />

eine Mietfläche von ca. 769 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Gries Deco mietet mit dem am 17./24.03.2010 geschlossenen<br />

Mietvertrag sowie dem ersten Nachtrag vom 19./24.08.2011<br />

eine Mietfläche zum Zwecke einer Einzelhandelsnutzung.<br />

Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 02.08.2011 an<br />

den Mieter und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren.<br />

Dem Mieter wird ein viermaliges Optionsrecht um jeweils fünf<br />

Jahre eingeräumt.<br />

Mit Ausnahme der Umbauarbeiten im Rahmen der erstmaligen<br />

Herstellung des Geschäftes bei Bezug der Fläche, ist<br />

der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt<br />

bauliche Änderungen vorzunehmen. Die während der Mietzeit<br />

durch den Mieter vorgenommenen baulichen und technischen<br />

Veränderungen gehen nach Ablauf des Mietvertrages<br />

auf Verlangen des Vermieters entschädigungslos in sein<br />

Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen durch den<br />

Mieter ist nur zum vereinbarten Nutzungszweck und mit<br />

schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Eine<br />

Zustimmung ist für Untervermietung an beteiligte und/oder<br />

verbundene Unternehmen sowie Franchisenehmer der<br />

Gesellschaft/des Konzerns nicht erforderlich, sofern das<br />

Warensortiment keine Konkurrenz zu den übrigen Mietern<br />

des Objekts darstellt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Der monatliche Mietzins (nettokalt) für die Mietfläche beträgt<br />

11.342,75 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.<br />

Die Betriebs- und Nebenkosten sind durch den Mieter nach<br />

der Betriebskostenverordnung, mit Ausnahme der Grundsteuer,<br />

zu tragen. Etwaige Erhöhungen der Grundsteuer können<br />

jedoch dem Mieter weiterbelastet werden.<br />

Der Mieter ist zur Wartung, Instandhaltung und -setzung<br />

innerhalb des Mietobjekts sowie für Klimageräte und lufttechnische<br />

Anlagen auch außerhalb seiner Mietflächen bis zu<br />

einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. (pro Einzelfall<br />

250 EUR) verpflichtet. Ebenso sind die Schönheitsreparaturen<br />

durch den Mieter zu übernehmen. Die Instandhaltung<br />

und -setzung an Dach und Fach obliegen dem Vermieter.<br />

56<br />

Wertsicherung<br />

Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />

(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn<br />

des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />

Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 80 % der jeweiligen<br />

Änderung.<br />

Dirk Rossmann GmbH<br />

Die Dirk Rossmann GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine<br />

Fläche von ca. 766 qm.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 05./08.11.2010 sowie dem ersten<br />

Nachtrag vom 06./19.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss<br />

des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s an den Mieter zum Betrieb<br />

eines Drogeriemarkts vermietet. Der Mietvertrag begann<br />

mit der Übergabe am 19.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit<br />

von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem ein dreimaliges<br />

Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages von je<br />

drei Jahren eingeräumt.<br />

Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung<br />

einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen.<br />

Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen<br />

des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos<br />

in sein Eigentum über. Der Mieter ist berechtigt,<br />

einen Fotokasten, Sonnenschutz und Tresor in oder an der<br />

Mietfläche anzubringen, soweit dies behördlich zulässig ist.<br />

Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />

Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />

für Konkurrenzunternehmen (dm Drogeriemarkt<br />

GmbH & Co. KG, Anton Schlecker, Schlecker XL GmbH, Ihr<br />

Platz GmbH & Co. KG, Müller Ltd. GmbH & Co. KG) im<br />

Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />

in einem Radius von 1 km gewährt. Andernfalls steht dem<br />

Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsmieten<br />

sowie etwaiger Schadenersatz zu.


Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 9.880 EUR<br />

zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter übernimmt<br />

die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung.<br />

Der Vermieter ist verpflichtet, das Miet objekt<br />

während der Vertragsdauer in gebrauchsfähigem Zustand<br />

zu halten.<br />

Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />

dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie<br />

der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter.<br />

Wertsicherung<br />

Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />

(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn<br />

des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />

Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der jeweiligen<br />

Änderung.<br />

Takko Holding GmbH<br />

Das Bekleidungsunternehmen Takko Holding GmbH mietet<br />

in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 549 qm inklusive<br />

Nebenflächen.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 24./25.08.2010 sowie dem ersten<br />

Nachtrag vom 06./13.09.2011 mietet Takko die Ladenfläche,<br />

ohne Gebrauchsbeschränkungen, insbesondere zum Verkauf/Vertrieb<br />

von Textilien aller Art sowie Randsortimenten<br />

und Aktionsartikeln. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe<br />

am 02.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 12<br />

Jahren. Dem Mieter wird ein dreimaliges Optionsrecht auf<br />

Verlängerung um jeweils fünf Jahre gewährt.<br />

Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung<br />

einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen.<br />

Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />

baulichen oder technischen Veränderungen gehen<br />

nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum<br />

des Vermieters über.<br />

Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />

vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />

Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />

bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />

mit den anderen am Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz<br />

steht.<br />

Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />

für gleichartige Warensortimente im Objekt sowie auf<br />

den Nachbargrundstücken des Vermieters in einem Radius<br />

von 2 Kilometern gewährt. Eine Ausnahme hiervon bilden die<br />

übrigen Mieter des Objekts sowie Adler, Shoe4You, Sutor,<br />

Jeans Fritz und Bon Prix.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt<br />

7.962,97 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.<br />

Als Basis für die Nebenkostenabrechnung wurde die<br />

2. Berechnungsverordnung (BVO) vereinbart. Die Kosten<br />

der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer verbleiben<br />

beim Vermieter. Das Gewässerschadensrisiko ist vom<br />

Vermieter bzw. seiner Versicherung zu tragen.<br />

Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />

dem Mieter. Die Instandhaltung an und die Schönheitsreparaturen<br />

von Dach und Fach obliegen dem Vermieter. Die<br />

Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig<br />

auf den Mieter umlegbar. Die Wartung der Eingangstüranlage<br />

ist Mietersache.<br />

Wertsicherung<br />

Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />

<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />

kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />

10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen Änderung erfolgen.<br />

Dem Mieter werden nach Ablauf des ersten Kalenderjahres<br />

drei Freijahre eingeräumt.<br />

57


mister*lady GmbH<br />

Das Bekleidungsunternehmen mister*lady GmbH mietet in<br />

der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 452 qm inklusive<br />

Nebenflächen.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 29./31.03.2010 sowie mit dem<br />

ersten Nachtrag vom 15./17.08.2011 mietet mister*lady die<br />

Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes<br />

für Textilien und Accessoires inklusive der Randsortimente.<br />

Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011<br />

und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />

wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um<br />

jeweils fünf Jahre gewährt. Bei einem mehr als drei Monate<br />

andauernden Leerstand von über 30 % der <strong>Fachmarktzentrum</strong>sfläche<br />

steht dem Mieter ein außerordentliches Recht zur<br />

Kündigung zu.<br />

Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />

berechtigt, bauliche und technische Änderungen am<br />

Mietobjekt durchzuführen. Investitionen, die wesentlicher Teil<br />

des Gebäudes werden, gehen nach Ablauf des Mietvertrages<br />

in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung<br />

der Flächen ist nur nach schriftlicher Genehmigung<br />

durch den Vermieter zulässig. Wenn das Sortiment nicht in<br />

Konkurrenz zu den übrigen Mietern der Fondsimmobilie<br />

steht, gilt die Zustimmung für Vermietung an verbundene<br />

Unternehmen als erteilt.<br />

Dem Mieter wird für den Mietzweck ein Konkurrenzschutz im<br />

gesamten Fondsobjekt eingeräumt.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Für die Nutzung der Fläche entrichtet der Mieter einen Mietzins<br />

(nettokalt) von 6.750 EUR p. m. zzgl. der jeweiligen<br />

Umsatzsteuer. Bei einem Leerstand von mehr als 20 % über<br />

eine Dauer von mindestens zwei Monaten kann der Mieter<br />

ab dem dritten Monat die Miete um 50 % reduzieren. Die<br />

Betriebs- und Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung<br />

anteilig vom Mieter zu tragen. Auf den Vermieter<br />

entfallen dabei die Grundsteuer sowie die Sach- und Haftpflichtversicherung.<br />

Brandschutzauflagen sind ebenfalls<br />

Vermietersache. Der Mieter muss auf eigene Kosten eine<br />

Betriebshaftpflicht sowie Versicherungen für Feuer-, Leitungswasser-<br />

und Sturmschäden abschließen.<br />

58<br />

Die Instandhaltung von Dach und Fach obliegt dem Vermieter.<br />

Die übrigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />

sonstige Reparaturen sowie Wartung werden bis<br />

zu einem Betrag von 5 % der Jahresnettomiete anteilig auf<br />

den Mieter umgelegt, sofern sie nach der Betriebskostenvereinbarung<br />

umlegbar sind. Wartung, Reparaturen und<br />

Ersatz beschaffungskosten innerhalb der Mietfläche sind bis<br />

zu einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. bzw. 250 EUR<br />

pro Einzelfall vom Mieter zu übernehmen. Die Kosten der<br />

Wartung für die Automatiktür/das Rolltor/den Aufzug werden<br />

vom Mieter getragen.<br />

Wertsicherung<br />

Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />

(Basis 2005 = 100) gekoppelt. Nach drei Freijahren kann die<br />

Miete ab einer Indexänderung von 10 % um 75 % der Höhe<br />

der Änderung angepasst werden.


Matratzen Concord GmbH<br />

Das Matratzenfachgeschäft Matratzen Concord GmbH<br />

mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von ca. 407 qm<br />

inklusive Nebenflächen.<br />

Mietvertrag<br />

Mit dem Mietvertrag vom 27.07./01.08.2011 mietet Matratzen<br />

Concord eine Teilfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s zum Zwecke<br />

des Betriebes eines Matratzenfachgeschäfts. Der Mietvertrag<br />

beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet nach<br />

einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf der Festmietzeit<br />

wird dem Mieter ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />

um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Erfolgt die<br />

Über gabe an den Mieter nicht bis spätestens 30.04.2012,<br />

hat der Mieter ein Rücktrittsrecht.<br />

Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />

zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt.<br />

Die baulich mit der Fondsimmobilie verbundenen Einbauten<br />

gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in<br />

das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung<br />

der Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher<br />

Genehmigung des Vermieters möglich, jedoch nur an Unternehmen,<br />

deren Sortiment nicht in Konkurrenz zu den übrigen<br />

Mietern der Fondsimmobilie steht. Eine Zustimmung muss<br />

bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />

zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen.<br />

Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />

Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 5.901,50 EUR zzgl.<br />

der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Erhöht oder verringert<br />

sich die tatsächliche Mietfläche um mehr als 2 % gegenüber<br />

den vorgesehenen 407 qm, ändert sich die Miete im selben<br />

Verhältnis. Die Betriebs- und Nebenkosten sind nach der<br />

Betriebskostenverordnung durch den Mieter zu tragen. Das<br />

Gewässerschadenrisiko ist vom Vermieter bzw. seiner Versicherung<br />

zu tragen. Darüber hinaus verbleiben die Kosten für<br />

die Gebäudeversicherung beim Vermieter.<br />

Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />

dem Mieter. Reparatur- und Instandhaltungskosten innerhalb<br />

der Mietfläche können in Höhe von max. 400 EUR netto je<br />

Einzelmaßnahme bzw. in Höhe von max. einer Monatsmiete<br />

(aktuell 5.901,50 EUR netto) pro Jahr auf den Mieter umgelegt<br />

werden. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen<br />

sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Der Vermieter<br />

übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung von<br />

Dach und Fach, den Außenanlagen und den technischen<br />

Einrichtungen mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten<br />

technischen Anlagen.<br />

Wertsicherung<br />

Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung<br />

in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />

(Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr<br />

als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 80 % der Indexänderung.<br />

Eine erneute Mietanpassung ist frühestens nach<br />

Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Anpassung möglich.<br />

59


9. Investition und Finanzierung<br />

A. Investition/Mittelverwendung In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten<br />

Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung<br />

der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder<br />

von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

Zu 1. Kaufpreis der Fondsimmobilie<br />

Im Kaufvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der<br />

Gaschler FMZ GmbH & Co. KG vom 28.07.2011 wurde für<br />

die Fondsimmobilie ein vorläufiger Kaufpreis in Höhe von<br />

36.250.000 EUR vereinbart, von dem 10.319.040 EUR auf<br />

das Grundstück entfallen. Der Kaufpreis entspricht dem rd.<br />

14,95-Fachen der vertraglich vereinbarten Jahresnettomiete<br />

des Jahres 2012. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der vorläufige<br />

Kaufpreis angepasst wird, wenn die im Kaufvertrag<br />

genannten Nettojahresmieten in einem Zeitraum von sechs<br />

Monaten unter- oder überschritten werden. Für den nach<br />

Kaufvertragsabschluss abgeschlossenen Mietvertrag mit<br />

In % des Eigenkapitals<br />

inkl. Agio<br />

1. Kaufpreis der Fondsimmobilie 36.301.930 83,24% 156,12%<br />

2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796.250 4,12% 7,72%<br />

3. Grunderwerbsteuer 1.270.568 2,91% 5,46%<br />

4. Sonstige Erwerbsnebenkosten 363.019 0,83% 1,56%<br />

5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten 120.000 0,28% 0,52%<br />

6. Finanzierungskosten 360.683 0,83% 1,55%<br />

7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase<br />

Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 333.000 0,76% 1,43%<br />

Fremdkapitalvermittlung 300.000 0,69% 1,29%<br />

Eigenkapitalbeschaffung (inklusive Agio) 2.106.500 4,83% 9,06%<br />

Fondskonzeption 500.000 1,15% 2,15%<br />

8. Liquiditätsreserve 158.605 0,36% 0,68%<br />

Gesamtinvestitionskosten 43.610.555 100,00% 187,55%<br />

B. Finanzierung/Mittelherkunft<br />

9. Kommanditkapital 22.200.000 50,91% 95,47%<br />

- davon LANITA Verwaltung GmbH 1.135.000<br />

- davon Anleger 21.065.000<br />

10. Agio 1.053.250 2,42% 4,53%<br />

11. Fremdkapital 20.000.000 45,86% 86,01%<br />

12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357.305 0,82% 1,54%<br />

Gesamtinvestitionskosten 43.610.555 100,00% 187,55%<br />

Matratzen Concord konnte eine höhere Miete vereinbart werden.<br />

Für die von Takko angemietete Fläche wurde die Miete<br />

nach Flächenaufmaß geringfügig reduziert. Insgesamt erhöht<br />

sich der Kaufpreis somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />

auf 36.301.930 EUR. Am 30.09.2011 wurde eine anteilige<br />

Kaufpreiszahlung für die Fondsimmobilie in Höhe von<br />

15.538.056 EUR für die Bauabschnitte 1 und 2 an den Verkäufer<br />

geleistet. Einbehalte für die Flächen C&A (3.250.381<br />

EUR) und Matratzen Concord (1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt<br />

für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises<br />

bei einer Änderung der Nettojahresmieten der Bauabschnitte<br />

1 und 2 (47.841 EUR) werden voraussichtlich<br />

zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich<br />

auch der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 in<br />

Höhe von EUR 16.460.429 abzüglich eines Sicherheitseinbehalts<br />

für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises<br />

bei einer Änderung der Nettojahresmieten (200.000 EUR)<br />

zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis kann sich maximal um<br />

100.000 EUR erhöhen.<br />

61


Zu 2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

Zur Finanzierung des Kaufpreises der Photovoltaikanlage,<br />

die von der SAMERA Verwaltung GmbH erworben wurde,<br />

leistet die Fondsgesellschaft eine Einlage in Höhe von<br />

1.796.250 EUR (hiervon 21.250 EUR Stammkapital und<br />

1.775.000 EUR Kapitalrücklage) in die SAMERA Verwaltung<br />

GmbH.<br />

Am 30.09.2011 wurde von der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

der Kaufpreis für die Photovoltaikanlage auf den Bauabschnitten<br />

1 und 2 in Höhe von 1.450.000 EUR geleistet. Die<br />

Fondsgesellschaft hat hierzu eine Kapitalrücklage in Höhe<br />

von 1.435.000 EUR in der SAMERA Verwaltung GmbH gebildet.<br />

Voraussichtlich zum 30.04.2012 werden 340.000 EUR<br />

für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4 fällig, die<br />

durch Erhöhung der Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft<br />

bei der SAMERA Verwaltung GmbH auf 1.775.000 EUR finanziert<br />

werden soll. 10.000 EUR verbleiben als Liquiditätsreserve<br />

in der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />

Zu 3. Grunderwerbsteuer<br />

Der Kauf der Fondsimmobilie ist ein grunderwerbsteuerlicher<br />

Vorgang. Die Grunderwerbsteuer wurde mit 3,5 % des Kaufpreises,<br />

d. h. 1.270.568 EUR, kalkuliert.<br />

Zu 4. Sonstige Erwerbsnebenkosten<br />

Diese Position beinhaltet die mit 363.019 EUR (1 % des<br />

Kaufpreises der Fondsimmobilie) kalkulierten Kosten für durch<br />

die Kaufverträge und die Grundschuldbestellungen anfallende<br />

Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten.<br />

Zu 5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten<br />

In dieser Position sind die voraussichtlichen Kosten für die<br />

rechtliche (51.000 EUR) und technische (13.300 EUR) Due<br />

Diligence, das Bewertungsgutachen für die Immobilie<br />

(10.500 EUR), das Gutachten für die PV-Anlage (3.500 EUR)<br />

sowie die Kosten für die externe rechtliche Beratung während<br />

der Kaufvertragsverhandlungen (15.000 EUR), die Kosten<br />

für die Implementierung des Property Managements (3.000<br />

EUR) und die Begleitung der Abnahme durch einen externen<br />

Sachverständigen (8.600 EUR) zusammengefasst. Ferner<br />

wurde eine Reserve von 15.100 EUR für etwaige zusätzliche<br />

Kosten berücksichtigt.<br />

62<br />

Zu 6. Finanzierungskosten<br />

Die Finanzierungskosten beinhalten eine für das von der DG<br />

Hyp zur Verfügung gestellte langfristige Darlehen zu leistende<br />

einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR<br />

sowie kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen und<br />

Bereitstellungsprovisionen.<br />

Bei der Ermittlung der Zwischenfinanzierungszinsen wurde<br />

der mit der LANITA Verwaltung GmbH vereinbarte Zinssatz<br />

von 6 % p. a. berücksichtigt. Ferner wurde für die Einzahlung<br />

des Eigenkapitals unterstellt, dass 5 % des Zeichnungskapitals<br />

bis zum 30.11.2011, 15 % des Zeichnungskapitals<br />

zum 31.12.2011, jeweils 10 % des Zeichnungskapitals zum<br />

31.01.2012 und 29.02.2012 und jeweils 15 % des Zeichnungskapitals<br />

zum Monatsultimo der Monate März bis Juni<br />

eingeworben werden können. Insgesamt wurden Zwischenfinanzierungszinsen<br />

in Höhe von 155.683 EUR kalkuliert.<br />

Ab 01.12.2011 sind auf den nicht in Anspruch genommenen<br />

Teil des von der DG Hyp zur Verfügung gestellten langfristigen<br />

Darlehens Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 0,25 %<br />

p. m. zu zahlen. In der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />

dass 50 % des langfristigen Darlehens (10.000.000 EUR)<br />

erst am 30.04.2012 im Rahmen der Kaufpreiszahlung für die<br />

Bauabschnitte 3 und 4 zur Auszahlung gelangen und somit<br />

für die Monate Dezember 2011 bis April 2012 jeweils Bereitstellungsprovisionen<br />

in Höhe von 25.000 EUR berücksichtigt.<br />

Zu 7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH garantiert die Einzahlung und Platzierung<br />

des gesamten einzuwerbenden Zeichnungskapitals<br />

in Höhe von insgesamt 21.065.000 EUR. Hierfür erhält sie<br />

von der Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />

von 333.000 EUR.<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit der<br />

Vermittlung und Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals<br />

zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie des langfristigen<br />

Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

eine Vergütung in Höhe von 300.000 EUR.<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />

der Vermittlung des Zeichnungskapitals bis zum 31.12.2012<br />

beauftragt. Hierfür erhält sie eine Vergütung in Höhe von<br />

2.106.500 EUR. Diese setzt sich zusammen aus 5 % des<br />

Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft (1.053.250 EUR)<br />

sowie den von der Fondsgesellschaft prognosegemäß vereinnahmten<br />

Agio-Beträgen in Höhe von insgesamt 1.053.250<br />

EUR.


Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH einen<br />

Fondskonzeptionsvertrag abgeschlossen. Die <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 500.000 EUR<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Näheres zur Fälligkeit dieser Positionen ergibt sich aus Abschnitt<br />

12.8 „Die Projektverträge“.<br />

Die Gesamthöhe der hier dargestellten Gesellschaftskosten<br />

in der Ingangsetzungsphase beträgt somit 2.186.250 EUR<br />

ohne Agio.<br />

Zu 8. Liquiditätsreserve<br />

Für unvorhergesehene Kosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />

wird von der Fondsgesellschaft zum 31.12.2012<br />

eine Liquiditätsreserve von voraussichtlich 158.605 EUR vorgehalten.<br />

Zu 9. Kommanditkapital<br />

Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />

22.200.000 EUR, das noch nicht eingezahlte Zeichnungskapital<br />

21.065.000 EUR. Die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

die LANITA Verwaltung GmbH, ist mit 1.135.000 EUR<br />

(5,1 %) an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Einlage der<br />

LANITA Verwaltung GmbH ist in voller Höhe einbezahlt.<br />

Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals erfolgt durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung<br />

GmbH. Diese hat der Fondsgesellschaft einen Darlehensrahmen<br />

in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals von<br />

21.065.000 EUR verbindlich zugesagt. Die Auszahlung erfolgt<br />

in Tranchen auf Anforderung der Fondsgesellschaft.<br />

Zu 10. Agio<br />

Das Agio beträgt 5 % bezogen auf das Zeichnungskapital.<br />

Zu 11. Fremdkapital<br />

Die Fondsgesellschaft hat bei der DG Hyp ein langfristiges<br />

Darlehen in Höhe von 20.000.000 EUR zu den nachfolgend<br />

dargestellten Konditionen aufgenommen. Diese Mittel sind<br />

im Rahmen des Darlehensvertrages verbindlich zugesagt.<br />

Das Darlehen ist in zwei Tranchen von jeweils 10.000.000<br />

EUR zur teilweisen Begleichung der Kaufpreisteile für die<br />

Bauabschnitte 1 + 2 bzw. 3 + 4 zur Auszahlung fällig. Die zur<br />

Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 + 2 dienende Darlehenstranche<br />

wurde am 30.09.2011 an die Fondsgesellschaft<br />

ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Darlehenstranche<br />

ist für den 30.04.2012 vorgesehen.<br />

Fremdkapital<br />

Darlehensbetrag 20.000.000 EUR<br />

(in zwei Tranchen jeweils zu 10.000.000 EUR)<br />

Laufzeitende 31.08.2021<br />

Tilgung Bis 30.06.2016: tilgungsfrei;<br />

ab 01.07.2016: 1,00 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen<br />

Zinssatz p. a. (inklusive Marge) 4,23 %<br />

Restvaluta per 31.08.2021 18.916.632,85 EUR<br />

Zu 12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012<br />

In den Jahren 2011 und 2012 wird ein voraussichtlicher Bewirtschaftungsüberschuss<br />

von 357.305 EUR erzielt.<br />

63


10. Ergebnisvorschau/Prognoserechnung<br />

Die Prognoserechnung stellt aus heutiger Sicht die voraussichtliche<br />

Liquiditätsentwicklung sowie die steuerlichen Ergebnisse<br />

der Fondsgesellschaft für den Prognosezeitraum<br />

dar. Die Prognoserechnung umfasst den Zeitraum vom<br />

01.10.2011 bis zum 31.12.2021. Bei den in der Prognoserechnung<br />

dargestellten Werten handelt es sich um Planzahlen,<br />

die auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen<br />

sowie einer vom Anbieter getroffenen Prognose über die<br />

zukünftige Entwicklung einzelner Einflussfaktoren ermittelt<br />

wurden. Es handelt sich hier um Prognosen.<br />

Abschnitt 10.1.1 beinhaltet die laufende Prognoserechnung<br />

für die Fondsgesellschaft und Abschnitt 10.1.2 die Verkaufsprognose.<br />

Auf der Grundlage dieser Kalkulation ist in Abschnitt<br />

10.1.3 eine Beispiel-Prognoserechnung auf Ebene<br />

eines einzelnen Anlegers für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio und<br />

einem Beitrittstermin zum 31.12.2011 dargestellt.<br />

Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung<br />

der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder<br />

von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft<br />

zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />

10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />

Zu 3. Zwischenfinanzierung<br />

Zur Zwischenfinanzierung des Zeichnungskapitals der Anleger<br />

wurde der Fondsgesellschaft von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, der LANITA Verwaltung GmbH, ein<br />

Darlehensrahmen von bis zu 21.065.0000 EUR zur Verfügung<br />

gestellt. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wird mit 6 %<br />

p. a. verzinst und ist spätestens am 31.12.2012 zur Rückzahlung<br />

fällig.<br />

Zu 4. Mieteinnahmen<br />

Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Grundlage für die<br />

Ermittlung der Mieteinnahmen sind die geschlossenen Mietverträge<br />

(vgl. Abschnitt 8 „Die Mietverträge“). Die Mieten sind<br />

an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für die Entwicklung<br />

dieses Index wurde über den Prognosezeitraum eine Erhöhung<br />

um 2,5 % p. a. unterstellt. Ferner wurde in der Prognoserechnung<br />

davon ausgegangen, dass die Mieter für die<br />

Mietverhältnisse, die im Jahr 2021 auslaufen, ihre Verlängerungsoptionen<br />

ausüben und eine Weitervermietung zu unveränderten<br />

Konditionen unterstellt.<br />

In der Prognoserechnung wurde aufgrund der Bonität der<br />

Mieter auf den Ansatz eines Mietausfallwagnisses verzichtet.<br />

Zu 5. Entgelt für Nutzungsüberlassung<br />

In dieser Position ist das gemäß Gestattungsvertrag zwischen<br />

der Fondsgesellschaft und der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

(vgl. Abschnitt 12.6 „Rechtliche Grundlagen“) an die Fondsgesellschaft<br />

zu leistende Entgelt in Höhe von 22.058 EUR<br />

p. a. für die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für<br />

die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage berücksichtigt.<br />

Zu 6. Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH<br />

Die SAMERA Verwaltung GmbH erzielt Stromerlöse aus dem<br />

Verkauf des von der PV-Anlage produzierten Solarstroms.<br />

Der eingespeiste Strom wird gemäß den Regelungen des Erneuerbare<br />

Energien Gesetzes (EEG) vergütet. Für die Prognoserechnung<br />

wurden Jahresenergieerträge von 1.040 kWh/<br />

kWp (für die auf den Bauabschnitten 1 + 2 installierte Anlage)<br />

bzw. von 1.047 kWh/kWp (für die auf Bauabschnitt 4 installierte<br />

Anlage) zugrundegelegt, von denen ein Sicherheitsabschlag<br />

in Höhe von 1,0 % gemacht wurde. Ab dem Jahr 2013 wurde<br />

eine jährliche Degradation von 0,3 % einkalkuliert.<br />

65


66<br />

Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft – Prognose<br />

Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft Summe 2011 2012 2013<br />

1. Kommanditkapital (inklusive Agio) 23.253.250 5.558.650 17.694.600<br />

2. Fremdkapital 20.000.000 10.000.000 10.000.000<br />

3. Zwischenfinanzierung 0 2.948.927 -2.948.927<br />

4. Mieteinnahmen 24.840.975 304.607 2.024.020 2.437.468<br />

5. Entgelt für Nutzungsüberlassung 290.453 5.515 26.497 28.716<br />

6. Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH 977.899 18.661 91.513 98.889<br />

7. Zinseinnahmen 47.506 0 258 2.044<br />

8. Summe Einnahmen 69.410.084 18.836.359 26.887.961 2.567.116<br />

9. Investitionskosten 43.451.950 18.642.875 24.809.075<br />

10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel<br />

Zinsen 8.464.165 108.100 719.100 857.750<br />

Tilgung 1.120.000 0 0 0<br />

11. Grundsteuer, Versicherung 672.425 9.426 50.797 61.500<br />

12. Instandhaltung 622.314 7.101 46.619 57.119<br />

13. Property Management 394.840 5.567 31.365 36.914<br />

14. Gesellschaftskosten 912.589 6.000 61.000 86.000<br />

15. Sonstige Ausgaben 187.252 15.000 15.375 15.759<br />

16. Summe Ausgaben 55.825.535 18.794.068 25.733.331 1.115.043<br />

17. Liquiditätsergebnis der Fondsgsellschaft 13.584.548 42.291 1.154.630 1.452.074<br />

18. Auszahlungen 13.192.816 22.291 1.016.025 1.332.000<br />

In % des Kommanditkapitals 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />

19. Veränderung der Liquiditätsreserve 391.732 20.000 138.605 120.074<br />

20. Stand der Liquiditätsreserve 20.000 158.605 278.679<br />

21. Darlehensstand zum 31.12. 10.000.000 20.000.000 20.000.000<br />

Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 2011 2012 2013<br />

22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung SAMERA,<br />

Zinseinnahmen, Tilgung<br />

13.877.843 158.928 1.126.261 1.351.141<br />

23. Abschreibungen 6.111.148 56.726 493.960 617.829<br />

24. Sofort abzugsfähiger Aufwand 360.683 203.062 157.621<br />

25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 7.406.012 -100.860 474.681 733.312<br />

In % des Kommanditkapitals 33,36 % -0,45 % 2,14 % 3,30 %<br />

Kapitalrückflussrechnung der Fondsgesellschaft 2011 2012 2013<br />

26. Gebundenes Kapital 5.536.359 22.214.934 20.882.934<br />

27. Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 4.705.992 -604.160 -2.152.419 776.555<br />

28. Gewinnauszahlung 4.705.992 0 0 0<br />

29. Kapitalrückzahlung 8.503.842 22.291 1.016.117 1.332.732<br />

30. Summe Rückfluss 13.209.835 22.291 1.016.117 1.332.732<br />

31. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft<br />

-604.160 -2.756.579 -1.980.025


2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

2.442.794 2.442.794 2.447.108 2.448.546 2.491.250 2.584.431 2.595.239 2.622.719<br />

28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716<br />

98.279 97.665 97.047 96.426 95.801 95.173 94.541 93.904<br />

3.591 5.151 6.654 6.956 5.932 5.350 5.863 5.707<br />

2.573.378 2.574.325 2.579.525 2.580.644 2.621.700 2.713.670 2.724.359 2.751.047<br />

857.750 857.750 859.290 849.906 841.329 832.377 825.380 855.433<br />

0 0 91.410 196.094 204.671 213.623 220.620 193.582<br />

63.038 64.613 66.229 67.884 69.582 71.321 73.104 74.932<br />

58.547 60.011 61.511 63.049 64.625 66.241 67.897 69.594<br />

36.914 36.914 36.914 40.000 41.000 42.025 43.076 44.153<br />

87.875 89.797 91.767 93.786 95.856 97.977 100.151 102.380<br />

16.153 16.557 16.971 17.395 17.830 18.276 18.733 19.201<br />

1.120.277 1.125.642 1.224.092 1.328.115 1.334.893 1.341.840 1.348.961 1.359.275<br />

1.453.101 1.448.682 1.355.433 1.252.530 1.286.807 1.371.830 1.375.398 1.391.772<br />

1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.387.500 1.443.000<br />

6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,25% 6,50%<br />

121.101 116.682 23.433 -79.470 -45.193 39.830 -12.102 -51.228<br />

399.780 516.463 539.896 460.426 415.233 455.063 442.960 391.732<br />

20.000.000 20.000.000 19.908.590 19.712.496 19.507.825 19.294.202 19.073.582 18.880.000<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

1.351.232 1.345.867 1.343.142 1.345.241 1.389.744 1.484.930 1.495.613 1.485.742<br />

617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829<br />

733.403 728.038 725.313 727.412 771.915 867.101 877.784 867.913<br />

3,30% 3,28% 3,27% 3,28% 3,48% 3,91% 3,95% 3,91%<br />

2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />

19.550.934 18.218.934 16.886.934 15.554.934 14.222.934 12.890.934 11.503.434 10.060.434<br />

778.747 775.501 774.818 777.327 820.440 914.835 926.215 918.132<br />

0 0 349.042 777.327 820.440 914.835 926.215 918.132<br />

1.333.286 1.333.845 985.342 557.164 513.685 419.082 463.385 526.912<br />

1.333.286 1.333.845 1.334.384 1.334.492 1.334.125 1.333.917 1.389.600 1.445.045<br />

-1.201.277 -425.776 349.042 1.126.370 1.946.810 2.861.645 3.787.860 4.705.992<br />

67


Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und<br />

Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />

(prognosegemäß fallen laufend keine solchen Steuern<br />

an) verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der von<br />

der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft fließen.<br />

Es ist vorgesehen, die ausschüttbaren Gewinne der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH zu thesaurieren.<br />

Zu 7. Zinseinnahmen<br />

In dieser Position sind die Zinsen für die Liquiditätsreserve<br />

zusammengefasst. Für die Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />

wird ein durchschnittlicher Guthabenzins von 1,75 % p. a.<br />

vor Steuern unterstellt und die Anlage der Liquiditätsreserve<br />

auf jährlicher Basis angenommen. Die Abgeltungssteuer von<br />

25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer)<br />

wurde in Abzug gebracht.<br />

Zu 8. Summe Einnahmen<br />

Die Summe der Einnahmen errechnet sich aus den Zeilen 1<br />

bis 7.<br />

Zu 9. Investitionskosten<br />

In dieser Position sind die im Investitionsplan der Fondsgesellschaft<br />

(vgl. Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“)<br />

dargestellten Investitionskosten exklusive Liquiditätsreserve<br />

dargestellt.<br />

Zu 10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel<br />

Die Zinszahlungen für den Zeitraum bis zum 31.08.2021<br />

wurden entsprechend den Darlehensvereinbarungen mit der<br />

DG Hyp ermittelt. Für die Anschlussfinanzierung ab dem<br />

01.09.2021 bis zum 31.12.2021 wurde ein Zinssatz von<br />

5,00 % p. a. angesetzt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt bis<br />

zum 31.08.2021 gemäß dem mit der DG Hyp vereinbarten<br />

Tilgungsplan monatlich nachschüssig auf 18.916.633 EUR<br />

(rund 94,6 % des ursprünglichen Darlehensbetrages). Für<br />

den verbleibenden Zeitraum bis zum 31.12.2021 wurde eine<br />

Tilgung auf 18.880.000 EUR unterstellt.<br />

Zu 11. Grundsteuer, Versicherung<br />

Soweit Grundsteuern und Versicherungsbeiträge nicht auf<br />

die Mieter umlegbar sind, sind diese von der Fondsgesellschaft<br />

zu leisten. In der Prognoserechnung wurden die nicht<br />

umlegbaren Kosten für Grundsteuer und Versicherung mit<br />

insgesamt 81.600 EUR p. a. kalkuliert und ein Teilbetrag in<br />

68<br />

Höhe von 60.000 EUR p. a. als nicht auf die Mieter umlegbar<br />

unterstellt. Dieser wird ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 %<br />

gesteigert.<br />

Zu 12. Instandhaltung<br />

Die Kosten für die Instandhaltung wurden gemäß dem im<br />

Gutachten über die Technische Due Diligence der cgmunich<br />

Projektmanagement GmbH ermittelten Wert mit 55.726 EUR<br />

p. a. angesetzt (in den Jahren 2011 und 2012 zeitanteilig)<br />

und ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 % gesteigert.<br />

Zu 13. Property Management<br />

In dieser Position sind die Kosten für das Property Management<br />

berücksichtigt, die bis zum 31.12.2016 gemäß dem<br />

mit der PropertyFirst GmbH abgeschlossenen Vertrag (siehe<br />

Abschnitt 12.7 „Rechtliche Grundlagen“) angesetzt wurden.<br />

Ab dem 01.01.2017 wurden 40.000 EUR p. a. kalkuliert und<br />

jährlich um 2,5 % gesteigert.<br />

Zu 14. Gesellschaftskosten<br />

Hierunter fallen die jährlichen Kosten der Fondsgesellschaft<br />

für die Vergütung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin sowie des Treuhandkommanditisten.<br />

Im Jahr 2011 betragen diese insgesamt 6.000 EUR und im<br />

Jahr 2012 insgesamt 61.000 EUR. Ab dem Jahr 2013 erhöhen<br />

sie sich auf 86.000 EUR und steigen anschließend (Siehe<br />

Abschnitt 16.1 „Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft“).<br />

Zu 15. Sonstige Ausgaben<br />

Darunter fallen neben den Kosten für die Jahresabschlussprüfung<br />

sonstige Kosten, wie z. B. IHK-Beiträge. Ferner ist<br />

in dieser Position die nicht abzugsfähige Vorsteuer auf den<br />

untergeordneten Anteil an der Vergütung für die laufende<br />

Geschäftsführung, der sich direkt auf die einkommensteuerlichen<br />

Belange des Anlegers bezieht (vor allem Feststellungserklärung<br />

und Ergebnismitteilung), berücksichtigt (vgl. Abschnitt<br />

13.5.1 „Steuerliche Grundlagen“).<br />

Zu 16. Summe Ausgaben<br />

Die Summe der Ausgaben errechnet sich aus den Zeilen 9<br />

bis 15.<br />

Zu 17. Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

In dieser Position wird das jährliche Liquiditätsergebnis der<br />

Fondsgesellschaft vor Auszahlung an die Gesellschafter<br />

dargestellt. Dies ergibt sich aus der Summe der Einnahmen<br />

(Zeile 8) abzüglich der Summe der Ausgaben (Zeile 16).


Zu 18. Auszahlungen<br />

Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres<br />

eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr,<br />

erstmalig zum 15.03.2013. Gemäß der Prognoserechnung<br />

betragen die laufenden Auszahlungen anfänglich 6,00 % p. a.<br />

(bei unterjährigem Beitritt anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital<br />

ohne Agio.<br />

Zu 19. Veränderung der Liquiditätsreserve<br />

Die Veränderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem<br />

jähr lichen Liquiditätsergebnis (Zeile 17) abzüglich der Auszahlung<br />

an die Gesellschafter (Zeile 18).<br />

Zu 20. Stand der Liquiditätsreserve<br />

Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft dient als Rücklage<br />

für eventuelle sonstige Zahlungsverpflichtungen. Sie<br />

erhöht bzw. vermindert sich jährlich um die nicht zur Auszahlung<br />

vorgesehenen Überschüsse bzw. Unterdeckungen<br />

(Zeile 19).<br />

Zu 21. Darlehensstand zum 31.12.<br />

Der Stand des Restdarlehens berechnet sich aus der ursprünglichen<br />

Darlehenssumme abzüglich der jährlich geleisteten<br />

Tilgungszahlungen.<br />

Zu 22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung<br />

SAMERA, Zinseinnahmen, Tilgung<br />

Diese Position entspricht dem Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />

(Zeile 17) abzüglich der Zufluss Beteiligung<br />

SAMERA Verwaltung GmbH (Zeile 6) sowie der Zinseinnahmen<br />

(Zeile 7) und zuzüglich der Tilgung (Zeile 10). Ferner<br />

wird zusätzlich in den Jahren 2011 und 2012 die geplante<br />

Zuführung zur Liquiditätsreserve (20.000 EUR für 2011 und<br />

138.605 EUR für 2012) in Abzug gebracht sowie der prognostizierte<br />

Bewirtschaftungsüberschuss (155.298 EUR für<br />

2011 und 202.007 für 2012) ergebniserhöhend berücksichtigt.<br />

Zu 23. Abschreibungen<br />

Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten<br />

der Fondsimmobilie (inklusive hinzuaktivierter Erwerbs ne ben -<br />

kosten) werden linear über 50 Jahre, die Außenanlagen<br />

(inklusive hinzuaktivierter Erwerbsnebenkosten) linear über<br />

19 Jahre abgeschrieben.<br />

Zu 24. Sofort abzugsfähiger Aufwand<br />

Hierbei handelt es sich um die im Jahr 2011 fällig werdende<br />

Bearbeitungsgebühr für das langfristige Darlehen sowie die<br />

Bereitstellungsprovisionen und Zwischenfinanzierungszinsen.<br />

Zu 25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft errechnet<br />

sich aus Zeile 22 abzüglich der Zeilen 23 und 24.<br />

Zu 26. Gebundenes Kapital<br />

Das gebundene Kapital errechnet sich aus der Differenz aus<br />

dem Kommanditkapital (inklusive Agio) gem. Zeile 1 und den<br />

jährlichen, kumulierten, kalkulierten Auszahlungen an die<br />

Kommanditisten gem. Zeile 18.<br />

Zu 27. Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

Gemäß handelsrechtlichen Vorschriften sind einige Positionen,<br />

wie zum Beispiel das Honorar für die Fondskonzeption,<br />

als Sofortaufwand anzusetzen, jedoch steuerlich zu aktivieren.<br />

Dies führt zu einer Abweichung des handelsrechtlichen<br />

Ergebnisses im Vergleich zum steuerlichen Ergebnis.<br />

Zu 28. Gewinnauszahlung<br />

Die Gewinnauszahlung entspricht dem positiven jährlichen<br />

handelsrechtlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft, nachdem<br />

handelsrechtliche Verlustvorträge durch handelsrechtliche<br />

Gewinne ausgeglichen wurden. Im Jahr des vollständigen<br />

Ausgleichs der Verlustvorträge entspricht der verbleibende<br />

positive Betrag der Gewinnauszahlung. Dies ist prognosegemäß<br />

im Jahr 2016 der Fall.<br />

Zu 29. Kapitalrückzahlung<br />

Die Kapitalrückzahlung errechnet sich aus der Differenz zwischen<br />

den Auszahlungen (Zeile 18) (zzgl. der abgeführten<br />

Zinsabschlagsteuer) und der Gewinnauszahlung (Zeile 28).<br />

Zu 30. Summe Rückfluss<br />

Der Rückfluss entspricht der Summe aus den Zeilen 28 und<br />

29.<br />

Zu 31. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Das kumulierte handelsrechtliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />

errechnet sich aus dem kumulierten handelsrechtlichen<br />

Ergebnis des Vorjahres zuzüglich des handelsrechtlichen<br />

Ergebnisses des laufenden Jahres (Zeile 27).<br />

69


10.2 Verkaufsprognose<br />

Ein Verkauf des Fondsobjekts (Fondsimmobilie inklusive PV-<br />

Anlage) wird zum 01.01.2022 prognostiziert.<br />

Als Verkaufspreis der Fondsimmobilie wurde das rd. 14,9-<br />

Fache (entspricht in etwa dem Einkaufsfaktor) der für das<br />

Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt.<br />

Der Erlös aus dem Verkauf der PV-Anlage wurde als der mit<br />

6 % abgezinste Barwert der Differenz aus noch zu erwartenden<br />

Einspeisevergütungen und Betriebskosten bis zum Ablauf<br />

der garantierten Einspeisevergütung im Jahre 2031 bzw.<br />

2032 ermittelt. Auf Basis der für das Jahr 2022 prognostizierten<br />

Einspeisevergütungen ergibt sich für die PV-Anlage ein<br />

Verkaufsfaktor von 6,8.<br />

70<br />

Als Verkaufserlös für das Fondsobjekt ergibt sich somit insgesamt<br />

das 14,5-Fache der für das Jahr 2022 zu erwartenden<br />

Einnahmen (vgl. oben).<br />

Von dem so ermittelten Verkaufserlös werden die noch bestehenden<br />

Darlehensverbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />

sowie die Vergütung für den Liquidator gemäß § 20 Gesellschaftsvertrag<br />

(siehe Abschnitt 16.1. „Gesellschaftsvertrag“)<br />

in Abzug gebracht. Ferner sind die auf Ebene der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH zu leistenden Steuern sowie der Anteil der<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH erlösmindernd zu berücksichtigen.<br />

Der sich so ergebende Verkaufserlös nach Darlehensrückführung<br />

und Kosten ergibt unter Berücksichtigung der<br />

zum 31.12.2021 bestehenden Liquiditätsreserve den an die<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft auszuzahlenden<br />

Liquida tionserlös.<br />

Prognostizierter Liquidationserlös zum 01.01.2022 in EUR<br />

1. Verkaufsfaktor Fondsimmobilie 14,9<br />

2. Prognostizierte Jahresmiete des Jahres 2022 2.677.464<br />

3. Verkaufserlös Fondsimmobilie 39.898.247<br />

Verkaufserlös PV-Anlage 946.300<br />

4. Verkaufserlös Fondsobjekt 40.844.547<br />

5. Rückführung Darlehen zum 31.12.2021 -18.880.000<br />

6. Vergütung für Liquidator gemäß Gesellschaftsvertrag -91.380<br />

7. Steuern auf Ebene SAMERA Verwaltung GmbH -60.022<br />

8. Anteil <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der SAMERA Verwaltung GmbH -14.877<br />

9. Verkaufserlös nach Darlehensrückführung und Kosten 21.798.268<br />

10. Liquiditätsreserve 401.732<br />

11. Liquidationserlös Kommanditisten 22.200.000<br />

In % des Kommanditkapitals (exklusive Agio) 100,0 %


10.3 Beispiel-Prognoserechnung für den Anleger<br />

Im Folgenden ist eine Beispiel-Prognoserechnung für den<br />

Anleger bei einem Beitritt zum 31.12.2011 und der für den<br />

01.01.2022 unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts<br />

(vgl. oben) dargestellt.<br />

FMZ <strong>Erding</strong><br />

Beispielrechnung für eine Beteiligung von 10.000 EUR zzgl. Agio für einen Beitritt zum 31.12.2011 (alle Angaben in EUR)<br />

Jahr Einzahlung<br />

inkl.<br />

Agio<br />

Auszahlung<br />

In %<br />

des<br />

Eigenkapitals<br />

(exkl.<br />

Agio)<br />

SteuerlichesErgebnis<br />

Steuersatz<br />

Steuererstattung<br />

(+)/<br />

Steuerzahlung<br />

(-)<br />

Cash<br />

Flow<br />

nach<br />

Steuern<br />

In %<br />

des<br />

Eigenkapitals<br />

(exkl.<br />

Agio)<br />

Gebundenes<br />

Kapital<br />

HandelsrechtlichesKapitalkonto<br />

Haftungsvolumen<br />

AnteiligesFremdkapital<br />

(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13)<br />

2011 -10.500 -10.500 10.228 0 4.505<br />

2012 600 6,00 % 168 44,31 % -75 525 5,25 % -9.975 8.658 0 9.009<br />

2013 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.521 8.408 0 9.009<br />

2014 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.067 8.159 0 9.009<br />

2015 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -8.613 7.908 0 9.009<br />

2016 600 6,00 % 327 44,31 % -145 455 4,55 % -8.157 7.657 0 8.968<br />

2017 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -7.703 7.407 0 8.880<br />

2018 600 6,00 % 348 44,31 % -154 446 4,46 % -7.257 7.177 0 8.787<br />

2019 600 6,00 % 391 44,31 % -173 427 4,27 % -6.830 6.989 0 8.691<br />

2020 625 6,25 % 395 44,31 % -175 450 4,50 % -6.380 6.781 0 8.592<br />

2021 650 6,50 % 391 44,31 % -173 477 4,77 % -5.903 6.545 0 8.505<br />

Summe -10.500 6.075 60,75 % 3.336 -1.478 4.597 45,97%<br />

Verkauf 10.000 100,00 % 0 10.000 4.097 0 1.000<br />

Gesamt -10.500 16.075 160,75 % 3.336 -1.478 14.597 145,97 %<br />

71


Zu (3) bis (4)<br />

Die Auszahlungen werden voraussichtlich zum 31.03. des<br />

Folgejahres geleistet.<br />

Zu (5)<br />

Das steuerliche Ergebnis ist das dem Investor anteilig zugewiesene<br />

steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft (Annahme:<br />

Beitritt zum 31.12.2011). Bei der in der Beispielrechnung<br />

unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts zum 01.01.2022<br />

ist der sich aus der Veräußerung der Fondsimmobilie ergebende<br />

Veräußerungsgewinn steuerfrei. Zu beachten ist, dass<br />

für nach dem 31.12.2011 beitretende Anleger ein Veräußerungsgewinn<br />

mit dem persönlichen Einkommensteuersatz<br />

besteuert werden würde.<br />

Zu (6) und (7)<br />

Auf Basis des angenommenen persönlichen Steuersatzes<br />

(42,0 % Einkommensteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />

ohne Kirchensteuer) ergibt sich die dargestellte Steuerzahlung.<br />

Zu (8) und (9)<br />

Der Cash Flow nach Steuern setzt sich zusammen aus den<br />

Positionen (3) und (7).<br />

Zu (10)<br />

Das gebundene Kapital entspricht im Jahr 2011 dem negativen<br />

Wert des eingezahlten Kommanditkapitals (inklusive Agio),<br />

ab dem Jahr 2012 dem Wert des Vorjahres zzgl. der Auszahlungen<br />

(Spalte 2) und zzgl. der Steuerwirkung (Spalte 7).<br />

Zu (11)<br />

Das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers entspricht<br />

im Jahr 2011 seiner gezeichneten Einlage (inklusive Agio).<br />

In den Folgejahren errechnet es sich aus dem Stand seines<br />

handelsrechtlichen Kapitalkontos des Vorjahres zuzüglich<br />

des ihm zugewiesenen handelsrechtlichen Ergebnisses und<br />

abzüglich der an ihn geleisteten Auszahlung.<br />

Zu (12)<br />

Prognosegemäß entsteht während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />

keine persönliche Haftung. Eine solche würde<br />

nur dann entstehen, wenn das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />

(vgl. Spalte 11) unter den Betrag der im Handelsregister<br />

eingetragenen Haftsumme (10 % der Pflichteinlage) sinken<br />

würde. Nach erfolgter vollständiger Rückführung der Einlagen<br />

im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft besteht<br />

eine fünfjährige Nachhaftung für die zu diesem Zeitpunkt<br />

bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe der Hafteinlage des<br />

Anlegers.<br />

72<br />

Zu (13)<br />

Das anteilige Fremdkapital pro 10.000 EUR Kommanditeinlage.<br />

Das Fremdkapital verringert sich jährlich um die anteilige<br />

Tilgungsleistung.<br />

10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose<br />

Die Prognoserechnung beruht auf Erfahrungswerten und<br />

Annahmen über künftige Entwicklungen, die aus heutiger<br />

Sicht möglich erscheinen. In der Sensitivitätsanalyse wird<br />

nachfolgend beispielhaft dargestellt, wie sich Abweichungen<br />

von den unterstellten Parametern auf die Gesamtauszahlung<br />

vor Steuern auswirken. Hierbei handelt es sich nicht um die<br />

maximal möglichen Abweichungen. Ferner ist die Kumulation<br />

der einzelnen Abweichungen möglich.<br />

Veräußerung des Fondsobjekts<br />

Gemäß Prognoserechnung ist ein Verkauf des Fondsobjekts<br />

zum 01.01.2022 angenommen. Der dabei erzielbare Gesamtverkaufserlös<br />

ist von vielen Faktoren, wie z. B. allgemeiner<br />

Zustand der Fondsimmobilie, der Entwicklung des Standortes<br />

und allgemeiner Markt- und Konjunkturlage abhängig.<br />

In der Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf die<br />

prognostizierte Gesamtauszahlung des Anlegers bei Erhöhung<br />

bzw. Verminderung des Verkaufsfaktors für die Fondsimmobilie<br />

um jeweils 1,05 dargestellt (dies entspricht einer<br />

Veränderung des Verkaufsfaktors für das Fondsobjekt von<br />

jeweils 1,0).<br />

Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />

Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />

190,00 %<br />

180,00 %<br />

170,00 %<br />

160,00 %<br />

150,00 %<br />

140,00 %<br />

130,00 %<br />

148,09 %<br />

13,5<br />

Bad Case<br />

160,75 %<br />

Prognose<br />

14,5<br />

Base Case<br />

Verkaufsfaktor Fondsobjekt<br />

170,88 %<br />

15,5<br />

Good Case<br />

1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />

zum 31.12.2011.


Inflationsrate<br />

In der Prognoserechnung ist eine Inflationsrate von 2,5 %<br />

p. a. unterstellt. In der Sensitivitätsanalyse sind die Folgen<br />

einer um 1,0 %-Punkte niedrigeren bzw. höheren Inflationsrate<br />

in Bezug auf die Gesamtauszahlung dargestellt.<br />

Inflationsrate (Abweichungen zur Prognose)<br />

Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />

190,00 %<br />

180,00 %<br />

170,00 %<br />

160,00 %<br />

150,00 %<br />

140,00 %<br />

130,00 %<br />

153,27 %<br />

1,50 %<br />

Bad Case<br />

160,75 %<br />

Prognose<br />

2,50 %<br />

Base Case<br />

Inflationsrate in % p. a.<br />

168,54 %<br />

3,50 %<br />

Good Case<br />

1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />

zum 31.12.2011.<br />

Instandhaltung<br />

In der Prognoserechnung wurden jährliche Aufwendungen<br />

für Instandhaltung kalkuliert. Nachfolgend ist die Gesamtauszahlung<br />

für eine Veränderung der Instandhaltungskosten um<br />

20 % nach oben und nach unten ausgehend von den Werten<br />

der Prognoserechnung dargestellt.<br />

Instandhaltungskosten (Abweichungen zur Prognose)<br />

Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />

190,00 %<br />

180,00 %<br />

170,00 %<br />

160,00 %<br />

150,00 %<br />

140,00 %<br />

130,00 %<br />

160,22 % 160,75 % 161,27 %<br />

20,00 %<br />

Bad Case<br />

Prognose<br />

0,00 %<br />

Base Case<br />

-20,00 %<br />

Good Case<br />

Abweichung Instandhaltungskosten in % p. a.<br />

1) in % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />

zum 31.12.2011.<br />

73


11. Angaben nach der Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektverordnung<br />

Die Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerkProspV) werden an dieser Stelle zusammengefasst.<br />

Soweit in weiteren Abschnitten dieses Prospekts<br />

ausführlichere Angaben gemacht werden, wird auf sie<br />

verwiesen.<br />

11.1 Angaben über den Verantwortlichen für den Prospekt<br />

(§ 3 VermVerkProspV)<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal), Emil-Riedl-<br />

Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, übernimmt als Prospektverantwortlicher<br />

die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts.<br />

Ihre Daten sind in Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“<br />

genannt (§ 3 Satz 1 1. Halbsatz VermVerkProspV). Die gemäß<br />

§ 3 Satz 1 2. Halbsatz VermVerkProspV erforderliche<br />

Erklärung befindet sich in Abschnitt 15 „Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung“.<br />

11.2 Angaben über die Vermögensanlagen<br />

(§ 4 VermVerkProspV)<br />

11.2.1 Art, Anzahl und Gesamtbetrag<br />

(§ 4 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

Angeboten werden Kommanditbeteiligungen, zunächst mittelbar<br />

über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH, anschließend nach Maßgabe der Regelungen<br />

des Treuhandvertrags auch direkt als Kommanditist<br />

an der Fondsgesellschaft <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG (vormals<br />

KEWOS GmbH & Co. KG). Damit werden Kommanditbeteiligungen<br />

in Höhe von 21.065.000 EUR (Zeichnungskapital)<br />

angeboten. Bei dem Zeichnungskapital werden somit bei einer<br />

Mindestbeteiligung von 10.000 EUR (höhere Beteiligungsbeträge<br />

müssen durch 5.000 glatt teilbar sein) maximal<br />

2.106 Anteile angeboten. Die mit der Beteiligung verbundenen<br />

Rechte des Anlegers ergeben sich aus den Angaben<br />

auf Seite 11 dieses Prospekts.<br />

11.2.2 Steuerliche Grundlagen<br />

(§ 4 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />

Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

werden in Abschnitt 13 „Steuerliche Grundlagen“ erläutert.<br />

Die Zahlung von Steuern für den Anleger wird von der <strong>LHI</strong><br />

Leasing GmbH und der Fondsgesellschaft nicht übernommen.<br />

74<br />

11.2.3 Übertragbarkeit der Vermögensanlagen<br />

(§ 4 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Kommanditbeteiligungen können nur mit Zustimmung<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />

im Wege der Abtretung übertragen werden. Darüber<br />

hinaus besteht kein geregelter Markt zur freien Übertragbarkeit<br />

der Beteiligungen. Einzelheiten sind auf Seite 13 dargestellt.<br />

11.2.4 Zahlstellen/Zahlungen an den Anleger<br />

(§ 4 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Zahlungen an den Anleger werden von der Fondsgesellschaft<br />

veranlasst. Zahlstelle ist insofern die Fondsgesellschaft <strong>LHI</strong><br />

<strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i.<br />

Isartal. Der Verkaufsprospekt wird bei der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH,<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, zur kostenlosen<br />

Ausgabe bereitgehalten.<br />

11.2.5 Zahlungen des Anlegers<br />

(§ 4 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />

Die Einlage des Anlegers ist in einer Summe zzgl. 5 % Agio<br />

bezogen auf die Einlage je nach dem vom Anleger gewählten<br />

Beitrittstermin (30.11.2011 und danach an jedem Monatsultimo<br />

bis zum 31.12.2012) zu erbringen (Einzelheiten sind<br />

auf Seite 104 „Leitfaden zur Zeichnung“ dargestellt). Die<br />

Zahlung des Anlegers ist auf das Konto Nr. 151784923 der<br />

Fondsgesellschaft bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale,<br />

Hannover, BLZ 250 500 00, zu leisten. Die Beitrittserklärung<br />

beinhaltet die Einzugsermächtigung zu Gunsten<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

11.2.6 Zeichnungsstellen/Vertriebspartner<br />

(§ 4 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />

Angebote zum Abschluss eines Treuhandvertrags zur Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft werden von dem Prospektverantwortlichen<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, dem Treuhandkommanditisten<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH oder dem<br />

Geschäftsbesorger <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH direkt unter<br />

der Anschrift <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH oder <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH, jeweils Emil-<br />

Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, oder Postfach 212,<br />

82043 Pullach i. Isartal, entgegengenommen. Darüber hinaus<br />

wird eine Vielzahl von Vertriebspartnern, die zum Zeitpunkt<br />

der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts noch nicht<br />

feststehen, die Beitrittserklärungen entgegennehmen. Die<br />

Annahme der Angebote erfolgt durch die SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH oder die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH.


11.2.7 Zeichnungsfrist (§ 4 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />

Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />

dieses Verkaufsprospekts und ist je nach vom<br />

Anleger gewähltem Beitrittstermin zum 30.11.2011 (Beitrittstermin<br />

1) und danach an jedem Monatsultimo grundsätzlich<br />

bis zum 31.12.2012 möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen weitere<br />

Beitrittstermine bestimmen sowie die Platzierungsphase<br />

verkürzen oder verlängern. Das öffentliche Angebot endet<br />

mit der Vollplatzierung des Zeichnungskapitals. Sollte das<br />

Zeichnungskapital vor dem 31.12.2012 erreicht werden, wird<br />

die Zeichnungsfrist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

LANITA Verwaltung GmbH vorzeitig geschlossen. Im<br />

Falle einer von einem Anleger nicht vollständig geleisteten<br />

Einlage ist die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem<br />

pflichtgemäßen Ermessen und nach Maßgabe der Regelungen<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft berechtigt,<br />

durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Anleger<br />

die Beteiligung des Anlegers auf die geleistete Einlage herabzusetzen<br />

und insoweit Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />

zu kürzen. Weitere Möglichkeiten, die für die Zeichnung<br />

oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene<br />

Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder<br />

Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht.<br />

11.2.8 Teilbeträge (§ 4 Nr. 8 VermVerkProspV)<br />

Da das Angebot nur in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong><br />

erfolgt, werden Teilbeträge im Sinne dieser Vorschrift nicht<br />

angeboten.<br />

11.2.9 Erwerbspreis (§ 4 Nr. 9 VermVerkProspV)<br />

Der Erwerbspreis für die Kommanditbeteiligung entspricht<br />

dem gezeichneten Nominalwert, mindestens 10.000 EUR.<br />

Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 5.000<br />

teilbar sein.<br />

11.2.10 Kosten (§ 4 Nr. 10 VermVerkProspV)<br />

Zuzüglich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />

auf den Erwerbspreis zu leisten. Erfüllt ein Anleger<br />

seine Verpflichtung zur termingerechten Leistung der Einlage<br />

nicht, hat er ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe<br />

von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu<br />

leisten. Sollte ein Anleger die Übertragung der bisher von der<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH treuhänderisch gehaltenen<br />

Kommanditbeteiligung auf sich selbst verlangen, hat er<br />

die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister selbst zu<br />

tragen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Höhe der<br />

Beteiligung und ergibt sich aus der Kostenordnung (KostO)<br />

für die Notarkosten sowie der Handelsregistergebührenver-<br />

ordnung für die Gerichtskosten. Beim Ausscheiden eines<br />

Anlegers oder bei der Übertragung der Beteiligung auf einen<br />

Dritten erhält die geschäftsführende Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft oder ein von ihr benannter Dritter als Aufwandsentschädigung<br />

pauschal einen Betrag in Höhe von<br />

1,0 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung<br />

kann die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen von einem Anleger verlangen, dass er<br />

sich nach dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren<br />

lässt. Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung<br />

7,16 EUR plus Porto zzgl. Umsatzsteuer und<br />

sind vom Anleger zu tragen. Jeder Anleger trägt die Kosten<br />

für in Bezug auf seine Person zu erstellende Steuererklärungen<br />

selbst. Diese Kosten sind bei Prospektaufstellung nicht<br />

bezifferbar. Der Anleger trägt sämtliche Bankgebühren seiner<br />

eigenen Bank. Die Fondsgesellschaft und damit mittelbar der<br />

Anleger trägt die Kosten für die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher<br />

und gesetzlicher Neuregelungen im Bereich der<br />

Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentgesellschaften<br />

sowie Prospektverantwortliche und<br />

Vertriebe von Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Verkaufsprospektgesetz.<br />

Auch diese Kosten sind bei Prospektaufstellung<br />

nicht bezifferbar. Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene<br />

Kosten fallen nicht an.<br />

11.2.11 Weitere Leistungen/Nachschuss<br />

(§ 4 Nr. 11 VermVerkProspV)<br />

Die Haftungssituation des Anlegers, insbesondere das Wiederaufleben<br />

der Kommanditistenhaftung, ist in Abschnitt 12.1<br />

„Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 85 dargestellt. Eine Nachschusspflicht<br />

des einzelnen Anlegers kann bei Vorliegen eines<br />

Gesellschafterbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit begründet<br />

werden. Jeder Anleger, der sich für eine solche Nachschusspflicht<br />

entscheidet, hat diesem Beschluss entsprechend zu<br />

folgen. Anleger, die nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht<br />

gestimmt haben, sind nicht verpflichtet, sich an<br />

dem Nachschuss zu beteiligen. Darüber hinaus hat der Anleger<br />

keine weiteren Leistungen zu erbringen.<br />

75


11.2.12 Provisionen (§ 4 Nr. 12 VermVerkProspV)<br />

Es werden sowohl einmalige als auch laufende Vergütungen<br />

geleistet. Einmalzahlungen erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH von<br />

der Fondsgesellschaft für die Fondskonzeption, die Eigen-<br />

und Fremdkapitalvermittlung sowie die Übernahme der Einzahlungs-<br />

und Platzierungsgarantie. Diese Vergütungsansprüche<br />

entstehen grundsätzlich sukzessive mit der Einwerbung<br />

des Zeichnungskapitals und sind mit Rechnungsstellung zur<br />

Zahlung fällig, spätestens am 31.12.2012 (Konzeption,<br />

Fremdkapitalbeschaffung, Platzierungsgarantie) bzw. am<br />

Ende der Platzierungsphase (Eigenkapitalbeschaffung). Die<br />

Vergütung für die Fondskonzeption beträgt 500.000 EUR.<br />

Die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung beträgt 10 %<br />

des einzuwerbenden Kommanditkapitals, dies entspricht<br />

2.106.500 EUR. Die Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung<br />

beträgt 300.000 EUR. Die Vergütung für die Übernahme<br />

der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie beträgt 333.000<br />

EUR. Der Gesamtbetrag der Einmalhonorare liegt bei<br />

3.239.500 EUR.<br />

Ferner werden aufgrund von Vertriebsvereinbarungen der<br />

Fondsgesellschaft und der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit einer<br />

Vielzahl von Vertriebspartnern Einmalzahlungen an die<br />

Vertriebspartner für die Vermittlung von Eigenkapital geleistet.<br />

Hierzu dient das Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />

auf das Zeichnungskapital sowie gegebenenfalls ein von<br />

der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit Vertriebspartnern gesondert<br />

zu vereinbarender Teil der Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung,<br />

maximal damit 10 % bezogen auf das einzuwerbende<br />

Kommanditkapital.<br />

Laufende Vergütungen erhalten von der Fondsgesellschaft<br />

die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH für die Übernahme<br />

der persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft, die Objekt<br />

FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung<br />

GmbH für die laufende Geschäftsführung in der Fondsgesellschaft<br />

sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse. Die<br />

Komplemen tärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />

von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr<br />

2012 in Höhe von 5.000 EUR. Die Komplementärin erhält für<br />

die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das<br />

Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR,<br />

für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />

76<br />

25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung<br />

von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um<br />

2,5 % erhöht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das<br />

Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR.<br />

Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von<br />

37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />

Sollten die Erträge aus der PV-Anlagen vor Kosten und Steuern<br />

bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die prognostizierten<br />

Erträge übersteigen, erhalten die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils eine<br />

zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge<br />

aus der PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende. Für<br />

die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält<br />

der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />

von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung<br />

von 6.000 EUR p. a. Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH erhält von der<br />

SAMERA Ver waltung GmbH ab dem Jahr 2012 ein Ge schäftsbesorgungs<br />

honorar von 8.000 EUR p. a., für 2011 zeitanteilig<br />

ab dem 01.10.2011. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt<br />

im Jahr 2011 589.300 EUR (laufende und einmalige<br />

Provisionen). Damit beträgt die Gesamthöhe der Provisionen<br />

auf Basis der Prognose bei Aufstellung dieses Prospekts<br />

4.821.421 EUR. Die Gesamthöhe der laufenden Provisionen<br />

erhöht oder reduziert sich bei einer von der Prognose abweichenden<br />

Erhöhung oder Reduzierung der von den prognostizierten<br />

Erträgen aus der PV-Anlage.<br />

11.2.13 Originalverträge (§ 4 Satz 2 VermVerkProspV)<br />

Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

und der Treuhandvertrag sind in diesem Verkaufsprospekt<br />

in den Abschnitten 16.1 und 16.2 vollständig abgedruckt.<br />

11.3 Angaben über die Fondsgesellschaft<br />

(§ 5 VermVerkProspV)<br />

11.3.1 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift<br />

(§ 5 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />

<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Sitz Pullach i. Isartal, Geschäftsanschrift<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal.


11.3.2 Gründung (§ 5 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 29.09.2010 unter der Firma<br />

KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am 28.07.2011 haben<br />

die Gesellschafter durch Gesellschafterwechsel, Änderung<br />

des Unternehmensgegenstands und Neufassung des Gesellschaftsvertrags<br />

die grundlegende Umstrukturierung der<br />

Fondsgesellschaft mit Wirkung zum 01.07.2011 beschlossen<br />

(wirtschaftliche Neugründung). Am 30.09.2011 haben die<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft erneut die Neufassung<br />

des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Die Fondsgesellschaft<br />

ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder Gesellschafter<br />

kann unter Wahrung der Form seine Beteiligung mit einer<br />

Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.12.2026 und danach<br />

zu jedem Jahresende, kündigen.<br />

11.3.3 Rechtsform, Rechtsordnung<br />

(§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />

in Ausgestaltung der GmbH & Co. KG. Sie ist<br />

nach deutschem Recht gegründet und unterliegt der Rechtsordnung<br />

der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. Persönlich haftende<br />

Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ<br />

<strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, die mit einem<br />

voll eingezahlten Stammkapital von 25.000 EUR ausgestattet<br />

ist und deren Gesellschafter die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, die<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH und die <strong>LHI</strong> Beteiligungs<br />

Holding GmbH, jeweils Pullach i. Isartal, sind. Weitere Angaben<br />

zur Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH finden sich in<br />

Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“. Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft ist im Anhang in seinem<br />

derzeitigen Wortlaut abgedruckt. Als Gesellschaftsvertrag<br />

einer Publikumskommanditgesellschaft weicht er in nahezu<br />

allen Punkten von den gesetzlichen Regelungen der Kommanditgesellschaft<br />

ab, nämlich in den Regelungen der §§ 3<br />

bis 6 (Gesellschafter, Beitritt, Konten), § 7 (Haftungsverhältnisse),<br />

§§ 11 bis 13 (Beschlussfassung), § 14 (Kontrollrechte),<br />

§ 16 (Ergebnisverteilung/Ausschüttungen), §§ 17 und 18<br />

(Ausscheiden/Abfindung), § 19 (Nachfolge) und § 20 (Dauer,<br />

Liquidation). Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden<br />

Gesellschafterin weicht allein in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse)<br />

von den gesetzlichen Regelungen ab. Die Haftung<br />

der Komplementärin einer Kommanditgesellschaft ist<br />

grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin<br />

der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre<br />

Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäftsführer<br />

der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Herr<br />

Oliver Porr, München, Herr Peter Kober, München, und Herr<br />

Christian Goldbrunner, Penzberg.<br />

11.3.4 Unternehmensgegenstand<br />

(§ 5 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />

Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />

und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />

Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und<br />

der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der<br />

Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />

der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen<br />

sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />

vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen oder<br />

dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen<br />

oder durch Dritte vornehmen lassen. Geschäfte gemäß<br />

§ 34c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher Genehmigung<br />

bedürfen, werden nicht getätigt.<br />

11.3.5 Handelsregister (§ 5 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />

Amtsgericht München, HRA 96165<br />

11.3.6 Konzern<br />

(§ 5 Nr. 6 i. V. m. § 10 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist kein Konzernunternehmen und es<br />

besteht daher auch kein Konzernabschluss.<br />

11.4 Angaben über das Kapital der Fondsgesellschaft<br />

(§ 6 VermVerkProspV)<br />

11.4.1 Gezeichnetes Kapital, Anteile<br />

(§ 6 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

Das gezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />

beträgt 22,2 Mio. EUR, jeder einzelne angebotene Anteil beträgt<br />

mindestens 10.000 EUR, darüber hinausgehende Anteile<br />

müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. Das Kommanditkapital<br />

wird vollständig von den Gründungsgesellschaftern<br />

gehalten. Das Kommanditkapital wird derzeit zu 21.065.000<br />

EUR von der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH in ihrer<br />

Eigenschaft als Treuhandkommanditist gehalten, eine weitere<br />

Kommanditeinlage hält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

LANITA Verwaltung GmbH mit 1.135.000 EUR. Die<br />

Kommanditeinlage der LANITA Verwaltung GmbH ist voll eingezahlt,<br />

die Kommanditeinlage der SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH ist in Höhe von 21.065.000 EUR ausstehend.<br />

Die Gesamthöhe der ausstehenden Einlagen beträgt<br />

21.065.000 EUR. Diese ausstehende Einlage wird dadurch<br />

erbracht, dass die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH ihre<br />

77


gemäß dem jeweiligen Treuhandvertrag bestehende Forderung<br />

gegenüber dem Anleger auf Leistung der Einlage unmittelbar<br />

an die Fondsgesellschaft abtritt. Einzelheiten regeln §§<br />

3 und 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft sowie<br />

§ 4 des Treuhandvertrags. Die Hauptmerkmale der Anteile<br />

und die damit verbundenen Rechte des Anlegers sind in<br />

Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“ auf Seite<br />

11 beschrieben. Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />

hat gegenüber allen anderen derzeitigen und künftigen Gesellschaftern<br />

die alleinige Vertretungsbefugnis, die Objekt<br />

FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung<br />

GmbH haben gemeinsam gegenüber allen anderen derzeitigen<br />

und künftigen Gesellschaftern die alleinige Geschäftsführungsbefugnis.<br />

Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

hält ihre Kommanditbeteiligung treuhänderisch für die Anleger.<br />

Die Rechte und Pflichten aller anderen Gesellschafter<br />

sind identisch. Darüber hinaus stehen den derzeitigen Gesellschaftern<br />

im Vergleich zu den zukünftig beitretenden Anlegern<br />

keine abweichenden Rechte zu.<br />

11.4.2 Bisherige Emissionen<br />

(§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder<br />

Vermögensanlagen im Sinne von § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />

ausgegeben.<br />

11.4.3 Angaben zur AG/KGaA<br />

(§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV)<br />

Da die Fondsgesellschaft keine Aktiengesellschaft oder<br />

Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen Angaben zu<br />

diesen Vorschriften.<br />

78<br />

11.5 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft (§ 7 VermVerkProspV)<br />

11.5.1 Firma, Sitz, Einlagen, Leistungen an Gründungsgesellschafter<br />

(§ 7 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />

Gründungsgesellschafter der mit Wirkung zum 01.07.2011<br />

wirtschaftlich neu gegründeten Fondsgesellschaft sind die<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, die LANITA Verwaltung<br />

GmbH und die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH,<br />

Sitz jeweils Pullach i. Isartal, Geschäftsanschrift Emil-Riedl-<br />

Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />

GmbH ist Komplementärin ohne Einlage. Vom Kommanditkapital<br />

in Höhe von 22,2 Mio. EUR hat die LANITA<br />

Verwaltung GmbH eine Kommanditeinlage in Höhe von<br />

1.135.000 EUR gezeichnet und eingezahlt. Die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH hat eine Kommanditeinlage von<br />

21.065.000 EUR gezeichnet, aber noch nicht eingezahlt. Die<br />

Leistungen an die Gründungsgesellschafter innerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrags sind auf Seite 76 dargestellt. Im Übrigen<br />

stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinnbeteiligungen,<br />

Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge,<br />

insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />

Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />

Nebenleistungen jeder Art, innerhalb oder außerhalb des<br />

Gesellschaftsvertrags zu.<br />

11.5.2 Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />

(§ 7 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Gründungsgesellschafter halten keine unmittelbaren<br />

oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem<br />

Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,<br />

die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />

oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />

bringen.<br />

11.6 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />

(§ 8 VermVerkProspV)<br />

11.6.1 Tätigkeitsbereiche<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />

sind der Erwerb, die Finanzierung, die langfristige Vermietung<br />

und anschließende Verwertung der Fondsimmobilie<br />

„<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>“ und die Beteiligung an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf den<br />

Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegenden Photovoltaikanlage.


11.6.2 Abhängigkeiten (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist abhängig von der Erfüllung der<br />

Pflichten aus den Mietverträgen mit den Mietern der Fondsimmobilie<br />

(Seite 51–59). Hinsichtlich der prognostizierten<br />

Beteiligungs erträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH und<br />

damit aus der PV-Anlage ist die Fondsgesellschaft abhängig<br />

von den Bestimmungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer<br />

Energien (EEG) in seiner aktuellen Fassung. Die<br />

Fondsgesellschaft ist abhängig von der planmäßigen Fertigstellung<br />

der Bauabschnitte 3 und 4 (vgl. Abschnitt 6 „Das<br />

Fondsobjekt“, Seite 35 ff) und damit von der Erfüllung der<br />

Pflichten aus dem am 28.07.2011 abgeschlossenen Kaufvertrag<br />

(vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff.<br />

Inwiefern hinsichtlich dieser Verträge eine Abhängigkeit für<br />

die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />

besteht, ergibt sich aus Abschnitt 4 „Risiken“ auf Seite<br />

17 „Mieterbonität/Mietausfälle“, „Weitere Bonitätsrisiken“,<br />

Seite 20 „Anschlussfinanzierungsrisiko“, Seite 21 „Auszahlungssperre<br />

wegen Covenants“. Darüber hinaus ist die<br />

Fondsgesellschaft nicht abhängig von Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, wenn sie von<br />

wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />

sind.<br />

11.6.3 Gerichtsverfahren<br />

(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Es gibt keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft<br />

haben können.<br />

11.6.4 Investitionen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Die wichtigsten laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />

sind der Erwerb der gesamten Fondsimmobilie sowie der aufliegenden<br />

PV-Anlage durch die SAMERA Verwaltung GmbH.<br />

Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2<br />

samt aufliegender PV-Anlage sind mit dem 01.10.2011 übergegangen.<br />

Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, verbunden<br />

mit der jeweiligen Kaufpreiszahlung für Bauabschnitt<br />

3 sowie Bauabschnitt 4 samt aufliegender PV-Anlage ist zum<br />

30.04.2012 geplant. Weitere wichtige laufende Investitionen<br />

bestehen nicht.<br />

11.6.5 Außergewöhnliche Ereignisse<br />

(§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche<br />

Ereignisse beeinflusst worden.<br />

11.7 Angaben zur Anlagepolitik und zu den Anlagezielen<br />

(§ 9 VermVerkProspV)<br />

11.7.1 Allgemeine Angaben (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />

Die Nettoeinnahmen aus dem in diesem Verkaufsprospekt<br />

dargestellten Angebot der Fondsgesellschaft werden zur<br />

Finanzierung der Fondsimmobilie sowie der Beteiligung an<br />

der SAMERA Verwaltung GmbH hinsichtlich der aufliegenden<br />

PV-Anlage und der Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt<br />

(vgl. Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt, Seite 35 ff.). Der Kaufpreis<br />

für die Bauabschnitte 1 und 2 (abzgl. Einbehalte) ist<br />

durch die Fondsgesellschaft bereits bezahlt. Die SAMERA<br />

Verwaltung GmbH hat ihrerseits den Kaufpreis für die auf<br />

Bauabschnitt 1 und 2 aufliegenden PV-Anlage bezahlt; die<br />

Fondsgesellschaft hat hierzu in der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH eine Kapitalrücklage gebildet. Zum Realisierungsgrad<br />

der Projekte: Die Bau abschnitte 1 und 2 sind bereits fertiggestellt,<br />

letzte Mängel werden derzeit behoben. Die Bauabschnitte<br />

3 und 4 befinden sich noch im Bau, die Fertigstellung<br />

ist für das 1. Quartal 2012 geplant. Dies gilt genauso<br />

für die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage. Das eingeworbene<br />

Kapital der Fondsgesellschaft dienen neben<br />

dem Erwerb der Fonds immobilie und der Beteiligung an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH sowie der Bildung der Kapitalrücklage<br />

der Bedienung der von der Fondsgesellschaft<br />

geschuldeten Vergütungen für die Komplementärin, die<br />

geschäftsführende Kommanditistin, den Treuhandkommanditisten<br />

sowie für die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH für die Fondskonzeption,<br />

die Fremd- und Eigen kapital vermittlung sowie die<br />

Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie unter<br />

Bildung der Liquiditätsreserve. Die Nettoeinnahmen sind<br />

alleine für die Realisierung der Anlageziele und der Anlagepolitik<br />

nicht ausreichend. Aus diesem Grund hat die Fondsgesellschaft<br />

bei der DG Hyp ein Darlehen i.H.v. 20 Mio. EUR<br />

aufgenommen. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />

werden für keine sonstigen Zwecke genutzt.<br />

11.7.2 Anlageobjekt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

Beim Anlageobjekt handelt es sich um die Fondsimmobilie<br />

„<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>“ sowie die Beteiligung in Höhe<br />

von 85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

als derzeitige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 1 und 2) bzw.<br />

künftige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 4) Eigentümerin der<br />

Photovoltaikanlagen. Die Fondsimmobilie ist in Abschnitt 6.1<br />

„Das Fondsobjekt“, Seite 35 ff, die PV-Anlage ist in Abschnitt<br />

6.2 „Das Fondsobjekt“, Seite 45, beschrieben. Die Fondsgesellschaft<br />

hat eine 100 %-Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />

-abtretungsvertrag vom 18.07.2011 erworben und einen Teil-<br />

79


etrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />

-abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />

GmbH abgetreten. Die SAMERA Verwaltung<br />

GmbH ihrerseits hat mit der FMZ Energy <strong>Erding</strong> GmbH &<br />

Co. KG, Hergatz, am 28.07.2011 einen Kaufvertrag über die<br />

PV-Anlage auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 geschlossen.<br />

Der Unternehmensgegenstand der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH ist unter anderem der Erwerb oder die Herstellung,<br />

die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von beweglichen<br />

Wirtschaftsgütern. Hauptmerkmale der Beteiligung der<br />

Fondsgesellschaft an der SAMERA Verwaltung GmbH sind<br />

quotale Ansprüche auf Gewinnausschüttungen, Stimmrechte<br />

sowie Informations- und Kontrollrechte. Der Kaufvertrag über<br />

den Erwerb der Fondsimmobilie sowie der aufliegenden PV-<br />

Anlage ist in Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite<br />

86 ff, beschrieben.<br />

11.7.3 Eigentum (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />

Eigentümer der Fondsimmobilie bzgl. der Bauabschnitte 1, 2<br />

und 3 ist derzeit noch die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG.<br />

Eigentümer des Flurstücks 1736, auf dem der Bauabschnitt<br />

4 errichtet wird, ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund<br />

GmbH. Für die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG ist eine Auflassungsvormerkung<br />

eingetragen. Zugunsten der Fondsgesellschaft<br />

ist in den Grundbüchern der Bauabschnitte 1, 2<br />

und 3 eine Auflassungsvormerkung ein ge tra gen. Eigen tümer<br />

einer Beteiligung von 85 % am Stammkapital der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH ist die Fondsgesellschaft. Die SAMERA<br />

Verwaltung GmbH ist Eigentümerin der PV-Anlage auf den<br />

Bauabschnitten 1 und 2. Eigentümerin der PV-Anlage auf<br />

dem Bauabschnitt 4 ist die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG. Eine weitere Beteiligung in Höhe von 15 %<br />

am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH hält die<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, an der wiederum zu 15 %<br />

die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beteiligt ist. Im Übrigen stand oder<br />

steht weder der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH als Prospektverantwortlicher<br />

noch den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />

oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

oder dem Treuhandkommanditisten oder dessen<br />

Geschäftsführern das Eigentum am Anlageobjekt oder an<br />

wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen<br />

eine dingliche Berechtigung am An la ge objekt zu.<br />

11.7.4 Dingliche Belastungen<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsimmobilie ist hinsichtlich sämtlicher betreffender<br />

Grundbuchblätter mit Gesamtgrundschulden zugunsten der<br />

finanzierenden Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

AG in Höhe von insgesamt 28.915.000 EUR belastet. Weitere<br />

80<br />

dingliche Belastungen sind auf Seite 38–41 genannt. Es<br />

bestehen keine dinglichen Belastungen der Beteiligung von<br />

85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />

Weitere nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des<br />

Anlageobjekts bestehen nicht.<br />

11.7.5 Beschränkungen<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />

Eine Baugenehmigung für das Fondsobjekt liegt vor. Eine<br />

Nutzungsänderung bedürfte erneuter öffentlich-rechtlicher<br />

Genehmigungen. Bezüglich der Nutzung der Fondsimmobilie<br />

durch die Matratzen Concord GmbH steht eine Genehmigung<br />

noch aus. Die Geschäftsanteile an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH sind weder zum Handel an einem organisierten Markt<br />

oder einer Börse zugelassen noch in einen Freiverkehr einbezogen.<br />

Ein Zweitmarkt für GmbH-Geschäftsanteile besteht<br />

daher aktuell nicht und wird sich voraussichtlich auch nicht<br />

entwickeln. Sonstige rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />

der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />

bestehen nicht.<br />

11.7.6 Behördliche Genehmigungen<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />

Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen bis<br />

auf die Nutzung der Fondsimmobilie durch die Matratzen<br />

Concord GmbH vor.<br />

11.7.7 Verträge über das Anlageobjekt<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde<br />

des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der<br />

Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen Grundstückskaufvertrag<br />

über die gesamte Fondsimmobilie (Bauabschnitte<br />

1 bis 4) geschlossen. Dieser Vertrag ist in Abschnitt 12.3<br />

„Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff, beschrieben. Die Fondsgesellschaft<br />

hat mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />

-abtretungsvertrag vom 18.07.2011 sämtliche Geschäftsanteile<br />

an der SAMERA Verwaltung GmbH erworben und<br />

einen Teilbetrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf-<br />

und -abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong><br />

Beteiligungsverwaltung GmbH abgetreten. Die SAMERA<br />

Verwaltung GmbH hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde<br />

des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der FMZ<br />

Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Hergatz, einen<br />

Kaufvertrag über die auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegende<br />

PV-Anlage geschlossen. Weitere Verträge der<br />

Fondsgesellschaft über die Anschaffung oder Herstellung<br />

des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon bestehen<br />

nicht.


11.7.8 Bewertungsgutachten<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />

Vgl. hierzu Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />

Seite 12 und Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt“, Seite 44.<br />

Nach Kenntnis des Anbieters existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />

11.7.9 Weitere Leistungen<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV)<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat als Prospektverantwortlicher<br />

folgende Leistungen für die Fondsgesellschaft erbracht: Konzeptionsleistungen<br />

(vgl. Seite 90), Eigenkapitalvermittlung<br />

(vgl. Seite 90), Fremdkapitalvermittlung (vgl. Seite 90) sowie<br />

die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

(vgl. Seite 90). Im Übrigen werden durch den Prospektverantwortlichen,<br />

die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, den Treuhandkommanditisten<br />

oder dessen Geschäftsführung keine nicht<br />

nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />

11.7.10 Gesamtinvestitionskosten<br />

(§ 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV)<br />

Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten des Anlageobjekts<br />

sind vollständig in Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“,<br />

Seite 61 ff, dargestellt.<br />

11.8 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der Fondsgesellschaft (§ 10 VermVerkProspV)<br />

11.8.1 Jahresabschluss (§ 10 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />

Es werden in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben<br />

nach § 15 VermVerkProspV gemacht, da die Fondsgesellschaft<br />

im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags<br />

mit Wirkung zum 01.07.2011 wirtschaftlich neu gegründet<br />

wurde (Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere<br />

des Unternehmensgegenstands, Beitritt neuer Gesellschafter,<br />

Kapitalerhöhung, Umfirmierung).<br />

11.8.2 Konzernabschluss (§ 10 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />

verpflichtet.<br />

11.8.3 Wesentliche zwischenzeitliche Änderungen<br />

(§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 28.07.2011 mit Wirkung<br />

zum 01.07.2011 durch Gesellschafterwechsel, Umfirmierung,<br />

Änderung des Unternehmensgegenstands und Neufassung<br />

des Gesellschaftsvertrag umstrukturiert. Sie hat am<br />

18.07.2011 sämtliche Geschäftsanteile an der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH erworben und einen Teilbetrag von 15 %<br />

mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag<br />

vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH<br />

abgetreten. Sie hat am 28.07.2011 mit der Gaschler FMZ<br />

GmbH & Co. KG einen notariellen Grundstückskaufvertrag<br />

über die Fondsimmobilie geschlossen. Am 30.09.2011 wurde<br />

der Gesellschaftsvertrag erneut neu gefasst. Am 01.10.2011<br />

hat die Fondsgesellschaft Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich<br />

der Fondsimmobilie erworben.<br />

11.9 Prüfung des Jahresabschlusses<br />

(§ 11 VermVerkProspV)<br />

Da in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben nach<br />

§ 15 VermVerkProspV gemacht werden, entfallen Angaben<br />

zu § 11 VermVerkProspV.<br />

11.10 Angaben über die Geschäftsführung, Treuhänder<br />

und weitere Schlüsselpersonen der Fondsgesellschaft<br />

(§ 12 VermVerkProspV)<br />

11.10.1 Geschäftsführung (§ 12 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />

Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind<br />

die Geschäftsführer der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />

GmbH, der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft, sind Herr Oliver Porr, München, Herr<br />

Peter Kober, München, und Herr Christian Goldbrunner,<br />

Penzberg, geschäftsansässig jeweils Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal. Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft sind auch die Geschäftsführer der LANITA<br />

Verwaltung GmbH, der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft, sind Herr Robert Soethe, Rain, und<br />

Herr Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen, geschäftsansässig<br />

jeweils Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die<br />

Geschäftsführung der Fondsgesellschaft erfolgt gemeinsam<br />

durch die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die<br />

LANITA Verwaltung GmbH. Innerhalb der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft erstreckt sich die Geschäftsführung<br />

jeweils ohne Funktionstrennung auf sämtliche Aufgabengebiete<br />

der Fondsgesellschaft. Vorstand, Aufsichtsgremien und<br />

Beiräte bestehen hinsichtlich der Fondsgesellschaft nicht.<br />

Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine<br />

Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />

Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />

und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />

11.10.2 Verflechtungen (§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />

Von den vorstehend genannten Mitgliedern der Geschäfts-<br />

81


führung der Fondsgesellschaft sind die Herren Oliver Porr,<br />

Robert Soethe und Heimo Koch Geschäftsführer, die Herren<br />

Peter Kober und Christian Goldbrunner jeweils auch Prokuristen<br />

der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, die mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen<br />

betraut ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />

und die auf Seite 81 zu § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />

genannten Leistungen erbringt (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerk-<br />

ProspV). Im Übrigen sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft nicht tätig für Unternehmen, die<br />

mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />

sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben oder im<br />

Zusammenhang mit der Herstellung des Anlage objekts nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />

11.10.3 Treuhänder (§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />

Treuhandkommanditist ist die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH, Sitz Pullach i. Isartal, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach<br />

i. Isartal. Der Treuhandkommanditist schließt mit einer Vielzahl<br />

von Anlegern Treuhandverträge ab, gemäß denen er die<br />

Aufgabe hat, im eigenen Namen, aber für Rechnung der Anleger<br />

seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu halten<br />

und zu verwalten. Der jeweilige Anleger wird durch Abschluss<br />

des Treuhandvertrags Treugeber. Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />

des Treuhandkommanditisten ist der Treuhandvertrag<br />

(vgl. Abschnitt 16.2), ergänzt durch Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft. Der Treuhandkommanditist<br />

hat folgende wesentlichen Rechte und Pflichten:<br />

Im Treuhandvertrag tritt der Treuhandkommanditist sämtliche<br />

Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

entsprechend der Beteiligungssumme des jeweiligen<br />

Anlegers an den Treugeber ab. Im Gegenzug stellt der<br />

Treugeber den Treuhandkommanditisten von sämtlichen Verbindlichkeiten<br />

frei, die – bezogen auf die Beteiligungssumme<br />

des Treugebers – im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligung stehen. Für die laufende Verwaltung<br />

der Treuhandverhältnisse erhält der Treuhandkommanditist<br />

für das Jahr 2011 eine Vergütung von 500 EUR p. a. und ab<br />

dem Jahr 2012 eine Vergütung von 6.000 EUR p. a Der Gesamtbetrag<br />

der für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vereinbarten<br />

Vergütung beträgt bis zur erstmaligen Kündbarkeit<br />

der Fondsgesellschaft am 31.12.2026 90.500 EUR. Ein<br />

Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten, Herr Franz-<br />

Georg Schmidt, Neufahrn, und der Prokurist des Treuhandkommanditisten,<br />

Herr Gerd Asam, München, sind auch<br />

Prokuristen des Prospektverantwortlichen <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH. Weitere Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />

begründen können, bestehen nicht.<br />

82<br />

11.10.4 Weitere Schlüsselpersonen<br />

(§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV)<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der<br />

VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die<br />

die Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospekts oder die<br />

Abgabe oder den Inhalt dieses Beteiligungsangebots aber<br />

wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

11.11 Geschäftsgang, Geschäftsaussichten<br />

(§ 13 VermVerkProspV)<br />

Geschäftsgang und Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft<br />

als Emittent sind geprägt von den Vorbereitungen<br />

zum Erwerb der Fondsimmobilie und der Beteiligung an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH, vom Abschluss des notariellen<br />

Kaufvertrags über die Fondsimmobilie bzw. vom Abschluss<br />

des Kaufvertrags der SAMERA Verwaltung GmbH über die<br />

PV-Anlage. Mit Wirkung zum 01.10.2011 sind Besitz, Nutzen<br />

und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2 auf die Fondsgesellschaft<br />

bzw. die Erträge der auf Bauabschnitt 1 und 2<br />

aufliegenden PV-Anlage auf die SAMERA Verwaltung GmbH<br />

übergegangen. Damit erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />

aus Vermietung und Verpachtung aus der Fondsimmobilie<br />

sowie Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH. Es wird erwartet, dass die Fondsgesellschaft in Kürze<br />

als Eigentümerin im Grundbuch hinsichtlich Bauabschnitt 1<br />

und 2 eingetragen wird. Es wird erwartet, dass die Fondsgesellschaft<br />

planmäßig zum 30.04.2012 Besitz, Nutzen und<br />

Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 3 und 4 erwirbt. Es wird erwartet,<br />

dass das Zeichnungskapital sukzessive und bis zum<br />

geplanten Platzierungsschluss am 31.12.2012 vollständig an<br />

Anleger ausplatziert wird. Sollte das Zeichnungskapital bis<br />

zum geplanten Platzierungsschluss nicht vollständig ausplatziert<br />

werden, greift die Platzierungsgarantie der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH.<br />

11.12 Rückzahlungs-, Verzinsungsgarantie<br />

(§ 14 VermVerkProspV)<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

der Anleger hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />

die Gewährleistung übernommen.


11.13 Verringerte Prospektanforderungen<br />

(§ 15 VermVerkProspV)<br />

Die Angaben nach § 15 VermVerkProspV werden in<br />

Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. gemacht.<br />

83


12. Rechtliche Grundlagen<br />

12.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />

<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“).<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft nach<br />

dem Recht der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> und wurde am<br />

29.09.2010 als KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am<br />

28.07.2011 und anschließend am 30.09.2011 haben die Gesellschafter<br />

die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft beschlossen. Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag<br />

ist vollständig in seinem Wortlaut in Abschnitt<br />

16.1 dieses Verkaufsprospekts abgedruckt. Komplementärin<br />

der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />

GmbH, Pullach. Sie ist nicht am Vermögen der Gesellschaft<br />

beteiligt und leistet keine Einlage. Das Stammkapital der<br />

Komplementärin ist voll eingezahlt und beträgt 25.000 EUR.<br />

Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind derzeit die<br />

LANITA Verwaltung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />

sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH als<br />

Treuhandkommanditistin.<br />

Die Treuhandkommanditistin beabsichtigt, über ihre Kommanditbeteiligung<br />

von 21.065.000 EUR im Ganzen oder in<br />

Teilbeträgen mit einer Vielzahl von Anlegern Treuhandverträge<br />

abzuschließen, gemäß denen sie im eigenen Namen,<br />

aber für Rechnung der Treugeber ihre Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft hält und verwaltet. Der jeweilige<br />

Anleger wird durch Abschluss des Treuhandvertrags Treugeber.<br />

Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann<br />

erstmals zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu<br />

jedem Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzelheiten<br />

ergeben sich aus der Beitrittserklärung. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu<br />

verlängern.<br />

Die Einlage jedes Anlegers ist zuzüglich 5 % Agio in einer<br />

Summe fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin<br />

zur Zahlung fällig. Die Treugeber verpflichten sich<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin, ihre jeweilige Einlage<br />

direkt an die Fondsgesellschaft zu leisten. Die Mindesteinlage<br />

beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen jeweils<br />

durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />

84<br />

Von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

sind natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften,<br />

die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder<br />

Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />

für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem<br />

Recht errichtet wurden und/oder in den Vereinigten<br />

Staaten von Amerika oder in einem deren Terri torien ihren<br />

(Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren<br />

Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen.<br />

Ausgeschlossen von der Beteiligung an der Gesellschaft sind<br />

ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund<br />

von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger haben<br />

in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende<br />

Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft,<br />

die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, haftet<br />

grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin<br />

der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre<br />

Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH beteiligt sich als Kommanditistin,<br />

als Haftsumme wird für sie im Handelsregister<br />

ein Betrag in Höhe von 10 % ihrer Pflichteinlage ins Handelsregister<br />

eingetragen. Aufgrund der Regelungen des Treuhandvertrags<br />

und der damit verbundenen wirtschaftlichen<br />

Gleichstellung des Treugebers mit direkt beteiligten Kommanditisten<br />

haftet ein Treugeber entsprechend gegenüber<br />

Gläubigern der Fondsgesellschaft. Diese Haftung entfällt,<br />

wenn die Einlage des Anlegers geleistet ist. Entnimmt oder<br />

erhält ein Kommanditist von der Fondsgesellschaft Beträge,<br />

die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haft einlage<br />

sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung entsprechend<br />

§ 172 Abs. 4 HGB im gleichen Maße wieder auf, jedoch<br />

höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme. Dies gilt auch<br />

für den Fall, dass Gewinnanteile entnommen werden, während<br />

das Kapitalkonto eines Anlegers durch Verlustzuweisungen<br />

unter den Betrag der Hafteinlage gemindert wurde.<br />

Die Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />

durch die Komplementärin, die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />

GmbH. Zur Geschäftsführung ist die LANITA Verwaltung<br />

GmbH gemeinsam mit der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />

GmbH berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführung umfasst<br />

die gesamte Verwaltung der Vermögensgegenstände<br />

der Fondsgesellschaft, die Wahrung der steuerlichen Belange<br />

der Fondsgesellschaft und die Betreuung der Anleger.<br />

Im Rahmen der Geschäftsführung muss nach Maßgabe des<br />

Gesellschaftsvertrags die Gleichbehandlung aller Komman-


ditisten beachtet werden. Die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH trifft wiederum die Pflicht zur Gleichbehandlung aller<br />

Treugeber.<br />

Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />

einzelne Geschäfte der Fondsgesellschaft von Dritten<br />

be sorgen zu lassen und hierfür erforderliche Vollmachten<br />

zu erteilen. Sie ist insbesondere befugt, mit der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />

GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Erledigung der Aufgaben der Fondsgesellschaft<br />

ab zuschließen, die mit der kaufmännischen Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft sowie mit der Betreuung der Anleger<br />

zusammenhängen. Kosten für die Umsetzung gesetzlicher<br />

Neuregelungen im Bereich der Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungs<br />

institute oder Investmentgesellschaften<br />

trägt die Fonds gesellschaft selbst.<br />

Sowohl die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH als auch<br />

die LANITA Verwaltung GmbH und die SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH erhalten für die Übernahme der Haftung,<br />

der Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Treuhandverhältnisse<br />

jeweils eine Vergütung. Diese sind in Abschnitt<br />

11.2.12 beschrieben.<br />

Die den Gesellschaftern vorbehaltenen Entscheidungen<br />

werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen<br />

oder in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

getroffen. Grundsätzlich werden Beschlüsse mit<br />

der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />

Für wesentliche Entscheidungen, die den Bestand der Gesellschaft<br />

berühren, ist eine Mehrheit von 3/4 der abgege benen<br />

Stimmen erforderlich. Je volle 5.000 EUR der Pflichteinlage<br />

gewähren 1 Stimme. Einzelheiten sind in den §§ 11 bis 13<br />

des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft geregelt.<br />

Der Gewinn und Verlust („Ergebnis“) steht den Gesellschaftern<br />

ab dem jeweiligen Beitrittsertermin im Verhältnis ihrer<br />

zum jeweiligen Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu.<br />

Abweichend davon werden – soweit steuerlich zulässig – die<br />

laufenden Gewinnen und Verluste der Geschäftsjahre 2011<br />

und 2012 so verteilt, dass sämtliche Anleger unabhängig<br />

vom Beitrittstermin entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig<br />

eingezahlten Pflichteinlage gleich behandelt werden.<br />

Hierzu werden die später beitretenden Anleger von den<br />

nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />

Vorabanteile erhalten, bis sämtlichen Anlegern Gewinne oder<br />

Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind. Spätestens<br />

zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine Vorabausschüttung<br />

für das vorangegangene Jahr, erstmals zum<br />

15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012, soweit Anleger bereits<br />

wirksam im Jahr 2011 beigetreten sind. Hierbei wird ein<br />

vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung<br />

gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der<br />

Fondsgesellschaft benötigt wird, auf die am jeweiligen Beitrittstermin<br />

beteiligten Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />

ihrer Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet.<br />

Eine Nachschussverpflichtung besteht für Kommanditisten<br />

vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses mit einer<br />

Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen nicht. Ein Kommanditist,<br />

der der Begründung einer solchen Nachschusspflicht<br />

nicht zugestimmt hat, ist nicht zum Nachschuss verpflichtet.<br />

Die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft<br />

haften auch nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />

bis zur Höhe der jeweils im Handelsregister eingetragenen<br />

Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />

der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren<br />

nach der Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister<br />

fällig werden und gerichtlich gegen sie geltend gemacht werden<br />

oder von der Fondsgesellschaft schriftlich anerkannt<br />

werden. Dies gilt entsprechend für Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />

nach der Eintragung der Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft. Dies gilt aufgrund der im Treuhandvertrag<br />

geregelten wirtschaftlichen Gleichstellung von Treugebern<br />

mit Kommanditisten für Treugeber entsprechend.<br />

Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />

Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

unter Wahrung der in § 17 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

vorgeschriebenen Form binnen einer Frist von<br />

sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2026,<br />

kündigen. Grundsätzlich hat ein ausscheidender Gesellschafter<br />

Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />

Einzelheiten dazu regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags. Besteht<br />

die Fondsgesellschaft fort, ist der auszuzahlende Betrag<br />

des für den ausscheidenden Kommanditisten ermittelten<br />

Auseinandersetzungsguthabens in drei gleichen Jahresraten<br />

auszuzahlen. Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit<br />

von 3/4 der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />

bestimmen. Für die Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

gelten im Einzelnen die Bestimmungen des § 20 des<br />

Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />

Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund<br />

versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung<br />

des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar<br />

85


eines Jahres möglich. Im Falle des Todes eines Gesellschafters<br />

wird die Gesellschaft mit den Erben fort gesetzt. Mehrere<br />

Erben sollen eine Regelung finden, damit eine Aufspaltung<br />

des Gesellschaftsanteils in Gesellschaftsanteile unter die<br />

Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR verhindert wird. Näheres<br />

regelt § 19 des Gesellschaftsvertrags.<br />

12.2 Treuhandvertrag<br />

Der Treuhandvertrag wird zwischen der SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH und dem Anleger/Treugeber geschlossen.<br />

Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung der SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH den Abschluss eines Treuhandvertrags<br />

an. Der Wortlaut des Treuhandvertrags ist in Abschnitt<br />

16.2 dieses Verkaufsprospekts vollständig abgedruckt. Der<br />

Treuhandvertrag kommt zustande mit Gegenzeichnung der<br />

Beitrittserklärung durch die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />

GmbH oder einen von ihr beauftragten Dritten. Der Treuhandkommanditist<br />

handelt stets im eigenen Namen, aber für<br />

Rechnung des Anlegers. Mit Zustandekommen des Treuhandvertrags<br />

tritt der Treuhandkommanditist sämtliche Ansprüche<br />

aus der nun treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft an den Treugeber ab.<br />

Dabei handelt es sich insbesondere um die Ansprüche auf<br />

den laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf die<br />

Auszahlungen und die Beteiligung am Auseinandersetzungsguthaben<br />

(§ 3 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Im Gegenzug<br />

stellen die Treugeber den Treuhandkommanditisten von<br />

sämtlichen Verbindlichkeiten und Ansprüchen Dritter frei, die<br />

im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />

stehen (§ 1 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Damit steht<br />

jeder Treugeber wirtschaftlich einem direkt beteiligten Kommanditisten<br />

gleich. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen<br />

der Haftung des Anlegers (siehe oben, Abschnitt 12.1). Der<br />

Anleger kann vom Treuhandkommanditisten verlangen, die<br />

diesem zustehenden Informations- und Kontrollrechte selbst<br />

auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat jeden Anleger<br />

über die wesentlichen Geschäftsvorgänge in der Fondsgesellschaft<br />

zu informieren. Jeder Treugeber kann an der Gesellschafterversammlung<br />

entweder selbst oder durch Bevollmächtigte<br />

teilnehmen oder dem Treuhandkommanditisten<br />

Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen.<br />

Der Anleger kann mit einer Frist von 3 Monaten seine treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung mit Wirkung zum Halbjahresende<br />

in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandeln.<br />

Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer notariell<br />

beglaubigten Handels registervollmacht, um die Eintragung<br />

86<br />

als Kommanditist im Handelsregister zu bewirken. Einzelheiten<br />

sind in § 7 des Treuhandvertrags geregelt.<br />

Der Treuhandkommanditist führt über die treuhänderisch<br />

gehaltenen Beteiligungen ein Register, jeder Treugeber erhält<br />

über seine Eintragung eine Benachrichtigung. Für das<br />

Verhältnis zwischen Treuhandkommanditisten und Treugeber<br />

gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der<br />

Fondsgesellschaft entsprechend, soweit sich aus dem Treuhandvertrag<br />

nichts anderes ergibt.<br />

12.3 Kaufvertrag<br />

Informationen zu den Verkäufern und dem Garanten<br />

Verkäufer Fondsimmobilie<br />

Firma, Sitz, Anschrift: Gaschler FMZ GmbH & Co. KG,<br />

Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz<br />

Handelsregister: Amtsgericht Kempten, HRA 8605<br />

Gesellschaftskapital: 10.000 EUR<br />

Geschäftsführer der Jürgen Gaschler<br />

Komplementärin:<br />

Verkäufer PV-Anlage<br />

Firma, Sitz, Anschrift: FMZ Gaschler Energy GmbH &<br />

Co. KG, Hergatz, Engelitz 8,<br />

88145 Hergatz<br />

Handelsregister: Amtsgericht Kempten,<br />

HRA 9351<br />

Gesellschaftskapital: 15.000 EUR<br />

Geschäftsführer der Jürgen Gaschler<br />

Komplementärin:<br />

Garant<br />

Firma, Sitz, Anschrift: Gaschler Projektplanungs GmbH,<br />

Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz<br />

Handelsregister: Amtsgericht Kempten,<br />

HRB 8698<br />

Stammkapital: 320.000 EUR<br />

Geschäftsführer: Jürgen Gaschler<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011, damals noch firmierend<br />

unter KEWOS GmbH & Co. KG, mit dem Verkäufer<br />

Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen notariellen<br />

Grundstückskaufvertrag – UR-Nr. 264/2011 des Notars<br />

Heinrich Burchard, Hannover – über die Fondsimmobilie geschlossen.<br />

Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um die<br />

Grundstücke der Flurstücksnummern 1735/2 (9.652 qm),<br />

1735/13 (703 qm), 1736/4 (12.311 qm), 1736 (7.935 qm) und<br />

1736/6 (12.395 qm)


Der vorläufige Kaufpreis betrug 36.250.000 EUR. Im Kaufvertrag<br />

ist vereinbart, dass der vorläufige Kaufpreis angepasst<br />

wird, wenn die im Kaufvertrag genannten Nettojahresmieten<br />

in einem Zeitraum von sechs Monaten unter- oder<br />

überschrit ten werden. Eine Erhöhung über einen Betrag<br />

von 100.000 EUR findet nicht statt. Da nach Abschluss des<br />

Kaufvertrages bei zwei Mietverträgen abweichende<br />

Mieten vereinbart wurden, erhöht sich der Kaufpreis auf<br />

36.301.930 EUR.<br />

Auf den Grundstücken werden vom Verkäufer in vier Bauabschnitten<br />

ein <strong>Fachmarktzentrum</strong> und ein Gartencenter samt<br />

Außen- und Parkplatzanlagen errichtet. Die Fertigstellung<br />

der Bauabschnitte 1 + 2 erfolgte bereits im August 2011. Am<br />

30.09.2011 wurde eine anteilige Kaufpreiszahlung für die<br />

Fondsimmobilie in Höhe von 15.538.056 EUR für die Bauabschnitte<br />

1 und 2 an den Verkäufer geleistet. Einbehalte für<br />

die Flächen C&A (3.250.381 EUR) und Matratzen Concord<br />

(1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt für eine<br />

eventuelle Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung<br />

der Nettojahresmieten der Bauabschnitte 1 und 2 (47.841<br />

EUR) werden voraussichtlich zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem<br />

Zeitpunkt werden voraussichtlich auch der Kaufpreis für<br />

die Bau abschnitte 3 und 4 in Höhe von 16.460.429 EUR abzüglich<br />

eines Sicherheitseinbehalts für eine eventuelle<br />

Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung der Nettojahresmieten<br />

(200.000 EUR, fällig zum 30.10.2012) zur Zahlung<br />

fällig. Besitz, Nutzen und Lasten an den Bauabschnitten<br />

1 + 2 sind demgemäß am 01.10.2011 übergegangen, so<br />

dass die dies bezüglichen Mieten bereits ab diesem Zeitpunkt<br />

der Fondsgesellschaft zustehen. Hiervon ausgenommen<br />

sind innerhalb des Bauabschnitts 1 + 2 die Mietfläche C&A<br />

sowie die Mietfläche Concord. Die Kaufpreisfälligkeit der<br />

Miet fläche Concord und damit auch der Übergang von Besitz,<br />

Nutzen und Lasten bezüglich dieser Fläche ist abhängig<br />

vom rechtswirksamen Abschluss des diese Fläche betreffenden<br />

Gewerbemietvertrags sowie vom ersten ungekürzten<br />

Eingang der diesbezüglich ausgewiesenen Miete. Der Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten die Mietfläche C&A<br />

betreffend erfolgt ebenfalls erst nach dem ersten ungekürzten<br />

Eingang der für diese Flächen ausgewiesenen Miete.<br />

Für die Fondsgesellschaft wurde am 15.09.2011 hinsichtlich<br />

der zu den Bauabschnitten 1, 2 und 3 gehörenden Grundstücke<br />

eine Auflassungsvormerkung eingetragen.<br />

Im Übrigen wird der Kaufpreis anteilig mit der Fertigstellung<br />

und dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten des jewei-<br />

ligen Bauabschnitts fällig, wobei die Fertigstellung der Bauabschnitte<br />

3 + 4 im 1. Quartal 2012 erfolgen wird.<br />

Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH in eben<br />

diesem Kaufvertrag von der FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG, Hergatz, eine Photovoltaikanlage erworben.<br />

Die Anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH werden zu<br />

85 % von der Fondsgesellschaft gehalten. Die Photovoltaikanlage<br />

liegt im Bereich der Bauabschnitte 1, 2 und 4 auf der<br />

Fondsimmobilie auf.<br />

Der Kaufpreis für die PV-Anlage beträgt 1.790.000 EUR.<br />

Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich auf den Bauabschnitten<br />

1 + 2 befindet, bereits im August 2011 vom<br />

Verkäufer errichtet. Der Netzanschluss ist für diesen Teil bereits<br />

erfolgt. Der darauf entfallende Kaufpreis in Höhe von<br />

1.450.000 EUR wurde vereinbarungsgemäß am 30.09.2011<br />

an den Verkäufer gezahlt. Die vollständige Fertigstellung der<br />

Photovoltaikanlage sowie der Netzanschluss des auf Bauabschnitt<br />

4 entfallenden Teils der Anlage soll noch vor dem<br />

31.12.2011 erfolgen. Andernfalls wird insoweit der Restkaufpreis<br />

nicht fällig.<br />

Die Fondsgesellschaft ist durch umfangreiche Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen<br />

abgesichert. Dazu zählt ins be son dere,<br />

dass der Grundstücksverkäufer Eigentümer des gesamten<br />

verkauften Grundbesitzes sein muss.<br />

Die Verkäufer übernehmen eine sehr weit reichende Gewährleistung<br />

in Form von selbständigen und verschuldensunabhängigen<br />

Garantien hinsichtlich der Fondsimmobilie und<br />

der PV-Anlage. Die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG als der<br />

Grundstücksverkäufer garantiert insbesondere, dass das<br />

Fondsimmobilie im Einklang mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen<br />

Normen steht und frei von Lasten und Rechten Dritter<br />

ist, soweit sich nichts anderes aus dem Grundbuch ergibt.<br />

Ferner garantiert der Verkäufer, dass seines Wissens keine<br />

Bodenverunreinigungen bestehen, keine umweltschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen in einer Weise verletzt wurden, welche<br />

die Interessen der Fondsgesellschaft nachteilig beeinflussen<br />

und keine Altlasten bestehen. Überdies hat die Fondgesellschaft<br />

gegen den Verkäufer einen Freistellungsanspruch<br />

in Höhe der erforderlichen und angemessenen Kosten, sollte<br />

diese dennoch aufgrund etwaiger Altlasten in Anspruch genommen<br />

werden. In Bezug auf die Photovoltaikanlage gewährleistet<br />

die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co.<br />

KG als Verkäufer der Photovoltaikanlage insbesondere, dass<br />

keine Umstände bekannt sind, die auf den Marktwert oder<br />

87


die Nutzbarkeit der Anlage wesentlichen Einfluss haben<br />

könnten. Zudem haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft<br />

sämtliche Ansprüche den Kaufgegenstand betreffend, insbesondere<br />

alle Gewährleistungsansprüche aus dem Generalunternehmervertrag<br />

mit der Kutter GmbH & Co. KG bzw.<br />

sämtliche Ansprüche gegen sonstige Auftragnehmer aus den<br />

die jeweilige Photovoltaikanlage oder den jeweiligen Bauabschnitt<br />

betreffenden Werkverträgen an die Käufer abgetreten.<br />

Die Kutter GmbH & Co. KG verfügt über ein Kommanditkapital<br />

in Höhe von 250.100 EUR. Die Abtretung umfasst<br />

auch die Ansprüche gegen Subunternehmer, die der General<br />

unternehmer an die Verkäufer abgetreten hat.<br />

Hierbei verfügt der Grundstücksverkäufer, die Gaschler<br />

FMZ GmbH & Co. KG, über ein Kommanditkapital in Höhe<br />

von 10.000 EUR, der Verkäufer der Photovoltaikanlage,<br />

die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, über<br />

ein Kommanditkapital in Höhe von 15.000 EUR. Zudem<br />

steht die Gaschler Projektplanungs GmbH ebenfalls aufgrund<br />

der Übernahme einer selbständigen und verschuldensunabhängigen<br />

Garantie für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />

der Verkäufer ein. Hierbei haftet sie bei einem<br />

Stammkapital von 320.000 EUR bis zu einer Höhe von<br />

500.000 EUR.<br />

Die Gewährleistungsansprüche der Käufer gegen die Verkäufer<br />

unterliegen – für Sachmängel – grundsätzlich einer<br />

Verjährungsfrist von fünf Jahren, – für Rechtsmängel – einer<br />

Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährungsfristen<br />

hinsichtlich der jeweiligen Bauabschnitte bzw. der PV-Anlage<br />

beginnen mit der förmlichen Abnahme sämtlicher geschuldeten<br />

Ausführungsleistungen. Die Verjährungsfristen verlängern<br />

sich um weitere vier Monate, wenn die Käufer ihren Anspruch<br />

schriftlich vor Ablauf der Verjährungsfrist bei den Verkäufern<br />

anzeigen. Zudem ist die Fondsgesellschaft durch die Rücktrittsregelungen<br />

im Kaufvertrag ausreichend abgesichert. So<br />

steht der Fondsgesellschaft das Recht zu, vom Kaufvertrag<br />

zurückzutreten, wenn nicht bis zum 30.03.2012 für die Bauabschnitte<br />

1 + 2 sowie bis zum 30.09.2012 für die Bauabschnitte<br />

3 + 4 die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen erfüllt<br />

sind. Im Falle eines Rücktritts wird der Kaufvertrag rückabgewickelt,<br />

wobei die anfallenden Kosten gesamtschuld nerisch<br />

von den Verkäufern zu tragen sind.<br />

88<br />

12.4 Mietverträge<br />

Die Regelungen der Mietverträge sind in Abschnitt 8 „Die<br />

Mietverträge“ ausführlich beschrieben.<br />

12.5 Finanzierung<br />

12.5.1 Darlehensvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 27./28.07.2011 noch firmierend<br />

als KEWOS GmbH & Co. KG einen Darlehensvertrag<br />

über zehn Jahre mit der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />

AG, Hamburg, geschlossen. Der Dar le hensbetrag<br />

in Höhe von 20.000.000 EUR dient zur teilweisen<br />

Finanzierung des Erwerbs der Fondsimmobilie. Die Auszahlung<br />

des Darlehensbetrags erfolgt in zwei Auszahlungstranchen<br />

jeweils in Höhe von 10.000.000 EUR. Auszahlungsvoraussetzung<br />

für die Auszahlungstranche 1 ist insbesondere<br />

die Fertigstellung sowie die Vorlage der Abnahmeprotokolle<br />

für Bauabschnitt 1 + 2 an die Bank. Nach Valutierung der<br />

Auszahlungstranche 1 kann im Rahmen der Auszahlungstranche<br />

2, die an die Fertigstellung sowie die Vorlage der<br />

Abnahmeprotokolle für Bauabschnitt 3 + 4 gekoppelt ist, das<br />

Darlehen in Höhe von weiteren 10.000.000 EUR in Anspruch<br />

genommen werden. Der Darlehensbetrag wird über eine<br />

Laufzeit von 10 Jahren zum 31.08.2021 auf einen Restdarlehensstand<br />

von 18.916.632,85 EUR getilgt. Das Darlehen wurde<br />

planmäßig am 30.09.2011 in Höhe von 10.000.000 EUR<br />

ausgezahlt. Das Darlehen ist bis zum 30.06.2016 tilgungsfrei.<br />

Auf den jeweils nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens<br />

fällt mit dem 5. Monatsersten nach Unterzeichnung der<br />

Konditionenvereinbarung, also ab 01.12.2011, eine Bereitstellungsprovision<br />

in Höhe von 3,0 % p. a. an. Daneben erhält<br />

die Bank eine einmalige und bereits bei Vertragsunterzeichnung<br />

fällige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR.<br />

Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche<br />

der Bank aus dem Darlehensvertrag wurden die erworbe -<br />

nen Grundstücke mit Buchgrundschulden in Höhe von<br />

28.915.000 EUR belastet. Die eingetragenen Grundschulden<br />

übersteigen betragsmäßig das zu sichernde Darlehen. Aus<br />

diesem Grund wurde eine vom Verkäufer mitunterzeichnete<br />

Zweckvereinbarung geschlossen, die bestimmt, dass für<br />

die Besicherung der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft<br />

aus dem Darlehensvertrag vorerst nur die Flur-<br />

Nrn. 1735/2, 1735/13 und 1736/6 (Bauabschnitt 1 + 2) haften<br />

sollen. Die Bank hat sich in dieser Zweckerklärung verpflichtet,<br />

sich für ihre Forderungen gegen den Verkäufer nur aus<br />

den Flur-Nrn. 1736 und 1736/4 (Bauabschnitt 3 + 4) zu befriedigen<br />

bzw. die Grundschuld nur insoweit freihändig zu<br />

verwerten. Zudem hat die Fondsgesellschaft mit einem voll


streckbaren abstrakten Schuldversprechen die persönliche<br />

Haftung für den Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR übernommen.<br />

Zudem wurden die Mietzinsforderungen aus sämtlichen<br />

bzgl. des Beleihungsobjekts geschlossenen Mietverträgen<br />

an die Bank abgetreten. Weiter wurde vereinbart,<br />

dass der Bank jeweils halbjährlich zum 30.06. und zum<br />

31.12. („Stichtag“) – erstmals zum 30.06.2012 – die Einhaltung<br />

eines Kapitaldienstdeckungsgrads („Debt Service Cover<br />

Ratio“ – DSCR) von mindestens 130 % bezogen auf die Mieteinnahmen<br />

des Beleihungsobjekts nachzuweisen ist. Die<br />

DSCR gibt an, zu wie viel Prozent der gesamte Zins- und Tilgungsaufwand<br />

für den Berechnungszeitraum am Stichtag<br />

durch die zu erwartenden Nettomieteinnahmen gedeckt ist.<br />

Auf Basis der aktuellen Finanzierungsstruktur liegt die DSCR<br />

bei 252 % (per 30.06.2012). Auch bei Berücksichtigung der<br />

Tilgung liegt die DSCR bei über 200 %. Des Weiteren wird<br />

von der Bank jährlich zum 30.06. der LTV ermittelt. Der LTV<br />

beschreibt das Verhältnis des gesamten Schuldensaldos des<br />

Kredits zum aktuellen Marktwert des Beleihungsobjekts.<br />

Auf Basis einer vorläufigen Wertermittlung der Bank (kein<br />

Bewertungsgutachten) wurde der Marktwert des Beleihungsobjekts<br />

auf derzeit 35.100.000 EUR festgestellt. Bei Auszahlung<br />

des Darlehens darf der LTV 67 % nicht überschreiten.<br />

Zum 30.06.2017 reduziert sich der geschuldete LTV erstmals<br />

auf 66 %, ab dem 30.06.2020 weiter auf 64 %. Auf Basis der<br />

Wertermittlung der Bank liegt der LTV derzeit bei ca. 57 %.<br />

Verstöße der Fondsgesellschaft gegen die Vorgaben des<br />

DSCR und des LTV führen zu einer erhöhten Risikobewertung<br />

der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft.<br />

In diesem Fall ist entweder das Darlehen im Wege eines Full<br />

Cash Sweeps anteilig oder in einer Summe zurückzuführen<br />

(d. h. Verwendung sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung,<br />

was gleichzeitig eine Auszahlungssperre bedingt)<br />

oder (im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatzsicherheit<br />

durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die<br />

vereinbarte Relation widerhergestellt ist. Zusätzlich wären in<br />

diesem Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die<br />

Bank zu entrichten.<br />

12.5.2 Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />

Die Fondsgesellschaft hat zudem am 09.09.2011 mit der<br />

LANITA Verwaltung GmbH einen Rahmendarlehensvertrag<br />

geschlossen. Der Darlehensbetrag in Höhe des gesamten<br />

Zeichnungskapitals von 21.065.000 EUR dient der Fondsgesellschaft<br />

zur Zwischenfinanzierung des bei den Anlegern<br />

einzuwerbenden Eigenkapitals sowie zur Bildung einer Kapitalrücklage<br />

in der SAMERA Verwaltung GmbH zur Finanzierung<br />

des Kaufpreises für den Erwerb der Photovoltaikanlagen.<br />

Die Darlehensauszahlung erfolgt auf Anforderung<br />

der Fondsgesellschaft, wobei auch Teilauszahlungen möglich<br />

sind. Der Darlehensvertrag endet am 31.12.2012. Die<br />

Rückzahlung hat spätestens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen,<br />

ist aber jederzeit vor diesem Zeitpunkt möglich. Das Darlehen<br />

wird mit 6 % p. a. verzinst. Die LANITA Verwaltung GmbH<br />

ihrerseits refinanziert sich bei der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH.<br />

12.6 Gestattungsverträge PV-Anlage<br />

Der Grundstücksverkäufer, die Gaschler FMZ GmbH & Co.<br />

KG, und der Verkäufer der PV-Anlage, die FMZ Gaschler<br />

Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, haben am 05./06.04.2011<br />

über die auf Bauabschnitt 1 und 2 aufliegende PV-Anlage<br />

sowie am 18./19.07.2011 über die auf Bauabschnitt 4 aufliegende<br />

PV-Anlage unter Mitwirkung des Voreigentümers<br />

je einen Gestattungsvertrag über die Errichtung einer PV-<br />

Anlage geschlossen. Die beiden Gestattungsverträge ermöglichen<br />

es dem Verkäufer der PV-Anlagen, auf eigene Rechnung<br />

und eigene Gefahr auf den Dächern der Bauabschnitte<br />

1, 2 und 4 je eine PV-Anlage zu installieren und zu betreiben.<br />

Die Fondsgesellschaft und die SAMERA Verwaltung GmbH<br />

haben ihrerseits, jeweils aufschiebend bedingt auf den Übergang<br />

von Besitz, Nutzen und Lasten der Bauabschnitte 1<br />

und 2 einerseits und 4 andererseits einen entgeltlichen Gestattungsvertrag<br />

über die Installation und den Betrieb der<br />

genannten PV-Anlagen auf eigene Rechnung und Gefahr<br />

der SAMERA Verwaltung GmbH geschlossen. Dieser sieht<br />

eine entgeltliche Nutzung in Höhe von 22.058 EUR p. a. für<br />

die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für die auf<br />

Bau abschnitt 4 aufliegende PV-Anlage vor. Der Gestattungsvertrag<br />

hat eine ordentlich unkündbare Laufzeit bis zum<br />

31.12.2032. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat<br />

die SAMERA Verwaltung GmbH das Recht und die Pflicht,<br />

die PV-Anlage auf eigene Kosten abzubauen und das Gebäude<br />

in einen solchen ursprünglichen Zustand zu versetzen,<br />

wie es ohne die Montage der PV-Anlage gewesen wäre.<br />

Die SAMERA Verwaltung GmbH trägt sämtliche Kosten, die<br />

im Zusammenhang mit den Bau-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen<br />

der PV-Anlage zusammenhängen, sowie auch<br />

Kosten, die sich sonst noch aus diesem Vertrag während der<br />

Laufzeit ergeben. Auch die laufende Instandhaltung trägt die<br />

SAMERA Verwaltung GmbH.<br />

89


12.7 Property-Management-Vertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat mit der PropertyFirst GmbH, Bochum,<br />

einen Property-Management-Vertrag für das Fondsobjekt<br />

geschlossen. Die PropertyFirst GmbH verpflichtet<br />

sich zur Durchführung des Property-Managements für das<br />

Fondsobjekt nach immobilienwirtschaftlichen Grundsätzen.<br />

Zu den umfassenden Aufgaben der PropertyFirst GmbH<br />

zählen u. a. das Führen von Bankkonten, Instandsetzungsarbeiten,<br />

Mieterum- und -ausbauten, Erfassen von Daten,<br />

Informationen und Dokumenten. Insbesondere ist durch den<br />

Vertrag gewährleistet, dass den Mietern jederzeit kurzfristig<br />

ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die PropertyFirst<br />

GmbH erhält für ihre Leistungen eine einmalige Pauschalvergütung<br />

in Höhe von 3.000 EUR. Zudem erhält sie eine<br />

laufende Jahresvergütung in Höhe von 35.914 EUR. Diese<br />

Vergütung enthält nicht das Entgelt für optionale Sonderleistungen.<br />

Die PropertyFirst GmbH haftet bei fahrlässig verursachten<br />

Schäden bis zu einer Höhe von 10.000.000 EUR für<br />

Personen- und Sachschäden sowie bis zu einer Höhe von<br />

2.500.000 EUR für Vermögensschäden, wobei diese Deckungssummen<br />

mindestens zweimal jährlich zur Verfügung<br />

stehen müssen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit betragsmäßig<br />

unbeschränkt. Die PropertyFirst GmbH haftet<br />

in diesem Umfang auch für eventuell eingesetzte Erfüllungsgehilfen.<br />

Überdies stellt sie die Fondsgesellschaft von allen<br />

Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Vorschriften<br />

beruht, deren Einhaltung gemäß dem Property-Management-Vertrag<br />

durch die PropertyFirst GmbH sichergestellt<br />

werden müssen. Falls ein Dritter Schadensersatz- oder<br />

Regressansprüche direkt bei der PropertyFirst GmbH geltend<br />

macht, stellt die Fondsgesellschaft die PropertyFirst GmbH<br />

von solchen Ansprüchen frei, soweit diese den vereinbarten<br />

Haftungsumfang überschreiten.<br />

12.8 Die Projektverträge<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde von der <strong>LHI</strong><br />

Leasing GmbH entwickelt. Für die einzelnen Leistungen wurden<br />

folgende Verträge geschlossen.<br />

90<br />

12.8.1 Fondskonzeption<br />

Inhalt dieses Vertrags zwischen der Fondsgesellschaft und<br />

der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH sind die Erstellung der Fondskonzeption<br />

im weitesten Sinne, insbesondere die Ermittlung der<br />

wirtschaftlichen Grundlagen des Investitionsvorhabens, die<br />

Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans sowie<br />

von Prognoserechnungen und die Prospekterstellung. Für<br />

diese Leistungen erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH eine einmalige<br />

Vergütung in Höhe von 500.000 EUR zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit<br />

der Einwerbung des Zeichnungskapitals zum jeweiligen Beitrittstermin,<br />

spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012.<br />

12.8.2 Eigenkapitalbeschaffung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beauftragt,<br />

Kommanditkapital in Höhe von 21.065.000 EUR zuzuführen.<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH ist berechtigt, im Einvernehmen mit<br />

der Fondsgesellschaft ganz oder teilweise Pflichten und Rechte<br />

aus diesem Vertrag auf verschiedene deutsche Banken/<br />

Sparkassen sowie weitere geeignete Finanzdienstleister<br />

(Vertriebspartner) zu übertragen. Die <strong>LHI</strong> erhält eine Vergütung<br />

in Höhe von 5 % des gesamten vermittelten Kommanditkapitals<br />

zuzüglich des gesamten von der Fondsgesellschaft<br />

vereinnahmten Agios. Diese Zahlungen sind sukzessive<br />

mit der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen<br />

Beitrittstermin zu leisten, spätestens aber in voller Höhe am<br />

Ende der von der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />

Fondsgesellschaft bestimmten Platzierungsphase. Diese<br />

Vergütungen sind gemäß § 4 Nr. 8 f UStG umsatzsteuerfrei.<br />

12.8.3 Fremdkapitalbeschaffung<br />

Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beauftragt,<br />

ihr Fremdkapital zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie<br />

langfristiges Fremdkapital in Höhe von bis zu 45.000.000 EUR<br />

zu beschaffen bzw. zu vermitteln und alle in diesem Zusammenhang<br />

stehenden Leistungen gegenüber einer finanzierenden<br />

Bank oder Dritten durchzuführen, insbesondere die<br />

zu beschaffende Finanzierung laufend anzupassen. Dafür<br />

erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von<br />

300.000 EUR. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit<br />

der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen Beitrittszeitpunkt,<br />

spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012.<br />

Die Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. a UStG umsatzsteuerfrei.<br />

12.8.4 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des<br />

gesamten einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von


21.065.000 EUR abgegeben. Hierfür erhält sie eine Vergütung<br />

von 333.000 EUR, die spätestens am 31.12.2012 zur<br />

Zahlung fällig ist. Diese Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 g<br />

UStG umsatzsteuerfrei.<br />

12.8.5 Geschäftsbesorgungsverträge<br />

Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA<br />

Verwaltung GmbH haben in Ausübung ihres Rechts gemäß<br />

§ 9 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags der Fonds gesellschaft<br />

zur Einschaltung Dritter mit der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der gesellschafterbezogenen<br />

Verwaltung der Fondsgesellschaft abgeschlossen.<br />

Für ihre Leistungen erhält die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />

GmbH eine jährliche, erstmals am 30.12.2011 und<br />

danach jeweils am letzten Bankarbeitstag des Jahres fällige<br />

Vergütung in Höhe von 85 % der der LANITA Verwaltung<br />

GmbH und der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH nach<br />

dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zustehenden<br />

Ver gütung für die Übernahme der Geschäftsführung<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Ferner hat die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH mit der<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Verwaltung der Treuhandverhältnisse geschlossen.<br />

Zu den geschuldeten Leistungen gehören insbesondere<br />

die Beteiligung der Treugeber an der Willensbildung<br />

der Fondsgesellschaft, die Führung des Treuhandregisters,<br />

die Sicherung der Ausübung der Rechte der Treugeber, insbesondere<br />

die Bevollmächtigung zur Ausübung der Informations-<br />

und Kontrollrechte sowie die Verteilung des laufenden<br />

Ergebnisses auf die einzelnen Treugeber. Für ihre Leistungen<br />

erhält die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH eine jährliche,<br />

erstmals am 30.12.2011 und danach jeweils am letzten Bank -<br />

arbeitstag des Jahres fällige Vergütung in Höhe von 85 % der<br />

der Treuhandkommanditistin nach dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft zustehenden Vergütung für die laufende<br />

Verwaltung der Treuhand verhältnisse zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer.<br />

Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH die <strong>LHI</strong><br />

Leasing GmbH mittels Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt,<br />

das gesamte Vermögen, insbesondere alle Objekte,<br />

deren Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH obliegt,<br />

zu verwalten und alle Aufgaben zu erledigen, die zur Durchführung<br />

des Unternehmensgegenstandes und zur Erreichung<br />

des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die <strong>LHI</strong><br />

verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Maßnahmen mit<br />

der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu treffen. Für die<br />

Erfüllung der bezeichneten Aufgaben erhält die <strong>LHI</strong> eine jähr-<br />

liche Vergütung in Höhe von 8.000 EUR zzgl. gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Für Tätigkeiten, die über die laufende Verwaltung<br />

hinaus gehen und somit nicht von den vorgenannten<br />

Aufgaben umfasst sind, erhält die <strong>LHI</strong> eine Sondervergütung<br />

nach Absprache.<br />

12.9 Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an<br />

und unterwirft sich der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />

den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />

dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />

Anleger der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im<br />

Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zu richten und damit<br />

ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />

Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien<br />

nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />

der Prüfung ein Schiedsspruch der Ombudsperson. Nach<br />

der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft an einen Schlichtungsspruch<br />

der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />

5.000 EUR nicht übersteigt. Die Berechnung<br />

der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der<br />

von dem beschwerdeführenden Anleger geltend gemachten<br />

Forderung. Dies bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in<br />

einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson,<br />

die die Fondsgesellschaft verpflichtet, nachkommen muss<br />

und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />

nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />

höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung<br />

ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg<br />

zu beschreiten.<br />

91


13. Steuerliche Grundlagen<br />

13.1 Allgemeiner Hinweis<br />

Die nachfolgenden Ausführungen der steuerlichen Konsequenzen<br />

einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft fassen<br />

die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />

zusammen, die für eine in <strong>Deutschland</strong> unbeschränkt steuerpflichtige<br />

natürliche Person (Anleger), die ihre Beteiligung im<br />

Privatvermögen hält, von Bedeutung sein können. Sofern der<br />

Anleger die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder<br />

sich bspw. eine Kapitalgesellschaft an der Fondsgesellschaft<br />

beteiligen will, sollten die aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

resultierenden steuerlichen Auswirkungen unbedingt<br />

mit einem steuerlichen Berater vorab besprochen und<br />

geklärt werden.<br />

Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />

des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuerrechts,<br />

der zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Urteile der<br />

Finanzgerichte sowie der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung,<br />

sofern diese bekannt ist. Da nur die wesentlichen<br />

Grundlagen der steuerlichen Konzeption für eine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft dargestellt werden und<br />

nicht alle Details berücksichtigt werden können, die für einen<br />

an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger nach seiner besonderen<br />

steuerlichen Situation von Bedeutung sein können,<br />

wird dem Anleger empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />

Da sich die steuerlichen Rahmenbedingungen (Gesetze,<br />

Rechtsprechung oder Anwendung bestehender Vorschriften<br />

und Regelungen) in der Zukunft ändern können, kann die<br />

Wirtschaftlichkeit der eingegangenen Beteiligung beeinflusst<br />

werden. Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen<br />

Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

bleibt abschließend der Beurteilung der Finanzverwaltung,<br />

gegebenenfalls nach einer Betriebsprüfung, vorbehalten (siehe<br />

Abschnitt 4.2 „Steuerliche Risiken“).<br />

13.2 Einkommensbesteuerung der Anleger<br />

13.2.1 Fondsstruktur<br />

Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhandkommanditisten<br />

an einer Personengesellschaft in der Form einer GmbH<br />

& Co. KG (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft verwaltet<br />

die Fondsimmobilie durch langfristige Vermietung<br />

ohne gewerbliche Sonderleistungen. Die langfristige Finanzierung<br />

der Fondsimmobilie erfolgt durch Fremdkapital eines<br />

Kreditinstituts und Eigenkapital der Anleger und Gründungsgesellschafter.<br />

92<br />

Daneben hält die Fondsgesellschaft 85 % der Anteile an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH, die Eigentümerin und Betreiberin<br />

der auf dem Dach der Fondsimmobilie montierten PV-Anlage<br />

ist. Die SAMERA Verwaltung GmbH finanziert sich durch<br />

eine von der Fondsgesellschaft gebildete Kapitalrücklage.<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich einkommensteuerlich<br />

um eine transparent zu behandelnde Personengesellschaft,<br />

deren Einkünfte den Anlegern unmittelbar zugerechnet<br />

werden und von diesen unmittelbar zu versteuern sind.<br />

Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob und wann Auszahlungen<br />

(Entnahmen) vorgenommen werden, eine Besteuerung<br />

erfolgen kann.<br />

Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt entsprechend<br />

dem Trennungsprinzip selbst der Besteuerung mit Körperschaft-<br />

und Gewerbesteuer. Die nach diesen Ertragsteuern<br />

verbleibenden Gewinne können an die Fondsgesellschaft<br />

ausgeschüttet werden. Vorgesehen ist jedoch, bei liquiden<br />

Überschüssen zunächst die von der Fondsgesellschaft<br />

bei der SAMERA Verwaltung GmbH gebildete Kapitalrücklage<br />

zurückzuführen.<br />

Bestandteil des Beteiligungsangebots an der Fondsgesellschaft<br />

ist die Begründung eines Treuhandverhältnisses über<br />

die Anteile des Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-<br />

Verwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft. Die konzeptionell<br />

angestrebte Zurechnung der Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />

zum Treugeber (Anleger) setzt voraus, dass der<br />

Treugeber so gestellt ist wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter<br />

(beherrschende Stellung gegenüber dem Treuhänder)<br />

und dass der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung<br />

des Treugebers tätig ist. Der Prospektverantwortliche<br />

geht nach dem vorliegenden Beteiligungsangebot von der<br />

Erfüllung dieser Voraussetzungen aus. Insbesondere steht<br />

dem Treugeber ein halbjährliches Kündigungsrecht mit angemessener<br />

Frist zu, durch dessen Ausübung er die direkte<br />

Beteiligung als Kommanditist erlangt. Erhebliche wirtschaftliche<br />

Nachteile sind für den Treugeber mit der Auflösung des<br />

Treuhandverhältnisses nicht verbunden. Zu den Rechten<br />

des Treugebers im Einzelnen vgl. Abschnitt 12.2 „Rechtliche<br />

Grundlagen“. Die Vereinbarungen im Treuhandvertrag erfüllen<br />

somit die Voraussetzungen für die unmittelbare Zurechnung<br />

der originären Einkünfte der Fondsgesellschaft im Sinne<br />

des Treuhanderlasses (BMF-Schreiben vom 01.09.1994,<br />

BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte<br />

aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich auf Ebene<br />

der Anleger zu versteuern sind. Die Anleger erzielen über die<br />

Beteiligung an der steuerlich transparenten Fondsgesell-


schaft laufend Vermietungs- und gegebenenfalls Kapitaleinkünfte<br />

(vgl. folgenden Abschnitt).<br />

13.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />

aus Kapitalvermögen<br />

Aus einkommensteuerlicher Sicht ist die Fondsgesellschaft<br />

nach ihrer Konzeption nicht gewerblich im Sinne des § 15<br />

Abs. 2 EStG, sondern rein vermögensverwaltend tätig. Zwar<br />

kann die Vermietungstätigkeit der Fondsgesellschaft einen<br />

Gewerbebetrieb begründen, wenn zur bloßen Gebrauchsüberlassung<br />

der Immobilie gewerbliche Tätigkeiten (Sonderleistungen)<br />

in nicht unerheblichem Umfang hinzutreten. Die<br />

Vermietung von umfangreichem Grundbesitz und der damit<br />

verbundene administrative Aufwand begründen für sich genommen<br />

noch keinen Gewerbebetrieb. Typische Sonderleistungen,<br />

die als gewerbliche Betätigung angesehen werden<br />

können, stellen bspw. die Übernahme von Reinigungsarbeiten,<br />

die Überwachung durch Wachpersonal und die Übernahme<br />

von Reparatur- und Servicearbeiten dar. Derartige<br />

Sonderleistungen werden im vorliegenden Fall von der<br />

Fondsgesellschaft jedoch nicht erbracht, weshalb die Fondsgesellschaft<br />

durch die Vermietungstätigkeit keinen Gewerbebetrieb<br />

begründet.<br />

Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich auch nicht um<br />

eine gewerblich geprägte Personengesellschaft gemäß § 15<br />

Abs. 3 Nr. 2 EStG, da die LANITA Verwaltung GmbH als<br />

Kommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt und zugleich<br />

neben der Komplementärin zur Geschäftsführung der<br />

Fondsgesellschaft befugt und verpflichtet ist. Nach Auffassung<br />

der Finanzverwaltung ist es hierbei unerheblich, ob es<br />

sich bei dem zur Geschäftsführung befugten Kommanditisten<br />

um eine natürliche Person oder um eine Kapitalgesellschaft<br />

handelt (R 15.8 Abs. 6 S. 2 EStR 2008). Insofern wird die gewerbliche<br />

Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vermieden,<br />

weshalb die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende,<br />

gewerblich entprägte Personengesellschaft anzusehen ist.<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 einen notariellen<br />

Grundstückskaufvertrag über den Grundbesitz in <strong>Erding</strong><br />

geschlossen und hält 85 % der Geschäftsanteile an der<br />

SAMERA Verwaltung GmbH. Sie ist bzw. wird nach Maßgabe<br />

des Vollzugs des Grundstückskaufvertrags daher<br />

Eigentümerin dieser Vermögenswerte.<br />

Die von der SAMERA Verwaltung GmbH erzielten Einkünfte<br />

werden auf Grund des Trennungsprinzips nicht der Fondsgesellschaft<br />

zugerechnet. Vielmehr unterliegt die SAMERA<br />

Verwaltung GmbH als Kapitalgesellschaft der Körperschaft-<br />

und Gewerbesteuerpflicht und erzielt ausschließlich Einkünfte<br />

aus Gewerbebetrieb.<br />

Somit erzielt die Fondsgesellschaft aus der Vermietung des<br />

Grundbesitzes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />

im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Mieteinkünfte) und<br />

daneben in geringem Umfang aus der Anlage von liquiden<br />

Mitteln (Liquiditätsreserve) Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, R 21.2 Abs. 2 EStR 2008<br />

(Kapitaleinkünfte).<br />

Im Falle von Dividenden aus der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des<br />

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor (Kapitaleinkünfte). Rückzahlungsbeträge<br />

aus der Kapitalrücklage der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH unterliegen jedoch unter den Voraussetzungen der<br />

§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, § 27 KStG grundsätzlich nicht<br />

der Einkommensteuer (Beträge, die aus dem steuerlichen<br />

Einlagekonto als verwendet gelten), was dann entsprechend<br />

zu bescheinigen ist. In diesem Fall kommt eine Besteuerung<br />

des Anlegers allenfalls ausnahmsweise in Betracht. Dies ist<br />

der Fall, wenn der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre zu<br />

irgendeinem Zeitpunkt durchgerechnet mit mindestens 1 %<br />

am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH beteiligt<br />

war (dies entspricht einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

in Höhe von mehr als 260.000 EUR), so dass § 17<br />

EStG anwendbar ist, und sofern die Summe der Auszahlungen<br />

aus dem steuerlichen Einlagekonto die Höhe der Anschaffungskosten<br />

insgesamt übersteigt.<br />

13.2.3 Ermittlung der laufenden Einkünfte<br />

Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG sind die Einkünfte der<br />

Fondsgesellschaft im Wege einer Überschussrechnung der<br />

Einnahmen über die Werbungskosten zu erfassen. Für Kapitaleinkünfte<br />

ist allerdings ein Abzug von Werbungskosten<br />

über den Sparer-Pauschbetrag im Sinne des § 20 Abs. 9 EStG<br />

hinaus, der durch andere Kapitaleinkünfte des Anlegers bereits<br />

ausgeschöpft sein kann, grundsätzlich aus geschlossen<br />

(ausgenommen Sonderfall des § 32d Abs. 2 EStG).<br />

Insgesamt kommen dabei das Zufluss- und Abflussprinzip des<br />

§ 11 EStG zur Anwendung, weshalb Einnahmen und Werbungskosten<br />

abgesehen von den unten beschriebenen Abschreibungen<br />

grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu erfassen<br />

sind, in dem der Zufluss bzw. der Abfluss erfolgt. Dabei<br />

werden vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge als Einnahmen<br />

und abziehbare Vorsteuern sowie gezahlte Umsatzsteuerbeträge<br />

als Werbungskosten erfasst, so dass Umsatzsteuerbeträge<br />

im Ergebnis einen durchlaufenden Posten darstellen.<br />

93


Als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Mieteinkünfte<br />

sind gemäß § 8 EStG die erhaltenen Mieten und Mietnebenkosten<br />

anzusetzen.<br />

Als abziehbare Werbungskosten, die durch die Vermietungstätigkeit<br />

veranlasst sind, sind gemäß § 9 EStG vor allem die<br />

laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Zu diesen laufenden<br />

Ausgaben gehören insbesondere die Zinsen für die Zwischenfinanzierung<br />

des prospektierten Zeichnungskapitals,<br />

die Zinsen für die langfristige Fremdfinanzierung und die laufenden<br />

Gesellschafts- und Grundbesitzverwaltungs- sowie<br />

Unterhaltungskosten (z. B. Betriebskosten, laufende Instandhaltung<br />

und Instandsetzung, Verwalter- und Beraterkosten).<br />

Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören aber gemäß<br />

§ 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 lit. a) EStG auch<br />

die jährlichen Abschreibungen für die Gebäude und die<br />

Außenanlagen. Dabei werden die Gebäude mit 2 % p. a. und<br />

die Außenanlagen regelmäßig mit rund 5,3 % p. a. jeweils<br />

linear abgeschrieben. Der Anteil des Erwerbspreises und der<br />

Nebenkosten, der auf den Grund und Boden entfällt, darf<br />

nicht planmäßig abgeschrieben werden. Die steuerlich maßgebenden<br />

Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft zum<br />

Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie ergeben sich aus der<br />

Prognoserechnung. Diesen Anschaffungskosten liegen neben<br />

dem Kaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten (vor allem<br />

Grunderwerbsteuer und Notarkosten) zugrunde. Zudem sind<br />

in Übereinstimmung mit dem BMF-Schreiben vom 20.10.2003,<br />

BStBl. I 2003, S. 546 („5. Bauherrenerlass“) die dort für geschlossene<br />

Fonds unter Randnummer 33 ff. genannten<br />

fondsspezifischen Gebühren, die als Anschaffungskosten zu<br />

behandeln sind (hier: Kosten für Konzeption, Platzierungsgarantie,<br />

Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung) enthalten.<br />

Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen gehören die<br />

Zinsen für die Zwischenfinanzierung sowie die Bereitstellungsprovision<br />

des prospektierten Zeichnungskapitals, die<br />

langfristige Fremdfinanzierung und die Kreditbearbeitungsgebühren<br />

nicht hierzu, sondern sind bei Verausgabung als<br />

Werbungskosten abziehbar (5. Bauherrenerlass, Rd.Nr. 15).<br />

Diese Zinsen entfallen wie die Fremdfinanzierungszinsen<br />

auf den Zeitraum nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums<br />

an der Fondsimmobilie und stellen somit Vergütungen<br />

für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten<br />

dar (BFH-Urteile vom 27.07.2004, BStBl. II<br />

2004, S. 1002, vom 14.11.1989, BStBl. II 1990, S. 299 und<br />

vom 17.02.1981, BStBl. II 1981, S. 466; 5. Bauherrenerlass,<br />

Rd.Nr. 12).<br />

Die Anschaffungskosten sind auf die erworbenen Wirtschaftsgüter<br />

Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen auf-<br />

94<br />

zuteilen. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag teils anders<br />

aufgeteilt als in dem eingeholten Bewertungsgutachten. Die<br />

Prospektverantwortliche hält insoweit das Bewertungsgutachten<br />

für plausibel und maßgeblich und hat deshalb den<br />

Gesamtkaufpreis auf dieser Grundlage zugeordnet.<br />

Kosten für etwaige Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen<br />

und nachträgliche Herstellungskosten dürfen nicht sofort<br />

abgezogen, sondern nur im Wege der Abschreibungen der<br />

Gebäude oder Außenanlagen berücksichtigt werden.<br />

Die Vergütungen für die Komplementärin und für die geschäftsführende<br />

Kommanditistin der Fondsgesellschaft sowie<br />

die Vergütungen für den Treuhandkommanditisten wirken<br />

sich im Ergebnis ebenfalls wie Werbungskosten bei den Anlegern<br />

aus.<br />

Werbungskosten, die durch die Beteiligung an der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH oder durch die Anlage liquider Mittel veranlasst<br />

sind, dürfen wie eingangs erläutert nicht abgezogen<br />

werden. Die langfristige Fremdfinanzierung wurde ausschließlich<br />

für den Immobilienerwerb verwendet. Die laufende<br />

Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH wird auf<br />

eigene Kosten durch einen zwischen ihr und dem Geschäftsbesorger<br />

abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

abgedeckt. Somit fallen prognosegemäß keine nicht abziehbaren<br />

Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte an.<br />

Ausgaben des Anlegers, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />

mit seiner Beteiligung anfallen, wie zum Beispiel Beratungskosten<br />

für die Beteiligung oder Zinsen für eine etwaige<br />

Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung (Anteilsfinanzierung),<br />

von der im Übrigen abgeraten wird, stellen Sonderwerbungskosten<br />

dar. Sonderwerbungskosten können nur auf<br />

Ebene der Fondsgesellschaft im Rahmen der Ermittlung des<br />

steuerlichen Ergebnisses des Anlegers angesetzt werden.<br />

Die auf Ebene der Anleger ggf. jährlich anfallenden Sonderwerbungskosten<br />

sind grundsätzlich auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />

zu erklären und müssen dieser daher rechtzeitig<br />

bis zum 28.02. eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Eine<br />

separate Geltendmachung im persönlichen Einkommensteuerverfahren<br />

ist nicht möglich.<br />

Die gewerblichen Einkünfte der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

werden durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) ermittelt.<br />

Die SAMERA Verwaltung GmbH hat nach dem Gestattungsvertrag<br />

vom 20.09.2011 das rechtliche, zumindest aber wirtschaftliche<br />

Eigentum an der PV-Anlage und erzielt damit<br />

originär gewerbliche Einkünfte. Sie ist daher zur Abschrei-


ung der PV-Anlagen berechtigt. Dabei wird sie in der Steuerbilanz<br />

prognosegemäß auch die Sonderabschreibung in<br />

Höhe von 20 % gemäß § 7g Abs. 5 EStG für die bis 31.12.2011<br />

erworbenen PV-Anlagen in Anspruch nehmen.<br />

13.2.4 Verlustausgleichsbeschränkung gemäß §§ 15a<br />

und § 15b EStG<br />

Die Fondsgesellschaft qualifiziert sich nach Auffassung des<br />

Anbieters nicht als Steuerstundungsmodell im Sinne des<br />

§ 15b EStG. Das Betriebskonzept der Fondsgesellschaft ist<br />

ausschüttungsorientiert und nicht auf die Zuweisung von Verlusten<br />

ausgerichtet. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die<br />

Aussicht auf Wertsteigerung durch Veräußerung der Fondsimmobilie.<br />

Allerdings werden den Anlegern gemäß Prognoserechnung<br />

in der Anfangsphase der Investition negative<br />

steuerliche Ergebnisse zugewiesen. Das Verhältnis der prognostizierten<br />

Verluste zum konzeptionsgemäß aufzubringenden<br />

Eigenkapital übersteigt jedoch nicht die gesetzliche<br />

Grenze für schädliche Verlustzuweisungen von 10 %. Damit<br />

kommt das begrenzte Verlustabzugsverbot des § 15b EStG<br />

nicht zum Tragen.<br />

Nach der Prognoserechnung entstehen während der prognostizierten<br />

Beteiligungsdauer keine negativen Kapitalkonten<br />

der Kommanditisten, so dass die Verlustausgleichsbeschränkung<br />

des § 15a EStG keine Anwendung findet.<br />

13.2.5 Quellensteuerabzug und Abgeltungsteuer<br />

Die von der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Zinseinnahmen<br />

unterliegen beim Schuldner der Kapitalerträge (Kreditinstitut<br />

der Fondsgesellschaft, bei dem die Liquiditätsreserve<br />

angelegt ist) dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von<br />

25 % zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag. Im Falle<br />

der Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />

im Sinne des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG kann dieser Steuerabzug<br />

vermieden werden.<br />

Von den Dividenden der SAMERA Verwaltung GmbH ist<br />

grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von ebenfalls 25 %<br />

zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten.<br />

Das Gleiche gilt für Bezüge aus der in der Prognoserechung<br />

zugrunde gelegten Liquidation. Rückzahlungsbeträge aus<br />

der Kapitalrücklage bei der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

unterliegen jedoch mangels Steuerbarkeit nicht dem Kapitalertragsteuerabzug,<br />

soweit hierfür das so genannte steuerliche<br />

Einlagekonto als verwendet gilt. In diesem Fall hat die<br />

SAMERA Verwaltung GmbH die Verwendung des steuerlichen<br />

Einlagekontos nach amtlich vorgeschriebenem Muster<br />

zu bescheinigen.<br />

Der Quellensteuerabzug von Kapitaleinkünften stellt gemäß<br />

§ 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich die endgültige tarifliche<br />

Steuer für diese Einkünfte dar (Abgeltungsteuer). Im Hinblick<br />

auf die Kirchensteuer auf diese Kapitaleinkünfte besteht ein<br />

Wahlrecht des Anlegers, diese im Rahmen des Quellensteuerabzugs<br />

mitabführen zu lassen oder nicht (§ 51a Abs. 2c<br />

EStG).<br />

13.2.6 Veräußerung oder Liquidation<br />

Für die Anleger kann sich durch den Verkauf der Fondsimmobilie<br />

oder des Anteils an der Fondsgesellschaft ein steuerlich<br />

relevanter Veräußerungsgewinn ergeben. Der Fondsanteil an<br />

der Fondsgesellschaft stellt einkommensteuerrechtlich einen<br />

Anteil am gesamten Fondsvermögen, also insbesondere<br />

am Grundbesitz der Fondsgesellschaft, dar. Hinsichtlich der<br />

Veräußerung der Fondsimmobilie oder von Anteilen an der<br />

Fondsgesellschaft liegt daher immer eine anteilige Grundstücksveräußerung<br />

vor. Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich<br />

tätig oder geprägt ist und die Anleger ihre Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten,<br />

sind derartige Gewinne bei der Veräußerung der Fondsimmobilie<br />

bzw. von Anteilen an der Fondsgesellschaft nur dann<br />

steuerpflichtig, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft im<br />

Sinne des § 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG („Spekulationsgeschäft“)<br />

vorliegt. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt<br />

dann vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und<br />

Veräußerung der Immobilie oder der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />

nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ein Veräußerungsgewinn,<br />

der nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist<br />

erzielt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Aus diesem<br />

Grunde kann auch ein eventueller Veräußerungsverlust<br />

außerhalb dieser Frist in der Regel nicht verwertet werden.<br />

Veräußerungsverluste innerhalb dieser Frist werden mit Gewinnen<br />

aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben<br />

Kalenderjahres verrechnet. Darüber hinaus ist ein Rücktrag<br />

ins vorangegangene Kalenderjahr oder ein Vortrag in künftige<br />

Kalenderjahre zulässig, allerdings wiederum nur zum<br />

Ausgleich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />

(§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG).<br />

Die Veräußerung der Fondsimmobilie bedarf grundsätzlich<br />

eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafterversammlung<br />

der Fondsgesellschaft und ist innerhalb<br />

von zehn Jahren, gerechnet für Beitritte bis 31.12.2011,<br />

nicht beabsichtigt. Somit geht der Prospektverantwortliche in<br />

der Prognoserechnung des Anlegers von der Nichtbesteuerung<br />

des erwarteten Veräußerungsgewinns aus. Zu beachten<br />

ist insoweit, dass für nach dem 31.12.2011 beitretende<br />

Anleger die Zehnjahresfrist entsprechend später abläuft (§ 23<br />

95


Abs. 1 S. 4 EStG), so dass ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />

(Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten zuzüglich<br />

abgezogener Abschreibungen) bei diesen Anlegern zum<br />

persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden würde.<br />

Voraussetzung für die Nichtbesteuerung nach Ablauf der<br />

Zehnjahresfrist ist allerdings, dass kein gewerblicher Grundstückshandel<br />

begründet wird. Ein gewerblicher Grundstückshandel<br />

wird regelmäßig dann begründet, wenn ein Steuerpflichtiger<br />

innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke<br />

veräußert und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum<br />

von weniger als fünf Jahren liegt (Drei-Objekt-Grenze).<br />

Als Grundstücksveräußerung gilt dabei auch die Veräußerung<br />

einer Beteiligung an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft,<br />

wenn der Steuerpflichtige an dieser mit mindestens<br />

10 % beteiligt ist oder der Verkehrswert des Anteils an<br />

der Personengesellschaft oder der Verkehrswert des Anteils<br />

an dem veräußerten Grundstück bei einer Beteiligung von<br />

weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR beträgt. Hierbei ist<br />

es unerheblich, ob die Personengesellschaft gewerbliche<br />

Einkünfte erzielt oder nicht. Die Fondsimmobilie kann als<br />

eine aus mehreren Objekten im Sinne der Drei-Objekt-Grenze<br />

bestehende Immobilie angesehen werden.<br />

Sofern ein Anleger beabsichtigt, Grundstücke oder Beteiligungen<br />

an Grundstücksgesellschaften zu veräußern, sollte<br />

er die sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen<br />

unbedingt zuvor mit dem persönlichen Steuerberater erörtern.<br />

Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Anleger mit<br />

mindestens 10 % am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt<br />

ist oder in denen bei Beteiligung von weniger als 10 % der anteilig<br />

auf einen Anleger entfallende Verkehrswert der Fondsimmobilie<br />

oder der Beteiligung mehr als 250.000 EUR beträgt.<br />

Auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH realisierte Wertänderungen<br />

der PV-Anlage sind bei dieser im Rahmen<br />

der Bilanzierung stets zu berücksichtigen und können sich<br />

steuerlich nur dort auswirken.<br />

Bei Verkauf von Anteilen an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

durch die Fondsgesellschaft, oder mittelbar durch den Anleger<br />

im Falle des Verkaufs von Anteilen an der Fondsgesellschaft,<br />

kommt es gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unabhängig<br />

von der Haltefrist zur steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns<br />

oder -verlusts, der auf die GmbH-Anteile entfällt.<br />

Zudem werden Bezüge aus der in der Prognoserechnung<br />

zugrunde gelegten Auflösung (Liquidation) der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BMF-<br />

Schreiben vom 22.12.2009, BStBl I, 2010, 94, Rd.Nr. 63),<br />

96<br />

soweit diese das Stammkapital übersteigen und soweit nicht<br />

das so genannte steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27<br />

KStG als verwendet gilt. Ein solcher Gewinn unterliegt wie<br />

etwaige Dividenden der Abgeltungsteuer (siehe oben). Ergibt<br />

sich ein Verlust, darf dieser gemäß § 20 Abs. 6 EStG nur mit<br />

Kapitaleinkünften künftiger Kalenderjahre ausgeglichen werden.<br />

Sofern in den genannten Verkaufsfällen die mittel bare<br />

Beteiligung eines Anlegers an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />

durchgerechnet mindestens 1 % erreicht, liegen insoweit fiktiv<br />

gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 17 EStG vor, die ebenfalls<br />

unabhängig von der Haltefrist steuerlich erfasst werden,<br />

jedoch zu 60 % des individuellen Steuersatzes (Teileinkünfteverfahren<br />

gemäß § 3 Nr. 40 lit. c) und § 3c Abs. 2 EStG).<br />

13.3 Steuerliche Veranlagung<br />

Die Fondsgesellschaft ist kein Steuersubjekt und unterliegt<br />

daher nicht selbst der Einkommensbesteuerung. Steuerpflichtig<br />

sind vielmehr anteilig die einzelnen Anleger. Verfahrensrechtlich<br />

wird die Fondsgesellschaft jedoch als Einkünfteermittlungssubjekt<br />

behandelt. Die von der Fondsgesellschaft<br />

zugewiesenen Einkünfte werden im Rahmen der jährlichen<br />

Veranlagung der Anleger von Amts wegen steuerlich erfasst.<br />

Die Fondsgesellschaft ist dazu verpflichtet, jährlich Feststellungserklärungen<br />

über die Art und Höhe der erzielten Einkünfte<br />

sowie den Anteil des jeweiligen Anlegers abzugeben<br />

(einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung). Die anteiligen<br />

Einkünfte werden von dem für die Fondsgesellschaft<br />

zuständigen Finanzamt dem Wohnsitzfinanzamt des Anlegers<br />

automatisch verbindlich mitgeteilt.<br />

Sonderwerbungskosten des einzelnen Anlegers können<br />

nur im Rahmen des jeweiligen Feststellungsverfahrens bei<br />

der Fondsgesellschaft geltend gemacht und berücksichtigt<br />

werden. Der Anleger muss daher der Fondsgesellschaft seine<br />

Sonderwerbungskosten rechtzeitig bis zum 28.02. eines<br />

jeden Jahres mitteilen.<br />

Ehegatten werden grundsätzlich gemeinsam veranlagt. Der<br />

Einkommensteuertarif ist linear-progressiv ausgestaltet. Bei<br />

der Ermittlung der tariflichen Steuer wird ein Grundfreibetrag<br />

von 8.004 EUR (Alleinstehende) bzw. 16.008 EUR (Verheiratete)<br />

abgezogen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %<br />

und der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 250.001 EUR<br />

(Alleinstehende) bzw. 500.002 EUR (Verheiratete) 45 %.<br />

Gewinne der SAMERA Verwaltung GmbH werden mit einem<br />

Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % zuzüglich davon<br />

5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert. Etwaige steuerliche Ver-


luste können prinzipiell ins Vorjahr zurückgetragen oder in<br />

künftige Jahre unbegrenzt vorgetragen und unter Beachtung<br />

der Regeln zur Mindestgewinnbesteuerung mit entsprechenden<br />

Gewinnen ausgeglichen werden. Die anfallende Körperschaftsteuer<br />

auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH ist<br />

in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />

13.4 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer<br />

Die Schenkung bzw. Vererbung von Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />

kann mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer besteuert<br />

werden, da der Anleger als Schenker bzw. Erblasser<br />

annahmegemäß in <strong>Deutschland</strong> seinen Wohnsitz hat, § 2<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Da die<br />

Fondsgesellschaft nach einkommensteuerlichen Grundsätzen<br />

als nicht gewerbliche Personengesellschaft anzusehen<br />

ist, werden die einzelnen Wirtschaftsgüter und die Gesellschaftsschulden<br />

der Fondsgesellschaft den einzelnen Anlegern<br />

sowohl als Treugeber als auch als Direkt-Kommanditisten<br />

auch für Zwecke der Schenkung- oder Erbschaftsteuer<br />

anteilig zugerechnet. Die Bewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter<br />

und der Gesellschaftsschulden erfolgt jeweils<br />

mit dem anteiligen gemeinen Wert. Die Ermittlung des gemeinen<br />

Werts des Grundstücks erfolgt gemäß den Vorschriften<br />

des Bewertungsgesetzes (BewG) über die Bewertung<br />

von Grundstücken. Anteilige Gesellschaftsschulden kann der<br />

Erbe als Nachlassverbindlichkeiten in voller Höhe abziehen.<br />

Im Falle einer Schenkung soll im Vorgriff auf die Veröffentlichung<br />

der bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisungen dasselbe<br />

gelten (Gleichlautende Ländererlasse vom 20.05.2011,<br />

BStBl. I 2011, 562). Bisher konnten die anteiligen Gesellschaftsschulden<br />

nur nach den ungünstigeren Regeln für die<br />

gemischte Schenkung angerechnet werden (Gleichlautende<br />

Ländererlasse vom 25.6.2009, BStBl I 2009, 713, Zu § 10<br />

ErbStG).<br />

Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken werden die<br />

gemeinen Werte unter Berücksichtigung allgemeiner Bewertungsverfahren<br />

ermittelt. Grundvermögen ist dabei grundsätzlich<br />

mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen,<br />

der gemäß den Vorschriften der §§ 176 bis 197 BewG zu ermitteln<br />

ist. Der Steuerpflichtige kann jedoch, wie bisher auch,<br />

abweichend von dem sich aus den Bewertungsregeln ergebenden<br />

Wert, einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen<br />

(§ 198 BewG). Der gemeine Wert von bebauten Grundstücken<br />

wird grundsätzlich nach einem typisierenden Bewertungsverfahren<br />

ermittelt. Welches typisierende Bewertungsverfahren<br />

Anwendung findet, hängt grundsätzlich von der Art<br />

des Grundstücks ab. Für das im rechtlichen und im wirtschaft-<br />

lichen Eigentum der Fondsgesellschaft befindliche Grundstück<br />

findet grundsätzlich das Ertragswertverfahren Anwendung.<br />

Im Ertragswertverfahren sind grundsätzlich unter<br />

anderem Geschäftsgrundstücke, für die sich auf dem örtlichen<br />

Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, zu bewerten.<br />

Beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Gebäudes,<br />

der so genannte Gebäudeertragswert, getrennt vom<br />

Bodenwert auf Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Der Ertrag<br />

ergibt sich dabei aus der vereinbarten Jahresmiete abzüglich<br />

der für das Grundstück anfallenden Bewirtschaftungskosten.<br />

Das Ergebnis ist der so genannte Reinertrag des Grundstücks.<br />

Anschließend ist von diesem Reinertrag die so genannte<br />

Bodenwertverzinsung abzuziehen, indem der festgestellte<br />

Bodenwert mit einem durch das Bewertungsgesetz geregelten<br />

Liegenschaftszinssatz multipliziert wird. Das Ergebnis ist<br />

der so genannte Gebäudereinertrag, der wiederum mit einem<br />

Liegenschaftszinssatz zu multiplizieren ist. Dessen Höhe ergibt<br />

sich ebenfalls aus dem Bewertungsgesetz und richtet<br />

sich nach der Restnutzungsdauer der zu bewertenden Immobilie.<br />

Der so ermittelte Gebäudeertragswert ergibt zusammen<br />

mit dem Bodenwert den Ertragswert der Immobilie.<br />

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs für Zwecke<br />

der Erbschaftsteuer ist das von der Fondsgesellschaft aufgenommene<br />

Fremdkapital grundsätzlich in vollem Umfang<br />

abzugsfähig. Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gilt dies auch<br />

für vom Erblasser persönlich getragene Verbindlichkeiten<br />

zur Finanzierung seiner Beteiligung. Die zur Erbschaftsteuer<br />

gemachten Ausführungen gelten – wie eingangs dargestellt –<br />

nach aktueller Finanzverwaltungsansicht grundsätzlich auch<br />

für die Schenkungsteuer.<br />

Die besondere Bewertung bei Übertragung eines Treuhandverhältnisses<br />

durch den Treu geber nach dem koordinierten<br />

Ländererlass vom 28.06.2005 („Treuhanderlass“) hat die<br />

Finanzverwaltung wieder aufgegeben (Erlass des FinMin<br />

Bayern vom 16.09.2010), so dass insoweit keine Besonderheiten<br />

mehr zu beachten sind und sich keine Unterschiede<br />

im Vergleich zur Bewertung von Direktbeteiligungen ergeben.<br />

Für Zwecke der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen<br />

wird Ehegatten und Lebenspartnern seit dem 01.01.2009<br />

ein Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR gewährt. Für die<br />

Übertragung an Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 EUR,<br />

an Enkel 200.000 EUR. Für die übrigen Angehörigen der<br />

Steuerklasse 1 (z. B. Eltern des Erblassers) gilt ein Freibetrag<br />

von 100.000 EUR. Personen der Steuerklasse 2 (z. B.<br />

Geschwister) und der Steuerklasse 3 können persön liche<br />

Freibeträge in Höhe von 20.000 EUR geltend machen. Der<br />

97


Wert der Beteiligung abzüglich etwaiger Freibeträge (steuerpflichtiger<br />

Erwerb) ist abschließend mit dem individuellen<br />

Steuersatz des Erben bzw. Beschenkten zu versteuern.<br />

Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen oder Anteile an<br />

Kapitalgesellschaften finden auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />

keine Anwendung (hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung<br />

an der SAMERA Verwaltung GmbH müsste diese<br />

durchgerechnet 25 % übersteigen).<br />

Der Anbieter empfiehlt jedem Anleger, der seine Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft im Wege der Schenkung übertragen<br />

will, vorab die Expertise seines steuerlichen Beraters<br />

einzuholen.<br />

13.5 Andere Steuerarten<br />

13.5.1 Umsatzsteuer<br />

Die Fondsgesellschaft ist Unternehmerin im Sinne des<br />

Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG). Anders als im Bereich der<br />

Einkommensteuer ist im Bereich der Umsatzsteuer die<br />

Fondsgesellschaft selbst das Steuersubjekt.<br />

Der Leistungsort für die wesentlichen Umsätze (Vermietung<br />

der Fondsimmobilie) liegt in <strong>Deutschland</strong>. Die Vermietung<br />

von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.<br />

Auf die Umsatzsteuerbefreiung kann aber unter gesetzlich<br />

be stimmten Voraussetzungen verzichtet werden (Option zur<br />

Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG). Die Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />

führt einerseits dazu, dass für die Vermietungsleistungen<br />

Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden<br />

muss. Andererseits ermöglicht die Umsatzsteueroption<br />

aber auch den Abzug der Umsatzsteuer aus umsatzsteuerbelasteten<br />

Eingangsleistungen, die für Vermietungsleistungen<br />

verwendet werden sollen (Vorsteuerabzug gemäß § 15<br />

UStG). Daher hat die Fondsgesellschaft die beim Kauf der<br />

Fondsimmobilie angefallene Umsatzsteuer in voller Höhe<br />

als Vorsteuer abgezogen. Sofern der Vorsteuerabzug eines<br />

Anmeldungszeitraums die abzurechnende Umsatzsteuer<br />

übersteigt, erstattet das Finanzamt nach Überprüfung den<br />

Überhang an Vorsteuerbeträgen.<br />

Die Option zur Umsatzsteuerpflicht darf gemäß § 9 Abs. 1<br />

und 2 UStG jeweils ausgeübt werden, wenn der Mieter die<br />

Vermietungsleistung als Unternehmer für sein Unternehmen<br />

bezieht und in dem angemieteten Grundstücksteil ausschließlich<br />

solche Umsätze ausführt, die ihn zum vollen Vorsteuerabzug<br />

berechtigen („Abzugsumsätze“). Für die Beurteilung,<br />

ob eine Umsatzsteueroption zulässigerweise ausgeübt wur-<br />

98<br />

de oder nicht, beanstandet die Finanzverwaltung einen Anteil<br />

schädlicher Umsätze von bis zu 5 % nicht (Bagatellgrenze).<br />

Die Umsatzsteueroption führt insbesondere dann zu einer<br />

gewichtigen wirtschaftlichen Entlastung, wenn die anfallende<br />

Umsatzsteuer auf die Mietleistungen nach der Mietzinsklausel<br />

im jeweiligen Mietvertrag zusätzlich zur Miete abgerechnet<br />

werden darf. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen auf<br />

den Mieter überwälzt und die Eingangsleistungen für diese<br />

Mietumsätze werden ohne Umsatzsteuerbelastung bezogen.<br />

In der Investitionsphase (Grundstückserwerb), aber auch bei<br />

späteren Erhaltungsmaßnahmen fallen erhebliche Vorsteuerbeträge<br />

an.<br />

Daher macht die Fondsgesellschaft – wie bereits zuvor der<br />

Grundstücksverkäufer – von der Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />

stets Gebrauch, soweit dies gesetzlich zulässig ist und<br />

vereinbart mit den Mietern entsprechende Mietzinsklauseln.<br />

Somit erhält sie auch das Recht zum Vorsteuerabzug. Insoweit<br />

berechnet die Fondsgesellschaft Umsatzsteuer auf die<br />

vereinbarten Mieten und Nebenkosten und führt diese nach<br />

Abzug der abziehbaren Vorsteuerbeträge an das zuständige<br />

Finanzamt ab.<br />

Der Anbieter erwartet nach der Prognoserechnung , dass der<br />

Verkauf der Fondsimmobilie unter Fortführung der Mietverhältnisse<br />

vom Erwerber als Geschäftsveräußerung im Ganzen<br />

nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegt.<br />

Andernfalls wird der Anbieter, unter Berücksichtigung der<br />

Vorgaben der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 3<br />

UStAE), für den prognostizierten Verkauf der Fondsimmobilie<br />

zulässigerweise, von der Umsatzsteueroption Gebrauch<br />

machen, so dass der Verkauf der Fondsimmobilie dann Umsatzsteuer<br />

auslöst, die jedoch gegenüber dem Finanzamt<br />

vom Erwerber geschuldet wird (Wechsel der Steuerschuld<br />

gemäß § 13b UStG). In beiden Fällen (Geschäftsveräußerung<br />

im Ganzen oder Umsatzsteueroption) kommt es ungeachtet<br />

der Einhaltung des zehnjährigen Berichtigungszeitraums<br />

nicht zur Rückzahlungspflicht der Fondsgesellschaft<br />

hinsichtlich abgezogener Vorsteuer beträge gemäß § 15a<br />

UStG (Vorsteuerberichtigung). Daher wird das Verkaufsszenario<br />

in der Prognoserechnung umsatzsteuerneutral dargestellt.<br />

Zinserträge aus der Anlage liquider Mittel werden umsatzsteuerfrei<br />

vereinnahmt (§ 4 Nr. 8 lit. d UStG).


Rückzahlungsbeträge aus der Kapitalrücklage der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH und etwaige Dividenden unterliegen mangels<br />

Leistungsaustausch nicht der Umsatzsteuer. Das gilt<br />

auch für einen etwaigen Liquidationserlös. Der im Fall der<br />

Veräußerung von Anteilen an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH erzielte Veräußerungserlös ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. f<br />

UStG umsatzsteuerbefreit. Aufgrund der Art der Fondsimmobilie<br />

und der vorgesehenen Vermietung an Mieter mit stets<br />

umsatzsteuerpflichtigen Einzelhandelsumsätzen, also der<br />

Absicht zur ausschließlichen Verwendung für Abzugsumsätze,<br />

geht der Anbieter von der zulässigen Ausübung der Umsatzsteueroption<br />

für sämtliche Mieter und infolgedessen vom<br />

vollen Vorsteuerabzugsrecht der Fondsgesellschaft hinsichtlich<br />

der hierfür bezogenen Eingangsleistungen aus.<br />

Das Recht zum Vorsteuerabzug besteht grundsätzlich auch<br />

hinsichtlich der an die Fondsgesellschaft mit Umsatzsteuer<br />

berechneten Vergütungen für Leistungen, die nicht in unmittelbarem<br />

Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb oder<br />

der Grundstücksvermietung stehen (z. B. Vergütung für Konzeption<br />

sowie laufende Geschäftsführung der Fondsgesellschaft).<br />

Die Vergütungen für die Vermittlung von Fremd- und<br />

Eigenkapital sowie für die Platzierungsgarantie sind von<br />

der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 8 lit. a, f, g UStG). Insoweit<br />

fallen auch keine Vorsteuerbeträge an.<br />

Der Vorsteuerabzug kann insoweit eingeschränkt sein, wie<br />

umsatzsteuerbelastete Eingangsleistungen als nicht für das<br />

Vermietungsunternehmen oder für umsatzsteuerfreie Umsätze<br />

der Fondsgesellschaft bezogen anzusehen sind. Nach<br />

Ansicht des Anbieters betrifft dies einen untergeordneten Anteil<br />

an der Vergütung für die laufende Geschäftsführung, der<br />

sich direkt auf die einkommensteuerlichen Belange des Anlegers<br />

bezieht (vor allem Feststellungserklärung und Ergebnismitteilung).<br />

Dagegen sollten von den allgemeinen Kosten der<br />

Fondsgesellschaft diejenigen für miet- oder gesellschaftsrechtliche<br />

Angelegenheiten, Buchführung, Jahresabschluss<br />

und steuerliche Gewinnermittlung sowie zur Erfüllung der<br />

umsatzsteuerlichen Pflichten zum Unternehmen und zu den<br />

Abzugsumsätzen der Fondsgesellschaft rechnen und somit<br />

den vollen Vorsteuerabzug ermöglichen. Dies dürfte auch für<br />

die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten gelten.<br />

Das bloße Halten der Anteile an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH gehört prinzipiell zum nichtunternehmerischen Bereich.<br />

Allerdings erbringt die Fondsgesellschaft gegenüber<br />

der SAMERA Verwaltung GmbH auf Dauer umsatzsteuerpflichtige<br />

Leistungen in Form der Nutzungsüberlassung der<br />

Dachflächen. Insofern lässt sich vertreten, dass die Beteiligung<br />

ausnahmsweise zum unternehmerischen Bereich der<br />

Fondsgesellschaft gehört. Jedenfalls fallen erwartungsgemäß<br />

keine dem Beteiligungsbereich direkt zurechenbaren<br />

Eingangsleistungen an, so dass der Anbieter insoweit nicht<br />

mit einem Ausschluss vom Vorsteuerabzug rechnet.<br />

Sofern sich die umsatzsteuerlichen Verhältnisse für den Vorsteuerabzug<br />

innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums<br />

ändern, sind gemäß § 15a UStG Vorsteuerbeträge<br />

insgesamt oder anteilig zurückzuzahlen. Dies wäre vor allem<br />

dann gegeben, wenn innerhalb dieses Zeitraums entgegen<br />

der Erwartung des Anbieters und der genehmigten Nutzung<br />

der Fondsimmobilie eine Mietfläche für Umsätze verwendet<br />

werden würde, die den Vorsteuerabzug ganz oder – jenseits<br />

der Bagatellgrenze – teilweise ausschließen (z. B. Büronutzung<br />

durch eine Behörde). Ebenso würde der Verkauf der<br />

Fondsimmobilie oder eines Teils davon im Berichtigungszeitraum<br />

ohne Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1a UStG und ohne<br />

Umsatzsteueroption die Rückzahlungspflicht für abgezogene<br />

Vorsteuern begründen. Leerstehende Flächen stellen keine<br />

schädliche Verwendung dar.<br />

13.5.2 Gewerbesteuer<br />

Die Fondsgesellschaft betreibt als rein vermögensverwaltende,<br />

gewerblich entprägte Personengesellschaft kein Gewerbe<br />

im steuerlichen Sinne und unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer.<br />

Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt dagegen als Gewerbebetrieb<br />

kraft Rechtsform, der bereits aufgrund seines<br />

Geschäftsleitungsortes in Pullach im Inland betrieben wird,<br />

der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Als Gewerbeertrag ist gemäß<br />

§ 7 GewStG bei der SAMERA Verwaltung GmbH der<br />

durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) auch für Zwecke der<br />

Körperschaftsteuer ermittelte Gewinn zugrunde zu legen, der<br />

um Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG und Kürzungen<br />

gemäß § 9 GewStG modifiziert wird. Der Anbieter erwartet<br />

prognosegemäß nicht die Anwendbarkeit solcher Modifikationen<br />

(Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR nach § 8 Nr. 1<br />

GewStG ist berücksichtigt). Zur Berechnung der Gewerbesteuer<br />

wird somit prinzipiell der körperschaftsteuerpflichtige<br />

Gewinn der SAMERA Verwaltung GmbH mit der Gewerbesteuermesszahl<br />

in Höhe von 3,5 % und dem Hebesatz der<br />

nach Meinung des Anbieters allein hebeberechtigten Geschäftsleitungsgemeinde<br />

Pullach in Höhe von 260 % multipliziert.<br />

Eine etwa anfallende Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe<br />

abgezogen werden (§ 4 Abs. 5b EStG). Damit<br />

ergibt sich eine effektive Belastung mit Gewerbesteuer von<br />

9,1 % des steuerlichen Gewinns der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH. Sofern die PV-Anlage als Betriebsstätte im Sinne des<br />

99


§ 12 AO anzusehen ist, entfallen hierauf im Rahmen der<br />

nach § 28 GewStG durchzuführenden Zerlegung jedenfalls<br />

keine Arbeitslöhne (analog H 28.1 „Auslieferungslager“<br />

GewStH 2009).<br />

In der Prognoserechnung für die SAMERA Verwaltung GmbH<br />

ist die Gewerbesteuer berücksichtigt, soweit sie prognosegemäß<br />

anfällt.<br />

13.5.3 Grunderwerbsteuer<br />

Der Erwerb der im Bundesland Bayern belegenen Fondsimmobilie<br />

durch die Fondsgesellschaft unterlag der Grunderwerbsteuer<br />

in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises, der auch<br />

die Gebäudeherstellung abdeckt. Diese Grunderwerbsteuer<br />

wurde als Anschaffungsnebenkosten anteilig auf die erworbenen<br />

Wirtschaftsgüter Grund und Boden, Gebäude und<br />

Außenanlagen aktiviert.<br />

Der Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft unterliegt nach<br />

Ansicht des Anbieters nicht der Grunderwerbsteuer, da im<br />

Zuge der Platzierung nicht mindestens 95 % der Anteile am<br />

Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.<br />

Vielmehr bleibt die Gründungsgesellschafterin LANITA Verwaltung<br />

GmbH (Altgesellschafter im grunderwerbsteuerlichen<br />

Sinne) mit mehr als 5 % am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />

beteiligt, so dass § 1 Abs. 2a GrEStG prognosegemäß nicht<br />

zur Anwendung gelangt. Auch die Anwendung des § 1 Abs. 3<br />

GrEStG scheidet prognosegemäß aus, da der Anbieter nicht<br />

erwartet, dass ein Anleger oder die Altgesellschafter mindestens<br />

95 % der Anteile an der Fondsgesellschaft auf sich vereinigen.<br />

13.5.4 Grundsteuer<br />

Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes unterliegt<br />

der Grundsteuer, wobei die Grundsteuer bei der Ermittlung<br />

der Vermietungseinkünfte als Werbungskoten voll abgezogen<br />

werden kann. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist<br />

der so genannte Einheitswert mit einer Steuermesszahl in<br />

Höhe von 3,5 ‰ zu multiplizieren. Der so ermittelte Steuermessbetrag<br />

ist mit einem Hebesatz zu multiplizieren, der<br />

von der Belegenheitsgemeinde <strong>Erding</strong> festgesetzt wird. Der<br />

Hebe satz beträgt 300 %, so dass sich im Ergebnis eine<br />

jährliche Grundsteuer in Höhe von 1,05 % des Einheitswerts<br />

ergibt.<br />

100<br />

13.6 Steuerlicher Vorbehalt<br />

Das steuerliche Konzept der Fondsgestaltung basiert auf<br />

den bei Prospektaufstellung gültigen Steuergesetzen sowie<br />

den bis jetzt veröffentlichten Urteilen der Finanzgerichte. Die<br />

Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung zu einzelnen<br />

Themenkreisen sind so weit wie in diesem Rahmen möglich<br />

und adäquat berücksichtigt.<br />

Abweichende steuerliche Folgen können sich u. a. dann ergeben,<br />

wenn die gesetzlichen Regelungen, die Verwaltungspraxis<br />

oder die Rechtsprechung geändert werden. Andere<br />

steuerliche Folgen als prospektiert können sich auch dann<br />

ergeben, wenn der Anleger seine Beteiligung im Betriebsvermögen<br />

hält oder fremdfinanziert.<br />

Schließlich weist der Anbieter darauf hin, dass die endgültige<br />

Anerkennung der steuerlichen Folgen einer Beteiligung an<br />

der Fondsgesellschaft erst durch die jeweilige endgültige Veranlagung,<br />

ggf. nach Betriebsprüfung, erfolgt.<br />

Die vom Anbieter prognostizierten Ergebnisse können nicht<br />

garantiert werden.<br />

Der Anbieter weist auf die Risiken dieser Vermögensanlage<br />

unter steuerlichen Gesichtspunkten hin (siehe Abschnitt 4.2<br />

„Steuerliche Risiken“).


101


14. Die Vertragspartner<br />

14.1 Anbieter/Konzeption/Eigenkapitalbeschaffung/<br />

Platzierungsgarant/Fremdkapitalbeschaffung<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 46591<br />

Gesellschaftskapital<br />

40 Mio. EUR<br />

Gesellschafter<br />

Landesbank Baden-Württemberg<br />

(51 % mittelbar)<br />

Norddeutsche Landesbank – Girozentrale<br />

(49 %, davon 6 % unmittelbar)<br />

Geschäftsführer<br />

Oliver Porr, München<br />

Robert Soethe, Rain<br />

Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />

14.2 Emittent/Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRA 96165<br />

Gesellschaftskapital<br />

22.200.000 EUR<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH (vgl. 14.3)<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

LANITA Verwaltung GmbH (vgl. 14.4)<br />

Kommanditisten<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH (vgl. 14.5)<br />

102<br />

14.3 Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 174774<br />

Stammkapital<br />

25.000 EUR<br />

Gesellschafter<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (49 %),<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (15 %)<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (36 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Peter Kober, München<br />

Christian Goldbrunner, Penzberg<br />

Oliver Porr, München<br />

14.4 Geschäftsführende Kommanditistin<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

LANITA Verwaltung GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 184087<br />

Stammkapital<br />

25.000 EUR<br />

Gesellschafter<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (49 %),<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München<br />

(15 %)<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (36 %)


Geschäftsführer<br />

Robert Soethe, Rain<br />

Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />

14.5 Treuhandkommanditist<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 58960<br />

Stammkapital<br />

130.000 EUR<br />

Gesellschafter<br />

<strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (100 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Franz-Georg Schmidt, Neufahrn<br />

Dietrich von Buttlar, Pullach<br />

14.6 Anlegerbetreuung/Geschäftsbesorgung<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 95484<br />

Stammkapital<br />

50.000 EUR<br />

Gesellschafter<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (49 %),<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München (51 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Oliver Porr, München<br />

Helmut Pütz, Gräfelfing<br />

Klaus Murmann, Bad Feilnbach<br />

14.7 Eigentümerin der PV-Anlage<br />

Firma, Sitz, Anschrift<br />

SAMERA Verwaltung GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />

Landkreis München<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 192629<br />

Stammkapital<br />

25.000 EUR<br />

Gesellschafter<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />

<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG (85 %)<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH (15 %)<br />

Geschäftsführer<br />

Manfred Guske, Tutzing<br />

Walter Kiehl, München<br />

14.8 Verflechtungen über die Angaben nach § 12 Abs. 2<br />

VermVerkProspV hinaus<br />

Herr Peter Kober ist auch Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />

GmbH sowie Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH und der <strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5). Herr<br />

Christian Goldbrunner ist auch Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH. Helmut Pütz ist Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, der<br />

<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH und der <strong>LHI</strong> Beteiligungs<br />

Holding GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Franz-Georg<br />

Schmidt ist Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH und Geschäftsführer<br />

der <strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH (vgl. 14.3 und<br />

14.4). Herr Oliver Porr und Herr Robert Soethe sind auch<br />

Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5).<br />

Herr Klaus Murmann ist auch Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />

GmbH und Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />

GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Manfred Guske und Herr<br />

Walter Kiehl sind auch Prokuristen der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH.<br />

103


15. Leitfaden zur Zeichnung/<br />

Verantwortlichkeits erklärung<br />

Beitrittserklärung<br />

Wenn Sie sich an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG beteiligen<br />

möchten, füllen Sie bitte die mit Ihrer Unterschrift versehene<br />

Beitrittserklärung vollständig aus und senden Sie sie an die<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />

Postfach 212<br />

82043 Pullach.<br />

Wenn Ihre vollständigen Beitrittsunterlagen bei der <strong>LHI</strong><br />

Fondsverwaltung GmbH eingegangen sind und kein Ausschlussgrund<br />

für Ihre Beteiligung vorliegt, geht Ihnen die durch<br />

die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH unterzeichnete Annahmeerklärung<br />

durch die vom Treuhandkommanditisten bevollmächtigte<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH zu. Mit dieser Annahme<br />

wird Ihr Beitritt auch ohne Zugang der Annahmeerklärung<br />

bei Ihnen wirksam. In der Annahmeerklärung werden Sie<br />

gesondert auf den Fälligkeitstermin Ihrer Einlage hingewiesen.<br />

Die Einlage ist zzgl. Agio fünf Bankarbeitstage vor dem<br />

jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig.<br />

Wir bitten Sie, den Betrag zum Lastschrifteinzug auf Ihrem<br />

Konto bereitzustellen. Die Beitrittserklärung beinhaltet eine<br />

entsprechende Einzugsermächtigung.<br />

Bitte geben Sie auf der Beitrittserklärung als Kontonummer<br />

eine zum Lastschrifteinzug zugelassene Kontoverbindung an<br />

(von einem Spar-, Festgeld- oder Depotkonto ist kein Lastschrifteinzug<br />

möglich).<br />

104<br />

Checkliste zur Zeichnung<br />

Diese Checkliste ermöglicht Ihnen, schnell zu überprüfen, ob<br />

Sie alle für Ihre Zeichnung erforderlichen Angaben gemacht<br />

haben und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.<br />

Folgende Unterlage liegt diesem Verkaufsprospekt bei:<br />

Beitrittserklärung:<br />

Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben (zwei Unterschriften<br />

sind von Ihnen zu tätigen: Beitritts- und Empfangsbestätigung<br />

des Prospekts), die Legitimationsdaten sind vom<br />

Vermittler mit Stempel samt ladungsfähiger Anschrift und<br />

rechtsverbindlichen Unter schriften zu bestätigen.<br />

Ferner ist eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Hierzu<br />

bitte eine gut lesbare Kopie (Vorder- und Rückseite) eines<br />

gültigen Personalausweises oder Reisepasses, versehen mit<br />

Stempel und rechtsverbindlichen Unterschriften durch den<br />

Vermittler mit dessen Vermerk, dass die Kopie mit dem Original<br />

übereinstimmt, den Zeichnungsunterlagen beifügen.


Verantwortlichkeitserklärung/Angabenvorbehalt<br />

Der Anbieter <strong>LHI</strong> Leasing GmbH übernimmt die Verantwortung<br />

für den gesamten Inhalt dieses Verkaufsprospekts.<br />

Nach dem Wissen der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH sind die in diesem<br />

Verkaufsprospekt gemachten Angaben richtig; es sind keine<br />

wesentlichen Umstände ausgelassen.<br />

Für den Inhalt dieses Prospekts sind die bis zum Prospektaufstellungsdatum<br />

bekannten oder dem Prospektverantwortlichen<br />

erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben<br />

und Berechnungen in diesem Prospekt wurden mit großer<br />

Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen<br />

dem Stand zum Zeitpunkt des Prospektaufstellungsdatums.<br />

Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse<br />

und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Anleger kann<br />

jedoch nicht übernommen werden. Alle mit der Konzeption,<br />

Prüfung und Durchführung des Angebots beauftragten Personen<br />

und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit berufsüblicher<br />

Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen.<br />

Gegenüber den Gesellschaftern haften sie jedoch nur<br />

bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen<br />

obliegenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung beschränkt sich<br />

auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Dies gilt nicht<br />

für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />

oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder<br />

Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten.<br />

Die im Prospekt gemachten Angaben sollen nach Ansicht<br />

des Prospektverantwortlichen den Anlegern eine wahre und<br />

vollständige Information über die Vermögensanlage ermöglichen.<br />

Der Prospektverantwortliche hat bei der Prospektaufstellung<br />

im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die<br />

Anforderungen an die Prospekte von Vermögensanlagen<br />

beachtet. Er versichert, insbesondere im Hinblick auf § 264a<br />

StGB nach bestem Wissen und Gewissen über erhebliche<br />

Umstände, die für die Entscheidung über eine Beteiligung an<br />

dieser Gesellschaft von Bedeutung sind, keine unrichtigen<br />

Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen<br />

zu haben.<br />

Soweit der Prospektverantwortliche Aussagen in diesem Prospekt<br />

nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder hierzu nicht in<br />

der Lage war, hat er sich ausgewiesener Berufsträger und<br />

Berufsgruppen bedient.<br />

Prospektaufstellungsdatum:<br />

Pullach i. Isartal, 07. Oktober 2011<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal)<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal<br />

Oliver Porr<br />

Geschäftsführer<br />

Robert Soethe<br />

Geschäftsführer<br />

Heimo Koch<br />

Geschäftsführer<br />

105


16. Anhang<br />

16.1 Gesellschaftsvertrag<br />

§ 1<br />

Name und Sitz<br />

1. Die Firma der am 29.09.2010 unter der Firma KEWOS<br />

GmbH & Co. KG gegründeten Kommanditgesellschaft lautet:<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

2. Der Sitz der Gesellschaft ist Pullach. Die Geschäftsadresse<br />

der Gesellschaft ist: Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i.<br />

Isartal.<br />

§ 2<br />

Unternehmensgegenstand<br />

1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />

Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />

und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />

Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und<br />

der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der<br />

Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />

der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen<br />

(„PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger Liquidität.<br />

2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und<br />

Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />

zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen<br />

oder dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst<br />

vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />

3. Geschäfte gemäß § 34 c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher<br />

Genehmigung bedürfen, werden nicht getätigt.<br />

§ 3<br />

Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftsummen<br />

1. An der Gesellschaft sind beteiligt:<br />

106<br />

a) Als persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />

mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />

(„Komplementärin“)<br />

Die Komplementärin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft<br />

beteiligt. Sie leistet keine Einlage.<br />

b) Als geschäftsführende Kommanditistin:<br />

LANITA Verwaltung GmbH<br />

mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />

(„geschäftsführende Kommanditistin“)<br />

mit einer Pflichteinlage von nominal 1.135.000 EUR<br />

Für die geschäftsführende Kommanditistin wird im Handelsregister<br />

als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 11.350 EUR<br />

eingetragen.<br />

c) Als weitere Kommanditistin:<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />

(„Treuhandkommanditist“)<br />

mit einer Pflichteinlage von nominal 21.065.000 EUR<br />

Für den Treuhandkommanditisten wird im Handelsregister<br />

als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 2.106.500 EUR eingetragen.<br />

Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, über seine Kommanditbeteiligung<br />

im Ganzen oder in Teilbeträgen mit einer<br />

Vielzahl von Investoren („Investoren“) gesonderte Vereinbarungen<br />

(„Treuhandvertrag“) abzuschließen, gemäß denen<br />

er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber seine<br />

Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und verwaltet.<br />

Der jeweilige Investor wird durch Abschluss des Treuhandvertrags<br />

Treugeber.<br />

2. Gesellschaftskapital<br />

a) Das Gesellschaftskapital beträgt<br />

22.200.000 EUR<br />

b) Die Haftsumme beträgt<br />

2.117.850 EUR<br />

Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe der Pflichteinlagen.<br />

3. Die Pflichteinlage der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

ist auf Anforderung der Komplementärin zur Einzahlung fällig.<br />

Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten ist noch<br />

nicht einbezahlt.<br />

§ 4<br />

Investorenbeteiligung<br />

1. Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, bis einschließlich<br />

zum 31.12.2012 („Platzierungsphase“) zur Finanzierung der


zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geplanten Investitionen<br />

der Gesellschaft über seine Kommanditbeteiligung einen<br />

oder mehrere Treuhandverträge abzuschließen, gemäß denen<br />

er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber<br />

seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und<br />

verwaltet. Die Beteiligung von Investoren als Treugeber kann<br />

zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu jedem<br />

Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzelheiten ergeben<br />

sich aus dem Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags<br />

zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />

den einzelnen Investoren („Beitrittserklärung“). Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu<br />

verlängern. Dem Abschluss von Treuhandverträgen über die<br />

Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten stimmen<br />

sämtliche derzeitigen Gesellschafter bereits jetzt unwiderruflich<br />

zu.<br />

2. Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem<br />

Treuhandkommanditisten und den Treugebern ist der Treuhandvertrag,<br />

der auf einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

Bezug nimmt, die Bestimmungen der Beitrittserklärung<br />

sowie ergänzend dieser Gesellschaftsvertrag.<br />

Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und gegenüber<br />

der Gesellschaft sind die Treugeber wie Kommanditisten<br />

der Gesellschaft zu behandeln.<br />

3. Mit Abschluss des jeweiligen Treuhandvertrags entstehen<br />

Zahlungsansprüche des Treuhandkommanditisten gegen<br />

den jeweiligen Treugeber. Die Ansprüche des Treuhandkommanditisten<br />

gegen die jeweiligen Treugeber ergeben sich<br />

aus den Bestimmungen der Beitrittserklärung. Die Treuhandeinlage<br />

des jeweiligen Treugebers ist in einer Summe fünf<br />

Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung<br />

fällig. Der Treuhandkommanditist erbringt seine Pflichteinlage<br />

dadurch, dass er seine nach § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags<br />

gegenüber dem jeweiligen Treugeber bestehenden<br />

Ansprüche auf Leistung der Einlage unmittelbar an die dies<br />

annehmende Gesellschaft abtritt. Die Treugeber verpflichten<br />

sich gemäß § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags gegenüber dem<br />

Treuhandkommanditisten, ihre jeweilige Treuhandeinlage<br />

direkt an die Gesellschaft zu leisten.<br />

4. Die von jedem Investor zu übernehmende Pflichteinlage<br />

beträgt mindestens 10.000 EUR. Pflichteinlagen mit höheren<br />

Beträgen müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. In Einzelfällen<br />

kann von diesen Bestimmungen mit Zustimmung der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin abgewichen werden.<br />

Zusätzlich zur Pflichteinlage ist von jedem Investor ein Agio<br />

in Höhe von 5 % bezogen auf die von ihm übernommene<br />

Pflichteinlage zu leisten.<br />

5. Sollte der Treuhandkommanditist nicht bis zum Ende der<br />

Platzierungsphase über seine gesamte Pflichteinlage Treuhandverträge<br />

geschlossen haben, leistet er eine Pflichteinlage<br />

in Höhe der Differenz seiner Pflichteinlage und der Summe,<br />

über die er bis zu diesem Termin Treuhandverträge geschlossen<br />

hat. Insoweit ist die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

am Ende der Platzierungsphase zur Einzahlung<br />

fällig.<br />

6. Erfüllt ein Investor seine direkt gegenüber der Gesellschaft<br />

geschuldete Einlage oder sonstige von ihm gegenüber<br />

der Gesellschaft geschuldete Geldbeträge nicht termingerecht,<br />

so hat er ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen<br />

in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß<br />

§ 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren<br />

Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Im Falle der nicht<br />

vollständigen Leistung der Einlage an die Gesellschaft ist die<br />

geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen<br />

Ermessen berechtigt, die Pflichteinlage des Investors<br />

auf den Betrag der vom jeweiligen Investor tatsächlich geleisteten<br />

Einlage unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffer<br />

4 herabzusetzen oder den Ausschluss des Investors aus der<br />

Gesellschaft zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten<br />

die außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages gegenüber<br />

dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Im Falle<br />

der Herabsetzung der Einlage gemäß vorstehendem Satz<br />

ist der Treuhandkommanditist berechtigt, über den Herabsetzungsbetrag<br />

weitere Treuhandverträge zu schließen.<br />

7. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist wird mit<br />

einer Haftsumme in Höhe von 10 % seiner Pflichteinlage in<br />

das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber werden<br />

nicht im Handelsregister eingetragen.<br />

8. Jeder Investor ist verpflichtet, im Zusammenhang mit seiner<br />

Beteiligung an der Gesellschaft Angaben zu seiner Identität,<br />

zu seiner für die Beteiligung an der Gesellschaft maßgeblichen<br />

Kontoverbindung, zu seiner wirtschaftlichen Berechtigung<br />

aus der Beteiligung an der Gesellschaft und zu möglichen<br />

Ausschlussgründen aus der Gesellschaft zu machen.<br />

Einzelheiten regelt die Beitrittserklärung.<br />

9. Ein Anspruch auf Annahme der Beitrittserklärung besteht<br />

nicht.<br />

107


§ 5<br />

Kommanditisten, Treugeber<br />

1. Kommanditist oder Treugeber kann jede natürliche Person<br />

sein. Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />

stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />

Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können<br />

nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />

Treugeber werden. Im Falle der Auseinandersetzung<br />

vorstehend genannter Personengemeinschaften soll keine Aufspaltung<br />

unter die Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR<br />

erfolgen. § 19 Ziff. 1, 2a) und 4 gelten entsprechend. Von<br />

der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind insbesondere<br />

natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften,<br />

die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />

haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />

für die USA (Greencard) sind und/oder nach<br />

US-amerikanischem Recht errichtet wurden und/oder in den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem deren Territorien<br />

ihren (Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen,<br />

deren Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht<br />

unterliegen. Ausgeschlossen von der Beteiligung an<br />

der Gesellschaft sind ebenfalls natürliche oder juristische<br />

Personen, die aufgrund von internationalen Finanzsanktionen<br />

von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />

sind. Die Investoren haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen,<br />

dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />

Treugeber, die eine Übertragung des treuhänderisch gehaltenen<br />

Anteils auf sich selbst verlangen, haben zu bestätigen,<br />

dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />

2. § 7 des Treuhandvertrags sieht vor, dass jeder Treugeber<br />

unter den dort genannten Bedingungen im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />

die Übertragung seiner jeweiligen treuhänderischen<br />

Einlage („Treuhandeinlage“) auf sich selbst verlangen<br />

kann („Treuhandübertragung“). Damit wird er zum direkt<br />

beteiligten Kommanditisten der Gesellschaft („Direkt-Kommanditist“).<br />

In diesem Fall reduziert sich die Pflichteinlage<br />

des Treuhandkommanditisten um den Betrag, mit dem der<br />

jeweilige Treugeber zu einem Direkt-Kommanditisten wird.<br />

Im Falle einer Treuhandübertragung entspricht die Pflichteinlage<br />

des Direkt-Kommanditisten dem Betrag der übertragenen<br />

Treuhandeinlage. Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

reduziert sich ebenfalls um den entsprechenden<br />

Betrag, wenn der Treuhandvertrag aus anderen Gründen<br />

gekündigt wird.<br />

108<br />

3. Jeder Treugeber, der sich aufgrund einer Treuhandübertragung<br />

als Direkt-Kommanditist an der Gesellschaft beteiligen<br />

will, ist verpflichtet, der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH,<br />

Pullach („<strong>LHI</strong> Fonds“) auf eigene Kosten eine gesonderte<br />

Vollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen, alle gesetzlich<br />

vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />

hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen. Die erteilte Vollmacht<br />

beinhaltet insbesondere die Abgabe von Erklärungen,<br />

die im Hinblick auf den Eintritt und das Ausscheiden eines<br />

Kommanditisten, die Änderung von Haftsummen und die<br />

Übertragung von Kommanditbeteiligungen zur Eintragung in<br />

das Handelsregister anzumelden sind. Die Vollmacht muss<br />

über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten und die <strong>LHI</strong><br />

Fonds von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien;<br />

sie darf für die Dauer der Zugehörigkeit des Kommanditisten<br />

zur Gesellschaft nicht widerrufbar sein.<br />

4. Die Erhöhung bzw. Reduzierung der Einlage des Treuhandkommanditisten<br />

durch die Treuhandübertragung bedarf<br />

nicht der Zustimmung der weiteren Gesellschafter.<br />

5. Wenn in diesem Vertrag von Kommanditisten und deren<br />

Pflichteinlage die Rede ist, sind damit stets auch Treugeber<br />

und deren Treuhandeinlage und umgekehrt gemeint, es sei<br />

denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies<br />

nicht der Fall ist.<br />

§ 6<br />

Gesellschafterkonten<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten<br />

geführt:<br />

a) Die Pflichteinlage wird auf dem Kapitalkonto I geführt.<br />

Diese ist maßgebend für die Stimmverteilung nach<br />

Maßgabe von § 11 sowie für die Beteiligung am Vermögen,<br />

am Gewinn und Verlust, Ausschüttung sowie Auseinandersetzungsguthaben<br />

nach Maßgabe von §§ 16,<br />

18. Das Agio wird auf Kapitalkonto II gebucht.<br />

b) Verluste werden auf dem Kapitalkonto III gebucht (Verlustvortragskonto).<br />

Gewinne werden solange auf diesem<br />

Konto gebucht, bis dieses ausgeglichen ist.<br />

c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen, Einlagen sowie<br />

Gewinnanteile, soweit sie nicht auf das Kapitalkonto III<br />

gebucht werden, werden auf dem Kapitalkonto IV (Entnahmekonto)<br />

gebucht.<br />

2. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.


§ 7<br />

Haftungsverhältnisse<br />

1. Die Komplementärin haftet persönlich und unbegrenzt.<br />

2. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist haftet im<br />

Innenverhältnis mit seiner Pflichteinlage. Die im Handelsregister<br />

einzutragende Haftsumme errechnet sich nach Maßgabe<br />

der Regelung in § 4 Ziff. 7.<br />

3. Im Innenverhältnis erlischt die Haftung eines jeden Kommanditisten<br />

in der Höhe der von ihm geleisteten Pflichteinlage.<br />

4. Für die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

gilt im Innenverhältnis § 9 Ziff. 6 dieses Gesellschaftsvertrags.<br />

5. Durch Ausschüttungen/Entnahmen, die nicht aus Gewinnen<br />

resultieren, lebt die Haftung eines jeden Kommanditisten<br />

im Innenverhältnis bis zur Höhe der Pflichteinlage des Kommanditisten<br />

wieder auf.<br />

6. Von einer Haftung nach § 176 Abs. 2 HGB wird der Treuhandkommanditist<br />

in jedem Fall, ein Direkt-Kommanditist<br />

infolge Treuhandübertragung durch die Komplementärin freigestellt,<br />

sobald der Kommanditist die nach § 5 Ziff. 3<br />

erforderliche gesonderte Vollmacht für die <strong>LHI</strong> Fonds erteilt<br />

hat und diese bei der <strong>LHI</strong> Fonds eingegangen ist.<br />

§ 8<br />

Investition und Finanzierung<br />

1. Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />

§ 2 des Gesellschaftsvertrags auf der Grundlage des folgenden<br />

Investitions- und Finanzierungsplans erreichen.<br />

Zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks sind folgende<br />

Aufwendungen teilweise bereits entstanden und werden teilweise<br />

noch entstehen; die endgültigen Werte können bis zu<br />

10 % von den nachstehenden Werten abweichen.<br />

TEUR<br />

a) Erwerb der Fondsimmobilie<br />

samt Erwerbsnebenkosten 37.935<br />

b) Erwerb der Beteiligung<br />

an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796<br />

c) Fondsspezifische Kosten 2.667<br />

d) Liquiditätsreserve 159<br />

Gesamtinvestitionskosten 42.557<br />

2. Die Investition soll wie folgt finanziert werden:<br />

TEUR<br />

Kommanditkapital 22.200<br />

Langfristige Fremdfinanzierung 20.000<br />

davon Erwerb der Fondsimmobilie 20.000<br />

Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357<br />

Finanzierung gesamt 42.557<br />

3. Werden die Gesamtinvestitionskosten überschritten, ist<br />

die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, ohne Zustimmung<br />

der weiteren Gesellschafter weitere Einlagen zu<br />

leisten. Dies gilt genauso, wenn die Gesellschaft kurz fristige<br />

Finanzierungsmittel benötigt. Sobald ein solcher Finanzierungsmittelbedarf<br />

wieder wegfällt, ist die geschäfts führende<br />

Kommanditistin berechtigt, diese weitere Einlage ohne Zustimmung<br />

der weiteren Gesellschafter wieder zu entnehmen.<br />

4. Werden die Gesamtinvestitionskosten gemäß Ziffer 1 unterschritten,<br />

so ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />

berechtigt, die Einlageverpflichtung einzelner Gesellschafter<br />

zu reduzieren und/oder die nicht benötigten Mittel zunächst<br />

einer Liquiditätsreserve zuzuführen.<br />

§ 9<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

1. Zur Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die<br />

Komplementärin berechtigt und verpflichtet.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist gemeinsam mit<br />

der Komplementärin zur Geschäftsführung der Gesellschaft<br />

befugt („Geschäftsführung der Gesellschaft“).<br />

Die Geschäftsführung umfasst die gesamte Verwaltung der<br />

Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die Wahrung der<br />

steuerlichen Belange der Gesellschaft und die Betreuung<br />

der Kommanditisten. Im Rahmen der Geschäftsführung muss<br />

nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrags die Gleichbehandlung<br />

aller Kommanditisten beachtet werden. Die Wahrnehmung<br />

der Gesellschafterrechte in der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />

109


Die Erstellung der jährlichen Feststellungserklärungen der<br />

Gesellschaft und die Prüfung der Feststellungsbescheide einschließlich<br />

etwaiger Einlegung von Rechtsbehelfen obliegt<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin. Diese wird als gemeinsame<br />

Empfangsbevollmächtigte bestellt, wodurch sie<br />

ermächtigt ist, für die Gesellschafter alle Verwaltungsakte<br />

und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren<br />

und dem anschließenden Verfahren über<br />

einen Einspruch zusammenhängen (§ 183 AO).<br />

3. Die Komplementärin und deren jeweilige Geschäftsführer<br />

sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die<br />

Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und<br />

deren jeweilige Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot<br />

(§ 112 HGB) befreit.<br />

4. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist berechtigt, einzelne<br />

Geschäfte der Gesellschaft von Dritten besorgen zu<br />

lassen und hierfür erforderliche Vollmachten zu erteilen. Sie<br />

ist insbesondere befugt, mit der <strong>LHI</strong> Fonds einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die Erledigung der Aufgaben der<br />

Gesellschaft abzuschließen, die mit der kaufmännischen<br />

Verwaltung der Gesellschaft sowie mit der Betreuung der<br />

Kommanditisten und der Verwaltung derer Beteiligungen an<br />

der Gesellschaft zusammenhängen. Etwaige Kosten, die<br />

durch den vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrag mit<br />

der <strong>LHI</strong> Fonds und/oder durch die entsprechende Beauftragung<br />

Dritter entstehen, sind vorbehaltlich Ziffer 8 von der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft zu tragen. Die organschaftliche<br />

Vertretung der Gesellschaft und die damit verbundene<br />

Verantwortung verbleiben jedoch in jedem Fall bei der<br />

Komplementärin.<br />

5. Bei der Erledigung der Geschäftsführung einschließlich<br />

des Abschlusses, der Änderung und der Aufhebung von Verträgen<br />

und der Durchführung der Jahresabschlussarbeiten<br />

hat die Geschäftsführung der Gesellschaft die Sorgfalt eines<br />

ordentlichen Kaufmanns und die Beschränkungen dieses<br />

Gesellschaftsvertrages zu beachten.<br />

6. Die Haftung der Komplementärin im Innenverhältnis und<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin beschränkt sich auf<br />

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />

die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />

eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />

der Komplementärin oder der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher<br />

Vertragspflichten der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />

110<br />

7. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhalten für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft folgende<br />

Vergütungen:<br />

a) Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />

Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />

von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr<br />

2012 in Höhe von 5.000 EUR. Daneben hat sie Anspruch auf<br />

Ersatz ihrer angemessenen und nachgewiesenen Auslagen.<br />

b) Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung<br />

in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche<br />

Vergütung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2013<br />

erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich<br />

ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das<br />

Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR.<br />

Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von<br />

37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />

Sollten die Erträge aus den PV-Anlagen vor Kosten und<br />

Steuern bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die<br />

prognostizierten Erträge übersteigen, erhalten die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />

eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge<br />

aus den PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende.<br />

c) Sämtliche Vergütungen nach lit. a) und b) verstehen sich<br />

zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie werden in der Gesellschaft<br />

als Aufwand behandelt und sind auch in Verlustjahren<br />

zu leisten. Sie sind anteilig quartalsweise nachschüssig<br />

zur Zahlung fällig.<br />

8. Mit den Vergütungen gemäß Ziffer 7 sind die laufenden<br />

Aufwendungen der Geschäftsführung der Gesellschaft aus<br />

der normalen Geschäftstätigkeit für die Verwaltung der Gesellschaft<br />

und die Betreuung der Kommanditisten abgegolten.<br />

Unter die laufenden Aufwendungen fallen insbesondere<br />

nicht die Kosten der Beauftragung von Rechtsbeiständen,<br />

Steuerberatern und Gutachtern zur Wahrnehmung der<br />

Rechts- und Steuerangelegenheiten der Gesellschaft sowie<br />

die Kosten für die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen<br />

im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />

Investmentgesellschaften sowie Anbietern und<br />

Vertrieben von Vermögensanlagen im Sinne des derzeitigen<br />

§ 8f Verkaufsprospektgesetz.


§ 10<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

Für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält<br />

der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />

von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung<br />

von 6.000 EUR p. a. § 9 Ziff. 7 c) gilt entsprechend.<br />

§ 11<br />

Beschlussfassungen<br />

1. Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />

treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />

werden in Gesellschafterversammlungen oder<br />

in schriftlicher Form (schriftliches Abstimmungsverfahren)<br />

gefasst. Jeder Treugeber hat ein Stimmrecht. Jeder Treugeber<br />

hat das Recht, sein Stimmrecht selbst oder durch einen<br />

durch ihn bevollmächtigten Dritten wahrzunehmen. Sämtliche<br />

anderen Gesellschafter stimmen der Teilnahme der<br />

Treugeber an Beschlussfassungen sowie der Ausübung des<br />

Stimmrechts durch diese, gegebenenfalls auch im Online-<br />

Verfahren gemäß § 12 Ziff. 1 und 2, zu. Der Treuhandkommanditist<br />

hat kein Stimmrecht, soweit er seine Pflicht einlage<br />

nicht für eigene Rechnung hält.<br />

2. Bei der Beschlussfassung gewähren je volle 5.000 EUR<br />

der Pflichteinlage eine Stimme. Die Komplementärin erhält<br />

fünf Stimmen unabhängig von einer Pflichteinlage.<br />

3. Die nachstehenden Angelegenheiten sind durch die Gesellschafter<br />

zu beschließen:<br />

a) Erwerb von Grundbesitz oder grundstücksgleichen<br />

Rechten, Veräußerung, Belastung und sonstige Verfügungen<br />

über etwaigen eigenen Grundbesitz und grundstücksgleiche<br />

Rechte; Erwerb, Belastung, Veräußerung<br />

von Beteiligungen und sonstige Verfügungen über Beteiligungen;<br />

b) die Änderung des Gesellschaftsvertrags;<br />

c) die Erhöhung der Pflichteinlagen oder der Hafteinlage<br />

oder die Begründung einer Nachschusspflicht; die<br />

Regelungen in § 4 Ziff. 6, § 5 Ziff. 4 sowie § 11 Ziff. 4<br />

bleiben unberührt;<br />

d) die Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Liquidation<br />

oder Auflösung der Gesellschaft; die Regelungen<br />

in § 20 bleiben unberührt;<br />

e) Abschluss, wesentliche Änderung sowie Beendigung<br />

von Darlehensverträgen, die ein Einzelvolumen von<br />

1.000.000 EUR überschreiten;<br />

f) alle sonstigen Rechtsgeschäfte oder -handlungen, deren<br />

Einzelvolumen mehr als 1.000.000 EUR netto beträgt,<br />

soweit ein solches Geschäft nicht aufgrund anderer Bestimmungen<br />

dieses Vertrages zustimmungsfrei ist;<br />

g) die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />

h) die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />

j) die Entlastung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin;<br />

k) der Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 17 Ziff.<br />

2 c);<br />

l) die Bestellung des Abschlussprüfers.<br />

Die Maßnahmen gemäß § 8 gelten als bereits genehmigt.<br />

4. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich<br />

nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, werden<br />

Beschlüsse gemäß lit. a) bis d) mit einer Mehrheit von 3/4<br />

und sämtliche anderen Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit<br />

der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei dem Beschluss<br />

gemäß j) haben die Komplementärin und die geschäftsführende<br />

Kommanditistin jeweils kein Stimmrecht, bei dem Beschluss<br />

gemäß lit. k) hat der betroffene Gesellschafter kein<br />

Stimmrecht. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />

Stimmen, die Beschlussfähigkeit bleibt hiervon unberührt.<br />

Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />

Ein Gesellschafter, der einer Kapitalveränderung gemäß<br />

Ziffer 3 c) nicht zugestimmt hat, ist nicht verpflichtet, bei der<br />

Umsetzung eines entsprechend gefassten Beschlusses mitzuwirken;<br />

dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten,<br />

soweit ein Beschluss gemäß Ziffer 3 c) eine Einlagenerhöhung<br />

und/oder Nachschusspflicht auf Rechnung des Treuhandkommanditisten<br />

vorsieht.<br />

5. Die geschäftsführende Kommanditistin fertigt ein Protokoll<br />

über die in jeder Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen<br />

Abstimmungsverfahren gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />

und sendet dieses in Kopie jedem Gesellschafter<br />

zu. Einsprüche gegen den Protokollinhalt sind innerhalb von<br />

111


sechs Wochen nach Versand des Schriftstücks schriftlich bei<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin zu erheben. Über<br />

die Einsprüche wird in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />

oder im Rahmen der nächsten Beschlussfassung im<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren entschieden.<br />

6. Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen ist innerhalb<br />

einer Frist von sechs Wochen nach der Versendung<br />

des Protokolls Klage zu erheben. Maßgebend für den Beginn<br />

des Fristablaufs ist die Aufgabe des Protokolls zur Post unter<br />

Adressierung an die zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene<br />

Adresse der Kommanditisten.<br />

7. Nachstehende Rechtsgeschäfte gelten ohne weiteren<br />

Gesellschafterbeschluss mit Abschluss dieses Gesellschaftsvertrags<br />

als genehmigt:<br />

a) Erwerb und langfristige Finanzierung der Fondsimmobilie<br />

sowie Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />

b) Erwerb der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH<br />

c) Vertrag über Eigenkapitalbeschaffung mit der<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

d) Vertrag über Fremdkapitalbeschaffung mit der<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

e) Vertrag über eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />

mit der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

f) Vertrag über die Erstellung einer Fondskonzeption mit<br />

der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

g) Bestellung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

München zum Abschlussprüfer<br />

für das Geschäftsjahr 2011.<br />

§ 12<br />

Gesellschafterversammlung<br />

1. Gesellschafterversammlungen dienen der Willensbildung<br />

der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hat ein Teilnahmerecht.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

eine Teilnahme an Gesellschafterversammlungen auch im<br />

Online-Verfahren zu ermöglichen.<br />

2. Neben den Gesellschaftern hat auch jeder Treugeber<br />

nach Maßgabe des Treuhandvertrags ein Teilnahmerecht<br />

an der Gesellschafterversammlung. Soweit eine Online-Teilnahme<br />

ermöglicht wird, kann jeder Treugeber auch auf diesem<br />

Wege an der Gesellschafterversammlung teilnehmen.<br />

3. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung findet zur<br />

Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des<br />

Ergebnisses und von Liquiditätsüberschüssen, der Entlas-<br />

112<br />

tung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

und der Bestellung des Abschlussprüfers jährlich,<br />

spätestens am 15.11. des kommenden Geschäftsjahres –<br />

vorbehaltlich § 13 – grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft<br />

statt.<br />

Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird von der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin unter Einhaltung einer Frist<br />

von vier Wochen und unter Beifügung der Tagesordnung<br />

schriftlich einberufen. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe<br />

des Briefes zur Post an die letzte der Gesellschaft bekannt<br />

gegebene Adresse des jeweiligen Gesellschafters; die Einladung<br />

zur Gesellschafterversammlung gilt dann als ordnungsgemäß.<br />

Dies gilt auch, wenn jedem Treugeber zeitgleich eine<br />

Einladung zur Gesellschafterversammlung an die im Treugeberregister<br />

gemäß § 11 des Treuhandvertrags angegebene<br />

Adresse zugesandt worden ist.<br />

4. Außerordentliche Beschlussfassungen werden von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, wenn dieses<br />

nach ihrer Auffassung im Interesse der Gesellschaft liegt<br />

oder wenn dieses von Gesellschaftern verlangt wird, die<br />

alleine oder gemeinsam mindestens 10 % aller Stimmen auf<br />

sich vereinigen.<br />

5. Das schriftliche Verlangen der Gesellschafter gemäß Ziffer<br />

4 muss Angaben über den Zweck und die Gründe der<br />

Einberufung nennen. Die Ladungsfrist zu einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung beträgt mindestens 14<br />

Tage. Wenn es sachlich begründet ist, kann die Frist verkürzt<br />

werden. Die Frist muss jedoch mindestens sieben Tage betragen.<br />

Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe des Briefes zur<br />

Post an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse<br />

des jeweiligen Gesellschafters.<br />

6. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich in einer<br />

Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Eine schriftliche<br />

Vollmacht ist vor Beginn der Gesellschafterversammlung<br />

vorzulegen. Wird eine Person von mehreren Gesellschaftern<br />

oder Treugebern bevollmächtigt oder erhält sie Weisungen<br />

zur Stimmabgabe, so kann das Stimmrecht unterschiedlich,<br />

jedoch für die einzelnen Vertretenen jeweils nur einheitlich,<br />

ausgeübt werden.<br />

7. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />

alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und die Komplementärin<br />

und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />

anwesend oder vertreten sind. Auf diese Regelung ist<br />

in der Einladung hinzuweisen.


8. Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer<br />

oder Prokuristen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

geleitet. Darüber hinaus kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin einen Dritten mit der Leitung der<br />

Gesellschafterversammlung beauftragen.<br />

§ 13<br />

Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />

1. Die Willensbildung der Gesellschafter kann auch im<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgen. Die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist berechtigt, eine Teilnahme am<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren auch im Online-Verfahren<br />

zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber, ob eine Beschlussfassung<br />

im schriftlichen Abstimmungsverfahren oder<br />

in einer Gesellschafterversammlung erfolgt, entscheidet<br />

die geschäftsführende Kommanditistin. Die Einberufung von<br />

außerordentlichen Beschlussfassungen (§ 12 Ziff. 4) bleibt<br />

unberührt.<br />

2. Zur Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses im<br />

schriftlichen Abstimmungsverfahren versendet die geschäftsführende<br />

Kommanditistin oder ein von ihr beauftragter Dritter<br />

eine genau formulierte Beschlussvorlage mit Stimmzettel an<br />

die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse eines<br />

jeden Kommanditisten.<br />

3. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt an alle<br />

Kommanditisten zeitgleich. Die Kommanditisten sind unter<br />

Nennung einer Rücksendefrist von mindestens vier Wochen<br />

zur Stimmabgabe aufzufordern. Bei außerordentlichen Beschlussfassungen<br />

im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

kann die Rücksendefrist analog der Ladungsfrist gemäß § 12<br />

Ziff. 4 abgekürzt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der<br />

Aufgabe zur Post. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang<br />

des Stimmzettels bei der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

oder dem von ihr beauftragten Dritten maßgebend.<br />

Nicht fristgerecht eingegangene Stimmen werden bei der<br />

Abstimmung nicht berücksichtigt.<br />

4. Ein wirksamer Beschluss kommt, unabhängig von der<br />

Anzahl der abgegebenen Stimmen, allein mit den Stimmen<br />

der am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnehmenden<br />

Gesellschafter zustande. Hierauf ist bei Versand der Stimmzettel<br />

hinzuweisen. § 11 Ziff. 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />

Das Ergebnis der Abstimmung ist allen Kommanditisten<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin schriftlich mitzuteilen.<br />

§ 14<br />

Ausübung von Kontrollrechten<br />

1. Jeder Kommanditist ist berechtigt, die Handelsbücher<br />

und Papiere der Gesellschaft durch eine zur beruflichen Verschwiegenheit<br />

verpflichtete Person (Rechtsanwalt, Steuerberater,<br />

Wirtschaftsprüfer) oder eine entsprechende Gesellschaft<br />

auf seine Kosten einsehen zu lassen. Im Übrigen<br />

bleibt das Kontrollrecht nach § 166 HGB unberührt. Die Einsichtnahme<br />

ist nur möglich, wenn dieses der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin mit einer Frist von vier Wochen<br />

schriftlich angekündigt wird.<br />

2. Die geschäftsführende Kommanditistin darf gegenüber<br />

einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die<br />

Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />

verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist<br />

diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder<br />

dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil<br />

droht.<br />

3. Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und<br />

Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und<br />

Geschäftsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen zu<br />

bewahren. In Zweifel bestimmt die geschäftsführende Kommanditistin,<br />

welche Informationen als vertraulich zu be han deln<br />

sind. Im Falle der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />

durch einen Gesellschafter ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt,<br />

den Ausschluss des Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />

zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten die<br />

außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrags gegenüber<br />

dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Daneben<br />

sind die Gesellschafter bei Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />

verpflichtet, der Gesellschaft etwaige hierdurch<br />

entstehende Schäden zu ersetzen.<br />

§ 15<br />

Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />

2. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat nach Abschluss<br />

eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss unter Beachtung<br />

der handelsrechtlichen Vorschriften und der Grundsätze<br />

ordnungsgemäßer Buchführung binnen sechs Monaten<br />

nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Darüber hinaus<br />

hat die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung<br />

aufzustellen.<br />

113


3. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />

prüfen und testieren zu lassen.<br />

4. Der geprüfte Jahresabschluss muss bis zum 15.11. nach<br />

Ablauf eines Geschäftsjahres durch die Gesellschafter in<br />

einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

festgestellt werden.<br />

5. Die einem Kommanditisten jährlich bis zum 31.12. des<br />

jeweiligen Kalenderjahres entstehenden Sonderwerbungskosten<br />

sind der <strong>LHI</strong> Fonds bis zum 28. Februar des ihrer<br />

Entstehung folgenden Jahres schriftlich durch entsprechende,<br />

steuerlich anerkennungsfähige Belege nachzuweisen.<br />

Später geltend gemachte Sonderwerbungskosten werden<br />

nur berücksichtigt, wenn dies verfahrensrechtlich noch möglich<br />

ist. Ein etwaiger Verwaltungsmehraufwand ist der bevollmächtigten<br />

<strong>LHI</strong> Fonds zu ersetzen oder – auf deren Verlangen<br />

– pauschal mit 100 EUR zuzüglich der gesetzlichen<br />

Umsatzsteuer abzugelten.<br />

§ 16<br />

Beteiligung am Vermögen, Ergebnisbeteiligung, Ausschüttung<br />

1. Die Komplementärin ist nicht am Vermögen, Gewinn und<br />

Verlust der Gesellschaft beteiligt. Sie erhält die in § 9 Ziff. 7<br />

a) bis c) genannte Vergütung. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

erhält die in § 9 Ziff. 7 b) und c) genannte Vergütung.<br />

Der Treuhandkommanditist erhält die in § 10 genannte<br />

Vergütung.<br />

2. Nach Befriedigung der Ansprüche gemäß Ziffer 1 steht der<br />

Gewinn und Verlust („Ergebnis“) den Gesellschaftern ab dem<br />

jeweiligen Beitrittstermin im Verhältnis ihrer zum jeweiligen<br />

Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu. Abweichend davon<br />

werden – soweit steuerlich zulässig – die laufenden Gewinne<br />

und Verluste der Geschäftsjahre 2011 und 2012 so verteilt,<br />

dass sämtliche Kommanditisten unabhängig vom Beitrittstermin<br />

entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig eingezahlten<br />

Pflichteinlagen gleich behandelt werden. Hierzu werden<br />

die später beitretenden Kommanditisten von den nach<br />

ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten Vorabanteile<br />

erhalten, bis sämtlichen Kommanditisten Gewinne oder<br />

Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind.<br />

3. Die Beteiligung der Kommanditisten am Verlust ist nicht<br />

auf ihre Pflichteinlage begrenzt. Durch Verluste, die die<br />

Pflichteinlage des einzelnen Kommanditisten übersteigen,<br />

wird vorbehaltlich eines Beschlusses gemäß § 11 Ziff. 3 c) im<br />

Verhältnis der Kommanditisten zueinander eine Nachschuss-<br />

114<br />

pflicht des einzelnen Kommanditisten sowie eine Haftung<br />

des einzelnen Kommanditisten über seine Haftsumme hinaus<br />

nicht begründet.<br />

4. Spätestens zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine<br />

Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmals<br />

zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Hierbei wird ein<br />

vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung<br />

gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der<br />

Gesellschaft benötigt wird, zeitanteilig auf die am jeweiligen<br />

Beitrittstermin beteiligten Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />

Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet. Das Festkapitalkonto<br />

eines Gesellschafters wird durch Ausschüttungen/Entnahmen<br />

nicht gemindert. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

hat darauf zu achten, dass in der Gesellschaft eine<br />

angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Über die endgültige<br />

Höhe der Ausschüttung wird in der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

beschlossen.<br />

5. Ausschüttungen erfolgen auch dann, wenn die Kapitalkonten,<br />

aber nicht das Kapitalkonto I, der einzelnen Kommanditisten<br />

hierdurch negativ werden oder durch vorangegangene<br />

Verluste und Ausschüttungen negativ geworden<br />

sind.<br />

§ 17<br />

Ausscheiden von Gesellschaftern<br />

1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />

unter Wahrung der Form gemäß nachstehender<br />

Ziffer 4 mit einer Frist von 6 Monaten wie folgt kündigen:<br />

a) erstmals zum 31.12.2026 und<br />

b) danach zu jedem Jahresende.<br />

Der Treuhandkommanditist hat dieses Recht darüber hinaus<br />

auch bezogen auf Teile seiner Beteiligung mit der Folge,<br />

dass sich seine Pflichteinlage um den entsprechenden Teilbetrag<br />

reduziert.<br />

2. Ein Gesellschafter scheidet mit sofortiger Wirkung oder<br />

zu einem von der geschäftsführenden Kommanditistin nach<br />

deren pflichtgemäßem Ermessen bestimmten Zeitpunkt aus,<br />

wenn der jeweilige Ausschluss gemäß Ziffer 4 schriftlich erklärt<br />

wird. Der Ausschluss aus der Gesellschaft mit sofortiger<br />

Wirkung kann in folgenden Fällen erklärt werden:


a) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />

des Gesellschafters oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens<br />

mangels Masse;<br />

b) Pfändung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters<br />

durch einen Gläubiger sofern die Vollstreckungsmaßnahme<br />

nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird;<br />

c) Grobe Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem<br />

Gesellschaftsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung durch<br />

die geschäftsführende Kommanditistin; Äußerungen insbesondere<br />

gegenüber Dritten, die eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses<br />

mit diesem Gesellschafter für die anderen<br />

Gesellschafter unzumutbar machen und für den Ausschluss<br />

des Gesellschafters aus der Gesellschaft ein Gesell schaf terbeschluss<br />

gemäß § 11 Ziff. 3 k) vorliegt;<br />

d) Verletzung der Pflicht zur vollständigen Leistung der<br />

Pflichteinlage. § 4 Ziff. 6 bleibt unberührt.<br />

Ein Ausschluss gemäß vorstehender Regelung kann gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten auch für einen Teil seiner<br />

Pflichteinlage ausgesprochen werden, wenn beim Treugeber<br />

ein Kündigungsgrund entsprechend lit. a) bis d) vorliegt. Der<br />

Ausschluss in diesem Sinne ist vorzunehmen, wenn der Treuhandkommanditist<br />

gegenüber dem Treugeber den Treuhandvertrag<br />

gemäß § 4 Ziff. 3 des Treuhandvertrages gekündigt<br />

hat. Der ausschließbare Teil der Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />

entspricht der Höhe der Treuhandeinlage<br />

des Treugebers, bei dem ein solcher Kündigungsgrund vorliegt<br />

oder gegenüber dem die Kündigung des Treuhandvertrags<br />

bereits ausgesprochen wurde.<br />

3. Ein Gesellschafter scheidet abweichend von den Bestimmungen<br />

in Ziffer 1 nicht aus der Gesellschaft aus, wenn die<br />

Gesellschaft zum Zeitpunkt seiner Kündigung in Liquidation<br />

ist oder in Liquidation tritt. In diesem Falle nimmt der Gesellschafter<br />

an der Liquidation teil.<br />

4. Jede Kündigung bzw. jeder Ausschluss ist schriftlich als<br />

Einschreiben zu erklären.<br />

a) Die Kündigung gemäß Ziffer 1 a) oder 1 b) eines jeden<br />

nicht geschäftsführenden Kommanditisten ist an die geschäftsführende<br />

Kommanditistin zu richten, die die Komplementärin,<br />

den Treuhandkommanditisten und <strong>LHI</strong> Fonds über die Kündigung<br />

unterrichtet.<br />

b) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber einem<br />

nicht geschäftsführenden Kommanditisten erfolgt durch die<br />

geschäftsführende Kommanditistin.<br />

c) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin erfolgt durch die<br />

Komplementärin. Die Komplementärin hat unverzüglich<br />

einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, in dem über<br />

den Eintritt eines neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />

in die Gesellschaft zu entscheiden ist.<br />

d) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis c) gegenüber der<br />

Komplementärin erfolgt durch die geschäftsführende Kommanditistin.<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin hat unverzüglich<br />

einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen,<br />

in dem über den Eintritt eines neuen Komplementärs in die<br />

Gesellschaft zu entscheiden ist.<br />

e) Die Komplementärin hat ihre eigene Kündigung gemäß<br />

Ziffer 1 gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

auszusprechen.<br />

f) Die geschäftsführende Kommanditistin hat ihre eigene<br />

Kündigung gemäß Ziffer 1 an die Komplementärin zu richten.<br />

Die Bestimmungen in lit. c) Satz 2 gelten entsprechend.<br />

5. Scheidet der Treuhandkommanditist nach den vorstehenden<br />

Bestimmungen aus der Gesellschaft aus, hat er im<br />

Verhältnis zu den Treugebern § 7 des Treuhandvertrags zu<br />

beachten.<br />

6. Die der Gesellschaft entstehenden Kosten des Ausscheidens<br />

trägt der ausscheidende Gesellschafter. Zu den Kosten<br />

zählen auch die durch das Ausscheiden verursachten Steuern,<br />

sofern diese von der Gesellschaft zu tragen sind. Fallen<br />

Kosten durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter an,<br />

so werden diese Kosten auf die ausscheidenden Gesellschafter<br />

verteilt. Verteilungsmaßstab ist die Höhe der bisherigen<br />

Ergebnisbeteiligung der ausscheidenden Gesellschafter<br />

zueinander gemäß § 16. Die Kosten werden auch dann nach<br />

diesem Maßstab verteilt, wenn ein Gesellschafter aus anderen<br />

Gründen ausscheidet und die verbleibenden Gesellschafter<br />

dadurch schlechter als zuvor gestellt werden. Fallen<br />

Kosten erst durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter<br />

zu einem späteren Zeitpunkt an, so werden die bereits ausgeschiedenen<br />

Gesellschafter mit den anteiligen Kosten<br />

nachbelastet, sofern ihr Ausscheiden ebenfalls für die aus-<br />

115


gelösten Steuern oder andere Kosten kausal war. Die Forderung<br />

an den ausgeschiedenen Gesellschafter verjährt nicht<br />

vor dem Datum der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft<br />

im Handelsregister. Für den mit dem Ausscheiden verbundenen<br />

Aufwand erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />

oder ein von ihr benannter Dritter vom ausscheidenden<br />

Gesellschafter pauschal einen Betrag in Höhe von 1 % der<br />

Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zuzüglich gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet.<br />

7. Scheiden einer oder mehrere Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />

aus, so wird die Gesellschaft mit den verbleibenden<br />

Gesellschaftern fortgeführt.<br />

§ 18<br />

Abfindung<br />

1. Ein Kommanditist, der aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />

hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Dies<br />

gilt nicht für den Treuhandkommanditisten, soweit sein<br />

Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />

eintritt.<br />

2. Das Auseinandersetzungsguthaben wird aufgrund einer<br />

von der geschäftsführenden Kommanditistin zu erstellenden<br />

Auseinandersetzungsbilanz ermittelt.<br />

Erfolgt das Ausscheiden zum Ablauf eines Geschäftsjahres,<br />

ist Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss<br />

des abgelaufenen Geschäftsjahres. Erfolgt das<br />

Ausscheiden während eines Geschäftsjahres, ist Grundlage<br />

für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss, der<br />

zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres erstellt<br />

wurde. Das dem Gesellschafter zustehende anteilige Jahresergebnis<br />

für das dann laufende Geschäftsjahr ist in diesem<br />

Falle von der geschäftsführenden Kommanditistin anhand<br />

der vorhergegangenen Jahre zu schätzen.<br />

Dem für den ausscheidenden Gesellschafter ermittelten anteiligen<br />

Auseinandersetzungsguthaben ist das geschätzte<br />

anteilige Jahresergebnis hinzuzurechnen und die Kosten, die<br />

gemäß § 17 Ziff. 6 entstehen, sind abzuziehen.<br />

Von dem dann verbleibenden anteiligen Auseinandersetzungsguthaben<br />

des Gesellschafters ist der Betrag auszubezahlen,<br />

der sich ergibt, wenn alle sonstigen für den Gesellschafter<br />

bestehenden Konten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des<br />

Gesellschafters saldiert und bei Bedarf mit dem anteiligen<br />

Auseinandersetzungsguthaben verrechnet und ausgeglichen<br />

sind. Der ausscheidende Gesellschafter kann keine Freistel-<br />

116<br />

lung von Gesellschaftsverbindlichkeiten und Sicherheitsleistung<br />

wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />

von der Gesellschaft verlangen.<br />

3. Erkennt ein ausscheidender Gesellschafter das von der<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />

nicht an, so entscheidet auf Antrag eines<br />

Beteiligten eine von der Industrie- und Handelskammer für<br />

München und Oberbayern zu benennende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

als Schiedsgutachter. Das von diesem<br />

festgestellte Auseinandersetzungsguthaben ist für den ausscheidenden<br />

Gesellschafter und die Gesellschaft verbindlich.<br />

Die Kosten des Gutachters trägt die Gesellschaft, wenn<br />

der ermittelte Wert höher als der Wert ist, den die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ermittelt hat. Wird der von der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin errechnete Abfindungsbetrag<br />

vom Schiedsgutachter bestätigt oder stellt dieser<br />

einen niedrigeren Wert fest, so trägt der ausscheidende Gesellschafter<br />

die Kosten.<br />

4. Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens:<br />

a) Scheidet ein Kommanditist zum 31.12.2026 oder danach<br />

durch eigene Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1 aus der Gesellschaft<br />

aus, so gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens<br />

und für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />

Folgendes:<br />

In der Auseinandersetzungsbilanz sind alle Werte anzusetzen,<br />

die sich aus dem jeweiligen Jahresabschluss ergeben,<br />

jedoch mit der Maßgabe, alle Bilanzpositionen nicht mit dem<br />

Buchwert, sondern mit ihrem jeweiligen Verkehrswert anzusetzen.<br />

Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende<br />

positive oder negative Kapital ist dem Kommanditisten<br />

in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem er gemäß § 16 am<br />

Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Spätere Wertänderungen,<br />

z. B. wegen steuerlicher Außenprüfungen, bleiben<br />

unberücksichtigt.<br />

b) Scheidet ein Kommanditist aus anderen Gründen aus der<br />

Gesellschaft aus als durch Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1, so<br />

gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens und für die<br />

Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz Folgendes:<br />

Alle Werte sind mit dem jeweiligen Buchwert anzusetzen.<br />

Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende<br />

positive oder negative Kapital ist den Kommanditisten in


dem Verhältnis zuzuordnen, in dem sie gemäß § 16 am Vermögen<br />

der Gesellschaft beteiligt sind.<br />

c) Ergibt die Berechnungsmethode gemäß vorstehendem<br />

Absatz b) ein höheres Abfindungsguthaben als sich nach<br />

einer Berechnung gemäß dem vorstehenden Absatz a) ergeben<br />

würde, so ist der jeweils niedrigere Wert, der sich aufgrund<br />

der Berechnungen nach vorstehenden Absätzen a)<br />

und b) ergibt, anzusetzen.<br />

d) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ermittelt sich das<br />

Liquidationsergebnis aufgrund einer Schlussbilanz, in der<br />

alle aktiven und passiven Posten der Gesellschaft entsprechend<br />

ihrer Buchwerte anzusetzen sind. Die Verteilung eines<br />

etwaigen Liquidationsgewinns entspricht der Beteiligung des<br />

Kommanditisten am Vermögen der Gesellschaft gemäß § 16.<br />

5. Der auszuzahlende Betrag des für den ausscheidenden<br />

Kommanditisten ermittelten Auseinandersetzungsguthabens<br />

ist in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen, wenn die Gesellschaft<br />

fortbesteht.<br />

Die erste Rate ist am Schluss des dem Ausscheiden folgenden<br />

Jahres fällig. Vom Tage des Ausscheidens an wird das<br />

Auseinandersetzungsguthaben mit dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 BGB verzinst. Die Zinsen sind jeweils<br />

mit den einzelnen Raten zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben ganz oder<br />

zum Teil früher auszuzahlen.<br />

6. Für die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens haftet<br />

ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche<br />

Haftung der übrigen verbleibenden Gesellschafter ist<br />

ausgeschlossen.<br />

§ 19<br />

Nachfolge in Gesellschaftsanteile der Kommanditisten<br />

1. Jede Verfügung über Gesellschaftsanteile sowie die<br />

Einräumung einer Unterbeteiligung bedarf der schriftlichen<br />

Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Die<br />

Zustimmung kann nur aus wichtigem Grunde versagt werden.<br />

Die Regelung des § 4 Ziff. 1 Satz 5 bleibt unberührt.<br />

2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn<br />

a) der Gesellschaftsanteil geteilt wird und hierdurch eine<br />

Pflichteinlage entsteht, die kleiner als 10.000 EUR ist.<br />

b) auf den eintretenden Gesellschafter der Sachverhalt aus<br />

§ 5 Ziff.1 Satz 5 oder 6 zutrifft.<br />

c) eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen beabsichtigt<br />

ist und wenn die geschäftsführende Kommanditistin ermittelt,<br />

dass durch die vorgesehene Übertragung für die Gesellschaft<br />

oder für die Gesellschafter eine Steuer oder Abgabe<br />

verursacht wird. In diesem Fall kann die geschäftsführende<br />

Kommanditistin ihre Zustimmung nur dann erklären, wenn<br />

der Übertragende gleichzeitig schriftlich erklärt, alle die Gesellschaft<br />

oder die verbleibenden Gesellschafter direkt treffende<br />

Steuern, Abgaben und Kosten, die durch seine Übertragung<br />

ausgelöst werden, zu übernehmen, der Erklärende<br />

die entsprechende Bonität nachweist und nach Aufforderung<br />

durch die geschäftsführende Kommanditistin in entsprechender<br />

Höhe Sicherheit leistet.<br />

d) der Treuhandkommanditist durch rechtsgeschäftliche<br />

Übertragung aus der Gesellschaft ausscheiden möchte und<br />

die Treugeber keinen neuen Treuhandkommanditisten gemäß<br />

§ 7 Ziff. 4 des Treuhandvertrags bestimmen.<br />

e) Gesellschaftsanteile der Gesellschaft zum Handel am Kapitalmarkt<br />

vorgesehen sind.<br />

3. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Gesellschaftsanteils<br />

ist jeweils nur mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar<br />

eines Jahres möglich. Dies gilt nicht für die Übertragung einer<br />

Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten auf<br />

einen Dritten; diese Übertragungen können zu jedem Monatsersten<br />

erfolgen. Dies gilt auch nicht für die Beendigung<br />

des Treuhandvertrags aufgrund des Herausgabeverlangens<br />

des Treugebers gemäß § 7 des Treuhandvertrags.<br />

4. Beim Tod eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten<br />

wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt. Jeder Kommanditist<br />

soll durch eine entsprechende Nachfolgeregelung<br />

sicherstellen, dass im Falle seines Todes eine Aufspaltung<br />

seiner Pflichteinlage in Beträge unterhalb von 10.000 EUR<br />

nicht erfolgt. Falls der verstorbene Kommanditist keine entsprechende<br />

Regelung getroffen hat, sollen die Erben eine<br />

Regelung treffen, dass der vorhandene Gesellschaftsanteil<br />

nicht in Beträge unterhalb von 10.000 EUR aufgeteilt wird.<br />

Fehlt eine den vorstehenden Anforderungen genügende Regelung<br />

des Erblassers und der Erben, so wird die Gesellschaft<br />

mit den Erben fortgesetzt. Auch für diese neu entstehenden<br />

Gesellschaftsanteile gilt § 11 Ziff. 2.<br />

117


5. Die Erben haben sich durch die Vorlage eines geeigneten<br />

Nachweises zu legitimieren. Darüber hinaus hat jeder Erbe<br />

zu erklären, dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder<br />

6 nicht auf ihn zutrifft. Mehrere Erben sind verpflichtet, der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin gemeinsam mitzuteilen,<br />

in welcher Höhe die Beteiligung auf welche Person übergegangen<br />

ist. § 4 Ziff. 8 gilt entsprechend.<br />

6. Ab dem Zeitpunkt des Todes des Kommanditisten bis zu<br />

dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschaft oder der geschäftsführenden<br />

Kommanditistin ein geeigneter Nachweis über die<br />

eingetretene Erbfolge und die Erbquote vorliegt, ruhen die<br />

Stimmrechte und Ausschüttungsansprüche des oder der<br />

Rechtsnachfolger, die mit dem Gesellschaftsanteil des verstorbenen<br />

Kommanditisten verbunden sind.<br />

7. Die Verwaltung des Gesellschaftsanteils durch einen<br />

Testamentsvollstrecker ist im Todesfall zulässig. In diesem<br />

Fall übt der Testamentsvollstrecker die vorstehenden Gesellschafterrechte<br />

des verstorbenen Kommanditisten aus.<br />

8. Geht eine Kommanditbeteiligung oder eine Teilkommanditbeteiligung<br />

durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen<br />

auf eine Person über, die nicht schon Gesellschafter war, so<br />

ist der neue Gesellschafter verpflichtet, der <strong>LHI</strong> Fonds eine<br />

Vollmacht gemäß § 5 Ziff. 3 in der erforderlichen Form auf<br />

eigene Kosten zu erteilen und unverzüglich zuzuleiten. Vorstehendes<br />

gilt nicht für Treugeber.<br />

9. Die Regelung über den Aufwendungsersatz in § 17 Ziff.6<br />

gilt entsprechend zu Gunsten der <strong>LHI</strong> Fonds, sowohl für<br />

Erbfälle als auch für rechtsgeschäftliche Übertragungen.<br />

Zahlungspflichtiger in Erbfällen ist der Erbe.<br />

§ 20<br />

Dauer der Gesellschaft, Liquidation der Gesellschaft<br />

1. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann erstmals<br />

gemäß § 17 Ziff. 1 gekündigt werden.<br />

2. Die Gesellschaft tritt nach einem Beschluss gemäß § 10<br />

Ziff. 3 lit. d) in Liquidation.<br />

3. Liquidator der Gesellschaft ist die geschäftsführende<br />

Kommanditistin.<br />

4. Es ist Aufgabe des Liquidators, das Gesellschaftsvermögen<br />

bestmöglich zu verwerten.<br />

118<br />

5. Der Liquidator hat die Schlussbilanz zu erstellen und<br />

das Liquidationsergebnis entsprechend den Bestimmungen<br />

in § 18 Ziff. 4 d) zu ermitteln und einen etwaigen Liquidationsgewinn<br />

an die an der Liquidation teilnehmenden Gesellschafter<br />

gemäß den Bestimmungen des § 16 zu verteilen.<br />

Abweichend von § 15 Ziff. 3 sind nur die Liquidationseröffnungsbilanz<br />

und die Liquidationsschluss bilanz durch einen<br />

Wirtschaftsprüfer zu prüfen und testieren zu lassen.<br />

6. Der Liquidator ist berechtigt, auch nach Beendigung der<br />

Liquidation nach pflichtgemäßem Ermessen Rechtsgeschäfte<br />

der Gesellschaft oder der Gesellschafter vorzunehmen.<br />

7. Der Liquidator erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der<br />

Liquidation den Ersatz aller Auslagen, eine angemessene<br />

laufende jährliche Vergütung, die sich an der Höhe der zuletzt<br />

geleisteten gesamten Vergütung für die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft gemäß § 9 Ziff. 7b) orientiert sowie eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung von 20 % bezogen auf den Betrag,<br />

der unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />

in der Gesellschaft nach Abzug<br />

a) aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft,<br />

b) der vollständigen Rückführung der nominalen Einlagen<br />

der Investoren (ohne Agio) aufgrund der Liquidation<br />

in der Gesellschaft verbleibt.<br />

§ 21<br />

Kosten des Vertrags<br />

1. Die Kosten für diesen Vertrag und dessen Durchführung<br />

einschließlich etwa anfallender Steuern aller Art und einschließlich<br />

der Kosten, die aufgrund der Ersteintragung des<br />

Treuhandkommanditisten bei dem Handelsregister entstehen,<br />

trägt die Gesellschaft.<br />

2. Die in Ziffer 1 genannten Kosten beinhalten nicht die Kosten,<br />

die durch die jeweilige Beglaubigung der einzelnen Handelsregistervollmacht,<br />

die jeder neue Direkt-Kommanditist<br />

erteilt, sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen, die<br />

durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder durch<br />

die Vornahme sonstiger Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />

begründet werden. Diese Kosten trägt jeweils der Gesellschafter,<br />

der die Handelsregistervollmacht und/oder die<br />

Änderungen veranlasst hat, soweit in diesem Vertrag nicht<br />

bereits etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die notwendigen<br />

Änderungen im Handelsregister im Falle des Todes<br />

eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten. Die ge-


schäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine Pauschale<br />

gemäß § 17 Ziff.6 in Rechnung zu stellen.<br />

§ 22<br />

Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />

bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem<br />

Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />

die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

anzurufen und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />

Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />

der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds e. V.<br />

§ 23<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Für Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />

gelten die Bestimmungen in § 11 Ziff. 3 b) und sie<br />

bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt<br />

nicht, wenn die Änderung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />

oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />

erfolgt; in diesem Fall sind sie zu protokollieren.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags<br />

unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der<br />

übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen<br />

Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die<br />

der von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Bestimmung<br />

in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.<br />

Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend.<br />

§ 139 BGB wird insgesamt abbedungen. Ergänzend<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen<br />

und Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag ist<br />

der Sitz der Gesellschaft.<br />

Pullach, den 30.09..2011<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong><br />

Verwaltung GmbH<br />

gez. Peter Kober (Geschäftsführer)<br />

gez. ppa. Christian Floth (Prokurist)<br />

Pullach, den 30.09.2011<br />

LANITA Verwaltung GmbH<br />

gez. Robert Soethe (Geschäftsführer)<br />

gez. Heimo Koch (Geschäftsführer)<br />

Pullach, den 30.09.2011<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

gez. Franz-Georg Schmidt (Geschäftsführer)<br />

gez. Dietrich von Buttlar (Geschäftsführer)<br />

119


16.2. Treuhandvertrag<br />

Treuhandvertrag<br />

120<br />

zwischen<br />

(der in der Beitrittserklärung genannten Person)<br />

im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />

und der<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

im folgenden „Treuhandkommanditist“ genannt –<br />

Vorbemerkung:<br />

Der Treuhandkommanditist hat sich an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG („Gesellschaft“) mit einer Pflichteinlage<br />

von 21.065.000 EUR als Kommanditist beteiligt. Er beabsichtigt<br />

gemäß § 4 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft<br />

vom 30.09.2011 („Gesellschaftsvertrag“) im Wege<br />

der Vereinbarungstreuhand mit einer Vielzahl von Anlegern<br />

Treuhandverträge über Teile seiner Kommanditbeteiligung<br />

bis zur Höhe seiner gesamten Pflichteinlage zu schließen.<br />

Dabei muss der von jedem Anleger zu übernehmende Teilbetrag<br />

der Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten<br />

mindestens 10.000 EUR betragen. Einlagen mit höheren Beträgen<br />

müssen grundsätzlich durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />

§ 1<br />

Gegenstand des Treuhandvertrags<br />

1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet im Auftrag<br />

des Treugebers einen Teilbetrag seiner Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft in der vom Anleger in der Beitrittserklärung<br />

vom bezeichneten Höhe künftig im eigenen<br />

Namen, aber für Rechnung des Treugebers.<br />

2. Der Treuhandkommanditist ist an der Gesellschaft nach<br />

Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen<br />

dieses Treuhandvertrags sowie der Beitrittserklärung beteiligt.<br />

Für das Verhältnis zwischen Treuhandkommanditist und<br />

Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

der Gesellschaft entsprechend, soweit sich nichts anderes<br />

aus diesem Treuhandvertrag ergibt.<br />

3. Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Kommanditanteil für alle Treugeber.<br />

Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, aber nicht<br />

verpflichtet, für weitere Treugeber Teile seiner Kommanditbeteiligung<br />

an der Gesellschaft treuhänderisch zu halten<br />

und zu verwalten. Die Höhe des Anteils des Treugebers am<br />

Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten ergibt sich<br />

aus der in der Beitrittserklärung des Treugebers genannten<br />

Pflichteinlage. Der Treuhandkommanditist handelt gegenüber<br />

der Gesellschaft und Dritten im eigenen Namen.<br />

4. Im Innenverhältnis behandelt der Treuhandkommanditist<br />

den Anteil des Treugebers als Teil seines Kommanditanteils.<br />

Er handelt ausschließlich für Rechnung des jeweiligen Treugebers.<br />

Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten<br />

von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang<br />

mit der treuhänderischen Kommanditbeteiligung stehen.<br />

§ 2<br />

Person des Treugebers<br />

Treugeber können alle Personen sein, die gemäß § 5 Ziff. 1<br />

des Gesellschaftsvertrags auch Kommanditist sein können.<br />

Treugeber kann nicht sein, wer nach den Bestimmungen des<br />

§ 5 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags von der Beteiligung an<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen ist.<br />

§ 3<br />

Rechte des Treugebers<br />

1. Der Treugeber kann vom Treuhandkommanditisten verlangen,<br />

die diesem gemäß § 166 HGB nach Maßgabe des<br />

§ 14 des Gesellschaftsvertrags zustehenden Kontrollrechte<br />

selbst auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat den Treugeber<br />

auf dessen Verlangen entsprechend zu bevollmächtigen.<br />

§ 14 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend; weiter<br />

gehende Rechte sind ausgeschlossen.<br />

2. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />

Dritter informiert den Treugeber über alle wesentlichen<br />

Geschäftsvorgänge der Gesellschaft mit den von der Gesell-


schaft dem Treuhandkommanditisten zur Verfügung gestellten<br />

Unterlagen.<br />

3. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seinen<br />

Kommanditanteil an der Gesellschaft („Treuhandvermögen“)<br />

getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Der Treugeber<br />

ist entsprechend seinem Anteil am Treuhandvermögen<br />

in Relation zum gesamten Kommanditkapital (Summe der<br />

Pflichteinlagen gemäß Gesellschaftsvertrag) der Gesellschaft<br />

am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />

4. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche<br />

aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers am Treuhandvermögen<br />

an den dies annehmenden Treugeber ab.<br />

Dazu gehören insbesondere die Ansprüche auf die Beteiligung<br />

am laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf<br />

die Ausschüttungen/Entnahmen sowie die Beteiligung am<br />

Liquidationserlös/Auseinandersetzungsguthaben.<br />

5. Beantragt ein Treugeber unter substantiierter Angabe<br />

wichtiger Gründe die Einberufung einer außerordentlichen<br />

Gesellschafterversammlung gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags,<br />

so hat der Treuhandkommanditist oder ein<br />

von ihm beauftragter Dritter die Gemeinschaft der Treugeber<br />

hierüber unter Angabe der Gründe für das Einberufungsbegeh<br />

ren zu informieren, eine Beschlussfassung der Treugeber<br />

über die Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />

herbeizuführen, die Treugeber über das Ergebnis der Beschlussfassung<br />

in Kenntnis zu setzen, festzustellen, ob<br />

gegebenenfalls das Quorum gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags<br />

erreicht wurde und gegebenenfalls der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft das<br />

erfolgreiche Einberufungsverlangen anzuzeigen.<br />

§ 4<br />

Pflichten des Treugebers<br />

1. Der vom Treugeber in der Beitrittserklärung gezeichnete<br />

Betrag („Treuhandeinlage“) ist nach Maßgabe des § 4<br />

Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen der<br />

Beitrittserklärung termingerecht durch den Treugeber zu<br />

leisten. Der Treugeber verpflichtet sich hiermit gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten, seine in der Beitrittserklärung<br />

übernommene Treuhandeinlage schuldbefreiend gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten auf das in der Beitrittserklärung<br />

angegebene Konto der Gesellschaft zu leisten. Der<br />

Treugeber verpflichtet sich, im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens<br />

die Treuhandeinlage rechtzeitig auf dem in der<br />

Beitrittserklärung angegebenen Konto bereitzustellen. Einzelheiten<br />

regelt die Beitrittserklärung.<br />

2. Erfüllt ein Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene<br />

Verpflichtung zur Leistung seiner Treuhandeinlage<br />

nicht termingerecht, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />

ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem<br />

jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.<br />

Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt<br />

hiervon unberührt.<br />

3. Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist im Falle der<br />

Nichterfüllung der Pflicht gemäß Ziffer 1 zur außerordentlichen<br />

Kündigung des Treuhandvertrags berechtigt. Die Kündigung<br />

hat per Einschreiben zu erfolgen.<br />

§ 5<br />

Gesellschafterbeschlüsse, Abstimmung<br />

1. Der Treugeber ist berechtigt, an jeder Gesellschafterversammlung<br />

selbst teilzunehmen. § 11 Ziff. 1 und 2 sowie<br />

§ 12 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gelten entsprechend.<br />

2. Die Kosten für die eigene Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />

und für eine eventuelle Vertretung durch<br />

einen Dritten trägt der Treugeber selbst.<br />

3. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />

Dritter hat dem Treugeber sämtliche Unterlagen, die er als<br />

Kommanditist selbst mit der Ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />

gemäß § 12 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />

erhält, unverzüglich in Kopie zuzusenden. Der Treuhandkommanditist<br />

legt dem Treugeber entsprechende<br />

Formulare zur Geltendmachung der Stimmrechte und insbesondere<br />

für eine Weisungserteilung vor.<br />

4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung<br />

der Gesellschaft nicht anwesend oder vertreten ist, kann<br />

er dem Treuhandkommanditisten für die Abstimmungspunkte<br />

Weisungen erteilen.<br />

5. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft die<br />

treuhänderischen Beteiligungen anzuzeigen. Der Treuhandkommanditist<br />

ist gegenüber der Gesellschaft berechtigt und<br />

gegenüber dem Treugeber verpflichtet, entsprechend den<br />

Weisungen für die verschiedenen Treugeber ggf. unterschiedlich,<br />

für jeden einzeln aber nur einheitlich, als Stimmbote<br />

aufzutreten. Einer auf unterschiedlichen Weisungen der<br />

121


Treu geber beruhenden geteilten Stimmabgabe als Stimmbote<br />

durch den Treuhandkommanditisten wird ausdrücklich<br />

zugestimmt.<br />

6. Im Falle des schriftlichen Abstimmungsverfahrens gelten<br />

§ 13 Ziff. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags mit der Maßgabe,<br />

dass der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />

Dritter die entsprechenden Unterlagen an die letzte<br />

ihm bekannt gegebene Adresse des Treugebers versendet,<br />

um diesem die Möglichkeit einzuräumen, das Stimmrecht<br />

oder ein Weisungsrecht gemäß Ziffer 4 auszuüben. Der Treuhandkommanditist<br />

hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen<br />

für den Treugeber zeitgleich mit den Unterlagen für die<br />

direkt beteiligten Kommanditisten versandt werden. Maßgebend<br />

für die wirksame Erteilung der Weisung ist der Eingang<br />

der Weisung beim Treuhandkommanditisten oder dem von<br />

ihm beauftragten Dritten. Auf diese Frist ist in den Unterlagen<br />

gesondert hinzuweisen. Von den Ergebnissen der Beschlussfassungen<br />

hat der Treuhandkommanditist oder ein<br />

von ihm beauftragter Dritter den Treugeber zu informieren.<br />

7. Im Übrigen gilt § 11 Ziff. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrags<br />

entsprechend.<br />

8. Unabhängig von vorstehenden Regelungen steht dem<br />

Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten ein umfassendes<br />

Weisungsrecht zu. Dies gilt insbesondere in<br />

Bezug auf die Wahrnehmung der durch die treuhänderisch<br />

gehaltene Beteiligung dem Treuhandkommanditisten zustehenden<br />

mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte.<br />

§ 6<br />

Nachfolge in Rechte und Pflichten des Treugebers<br />

1. Bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Rechte<br />

und Pflichten dieses Treuhandvertrags durch den Treugeber<br />

gelten § 19 Ziff. 1 bis 3 und 8 bis 9 des Gesellschafts vertrags<br />

entsprechend.<br />

2. Beim Tod des Treugebers wird der Treuhandvertrag mit<br />

dessen Erben fortgesetzt. § 19 Ziff. 4 bis 9 des Gesellschaftsvertrags<br />

sind entsprechend anzuwenden.<br />

§ 7<br />

Beendigung des Treuhandvertrags, Ausscheiden des<br />

Treuhandkommanditisten<br />

1. Der Treugeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />

dem Treuhandkommanditisten mit einer Frist von<br />

122<br />

drei Monaten jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember<br />

eines jeden Jahres die Übertragung seiner treuhänderischen<br />

Beteiligung auf sich selbst verlangen (Treuhandübertragung).<br />

Seine treuhänderische Beteiligung wandelt sich damit in eine<br />

Beteiligung an der Gesellschaft als Direkt-Kommanditist im<br />

Sinne des § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags. Der Treugeber,<br />

der die Treuhandübertragung verlangt, hat gegenüber der<br />

geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft zu bestätigen,<br />

dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder 6<br />

des Gesellschaftsvertrags nicht auf ihn zutrifft. Zu dem jeweiligen<br />

Stichtag endet der Treuhandvertrag. Der Treu geber<br />

kann die Treuhandübertragung bei Vorliegen eines wichtigen<br />

Grundes ohne Einhaltung der in Satz 1 genannten Frist verlangen.<br />

Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei vertrags-<br />

oder treuwidrigem Verhalten des Treuhandkommanditisten im<br />

Verhältnis zum Treugeber anzunehmen.<br />

2. Das Übertragungsverlangen wird wirksam, sobald der<br />

Gesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />

durch den Treugeber auf dessen eigene Kosten zur<br />

Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Vollmachtsformular<br />

erhält der Treugeber auf Anfrage, spätestens jedoch,<br />

sobald er die Treuhandübertragung verlangt hat.<br />

3. Für den Fall, dass der Treugeber die Treuhandübertragung<br />

verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits<br />

hiermit die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber<br />

gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf<br />

den Treugeber an. Der Treugeber nimmt die Treuhandübertragung<br />

an. Die Treuhandübertragung wird mit Zugang des<br />

wirksamen Übertragungsverlangens und der notariell<br />

beglaubigten Handelsregistervollmacht bei der Gesellschaft<br />

wirksam. § 7 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend.<br />

4. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />

mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />

ordentlich zu kündigen, soweit er rechtzeitig einen geeigneten<br />

Nachfolge-Treuhandkommanditisten benennt und sein Benennungsvorschlag<br />

mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen der Treugeber entsprechend dem Verfahren im Gesellschaftsvertrag<br />

angenommen wird. Die jedem Treugeber<br />

zuzurechnenden Stimmen ergeben sich aus § 11 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags. Wird ein Nachfolge-Treuhandkommanditist<br />

durch die Treugeber bestimmt, hat der Treugeber<br />

mit diesem den Treuhandvertrag nach Maßgabe des Treugeberbeschlusses<br />

fortzuführen. Mit Fortsetzung des Treuhandvertrags<br />

tritt der Nachfolge-Treuhandkommanditist im Wege<br />

der Vertragsübernahme in alle Rechte und Pflichten des aus-


scheidenden Treuhandkommanditisten ein. Der ausscheidende<br />

Treuhandkommanditist hat seinen Kommanditanteil<br />

auf den Nachfolge-Treuhandkommanditisten zu übertragen.<br />

Treugeber, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben<br />

oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben,<br />

können die fristlose Treuhandübertragung unter den formalen<br />

Voraussetzungen der Ziffer 1 verlangen. Soweit in der<br />

Abstimmung keine einfache Mehrheit der Treugeber für einen<br />

Nachfolge-Treuhandkommanditisten votiert oder kein Nachfolge-Treuhandkommanditist<br />

vorgeschlagen wird, kann der<br />

Treuhandkommanditist nicht ordentlich kündigen.<br />

5. Der Treuhandkommanditist kann den Treuhandvertrag<br />

gegenüber dem Treugeber fristlos aus wichtigem Grunde<br />

kündigen, insbesondere in den Fällen des § 17 Ziff. 2 des<br />

Gesellschaftsvertrags. § 17 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags<br />

gilt entsprechend. In den Fällen der fristlosen Kündigung<br />

durch den Treuhandkommanditisten finden die Regelungen<br />

des § 18 des Gesellschaftsvertrags sinngemäß Anwendung<br />

unter Berücksichtigung der § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages.<br />

6. Der Treuhandvertrag endet ferner ohne weiteres,<br />

a) wenn über das Vermögen des Treuhandkommanditisten<br />

das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse<br />

nicht eröffnet oder eingestellt wird; oder<br />

b) wenn gegen den Treuhandkommanditisten aus einem<br />

rechtskräftigen Titel Zwangsvollstreckung betrieben<br />

und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder<br />

eingestellt wird.<br />

Die formalen Voraussetzungen der Ziffer 1 gelten in diesen<br />

Fällen entsprechend, ohne dass der Treugeber die Treuhandübertragung<br />

gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />

ausdrücklich verlangen muss.<br />

7. Soweit in diesem Vertrag oder dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Gesellschaft nichts anderes geregelt ist, hat die im Zusammenhang<br />

mit der Veränderung des Vertragsverhältnisses<br />

zwischen Treuhandkommanditist und Treugeber entstehenden<br />

Kosten und Aufwendungen derjenige zu tragen, der<br />

den Grund der Entstehung zurechenbar gesetzt hat.<br />

§ 8<br />

Selbstkontrahieren<br />

Der Treuhandkommanditist ist von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit.<br />

§ 9<br />

Haftung des Treuhandkommanditisten<br />

Die Haftung des Treuhandkommanditisten beschränkt sich<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden<br />

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />

Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />

Pflicht verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />

des Treuhandkommanditisten beruhen, sowie<br />

bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Er übernimmt<br />

keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber<br />

eventuell ange strebten steuerlichen oder sonstigen wirtschaftlichen<br />

Ziele.<br />

§ 10<br />

Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />

1. Die Vergütung des Treuhandkommanditisten ist in § 10<br />

des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />

2. Über zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten<br />

für einzelne Treugeber erstellt der Treuhandkommanditist<br />

gesonderte Rechnungen.<br />

§ 11<br />

Treugeberregister, Datenschutz<br />

1. Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein<br />

Register mit den persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />

Daten. Er kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Der Treugeber<br />

hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />

Treugeber.<br />

2. Das Treugeberregister darf nicht veröffentlicht werden.<br />

Dies gilt nicht, soweit der Treuhandkommanditist aufgrund<br />

gesetzlicher Bestimmungen zur Herausgabe der Daten eines<br />

Treugebers verpflichtet ist. Der Treuhandkommanditist darf<br />

zur laufenden Betreuung der Treugeber einem von ihm hierzu<br />

beauftragten Dritten die Daten zur Verfügung stellen. Der<br />

Treuhandkommanditist hat einen Dritten entsprechend diesen<br />

Bestimmungen zu verpflichten.<br />

3. Der Treugeber erhält eine Benachrichtigung über seine<br />

Eintragung in das vorgenannte Register.<br />

123


§ 12<br />

Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />

Jeder Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder<br />

im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag die Ombudsstelle<br />

Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und ein<br />

Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />

richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

§ 13<br />

Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen und Ergänzungen dieses Treuhandvertrags<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung<br />

des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen<br />

nicht.<br />

2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein<br />

oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />

hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist<br />

durch eine gesetzlich zulässige, dem wirtschaftlichen Zweck<br />

der unwirksamen Bestimmung entsprechende bzw. am<br />

nächsten kommende Regelung zu ersetzen. Dies gilt für die<br />

Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend. Hier sind<br />

vorrangig etwaige entsprechende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

sinngemäß anzuwenden. Die gesetzlichen<br />

Bestimmungen gelten ergänzend. § 139 BGB wird insgesamt<br />

abbedungen.<br />

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen<br />

und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.<br />

Pullach,<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />

124


16.3 Zusätzliche Information für den Fernabsatz im<br />

Rahmen der Beteiligung an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />

GmbH & Co. KG<br />

16.3.1 Information zu den Vertragspartnern<br />

Initiator/Prospektverantwortlicher<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 46591<br />

Geschäftsführer<br />

Oliver Porr, München<br />

Robert Soethe, Rain<br />

Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Vermitteln, Arrangieren, Initiieren und Durchführen des nationalen<br />

und internationalen Leasing-, Miet- und Fondsgeschäfts,<br />

Vermitteln und Arrangieren von strukturierten Finanzierungen<br />

und Nutzungsüberlassungen jeglicher Art, Verwaltung von<br />

Objekt- und Fondsgesellschaften, auch im Interesse Dritter,<br />

sowie Beratung von Unternehmen.<br />

Fondsgesellschaft<br />

<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG,<br />

Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HR A 96165<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />

und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />

Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />

und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />

<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />

Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“)<br />

und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung<br />

der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />

der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaik-<br />

anlagen („PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger<br />

Liquidität.<br />

Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 174774<br />

Geschäftsführer<br />

Peter Kober, München<br />

Christian Goldbrunner, Penzberg<br />

Oliver Porr, München<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung<br />

von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit<br />

als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung in<br />

Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz.<br />

Geschäftsführende Kommanditistin<br />

der Fondsgesellschaft<br />

LANITA Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 184087<br />

Geschäftsführer<br />

Robert Soethe, Rain<br />

Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung<br />

von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit<br />

als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung<br />

in Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz.<br />

Treuhandkommanditist<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

125


Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 58960<br />

Geschäftsführer<br />

Dietrich von Buttlar, Pullach i. Isartal<br />

Franz-Georg Schmidt, Neufahrn<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Verwaltung<br />

von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere<br />

die Übernahme der Funktion einer Treuhandkommanditistin<br />

in und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen<br />

Gesellschaften.<br />

Geschäftsbesorgung/Anlegerbetreuung<br />

<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Tel.: +49 89 5120-0<br />

Fax: +49 89 5120-2000<br />

Handelsregister<br />

Amtsgericht München, HRB 95484<br />

Geschäftsführer<br />

Oliver Porr, München<br />

Helmut Pütz, Gräfelfing<br />

Klaus Murmann, Bad Feilnbach<br />

Hauptgeschäftstätigkeit<br />

Verwaltung von geschlossenen Fonds, Beteiligung an,<br />

Geschäftsführung in sowie Verwaltung von Unternehmen,<br />

die als geschlossene Fonds betrieben werden und deren<br />

Gegenstand die Verwaltung und/oder Beteiligung ist.<br />

Vermittler<br />

Die wesentlichen Informationen zum Vermittler der Fondsbeteiligung<br />

ergeben sich aus der Beitrittserklärung.<br />

126<br />

Aufsichtsbehörden<br />

Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut<br />

der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />

Dienstsitz Bonn, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />

sowie der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung München,<br />

80281 München. Im Übrigen werden der Prospektverantwortliche,<br />

die Fonds gesellschaft, deren Komplementärin<br />

und geschäftsführende Kommanditistin, der Treuhandkommanditist<br />

und der Geschäftsbesorger vom Gewerbeaufsichtsamt<br />

beaufsichtigt.<br />

16.3.2 Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung/Zustandekommen<br />

des Vertrags<br />

Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />

SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der<br />

Fondsgesellschaft. Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung<br />

der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH den Abschluss<br />

eines Treuhandvertrags über deren Kommanditbeteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft mit einer Mindestbeteiligung von<br />

10.000 EUR an; höhere Beträge müssen durch 5.000 glatt<br />

teilbar sein. Der Treuhandvertrag kommt jeweils mit Gegenzeichnung<br />

der Beitrittserklärung zustande, ohne dass diese<br />

dem Anleger zugehen muss.<br />

16.3.3 Mindestlaufzeit des Vertrags<br />

Eine Kündigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist<br />

erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2026<br />

und anschließend zu jedem Jahresende möglich. Das Recht<br />

zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />

bleibt unberührt. Die Fondsgesellschaft endet im Übrigen mit<br />

einem Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von<br />

3/4 der abgegebenen Stimmen.


16.3.4 Leistungsvorbehalte<br />

Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften, stille<br />

Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaare<br />

und eingetragene Lebenspartnerschaften können nur<br />

mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />

Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />

Treugeber werden. Von der Beteiligung an der Gesellschaft<br />

ausgeschlossen sind insbesondere natürliche und<br />

juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-amerikanische<br />

Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer<br />

dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA<br />

(Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem Recht<br />

errichtet wurden und/oder in den Vereinigten Staaten von<br />

Amerika oder in einem deren Territorien ihren (Wohn-) Sitz<br />

haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen<br />

der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Ausgeschlossen<br />

von der Beteiligung an der Gesellschaft sind<br />

ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund<br />

von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung<br />

an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger<br />

haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende<br />

Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />

16.3.5 Gesamtpreis und Grundlage der Berechnung<br />

dieses Preises<br />

Der Gesamtpreis für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

entspricht der vom Anleger gezeichneten Einlage.<br />

16.3.6 Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und<br />

Kosten<br />

Liefer- und Versandkosten werden nicht erhoben. Im Falle<br />

der Umwandlung der Treugeberstellung in die eines Direktkommanditisten<br />

gemäß § 7 des Treuhandvertrags hat der<br />

Anleger die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />

sowie der Eintragung als Direktkommanditist<br />

zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />

nach der Höhe der Beteiligung des Anlegers und ergibt sich<br />

für die Notarkosten aus der KostO sowie für die Handelsregistereintragung<br />

aus der Handelsregistergebührenverordnung.<br />

Nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung kann<br />

die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen<br />

von einem Anleger verlangen, dass er sich nach<br />

dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren lässt.<br />

Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung<br />

7,16 EUR plus Porto und sind vom Investor zu<br />

tragen. Eigene Kosten hat der Anleger selbst zu tragen. Für<br />

den mit dem Ausscheiden eines Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />

verbundenen Aufwand erhält die geschäftsführende<br />

Kommanditistin oder ein von ihr benannter Dritter<br />

vom ausscheidenden Gesellschafter pauschal einen Betrag<br />

in Höhe von 1 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl.<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet.<br />

16.3.7 Zahlung<br />

Die Einlage des Anlegers ist zzgl. einem Agio von 5 % bezogen<br />

auf die Einlage in einer Summe fünf Bankarbeitstage vor<br />

dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig. Der Anleger<br />

hat seine Zahlungen auf das Konto der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co.<br />

KG bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zu leisten:<br />

Konto Nr. 151784923, BLZ 250 500 00. Die Beitrittserklärung<br />

beinhaltet eine Einzugsermächtigung.<br />

127


16.3.8 Bestehen von Widerrufsrechten<br />

Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.<br />

Der Widerruf ist zu richten an die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />

GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Der Widerruf<br />

kann auch per Telefax an die in Abschnitt 16.3.1 genannte<br />

Nummer oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse anlegerbetreuung@lhi.de<br />

gerichtet werden. Im Falle eines wirksamen<br />

Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />

zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.<br />

16.3.9 Befristung<br />

Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann zum<br />

30.11.2011 und danach zu jedem Monatsultimo bis zum<br />

31.12.2012 erfolgen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />

ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Platzierungsphase<br />

zu verkürzen oder zu verlängern sowie weitere<br />

Beitrittstermine zu bestimmen.<br />

16.3.10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />

Für die Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich<br />

sind, gilt das Recht der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.<br />

Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Streitigkeiten<br />

aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist<br />

München. Dies gilt ebenfalls für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag.<br />

16.3.11 Vertragssprache<br />

Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />

16.3.12 Außergerichtliche Streitschlichtung<br />

Anleger können (unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte<br />

anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />

Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergerichtlichen<br />

Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit<br />

Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c BGB) und dem Fernabsatz<br />

von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für<br />

den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung.<br />

Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />

sind bei der Schlichtungsstelle<br />

erhältlich.<br />

128<br />

Die Adresse lautet:<br />

Schlichtungsstelle bei der Deutsche Bundesbank<br />

Postfach 11 12 32<br />

60047 Frankfurt am Main<br />

Tel.: (0 69) 23 88-19 07,<br />

Fax: (0 69) 23 88-19 19<br />

E-Mail: schlichtung@bundesbank.de<br />

Web: http://www.bundesbank.de/schlichtungsstelle/<br />

schlichtungsstelle.php<br />

Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zum Anbieter des<br />

geschlossenen Fonds, zur Fondsgesellschaft und/oder zur<br />

Treuhändergesellschaft sowie alle mit der Verwaltung Ihrer<br />

Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen,<br />

steht Ihnen zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren,<br />

eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />

Fonds zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den<br />

Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />

der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt<br />

sowie die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich.<br />

Die Adresse lautet:<br />

Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />

Postfach 640222<br />

10048 Berlin<br />

Tel.: 030/257 616 90,<br />

Fax: 030/257 616 91<br />

E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />

Web: www.ombudsstelle-gfonds.de


16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

16.4.1 Eröffnungsbilanz der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH &<br />

Co. KG<br />

Eröffnungsbilanz zum 01.07.2011 EUR<br />

Aktiva<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige Vermögens- 7.695,00<br />

gegenstände<br />

1. Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Summe Aktiva 7.695,00<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteil des Komplementärs<br />

1. Feste Kapitaleinlage des Komplementärs 9.400,00<br />

2. Verlustvortrag -2.072,70<br />

3. Anteiliges Jahresergebnis<br />

II. Kapitalanteil der Kommanditisten<br />

-94,00<br />

1. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 600,00<br />

2. Verlustvortrag -132,30<br />

3. Anteiliges Ergebnis -6,00<br />

Summe Eigenkapital 7.695,00<br />

Summe Passiva 7.695,00<br />

Pullach i. Isartal, 01.07.2011<br />

Die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />

Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />

gez. Christian Goldbrunner gez. Peter Kober<br />

Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />

LANITA Verwaltung GmbH<br />

gez. Robert Soethe gez. Heimo Koch<br />

129


16.4.2 Zwischenübersicht der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />

<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH &<br />

Co. KG<br />

Zwischenbilanz der Fondsgesellschaft<br />

EUR<br />

zum 30.09.2011<br />

Aktiva<br />

A. Anlagevermögen<br />

I. Sachanlagen<br />

1. Anzahlung auf Liegenschaften 16.820.111,00<br />

II. Finanzanlagen<br />

1. Beteiligungen 1.456.250,00<br />

Summe Sachanlagevermögen 18.276.361,00<br />

B. Umlaufvermögen<br />

I. Forderungen und sonstige<br />

Vermögensgegenstände<br />

1. Sonstige Vermögensgegenstände 5.769,38<br />

Summe Umlaufvermögen 5.769,38<br />

Summe Aktiva 18.282.130,38<br />

Passiva<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Kapitalanteil des Kommanditisten<br />

1. Feste Kapitaleinlage<br />

22.200.000,00<br />

der Kommanditisten<br />

davon noch nicht eingefordert -22.190.000,00<br />

2. Verlustvortrag -2.305,00<br />

3. Anteiliges Ergebnis -1.813,50<br />

Summe Eigenkapital 5.881,50<br />

B. Fremdkapital<br />

I. Sonstige Verbindlichkeiten 18.276.248,88<br />

Summe Fremdkapital 18.276.248,88<br />

Summe Passiva 18.282.130,38<br />

130<br />

Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

vom 01.07.2011 bis 30.09.2011<br />

EUR<br />

1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.813,50<br />

a.) Sofortaufwand -588,50<br />

b.) Sonstige Vergütungen -50,00<br />

c.) Zinsaufwand -1.175,00<br />

Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit<br />

-1.813,50<br />

2. Jahresergebnis -1.813,50


16.4.3 Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und<br />

Ertragslage für das laufende und folgende Geschäftsjahr<br />

der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />

<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

Planbilanz der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />

Aktiva<br />

Prognose Planbilanz Prognose Planbilanz<br />

zum 31.12.2011 zum 31.12.2012<br />

1. Sachanlagevermögen 16.350.536,39 37.543.581,14<br />

2. Summe Finanzanlagen 1.432.589,00 1.686.076,00<br />

Summe Anlagevermögen 17.783.125,39 39.229.657,14<br />

3. Sonstige Vermögensgegenstände 39.986,23 1.194.708,60<br />

Summe Umlaufvermögen 39.986,23 1.194.708,60<br />

4. Rechnungsabgrenzungsposten 78.000,00 70.000,00<br />

Summe Rechnungsabgrenzungsposten 78.000,00 70.000,00<br />

Summe Aktiva 17.901.111,62 40.494.365,74<br />

Passiva<br />

5. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 22.200.000,00 22.200.000,00<br />

6. Davon noch nicht eingefordert -16.852.000,00 0,00<br />

7. Agio auf Kapitaleinlage 210.650,00 1.053.250,00<br />

8. Verlustvortrag -2.305,00 -606.465,18<br />

9. Anteiliges Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09<br />

Summe Eigenkapital 4.952.184,82 20.494.365,74<br />

10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000.000,00 20.000.000,00<br />

11. Sonstige Verbindlichkeiten 2.948.926,79 0,00<br />

Summe Fremdkapital 12.948.926,79 20.000.000,00<br />

Summe Passiva 17.901.111,62 40.494.365,74<br />

Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Fondsgesellschaft in EUR vom 01.07.2011 bis 31.12.2012 – Prognose<br />

01.07.2011 bis 01.01.2012 bis<br />

31.12.2011 31.12.2012<br />

1. Umsatzerlöse 310.121,71 2.050.516,44<br />

2. Abschreibungen -56.726,23 -455.209,51<br />

3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -649.393,65 -2.963.355,03<br />

4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 350,00<br />

5. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -208.162,00 -784.721,00<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -604.160,18 -2.152.419,09<br />

6. Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09<br />

131


Erläuterungen zur Planbilanz der Fondsgesellschaft<br />

Aktiva<br />

Position 1<br />

Sachanlagevermögen<br />

Bei den Sachanlagen handelt es sich um die Anschaffungskosten<br />

(vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen)<br />

des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s <strong>Erding</strong>.<br />

Position 2<br />

Finanzanlagen<br />

Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligung an<br />

der SAMERA Verwaltung GmbH; der jährliche Betrag wird<br />

jeweils um die geplanten Rückzahlungen der Kapitalrücklage<br />

reduziert.<br />

Position 3<br />

Sonstige Vermögensgegenstände<br />

Hier wird die zum Stichtag vorhandene Planliquidität der<br />

Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />

Position 4<br />

Rechnungsabgrenzungsposten<br />

Hierbei handelt es sich um einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />

für die im Voraus bezahlten Bearbeitungsgebühren<br />

der finanzierenden Bank, der über die Finanzierungslaufzeit<br />

aufzulösen ist.<br />

Passiva<br />

Position 5<br />

Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten<br />

Die festen Kapitaleinlagen der Kommanditisten entsprechen<br />

dem Gesellschaftskapital gemäß den Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrags.<br />

Position 6<br />

Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten – davon nicht<br />

eingefordert<br />

Die noch nicht eingezahlte und eingeforderte Kapitaleinlage<br />

der geschäftsführenden Kommanditistin ist auf Aufforderung<br />

der Komplementärin zur Zahlung fällig. Die Kapitaleinlagen<br />

der Anleger sind gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />

in Verbindung mit der Beitrittserklärung zur<br />

Zahlung fällig.<br />

132<br />

Position 7<br />

Agio auf Kapitaleinlage<br />

Das Agio der Kommanditisten entspricht den Bestimmungen<br />

des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit der Beitrittserklärung.<br />

Position 8<br />

Verlustvortrag<br />

Der Verlustvortrag entspricht dem kumulierten Ergebnis der<br />

Fondsgesellschaft aus den Vorjahren.<br />

Position 9<br />

Anteiliges Jahresergebnis<br />

Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />

dar (siehe Gewinn- und Verlustrechnung).<br />

Position 10<br />

Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />

Die Verbindlichkeiten in Höhe des Restdarlehens zum<br />

31.12.2011 und 2012.<br />

Position 11<br />

Sonstige Verbindlichkeiten<br />

Die Verbindlichkeiten in Höhe der Zwischenfinanzierung zum<br />

31.12.2011.<br />

Erläuterungen zur Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

der Fondsgesellschaft<br />

Position 1<br />

Umsatzerlöse<br />

Mieterträge aus den Mietverträgen mit den diversen Mietern<br />

des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s sowie dem Nutzungsentgelt für<br />

die Nutzungsüberlassung der Dachfläche für den Betrieb der<br />

Photovoltaikanlage der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />

Position 2<br />

Abschreibungen<br />

Planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 2 % für Gebäude<br />

und 5,3 % für die Außenanlagen.


Position 3<br />

Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />

Aufwendungen für Kosten in der Investitionsphase (Fondskonzeption,<br />

Vermittlungsprovisionen, Platzierungsgarantievergütung)<br />

sowie Aufwendungen für die laufende Verwaltung<br />

der Fondsgesellschaft.<br />

Position 4<br />

Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />

Zinserträge aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität.<br />

Position 5<br />

Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />

Zinsen für das langfristige Darlehen, das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

(im Jahr 2011) sowie die Auflösung des ARAP<br />

(Bankgebühr).<br />

Position 6<br />

Jahresergebnis<br />

Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />

dar.<br />

Voraussichtliche Finanzlage der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />

01.07.2011 bis 01.01.2012 bis<br />

31.12.2011 31.12.2012<br />

1. Kommanditkapital (inklusive Agio) 5.558.650,00 17.694.600,00<br />

2. Fremdkapital 12.948.926,79 7.051.073,21<br />

3. Mieteinnahmen 304.607,15 2.024.019,86<br />

4. Zuflüsse aus Beteiligungen 18.660,79 91.513,31<br />

5. Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen 5.514,56 26.496,58<br />

6. Zinseinnahmen 0,00 257,69<br />

7. Mittelzufluss 18.836.359,29 26.887.960,65<br />

8. Kaufpreiszahlung 15.585.897,02 20.716.033,00<br />

9. Einzahlung Einlage in SAMERA 1.451.250,00 345.000,00<br />

10. Zinszahlungen 108.100,00 719.100,00<br />

11. Darlehenstilgung 0,00 0,00<br />

12. Kosten der Investitionsphase 1.605.727,73 3.748.042,22<br />

13. Verwaltungskosten 43.093,29 205.155,29<br />

14. Ausschüttungen 22.291,25 1.016.025,00<br />

15. Mittelabfluss 18.816.359,29 26.749.355,51<br />

16. Liquiditätsergebnis 20.000,00 138.605,14<br />

133


Erläuterungen zur voraussichtlichen Finanzlage der<br />

Fondsgesellschaft<br />

Position 1<br />

Kommanditkapital (inklusive Agio)<br />

Es wird unterstellt, dass ein Teil des Kommanditkapitals im<br />

Jahr 2011 und das restliche Kommanditkapital vollständig im<br />

Jahr 2012 eingezahlt wird.<br />

Position 2<br />

Fremdkapital<br />

Das Darlehen der DG Hyp besteht aus zwei Tranchen in<br />

Höhe von jeweils 10.000.000 EUR. Die erste Tranche wurde<br />

zum 30.09.2011 ausbezahlt. Die zweite Tranche wird voraussichtlich<br />

zum 30.04.2012 ausgezahlt.<br />

Position 3<br />

Mieteinnahmen<br />

Mieteinnahmen aus den Mietverträgen.<br />

Position 4<br />

Zuflüsse aus Beteiligungen<br />

Zuflüsse aus der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH.<br />

Position 5<br />

Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen<br />

Entgelt der SAMERA Verwaltung GmbH für die Nutzungsüberlassung<br />

der Dachfläche für den Betrieb der Photovoltaikanlage.<br />

Position 6<br />

Zinseinnahmen<br />

Zinseinnahmen aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität.<br />

Position 7<br />

Mittelzufluss<br />

Gesamtsumme der eingehenden Zahlungen.<br />

Position 8<br />

Kaufpreiszahlung<br />

Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 und 2 erfolgte<br />

zum 30.09.2011. Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte<br />

3 und 4 erfolgt voraussichtlich zum 30.04.2012.<br />

134<br />

Position 9<br />

Einzahlung Einlage in SAMERA<br />

Ein Teil der Einlage wurde zum 30.09.2011 eingezahlt, um<br />

den Kaufpreis der Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt<br />

1 und 2 zu finanzieren. Voraussichtlich zum 30.04.2012 erfolgt<br />

die Einzahlung der restlichen Einlage, um die Kaufpreiszahlung<br />

für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4<br />

zu finanzieren.<br />

Position 10<br />

Zinszahlungen<br />

Zinszahlungen für die langfristigen Fremdmittel.<br />

Position 11<br />

Darlehenstilgung<br />

Die planmäßige Tilgung der langfristigen Fremdmittel erfolgt<br />

ab dem Jahr 2016.<br />

Position 12<br />

Kosten der Investitionsphase<br />

Zahlungen für Projektkosten (Fondskonzeption, Vermittlungsprovisionen,<br />

Platzierungsgarantievergütung), Zwischenfinanzierungszinsen<br />

und Bereitstellungsprovisionen sowie<br />

sonstige Kosten in der Investitionsphase.<br />

Position 13<br />

Verwaltungskosten<br />

Zahlungen für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

sowie Instandhaltungsrücklagen und Kosten für die<br />

Objektverwaltung.<br />

Position 14<br />

Ausschüttungen<br />

Geplante Ausschüttungen an die Investoren für die Jahre<br />

2011 und 2012, die Zahlung erfolgt im Jahr 2013.<br />

Position 15<br />

Mittelabfluss<br />

Gesamtsumme der abfließenden Zahlungen.<br />

Position 16<br />

Liquiditätsergebnis<br />

Das Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft berücksichtigt<br />

die geplanten Ausschüttungen für die Jahre 2011 und 2012.


16.4.4 Planzahlen der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />

Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />

2012 2013 2014<br />

Investitionen 0,00 0,00 0,00<br />

Produktion 0,00 0,00 0,00<br />

Mieterträge und Erträge aus Nutzungsüberlassungen (Umsatz) 2.050.516,44 2.466.183,25 2.471.509,25<br />

Zinserträge (Ergebnis) 350,00 2.775,59 4.876,88<br />

Gesamte Aufwendungen (Ergebnis) 4.203.285,53 1.692.404,33 1.697.638,79<br />

davon Zinsaufwendungen (Ergebnis) 876.720,74 857.750,00 857.750,00<br />

Ergebnis -2.152.419,09 776.554,51 778.747,34<br />

Planzahlen der Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag<br />

vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG<br />

erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für<br />

die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte<br />

3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen.<br />

Mit Kaufvertrag ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die<br />

Photovoltaikanlage von der SAMERA Verwaltung GmbH, an<br />

deren Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt<br />

ist, erworben. Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich<br />

auf den Bauabschnitten 1 + 2 befindet, am 01.10.2011 von<br />

der SAMERA Verwaltung GmbH übernommen. Die vollständige<br />

Fertigstellung der Photovoltaikanlage sowie der Netzanschluss<br />

des auf Bauabschnitt 4 entfallenden Teils der Anlage<br />

soll noch vor dem 31.12.2011 erfolgen. Dieser Teil der<br />

Photovoltaikanlage wird voraussichtlich zum 30.04.2012<br />

übernommen.<br />

Die Fondsgesellschaft erzielt Mieterträge aus den Mietverträgen,<br />

Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Dachfläche<br />

zum Betrieb der Photovoltaikanlage an die SAMERA Verwaltung<br />

GmbH, Erträge aus der Beteiligung an der SAMERA<br />

Verwaltung GmbH sowie Zinserträge aus der Anlage der<br />

unterjährig freien Liquidität. Die Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />

setzen sich zusammen aus Zinsaufwendungen,<br />

Abschreibungen, Aufwendungen für Verwaltungskosten<br />

sowie Aufwendungen für Projektkosten und sonstige Kosten<br />

der Investitionsphase. Weitere Investitionen sind in den folgenden<br />

Jahren nicht geplant. Eine Produktion erfolgt nicht.<br />

Erläuterung der Wirkungszusammenhänge<br />

Die Fondsgesellschaft hat das <strong>Fachmarktzentrum</strong> erworben<br />

und langfristig an mehrere Einzelhandelsbetriebe vermietet.<br />

Außerdem hält sie eine Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />

GmbH, der Eigentümerin der Photovoltaikanlage. Die<br />

Finanzierung des Erwerbs und der Beteiligung erfolgt durch<br />

Kommanditkapital und ein langfristiges Bankdarlehen der<br />

DG Hyp. Die prognostizierten Mieteinnahmen sollten ausreichend<br />

sein, um die Ansprüche der finanzierenden Bank prognosegemäß<br />

zu befriedigen. Zukünftig hängt der Erfolg der<br />

Investition und der Beteiligung der Anleger wesentlich von<br />

der planmäßigen Leistung der geschuldeten Mietzahlungen<br />

durch die Mieter und im untergeordneten Sinne von den Beteiligungserträgen<br />

an der SAMERA Verwaltung GmbH ab.<br />

135


Pullach . Mannheim . Pöcking . Stuttgart . Hamburg . Düsseldorf . Warschau . Luxemburg<br />

<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />

Emil-Riedl-Weg 6<br />

82049 Pullach i. Isartal<br />

Postfach 212<br />

82043 Pullach i. Isartal<br />

Telefon +49 89 5120-0<br />

Telefax +49 89 5120-2000<br />

info@lhi.de . www.lhi.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!