LHI Immobilienfonds Deutschland Fachmarktzentrum Erding - Scope
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<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>
1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts 3<br />
2. Die <strong>LHI</strong> – Ihr Partner 5<br />
3. Das Beteiligungsangebot im Überblick 11<br />
4. Risiken 17<br />
4.1 Wirtschaftliche Risiken 17<br />
4.2 Steuerliche Risiken 22<br />
4.3 Rechtliche Risiken 24<br />
5. Der Standort 29<br />
6. Das Fondsobjekt 35<br />
7. Die Mieter 47<br />
8. Die Mietverträge 51<br />
9. Investition und Finanzierung 61<br />
10. Ergebnisvorschau/Prognoserechnung 65<br />
10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft 65<br />
10.2 Verkaufsprognose 70<br />
10.3 Beispiel-Prognoserechnung für Anleger 71<br />
10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose 72<br />
11. Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 74<br />
12. Rechtliche Grundlagen 84<br />
13. Steuerliche Grundlagen 92<br />
14. Die Vertragspartner 102<br />
15. Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung 104<br />
16. Anhang 106<br />
16.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft 106<br />
16.2 Treuhandvertrag 120<br />
16.3 Fernabsatz-Kundeninformation 125<br />
16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung 129<br />
17. Beilagen<br />
17.1 Beitrittserklärung<br />
1. Hinweis zur Prüfung des Verkaufsprospekts<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der in diesem Prospekt<br />
gemachten Angaben ist nicht Gegenstand<br />
der Prüfung des Prospekts durch die BaFin.<br />
3
2. Die <strong>LHI</strong> – Ihr Partner<br />
Seit der Gründung im Jahr 1973 hat sich die <strong>LHI</strong> vom<br />
Immobilienleasing-Spezialisten zum Investment-Partner<br />
von Unternehmen und Investoren entwickelt.<br />
Für Unternehmen konzipieren und realisieren wir komplexe,<br />
maßgeschneiderte Finanzierungsstrukturen. Für Investoren<br />
gestalten wir die beiden Anlageprodukte Geschlossene<br />
Publikumsfonds und Private Placements.<br />
Um durchgängige Qualität, Effizienz, Kontrolle und Transparenz<br />
zu gewährleisten, bündeln wir alle notwendigen Disziplinen<br />
und Kompetenzen für ein erfolgreiches Investment unter<br />
einem Dach. Die <strong>LHI</strong> berät, konzipiert, finanziert, realisiert<br />
und verwaltet alles aus einer Hand.<br />
Insgesamt wurden bis zum 31.12.2010 72 Private Placements<br />
und 27 Publikumsfonds aufgelegt. Die zentralen<br />
Assetklassen unserer Fonds sind Immobilien, Erneuerbare<br />
Energien und Aviation.<br />
Alle <strong>LHI</strong> Fonds müssen unserem hohen Qualitätsanspruch<br />
dauerhaft gerecht werden. Darauf können sich Investoren<br />
auch für die Zeit nach der Zeichnung verlassen. Schließlich<br />
wollen wir unsere Investoren als Partner langfristig begleiten.<br />
Kennzahlen<br />
<strong>LHI</strong> Daten<br />
Geschäftsführung<br />
Oliver Porr, Robert Soethe, Heimo Koch<br />
Stammkapital: 40 Mio. EUR<br />
Handelsregister<br />
Sitz und AG München, HRB 46591, Industrie- und Handelskammer<br />
München<br />
31.12.10<br />
Tsd. EUR<br />
31.12.09<br />
Tsd. EUR<br />
Bilanzsumme 161.496 142.781<br />
Eigenkapital 46.598 41.139<br />
Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit 5.340 690<br />
Jahresüberschuss 3.700 628<br />
Eigenkapitalquote in % 28,8 28,9<br />
Wirtschaftliches Ergebnis 6.310 60<br />
Neugeschäftsvolumen 1.240.000 2.260.000<br />
Verwaltetes Investitionsvolumen 26.220.000 22.540.000<br />
Verwaltetes Eigenkapital 2.841.000 2.772.000<br />
Anzahl betreute Anleger 20.899 20.208<br />
Anzahl Mitarbeiter 274 281<br />
5
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> 1994 bis 2010 1<br />
Stand 31.12.2010<br />
6<br />
Platzierungsjahr<br />
Fonds Objekt Gesamtinvestition<br />
in<br />
Tsd. EUR<br />
1994 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />
& Co. Objekt Groß Machnow KG (L)<br />
Soll 2003 (aktualisierte Prognoserechnung<br />
1995 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />
& Co. Objekt Rostock KG (L)<br />
Soll 2003/2005 (aktualisierte Prognoserechnung)<br />
1996 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Verwaltung GmbH<br />
& Co. Objekt Neubrandenburg KG (L)<br />
2002 RESET Beteiligungs GmbH & Co.<br />
Vermietungs-KG (U)<br />
2002 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> München GmbH<br />
& Co. Laimer Atrium KG (U)<br />
Davon Fremdkapital in CHF3 2005 bis<br />
2007<br />
2009 bis<br />
2010<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> GmbH & Co.<br />
TechnologiePark Köln Beteiligungs KG<br />
Kommanditbeteiligung (U)<br />
Davon Fremdkapital in CHF3 Stille Beteiligung<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Objekt Stuttgart<br />
GmbH & Co. KG Kommanditbeteiligung<br />
(U)<br />
Eigenkapital<br />
ohne Agio<br />
in Tsd. EUR<br />
Einnahmen<br />
kumuliert<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> 61.386 20.452<br />
Soll in Tsd.<br />
EUR<br />
74.839<br />
73.061<br />
Einkaufszentrum 64.218 23.519 75.432<br />
70.045<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> 59.264 15.329 64.017<br />
Bürogebäude 26.347 12.690 16.059<br />
Bürogebäude 44.156 20.006 23.243<br />
Technologiepark 164.179 63.500 2 81.481<br />
Autohaus mit Büroflächen<br />
56.238 13.214 2 6.919<br />
Stille Beteiligung 13.700<br />
2008 bis Terra Grundstücksverwaltungs-GmbH Finanzzentrum<br />
42.171 10.000 5.321<br />
2009 & Co. Vermietungs KG (U)<br />
Kassel<br />
2010 <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> Objekt Wien<br />
GmbH & Co. KG (U)<br />
Bürogebäude 16.563 9.002 452<br />
1 Ohne bereits liquidierte und noch nicht voll investierte Fonds. Die dargestellten Fonds lassen sich grundsätzlich in Leasing- bzw. leasingähnliche<br />
Fonds (L) und unternehmerische Fonds (U) unterteilen. Zur Unterscheidung werden die Fonds mit einem (L) bzw. (U) entsprechend gekennzeichnet.<br />
2 Für diesen Fonds wurde die Platzierungsgarantie teilweise in Anspruch genommen. Er ist mittlerweile voll platziert.
Ist in Tsd.<br />
EUR<br />
Steuerliches Ergebnis<br />
der Gesellschaft<br />
kumuliert<br />
Auszahlung<br />
kumuliert<br />
Soll in % Ist in % Soll in Tsd.<br />
EUR<br />
Ist in Tsd.<br />
EUR<br />
Auszahlung 2010 Darlehensstand 31.12.<br />
Soll in Tsd.<br />
EUR<br />
Ist in Tsd.<br />
EUR<br />
Soll in Tsd.<br />
EUR<br />
Ist in Tsd.<br />
EUR<br />
72.927 -54,0 -59,4 21.515 19.837 1.575 1.309 19.904 20.810<br />
-60,7 19.837 1.309 20.809<br />
70.074 -59,1 -54,4 21.873 20.991 1.670 1.447 26.628 26.083<br />
-60,9 20.753 1.446 26.084<br />
54.654 -61,2 -58,4 11.965 12.015 1.074 1.124 30.153 30.036<br />
15.425 27,5 33,4 7.868 5.900 984 0 12.675 12.460<br />
22.126 19,3 9,5 10.372 10.034 1.350 1.100 22.413 23.778 3<br />
13.125 13.125<br />
77.303 -3,9 -6,5 9.920 7.154 1.984 0 142.842 160.947 3<br />
118.970 118.970<br />
10.320 8.963 2.064 1.668<br />
6.919 -10,4 -7,9 707 675 529 529 27.887 27.887<br />
1.541 1.387 1.028 1.028<br />
5.327 4,5 5,2 833 833 400 400 30.748 30.748<br />
452 1,9 1,5 259 95 4 259 95 4 6.981 6.981<br />
3 Das CHF-Darlehen wurde bei den Ist-Werten zum jeweiligen, am 31.12. gültigen Wechselkurs in EUR bewertet. Aufgrund des ungünstigen<br />
Wechselkurses ergeben sich Abweichungen zum Prospekt auf Euro-Basis. In der Handelsbilanz erfolgten entsprechende Wertanpassungsbuchungen<br />
zum Stichtag. Da es sich um noch nicht realisierte Kursverluste handelt, sind diese nicht in den Ausgaben dargestellt.<br />
4 Der Ausschüttungsbetrag weicht absolut von dem geplanten Betrag ab. Unter Berücksichtigung der abweichenden Beitrittstermine im Jahr 2010<br />
besteht relativ keine Abweichung zum prognostizierten Wert.<br />
7
<strong>LHI</strong> Fakten in der Übersicht<br />
• 100 %iger Bankenhintergrund: 51 % Landesbank Baden-<br />
Württemberg (Gruppe) und 49 % Norddeutsche Landesbank<br />
Girozentrale (Gruppe)<br />
• Strukturierungskompetenz mit fast 40-jähriger Erfahrung<br />
• Spezialist und langfristiger Partner im Bereich Assets &<br />
Finance<br />
• Langjährige Erfahrung in den Bereichen Publikumsfonds<br />
und Private Placements<br />
• Steuerlich und rechtlich fundierte Gestaltung der Fondskonzepte<br />
• Professionelle Anlegerbetreuung<br />
• Rd. 21.000 Anleger<br />
• Fondsvolumen gesamt: ca. 7,0 Mrd. EUR<br />
• Eigenkapital gesamt: ca. 2,9 Mrd. EUR<br />
• 27 Publikumsfonds<br />
• 72 Private Placements<br />
8<br />
Kompetenzschwerpunkt Immobilien<br />
Aus der Historie gewachsen hat die Assetklasse Immobilien<br />
für die <strong>LHI</strong> eine große Bedeutung. Dabei betreuen wir sowohl<br />
Einzelimmobilien als auch ganze Portfolien über ihren<br />
gesamten Lebenszyklus hinweg, von der Entwicklung über<br />
das Management bis hin zum Verkauf – natürlich immer projektspezifisch<br />
und individuell.<br />
Jeder Investor hat ganz unterschiedliche wirtschaftliche, steuerliche,<br />
rechtliche und risikotechnische Anforderungen. Maßgeschneidert<br />
entwickelt die <strong>LHI</strong> entsprechende Immobilienanlageprodukte<br />
sowie die jeweilige Anlagestrategie und<br />
stärkt so die vorhandenen Potenziale zur Wertschöpfung.<br />
Den Grundstein für die Wertsteigerung jeder Immobilienanlage<br />
legen wir schon mit einer vorausschauenden Immobilienakquisition.<br />
Ein intelligentes Fonds- und Assetmanagement<br />
unterstreicht die Vorzüge des Objekts und ermöglicht damit<br />
seine Performancesteigerung. Das soll den Anlegern eines<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> eine stabile Wertanlage und nachhaltige<br />
Rendite sichern.<br />
Als zentrale Aufgaben bei der Betreuung eines Immobilien-<br />
Investments sehen wir die Steigerung des Gebäudewertes,<br />
die stetige Verbesserung der Objektqualität und somit auch<br />
die Zufriedenheit der Bestandsmieter.<br />
Interdisziplinäre Teams sind verantwortlich für das Reporting,<br />
den wirtschaftlichen Betrieb, die Vermietungsaktivitäten und<br />
die Steuerung aller operativen Dienstleistungen rund um die<br />
Immobilie.<br />
Um jederzeit den optimalen Verkaufszeitpunkt für eine Immobilie<br />
vorbereiten zu können, nutzen wir das Instrument der<br />
Strategischen Immobilienanalyse und behalten den Markt<br />
kontinuierlich im Blick. Damit wir sowohl bei der Investition als<br />
auch bei der Deinvestition ein erfolgreiches Fondsmanagement<br />
realisieren können, begleiten wir Verkäufe von Immobilienobjekten<br />
engmaschig bis ganz zum Schluss.<br />
Die <strong>LHI</strong> Fonds- und Assetmanager werden durch eine Expertengruppe<br />
von Architekten und Ingenieuren mit Erfahrung in<br />
den Bereichen Bauprojektmanagement und Gebäudeplanung<br />
unterstützt. Zudem sind Gutachter und Marktanalysten<br />
mit im Team.
<strong>LHI</strong> Vorteile auf einen Blick<br />
• Betreuung des kompletten Lebenszyklus eines Immobilieninvestments:<br />
An- bzw. Verkauf, Entwicklung, Strategien<br />
zum Fonds- und Assetmanagement<br />
• Analyse des ökonomischen und technischen Status quo als<br />
Grundlage aller weiteren strategischen und operativen<br />
Maßnahmen im Fondsmanagement<br />
• Professionelle Lösungen für ökonomische und technische<br />
Herausforderungen durch Experten der <strong>LHI</strong><br />
• Individuelle Konzepte zur Vermietung, zum Vermeiden von<br />
Leerstand und zur Kostenreduktion<br />
9
3. Das Beteiligungsangebot im Überblick<br />
Beteiligungsform<br />
Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />
<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“). Die Fondsgesellschaft<br />
ist eine vermögensverwaltende Kommanditgesellschaft.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb<br />
von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, deren<br />
Verwaltung, Vermietung und Verwertung, insbesondere der<br />
Erwerb und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
<strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und der Erwerb, das langfristige<br />
Halten und die Verwertung der Beteiligung an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf der<br />
Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlage („PV-Anlage“)<br />
sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Fondsimmobilie<br />
und PV-Anlage werden gemeinsam als „Fondsobjekt“<br />
bezeichnet. Das gesamte Zeichnungskapital beträgt<br />
21.065.000 EUR (ohne Agio).<br />
Rechte des Anlegers der Fondsgesellschaft<br />
• Ergebnis- und Vermögensbeteiligung ab dem jeweiligen<br />
Beitrittstermin entsprechend dem individuellen Anteil des<br />
Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />
• Rechte auf Auszahlungen ab dem jeweiligen Beitrittstermin<br />
und Beteiligung am Liquidationserlös entsprechend dem<br />
Anteil des Anlegers am Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft<br />
• Recht auf ein Auseinandersetzungsguthaben bei vorzeitigem<br />
ordentlichem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />
• Stimmrechte entsprechend der Höhe der Beteiligung<br />
• Informations- und Kontrollrechte<br />
• Erstmaliges Kündigungsrecht zum 31.12.2026<br />
Investition und Finanzierung<br />
Bei dem Investitionsobjekt handelt es sich um ein aus vier<br />
Bauabschnitten bestehendes <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit Gartencenter<br />
und Aufdach-Photovoltaikanlage in <strong>Erding</strong> (vgl. Abschnitt<br />
6 „Das Fondsobjekt“). Die Fondsimmobilie verfügt<br />
über ca. 16.600 qm vermietbare Fläche sowie über ca. 500<br />
Außenstellplätze. Der erste und zweite Bauabschnitt wurden<br />
im August 2011 fertiggestellt und größtenteils an die Mieter<br />
übergeben. Die Bauabschnitte 3 und 4 werden voraussichtlich<br />
im ersten Quartal 2012 fertiggestellt und übergeben. Auf<br />
dem Dach der Bauabschnitte 1 und 2 ist eine Photovoltaikanlage<br />
mit 422,6 kWp installiert. Eine weitere Photovoltaikanlage<br />
mit 149,9 kWp wird auf dem Dach des vierten Bauabschnittes<br />
errichtet.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag<br />
vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG<br />
erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für<br />
die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte<br />
3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen.<br />
Der Kaufpreis beträgt derzeit insgesamt 36.301.930 EUR.<br />
Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 1 und 2 abzgl. Einbehalte<br />
wurde planmäßig bereits am 30.09.2011 an den Verkäufer<br />
gezahlt. Der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 wird voraussichtlich<br />
mit Übergabe am 30.04.2012 fällig. Mit Kaufvertrag<br />
ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die PV-Anlage von der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH („SAMERA GmbH“), an deren<br />
Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt ist, zu<br />
einem Kaufpreis von 1.790.000 EUR erworben.<br />
11
Die Gesamtinvestitionskosten belaufen sich inklusive der<br />
Erwerbsnebenkosten und fondsabhängigen Nebenkosten<br />
exklusive Agio auf rund 42,6 Mio. EUR, inklusive Agio auf<br />
rund 43,6 Mio. EUR. Die Gesamtfinanzierung erfolgt zu<br />
rund 53 % durch Kommanditkapital (inklusive Agio), zu rund<br />
46 % durch Fremdkapital sowie zu rund 1 % durch den Bewirtschaftungsüberschuss<br />
der Jahre 2011 und 2012. Zur<br />
langfristigen Fremdfinanzierung hat die Fondsgesellschaft<br />
ein Darlehen über 20 Mio. EUR bei der Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
AG („DG Hyp“), Hamburg, aufgenommen.<br />
Während der Laufzeit der Finanzierung (bis<br />
31.08.2021) werden rund 5 % des Bankdarlehens plan-<br />
mäßig getilgt. Die Eigen kapitalzwischenfinanzierung erfolgt<br />
bis zur Einzahlung der Einlagen der Anleger, spätestens bis<br />
zum 31.12.2012, durch ein Gesellschafterdarlehen der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin der Fondsgesellschaft, der<br />
LANITA Verwaltung GmbH, die sich wiederum bei der <strong>LHI</strong><br />
Leasing GmbH re finanziert. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
LANITA Verwaltung GmbH ist mit 5,1 % am Kapital<br />
der Fondsgesellschaft beteiligt.<br />
Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des<br />
Zeichnungskapitals zum 31.12.2012 über insgesamt<br />
21.065.000 EUR abgegeben.<br />
Bewertungsgutachten<br />
Das Fondsobjekt wurde durch die Sachverständigen Holger<br />
Ladewig und Thilo Regelin von der Value AG, Grünwald, am<br />
25.07.2011 mit Stichtag zum 27.04.2011 mit einem Verkehrswert<br />
von insgesamt 36.400.000 EUR bewertet. Davon entfallen<br />
rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage.<br />
12<br />
Die Mietverträge<br />
Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Der erste Bauabschnitt<br />
ist an die Textilhändler C&A Mode GmbH & Co.<br />
KG, Takko Holding GmbH, mister*lady GmbH und New Yorker<br />
Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG sowie die<br />
SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG, die Gries Deco<br />
Company GmbH (Depot) und die Matratzen Concord GmbH<br />
für 10 bzw. 12 Jahre vermietet. Mieter im zweiten Bauabschnitt<br />
sind die TK Maxx GmbH & Co. KG und die Dirk<br />
Rossmann GmbH für jeweils 10 Jahre. Über die Fläche im<br />
dritten Bauabschnitt wurde ein 25 Jahre laufender Mietvertrag<br />
mit der Dehner GmbH & Co. KG geschlossen. Der vierte<br />
Bauabschnitt ist für 10 Jahre an die SSG Sport GmbH<br />
(Sports Experts) vermietet. Die Mietverträge sind in unterschiedlicher<br />
Ausgestaltung (Details sh. Abschnitt 8. „Die<br />
Mietverträge“) nach der Entwicklung des Verbraucherpreisindex<br />
(VPI) indexiert. Größter Einzelmieter ist die Dehner<br />
GmbH & Co. KG mit einem Anteil von rund 21 % an den prognostizierten<br />
Mieteinnahmen. Die drei größten Einzelmieter<br />
Dehner GmbH & Co. KG, TK Maxx GmbH & Co. KG und<br />
SSG Sport GmbH machen einen Anteil von rund 56,5 % der<br />
prognostizierten Mieteinnahmen aus.<br />
Auszahlungen<br />
Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres<br />
eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr,<br />
erstmalig zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Gemäß<br />
der Prognoserechnung betragen die laufenden Auszahlungen<br />
anfänglich 6,00 % p. a. (bei unterjährigem Beitritt<br />
anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. Bis<br />
zum Jahr 2021 steigen die Ausschüttungen auf 6,50 % p. a.<br />
bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio. In den Auszahlungen<br />
sind Kapitalrückzahlungen enthalten.<br />
Prognose<br />
Investitionskosten TEUR Finanzierung TEUR<br />
Erwerb der Fondsimmobilie 36.302 Kommanditkapital 22.200<br />
Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796 Agio 1.053<br />
Erwerbsnebenkosten 2.114 Fremdkapital 20.000<br />
Fondsspezifische Kosten (inklusive Agio) 3.240 Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357<br />
Liquiditätsreserve 159<br />
Gesamt 43.611 Gesamt 43.6111 1 Geringfügige Abweichungen sind durch Rundungen bedingt.
Weitere Rückflüsse erfolgen aus der Veräußerung des Fondsobjekts.<br />
In der Prognoserechnung wurde angenommen, dass<br />
das Fondsobjekt Anfang des Jahres 2022 zum rund 14,5-Fachen<br />
(ca. 0,3-fach unter dem Einkaufsfaktor) der für das Jahr<br />
2022 zu erwartenden Einnahmen verkauft werden kann. Dabei<br />
wurde für den Kaufpreis der Immobilie das 14,9-Fache<br />
der für das Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt.<br />
Die Rückflüsse an die Anleger aus dem Verkauf des Fondsobjekts<br />
(inklusive Auszahlung der zum 31.12.2021 prognostizierten<br />
Liquiditätsreserve) betragen prognosegemäß rund<br />
100 % des Zeichnungskapitals ohne Agio.<br />
Bei erfolgreicher Veräußerung des Fondsobjekts und Liquidation<br />
der Fondsgesellschaft erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin eine erfolgsabhängige Vergütung von 20 %<br />
bezogen auf den Betrag, der unter Berücksichtigung einer<br />
angemessenen Liquiditätsreserve in der Gesellschaft nach<br />
Abzug aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft, der vollständigen<br />
Rückführung der nominalen Einlagen der Anleger (ohne<br />
Agio) aufgrund der Liquidation in der Gesellschaft verbleibt.<br />
Mindestbeteiligung<br />
Die Mindestbeteiligung beträgt 10.000 EUR. Darüber liegende<br />
Zeichnungsbeträge müssen durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />
Auf den Zeichnungsbetrag wird ein Agio von 5 % erhoben.<br />
Der Beitritt erfolgt mit Abschluss eines Treuhandvertrags mit<br />
der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH.<br />
Gesamthöhe der fondsabhängigen Kosten<br />
Für Fondskonzeption, Eigenkapitalbeschaffung, Fremdkapitalbeschaffung<br />
und Platzierungsgarantie fallen Kosten in<br />
Höhe von 2.186.250 EUR (exklusive Agio) an; dies entspricht<br />
10,4 % des Zeichnungskapitals exklusive Agio.<br />
Steuerliche Behandlung<br />
Die Fondsgesellschaft selbst ist prognosegemäß nicht Gegenstand<br />
der Einkommen- und Gewerbesteuer.<br />
Der Anleger erzielt aus der im Privatvermögen gehaltenen<br />
Beteiligung an der Fondsgesellschaft nach der Konzeption<br />
des Anbieters im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und<br />
Verpachtung gemäß § 21 EStG, die mit dem persönlichen<br />
Steuersatz besteuert werden, und daneben in geringem Umfang<br />
Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 EStG, die<br />
der Abgeltungsteuer unterliegen, sowie nicht steuerpflichtige<br />
Bezüge aus der Rückzahlung des Eigenkapitals der SAMERA<br />
GmbH, soweit entsprechend bescheinigt. Der Verkauf der<br />
Fondsimmobilie oder der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
außerhalb der zehnjährigen Haltefrist wird steuerlich grundsätzlich<br />
nicht erfasst. Die Grundsätze zum gewerblichen<br />
Grundstückshandel sind auf der Ebene des Anlegers zu beachten<br />
Die prognostizierte Auflösung der SAMERA GmbH<br />
führt beim Anleger zu überwiegend steuerfreien Bezügen.<br />
Die Vermietung der Fondsimmobilie erfolgt prognosegemäß<br />
umsatzsteuerpflichtig und berechtigt insoweit zum Vorsteuerabzug.<br />
Die Umsatzsteuerpositionen sollten daher prognosegemäß<br />
insgesamt grundsätzlich neutral sein.<br />
Die unentgeltliche Übertragung der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
kann Erbschaft- oder Schenkungsteuer aus lösen.<br />
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
sind in Abschnitt 13 (Seite 92–100) dargestellt.<br />
Haftung<br />
Jeder Kommanditist der Fondsgesellschaft haftet gegenüber<br />
Gläubigern der Fondsgesellschaft mit einem Betrag von 10 %<br />
seiner Pflichteinlage, der für ihn als Haftsumme im Handelsregister<br />
eingetragen wird. Dies gilt entsprechend für die als<br />
Treugeber an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger, da<br />
sie den Treuhandkommanditisten mit Abschluss des Treuhandvertrags<br />
von dieser Haftung freistellen.<br />
Fungibilität<br />
Geschlossene <strong>Immobilienfonds</strong> sind als längerfristige<br />
Investitionen konzipiert und nur eingeschränkt fungibel. Jede<br />
rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile bedarf<br />
der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund<br />
versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar<br />
eines Jahres möglich. Darüber hinaus ist der Handel mit Anteilen<br />
an geschlossenen Fonds nicht, wie etwa bei Wertpapieren,<br />
institutionalisiert. Demzufolge eignet sich die Beteiligung<br />
nicht für kurz- und mittelfristig orientierte Anleger.<br />
Zielgruppe<br />
Bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot handelt es sich<br />
um ein langfristiges und nachhaltiges Investment. Es richtet<br />
sich somit an Anleger, die ein langfristiges Immobilieninvestment<br />
tätigen wollen und die entsprechende Risikobereitschaft<br />
aufweisen (vgl. Abschnitt 4 „Risiken“). Aufgrund der eingeschränkten<br />
Fungibilität der Beteiligung sollte ein ausreichendes<br />
sonstiges liquides Vermögen vorhanden sein. Von einer<br />
Fremdfinanzierung der Beteiligung wird abgeraten. Des Weiteren<br />
richtet sich das Beteiligungsangebot an in <strong>Deutschland</strong><br />
ansässige und unbeschränkt einkommensteuerpflichtige Privatpersonen,<br />
die die Beteiligung an der Fondsgesellschaft im<br />
Privatvermögen halten.<br />
13
Wesentliche Zahlen und Fakten<br />
14<br />
Fondsgesellschaft<br />
Fondsobjekt<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
(vormals KEWOS GmbH & Co. KG)<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> inklusive Gartencenter in <strong>Erding</strong> mit einer<br />
Gesamtmietfläche von ca. 16.600 qm, ca. 500 Außenstellplätzen<br />
und Aufdach-Photovoltaikanlage<br />
Gesamtinvestitionskosten (inklusive Agio) Ca. 43,6 Mio. EUR<br />
Kommanditkapital Anleger Ca. 21,1 Mio. EUR<br />
Kommanditkapital <strong>LHI</strong> Gruppe Ca. 1,1 Mio. EUR<br />
Agio Ca. 1,0 Mio. EUR<br />
Fremdkapital 20,0 Mio. EUR (DG Hyp)<br />
Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 ca. 0,4 Mio. EUR<br />
Vermietungsstand 100 %<br />
Mieter Dehner, TK Maxx, Sports Experts, C&A, Rossmann u. a.<br />
Mietvertragslaufzeiten<br />
Dehner: 25 Jahre<br />
Übrige Mieter: 10 bis 12 Jahre<br />
Platzierungsgarant <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
Einkunftsart Im Wesentlichen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
Beteiligungsdauer Gemäß Prognoserechnung 10 Jahre bis zum 31.12.2021<br />
Erstmaliges Kündigungsrecht des Anlegers 31.12.2026<br />
Form der Beteiligung Kommanditbeteiligung über Treuhandkommanditisten<br />
Mindestzeichnung 10.000 EUR<br />
Agio 5 %<br />
Beitrittstermine 30.11.2011, danach zu jedem Monatsultimo bis 31.12.2012<br />
Laufende Auszahlung p. a. 1 Anfänglich 6,00 %, steigend auf 6,5 % im Jahr 2021<br />
Schlussauszahlung aus Verkauf des Fondsobjekts1 100 % (gemäß Prognoserechnung)<br />
Gesamtkapitalrückfluss vor Steuern1,2 Ca. 160 % (gemäß Prognoserechnung)<br />
1 Bezogen auf das Kommanditkapital ohne Agio.<br />
2 Bei einem Beitritt zum 31.12.2011.
Fondsstruktur<br />
Objekt FMZ<br />
<strong>Erding</strong><br />
Verwaltung GmbH<br />
Beteiligung<br />
0 %<br />
Komplementärin<br />
Kaufvertrag<br />
Immobilie<br />
Gaschler-<br />
Gruppe<br />
Vertragsbeziehungen<br />
LANITA<br />
Verwaltung<br />
GmbH<br />
5,1 %<br />
Geschäftsführende<br />
Kommanditistin<br />
Anleger<br />
SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
Mietverträge<br />
Diverse<br />
Mieter<br />
Darlehensvertrag<br />
DG Hyp<br />
Kaufvertrag Photovoltaikanlage<br />
94,9 %<br />
Treuhandkommanditist<br />
85 %<br />
Gestattungs-<br />
vertrag<br />
SAMERA<br />
Verwaltung<br />
GmbH<br />
15 %<br />
<strong>LHI</strong><br />
Beteiligungsverwaltung<br />
GmbH<br />
15
4. Risiken<br />
Allgemeine Hinweise<br />
Beteiligungen an geschlossenen <strong>Immobilienfonds</strong> sind langfristige<br />
unternehmerische Beteiligungen. Aus einer solchen<br />
Beteiligung können Risiken entstehen, die sich sowohl auf<br />
den Verkehrswert des Fondsobjekts als auch auf den laufenden<br />
Ertrag aus dem Fondsobjekt auswirken und somit das<br />
wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung erheblich beeinträchtigen<br />
können. Unvorhersehbare Entwicklungen der rechtlichen,<br />
wirtschaftlichen oder steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
lassen sich nicht komplett erfassen. Solche Änderungen<br />
können einen erheblichen Einfluss auf die prognostizierte<br />
Entwicklung der Fondsgesellschaft haben, insbesondere auf<br />
die Erträge aus dem Fondsobjekt und somit auf die Werthaltigkeit<br />
der Vermögensanlage. Negative Änderungen können<br />
für den Anleger auch zum Totalverlust des Beteiligungsbetrags<br />
nebst Agio („Totalverlust“) führen.<br />
4.1 Wirtschaftliche Risiken<br />
Mieterbonität/Mietausfälle<br />
Es besteht grundsätzlich das Risiko, dass sich die Zahlungsfähigkeit<br />
der Mieter verschlechtert und es daher zu Mietausfällen<br />
kommt. Mietausfälle gehen unmittelbar zu Lasten der<br />
Fondsgesellschaft und mindern somit die Auszahlungen an<br />
die Anleger. Jeder Mietausfall verringert somit unmittelbar die<br />
prognostizierte Rentabilität der Beteiligung des Anlegers bis<br />
hin zum Totalverlust.<br />
Weitere Bonitätsrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie von der<br />
Gaschler FMZ <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG erworben. Für einzelne<br />
kaufvertraglich vereinbarte Mängelansprüche der Fondsgesellschaft<br />
besteht für die Dauer der Gewährleistungsfrist<br />
eine Garantie der Gaschler Projektplanungs GmbH. Die<br />
Fonds gesellschaft trägt für die Dauer der kaufvertraglich vereinbarten<br />
Gewährleistungsfristen das Bonitätsrisiko der<br />
Gaschler FMZ <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG sowie der Gaschler<br />
Projektplanungs GmbH. Im Falle des Ausfalls beider Gesellschaften<br />
drohen der Fondsgesellschaft während der Gewährleistungsfrist<br />
erhebliche Rentabilitätseinbußen, wenn<br />
und soweit Gewährleistungsansprüche oder sonstige Ansprüche<br />
aus dem Kaufvertrag gegen die Verkäuferin bestehen,<br />
die von dieser nicht erfüllt werden können.<br />
Darüber hinaus hat im Kaufvertrag die Gaschler FMZ <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG ihre Gewährleistungsansprüche gegen den<br />
Generalunternehmer Kutter GmbH & Co. KG an die Fondsgesellschaft<br />
abgetreten. Insoweit trägt die Fondsgesellschaft<br />
auch das Bonitätsrisiko der am Bau beteiligten Unternehmen,<br />
insbesondere des Generalunternehmers Kutter GmbH<br />
& Co. KG.<br />
Sollten sich die Bonitätsrisiken verwirklichen, sind Mängel an<br />
dem Fondsobjekt auf Kosten der Fondsgesellschaft zu beseitigen.<br />
Dies geht zu Lasten der Rentabilität der Beteiligung<br />
der Anleger.<br />
Sollte bis zum Ende der Platzierungsphase nicht das gesamte<br />
Zeichnungskapital platziert sein, hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
die Einzahlung und Platzierung des Zeichnungskapitals zum<br />
31.12.2012 garantiert. Bis zu diesem Zeitpunkt beigetretene<br />
Anleger tragen insofern das Bonitätsrisiko der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH. Eine Realisierung des Bonitätsrisikos der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH, auch im Hinblick auf die gewährte Eigenkapitalzwischenfinanzierung<br />
über die LANITA Verwaltung GmbH, kann<br />
zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und damit zum Totalverlust<br />
der Einlage des Anlegers führen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die PropertyFirst GmbH mit der<br />
kaufmännischen Betreuung des Fondsobjektes beauftragt.<br />
Für den Fall, dass der Property-Management-Vertrag, bspw.<br />
aufgrund einer Insolvenz der PropertyFirst GmbH, vorzeitig<br />
endet, muss ein neuer Vertragspartner gefunden werden.<br />
Dies kann dazu führen, dass sich die Kosten erhöhen. Dies<br />
kann wiederum zu einer Verminderung der Auszahlungen an<br />
den Anleger führen.<br />
Für die Überlassung der Dachfläche zum Betrieb der PV-Anlage<br />
durch die SAMERA Verwaltung GmbH zahlt diese ein<br />
Nutzungsüberlassungsentgelt. Im Falle einer verminderten<br />
Zahlungsfähigkeit der SAMERA Verwaltung GmbH besteht<br />
die Gefahr, dass das Nutzungsentgelt gar nicht oder nicht in<br />
voller Höhe erzielt wird. Dies kann zu Einnahmeausfällen<br />
und damit zu einer Reduzierung der Auszahlung an den Anleger<br />
führen.<br />
Des Weiteren besteht ein Bonitätsrisiko hinsichtlich der<br />
Bank, bei der die Liquiditätsreserve angelegt wird.<br />
17
Standort/Wertentwicklungsrisiko<br />
Lokale Veränderungen im Marktumfeld, veränderte Anforderungen<br />
an das Fondsobjekt durch potenzielle Nachmieter<br />
sowie neu entstehende Konkurrenzobjekte können die Attraktivität<br />
des Standorts, die Anschlussvermietung oder die Veräußerungsmöglichkeiten<br />
wesentlich beeinträchtigen. Dies<br />
kann zu Risiken bei der Verwertung bzw. Anschlussvermietung<br />
der Fondsimmobilie führen, so dass es zu Ausfällen von Auszahlungen<br />
– auch dauerhaft – beim Anleger kommen kann.<br />
Das Beteiligungsangebot prognostiziert zum 01.01.2022 einen<br />
Verkaufserlös von rund 40,8 Mio. EUR. Die tatsächliche<br />
Wertentwicklung der Fondsimmobilie hängt in erster Linie<br />
von den nachhaltig erzielbaren Mieteinnahmen, vom Standort,<br />
vom Alter der Fondsimmobilie, von der Architektur, der<br />
Struktur und Substanz des Gebäudes, der Bauqualität, den<br />
erforderlichen Umbau- und Modernisierungsmaßnahmen,<br />
aber auch von der allgemeinen Wirtschafts- und Konjunkturentwicklung<br />
ab. Ein Verkaufserlös unterhalb der zu diesem<br />
Zeitpunkt bestehenden Restfinanzierung kann zur Insolvenz<br />
der Fondsgesellschaft und damit zum Totalverlust der Einlage<br />
des Anlegers führen.<br />
Verwertung durch die finanzierende Bank<br />
Kommt es infolge von Ausfällen der Mietzahlungen oder infolge<br />
von geringeren oder fehlenden Mieteinnahmen nach<br />
Ablauf der Mietverträge zu Leistungsstörungen bei der Bedienung<br />
des Bankdarlehens, kann die finanzierende Bank<br />
das bestehende Darlehen außerordentlich kündigen und die<br />
Zwangsvollstreckung in die Fondsimmobilie betreiben. Dies<br />
gilt auch bei einem Verstoß gegen die vertraglichen Nebenpflichten<br />
(Covenants) aus dem Darlehensvertrag. Die Fondsimmobilie<br />
ist mit Grundschulden zugunsten der finanzierenden<br />
Bank belastet. Im Fall der Verwertung der Fondsimmobilie<br />
durch Zwangsversteigerung wird in aller Regel ein Wert erzielt,<br />
der deutlich unter dem Verkehrswert des Fondsobjekts<br />
liegt. Darüber hinaus kann eine Verwertung des Fondsobjekts<br />
innerhalb der ersten zehn Jahre nach Erwerb zu außerplanmäßigen<br />
Steuerzahlungen führen (vgl. Abschnitt 4.2 „Steuerliche<br />
Risiken“).<br />
18<br />
Dies führt dazu, dass ein erzielter Versteigerungserlös die<br />
Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft gegenüber der<br />
finanzierenden Bank nicht deckt, woraus die Insolvenz der<br />
Fondsgesellschaft resultieren kann. In diesem Fall ist nicht<br />
auszuschließen, dass es zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
des Anlegers kommt.<br />
Anschlussvermietung<br />
Es besteht das Risiko, dass eine Anschlussvermietung zu<br />
deutlich schlechteren Marktkonditionen erfolgt. Die Notwendigkeit<br />
einer Anschlussvermietung kann auch zu längeren<br />
Leerstandszeiten führen, so dass die Mieteinnahmen nach<br />
dem Ablauf der festen Mietlaufzeiten geringer sind oder komplett<br />
ausfallen. Grundsätzlich ergeben sich nach den festen<br />
Mietlaufzeiten folgende Möglichkeiten:<br />
• Ausübung Optionsrecht durch Mieter<br />
• Anschlussvermietung an Dritte<br />
• Leerstand<br />
Nach Ablauf der festen Mietlaufzeiten können die Mieter von<br />
ihren Optionsrechten Gebrauch machen und zu gleichen<br />
Konditionen den jeweiligen Mietvertrag fortsetzen. Sollten die<br />
Mieter von ihren Optionsrechten keinen Gebrauch machen,<br />
würde ein Leerstand entstehen. Dies kann zu Ausfällen von<br />
Auszahlungen und bei länger andauerndem Leerstand zu<br />
dauerhaften Ausfällen von Auszahlungen an den Anleger bis<br />
hin zur Verwertung durch die finanzierende Bank führen.<br />
Bei einer Vermietung an neue Mieter können Revitalisierungsmaßnahmen<br />
nötig sein, die die Rentabilität der Beteiligung<br />
der Anleger mindern. Vorübergehender Leerstand bzw.<br />
Unvermietbarkeit wegen Umbaumaßnahmen können ebenfalls<br />
zu erheblichen Minderungen oder einem Ausfall der<br />
Auszahlungen bis hin zur Verwertung durch die finanzierende<br />
Bank führen. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass<br />
neue Mieter nur zu erheblich niedrigeren Mieten gewonnen<br />
werden können.<br />
Diese Sachverhalte gelten entsprechend im Falle einer vorzeitigen,<br />
außerordentlichen Beendigung der Mietverträge.
Untervermietung<br />
Die Untervermietung der Mietflächen bedarf der Zustimmung<br />
der Vermieterin, die nur aus wichtigem Grund verweigert<br />
werden darf. Räumt der Untermieter seine Fläche nicht oder<br />
nicht fristgerecht, wirkt sich dies negativ auf eine Anschlussvermietung<br />
oder Veräußerung des Fondsobjekts aus. Dies<br />
kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung<br />
der Auszahlung an den Anleger führen.<br />
Instandhaltung und Instandsetzung<br />
Die Vermieterin ist zur Instandhaltung und Instandsetzung<br />
des Fondsobjekts verpflichtet. Grundsätzlich gilt daher, dass<br />
der Gebäudezustand und die Gebäudesubstanz zusätzliche<br />
Instandsetzungsaufwendungen an Struktur, Dach und Fassade<br />
erforderlich machen können, deren Höhe heute nicht vorhersehbar<br />
ist. Sollten die jährlich prognostizierten Beträge nicht<br />
ausreichen, wird die Fondsgesellschaft auf die vorhandene<br />
Liquiditätsreserve zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve<br />
nicht ausreichen, ist es unter Umständen erforderlich, entweder<br />
zusätzliches Fremdkapital aufzunehmen oder von den<br />
Anlegern Nachschüsse einzufordern. Dies kann zu einer<br />
Verminderung oder einem Ausfall der Aus zahlungen führen<br />
und die Rentabilität der Beteiligung des Anlegers signifikant<br />
beeinträchtigen.<br />
Baumängel<br />
Es können sich Risiken aus Baumängeln an der Substanz<br />
der Fondsimmobilie einschließlich nachträglich auftretender<br />
Baumängel ergeben. Die dann anfallenden Kosten sind,<br />
soweit Gewährleistungsansprüche gegen bauausführende<br />
Unternehmen nicht mehr bestehen oder durchsetzbar sind,<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen, was die Rentabilität<br />
der Beteiligung des Anlegers an der Fondsgesellschaft signifikant<br />
beeinträchtigen kann.<br />
Altlastenrisiko<br />
Für Altlasten, die auf dem Grundstück auftreten, haftet regelmäßig<br />
der Eigentümer der Immobilie. Sollten aufgrund von<br />
Belastungen, für die die Verkäuferin nicht einzustehen hat,<br />
Verfügungen der zuständigen Behörden ergehen, hätte dies<br />
erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung<br />
zur Folge. Sollten unvorhergesehene Altlasten und/oder Substanzen<br />
in den Baumaterialien auftreten, für die keine vertragliche<br />
Rückgriffsmöglichkeit auf die Verkäuferin besteht,<br />
kann dies zu einer erheblichen Reduzierung der Werthaltigkeit<br />
der Fondsimmobilie bis zum Totalverlust der Kapitaleinlage<br />
infolge einer Insolvenz der Fondsgesellschaft führen.<br />
Inflationsentwicklung<br />
Die Mieten sind an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.<br />
Für die Entwicklung dieses Index wurde über den Prognosezeitraum<br />
eine Erhöhung um 2,5 % p. a. unterstellt. Sollte sich<br />
die Inflation anders als prognostiziert entwickeln, werden die<br />
Mieten geringer oder stärker als angenommen angepasst.<br />
Dies kann im Fall von geringeren Mieterhöhungen als prognostiziert<br />
zu einer Reduzierung der prognostizierten Auszahlungen<br />
an den Anleger und des prognostizierten Veräußerungserlöses<br />
führen.<br />
Betriebs- und sonstige Mietnebenkosten<br />
Die Mietverträge enthalten teilweise unterschiedliche Anknüpfungspunkte,<br />
Formulierungen und Begrifflichkeiten hinsichtlich<br />
der den Betriebskostenabrechnungen bei den einzelnen<br />
Mietern zugrundezulegenden Abrechnungseinheiten<br />
und Abrechnungsmaßstäben. Es besteht daher das Risiko,<br />
dass Betriebskosten teilweise nicht wie prognostiziert umgelegt<br />
werden können.<br />
Darüber hinaus besteht das Risiko, dass die jährlich prognostizierten<br />
Beträge für Kosten, die von der Vermieterin getragen<br />
werden müssen, nicht ausreichen. In diesem Fall wird<br />
die Fondsgesellschaft auf die vorhandene Liquiditätsreserve<br />
zurückgreifen. Sollte die Liquiditätsreserve nicht ausreichen,<br />
ist es unter Umständen erforderlich, entweder zusätzliches<br />
Fremdkapital aufzunehmen oder von den Anlegern Nachschüsse<br />
einzufordern. Dies kann zu einer Verminderung<br />
oder einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität<br />
der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen.<br />
Sonderkündigungsrechte der Mieter<br />
Mehrere Mietverträge sehen Sonderkündigungsrechte vor<br />
– in ihrer konkreten Ausgestaltung allerdings unterschiedlich<br />
geregelt –, wenn während der Mietdauer ein bestimmter<br />
Prozentsatz der gesamten Handelsfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
oder auch teilweise bestimmt bezeichnete Mietflächen<br />
für einen bestimmten Zeitraum leer stehen. Sollten<br />
ein oder mehrere Mieter von ihren Sonderkündigungsrechten<br />
Gebrauch machen, kann dies zu einer Verminderung oder<br />
einem Ausfall der Auszahlungen führen und die Rentabilität<br />
der Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigen.<br />
19
Nutzungsgenehmigung Matratzen Concord<br />
Die Wirksamkeit des Mietvertrags mit dem Mieter Matratzen<br />
Concord steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass<br />
bis zum 31.12.2011 eine Bau-/Nutzungsgenehmigung für den<br />
Betrieb eines Matratzen-Fachgeschäfts erteilt wird. Sollte<br />
dies nicht erfolgen, müsste für diese Fläche ein neuer Mieter<br />
gefunden werden. Dies kann zu vorübergehendem oder<br />
dauerhaftem Leerstand und somit zu einer Minderung der<br />
Auszahlungen führen. Darüber hinaus besteht das Risiko,<br />
dass ein neuer Mieter nur zu einer erheblich niedrigeren<br />
Miete gewonnen werden kann, was die Rentabilität der Beteiligung<br />
des Anlegers schmälert.<br />
Mietereinbauten<br />
Die Mieter haben im Fondsobjekt mietereigene Einbauten<br />
vorgenommen und technische Anlagen installiert. Diese gehen<br />
in der Regel entschädigungslos bei Auszug der Mieter<br />
in das Eigentum der Vermieterin über. Die nachträgliche Entfernung<br />
in der Mietfläche belassener Einbauten kann zu zusätzlichen<br />
Aufwendungen der Fondsgesellschaft führen. Dies<br />
kann zu einer Minderung der Rentabilität für den Anleger<br />
führen.<br />
Versicherungsschutz<br />
Sollten im Schadensfall die Versicherungsleistungen nicht<br />
ausreichen, Selbstbehalte zu Lasten der Fondsgesellschaft<br />
gehen oder bestimmte Risiken nicht versichert sein, muss<br />
die Fondsgesellschaft für verbleibende Zahlungen aufkommen.<br />
Dies könnte zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />
somit zum Totalverlust der Einlage führen. Kommt es zu<br />
Mietausfällen oder Leerständen in dem Fondsobjekt, sind<br />
außerplanmäßig Versicherungsprämien durch die Fondsgesellschaft<br />
zu leisten. Dies kann zu einer Reduzierung der<br />
Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führen.<br />
Fremdfinanzierung<br />
Sollte ein Anleger seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
fremdfinanzieren, besteht die Gefahr, dass der<br />
Anleger über den möglichen Totalverlust seiner Einlage<br />
hinaus zusätzlich Zinsen und Tilgung der Fremdfinanzierung<br />
zu bedienen hat. Sollte ein Anleger für eine solche<br />
Fremdfinanzierung Sicherheiten stellen, droht in diesem<br />
Fall auch die Verwertung der gestellten Sicherheiten<br />
durch die den Anleger finanzierende Bank. Dies kann zur<br />
Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />
20<br />
Anschlussfinanzierungsrisiko<br />
Das Darlehen mit der finanzierenden Bank ist für einen<br />
Zeitraum von zehn Jahren abgeschlossen, dann ist das Darlehen<br />
vollständig zur Rückzahlung fällig. Es kann dazu kommen,<br />
dass nach zehn Jahren keine Anschlussfinanzierung<br />
zustande kommt, was letztlich zur Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
und zum Totalverlust der Einlage des Anlegers<br />
führt. Selbst wenn eine Anschlussfinanzierung zustande<br />
kommt, kann es je nach Marktlage zu einer erheblichen Verschlechterung<br />
der Finanzierungskonditionen bei der Anschlussfinanzierung<br />
kommen, was zu erheblichen Einbußen<br />
der Rentabilität der Beteiligung des Anlegers führt.<br />
Der Darlehensgeber hat aus dem abgeschlossenen Darlehensvertrag<br />
mit der Fondsgesellschaft außerordentliche<br />
Kündigungsrechte, insbesondere bei Leistungsstörungen<br />
durch die Fondsgesellschaft oder wenn sich die Werthaltigkeit<br />
der gestellten Sicherheiten wesentlich verschlechtert,<br />
sowie ordentliche Kündigungsrechte nach den dem Darlehensvertrag<br />
beigefügten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.<br />
Für diesen Fall muss die Fondsgesellschaft Darlehen<br />
aufnehmen, die mit schlechteren Konditionen ausgestattet<br />
sein können. Dies kann zu einer Reduzierung der Auszahlungen<br />
an den Anleger führen. Falls kein Fremdkapitalgeber<br />
gefunden wird, kann dies zur Insolvenz der Fondsgesellschaft<br />
führen mit der Folge eines Totalverlusts der Kapitaleinlage.<br />
Darlehenszinsen<br />
Die Zinsen für das Darlehen sind bis zum 31.08.2021 langfristig<br />
konditioniert. Für die Anschlussfinanzierung bis zum<br />
31.12.2021 wurde ein Zinssatz von 5,00 % p. a. angesetzt.<br />
Da der Margenaufschlag der Bank u. a. von der Bonität der<br />
Fondsgesellschaft, dem jeweiligen Objektzustand und der<br />
Vermietungssituation abhängt, kann dieser zum heutigen<br />
Zeitpunkt noch nicht verbindlich festgelegt werden. Es besteht<br />
das Risiko, dass ein gegenüber den kalkulierten Ansätzen<br />
höherer Margenaufschlag zu einer höheren liquiditätsmäßigen<br />
Belastung der Fondsgesellschaft führt. Gleiches gilt<br />
für den Fall, dass der Einstandszinssatz deutlich über dem<br />
heutigen Niveau des Einstandszinssatzes liegt. Dies könnte<br />
negative Auswirkungen auf die prognostizierten Auszahlungen<br />
nach sich ziehen. Dann sind verringerte oder keine Auszahlungen<br />
an den Anleger möglich.
Nichtabnahme des Darlehens<br />
Wird das Darlehen von der Fondsgesellschaft entgegen<br />
ihrer vertraglichen Verpflichtungen nicht abgenommen, hat<br />
die Fondsgesellschaft der Bank neben den angefallenen Bereitstellungszinsen<br />
und der Bearbeitungsgebühr den durch<br />
die Nichtabnahme entstehenden Schaden zu ersetzen. Dies<br />
kann zu einer Verminderung der Auszahlungen an den Anleger<br />
führen.<br />
Auszahlungssperre wegen Covenants<br />
In dem Darlehensvertrag wurden vertragliche Nebenpflichten<br />
(so genannte Covenants) vereinbart, die von der Fondsgesellschaft<br />
einzuhalten sind. Verstöße der Fondsgesellschaft<br />
gegen die Vorgaben des Kapitaldienstdeckungsgrades<br />
(DSCR) und der Loan-to-Value Quote (LTV) führen zu einer<br />
erhöhten Risikobewertung der Ansprüche der Bank gegen<br />
die Fondsgesellschaft. In diesem Fall ist entweder das Darlehen<br />
anteilig oder in einer Summe zurückzuführen (d. h. Verwendung<br />
sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung,<br />
was gleich zeitig eine Auszahlungssperre bedingt) oder<br />
(im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatzsicherheit<br />
durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die vereinbarte<br />
Relation wiederhergestellt ist. Zusätzlich wären in diesem<br />
Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die Bank<br />
zu entrichten. Dies könnte negative Auswirkungen auf die<br />
prognostizierten Auszahlungen nach sich ziehen. Dann sind<br />
keine Auszahlungen möglich, wodurch die Rentabilität der<br />
Beteiligung des Anlegers signifikant beeinträchtigt werden<br />
kann bzw. ein Totalverlust der Einlage möglich ist.<br />
Vorläufige Mieten und Kaufpreis<br />
Der Kaufpreis für die Fondsimmobilie basiert gemäß Kaufvertrag<br />
auf den vorläufigen Mieten, die in den Mietverträgen<br />
vor Übernahme durch die Mieter vereinbart wurden. Bei<br />
Abweichungen, insbesondere aufgrund des Flächenaufmasses<br />
oder geänderter Herstellungskosten des Gartencenters<br />
Dehner, können sich die endgültigen Mieten noch verändern.<br />
Der Kaufpreis kann sich bis zu maximal 100.000 EUR erhöhen.<br />
Diese Erhöhung müsste aus der Liquiditätsreserve<br />
finanziert werden. Reduzierte Mieteinnahmen im Verhältnis<br />
zur Prognose können zu einer erheblichen Reduzierung der<br />
Auszahlung an den Anleger führen.<br />
Rücktrittsrechte Kaufvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft ist unter bestimmten Umständen zum<br />
Rücktritt vom Kaufvertrag berechtigt. In diesem Falle würde<br />
die Rückabwicklung der Fondsgesellschaft erfolgen. Der<br />
Anleger kann dabei nicht damit rechnen, mit seiner Beteiligung<br />
eine positive Rentabilität zu erzielen. Seine Einlage wird<br />
nicht verzinst, sein Rückzahlungsbetrag kann durch bereits<br />
angefallene Kosten oder noch anfallende Kosten deutlich<br />
reduziert werden, was zum Totalverlust der Einlage führen<br />
kann.<br />
Projektentwicklungsrisiken<br />
Die Fondsgesellschaft trägt im Hinblick auf die Bauabschnitte<br />
3 und 4 alle Risiken einer Projektentwicklung wie Bonitätsrisiko<br />
des Verkäufers, von Generalunternehmern, Subunternehmern<br />
etc. Der dritte und vierte Bauabschnitt werden<br />
voraussichtlich im ersten Quartal 2012 fertiggestellt. Verzögert<br />
sich die Fertigstellung, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen,<br />
besteht das Risiko, dass die beiden Bauabschnitte<br />
nicht wie geplant zum 30.04.2012 übernommen<br />
werden oder erhebliche Flächenabweichungen aufweisen<br />
können. Dies kann zu Einnahmeausfällen, weiteren Kosten<br />
und damit zu einer erheblichen Reduzierung der Auszahlung<br />
an den Anleger führen.<br />
Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und<br />
Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der<br />
von der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft<br />
fließen. Im Falle von geringeren als den angenommenen<br />
Einspeisevergütungen, bspw. aufgrund der Witterungsbedingungen,<br />
geringerer Lebensdauer der Module, eingeschränkter<br />
technischer Verfügbarkeit oder behördlicher Anordnungen<br />
bzw. gesetzlicher Änderungen, reduzieren sich die Beteiligungserträge<br />
entsprechend. Gleiches gilt für den Fall, dass<br />
die SAMERA Verwaltung GmbH höhere Betriebs- oder sonstige<br />
Kosten tragen muss, als bisher angenommen, wie zum<br />
Beispiel höhere Instandhaltungs- oder Wartungskosten. Dies<br />
kann zu Einnahmeausfällen und damit zu einer Reduzierung<br />
der Auszahlung führen, was wiederum zu Lasten der Rentabilität<br />
der Beteiligung der Anleger geht.<br />
21
Zinseinnahmen<br />
In der Prognoserechnung wurde für die Anlage der liquiden<br />
Mittel (Liquiditätsreserven der Fondsgesellschaft sowie der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH) ein Zinssatz von 1,75 % p. a.<br />
unterstellt. Die tatsächlich erzielbaren Zinseinnahmen können<br />
niedriger sein und somit entsprechenden Einfluss auf die<br />
Liquiditätsergebnisse der Fondsgesellschaft und damit auf<br />
die Beteiligung des Anlegers haben.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve dient zur Zahlung von unvorhersehbaren<br />
Kosten der Fondsgesellschaft. Die endgültige Höhe<br />
der Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft wird maßgeblich<br />
von der tatsächlichen Höhe der Gesamtinvestitionskosten<br />
beeinflusst. Ab Mietbeginn ist sie insbesondere von den Liquiditätsüberschüssen<br />
nach Auszahlungen abhängig. Sollten<br />
unvorhersehbare Entwicklungen Zahlungen notwendig machen,<br />
die aus der Liquiditätsreserve zu bestreiten sind, könnte<br />
dies zur Folge haben, dass die prospektierten Auszahlungen<br />
reduziert werden müssen bzw. die prognostizierten<br />
Zinseinnahmen sinken. Infolgedessen könnten keine Auszahlungen<br />
an den Anleger erfolgen.<br />
Konjunkturelles Umfeld<br />
Die Singularität der derzeitigen wirtschaftlichen Situation,<br />
insbesondere aufgrund der Verschuldungssituation im<br />
Euro-Raum, erschwert in besonderem Maße eine Prog nose<br />
der künftigen Entwicklung der Weltwirtschaft, der Branchen<br />
der Mieter, der Immobilienwirtschaft und damit auch der<br />
Beteiligung des Anlegers.<br />
4.2 Steuerliche Risiken<br />
Allgemeine steuerliche Risiken<br />
Die steuerlichen Ausführungen basieren auf der Rechtsauffassung<br />
des Anbieters bei Prospektaufstellung. Ferner<br />
wurden die gültigen gesetzlichen Regelungen sowie die veröffentlichte<br />
Verwaltungspraxis und höchstrichterliche Rechtsprechung<br />
zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung zugrunde<br />
gelegt. Es ist jedoch insgesamt nicht auszuschließen, dass<br />
sich die steuerliche Beurteilung des vorliegenden Beteiligungsangebots<br />
durch eine Änderung der anzuwendenden Gesetze,<br />
Rechtsprechung oder Erlasse der Finanzverwaltung oder<br />
der Besteuerungspraxis künftig ändert, weshalb andere als<br />
die im Verkaufsprospekt dargestellten Steuerwirkungen eintreten<br />
können. Daneben sind negative Auswirkungen auf die<br />
Beteiligung des Anlegers dadurch möglich, dass die Finanzverwaltung<br />
auch bei unveränderter Gesetzes- und Rechtsprechungslage<br />
eine vom Anbieter abweichende Rechtsauffassung<br />
vertritt.<br />
22<br />
Steuerliche Bemessungsgrundlage<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
die vom Anbieter in der Prognoserechnung zugrunde<br />
gelegte Rechtsauffassung ganz oder teilweise nicht<br />
teilt und ggf. die tatsächliche Steuerbelastung auf Ebene des<br />
Anlegers temporär oder dauerhaft signifikant von der erwarteten<br />
Steuerbelastung abweicht. Insbesondere kann die prozentuale<br />
Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund und<br />
Boden, Gebäude und Außenanlagen und die Aktivierung der<br />
Nebenkosten einschließlich der fondsspezifischen Gebühren<br />
im Rahmen der steuerlichen Veranlagung oder der Betriebsprüfung<br />
abgeändert werden. Das Gleiche gilt für den jeweils<br />
geltend gemachten Sofortabzug von Ausgaben wie Zinsen<br />
oder Bankgebühren als Werbungskosten. Diese Ausgaben<br />
können durch Aktivierung oder Zuweisung zu den nicht abziehbaren<br />
Werbungskosten erst später steuerwirksam oder<br />
endgültig steuerunwirksam sein.<br />
Diese Änderungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage<br />
können sich nachteilig auf die Höhe der steuerlichen Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft und damit auf die Beteiligung<br />
des Anlegers auswirken.<br />
Dieselben Risiken bestehen im Hinblick auf die separate<br />
Einkommensermittlung auf Ebene der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH.<br />
Gewerbliche Tätigkeit sowie gewerblicher Grundstückshandel<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Finanzverwaltung<br />
die Einkünfte der Fondsgesellschaft insgesamt als<br />
gewerbliche Einkünfte qualifiziert, beispielsweise im Hinblick<br />
auf die Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH, und<br />
damit den steuerlichen Status der Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende<br />
Gesellschaft nicht anerkennt.
Diese Umqualifizierung der Einkünfte hätte erhebliche negative<br />
Auswirkungen auf die Rentabilität der Beteiligung des<br />
Anlegers an der Fondsgesellschaft zur Folge. Denn gewerbliche<br />
Einkünfte unterliegen auch der Gewerbesteuer und realisierte<br />
Wertzuwächse werden unabhängig von Haltefristen<br />
mit Einkommen- und Gewerbesteuer besteuert. Auch würden<br />
grundsätzlich Dividendeneinnahmen und etwaige Gewinne<br />
aus der Veräußerung der GmbH-Geschäftsanteile im Wege<br />
des Teileinkünfteverfahrens sowie Zinseinnahmen aus der<br />
temporären Anlage von Liquidität der Gewerbesteuer auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft unterworfen werden und diese<br />
Erträge als gewerbliche Einkünfte auf Ebene des Anlegers<br />
der Einkommensteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer<br />
unterliegen.<br />
Der Anbieter weist ferner darauf hin, dass mit der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft grundsätzlich ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel begründet werden kann. Ein gewerblicher<br />
Grundstückshandel wird beispielsweise regelmäßig dann<br />
angenommen, wenn mehr als drei Objekte veräußert werden<br />
und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum von<br />
weniger als fünf Jahren liegt. Für die Prüfung, ob auf der<br />
Ebene des Gesellschafters ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
begründet wird, ist die Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
für die Ermittlung der Drei-Objekt-Grenze als ein Objekt<br />
mitzuzählen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass der<br />
Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens 10 % beteiligt<br />
ist oder dass der Verkehrswert seines Anteils oder des<br />
durchgerechneten Anteils an dem veräußerten Grundstück<br />
bei einer Beteiligung von weniger als 10 % mehr als 250.000<br />
EUR beträgt. Zudem kann als Objektveräußerung auch die<br />
Veräußerung einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
gelten. Voraussetzung für die Anrechnung von Anteilsveräußerungen<br />
(Prüfung der Drei-Objekt-Grenze beim Anleger) ist<br />
jedoch, dass der Anleger an der Fondsgesellschaft zu mindestens<br />
10 % beteiligt ist oder dass eine Beteiligung von<br />
weniger als 10 % einen Verkehrswert von mehr als 250.000<br />
EUR hat. Als Zählobjekt im Sinne des gewerblichen Grundstückshandel<br />
kann somit grundsätzlich auch die Beteiligung<br />
des Anlegers an der Fondsgesellschaft in Betracht kommen.<br />
Es wird daher jedem Anleger, der Grundbesitz, eine Beteiligung<br />
an einer grundbesitzenden Personengesellschaft oder<br />
die Beteiligung an der Fondsgesellschaft veräußern will,<br />
dringend empfohlen, vor der Veräußerung einen steuerlichen<br />
Berater hinzuzuziehen.<br />
Privates Veräußerungsgeschäft<br />
Die Fondsgesellschaft wird die Fondsimmobilie prognosegemäß<br />
mit Ablauf der Zehnjahresfrist veräußern, gerechnet<br />
für den Beitritt des Anlegers bis 31.12.2011, so dass der prognostizierte<br />
Veräußerungsgewinn nicht der Einkommensteuer<br />
unterliegt. Für Anleger, die nach dem 31.12.2011 beitreten,<br />
ist die Zehnjahresfrist zum Ende des Prognosezeitraums<br />
noch nicht abgelaufen, was bei diesen Anlegern die Besteuerung<br />
eines etwaigen Veräußerungsgewinnanteils zum persönlichen<br />
Einkommensteuersatz auslösen würde. Hierdurch<br />
würde sich das Nachsteuerergebnis aus der Beteiligung dieser<br />
Anleger deutlich verringern.<br />
Anteilsfinanzierung und Sonderwerbungskosten<br />
Sonderwerbungskosten des Anlegers, wie z. B. Zinsen für<br />
die Fremdfinanzierung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft,<br />
können den prognostizierten und auf den einzelnen<br />
Anleger anteilig entfallenden Totalüberschuss der Fondsgesellschaft<br />
auf seiner Ebene in einen Totalverlust umkehren.<br />
Insofern kann durch eine Fremdfinanzierung der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft die für die steuerliche Anerkennung<br />
erforderliche Überschusserzielungsabsicht des jeweiligen<br />
Anlegers gefährdet werden. Die vom Anbieter erstellte Prognoserechnung<br />
berücksichtigt derartige Sonderwerbungskosten<br />
aus einer Anteilsfinanzierung nicht. Der Anbieter empfiehlt<br />
daher jedem Anleger eindringlich, die Aufnahme einer Anteilsfinanzierung<br />
nur nach Rücksprache mit einem steuerlichen<br />
Berater vorzunehmen und rät grundsätzlich von einer Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ab.<br />
23
Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft erwirbt das Fondsobjekt mit Umsatzsteuer.<br />
Ferner bezieht sie umsatzsteuerbelastete Dienstleistungen.<br />
Hieraus nimmt die Fondsgesellschaft aufgrund ihrer<br />
Absicht, ausschließlich steuerpflichtige Umsätze zu erzielen,<br />
prognosegemäß den vollen Vorsteuerabzug vor. Die jeweilige<br />
Verwendungsabsicht der einzelnen Leistungsbezüge wie<br />
auch die tatsächliche Verwendung können sich jedoch im<br />
Zeitablauf in schädlicher Weise ändern, z. B. bei teilweiser<br />
Nutzung von Grundstücksflächen für Ausschlussumsätze. Zudem<br />
kann die Finanzverwaltung von der Rechtsansicht des<br />
Anbieters zum Vorsteuerabzugsrecht hinsichtlich der allgemeinen<br />
Kosten der Fondsgesellschaft abweichen und Teile<br />
der Vorsteuerbeträge als nicht abziehbar einstufen. Diese<br />
Änderungen würden zur Rückzahlungspflicht für zuvor abgezogene<br />
Vorsteuern oder Nichtabziehbarkeit der jeweils abgerechneten<br />
Vorsteuern im vollen oder teilweisen Umfang führen.<br />
Dies würde die Liquidität der Fondsgesellschaft und die<br />
Rentabilität der Beteiligung des Anlegers beeinträchtigen.<br />
Bei der Erstattung von etwaigen Vorsteuerüberhängen aus<br />
bezogenen umsatzsteuerbelasteten Dienstleistungen, z. B.<br />
Konzeption, größere Instandhaltung, kann es zu Verzögerungen<br />
oder zur teilweisen Verweigerung der Erstattung gezahlter<br />
Umsatzsteuer kommen. Auch hierdurch kann sich die<br />
Rentabilität der Beteiligung des Anlegers verringern.<br />
Einführung neuer Steuern<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass für Grundstücksveräußerungen<br />
generell eine „Wertzuwachssteuer“ eingeführt<br />
wird, die einen Veräußerungsgewinn unabhängig von<br />
der Haltedauer besteuert. Es kann auch die Wiedereinführung<br />
einer Vermögensteuer, einer allgemeinen kommunalen<br />
Ertragsteuer oder einer sonstigen Steuer, die sich auf die<br />
Veranlagung der Fondsgesellschaft negativ auswirkt, nicht<br />
ausgeschlossen werden. Dies würde die Rentabilität der Beteiligung<br />
des Anlegers erheblich beeinträchtigen.<br />
24<br />
Der Anbieter weist insgesamt darauf hin, dass die prognostizierten<br />
Ergebnisse nicht garantiert werden können. Darüber<br />
hinaus weist der Anbieter darauf hin, dass die Risiken aus<br />
der steuerlichen Anerkennung der Konzeption und die Risiken<br />
aus Steuerrechtsänderungen vollumfänglich vom Anleger<br />
zu tragen sind. Schließlich weist der Anbieter darauf hin,<br />
dass die steuerlichen Konsequenzen aus der Konzeption<br />
erst durch die abschließende Veranlagung, ggf. nach Betriebsprüfung,<br />
der Fondsgesellschaft endgültig an erkannt<br />
werden. Sollte die Finanzverwaltung zu einem anderen Ergebnis<br />
im Hinblick auf die steuerliche Qualifikation der Konzeption<br />
kommen, so kann eine abweichende Festsetzung<br />
von Steuern in den einzelnen Veranlagungszeiträumen zu<br />
Steuernachzahlungen auf Ebene der Fondsgesellschaft oder<br />
auf Ebene der einzelnen Anleger führen. Darüber hinaus<br />
sind Steuernachzahlungen gemäß § 233a AO nach Ablauf<br />
der Karenzzeit von 15 Monaten mit jährlich 6 % zu verzinsen.<br />
4.3 Rechtliche Risiken<br />
Haftung<br />
Durch die Treugeberstellung der Anleger werden diese vorbehaltlich<br />
ihres späteren Wunsches auf Umwandlung der<br />
treuhänderischen in eine direkte Beteiligung gemäß § 7 des<br />
Treuhandvertrags nicht Kommanditisten der Fondsgesellschaft<br />
und damit auch nicht im Handelsregister eingetragen.<br />
Da aber die Treugeber den Treuhandkommanditisten im<br />
Treuhandvertrag von der Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
freistellen, entspricht ihre Haftung, bezogen auf die<br />
jeweilige Höhe ihrer Beteiligung am Gesellschaftsvermögen,<br />
der eines mit 10 % seiner Pflichteinlage direkt im Handelsregister<br />
eingetragenen Kommanditisten.
Die Haftung eines Kommanditisten gegenüber Dritten ist in<br />
den §§ 171 ff. HGB gesetzlich geregelt. Sofern ein Kommanditist<br />
mit seiner Hafteinlage (10 % der Pflichteinlage) im<br />
Handelsregister eingetragen ist und seine Hafteinlage nicht<br />
durch gewinnunabhängige Entnahmen gemindert wird, ist die<br />
unmittelbare Haftung eines Kommanditisten ausgeschlossen.<br />
Entnimmt oder erhält ein Kommanditist Auszahlungen, die<br />
sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Hafteinlage sinken<br />
lassen, so lebt seine unmittelbare Haftung im gleichen Maße<br />
bis zur Höhe seiner Hafteinlage wieder auf (§ 172 Abs. 4<br />
HGB). Der Anleger kann in diesem Fall unmittelbar von einem<br />
Gläubiger der Fondsgesellschaft oder im Wege des Rückgriffs<br />
auch von der Fondsgesellschaft in Anspruch genommen<br />
werden. Das maximale Außenhaftungsrisiko des Anlegers<br />
beträgt unter diesem Gesichtspunkt 10 % seiner gezeichneten<br />
Pflichteinlage. Das gilt entsprechend, wenn das Kapitalkonto<br />
des Anlegers infolge von Verlusten oder nachfolgenden<br />
Entnahmen unter den Betrag seiner Hafteinlage absinkt.<br />
Im Falle der Auflösung der Fondsgesellschaft oder des Ausscheidens<br />
eines Gesellschafters vor deren Auflösung finden<br />
die gesetzlichen Regelungen der §§ 159 f. HGB Anwendung.<br />
Danach verjähren die Ansprüche gegen einen Gesellschafter<br />
aus Verbindlichkeiten der Fondsgesellschaft in fünf Jahren<br />
nach der Handelsregistereintragung der Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft bzw. des Ausscheidens des Gesellschafters.<br />
Wird der Anspruch des Gläubigers gegen die Fondsgesellschaft<br />
erst nach der Eintragung fällig, so beginnt die<br />
Verjährung mit dem Zeitpunkt der Fälligkeit.<br />
Wünscht ein Treugeber die Umwandlung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung in eine Direktbeteiligung als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft, kann er im Zeitraum zwischen seinem<br />
Eintritt als Direktkommanditist und der Eintragung seiner<br />
entsprechenden Haftsumme im Handelsregister gemäß<br />
§ 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für Gesellschaftsverbindlichkeiten<br />
haften. Von dieser Haftung wird ein Kommanditist<br />
durch die Komplementärin freigestellt, sobald ein Kommanditist<br />
die nach § 5 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft<br />
erforderliche Handelsregistervollmacht für die<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH erteilt hat und diese dort eingegangen<br />
ist. Das Stammkapital der Komplementärin beträgt<br />
25.000 EUR. Dies kann dazu führen, dass der Freistellungsanspruch<br />
des Anlegers in einem solchen Fall nicht werthaltig<br />
ist.<br />
Nachschuss<br />
Die Begründung einer Nachschusspflicht bedarf eines Gesellschafterbeschlusses<br />
mit der Dreiviertelmehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen. Ein Anleger, der nicht für die Begründung<br />
einer Nachschusspflicht gestimmt hat, braucht nicht an einer<br />
solchen Kapitalmaßnahme teilzunehmen. Es besteht dann<br />
aber für einen solchen Anleger das Risiko, dass sich aufgrund<br />
des Nachschusses anderer Gesellschafter seine Quote am<br />
Gesellschaftsvermögen reduziert (Verwässerungseffekt).<br />
Ausschluss aus der Gesellschaft<br />
Ein Anleger kann bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen<br />
durch fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung oder zu einem<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin bestimmten<br />
Zeitpunkt aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden,<br />
insbesondere wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet wurde oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt<br />
wurde, wenn seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
gepfändet wurde und die Pfändung nicht binnen zwei<br />
Monaten wieder aufgehoben wurde oder bei grober Verletzung<br />
der sonstigen Verpflichtungen aus dem Gesellschaftsverhältnis.<br />
Einzelheiten regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft. Bei einem berechtigten Ausschluss<br />
aus der Fondsgesellschaft erhält der Anleger lediglich den<br />
Buchwert seiner bereits geleisteten Einlage als Abfindung.<br />
Wird ein Anleger ausgeschlossen, weil er seine geschuldete<br />
Einlage nicht oder nicht vollständig (zzgl. Agio) geleistet hat,<br />
erhält er nur insoweit eine Abfindung, als die Einlage geleistet<br />
ist (vgl. § 18 des Gesellschaftsvertrags). Darüber hinaus<br />
sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu entrichten.<br />
25
Gesellschafterversammlung/Majorisierung<br />
Jeder Anleger hat das Recht, sich an der Beschlussfassung<br />
in der Gesellschafterversammlung bzw. am schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
zu beteiligen. Werden diese Mitbestimmungsrechte<br />
nicht wahrgenommen, kann es zu Beschlüssen<br />
kommen, die von allen Gesellschaftern mitgetragen werden<br />
müssen, was die Interessen einzelner Anleger einschränken<br />
kann. Gleiches gilt für den Fall, dass Beschlüsse mehrheitlich<br />
gefasst und einzelne Anleger dadurch überstimmt werden.<br />
Es besteht auch die Möglichkeit, dass die Fondsgesellschaft<br />
durch einzelne Kommanditisten beherrscht wird (Majorisierung).<br />
Dies gilt insbesondere dann, wenn der Anbieter oder<br />
ein dem Anbieter nahe stehendes Unternehmen aufgrund<br />
der Inanspruchnahme der Platzierungsgarantie die Fondsgesellschaft<br />
majorisiert. Darüber hinaus können bestimmte<br />
Gesellschafterbeschlüsse gemäß § 11 des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft nur mit einer Zustimmung von<br />
mindestens drei Vierteln aller abgegebenen Stimmen gefasst<br />
werden, was die Einflussmöglichkeiten einzelner Anleger<br />
deutlich einschränken kann.<br />
Fungibilität der Beteiligung<br />
Die Möglichkeiten zur Verfügung über die Kommanditanteile<br />
sind sowohl rechtlich (§ 19 des Gesellschaftsvertrags) als<br />
auch faktisch eingeschränkt, da für derartige Beteiligungen<br />
kein geregelter Markt ähnlich einer Wertpapierbörse besteht.<br />
Dies kann dazu führen, dass verkaufswillige Anleger keine<br />
Erwerber für ihre Beteiligung finden und ihr Eigenkapital langfristig,<br />
schlechtestenfalls bis zum ersten ordentlichen Kündigungstermin<br />
am 31.12.2026 (bei fehlendem Mehrheitsbeschluss<br />
zur Veräußerung der Fondsimmobilie) gebunden<br />
bleibt.<br />
Rechtsrisiken bei gewerblichen Mietverträgen<br />
Haupteinkunftsquelle der Fondsgesellschaft sind die Mietverträge<br />
mit den Mietern im <strong>Fachmarktzentrum</strong>. Bei gewerblichen<br />
Mietverträgen bestehen Zweifelsfragen insbesondere<br />
hinsichtlich des wirksamen Zustandekommens des Mietvertrags,<br />
bei der Einhaltung der gesetzlichen Schriftform, bei<br />
der Kennzeichnung der Vertretungsverhältnisse bei der Unterzeichnung<br />
des Mietvertrags etc. Die Rechtsprechung zu diesen<br />
Zweifelsfragen unterliegt in den letzten Jahren gewissen<br />
Schwankungen. Es besteht das Risiko, dass mehrere Mietverträge<br />
unwirksam oder vorzeitig kündbar sind, was zu<br />
gravierenden Einbußen der Rentabilität der Beteiligung des<br />
Anlegers führen kann.<br />
26<br />
Allgemeines Rechtsänderungsrisiko<br />
In den letzten Jahren hat ein stetiger Wandel bei der rechtlichen<br />
Beurteilung einzelner Rechtsfragen im Zusammenhang<br />
mit Beteiligungsangeboten wie dem vorliegenden stattgefunden.<br />
Betroffene Einzelfragen sind beispielsweise Fragen des<br />
Fernabsatzes von Beteiligungen, Inhalte von Widerrufsbelehrungen<br />
in Beitrittserklärungen, Zustandekommen eines wirksamen<br />
Beitritts zu Fondsgesellschaften, die Wirksamkeit einzelner<br />
Klauseln in Fondsgesellschaftsverträgen etc. Dies<br />
kann in Einzelfällen dazu führen, dass wesentliche Parameter<br />
der Prognose zu Lasten der Anleger nicht gehalten werden<br />
können bis hin zur Insolvenz der Fondsgesellschaft und<br />
dem damit verbundenen Totalverlust der Einlage des Anlegers.<br />
Rechtliche Rahmenbedingungen der Photovoltaikanlage/<br />
Einspeisevergütung<br />
Die Prospektannahmen basieren auf der nach dem Gesetz<br />
für den Vorrang Erneuerbarer Energien (EEG) in der am<br />
31.12.2009 geltenden Fassung garantierten Einspeisevergütung.<br />
Bei Vorliegen der Vergütungsvoraussetzungen nach<br />
dem EEG ist der Netzbetreiber nach der derzeit geltenden<br />
Gesetzeslage zur vorrangigen Abnahme und Vergütung des<br />
in das Netz eingespeisten Stroms für die Dauer von 20 Jahren<br />
nach Inbetriebnahme der Solaranlage zzgl. des Inbetriebnahmejahres<br />
verpflichtet.<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die bestehende<br />
Vergütungsregelung infolge von Gesetzesänderungen auch<br />
für bereits bestehende Anlagen – also mit Rückwirkung –<br />
reduziert wird, die der Beteiligung zu Grunde liegenden Bestimmungen<br />
des EEG geändert oder anders ausgelegt oder<br />
angewendet werden oder die Abnahme- und Vergütungspflicht<br />
der Netzbetreiber ganz entfällt. Dies könnte zur Folge<br />
haben, dass die SAMERA Verwaltung GmbH den produzierten<br />
Strom nur noch zu einer geringeren Vergütung verkaufen<br />
kann. Das vorgenannte Risiko kann die Liquiditäts- und Ertragslage<br />
der Fondsgesellschaft und damit das Ergebnis der<br />
Anleger negativ beeinflussen, was zu einer Reduzierung der<br />
Auszahlungen (einschließlich Kapitalrückzahlungen) an den<br />
Anleger führen kann.
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e.V.<br />
Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an und unterwirft<br />
sich der gültigen Verfahrensordnung sowie den Schlichtungssprüchen<br />
der Ombudsperson, die im Rahmen dieser<br />
Verfahrensordnung ergehen. Anleger dieser Fondsgesellschaft<br />
haben die Möglichkeit, im Falle von Streitigkeiten ihre<br />
Beschwerden schriftlich an die Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e. V. zu richten und damit ein außergerichtliches<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Verfahren wird schriftlich<br />
geführt. Soweit sich die Parteien nicht während des Verfahrens<br />
einigen, ergeht als Ergebnis der Prüfung ein Schiedsspruch<br />
der Ombudsperson. Nach der Verfahrensordnung der<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft<br />
an einen Schlichtungsspruch der Ombudsperson gebunden,<br />
sofern der Beschwerdegegenstand 5.000 EUR nicht<br />
übersteigt. Die Berechnung der Höhe des Beschwerdegegenstands<br />
richtet sich nach der von dem beschwerdeführenden<br />
Anleger geltend gemachten Forderung. Das bedeutet,<br />
dass die Fondsgesellschaft in einem solchen Fall einer Entscheidung<br />
der Ombudsperson, die die Fondsgesellschaft<br />
verpflichtet, nachkommen muss und gegen den Schlichtungsspruch<br />
den ordentlichen Rechtsweg nicht beschreiten kann.<br />
Bei Beschwerden mit einem höheren Streitwert gibt die<br />
Ombudsperson eine Empfehlung ab. Dem Anleger steht es<br />
immer frei, den ordentlichen Rechtsweg zu beschreiten.<br />
Weitere Regulierung geschlossener Fonds<br />
Ausgelöst durch die Finanz- und Wirtschaftskrise haben in<br />
den vergangenen Monaten Bestrebungen zugenommen,<br />
Anbieter, Produkte, Vertriebe und Verwalter von Beteiligungsangeboten<br />
wie dem vorliegenden weiteren aufsichtsrechtlichen<br />
Regulierungen zu unterwerfen. Aktuell bestehen hierzu<br />
Gesetzesentwürfe der Bundesregierung sowie die im Juli<br />
2011 in Kraft getretene und bis 2013 vom nationalen Gesetzgeber<br />
umzusetzende AIFM-Richtlinie (Alternative Investment<br />
Fund Manager). Je nach Ausgestaltung einer künftigen Regulierung<br />
besteht das Risiko, dass die Umsetzung gesetzlicher<br />
Anforderungen mit deutlich erhöhten Kosten verbunden<br />
sein wird, die letztlich auch zu Lasten der Rentabilität für Anleger<br />
in diesem Beteiligungsangebot gehen können.<br />
Die vorgenannten Risiken können auch kumuliert<br />
auftreten. Das maximale Risiko aus der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft besteht im Totalverlust der<br />
Einlage des Anlegers nebst Agio. Zusätzliche Risiken<br />
aus der Fremdfinanzierung der Einlage bleiben unberührt;<br />
der Anleger hat in diesem Fall zusätzlich Zinsen<br />
und Tilgung der Fremdfinanzierung zu bedienen.<br />
Sollte ein Anleger für eine solche Fremdfinanzierung<br />
Sicherheiten stellen, droht in diesem Fall auch die<br />
Verwertung der gestellten Sicherheiten durch die den<br />
Anleger finanzierende Bank. Der zusätzliche Eintritt<br />
von Risiken aus einer etwaigen Fremdfinanzierung<br />
kann zur Privatinsolvenz des Anlegers führen.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters existieren zum Zeitpunkt<br />
der Prospektaufstellung keine weiteren<br />
wesentlichen Risiken.<br />
27
5. Der Standort<br />
Einzelhandelsimmobilienmarkt <strong>Deutschland</strong><br />
Nach Erkenntnissen des international tätigen Immobilienberatungsunternehmens<br />
CB Richard Ellis (CBRE) konzentrierten<br />
sich die Investitionen in Einzelhandelsimmobilien im<br />
ersten Halbjahr 2011 auf die stärker wachsenden Volkswirtschaften<br />
Europas. Hierzu zählt unter anderem <strong>Deutschland</strong>.<br />
Das inländische Transaktionsvolumen stieg bei einer robusten<br />
Nachfrage und positiven Wirtschaftsentwicklungen um<br />
58 % auf rd. 6,2 Mrd. EUR. Dies entspricht einem Anteil<br />
<strong>Deutschland</strong>s am europäischen Transaktionsvolumen von<br />
31 %. Das Interesse der Anleger hat sich aufgrund der<br />
gestie genen Preise neben den erstklassigen Lagen, deutschen<br />
Regionalzentren und B-Standorten auch auf Objekte<br />
mit größerem Wertsteigerungspotenzial ausgeweitet.<br />
Stadtprofil <strong>Erding</strong><br />
Die altbayerische Herzogstadt und heutige Kreisstadt <strong>Erding</strong><br />
liegt rd. 40 km nordöstlich der bayerischen Landeshauptstadt<br />
München. Zentrenplanerisch als Mittelzentrum ausgewiesen<br />
zählt <strong>Erding</strong> zu den beliebten Wohnstandorten in der Metropolregion<br />
München.<br />
<strong>Erding</strong> blickt auf eine geschichtsträchtige Historie zurück.<br />
Die Geschichte der Stadt beginnt um das Jahr 500 auf dem<br />
heutigen Gebiet des Stadtteils Klettham, so lassen sich zu<br />
dieser frühen Zeit bereits erste Ansiedlungen von Bajuwaren<br />
nachweisen. Im Laufe der Zeit entstanden weitere Ortschaften<br />
und Siedlungen in der Gegend. Im Jahr 1228 wurde durch<br />
Herzog Ludwig der Kelheimer aus dem Hause Wittelsbach<br />
die Stadt <strong>Erding</strong> gegründet. Aufgrund des bereits etablierten<br />
Getreidemarktes erlangte die Stadt überregionale Bedeutung<br />
und kam zu Wohlstand, es folgte eine Stadt erweiterung im<br />
Jahr 1347. <strong>Erding</strong> hielt nach München die zweitgrößte so genannte<br />
Getreideschranne.<br />
Schwere Zeiten durchlebte die Stadt während des 30-jährigen<br />
Krieges. Beträchtliche Kriegssteuern mussten durch die<br />
Bürger aufgebracht werden. Im Jahr 1632 wurde die Stadt<br />
gewaltsam durch die Schweden eingenommen, kroatische<br />
Truppen überfallen die Stadt 1634. Es kam zu Plünderungen.<br />
Nach schweren Schäden im Zuge des österreichischen Erbfolgekrieges<br />
und einer Typhus-Epidemie, gelangte die damals<br />
bereits zwölftgrößte Stadt Bayerns allmählich wieder zu<br />
einem Aufschwung und bescheidenem Wohlstand. Grund<br />
hierfür waren in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts wiederum<br />
die florierende Getreideschranne und das Loderergewerbe<br />
(Lodweber-Handwerk). Im Jahr 1872 ging die Bedeutung<br />
des Getreidehandels durch die Anbindung der Stadt<br />
29
an das Eisenbahnnetz stark zurück. Prägend für die <strong>Erding</strong>er<br />
Stadtgeschichte waren die beiden Weltkriege in der ersten<br />
Hälfte des 20. Jahrhunderts. Im Jahr 1935 kam es zwar bedingt<br />
durch die Gründung des Fliegerhorstes zu einem Bevölkerungsschub,<br />
durch amerikanische Angriffe im April 1945<br />
erfolgte dann jedoch die weitgehende Zerstörung des Stadtzentrums<br />
und des Militärflughafens.<br />
In der jüngeren Vergangenheit prägte die Stadt vor allem<br />
die Gemeindegebietsreform 1978. Hierbei wurde die Stadt<br />
mit den bis dahin eigenständigen Gemeinden Altenerding<br />
und Langengeisling zusammengelegt. Ein wichtiger und<br />
nachhaltiger Einschnitt der Stadt erfolgte im Jahr 1992. Der<br />
neue Münchner Flughafen „Franz Josef Strauß“ nahm seinen<br />
Betrieb im <strong>Erding</strong>er Moos auf. <strong>Erding</strong> avancierte seither zu<br />
einem attraktiven Wirtschaftsstandort mit steigenden Bevölkerungszahlen<br />
und einer der geringsten Arbeitslosen quoten<br />
<strong>Deutschland</strong>s.<br />
Wirtschaftliche Eckdaten<br />
Die Stadt <strong>Erding</strong> verfügte zum Stichtag 31.12.2010 über rd.<br />
35.650 Einwohner. Die im Februar 2011 erschienene Bevölkerungsprognose<br />
der Deutschen Bank Research weist für<br />
<strong>Erding</strong> einen grundsätzlich positiven Bevölkerungsausblick<br />
aus. Die größten Arbeitgeber der Stadt sind der Fliegerhorst<br />
(zweitgrößter Luftwaffenstützpunkt <strong>Deutschland</strong>s), <strong>Erding</strong>er<br />
Weißbräu sowie das Rechenzentrum Amadeus als einer der<br />
führenden EDV-Dienstleister der Touristikbranche.<br />
Die für das Jahr 2010 ausgewiesene einzelhandelsrelevante<br />
Kaufkraftkennziffer liegt bei 114 Punkten, der ebenfalls im<br />
Einzelhandelsbereich wichtigen Indikatoren der Zentralität<br />
sowie die Einzelhandelsumsatzkennziffer bei 149 Punkten<br />
bzw. 170 Punkten. Die Kennziffern liegen somit signifikant<br />
über dem bundesdeutschen Durchschnitt von 100.<br />
Der Landkreis <strong>Erding</strong> zählt aktuell rd. 126.000 Einwohner.<br />
Bezogen auf die Altersstruktur ist <strong>Erding</strong> ein sehr junger<br />
Landkreis. Fast ein Drittel der Einwohner ist noch keine<br />
25 Jahre alt. Ausreichende Bildungs- und Kultureinrichtungen<br />
sowie umfangreiche Freizeiteinrichtungen (z. B. Thermenwelt<br />
<strong>Erding</strong>) stehen im Landkreis zur Verfügung. Neben der wirtschaftlichen<br />
Attraktivität sorgt somit auch der Freizeitwert für<br />
den stetigen Bevölkerungszuwachs, der jährlich rd. 1.000<br />
Personen misst. Die Arbeitslosenquote des Landkreises betrug<br />
im Jahresdurchschnitt 2010 rd. 2,7 %. Damit liegt diese<br />
deutlich unterhalb des bayerischen Durchschnitts von 4,5 %<br />
und ebenfalls weit unterhalb des bundesdeutschen Durchschnitts<br />
von 7,7 %.<br />
30<br />
Entwicklung des Investitionsstandorts<br />
Der durch das Beratungs- und Forschungsunternehmen prognos<br />
in Zusammenarbeit mit dem Handelsblatt publizierte<br />
Zukunftsatlas 2010 bescheinigt dem Landkreis <strong>Erding</strong> Rang<br />
39 von 412 untersuchten kreisfreien Städten und Landkreisen<br />
in <strong>Deutschland</strong>, was einem Urteil über hohe Zukunftschancen<br />
entspricht. Der Zukunftsatlas 2010 ist damit die Fortführung<br />
der Aktualisierung der Zukunftsatlanten 2004 und<br />
2007. Er gibt Auskunft über die Zukunftschancen der untersuchten<br />
kreisfreien Städte und Kreise in <strong>Deutschland</strong>.<br />
Der aus 29 Indikatoren gebildete Zukunftsindex zeigt dabei<br />
die regionale Verteilung der Zukunftschancen und -risiken innerhalb<br />
<strong>Deutschland</strong>s. Die Analyse der Indikatoren nach den<br />
zwei Dimensionen „Stärke“ und „Dynamik“ ermöglicht eine<br />
Differenzierung des Rankings in die momentane Standortstärke<br />
einerseits und die Entwicklung der Regionen in den<br />
vergangenen Jahres andererseits. Darüber hinaus werden<br />
themenorientierte Auswertungen und Rankings in den Bereichen<br />
„Demografie“, „Arbeitsmarkt“, „Soziale Lage & Wohlstand“<br />
sowie „Wettbewerb und Innovation“ erstellt. Zum Vergleich<br />
lagen die Klassifizierungen <strong>Erding</strong>s im Zukunftsatlas<br />
2007 bei Rang 60 und in dem weiter zurückliegenden Atlas<br />
2004 ebenfalls bei Rang 39.<br />
Als mittel- und langfristig verfügbare Gewerbeflächen weist<br />
die IHK für München und Oberbayern für den Landkreis <strong>Erding</strong><br />
für das Jahr 2010 rd. 38,9 Hektar (ha) aus. Gegenüber<br />
den Erhebungsjahren 2005 und 2009 mit jeweils ca. 51,20<br />
ha ist dies eine Verknappung der Angebotsflächen von 24 %.
Mikrolage<br />
Das Grundstück des Fondsobjekts befindet sich am westlichen<br />
Stadtrand von <strong>Erding</strong> im Stadtteil Altenerding inmitten<br />
eines durch Einzelhandel, Gastronomie und Freizeiteinrichtungen<br />
geprägten Gewerbegebiets an der Westtangente der<br />
Stadt. Die historische Altstadt liegt in rd. 2 km Entfernung. Es<br />
handelt sich um eine Kfz-orientierte Lage.<br />
Westlich des Bewertungsobjekts befindet sich eine Lebensmittelmarkt-Filiale<br />
des Allgäuer Familienunternehmens<br />
Feneberg, nördlich auf der anderen Straßenseite liegt eine<br />
Discounterfiliale der Lidl-Gruppe.<br />
Gegenüberliegend befindet sich der (West-) <strong>Erding</strong> Park(EP),<br />
welcher in den Jahren 2007 bis 2009 in zwei Bau abschnitten<br />
entstanden ist. Das Investitionsvolumen des Centers betrug<br />
100 Mio. EUR bei einer Größe von rd. 35.000 qm Ladenfläche.<br />
Der EP liegt südlich des Fonds objekts. Die beiden<br />
Parkplatzflächen sind lediglich durch die Josef-Schwankl-<br />
Lage des Fondsobjekts in der Stadt <strong>Erding</strong><br />
2580<br />
Fondsobjekt<br />
Straße voneinander getrennt. Hier befinden sich ein Standort<br />
des Discounters Norma, ein dm-Drogeriemarkt sowie Shops<br />
der Textilfilialisten Vögele und K+L Ruppert. Weiterhin sind<br />
eine Filiale des Schuhmarktes Deichmann, ein Media-Markt<br />
sowie ein OBI Bau- und Gartenmarkt ansässig. Außerdem<br />
sind diverse kleine regionale Shopbetreiber und die Münchner<br />
Fitness-Studio-Kette Body and Soul vorhanden.<br />
In südwestlicher Richtung liegt jeweils ein Standort der Fast-<br />
Food-Ketten McDonald´s und Burger King direkt aneinandergrenzend.<br />
Weiterhin werden in diesem Bereich ein A.T.U.-<br />
Autoteile-Fachmarkt sowie eine AGIP-Tankstelle betrieben.<br />
Im erweiterten Umfeld des Gewerbegebiets existiert ein<br />
Stand ort des SB-Warenhaus-Betreibers Kaufland, ein Baustoffhandel<br />
der Firma Auer sowie eine Discounter-Filiale von<br />
ALDI Süd. Im nördlichen Bereich, entlang der Anton-Bruckner-Straße,<br />
schließt die Weißbierbrauerei „<strong>Erding</strong>er Weißbräu“<br />
an.<br />
2084<br />
B388<br />
31
Olching<br />
Verkehrsanbindung<br />
Die Verkehrsanbindung der Stadt ist generell als gut zu bezeichnen.<br />
Anschluss an das überregionale Verkehrsnetz ist<br />
in <strong>Erding</strong> über die Bundesstraße 388 sowie diverse Staatsstraßen<br />
gegeben. Im weiteren Verlauf sind die Bundesautobahnen<br />
(BAB) 9 und 92 (Anschlussstelle <strong>Erding</strong>) sowie das<br />
weitere Autobahnnetz rund um München zu erreichen. Zusätzlich<br />
können nach einigen Kilometern die Bundesstraßen<br />
11 (München–Landshut) sowie 15 (Landshut–Rosenheim)<br />
angefahren werden.<br />
32<br />
A 99<br />
A 8<br />
Objekt<br />
Dachau<br />
B 304<br />
Gräfelfing<br />
B 304<br />
B 13<br />
A 99<br />
Unterschleißheim<br />
B 13<br />
B 13<br />
B 2R<br />
München<br />
B 11<br />
A 9<br />
A 92<br />
B 11<br />
Gute Anbindung an den ÖPNV besteht über eine rd. 200 m<br />
entfernte Bushaltestelle. Die hier verkehrenden Buslinien<br />
(530, 540) erschließen insbesondere das <strong>Erding</strong>er Stadtgebiet<br />
sowie die S-Bahn-Haltestelle in <strong>Erding</strong>, die sich rd.<br />
2 km östlich des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s befindet. Der Anschluss<br />
nach München mit der MVV Schnellbahnlinie S2 beträgt rd.<br />
50 Minuten (bis München Zentrum (Marienplatz)) im 20- bzw.<br />
40-Minuten-Takt.<br />
Der Flughafen München „Franz Josef Strauß“ befindet sich<br />
in 14 km Entfernung vom Fondsobjekt.<br />
B 304<br />
B 11<br />
Garching bei München<br />
Unterföhring<br />
Ismaning<br />
A 99<br />
A 94<br />
A 94<br />
Vaterstetten<br />
Poing<br />
Markt Schwaben<br />
B 12<br />
<strong>Erding</strong><br />
B 388
6. Das Fondsobjekt<br />
6.1 Die Fondsimmobilie im Überblick<br />
Eckdaten der Immobilie<br />
Nutzungsart <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit Schwerpunkt<br />
Textil-/Sporteinzelhandel sowie Gartencenter<br />
Mehr-Mieter-Objekt, 11 Einheiten<br />
Objektadresse Anton-Huber-Straße 1, 85435 <strong>Erding</strong><br />
Gebäudeanzahl 2<br />
Grundstücksgröße gemäß Grundbuch 42.996 qm<br />
Jahr der Baufertigstellung 2012<br />
Bauabschnitt 1 + 2: Baujahr 2011 (August)<br />
Bauabschnitt 3: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal)<br />
Bauabschnitt 4: 2012 (voraussichtlich 1. Quartal)<br />
Anzahl der Geschosse 1 (nicht unterkellert)<br />
Mietflächen gemäß Mietvertrag 16.658 qm<br />
Vermietungsstand 100 %<br />
Anzahl der Stellplätze (geplant) 523, davon mindestens 120 zur ausschließlichen<br />
Nutzung durch Dehner<br />
35
Merkmale eines <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
Fachmärkte haben eine rasante Entwicklung hingelegt. Der<br />
Erfolg der Fachmärkte scheint nach Meinung des Handelsberatungsunternehmens<br />
IFH in Köln auch noch nicht be endet<br />
zu sein, entsprechen sie doch weitgehend dem gegenwärtigen<br />
Lebensstil und aktuellen Konsumententrends.<br />
Fachmärkte sind großflächige Einzelhandelsgeschäfte mit<br />
einem breiten und tiefen Sortiment aus einer bestimmten<br />
Branche. Die Waren werden meist an peripheren Standorten<br />
angeboten. Fachmärkte können in ihrer Art in wechselnden<br />
Ausprägungen und Kombinationen vorliegen und sind grundsätzlich<br />
durch folgende wesentliche Charakteristika gekennzeichnet.<br />
• Überdurchschnittlich große, meist ebenerdige Verkaufsflächen<br />
an einem verkehrstechnisch sehr gut angebundenen<br />
Standort mit großem Parkplatzangebot<br />
• Je nach Branchenspezialisierung große Sortimentsbreite,<br />
auf jeden Fall aber hohe Sortimentstiefe<br />
• Das Preisniveau deckt vor allem das untere und mittlere<br />
Genre ab<br />
• Hohe Werbeintensität<br />
• Aktive Sonderangebots- und Verkaufspolitik<br />
• Hoher Rationalisierungsgrad, rationelle Lagerhaltung etc<br />
36<br />
Erfolgsfaktoren der Fachmärkte<br />
Die Kostenstruktur von Fachmärkten stellt sich in den meisten<br />
Fällen vorteilhafter dar als die von Fachgeschäften in<br />
innerstädtischen Lagen. Dies kann als wesentlicher branchenübergreifender<br />
Faktor festgestellt werden. Aber auch die<br />
gestiegene Mobilität der Konsumenten sowie deren Informations-<br />
und Bildungsstand trugen nach Meinung der Branchenspezialisten<br />
dazu bei, dass die Etablierung dieser Betriebsform<br />
entsprechend gefördert wurde. Entscheidend für<br />
den Erfolg der Fachmärkte ist wohl auch die Tatsache, dass<br />
diese Betriebsform Kun denerwartungen besser zu erfüllen<br />
scheint als der sonstige Fachhandel. Neben der Preisattraktivität<br />
ist vor allem die konsequente Zielgruppenausrichtung,<br />
die insbesondere junge Kunden anspricht, ein wichtiger Erfolgsfaktor.<br />
Dies kann wohl auch als Grund genannt werden,<br />
dass ursprünglich typische Innenstadtfilialisten sich den<br />
Fachmarktkonzepten öffnen.
Das Grundstück<br />
Das vormals unbebaute Grundstück wurde für den Neubau<br />
eines <strong>Fachmarktzentrum</strong>s erworben. Das Grundstück liegt im<br />
gültigen Bebauungsplan Nr. 168/II vom 12.03.2009 im Bereich<br />
westlich der Sigwolfstraße der Stadt <strong>Erding</strong> vom 12.03.2009.<br />
Es handelt sich hierbei um eine als Sondergebiet (SO) gemäß<br />
§ 11 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesene<br />
Fläche. Hierbei sind in allen Ebenen Einzelhandelsverkaufsflächen<br />
zulässig. Im Erdgeschoss ist Wohnnutzung<br />
unzulässig. Werbeanlagen sind gesondert zu beantragen.<br />
Die Einzelhandelsgeschäfte dürfen eine Verkaufsfläche von<br />
300 qm nicht unterschreiten. Die maximal zulässige Grundflächenzahl<br />
beträgt 0,8.<br />
Vor dem zuständigen Amtsgericht <strong>Erding</strong> wird die Liegenschaft<br />
im Grundbuch von Altenerding mit den Flurstücksnummern<br />
1735/2, 1735/13, 1736/4, 1736, 1736/6 mit einer<br />
Größe von 42.996 qm geführt.<br />
Auszug vom 05.10.2011<br />
Amtsgericht <strong>Erding</strong><br />
Grundbuch von Band/ Blatt Lfd. Nr. Flurstück(e) Fläche (qm)<br />
Altenerding 10778 1 1735/2 9.652<br />
Altenerding 10778 2 1735/13 703<br />
Altenerding 10778 3 1736/4 12.311<br />
Altenerding 152/4671 4 1736 7.935<br />
Altenerding 10778 4 1736/6 12.395<br />
Summe 42.996<br />
37
Blatt 10778<br />
In Abteilung I ist die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG,<br />
Hergatz, als Eigentümer eingetragen.<br />
38<br />
Lfd. Nr. der<br />
Eintragungen<br />
Lfd. Nr. der<br />
betroffenen<br />
Grundstücke<br />
Lasten und Beschränkungen<br />
Abteilung II 1 1 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />
Bewilligung vom 14.07.1993; eingetragen am 02.08.1993<br />
2 2 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />
Bewilligung vom 27.05.1993; eingetragen am 13.07.1993<br />
3 1 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />
jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1736,<br />
gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang<br />
vor Abt. III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011<br />
4 2 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />
jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/2 und 1736, gemäß<br />
Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang vor Abt.<br />
III/1, 2, 3; eingetragen am 01.04.2011<br />
6 3 Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />
jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1735/13, 1735/2 und 1736,<br />
gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander; eingetragen<br />
am 01.04.2011 und aus Blatt 4671 hierher übertragen am 07.06.2011<br />
7 2 Trafostationsrecht für ÜE Überlandwerk <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG; gemäß<br />
Bewilligung vom 05.07.2011; Rang vor Abt.III/5; eingetragen am 16.08.2011<br />
8 4 Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos, <strong>Erding</strong>;<br />
gemäß Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993 und aus<br />
Blatt 4671 hierher übertragen am 12.09.2011<br />
9 4 Je ein Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für<br />
den jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2;<br />
gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; im Gleichrang untereinander und im<br />
Rang vor Abt III/1, III/2 und III/3 eingetragen am 01.04.2011; aus Blatt<br />
4671 hierher übertragen am 12.09.2011<br />
10 4 Grenzbebauungsduldungsverpflichtung zu Gunsten des jeweiligen Eigentümers<br />
von Flst. 1736; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011; eingetragen<br />
am 12.09.2011<br />
11 1, 2, 3, 4 Auflassungsvormerkung für <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Pullach i. Isartal; gemäß<br />
Bewilligung vom 28.07.2011; URNr. 264 Notar Burchard, Hannover;<br />
eingetragen am 15.09.2011
Lfd. Nr. der<br />
Eintragungen<br />
Lfd. Nr. der<br />
betroffenen<br />
Grundstücke<br />
Lasten und Beschränkungen<br />
Abteilung III 1 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu eine Millionen zweihundertsechsundfünfzigtausend<br />
Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen<br />
am 01.04.2010<br />
2 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro; für<br />
die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010; eingetragen am 01.04.2010<br />
3<br />
1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend<br />
Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010; eingetragen<br />
am 06.12.2010<br />
4 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro; für<br />
die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />
gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; eingetragen am 07.04.2011<br />
5 1, 2, 3, 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für<br />
die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft, Hamburg;<br />
gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang nach Abt. II/7; eingetragen<br />
am 16.08.2011<br />
39
Blatt 4671<br />
In Abteilung I ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund GmbH,<br />
Seehausen a. Staffelsee, als Eigentümer eingetragen.<br />
40<br />
Lfd. Nr. der<br />
Eintragungen<br />
Lfd. Nr. der<br />
betroffenen<br />
Grundstücke<br />
Lasten und Beschränkungen<br />
Abteilung II 2 1 ( jetzt 4) Kanalleitungsrecht für Abwasserzweckverband <strong>Erding</strong>er Moos; gemäß<br />
Bewilligung vom 12.05.1993; eingetragen am 16.06.1993<br />
7 2 (jetzt 4) Auflassungsvormerkung an Flst. 1736 mit 20.330 qm für Gaschler FMZ<br />
GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom 23.12.2009; eingetragen am<br />
02.02.2010<br />
12 3 (jetzt 4) Je Geh- und Fahrtrecht und Ver- und Entsorgungsleitungsrecht für den<br />
jeweiligen Eigentümer der Flst. 1735/20, 1736/4, 1735/13 und 1735/2,<br />
gemäß Bewilligung vom 29.12.2010; Gleichrang untereinander und Rang<br />
vor Abt. III/5, 6, 7a, 8, 9 und 10; eingetragen am 01.04.2011<br />
13 4 Auflassungsvormerkung hinsichtlich Flst. 1736 mit einer Fläche von<br />
7.935 qm für Gaschler FMZ GmbH & Co. KG; gemäß Bewilligung vom<br />
23.12.2009; Rang nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011; Rang<br />
nach Abt. III/12; eingetragen am 16.08.2011<br />
14 4 Grenzbebauungs-, Überbau- und Überstandduldungsverpflichtung<br />
zu Gunsten des jeweiligen Eigentümer von Flst.<br />
1736/6; gemäß Bewilligung vom 10.02.2011 URNr. 341 Notar<br />
Koch, <strong>Erding</strong> und vom 05.07.2011 URNr. 1365 Notar Koch,<br />
<strong>Erding</strong>; eingetragen am 12.09.2011.<br />
Abteilung III 5 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünfhunderttausend Euro; für die Kreis- und<br />
Stadtsparkasse <strong>Erding</strong> – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006;<br />
eingetragen am 29.11.2006<br />
6 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen Euro; für die Kreis- und Stadtsparkasse<br />
<strong>Erding</strong> – Dorfen; gemäß Bewilligung vom 28.11.2006; eingetragen<br />
am 29.11.2006<br />
7 1 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu zwei Millionen fünfhunderttausend Euro;<br />
für Georg Scharl und Karin Wilhelm; gemäß Bewilligung vom 04.11.2008;<br />
eingetragen am 28.11.2008<br />
8 3 (jetzt 4)<br />
Grundschuld ohne Brief zu eine Million zweihundertsechsundfünfzigtausend<br />
Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und<br />
17.09.2010; Rang vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010<br />
9 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu elf Millionen dreihundertviertausend Euro;<br />
für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 29.03.2010 und 17.09.2010; Rang<br />
vor Abt. II/7 und II/8; eingetragen am 05.10.2010
Lfd. Nr. der<br />
Eintragungen<br />
Lfd. Nr. der<br />
betroffenen<br />
Grundstücke<br />
Lasten und Beschränkungen<br />
10 3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu vier Millionen fünfhundertfünfundfünfzigtausend<br />
Euro; für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 24.11.2010 Rang vor<br />
Abt. II/ 7, II/8 und II/9; eingetragen am 06.12.2010<br />
11 2,3 (jetzt 4) Grundschuld ohne Brief zu sechs Millionen sechshunderttausend Euro;<br />
für die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 16.03.2011; Rang vor Abt. II/7, II/8, II/9<br />
und II/10; eingetragen am 07.04.2011<br />
12 4 Grundschuld ohne Brief zu fünf Millionen zweihunderttausend Euro; für<br />
die Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank Aktiengesellschaft,<br />
Hamburg; gemäß Bewilligung vom 27.07.2011; Rang vor Abt. II/7, 8, 9 und<br />
13; eingetragen am 16.08.2011<br />
Die Grundschulden zu Gunsten der DG Hyp verstehen sich<br />
jeweils zzgl. 18 % Zinsen und einer einmaligen Nebenleistung<br />
von 5 %.<br />
Mit Urkunde vom 22./31.03.2011 hat die Feneberg Immobilien<br />
GmbH & Co. ERD KG als Eigentümerin des Flurstücks<br />
1735/20 (dienendes Grundstück) dem jeweiligen Eigentümer<br />
des Flurstücks 1736/4 (herrschendes Grundstück) eine<br />
Dienstbarkeit zur unentgeltlichen Nutzung von 24 Stellplätzen<br />
eingeräumt. Dieses Stellplatzbenutzungsrecht ist als<br />
Grunddienstbarkeit auf unbestimmte Dauer und ohne eine zu<br />
erbringende Gegenleistung in Abteilung II des Grundbuchs<br />
des dienenden Grundstücks eingetragen. Sie geht eingetragenen<br />
Grundschulden im Rang vor. Verkehrssicherungspflichten<br />
sowie Räum- und Streudienst im Bereich der Stellplätze<br />
und der Zufahrt erfolgen durch den Eigentümer des<br />
dienenden Grundstücks. Die Kosten hierfür werden in Höhe<br />
von 4 % der – per Rechnung nachzuweisenden – Kosten an<br />
den Eigentümer des herrschenden Grundstücks weiterberechnet.<br />
Darüber hinaus übernimmt der Eigentümer des<br />
dienenden Grundstücks die Unterhaltung der Stellplätze und<br />
der Zufahrt; die Kosten dafür werden dem Eigentümer des<br />
herrschenden Grundstückes weiterberechnet. Es ist vereinbart,<br />
dass der Eigentümer des herrschenden Grundstücks<br />
auf Verlangen des Eigentümers des dienenden Grundstücks<br />
zur Löschung der Dienstbarkeit auf seine Kosten verpflichtet<br />
ist, sobald auf dem dienenden Grundstück kein Gartencenter<br />
mehr betrieben wird. Die zusätzlich gewonnene Parkplatzfläche<br />
soll künftig von den Kunden des Garten centers Dehner<br />
genutzt werden.<br />
Die relevanten Flurstücke sind nicht im Altlastenkataster<br />
der zuständigen Behörde geführt. Weiterhin resümiert das<br />
vorliegende Baugrundgutachten der Firma Efutec GmbH<br />
vom 13.08.2010, dass relevante Schadstoffe im Sinne der<br />
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV)<br />
nicht zu erwarten sind. Das in diesem Zusammenhang entnommene<br />
Bodenmaterial war unauffällig.<br />
Das Grundstück ist L-förmig und regelmäßig geschnitten. Die<br />
Geländetopographie ist eben.<br />
Die Liegenschaft ist voll erschlossen und mit allen üblichen<br />
Medien wie Strom, Wasser, Telefon und Wärme versorgt. Die<br />
Außenanlagen werden gärtnerisch gestaltet. Hierbei erfolgt<br />
die Bepflanzung gemäß Vorgaben aus dem Bebauungsplan.<br />
Die begrünten Flächen bestehen im Außenbereich aus Rasen<br />
sowie kleinteiligen Pflanzinseln. Die Fahrgassen werden<br />
asphaltiert. Die über 500 Parkplätze sind mit Betonsteinpflaster<br />
ausgelegt.<br />
41
Die Gebäude<br />
Bei dem Objekt handelt es sich um den Neubau eines eingeschossigen<br />
<strong>Fachmarktzentrum</strong>s, bestehend aus vier Bauabschnitten<br />
und zwei Gebäudeteilen, die auf einem Grundstück<br />
durch Parkplatzfläche getrennt sind. Die großzügigen<br />
Parkplatzflächen können von Norden über die Zufahrt Anton-<br />
Huber-Straße, von Süden über die Josef-Schwankl-Straße<br />
sowie von Westen über die Johann-Auer-Straße angefahren<br />
werden.<br />
Zufahrt<br />
42<br />
➤<br />
Johann-Auer-Straße<br />
Feneberg<br />
Lebensmittelmarkt<br />
BA 3<br />
Gartencenter<br />
Zufahrt<br />
Anton-Huber-Straße<br />
Josef-Schwankl-Straße<br />
➤<br />
➤<br />
Zufahrt<br />
BA 1<br />
BA 2<br />
BA 4<br />
F a c h m a r k t c e n t e r<br />
Sigwolfstraße<br />
Kreisverkehr<br />
Kreisverkehr
Die Bauabschnitte 1, 2 und 4 befinden sich entlang des östlichen<br />
Grundstücksbereichs und sind durch die Einzelhandelsnutzung<br />
mit Schwerpunkt Textil geprägt. Die einzelnen<br />
Mietbereiche werden über die Haupteingänge/-ausgänge<br />
von Westen her erschlossen. Dabei befinden sich im vorderen<br />
Gebäudebereich jeweils die großen Verkaufsräume. Die<br />
Zufahrt für die Anlieferung erfolgt über eine separate Straße<br />
entlang der östlichen Gebäudeseite. Die hinteren Gebäudebereiche<br />
sehen die Anlieferung mit entsprechenden Lagerflächen<br />
vor. Ebenfalls befinden sich hier die Personal- und<br />
Technikräume sowie Sanitäranlagen der Mietbereiche.<br />
Der erste und größte Bauabschnitt sowie der zweite Bauabschnitt<br />
sind fertiggestellt, die Mieterübergaben haben<br />
größtenteils stattgefunden. Mit der Errichtung des vierten<br />
Bau abschnitts wurde begonnen. Der Nutzer wird die Fläche<br />
als Sportfachmarkt betreiben. Die Fertigstellung ist für das<br />
1. Quartal 2012 geplant.<br />
Östlicher Grundstücksbereich<br />
1. Bauabschnitt Mieter 2. Bauabschnitt Mieter 4. Bauabschnitt Mieter<br />
C&A Mode GmbH & Co. KG Dirk Rossmann GmbH SSG Sport GmbH (Sports Experts)<br />
Gries Deco Company GmbH (Depot)<br />
Matratzen Concord GmbH<br />
mister*lady GmbH<br />
New Yorker Süd Jeans – und<br />
Sportswear GmbH & Co. KG<br />
SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG<br />
Takko Holding GmbH<br />
TK Maxx GmbH & Co. KG<br />
Der dritte Bauabschnitt befindet sich im südwestlichen<br />
Grundstücksbereich, gegenüberliegend der Bauabschnitte 2<br />
und 4. Mit der Errichtung des 3. Bauabschnitts wurde begonnen.<br />
Die Fertigstellung ist für das 1. Quartal 2012 geplant.<br />
Das Gebäude wird zum Betrieb eines Gartenfachmarktes<br />
erstellt. Der Bau des Gartencenters erfolgt mit einer Mietfläche<br />
von ca. 5.200 qm. Das Gebäude gliedert sich in eine beheizte<br />
Verkaufshalle (Warmhalle), Kaltgewächshaus, die mit einer<br />
Glaskonstruktion überdachte Freifläche sowie die Warenannahme.<br />
Südwestlicher Grundstücksbereich<br />
3. Bauabschnitt Mieter<br />
Dehner GmbH & Co. KG<br />
Die jeweils zuletzt erteilten Baugenehmigungen der vier Bauabschnitte<br />
im Überblick:<br />
1. Bauabschnitt, 01.10.2010<br />
2. Bauabschnitt, 15.12.2010<br />
3. Bauabschnitt, 13.04.2011<br />
4. Bauabschnitt, 12.08.2011<br />
43
Technische Details<br />
Zustand der Fondsimmobilie<br />
Es handelt sich um einen Neubau bzw. noch zu errichtenden<br />
Gebäudeteil. Die bisher umgesetzte Bauausführung sowie<br />
die Planungen des noch zu erstellenden Bauteils vermitteln<br />
einen soliden, modernen und ansprechenden Zustand.<br />
Nach Übernahme der Gebäudeteile beginnt die Gewährleistungsfrist.<br />
Zu den kaufvertraglichen Gewährleistungsregelungen<br />
vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“.<br />
Die Fondsimmobilie ist marktüblich versichert im Rahmen<br />
einer „All-risk“-Gebäudeversicherung .<br />
Für die Fondsimmobilie wurde eine technische Prüfung (kein<br />
Bewertungsgutachten) durch ein technisches Beratungsunternehmen<br />
mit Datum 29.07.2011 durchgeführt. Gegenstand<br />
dieser Überprüfung waren vor allem die Prüfung der baurechtlichen<br />
Belange, Beurteilung des bautechnischen Zustands,<br />
Prüfung der Altlasten und Schadstoffsituation sowie Gewährleistungs-<br />
und Betriebskostensituation.<br />
44<br />
Konstruktive Merkmale im Überblick<br />
Gründung Einzel-/Streifenfundament<br />
Tragkonstruktion Stahlbetonfertigteilstützen mit Stahlbetonfertigteilvollwänden<br />
Dachkonstruktion und -aufbau Wärmegedämmtes Flachdach (Bauabschnitt 1, 2, 4)<br />
Wiederholende Satteldachkonstruktion (Bauabschnitt 3)<br />
Außenfassade<br />
Gedämmte Sandwich-Isoblechpaneele auf gedämmten Stahlbeton frostschürzen<br />
Fensterausführung Aluminiumfenster mit wärmegedämmter Isolierverglasung je nach Anforderung<br />
Innenwände Verputztes Mauerwerk/Gipskarton-Platten<br />
Bodenaufbau Betonbodenplatte mit Gussasphalt oder schwimmendem Zementestrich. Gemäß<br />
Baubeschreibung des jeweiligen Nutzers werden Bodenbeläge, wie z. B. Fliesen,<br />
PVC oder Laminat verlegt. In Lager bereichen wird kein Belag verlegt.<br />
Technische Gebäudeausstattung<br />
Wärmeversorgung Fernwärme<br />
Raumluft- und Kälteversorgung Die Lüftungs- und Klimatechnik ist auf dem Dach montiert. Die Verbindung zum<br />
Gebäudeinneren erfolgt über wärmegedämmte Kanäle<br />
Elektrische Anlagen Die Stromversorgung erfolgt über einen externen Trafo über den Hausanschlussraum<br />
Besondere Einbauten Einbruchmeldeanlage<br />
Energieausweis Ein bedarfsorientierter Energieausweis mit Datum 03.11.2010 wurde durch die<br />
ecoplan Ingenieure GmbH erstellt<br />
Bewertungsgutachten<br />
Durch die Value AG the valuation group mit Sitz in Grünwald,<br />
wurde im Auftrag der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH ein Verkehrswertgutachten<br />
nach § 194 Baugesetzbuch am 25.07.2011 erstellt.<br />
Hierbei ermittelten die Sachverständigen Herr Holger<br />
Ladewig und Herr Thilo Regelin den Ertragswert sowie Sachwert<br />
des Fondsobjekts. Der ausgewiesene Verkehrswert/<br />
Marktwert zum Stichtag 27.04.2011 beträgt 36.400.000 EUR.<br />
Davon entfallen rund 1,46 Mio. EUR auf die PV-Anlage.<br />
Wiederverwendungsfähigkeit der Fondsimmobilie<br />
Die grundsätzliche Struktur und Konzeption der zu errichtenden<br />
Gebäude ist für die Nutzung als <strong>Fachmarktzentrum</strong> mit<br />
getrennten Gewerbemieteinheiten ausgelegt. Besonderheiten<br />
sind die vergleichsweise großen Verkaufsräume. Die Fondsimmobilie<br />
erscheint aufgrund der neuen Bausubstanz, der<br />
Objektgröße und des Flächenlayouts grundsätzlich wiederverwendungsfähig.<br />
Dies wurde sowohl durch das vorliegende<br />
Bewertungsgutachten als auch grundsätzlich durch den<br />
technischen Prüfbericht bestätigt.
Die auf die jeweiligen Mieter abgestimmten Grundrisse der<br />
Gebäudeteile sind funktional und flexibel und nach den aktuellen<br />
Anforderungen derartiger Nutzungsarten ausgelegt.<br />
Das ostseitig angeordnete <strong>Fachmarktzentrum</strong> ist mit 374<br />
Parkplätzen objekttypisch gut versorgt. Der Gartenfachmarkt<br />
verfügt über weitere 142 Stellplätze (24 davon über eine<br />
Grunddienstbarkeit zu Lasten des Nachbars Feneberg).<br />
Die umliegend vorhandenen Handelsagglomerationen stärken<br />
die Anziehungskraft der Fondsimmobilie. Ebenfalls bildet der<br />
derzeitige Textileinzelhandel-Schwerpunkt des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
eine sehr gute Ergänzung der bereits vorhandenen<br />
Shops im (West-)<strong>Erding</strong> Park. Dies wird auch durch die namhaften<br />
Einzelhändler unterstrichen, die als langfristige Mieter<br />
gewonnen werden konnten und einen insgesamt attraktiven<br />
Mietermix bilden. Gleichwohl sind aufgrund der bauplanungsrechtlichen<br />
Ausweisung als Sondergebiet Einzelhandel auch<br />
andere Handelsnutzungen vorstellbar.<br />
Die Lage innerhalb der Stadt, in der Nähe von Neubaugebieten,<br />
aber auch die überregionale Verkehrsanbindung sowie<br />
die gute Sichtbarkeit des Zentrums von den Zufahrtsstraßen<br />
verleihen dem Standort nachhaltige Attraktivität.<br />
6.2 Die PV-Anlage<br />
Hinsichtlich der demografischen Entwicklung sowie der Kaufkraftbindung<br />
am Standort ist nicht zuletzt durch die geplante<br />
Erweiterung des Flughafens München sowie die allgemeine<br />
wirtschaftliche Stabilität der Region eine weiterhin positive Entwicklung<br />
zu erwarten.<br />
Perspektiven der Fachmärkte<br />
Neben Discount-Angebotsformen gehören Fachmärkte zu<br />
den Gewinnern der letzten Jahre. Der Marktanteil der Fachmärkte<br />
(im Non-Food-Bereich) am Einzelhandelsumsatz<br />
steigt stetig. Eine Wachstumsbremse kann zunehmend in<br />
den ausgeschöpften Standort-Reserven sowie durch restriktivere<br />
Genehmigungspolitik und gesetzliche Regelungen an<br />
möglichen Standorten erkannt werden.<br />
Mögliche Alternativen hierzu zeichnen sich durch die Umnutzung<br />
vorhandener Flächenkapazitäten in Fachmarktzentren<br />
oder durch Entwicklung von flächenmäßig kleineren Spezial-<br />
Fachmärkten ab.<br />
Eckdaten der PV-Anlage<br />
Leistung Bauabschnitt 1+2: 422,6 kWp<br />
Bauabschnitt 4: 149,9 kWp<br />
Module Bauabschnitt 1+2: 1.725 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b<br />
Bauabschnitt 4: 612 Module des Herstellers Yingli des Typs YL 245C-30b<br />
Wechselrichter Bauabschnitt 1+2: 12 Stück des Typs 33000 xi der Firma Kaco<br />
Bauabschnitt 4: 2 Stück des Typs 33000 und 3 Stück des Typs 25000 xi der Firma Kaco<br />
Für die PV-Anlage werden branchenübliche Versicherungen<br />
abgeschlossen.<br />
45
7. Die Mieter<br />
Die nachfolgende Beurteilung der Mieterbonitäten erfolgt auf<br />
Basis des Creditreform Bonitätsindex 2.0 der Unternehmensgruppe<br />
Creditreform. Der 1984 eingeführte Bonitätsindex<br />
dient der Bewertung der Unternehmensbonität. Dem dreistelligen<br />
Index werden jeweils Ausfallwahrscheinlichkeiten zugeordnet.<br />
Der Index kann dabei Werte zwischen 100 (entspricht<br />
einer ausgezeichneten Bonität) und 600 (ungenügende Bonität/Zahlungseinstellung)<br />
annehmen. Der Indexermittlung liegt<br />
eine Vielzahl von Informationen zugrunde:<br />
• Krediturteil<br />
• Zahlungsweise<br />
• Jahresabschlussdaten<br />
• Branchenrisiko<br />
• Unternehmensentwicklung<br />
• Umsatz<br />
• Rechtsform<br />
• Unternehmensalter<br />
• Regionenrisiko<br />
• Auftragslage<br />
• Kapital<br />
• Erfahrung Management<br />
• Anzahl Mitarbeiter<br />
• Relation Umsatz/Mitarbeiter<br />
• Relation Kapital/Umsatz<br />
Abbildung: Ausfallwahrscheinlichkeiten des Bonitätsindex 2.0 (Betrachteter Zeitraum: 01.01.2009 bis 31.12.2009)<br />
Ausfallwahrscheinlichkeit in %<br />
16<br />
14<br />
12<br />
10<br />
8<br />
6<br />
4<br />
2<br />
0<br />
0,2<br />
100 bis 149<br />
Ausgezeichnete<br />
Bonität<br />
Bonitäten der Mieter im FMZ <strong>Erding</strong><br />
0,35<br />
150 bis 199<br />
Sehr gute<br />
Bonität<br />
0,84<br />
200 bis 249<br />
Gute<br />
Bonität<br />
1,99<br />
250 bis 299<br />
Mittlere<br />
Bonität<br />
6,97<br />
300 bis 349<br />
Schwache<br />
Bonität<br />
15,05<br />
350 bis 499<br />
Sehr schwache<br />
Bonität<br />
Ausfall<br />
500<br />
Mangelhafte<br />
Bonität<br />
600<br />
Ungenügende<br />
Bonität<br />
47
Dehner GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „Dehner“)<br />
Das Unternehmen wurde bereits 1947 gegründet und sieht<br />
sich heute bei den Marktführern in der Gartencenterbranche.<br />
Mit 106 Filialen ist Dehner in <strong>Deutschland</strong> und Österreich<br />
vertreten und beschäftigt derzeit mehr als 5.100 Mitarbeiter.<br />
Der Unternehmenssitz befindet sich in <strong>Deutschland</strong> (Rain am<br />
Lech). Im Jahr 2009 erzielte Dehner einen Bruttoumsatz von<br />
über 670 Mio. EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />
von 102 verfügt das Unternehmen über eine „ausgezeichnete<br />
Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 0,20 % entspricht.<br />
SSG Sport GmbH (nachfolgend auch „SSG Sport“ oder<br />
„Sports Experts“)<br />
Der Sortimentsschwerpunkt des Unternehmens liegt in<br />
Sportbekleidung und -ausrüstung. SSG Sport ist angabegemäß<br />
mit etwa 24 Filialen vorwiegend in Österreich sowie in<br />
<strong>Deutschland</strong> vertreten, die das Unternehmen unter dem<br />
Namen „Sports Experts“ betreibt. Der Creditreform-Bonitätsindex<br />
für das Unternehmen wird mit 260 angegeben, was<br />
einer „mittleren Bonität“ und nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 1,99 % entspricht.<br />
TK Maxx GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „TK Maxx“)<br />
Das Unternehmen mit angabegemäß weltweit über 2.300 Filialen<br />
in Nordamerika und Europa vertreibt schwerpunktmäßig<br />
Mode und Wohnaccessoires. Mit über 960 Mitarbeitern erreichte<br />
TK Maxx im vergangenen Jahr einen Umsatz von<br />
117 Mio. EUR. Der Firmensitz befindet sich in <strong>Deutschland</strong><br />
(Düsseldorf). Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 252<br />
verfügt die TK Maxx GmbH & Co. KG über eine „mittlere<br />
Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 1,99 % nach<br />
Creditreform.<br />
C&A Mode GmbH & Co. KG (nachfolgend auch „C&A“)<br />
Der drittgrößte europäische und zweitgrößte deutsche<br />
Textilhändler, mit über 36.000 Mitarbeitern, befindet sich im<br />
Besitz der Familie Brenninkmeijer mit Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />
(Düsseldorf) und Belgien (Brüssel). Das Unternehmen gehört<br />
zur COFRA Holding AG und ist mit etwa 1.490 Standorten<br />
in 19 europäischen Ländern vertreten. Im vergangenen Geschäftsjahr<br />
2010/11 erzielte C&A einen Bruttoumsatz von<br />
über 6,5 Mrd. EUR, davon knapp über 3 Mrd. EUR in <strong>Deutschland</strong>.<br />
Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 210 verfügt<br />
das Unternehmen über eine „gute Bonität“, was nach Creditreform<br />
einer Ausfallwahrscheinlichkeit von 0,84 % entspricht.<br />
48<br />
SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG (nachfolgend<br />
auch „SIEMES“)<br />
Das 1936 gegründete Unternehmen mit dem Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />
(Mönchengladbach) verfügt über ein Filialnetz von über<br />
140 Filialen mit über 4.000 Mitarbeitern. Neben der Betriebsform<br />
Schuhcenter verfügt das Unternehmen über zwei<br />
weitere Konzepte für Innenstadtlagen (Schuhhäuser) sowie<br />
für exklusive Schuhmode (Leone). Mit einem Creditreform-<br />
Bonitätsindex von 235 verfügt die SIEMES Gruppe über eine<br />
„gute Bonität“ und somit nach Creditreform über eine Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 0,84 %.<br />
New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG<br />
(nachfolgend auch „New Yorker“)<br />
Das auf Young Fashion spezialisierte Unternehmen wurde<br />
1971 in <strong>Deutschland</strong> gegründet. Mit über 15.000 Mitarbeitern<br />
und 866 Filialen in 32 Ländern gehört New Yorker nach<br />
eigenen Angaben zu einer der größten in Europa vertretenen<br />
Modeketten. Der Sitz der Gesellschaft befindet sich in<br />
<strong>Deutschland</strong> (Braunschweig). Mit einem Creditreform-<br />
Bonitätsindex von 269 verfügt das Unternehmen über eine<br />
„mittlere Bonität“ mit einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />
1,99 % nach Creditreform.<br />
Gries Deco Company GmbH – „Depot“ (nachfolgend<br />
auch „Gries Deco“ oder „Depot“)<br />
Das 1948 gegründete Unternehmen war im Jahr 2010 nach<br />
eigenen Angaben mit über 200 Filialen in <strong>Deutschland</strong> sowie<br />
in Österreich und der Schweiz vertreten. Für das laufende<br />
Jahr 2011 wird vom Unternehmen eine Erweiterung um fast<br />
40 % auf knapp 290 Filialen angestrebt. Die eigenen Filialen<br />
werden unter dem Namen „Depot“ betrieben. Das Sortimentsangebot<br />
ist vorwiegend auf Dekorations-, Geschenkartikel<br />
und Wohnaccessoires ausgerichtet. Mit über 3.000 Mitarbeitern<br />
setzt das Unternehmen etwa 200 Mio. EUR um. Mit<br />
einem Creditreform-Bonitätsindex von 175 verfügt Gries Deco<br />
über eine „sehr gute Bonität“, was einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 0,35 % nach Creditreform entspricht.
Dirk Rossmann GmbH (nachfolgend auch „Rossmann“)<br />
Die Dirk Rossmann GmbH gehört zu den drei großen deutschen<br />
Drogeriefilialisten und hat ihren Sitz in Großburgwedel<br />
bei Hannover. Das 1972 gegründete Unternehmen ist nach<br />
eigenen Angaben mit inzwischen über 2.400 Filialen in sechs<br />
europäischen Ländern vertreten und erzielte im vergangenen<br />
Geschäftsjahr über 4,6 Mrd. EUR. Dabei entfiel auf die etwa<br />
1.500 Filialen in <strong>Deutschland</strong> ein Umsatz von rd. 3,4 Mrd.<br />
EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex von 180 verfügt<br />
die Dirk Rossmann GmbH über eine „sehr gute Bonität“, was<br />
nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />
0,35 % entspricht.<br />
Takko Holding GmbH (nachfolgend auch „Takko“)<br />
Das 1982 durch die Hettlage Gruppe gegründete Unternehmen<br />
verfügt inzwischen europaweit über mehr als 1.500 Filialen<br />
in 15 Ländern, davon etwa 1.000 in <strong>Deutschland</strong>. Der<br />
Sortimentsschwerpunkt liegt auf Bekleidung des unteren<br />
Preissegments. Das Unternehmen mit Sitz in <strong>Deutschland</strong><br />
(Telgte bei Münster) erreichte mit etwa 12.500 Mitarbeitern<br />
im laufenden Geschäftsjahr erstmals einen Umsatz von über<br />
einer Milliarde EUR. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />
von 241 verfügt die Takko Holding GmbH über eine „gute Bonität“.<br />
Dies entspricht nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 0,84 %.<br />
mister*lady GmbH (nachfolgend auch „mister*lady“)<br />
Das 1967 auf Basis eines Western-Store-Konzepts gegründete<br />
Unternehmen verfügt nach eigenen Angaben inzwischen<br />
über 260 Filialen in <strong>Deutschland</strong> und Österreich. Der Sortimentsschwerpunkt<br />
liegt auf Jeans sowie Young Fashion des<br />
unteren Preissegments. Mit einem Creditreform-Bonitätsindex<br />
von 196 verfügt die mister*lady GmbH über eine „sehr<br />
gute Bonität“, was nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit<br />
von 0,35 % entspricht.<br />
Matratzen Concord GmbH (nachfolgend auch „Matratzen<br />
Concord“)<br />
Mit über 750 Filialen in <strong>Deutschland</strong> gehört Matratzen Concord<br />
nach eigenen Angaben inzwischen zu den größten Matratzenketten<br />
Europas. Das Unternehmen hat seinen Hauptsitz in<br />
<strong>Deutschland</strong> (Köln) und verfügt derzeit mit einem Creditreform-<br />
Bonitätsindex von 238 über eine „gute Bonität“. Dies entspricht<br />
nach Creditreform einer Ausfallwahrscheinlichkeit von<br />
0,84 %.<br />
49
8. Die Mietverträge<br />
Übersicht der Verträge<br />
Mieter Nutzung Mietlaufzeit<br />
Mietsicherheiten wurden durchweg nicht vereinbart. Für<br />
sämtliche Mietverträge findet das Recht der Bundesrepublik<br />
<strong>Deutschland</strong> Anwendung.<br />
Dehner GmbH & Co. KG<br />
Die Dehner GmbH & Co. KG mietet im Objekt eine Ladenfläche<br />
von ca. 5.176 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 23.12.2010 wird eine Ladenfläche<br />
in der Fondsimmobilie an den Mieter zum Betrieb eines Gartencenters<br />
vermietet. Mitvermietet sind mindestens 120 Stellplätze<br />
zur ausschließlichen Nutzung durch den Mieter. Der<br />
Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, vereinbart für den<br />
15.01.2012 und endet nach einer Festlaufzeit von 25 Jahren<br />
zum 14.01.2037. Sollte die Übergabe nicht bis zum 15.02.2012<br />
erfolgen, ist der Mieter berechtigt, den Mietvertrag außerordentlich<br />
zu kündigen. Dem Mieter wird zudem ein einmaliges<br />
Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrags von<br />
fünf Jahren eingeräumt.<br />
Mietende<br />
(Grundmietzeit)<br />
Optionen Mietfläche<br />
(qm)<br />
Miete<br />
(€/qm)<br />
Miete p. m.<br />
(€)<br />
Dehner Gartenmarkt 25 Jahre vsl. 14.01.2037 1 x 5 Jahre 5.176,00 8,39 43.402,36 €<br />
SSG Sport Sportgeschäft 10 Jahre vsl. 02.01.2022 4 x 5 Jahre 2.663,00 13,00 34.619,00 € 1<br />
TK Maxx Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 2.526,79 14,64 37.000,00 €<br />
C&A Textil 10 Jahre 28.02.2022 4 x 5 Jahre 1.341,30 13,50 18.107,55 €<br />
SIEMES Schuhe 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 1.206,46 14,42 17.400,00 €<br />
New Yorker Textil 10 Jahre 18.08.2021 3 x 5 Jahre 800,22 14,00 11.200,00 €<br />
Gries Deco Wohnaccessoires 10 Jahre 01.08.2021 4 x 5 Jahre 769,05 14,75 11.342,75 €<br />
Rossmann Drogerie 10 Jahre 18.08.2021 3 x 3 Jahre 766,21 12,89 9.880,00 €<br />
Takko Textil 12 Jahre 01.08.2023 3 x 5 Jahre 549,17 14,50 7.962,97 €<br />
mister*lady Textil 10 Jahre 02.08.2021 4 x 5 Jahre 452,45 14,92 6.750,00 €<br />
Matratzen<br />
Concord<br />
Stellplätze<br />
Matratzengeschäft 10 Jahre vsl. 31.07.2021 2 x 5 Jahre 407,00 14,50 5.901,50 €<br />
Gesamtanzahl (geplant) 523<br />
Davon Dehner (zur ausschließlichen Nutzung) mind. 120<br />
Summe 16.657,65 203.566,13<br />
Gesamtmiete (p. a.)<br />
1 In den ersten 12 Monaten 33.287,50 €.<br />
2.442.793,50<br />
Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />
Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />
durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen<br />
gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />
Eigentum des Vermieters über. Eine Unter vermietung der<br />
Flächen wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
des Vermieters gestattet. Ausgenommen hiervon<br />
ist eine Untervermietung an Mieter, deren Verkaufsaktivitäten<br />
sich innerhalb der Dehner Sortimentsliste befinden. Für die<br />
Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />
für die Nutzungsarten Gartencenter und Zoofachmarkt im<br />
Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />
in einem Radius von 20 Kilometern gewährt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) orientiert sich<br />
an den Gesamtherstellungskosten des Gartencenters (Bauabschnitt<br />
3) und beträgt derzeit 43.402,36 EUR zzgl. der<br />
jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mietzins wird mit der<br />
Eröffnung des Gartencenters, frühestens jedoch 8 Wochen<br />
51
nach Übergabe und spätestens zum 01.04.2012 zur Zahlung<br />
fällig. Die Betriebs- und Nebenkosten sind in folgendem Umfang<br />
durch den Mieter zu tragen: Kosten der Wasserversorgung<br />
und der Entwässerung inklusive der Oberflächenentwässerung,<br />
Kosten der Warmwasserversorgung, Kosten des<br />
Brennstoffes zum Betrieb der Heizungsanlage, Kosten der<br />
Straßenreinigung, Kosten der Müllabfuhr, Kosten für Strom<br />
für den Betrieb der Heizungs- und Wasserversorgungsanlage<br />
und der Innen-/Außenbeleuchtung, Kosten der Reinigung<br />
und Pflege der Außenanlagen, Räum- und Streukosten, Wartung<br />
der bauseits installierten technischen Anlagen in üblichen<br />
Umfang. Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung<br />
und Erneuerung des gesamten Mietgegenstandes mit<br />
Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten Anlagen.<br />
Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig<br />
auf den Mieter umlegbar. Die Schönheitsreparaturen<br />
innerhalb der Mietfläche obliegen dem Mieter.<br />
Wertsicherung<br />
Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) erstmalig fünf Jahre nach Beginn<br />
des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />
Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 50 % der jeweiligen<br />
Änderung.<br />
52<br />
SSG Sport GmbH – „Sports Experts“<br />
Die SSG Sport GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine<br />
Ladenfläche von ca. 2.663 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 28.06./04.07.2011 wird eine Ladenfläche<br />
im Erdgeschoss des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s an den Mieter<br />
zum Betrieb eines Sport- und Sportmodegeschäfts vermietet.<br />
Der Mietvertrag beginnt mit der Übergabe, voraussichtlich<br />
am 02.01.2012, spätestens jedoch 31.03.2012 und endet<br />
nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem<br />
ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung des<br />
Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt. Sollte die Übergabe<br />
der Mietfläche nicht bis spätestens 31.03.2012 erfolgen,<br />
steht dem Mieter das Recht zu, fristlos vom Vertrag zurückzutreten.<br />
Weiterhin wird dem Mieter bei einer Flächenabweichung<br />
von mehr als +/-5 % ein Kündigungsrecht eingeräumt.<br />
Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />
Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />
durchführen. Ausgenommen hiervon ist das von Sports Experts<br />
aktuell verwendete Shop- und Werbekonzept. Die während<br />
der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen baulichen<br />
oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen<br />
des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos<br />
in sein Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen<br />
wird dem Mieter nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung<br />
des Vermieters gestattet. Eine Untervermietung an Unternehmen<br />
desselben Konzerns bedarf jedoch keiner Zustimmung,<br />
sofern das Sortiment nicht mit den anderen am<br />
Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz steht. Für die<br />
Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />
für die Nutzungsart Sportfachgeschäft größer 150 qm im Objekt<br />
sowie etwaigen Erweiterungsbauten gewährt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt voraussichtlich<br />
in den ersten 12 Monaten 33.287,50 EUR zzgl. der<br />
jeweils geltenden Umsatzsteuer, danach 34.619 EUR zzgl.<br />
der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Bei Flächenabweichungen<br />
ist eine Mietzinsreduzierung möglich. Der Mietzins wird<br />
mit der Eröffnung, spätestens jedoch 4 Wochen nach Übergabe<br />
zur Zahlung fällig. Der Mieter übernimmt die Betriebs-<br />
und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung. Die<br />
Kosten der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter.<br />
Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb<br />
der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme,<br />
Kosten, die darüber hinausgehen trägt der Vermieter) dem
Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und Fach,<br />
nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte Anlagen<br />
und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung der<br />
vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen verbleiben<br />
beim Vermieter. Die Wartung der Eingangstür anlage<br />
ist Sache des Mieters. Schönheitsreparaturen werden durch<br />
den Mieter ausgeführt.<br />
Wertsicherung<br />
Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />
<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />
kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />
10 % in Höhe von 80 % der jeweiligen Änderung erfolgen.<br />
Dem Mieter werden ab Mietvertragsabschluss drei Freijahre<br />
eingeräumt.<br />
TK Maxx GmbH & Co. KG<br />
Das Bekleidungsunternehmen TK Maxx GmbH & Co. KG<br />
mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 2.527 qm<br />
inklusive Nebenflächen.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 29.10./05.11.2010 mietet TK Maxx<br />
die Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes<br />
mit dem im Mietvertrag definierten, mieterüblichen Sortiment.<br />
Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011<br />
und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />
wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um<br />
jeweils fünf Jahre gewährt.<br />
Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />
Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />
durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen<br />
gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />
Eigentum des Vermieters über. Baumaßnahmen im Rahmen<br />
des Geschäftsbetriebs, die Installation einer zusätzlichen<br />
Klimaanlage sowie die Installation einer Satellitenanlage bedürfen<br />
keiner Zustimmung des Vermieters, soweit hierdurch<br />
kein wesentlicher Eingriff in die Gebäudestatik und dessen<br />
Erscheinungsbild erfolgt.<br />
Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />
Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />
bedarf jedoch keiner Zustimmung, soweit der vertraglich definierte<br />
Mietzweck weiter eingehalten wird. Ein Konkurrenzschutz<br />
ist nicht vereinbart.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 37.000 EUR zzgl.<br />
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung<br />
wurde grundsätzlich die Umlegbarkeit<br />
der Neben- und Betriebskosten gemäß der Betriebskostenverordnung<br />
vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen<br />
(z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig<br />
auf den Mieter umgelegt. Die Kosten der Grundsteuer<br />
sowie der Gebäudeversicherung verbleiben beim Vermieter.<br />
Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und<br />
Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den<br />
technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter<br />
selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten<br />
der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den<br />
Mieter umlegbar.<br />
Wertsicherung<br />
Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach<br />
Beginn des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab<br />
einer Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der<br />
jeweiligen Änderung.<br />
53
C&A Mode GmbH & Co. KG<br />
Das Bekleidungsunternehmen C&A mietet in der Fondsimmobilie<br />
eine Fläche von ca. 1.341,30 qm inklusive Nebenflächen.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 05./11.08.2010 sowie dem 1. Nachtrag<br />
vom 16./22.08.2011 mietet C&A eine Teilfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
zum Zwecke des Betriebes eines Textileinzelhandelsgeschäftes<br />
mit dem mietertypischen Waren sortiment<br />
und inklusive der üblichen Beisortimente und Dienstleistungen.<br />
Der Mietvertrag begann mit der Übergabe an den Mieter<br />
am 27.07.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von rd.<br />
10 Jahren und 7 Monaten zum 28.02.2022. Die erste Mietzahlung<br />
ist für den 01.05.2012 vorgesehen. Nach Ablauf der<br />
Festmietzeit wird dem Mieter ein viermaliges Optionsrecht<br />
auf Verlängerung um jeweils fünf Jahre eingeräumt.<br />
Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />
zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt.<br />
Die baulich mit dem Objekt verbundenen Einbauten<br />
gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in das<br />
Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung der<br />
Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher<br />
Genehmigung des Vermieters möglich. Eine Zustimmung<br />
muss bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben<br />
Konzerns zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen.<br />
Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />
für gleichartige Warensortimente gewährt. Eine Ausnahme<br />
hiervon bilden die übrigen Mieter des Objekts sowie<br />
Adler und Bon Prix. Bei einem Verstoß des Vermieters gegen<br />
die Konkurrenzschutzklausel ist der Mieter zu einer fristlosen<br />
Kündigung berechtigt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 18.107,55 EUR<br />
zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Die Betriebs-<br />
und Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung<br />
durch den Mieter zu tragen. Eine Ausnahme hiervon bilden<br />
die Grundsteuer, die Gebäudeversicherungen sowie sonstige<br />
Betriebskosten, welche vom Vermieter zu tragen sind.<br />
54<br />
Der Vermieter übernimmt die Instandhaltung, -setzung und<br />
Erneuerung von Dach und Fach, den Außenanlagen und den<br />
technischen Einrichtungen, mit Ausnahme der vom Mieter<br />
selbst eingebrachten technischen Anlagen. Die Wartungskosten<br />
der technischen Einrichtungen sind anteilig auf den<br />
Mieter umlegbar.<br />
Wertsicherung<br />
Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung<br />
in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />
(Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr<br />
als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 70 % der Indexänderung.<br />
SIEMES Schuhcenter GmbH & Co. KG<br />
Das Unternehmen mietet in der Fondsimmobilie ein Ladengeschäft<br />
mit ca. 1.206 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Der Mietvertrag zur Ladennutzung wurde zum Zweck des<br />
Betriebes eines Schuheinzelhandelsfachmarktes am 23./<br />
25.03.2010 (zzgl. 1. Nachtrag vom 20./23.08.2010 sowie<br />
2. Nachtrag vom 06./15.09.2011) über eine Laufzeit von<br />
10 Jahren abgeschlossen. Zulässig ist neben dem Verkauf<br />
des Hauptsortiments der Verkauf von im Vertrag definierten<br />
Randsortimenten. Die Verkaufsfläche der Mieteinheit wurde<br />
mit 1.000 qm vereinbart. Der Mietvertrag begann mit der<br />
Übergabe am 02.08.2011 an den Mieter. Dem Mieter werden<br />
nach Ablauf der Festlaufzeit vier Optionsrechte auf Verlängerung<br />
um jeweils fünf Jahre eingeräumt.<br />
Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />
Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />
durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen<br />
gehen nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das<br />
Eigentum des Vermieters über.<br />
Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />
Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />
bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />
mit den anderen in der Fondsimmobilie ansässigen Mietern<br />
in Konkurrenz steht.
Dem Mieter wird für diesen Mietzweck ein Konkurrenzschutz<br />
im Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />
eingeräumt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 17.400<br />
EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter<br />
übernimmt die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung.<br />
Die Kosten der Gebäudeversicherung<br />
und der Grundsteuer verbleiben beim Vermieter.<br />
Notwendige Reparatur- und Instandhaltungsmaßnahmen innerhalb<br />
der Mietflächen obliegen bis zu einem Gesamtbetrag<br />
von 6.000 EUR p. a. (max. 1.000 EUR je Einzelmaßnahme)<br />
dem Mieter. Die Instandhaltung und -setzung an Dach und<br />
Fach, nicht umlegbare Kosten für gemeinschaftlich genutzte<br />
Anlagen und Flächen sowie die Instandhaltung und -setzung<br />
der vom Vermieter eingebrachten technischen Einrichtungen,<br />
verbleiben beim Vermieter. Die Kosten für selbst eingebrachte<br />
technische Einrichtungen obliegen dem Mieter. Schönheitsreparaturen<br />
bis zu einem Betrag von 3.000 EUR p. a.<br />
werden durch den Mieter übernommen.<br />
Wertsicherung<br />
Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />
<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />
kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />
10 % in Höhe von 75 % der jeweiligen Änderung erfolgen. Die<br />
Miete darf erstmalig nach Ablauf des dritten Mietjahres angepasst<br />
werden.<br />
New Yorker Süd Jeans- und Sportswear GmbH & Co. KG<br />
New Yorker mietet im Objekt eine Ladenfläche von ca. 800 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 12.05.2010 sowie dem ersten<br />
Nachtrag vom 05./21.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss<br />
der Fondsimmobilie an den Mieter vermietet. Der<br />
Mietvertrag begann mit der Übergabe am 19.08.2011 und<br />
endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />
wird zudem ein dreimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />
des Mietvertrages von je fünf Jahren eingeräumt.<br />
Wesentliche bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach<br />
Einholung einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters<br />
durchführen. Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen<br />
gehen auf Verlangen des Vermieters nach Ablauf des Vertrages<br />
entschädigungslos in sein Eigentum über.<br />
Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />
Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />
bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />
wesentlich von dem des Mieters abweicht. Für den Fall von<br />
einem Objektleerstand von über 30 % oder einem mehr als<br />
sechs Monate andauernden Leerstand der derzeit von<br />
C&A und TK Maxx gemieteten Flächen, wird dem Mieter ein<br />
Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 3 Monaten eingeräumt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 11.200 EUR zzgl.der<br />
jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Als Basis für die Nebenkostenabrechnung<br />
wurde die 2. Berechnungsverordnung<br />
(BVO) vereinbart. Zusätzlich werden weitere Kostenpositionen<br />
(z. B. Kosten der Schnee- und Eisbeseitigung) anteilig<br />
auf den Mieter umgelegt.<br />
Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />
dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie<br />
der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter.<br />
Wertsicherung<br />
Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />
(Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung kann ab einer<br />
Indexänderung von 10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen<br />
Änderung vorgenommen werden. Die Anpassung erfolgt jeweils<br />
zum Januar des Folgejahres, frühestens jedoch drei<br />
Jahre nach letzter Anpassung.<br />
55
Gries Deco Company GmbH – „Depot“<br />
Das Einzelhandelsunternehmen mietet in der Fondsimmobilie<br />
eine Mietfläche von ca. 769 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Gries Deco mietet mit dem am 17./24.03.2010 geschlossenen<br />
Mietvertrag sowie dem ersten Nachtrag vom 19./24.08.2011<br />
eine Mietfläche zum Zwecke einer Einzelhandelsnutzung.<br />
Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 02.08.2011 an<br />
den Mieter und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren.<br />
Dem Mieter wird ein viermaliges Optionsrecht um jeweils fünf<br />
Jahre eingeräumt.<br />
Mit Ausnahme der Umbauarbeiten im Rahmen der erstmaligen<br />
Herstellung des Geschäftes bei Bezug der Fläche, ist<br />
der Mieter nur mit Zustimmung des Vermieters berechtigt<br />
bauliche Änderungen vorzunehmen. Die während der Mietzeit<br />
durch den Mieter vorgenommenen baulichen und technischen<br />
Veränderungen gehen nach Ablauf des Mietvertrages<br />
auf Verlangen des Vermieters entschädigungslos in sein<br />
Eigentum über. Eine Untervermietung der Flächen durch den<br />
Mieter ist nur zum vereinbarten Nutzungszweck und mit<br />
schriftlicher Zustimmung des Vermieters zulässig. Eine<br />
Zustimmung ist für Untervermietung an beteiligte und/oder<br />
verbundene Unternehmen sowie Franchisenehmer der<br />
Gesellschaft/des Konzerns nicht erforderlich, sofern das<br />
Warensortiment keine Konkurrenz zu den übrigen Mietern<br />
des Objekts darstellt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Der monatliche Mietzins (nettokalt) für die Mietfläche beträgt<br />
11.342,75 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.<br />
Die Betriebs- und Nebenkosten sind durch den Mieter nach<br />
der Betriebskostenverordnung, mit Ausnahme der Grundsteuer,<br />
zu tragen. Etwaige Erhöhungen der Grundsteuer können<br />
jedoch dem Mieter weiterbelastet werden.<br />
Der Mieter ist zur Wartung, Instandhaltung und -setzung<br />
innerhalb des Mietobjekts sowie für Klimageräte und lufttechnische<br />
Anlagen auch außerhalb seiner Mietflächen bis zu<br />
einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. (pro Einzelfall<br />
250 EUR) verpflichtet. Ebenso sind die Schönheitsreparaturen<br />
durch den Mieter zu übernehmen. Die Instandhaltung<br />
und -setzung an Dach und Fach obliegen dem Vermieter.<br />
56<br />
Wertsicherung<br />
Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn<br />
des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />
Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 80 % der jeweiligen<br />
Änderung.<br />
Dirk Rossmann GmbH<br />
Die Dirk Rossmann GmbH mietet in der Fondsimmobilie eine<br />
Fläche von ca. 766 qm.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 05./08.11.2010 sowie dem ersten<br />
Nachtrag vom 06./19.09.2011 wird eine Ladenfläche im Erdgeschoss<br />
des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s an den Mieter zum Betrieb<br />
eines Drogeriemarkts vermietet. Der Mietvertrag begann<br />
mit der Übergabe am 19.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit<br />
von 10 Jahren. Dem Mieter wird zudem ein dreimaliges<br />
Optionsrecht auf Verlängerung des Mietvertrages von je<br />
drei Jahren eingeräumt.<br />
Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung<br />
einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen.<br />
Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen gehen auf Verlangen<br />
des Vermieters nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos<br />
in sein Eigentum über. Der Mieter ist berechtigt,<br />
einen Fotokasten, Sonnenschutz und Tresor in oder an der<br />
Mietfläche anzubringen, soweit dies behördlich zulässig ist.<br />
Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />
Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />
für Konkurrenzunternehmen (dm Drogeriemarkt<br />
GmbH & Co. KG, Anton Schlecker, Schlecker XL GmbH, Ihr<br />
Platz GmbH & Co. KG, Müller Ltd. GmbH & Co. KG) im<br />
Objekt sowie auf den Nachbargrundstücken des Vermieters<br />
in einem Radius von 1 km gewährt. Andernfalls steht dem<br />
Mieter eine Vertragsstrafe in Höhe von drei Monatsmieten<br />
sowie etwaiger Schadenersatz zu.
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt 9.880 EUR<br />
zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Der Mieter übernimmt<br />
die Betriebs- und Nebenkosten nach der Betriebskostenverordnung.<br />
Der Vermieter ist verpflichtet, das Miet objekt<br />
während der Vertragsdauer in gebrauchsfähigem Zustand<br />
zu halten.<br />
Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />
dem Mieter. Die Instandhaltung von Dach und Fach sowie<br />
der Gemeinschaftsanlagen obliegt dem Vermieter.<br />
Wertsicherung<br />
Eine Mietanpassung kann in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex<br />
(Basis 2005 = 100) erstmalig drei Jahre nach Beginn<br />
des Mietvertrages erfolgen. Eine Anpassung ist ab einer<br />
Indexänderung von 10 % möglich und beträgt 75 % der jeweiligen<br />
Änderung.<br />
Takko Holding GmbH<br />
Das Bekleidungsunternehmen Takko Holding GmbH mietet<br />
in der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 549 qm inklusive<br />
Nebenflächen.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 24./25.08.2010 sowie dem ersten<br />
Nachtrag vom 06./13.09.2011 mietet Takko die Ladenfläche,<br />
ohne Gebrauchsbeschränkungen, insbesondere zum Verkauf/Vertrieb<br />
von Textilien aller Art sowie Randsortimenten<br />
und Aktionsartikeln. Der Mietvertrag begann mit der Übergabe<br />
am 02.08.2011 und endet nach einer Festlaufzeit von 12<br />
Jahren. Dem Mieter wird ein dreimaliges Optionsrecht auf<br />
Verlängerung um jeweils fünf Jahre gewährt.<br />
Bauliche Änderungen kann der Mieter nur nach Einholung<br />
einer schriftlichen Genehmigung des Vermieters durchführen.<br />
Die während der Mietzeit durch den Mieter vorgenommenen<br />
baulichen oder technischen Veränderungen gehen<br />
nach Ablauf des Vertrages entschädigungslos in das Eigentum<br />
des Vermieters über.<br />
Eine Untervermietung der Flächen wird dem Mieter nur nach<br />
vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters gestattet.<br />
Eine Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />
bedarf jedoch keiner Zustimmung, sofern das Sortiment nicht<br />
mit den anderen am Mietobjekt ansässigen Mietern in Konkurrenz<br />
steht.<br />
Für die Mietvertragslaufzeit wird dem Mieter ein Konkurrenzschutz<br />
für gleichartige Warensortimente im Objekt sowie auf<br />
den Nachbargrundstücken des Vermieters in einem Radius<br />
von 2 Kilometern gewährt. Eine Ausnahme hiervon bilden die<br />
übrigen Mieter des Objekts sowie Adler, Shoe4You, Sutor,<br />
Jeans Fritz und Bon Prix.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die vereinbarte monatliche Miete (nettokalt) beträgt<br />
7.962,97 EUR zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.<br />
Als Basis für die Nebenkostenabrechnung wurde die<br />
2. Berechnungsverordnung (BVO) vereinbart. Die Kosten<br />
der Gebäudeversicherung und der Grundsteuer verbleiben<br />
beim Vermieter. Das Gewässerschadensrisiko ist vom<br />
Vermieter bzw. seiner Versicherung zu tragen.<br />
Die Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />
dem Mieter. Die Instandhaltung an und die Schönheitsreparaturen<br />
von Dach und Fach obliegen dem Vermieter. Die<br />
Wartungskosten der technischen Einrichtungen sind anteilig<br />
auf den Mieter umlegbar. Die Wartung der Eingangstüranlage<br />
ist Mietersache.<br />
Wertsicherung<br />
Die Mietanpassung ist an den Verbraucherpreisindex für<br />
<strong>Deutschland</strong> (Basis 2005 = 100) gekoppelt. Eine Anpassung<br />
kann frühestens alle zwei Jahre ab einer Indexänderung von<br />
10 % in Höhe von 70 % der jeweiligen Änderung erfolgen.<br />
Dem Mieter werden nach Ablauf des ersten Kalenderjahres<br />
drei Freijahre eingeräumt.<br />
57
mister*lady GmbH<br />
Das Bekleidungsunternehmen mister*lady GmbH mietet in<br />
der Fondsimmobilie eine Fläche von rd. 452 qm inklusive<br />
Nebenflächen.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 29./31.03.2010 sowie mit dem<br />
ersten Nachtrag vom 15./17.08.2011 mietet mister*lady die<br />
Ladenfläche zum Betrieb eines Einzelhandelsgeschäftes<br />
für Textilien und Accessoires inklusive der Randsortimente.<br />
Der Mietvertrag begann mit der Übergabe am 03.08.2011<br />
und endet nach einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Dem Mieter<br />
wird ein viermaliges Optionsrecht auf Verlängerung um<br />
jeweils fünf Jahre gewährt. Bei einem mehr als drei Monate<br />
andauernden Leerstand von über 30 % der <strong>Fachmarktzentrum</strong>sfläche<br />
steht dem Mieter ein außerordentliches Recht zur<br />
Kündigung zu.<br />
Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />
berechtigt, bauliche und technische Änderungen am<br />
Mietobjekt durchzuführen. Investitionen, die wesentlicher Teil<br />
des Gebäudes werden, gehen nach Ablauf des Mietvertrages<br />
in das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung<br />
der Flächen ist nur nach schriftlicher Genehmigung<br />
durch den Vermieter zulässig. Wenn das Sortiment nicht in<br />
Konkurrenz zu den übrigen Mietern der Fondsimmobilie<br />
steht, gilt die Zustimmung für Vermietung an verbundene<br />
Unternehmen als erteilt.<br />
Dem Mieter wird für den Mietzweck ein Konkurrenzschutz im<br />
gesamten Fondsobjekt eingeräumt.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Für die Nutzung der Fläche entrichtet der Mieter einen Mietzins<br />
(nettokalt) von 6.750 EUR p. m. zzgl. der jeweiligen<br />
Umsatzsteuer. Bei einem Leerstand von mehr als 20 % über<br />
eine Dauer von mindestens zwei Monaten kann der Mieter<br />
ab dem dritten Monat die Miete um 50 % reduzieren. Die<br />
Betriebs- und Nebenkosten sind nach der Betriebskostenverordnung<br />
anteilig vom Mieter zu tragen. Auf den Vermieter<br />
entfallen dabei die Grundsteuer sowie die Sach- und Haftpflichtversicherung.<br />
Brandschutzauflagen sind ebenfalls<br />
Vermietersache. Der Mieter muss auf eigene Kosten eine<br />
Betriebshaftpflicht sowie Versicherungen für Feuer-, Leitungswasser-<br />
und Sturmschäden abschließen.<br />
58<br />
Die Instandhaltung von Dach und Fach obliegt dem Vermieter.<br />
Die übrigen Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen,<br />
sonstige Reparaturen sowie Wartung werden bis<br />
zu einem Betrag von 5 % der Jahresnettomiete anteilig auf<br />
den Mieter umgelegt, sofern sie nach der Betriebskostenvereinbarung<br />
umlegbar sind. Wartung, Reparaturen und<br />
Ersatz beschaffungskosten innerhalb der Mietfläche sind bis<br />
zu einem Gesamtbetrag von 2.500 EUR p. a. bzw. 250 EUR<br />
pro Einzelfall vom Mieter zu übernehmen. Die Kosten der<br />
Wartung für die Automatiktür/das Rolltor/den Aufzug werden<br />
vom Mieter getragen.<br />
Wertsicherung<br />
Die Miete ist an den Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />
(Basis 2005 = 100) gekoppelt. Nach drei Freijahren kann die<br />
Miete ab einer Indexänderung von 10 % um 75 % der Höhe<br />
der Änderung angepasst werden.
Matratzen Concord GmbH<br />
Das Matratzenfachgeschäft Matratzen Concord GmbH<br />
mietet in der Fondsimmobilie eine Fläche von ca. 407 qm<br />
inklusive Nebenflächen.<br />
Mietvertrag<br />
Mit dem Mietvertrag vom 27.07./01.08.2011 mietet Matratzen<br />
Concord eine Teilfläche des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s zum Zwecke<br />
des Betriebes eines Matratzenfachgeschäfts. Der Mietvertrag<br />
beginnt mit der Übergabe an den Mieter und endet nach<br />
einer Festlaufzeit von 10 Jahren. Nach Ablauf der Festmietzeit<br />
wird dem Mieter ein zweimaliges Optionsrecht auf Verlängerung<br />
um jeweils fünf Jahre eingeräumt. Erfolgt die<br />
Über gabe an den Mieter nicht bis spätestens 30.04.2012,<br />
hat der Mieter ein Rücktrittsrecht.<br />
Der Mieter ist nur nach schriftlicher Genehmigung des Vermieters<br />
zu baulichen Veränderungen am Mietobjekt berechtigt.<br />
Die baulich mit der Fondsimmobilie verbundenen Einbauten<br />
gehen nach Mietvertragsablauf entschädigungslos in<br />
das Eigentum des Vermieters über. Eine Untervermietung<br />
der Flächen durch den Mieter ist ebenfalls nur mit schriftlicher<br />
Genehmigung des Vermieters möglich, jedoch nur an Unternehmen,<br />
deren Sortiment nicht in Konkurrenz zu den übrigen<br />
Mietern der Fondsimmobilie steht. Eine Zustimmung muss<br />
bei einer Untervermietung an Unternehmen desselben Konzerns<br />
zum vereinbarten Mietzweck nicht erfolgen.<br />
Miete, Betriebs-, Neben- und Instandhaltungskosten<br />
Die monatliche Miete (nettokalt) beträgt 5.901,50 EUR zzgl.<br />
der jeweils geltenden Mehrwertsteuer. Erhöht oder verringert<br />
sich die tatsächliche Mietfläche um mehr als 2 % gegenüber<br />
den vorgesehenen 407 qm, ändert sich die Miete im selben<br />
Verhältnis. Die Betriebs- und Nebenkosten sind nach der<br />
Betriebskostenverordnung durch den Mieter zu tragen. Das<br />
Gewässerschadenrisiko ist vom Vermieter bzw. seiner Versicherung<br />
zu tragen. Darüber hinaus verbleiben die Kosten für<br />
die Gebäudeversicherung beim Vermieter.<br />
Schönheitsreparaturen innerhalb der Mietfläche obliegen<br />
dem Mieter. Reparatur- und Instandhaltungskosten innerhalb<br />
der Mietfläche können in Höhe von max. 400 EUR netto je<br />
Einzelmaßnahme bzw. in Höhe von max. einer Monatsmiete<br />
(aktuell 5.901,50 EUR netto) pro Jahr auf den Mieter umgelegt<br />
werden. Die Wartungskosten der technischen Einrichtungen<br />
sind anteilig auf den Mieter umlegbar. Der Vermieter<br />
übernimmt die Instandhaltung, -setzung und Erneuerung von<br />
Dach und Fach, den Außenanlagen und den technischen<br />
Einrichtungen mit Ausnahme der vom Mieter selbst eingebrachten<br />
technischen Anlagen.<br />
Wertsicherung<br />
Nach Ablauf von drei Freijahren erfolgt eine Mietanpassung<br />
in Abhängigkeit des Verbraucherpreisindex für <strong>Deutschland</strong><br />
(Basis 2005 = 100) jeweils bei einer Indexänderung um mehr<br />
als 10 %. Die Höhe der Anpassung beträgt 80 % der Indexänderung.<br />
Eine erneute Mietanpassung ist frühestens nach<br />
Ablauf von zwei Jahren seit der letzten Anpassung möglich.<br />
59
9. Investition und Finanzierung<br />
A. Investition/Mittelverwendung In EUR In % der Gesamtinvestitionskosten<br />
Erläuterungen zum Investitions- und Finanzierungsplan<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung<br />
der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder<br />
von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />
Zu 1. Kaufpreis der Fondsimmobilie<br />
Im Kaufvertrag zwischen der Fondsgesellschaft und der<br />
Gaschler FMZ GmbH & Co. KG vom 28.07.2011 wurde für<br />
die Fondsimmobilie ein vorläufiger Kaufpreis in Höhe von<br />
36.250.000 EUR vereinbart, von dem 10.319.040 EUR auf<br />
das Grundstück entfallen. Der Kaufpreis entspricht dem rd.<br />
14,95-Fachen der vertraglich vereinbarten Jahresnettomiete<br />
des Jahres 2012. Im Kaufvertrag ist vereinbart, dass der vorläufige<br />
Kaufpreis angepasst wird, wenn die im Kaufvertrag<br />
genannten Nettojahresmieten in einem Zeitraum von sechs<br />
Monaten unter- oder überschritten werden. Für den nach<br />
Kaufvertragsabschluss abgeschlossenen Mietvertrag mit<br />
In % des Eigenkapitals<br />
inkl. Agio<br />
1. Kaufpreis der Fondsimmobilie 36.301.930 83,24% 156,12%<br />
2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796.250 4,12% 7,72%<br />
3. Grunderwerbsteuer 1.270.568 2,91% 5,46%<br />
4. Sonstige Erwerbsnebenkosten 363.019 0,83% 1,56%<br />
5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten 120.000 0,28% 0,52%<br />
6. Finanzierungskosten 360.683 0,83% 1,55%<br />
7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase<br />
Einzahlungs- und Platzierungsgarantie 333.000 0,76% 1,43%<br />
Fremdkapitalvermittlung 300.000 0,69% 1,29%<br />
Eigenkapitalbeschaffung (inklusive Agio) 2.106.500 4,83% 9,06%<br />
Fondskonzeption 500.000 1,15% 2,15%<br />
8. Liquiditätsreserve 158.605 0,36% 0,68%<br />
Gesamtinvestitionskosten 43.610.555 100,00% 187,55%<br />
B. Finanzierung/Mittelherkunft<br />
9. Kommanditkapital 22.200.000 50,91% 95,47%<br />
- davon LANITA Verwaltung GmbH 1.135.000<br />
- davon Anleger 21.065.000<br />
10. Agio 1.053.250 2,42% 4,53%<br />
11. Fremdkapital 20.000.000 45,86% 86,01%<br />
12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357.305 0,82% 1,54%<br />
Gesamtinvestitionskosten 43.610.555 100,00% 187,55%<br />
Matratzen Concord konnte eine höhere Miete vereinbart werden.<br />
Für die von Takko angemietete Fläche wurde die Miete<br />
nach Flächenaufmaß geringfügig reduziert. Insgesamt erhöht<br />
sich der Kaufpreis somit zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung<br />
auf 36.301.930 EUR. Am 30.09.2011 wurde eine anteilige<br />
Kaufpreiszahlung für die Fondsimmobilie in Höhe von<br />
15.538.056 EUR für die Bauabschnitte 1 und 2 an den Verkäufer<br />
geleistet. Einbehalte für die Flächen C&A (3.250.381<br />
EUR) und Matratzen Concord (1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt<br />
für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises<br />
bei einer Änderung der Nettojahresmieten der Bauabschnitte<br />
1 und 2 (47.841 EUR) werden voraussichtlich<br />
zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem Zeitpunkt wird voraussichtlich<br />
auch der Kaufpreis für die Bauabschnitte 3 und 4 in<br />
Höhe von EUR 16.460.429 abzüglich eines Sicherheitseinbehalts<br />
für eine eventuelle Reduzierung des Kaufpreises<br />
bei einer Änderung der Nettojahresmieten (200.000 EUR)<br />
zur Zahlung fällig. Der Kaufpreis kann sich maximal um<br />
100.000 EUR erhöhen.<br />
61
Zu 2. Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
Zur Finanzierung des Kaufpreises der Photovoltaikanlage,<br />
die von der SAMERA Verwaltung GmbH erworben wurde,<br />
leistet die Fondsgesellschaft eine Einlage in Höhe von<br />
1.796.250 EUR (hiervon 21.250 EUR Stammkapital und<br />
1.775.000 EUR Kapitalrücklage) in die SAMERA Verwaltung<br />
GmbH.<br />
Am 30.09.2011 wurde von der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
der Kaufpreis für die Photovoltaikanlage auf den Bauabschnitten<br />
1 und 2 in Höhe von 1.450.000 EUR geleistet. Die<br />
Fondsgesellschaft hat hierzu eine Kapitalrücklage in Höhe<br />
von 1.435.000 EUR in der SAMERA Verwaltung GmbH gebildet.<br />
Voraussichtlich zum 30.04.2012 werden 340.000 EUR<br />
für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4 fällig, die<br />
durch Erhöhung der Kapitalrücklage der Fondsgesellschaft<br />
bei der SAMERA Verwaltung GmbH auf 1.775.000 EUR finanziert<br />
werden soll. 10.000 EUR verbleiben als Liquiditätsreserve<br />
in der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />
Zu 3. Grunderwerbsteuer<br />
Der Kauf der Fondsimmobilie ist ein grunderwerbsteuerlicher<br />
Vorgang. Die Grunderwerbsteuer wurde mit 3,5 % des Kaufpreises,<br />
d. h. 1.270.568 EUR, kalkuliert.<br />
Zu 4. Sonstige Erwerbsnebenkosten<br />
Diese Position beinhaltet die mit 363.019 EUR (1 % des<br />
Kaufpreises der Fondsimmobilie) kalkulierten Kosten für durch<br />
die Kaufverträge und die Grundschuldbestellungen anfallende<br />
Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten.<br />
Zu 5. Kosten Due Diligence und Bewertungsgutachten<br />
In dieser Position sind die voraussichtlichen Kosten für die<br />
rechtliche (51.000 EUR) und technische (13.300 EUR) Due<br />
Diligence, das Bewertungsgutachen für die Immobilie<br />
(10.500 EUR), das Gutachten für die PV-Anlage (3.500 EUR)<br />
sowie die Kosten für die externe rechtliche Beratung während<br />
der Kaufvertragsverhandlungen (15.000 EUR), die Kosten<br />
für die Implementierung des Property Managements (3.000<br />
EUR) und die Begleitung der Abnahme durch einen externen<br />
Sachverständigen (8.600 EUR) zusammengefasst. Ferner<br />
wurde eine Reserve von 15.100 EUR für etwaige zusätzliche<br />
Kosten berücksichtigt.<br />
62<br />
Zu 6. Finanzierungskosten<br />
Die Finanzierungskosten beinhalten eine für das von der DG<br />
Hyp zur Verfügung gestellte langfristige Darlehen zu leistende<br />
einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR<br />
sowie kalkulierte Zwischenfinanzierungszinsen und<br />
Bereitstellungsprovisionen.<br />
Bei der Ermittlung der Zwischenfinanzierungszinsen wurde<br />
der mit der LANITA Verwaltung GmbH vereinbarte Zinssatz<br />
von 6 % p. a. berücksichtigt. Ferner wurde für die Einzahlung<br />
des Eigenkapitals unterstellt, dass 5 % des Zeichnungskapitals<br />
bis zum 30.11.2011, 15 % des Zeichnungskapitals<br />
zum 31.12.2011, jeweils 10 % des Zeichnungskapitals zum<br />
31.01.2012 und 29.02.2012 und jeweils 15 % des Zeichnungskapitals<br />
zum Monatsultimo der Monate März bis Juni<br />
eingeworben werden können. Insgesamt wurden Zwischenfinanzierungszinsen<br />
in Höhe von 155.683 EUR kalkuliert.<br />
Ab 01.12.2011 sind auf den nicht in Anspruch genommenen<br />
Teil des von der DG Hyp zur Verfügung gestellten langfristigen<br />
Darlehens Bereitstellungsprovisionen in Höhe von 0,25 %<br />
p. m. zu zahlen. In der Prognoserechnung wurde unterstellt,<br />
dass 50 % des langfristigen Darlehens (10.000.000 EUR)<br />
erst am 30.04.2012 im Rahmen der Kaufpreiszahlung für die<br />
Bauabschnitte 3 und 4 zur Auszahlung gelangen und somit<br />
für die Monate Dezember 2011 bis April 2012 jeweils Bereitstellungsprovisionen<br />
in Höhe von 25.000 EUR berücksichtigt.<br />
Zu 7. Gesellschaftskosten in der Ingangsetzungsphase<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH garantiert die Einzahlung und Platzierung<br />
des gesamten einzuwerbenden Zeichnungskapitals<br />
in Höhe von insgesamt 21.065.000 EUR. Hierfür erhält sie<br />
von der Fondsgesellschaft eine einmalige Vergütung in Höhe<br />
von 333.000 EUR.<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit der<br />
Vermittlung und Beschaffung des notwendigen Fremdkapitals<br />
zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie des langfristigen<br />
Fremdkapitals beauftragt. Dafür erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
eine Vergütung in Höhe von 300.000 EUR.<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH wurde von der Fondsgesellschaft mit<br />
der Vermittlung des Zeichnungskapitals bis zum 31.12.2012<br />
beauftragt. Hierfür erhält sie eine Vergütung in Höhe von<br />
2.106.500 EUR. Diese setzt sich zusammen aus 5 % des<br />
Zeichnungskapitals der Fondsgesellschaft (1.053.250 EUR)<br />
sowie den von der Fondsgesellschaft prognosegemäß vereinnahmten<br />
Agio-Beträgen in Höhe von insgesamt 1.053.250<br />
EUR.
Die Fondsgesellschaft hat mit der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH einen<br />
Fondskonzeptionsvertrag abgeschlossen. Die <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH erhält hierfür eine Vergütung in Höhe von 500.000 EUR<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Näheres zur Fälligkeit dieser Positionen ergibt sich aus Abschnitt<br />
12.8 „Die Projektverträge“.<br />
Die Gesamthöhe der hier dargestellten Gesellschaftskosten<br />
in der Ingangsetzungsphase beträgt somit 2.186.250 EUR<br />
ohne Agio.<br />
Zu 8. Liquiditätsreserve<br />
Für unvorhergesehene Kosten und sonstige Zahlungsverpflichtungen<br />
wird von der Fondsgesellschaft zum 31.12.2012<br />
eine Liquiditätsreserve von voraussichtlich 158.605 EUR vorgehalten.<br />
Zu 9. Kommanditkapital<br />
Das Gesellschaftskapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />
22.200.000 EUR, das noch nicht eingezahlte Zeichnungskapital<br />
21.065.000 EUR. Die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
die LANITA Verwaltung GmbH, ist mit 1.135.000 EUR<br />
(5,1 %) an der Fondsgesellschaft beteiligt. Die Einlage der<br />
LANITA Verwaltung GmbH ist in voller Höhe einbezahlt.<br />
Die Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals erfolgt durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin LANITA Verwaltung<br />
GmbH. Diese hat der Fondsgesellschaft einen Darlehensrahmen<br />
in Höhe des gesamten Zeichnungskapitals von<br />
21.065.000 EUR verbindlich zugesagt. Die Auszahlung erfolgt<br />
in Tranchen auf Anforderung der Fondsgesellschaft.<br />
Zu 10. Agio<br />
Das Agio beträgt 5 % bezogen auf das Zeichnungskapital.<br />
Zu 11. Fremdkapital<br />
Die Fondsgesellschaft hat bei der DG Hyp ein langfristiges<br />
Darlehen in Höhe von 20.000.000 EUR zu den nachfolgend<br />
dargestellten Konditionen aufgenommen. Diese Mittel sind<br />
im Rahmen des Darlehensvertrages verbindlich zugesagt.<br />
Das Darlehen ist in zwei Tranchen von jeweils 10.000.000<br />
EUR zur teilweisen Begleichung der Kaufpreisteile für die<br />
Bauabschnitte 1 + 2 bzw. 3 + 4 zur Auszahlung fällig. Die zur<br />
Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 + 2 dienende Darlehenstranche<br />
wurde am 30.09.2011 an die Fondsgesellschaft<br />
ausgezahlt. Die Auszahlung der zweiten Darlehenstranche<br />
ist für den 30.04.2012 vorgesehen.<br />
Fremdkapital<br />
Darlehensbetrag 20.000.000 EUR<br />
(in zwei Tranchen jeweils zu 10.000.000 EUR)<br />
Laufzeitende 31.08.2021<br />
Tilgung Bis 30.06.2016: tilgungsfrei;<br />
ab 01.07.2016: 1,00 % p. a. zzgl. ersparter Zinsen<br />
Zinssatz p. a. (inklusive Marge) 4,23 %<br />
Restvaluta per 31.08.2021 18.916.632,85 EUR<br />
Zu 12. Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012<br />
In den Jahren 2011 und 2012 wird ein voraussichtlicher Bewirtschaftungsüberschuss<br />
von 357.305 EUR erzielt.<br />
63
10. Ergebnisvorschau/Prognoserechnung<br />
Die Prognoserechnung stellt aus heutiger Sicht die voraussichtliche<br />
Liquiditätsentwicklung sowie die steuerlichen Ergebnisse<br />
der Fondsgesellschaft für den Prognosezeitraum<br />
dar. Die Prognoserechnung umfasst den Zeitraum vom<br />
01.10.2011 bis zum 31.12.2021. Bei den in der Prognoserechnung<br />
dargestellten Werten handelt es sich um Planzahlen,<br />
die auf der Grundlage vertraglicher Vereinbarungen<br />
sowie einer vom Anbieter getroffenen Prognose über die<br />
zukünftige Entwicklung einzelner Einflussfaktoren ermittelt<br />
wurden. Es handelt sich hier um Prognosen.<br />
Abschnitt 10.1.1 beinhaltet die laufende Prognoserechnung<br />
für die Fondsgesellschaft und Abschnitt 10.1.2 die Verkaufsprognose.<br />
Auf der Grundlage dieser Kalkulation ist in Abschnitt<br />
10.1.3 eine Beispiel-Prognoserechnung auf Ebene<br />
eines einzelnen Anlegers für eine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von 10.000 EUR zzgl. 5 % Agio und<br />
einem Beitrittstermin zum 31.12.2011 dargestellt.<br />
Alle dargestellten Beträge werden ohne Berücksichtigung<br />
der Umsatzsteuer ausgewiesen, da die Leistungen entweder<br />
von der Umsatzsteuer befreit sind oder die Fondsgesellschaft<br />
zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.<br />
10.1 Prognoserechnung der Fondsgesellschaft<br />
Zu 3. Zwischenfinanzierung<br />
Zur Zwischenfinanzierung des Zeichnungskapitals der Anleger<br />
wurde der Fondsgesellschaft von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, der LANITA Verwaltung GmbH, ein<br />
Darlehensrahmen von bis zu 21.065.0000 EUR zur Verfügung<br />
gestellt. Das Zwischenfinanzierungsdarlehen wird mit 6 %<br />
p. a. verzinst und ist spätestens am 31.12.2012 zur Rückzahlung<br />
fällig.<br />
Zu 4. Mieteinnahmen<br />
Die Fondsimmobilie ist zu 100 % vermietet. Grundlage für die<br />
Ermittlung der Mieteinnahmen sind die geschlossenen Mietverträge<br />
(vgl. Abschnitt 8 „Die Mietverträge“). Die Mieten sind<br />
an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Für die Entwicklung<br />
dieses Index wurde über den Prognosezeitraum eine Erhöhung<br />
um 2,5 % p. a. unterstellt. Ferner wurde in der Prognoserechnung<br />
davon ausgegangen, dass die Mieter für die<br />
Mietverhältnisse, die im Jahr 2021 auslaufen, ihre Verlängerungsoptionen<br />
ausüben und eine Weitervermietung zu unveränderten<br />
Konditionen unterstellt.<br />
In der Prognoserechnung wurde aufgrund der Bonität der<br />
Mieter auf den Ansatz eines Mietausfallwagnisses verzichtet.<br />
Zu 5. Entgelt für Nutzungsüberlassung<br />
In dieser Position ist das gemäß Gestattungsvertrag zwischen<br />
der Fondsgesellschaft und der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
(vgl. Abschnitt 12.6 „Rechtliche Grundlagen“) an die Fondsgesellschaft<br />
zu leistende Entgelt in Höhe von 22.058 EUR<br />
p. a. für die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für<br />
die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage berücksichtigt.<br />
Zu 6. Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH<br />
Die SAMERA Verwaltung GmbH erzielt Stromerlöse aus dem<br />
Verkauf des von der PV-Anlage produzierten Solarstroms.<br />
Der eingespeiste Strom wird gemäß den Regelungen des Erneuerbare<br />
Energien Gesetzes (EEG) vergütet. Für die Prognoserechnung<br />
wurden Jahresenergieerträge von 1.040 kWh/<br />
kWp (für die auf den Bauabschnitten 1 + 2 installierte Anlage)<br />
bzw. von 1.047 kWh/kWp (für die auf Bauabschnitt 4 installierte<br />
Anlage) zugrundegelegt, von denen ein Sicherheitsabschlag<br />
in Höhe von 1,0 % gemacht wurde. Ab dem Jahr 2013 wurde<br />
eine jährliche Degradation von 0,3 % einkalkuliert.<br />
65
66<br />
Voraussichtliche wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft – Prognose<br />
Liquiditätsrechnung der Fondsgesellschaft Summe 2011 2012 2013<br />
1. Kommanditkapital (inklusive Agio) 23.253.250 5.558.650 17.694.600<br />
2. Fremdkapital 20.000.000 10.000.000 10.000.000<br />
3. Zwischenfinanzierung 0 2.948.927 -2.948.927<br />
4. Mieteinnahmen 24.840.975 304.607 2.024.020 2.437.468<br />
5. Entgelt für Nutzungsüberlassung 290.453 5.515 26.497 28.716<br />
6. Zufluss Beteiligung SAMERA Verwaltung GmbH 977.899 18.661 91.513 98.889<br />
7. Zinseinnahmen 47.506 0 258 2.044<br />
8. Summe Einnahmen 69.410.084 18.836.359 26.887.961 2.567.116<br />
9. Investitionskosten 43.451.950 18.642.875 24.809.075<br />
10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel<br />
Zinsen 8.464.165 108.100 719.100 857.750<br />
Tilgung 1.120.000 0 0 0<br />
11. Grundsteuer, Versicherung 672.425 9.426 50.797 61.500<br />
12. Instandhaltung 622.314 7.101 46.619 57.119<br />
13. Property Management 394.840 5.567 31.365 36.914<br />
14. Gesellschaftskosten 912.589 6.000 61.000 86.000<br />
15. Sonstige Ausgaben 187.252 15.000 15.375 15.759<br />
16. Summe Ausgaben 55.825.535 18.794.068 25.733.331 1.115.043<br />
17. Liquiditätsergebnis der Fondsgsellschaft 13.584.548 42.291 1.154.630 1.452.074<br />
18. Auszahlungen 13.192.816 22.291 1.016.025 1.332.000<br />
In % des Kommanditkapitals 6,00 % 6,00 % 6,00 %<br />
19. Veränderung der Liquiditätsreserve 391.732 20.000 138.605 120.074<br />
20. Stand der Liquiditätsreserve 20.000 158.605 278.679<br />
21. Darlehensstand zum 31.12. 10.000.000 20.000.000 20.000.000<br />
Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 2011 2012 2013<br />
22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung SAMERA,<br />
Zinseinnahmen, Tilgung<br />
13.877.843 158.928 1.126.261 1.351.141<br />
23. Abschreibungen 6.111.148 56.726 493.960 617.829<br />
24. Sofort abzugsfähiger Aufwand 360.683 203.062 157.621<br />
25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 7.406.012 -100.860 474.681 733.312<br />
In % des Kommanditkapitals 33,36 % -0,45 % 2,14 % 3,30 %<br />
Kapitalrückflussrechnung der Fondsgesellschaft 2011 2012 2013<br />
26. Gebundenes Kapital 5.536.359 22.214.934 20.882.934<br />
27. Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft 4.705.992 -604.160 -2.152.419 776.555<br />
28. Gewinnauszahlung 4.705.992 0 0 0<br />
29. Kapitalrückzahlung 8.503.842 22.291 1.016.117 1.332.732<br />
30. Summe Rückfluss 13.209.835 22.291 1.016.117 1.332.732<br />
31. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft<br />
-604.160 -2.756.579 -1.980.025
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
2.442.794 2.442.794 2.447.108 2.448.546 2.491.250 2.584.431 2.595.239 2.622.719<br />
28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716 28.716<br />
98.279 97.665 97.047 96.426 95.801 95.173 94.541 93.904<br />
3.591 5.151 6.654 6.956 5.932 5.350 5.863 5.707<br />
2.573.378 2.574.325 2.579.525 2.580.644 2.621.700 2.713.670 2.724.359 2.751.047<br />
857.750 857.750 859.290 849.906 841.329 832.377 825.380 855.433<br />
0 0 91.410 196.094 204.671 213.623 220.620 193.582<br />
63.038 64.613 66.229 67.884 69.582 71.321 73.104 74.932<br />
58.547 60.011 61.511 63.049 64.625 66.241 67.897 69.594<br />
36.914 36.914 36.914 40.000 41.000 42.025 43.076 44.153<br />
87.875 89.797 91.767 93.786 95.856 97.977 100.151 102.380<br />
16.153 16.557 16.971 17.395 17.830 18.276 18.733 19.201<br />
1.120.277 1.125.642 1.224.092 1.328.115 1.334.893 1.341.840 1.348.961 1.359.275<br />
1.453.101 1.448.682 1.355.433 1.252.530 1.286.807 1.371.830 1.375.398 1.391.772<br />
1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.332.000 1.387.500 1.443.000<br />
6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,00% 6,25% 6,50%<br />
121.101 116.682 23.433 -79.470 -45.193 39.830 -12.102 -51.228<br />
399.780 516.463 539.896 460.426 415.233 455.063 442.960 391.732<br />
20.000.000 20.000.000 19.908.590 19.712.496 19.507.825 19.294.202 19.073.582 18.880.000<br />
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
1.351.232 1.345.867 1.343.142 1.345.241 1.389.744 1.484.930 1.495.613 1.485.742<br />
617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829 617.829<br />
733.403 728.038 725.313 727.412 771.915 867.101 877.784 867.913<br />
3,30% 3,28% 3,27% 3,28% 3,48% 3,91% 3,95% 3,91%<br />
2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021<br />
19.550.934 18.218.934 16.886.934 15.554.934 14.222.934 12.890.934 11.503.434 10.060.434<br />
778.747 775.501 774.818 777.327 820.440 914.835 926.215 918.132<br />
0 0 349.042 777.327 820.440 914.835 926.215 918.132<br />
1.333.286 1.333.845 985.342 557.164 513.685 419.082 463.385 526.912<br />
1.333.286 1.333.845 1.334.384 1.334.492 1.334.125 1.333.917 1.389.600 1.445.045<br />
-1.201.277 -425.776 349.042 1.126.370 1.946.810 2.861.645 3.787.860 4.705.992<br />
67
Die unter Berücksichtigung nach Abzug der Betriebs- und<br />
Verwaltungskosten sowie nach Körperschaft- und Gewerbesteuer<br />
(prognosegemäß fallen laufend keine solchen Steuern<br />
an) verbleibenden liquiden Überschüsse der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH sollen im Rahmen der Rückführung der von<br />
der Fondsgesellschaft bei der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
gebildeten Kapitalrücklage an die Fondsgesellschaft fließen.<br />
Es ist vorgesehen, die ausschüttbaren Gewinne der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH zu thesaurieren.<br />
Zu 7. Zinseinnahmen<br />
In dieser Position sind die Zinsen für die Liquiditätsreserve<br />
zusammengefasst. Für die Verzinsung der Liquiditätsreserve<br />
wird ein durchschnittlicher Guthabenzins von 1,75 % p. a.<br />
vor Steuern unterstellt und die Anlage der Liquiditätsreserve<br />
auf jährlicher Basis angenommen. Die Abgeltungssteuer von<br />
25 % zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag (ohne Kirchensteuer)<br />
wurde in Abzug gebracht.<br />
Zu 8. Summe Einnahmen<br />
Die Summe der Einnahmen errechnet sich aus den Zeilen 1<br />
bis 7.<br />
Zu 9. Investitionskosten<br />
In dieser Position sind die im Investitionsplan der Fondsgesellschaft<br />
(vgl. Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“)<br />
dargestellten Investitionskosten exklusive Liquiditätsreserve<br />
dargestellt.<br />
Zu 10. Bedienung der langfristigen Fremdmittel<br />
Die Zinszahlungen für den Zeitraum bis zum 31.08.2021<br />
wurden entsprechend den Darlehensvereinbarungen mit der<br />
DG Hyp ermittelt. Für die Anschlussfinanzierung ab dem<br />
01.09.2021 bis zum 31.12.2021 wurde ein Zinssatz von<br />
5,00 % p. a. angesetzt. Die Tilgung des Darlehens erfolgt bis<br />
zum 31.08.2021 gemäß dem mit der DG Hyp vereinbarten<br />
Tilgungsplan monatlich nachschüssig auf 18.916.633 EUR<br />
(rund 94,6 % des ursprünglichen Darlehensbetrages). Für<br />
den verbleibenden Zeitraum bis zum 31.12.2021 wurde eine<br />
Tilgung auf 18.880.000 EUR unterstellt.<br />
Zu 11. Grundsteuer, Versicherung<br />
Soweit Grundsteuern und Versicherungsbeiträge nicht auf<br />
die Mieter umlegbar sind, sind diese von der Fondsgesellschaft<br />
zu leisten. In der Prognoserechnung wurden die nicht<br />
umlegbaren Kosten für Grundsteuer und Versicherung mit<br />
insgesamt 81.600 EUR p. a. kalkuliert und ein Teilbetrag in<br />
68<br />
Höhe von 60.000 EUR p. a. als nicht auf die Mieter umlegbar<br />
unterstellt. Dieser wird ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 %<br />
gesteigert.<br />
Zu 12. Instandhaltung<br />
Die Kosten für die Instandhaltung wurden gemäß dem im<br />
Gutachten über die Technische Due Diligence der cgmunich<br />
Projektmanagement GmbH ermittelten Wert mit 55.726 EUR<br />
p. a. angesetzt (in den Jahren 2011 und 2012 zeitanteilig)<br />
und ab dem Jahr 2013 jährlich um 2,5 % gesteigert.<br />
Zu 13. Property Management<br />
In dieser Position sind die Kosten für das Property Management<br />
berücksichtigt, die bis zum 31.12.2016 gemäß dem<br />
mit der PropertyFirst GmbH abgeschlossenen Vertrag (siehe<br />
Abschnitt 12.7 „Rechtliche Grundlagen“) angesetzt wurden.<br />
Ab dem 01.01.2017 wurden 40.000 EUR p. a. kalkuliert und<br />
jährlich um 2,5 % gesteigert.<br />
Zu 14. Gesellschaftskosten<br />
Hierunter fallen die jährlichen Kosten der Fondsgesellschaft<br />
für die Vergütung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin sowie des Treuhandkommanditisten.<br />
Im Jahr 2011 betragen diese insgesamt 6.000 EUR und im<br />
Jahr 2012 insgesamt 61.000 EUR. Ab dem Jahr 2013 erhöhen<br />
sie sich auf 86.000 EUR und steigen anschließend (Siehe<br />
Abschnitt 16.1 „Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft“).<br />
Zu 15. Sonstige Ausgaben<br />
Darunter fallen neben den Kosten für die Jahresabschlussprüfung<br />
sonstige Kosten, wie z. B. IHK-Beiträge. Ferner ist<br />
in dieser Position die nicht abzugsfähige Vorsteuer auf den<br />
untergeordneten Anteil an der Vergütung für die laufende<br />
Geschäftsführung, der sich direkt auf die einkommensteuerlichen<br />
Belange des Anlegers bezieht (vor allem Feststellungserklärung<br />
und Ergebnismitteilung), berücksichtigt (vgl. Abschnitt<br />
13.5.1 „Steuerliche Grundlagen“).<br />
Zu 16. Summe Ausgaben<br />
Die Summe der Ausgaben errechnet sich aus den Zeilen 9<br />
bis 15.<br />
Zu 17. Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
In dieser Position wird das jährliche Liquiditätsergebnis der<br />
Fondsgesellschaft vor Auszahlung an die Gesellschafter<br />
dargestellt. Dies ergibt sich aus der Summe der Einnahmen<br />
(Zeile 8) abzüglich der Summe der Ausgaben (Zeile 16).
Zu 18. Auszahlungen<br />
Die Anleger erhalten bis spätestens 15.03. eines jeden Jahres<br />
eine Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr,<br />
erstmalig zum 15.03.2013. Gemäß der Prognoserechnung<br />
betragen die laufenden Auszahlungen anfänglich 6,00 % p. a.<br />
(bei unterjährigem Beitritt anteilig) bezogen auf das Kommanditkapital<br />
ohne Agio.<br />
Zu 19. Veränderung der Liquiditätsreserve<br />
Die Veränderung der Liquiditätsreserve ergibt sich aus dem<br />
jähr lichen Liquiditätsergebnis (Zeile 17) abzüglich der Auszahlung<br />
an die Gesellschafter (Zeile 18).<br />
Zu 20. Stand der Liquiditätsreserve<br />
Die Liquiditätsreserve der Fondsgesellschaft dient als Rücklage<br />
für eventuelle sonstige Zahlungsverpflichtungen. Sie<br />
erhöht bzw. vermindert sich jährlich um die nicht zur Auszahlung<br />
vorgesehenen Überschüsse bzw. Unterdeckungen<br />
(Zeile 19).<br />
Zu 21. Darlehensstand zum 31.12.<br />
Der Stand des Restdarlehens berechnet sich aus der ursprünglichen<br />
Darlehenssumme abzüglich der jährlich geleisteten<br />
Tilgungszahlungen.<br />
Zu 22. Liquiditätsergebnis ohne Zufluss Beteiligung<br />
SAMERA, Zinseinnahmen, Tilgung<br />
Diese Position entspricht dem Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft<br />
(Zeile 17) abzüglich der Zufluss Beteiligung<br />
SAMERA Verwaltung GmbH (Zeile 6) sowie der Zinseinnahmen<br />
(Zeile 7) und zuzüglich der Tilgung (Zeile 10). Ferner<br />
wird zusätzlich in den Jahren 2011 und 2012 die geplante<br />
Zuführung zur Liquiditätsreserve (20.000 EUR für 2011 und<br />
138.605 EUR für 2012) in Abzug gebracht sowie der prognostizierte<br />
Bewirtschaftungsüberschuss (155.298 EUR für<br />
2011 und 202.007 für 2012) ergebniserhöhend berücksichtigt.<br />
Zu 23. Abschreibungen<br />
Die auf das Gebäude entfallenden Anschaffungskosten<br />
der Fondsimmobilie (inklusive hinzuaktivierter Erwerbs ne ben -<br />
kosten) werden linear über 50 Jahre, die Außenanlagen<br />
(inklusive hinzuaktivierter Erwerbsnebenkosten) linear über<br />
19 Jahre abgeschrieben.<br />
Zu 24. Sofort abzugsfähiger Aufwand<br />
Hierbei handelt es sich um die im Jahr 2011 fällig werdende<br />
Bearbeitungsgebühr für das langfristige Darlehen sowie die<br />
Bereitstellungsprovisionen und Zwischenfinanzierungszinsen.<br />
Zu 25. Steuerliches Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
Das steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft errechnet<br />
sich aus Zeile 22 abzüglich der Zeilen 23 und 24.<br />
Zu 26. Gebundenes Kapital<br />
Das gebundene Kapital errechnet sich aus der Differenz aus<br />
dem Kommanditkapital (inklusive Agio) gem. Zeile 1 und den<br />
jährlichen, kumulierten, kalkulierten Auszahlungen an die<br />
Kommanditisten gem. Zeile 18.<br />
Zu 27. Handelsrechtliches Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
Gemäß handelsrechtlichen Vorschriften sind einige Positionen,<br />
wie zum Beispiel das Honorar für die Fondskonzeption,<br />
als Sofortaufwand anzusetzen, jedoch steuerlich zu aktivieren.<br />
Dies führt zu einer Abweichung des handelsrechtlichen<br />
Ergebnisses im Vergleich zum steuerlichen Ergebnis.<br />
Zu 28. Gewinnauszahlung<br />
Die Gewinnauszahlung entspricht dem positiven jährlichen<br />
handelsrechtlichen Ergebnis der Fondsgesellschaft, nachdem<br />
handelsrechtliche Verlustvorträge durch handelsrechtliche<br />
Gewinne ausgeglichen wurden. Im Jahr des vollständigen<br />
Ausgleichs der Verlustvorträge entspricht der verbleibende<br />
positive Betrag der Gewinnauszahlung. Dies ist prognosegemäß<br />
im Jahr 2016 der Fall.<br />
Zu 29. Kapitalrückzahlung<br />
Die Kapitalrückzahlung errechnet sich aus der Differenz zwischen<br />
den Auszahlungen (Zeile 18) (zzgl. der abgeführten<br />
Zinsabschlagsteuer) und der Gewinnauszahlung (Zeile 28).<br />
Zu 30. Summe Rückfluss<br />
Der Rückfluss entspricht der Summe aus den Zeilen 28 und<br />
29.<br />
Zu 31. Kumuliertes handelsrechtliches Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Das kumulierte handelsrechtliche Ergebnis der Fondsgesellschaft<br />
errechnet sich aus dem kumulierten handelsrechtlichen<br />
Ergebnis des Vorjahres zuzüglich des handelsrechtlichen<br />
Ergebnisses des laufenden Jahres (Zeile 27).<br />
69
10.2 Verkaufsprognose<br />
Ein Verkauf des Fondsobjekts (Fondsimmobilie inklusive PV-<br />
Anlage) wird zum 01.01.2022 prognostiziert.<br />
Als Verkaufspreis der Fondsimmobilie wurde das rd. 14,9-<br />
Fache (entspricht in etwa dem Einkaufsfaktor) der für das<br />
Jahr 2022 prognostizierten Mieteinnahmen angesetzt.<br />
Der Erlös aus dem Verkauf der PV-Anlage wurde als der mit<br />
6 % abgezinste Barwert der Differenz aus noch zu erwartenden<br />
Einspeisevergütungen und Betriebskosten bis zum Ablauf<br />
der garantierten Einspeisevergütung im Jahre 2031 bzw.<br />
2032 ermittelt. Auf Basis der für das Jahr 2022 prognostizierten<br />
Einspeisevergütungen ergibt sich für die PV-Anlage ein<br />
Verkaufsfaktor von 6,8.<br />
70<br />
Als Verkaufserlös für das Fondsobjekt ergibt sich somit insgesamt<br />
das 14,5-Fache der für das Jahr 2022 zu erwartenden<br />
Einnahmen (vgl. oben).<br />
Von dem so ermittelten Verkaufserlös werden die noch bestehenden<br />
Darlehensverbindlichkeiten der Fondsgesellschaft<br />
sowie die Vergütung für den Liquidator gemäß § 20 Gesellschaftsvertrag<br />
(siehe Abschnitt 16.1. „Gesellschaftsvertrag“)<br />
in Abzug gebracht. Ferner sind die auf Ebene der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH zu leistenden Steuern sowie der Anteil der<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH erlösmindernd zu berücksichtigen.<br />
Der sich so ergebende Verkaufserlös nach Darlehensrückführung<br />
und Kosten ergibt unter Berücksichtigung der<br />
zum 31.12.2021 bestehenden Liquiditätsreserve den an die<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft auszuzahlenden<br />
Liquida tionserlös.<br />
Prognostizierter Liquidationserlös zum 01.01.2022 in EUR<br />
1. Verkaufsfaktor Fondsimmobilie 14,9<br />
2. Prognostizierte Jahresmiete des Jahres 2022 2.677.464<br />
3. Verkaufserlös Fondsimmobilie 39.898.247<br />
Verkaufserlös PV-Anlage 946.300<br />
4. Verkaufserlös Fondsobjekt 40.844.547<br />
5. Rückführung Darlehen zum 31.12.2021 -18.880.000<br />
6. Vergütung für Liquidator gemäß Gesellschaftsvertrag -91.380<br />
7. Steuern auf Ebene SAMERA Verwaltung GmbH -60.022<br />
8. Anteil <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH am Liquidationserlös der SAMERA Verwaltung GmbH -14.877<br />
9. Verkaufserlös nach Darlehensrückführung und Kosten 21.798.268<br />
10. Liquiditätsreserve 401.732<br />
11. Liquidationserlös Kommanditisten 22.200.000<br />
In % des Kommanditkapitals (exklusive Agio) 100,0 %
10.3 Beispiel-Prognoserechnung für den Anleger<br />
Im Folgenden ist eine Beispiel-Prognoserechnung für den<br />
Anleger bei einem Beitritt zum 31.12.2011 und der für den<br />
01.01.2022 unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts<br />
(vgl. oben) dargestellt.<br />
FMZ <strong>Erding</strong><br />
Beispielrechnung für eine Beteiligung von 10.000 EUR zzgl. Agio für einen Beitritt zum 31.12.2011 (alle Angaben in EUR)<br />
Jahr Einzahlung<br />
inkl.<br />
Agio<br />
Auszahlung<br />
In %<br />
des<br />
Eigenkapitals<br />
(exkl.<br />
Agio)<br />
SteuerlichesErgebnis<br />
Steuersatz<br />
Steuererstattung<br />
(+)/<br />
Steuerzahlung<br />
(-)<br />
Cash<br />
Flow<br />
nach<br />
Steuern<br />
In %<br />
des<br />
Eigenkapitals<br />
(exkl.<br />
Agio)<br />
Gebundenes<br />
Kapital<br />
HandelsrechtlichesKapitalkonto<br />
Haftungsvolumen<br />
AnteiligesFremdkapital<br />
(1) (2) (3) (4) (5) (6) (7) (8) (9) (10) (11) (12) (13)<br />
2011 -10.500 -10.500 10.228 0 4.505<br />
2012 600 6,00 % 168 44,31 % -75 525 5,25 % -9.975 8.658 0 9.009<br />
2013 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.521 8.408 0 9.009<br />
2014 600 6,00 % 330 44,31 % -146 454 4,54 % -9.067 8.159 0 9.009<br />
2015 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -8.613 7.908 0 9.009<br />
2016 600 6,00 % 327 44,31 % -145 455 4,55 % -8.157 7.657 0 8.968<br />
2017 600 6,00 % 328 44,31 % -145 455 4,55 % -7.703 7.407 0 8.880<br />
2018 600 6,00 % 348 44,31 % -154 446 4,46 % -7.257 7.177 0 8.787<br />
2019 600 6,00 % 391 44,31 % -173 427 4,27 % -6.830 6.989 0 8.691<br />
2020 625 6,25 % 395 44,31 % -175 450 4,50 % -6.380 6.781 0 8.592<br />
2021 650 6,50 % 391 44,31 % -173 477 4,77 % -5.903 6.545 0 8.505<br />
Summe -10.500 6.075 60,75 % 3.336 -1.478 4.597 45,97%<br />
Verkauf 10.000 100,00 % 0 10.000 4.097 0 1.000<br />
Gesamt -10.500 16.075 160,75 % 3.336 -1.478 14.597 145,97 %<br />
71
Zu (3) bis (4)<br />
Die Auszahlungen werden voraussichtlich zum 31.03. des<br />
Folgejahres geleistet.<br />
Zu (5)<br />
Das steuerliche Ergebnis ist das dem Investor anteilig zugewiesene<br />
steuerliche Ergebnis der Fondsgesellschaft (Annahme:<br />
Beitritt zum 31.12.2011). Bei der in der Beispielrechnung<br />
unterstellten Veräußerung des Fondsobjekts zum 01.01.2022<br />
ist der sich aus der Veräußerung der Fondsimmobilie ergebende<br />
Veräußerungsgewinn steuerfrei. Zu beachten ist, dass<br />
für nach dem 31.12.2011 beitretende Anleger ein Veräußerungsgewinn<br />
mit dem persönlichen Einkommensteuersatz<br />
besteuert werden würde.<br />
Zu (6) und (7)<br />
Auf Basis des angenommenen persönlichen Steuersatzes<br />
(42,0 % Einkommensteuersatz zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag<br />
ohne Kirchensteuer) ergibt sich die dargestellte Steuerzahlung.<br />
Zu (8) und (9)<br />
Der Cash Flow nach Steuern setzt sich zusammen aus den<br />
Positionen (3) und (7).<br />
Zu (10)<br />
Das gebundene Kapital entspricht im Jahr 2011 dem negativen<br />
Wert des eingezahlten Kommanditkapitals (inklusive Agio),<br />
ab dem Jahr 2012 dem Wert des Vorjahres zzgl. der Auszahlungen<br />
(Spalte 2) und zzgl. der Steuerwirkung (Spalte 7).<br />
Zu (11)<br />
Das handelsrechtliche Kapitalkonto des Anlegers entspricht<br />
im Jahr 2011 seiner gezeichneten Einlage (inklusive Agio).<br />
In den Folgejahren errechnet es sich aus dem Stand seines<br />
handelsrechtlichen Kapitalkontos des Vorjahres zuzüglich<br />
des ihm zugewiesenen handelsrechtlichen Ergebnisses und<br />
abzüglich der an ihn geleisteten Auszahlung.<br />
Zu (12)<br />
Prognosegemäß entsteht während der Laufzeit der Fondsgesellschaft<br />
keine persönliche Haftung. Eine solche würde<br />
nur dann entstehen, wenn das handelsrechtliche Kapitalkonto<br />
(vgl. Spalte 11) unter den Betrag der im Handelsregister<br />
eingetragenen Haftsumme (10 % der Pflichteinlage) sinken<br />
würde. Nach erfolgter vollständiger Rückführung der Einlagen<br />
im Rahmen der Liquidation der Fondsgesellschaft besteht<br />
eine fünfjährige Nachhaftung für die zu diesem Zeitpunkt<br />
bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe der Hafteinlage des<br />
Anlegers.<br />
72<br />
Zu (13)<br />
Das anteilige Fremdkapital pro 10.000 EUR Kommanditeinlage.<br />
Das Fremdkapital verringert sich jährlich um die anteilige<br />
Tilgungsleistung.<br />
10.4 Sensitivitätsanalyse/Abweichungen zur Prognose<br />
Die Prognoserechnung beruht auf Erfahrungswerten und<br />
Annahmen über künftige Entwicklungen, die aus heutiger<br />
Sicht möglich erscheinen. In der Sensitivitätsanalyse wird<br />
nachfolgend beispielhaft dargestellt, wie sich Abweichungen<br />
von den unterstellten Parametern auf die Gesamtauszahlung<br />
vor Steuern auswirken. Hierbei handelt es sich nicht um die<br />
maximal möglichen Abweichungen. Ferner ist die Kumulation<br />
der einzelnen Abweichungen möglich.<br />
Veräußerung des Fondsobjekts<br />
Gemäß Prognoserechnung ist ein Verkauf des Fondsobjekts<br />
zum 01.01.2022 angenommen. Der dabei erzielbare Gesamtverkaufserlös<br />
ist von vielen Faktoren, wie z. B. allgemeiner<br />
Zustand der Fondsimmobilie, der Entwicklung des Standortes<br />
und allgemeiner Markt- und Konjunkturlage abhängig.<br />
In der Sensitivitätsanalyse sind die Auswirkungen auf die<br />
prognostizierte Gesamtauszahlung des Anlegers bei Erhöhung<br />
bzw. Verminderung des Verkaufsfaktors für die Fondsimmobilie<br />
um jeweils 1,05 dargestellt (dies entspricht einer<br />
Veränderung des Verkaufsfaktors für das Fondsobjekt von<br />
jeweils 1,0).<br />
Verkaufsfaktor (Abweichungen zur Prognose)<br />
Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />
190,00 %<br />
180,00 %<br />
170,00 %<br />
160,00 %<br />
150,00 %<br />
140,00 %<br />
130,00 %<br />
148,09 %<br />
13,5<br />
Bad Case<br />
160,75 %<br />
Prognose<br />
14,5<br />
Base Case<br />
Verkaufsfaktor Fondsobjekt<br />
170,88 %<br />
15,5<br />
Good Case<br />
1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />
zum 31.12.2011.
Inflationsrate<br />
In der Prognoserechnung ist eine Inflationsrate von 2,5 %<br />
p. a. unterstellt. In der Sensitivitätsanalyse sind die Folgen<br />
einer um 1,0 %-Punkte niedrigeren bzw. höheren Inflationsrate<br />
in Bezug auf die Gesamtauszahlung dargestellt.<br />
Inflationsrate (Abweichungen zur Prognose)<br />
Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />
190,00 %<br />
180,00 %<br />
170,00 %<br />
160,00 %<br />
150,00 %<br />
140,00 %<br />
130,00 %<br />
153,27 %<br />
1,50 %<br />
Bad Case<br />
160,75 %<br />
Prognose<br />
2,50 %<br />
Base Case<br />
Inflationsrate in % p. a.<br />
168,54 %<br />
3,50 %<br />
Good Case<br />
1) In % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />
zum 31.12.2011.<br />
Instandhaltung<br />
In der Prognoserechnung wurden jährliche Aufwendungen<br />
für Instandhaltung kalkuliert. Nachfolgend ist die Gesamtauszahlung<br />
für eine Veränderung der Instandhaltungskosten um<br />
20 % nach oben und nach unten ausgehend von den Werten<br />
der Prognoserechnung dargestellt.<br />
Instandhaltungskosten (Abweichungen zur Prognose)<br />
Gesamtmittelrückfluss vor Steuern 1<br />
190,00 %<br />
180,00 %<br />
170,00 %<br />
160,00 %<br />
150,00 %<br />
140,00 %<br />
130,00 %<br />
160,22 % 160,75 % 161,27 %<br />
20,00 %<br />
Bad Case<br />
Prognose<br />
0,00 %<br />
Base Case<br />
-20,00 %<br />
Good Case<br />
Abweichung Instandhaltungskosten in % p. a.<br />
1) in % des Kommanditkapitals (ohne Agio) bei einem Beitritt<br />
zum 31.12.2011.<br />
73
11. Angaben nach der Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektverordnung<br />
Die Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerkProspV) werden an dieser Stelle zusammengefasst.<br />
Soweit in weiteren Abschnitten dieses Prospekts<br />
ausführlichere Angaben gemacht werden, wird auf sie<br />
verwiesen.<br />
11.1 Angaben über den Verantwortlichen für den Prospekt<br />
(§ 3 VermVerkProspV)<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal), Emil-Riedl-<br />
Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, übernimmt als Prospektverantwortlicher<br />
die Verantwortung für den Inhalt dieses Verkaufsprospekts.<br />
Ihre Daten sind in Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“<br />
genannt (§ 3 Satz 1 1. Halbsatz VermVerkProspV). Die gemäß<br />
§ 3 Satz 1 2. Halbsatz VermVerkProspV erforderliche<br />
Erklärung befindet sich in Abschnitt 15 „Leitfaden zur Zeichnung/Verantwortlichkeitserklärung“.<br />
11.2 Angaben über die Vermögensanlagen<br />
(§ 4 VermVerkProspV)<br />
11.2.1 Art, Anzahl und Gesamtbetrag<br />
(§ 4 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
Angeboten werden Kommanditbeteiligungen, zunächst mittelbar<br />
über den Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH, anschließend nach Maßgabe der Regelungen<br />
des Treuhandvertrags auch direkt als Kommanditist<br />
an der Fondsgesellschaft <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG (vormals<br />
KEWOS GmbH & Co. KG). Damit werden Kommanditbeteiligungen<br />
in Höhe von 21.065.000 EUR (Zeichnungskapital)<br />
angeboten. Bei dem Zeichnungskapital werden somit bei einer<br />
Mindestbeteiligung von 10.000 EUR (höhere Beteiligungsbeträge<br />
müssen durch 5.000 glatt teilbar sein) maximal<br />
2.106 Anteile angeboten. Die mit der Beteiligung verbundenen<br />
Rechte des Anlegers ergeben sich aus den Angaben<br />
auf Seite 11 dieses Prospekts.<br />
11.2.2 Steuerliche Grundlagen<br />
(§ 4 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />
Die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
werden in Abschnitt 13 „Steuerliche Grundlagen“ erläutert.<br />
Die Zahlung von Steuern für den Anleger wird von der <strong>LHI</strong><br />
Leasing GmbH und der Fondsgesellschaft nicht übernommen.<br />
74<br />
11.2.3 Übertragbarkeit der Vermögensanlagen<br />
(§ 4 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Die Kommanditbeteiligungen können nur mit Zustimmung<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin der Fondsgesellschaft<br />
im Wege der Abtretung übertragen werden. Darüber<br />
hinaus besteht kein geregelter Markt zur freien Übertragbarkeit<br />
der Beteiligungen. Einzelheiten sind auf Seite 13 dargestellt.<br />
11.2.4 Zahlstellen/Zahlungen an den Anleger<br />
(§ 4 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Zahlungen an den Anleger werden von der Fondsgesellschaft<br />
veranlasst. Zahlstelle ist insofern die Fondsgesellschaft <strong>LHI</strong><br />
<strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i.<br />
Isartal. Der Verkaufsprospekt wird bei der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH,<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, zur kostenlosen<br />
Ausgabe bereitgehalten.<br />
11.2.5 Zahlungen des Anlegers<br />
(§ 4 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />
Die Einlage des Anlegers ist in einer Summe zzgl. 5 % Agio<br />
bezogen auf die Einlage je nach dem vom Anleger gewählten<br />
Beitrittstermin (30.11.2011 und danach an jedem Monatsultimo<br />
bis zum 31.12.2012) zu erbringen (Einzelheiten sind<br />
auf Seite 104 „Leitfaden zur Zeichnung“ dargestellt). Die<br />
Zahlung des Anlegers ist auf das Konto Nr. 151784923 der<br />
Fondsgesellschaft bei der Norddeutsche Landesbank Girozentrale,<br />
Hannover, BLZ 250 500 00, zu leisten. Die Beitrittserklärung<br />
beinhaltet die Einzugsermächtigung zu Gunsten<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
11.2.6 Zeichnungsstellen/Vertriebspartner<br />
(§ 4 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />
Angebote zum Abschluss eines Treuhandvertrags zur Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft werden von dem Prospektverantwortlichen<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, dem Treuhandkommanditisten<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH oder dem<br />
Geschäftsbesorger <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH direkt unter<br />
der Anschrift <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH oder <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH, jeweils Emil-<br />
Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal, oder Postfach 212,<br />
82043 Pullach i. Isartal, entgegengenommen. Darüber hinaus<br />
wird eine Vielzahl von Vertriebspartnern, die zum Zeitpunkt<br />
der Aufstellung dieses Verkaufsprospekts noch nicht<br />
feststehen, die Beitrittserklärungen entgegennehmen. Die<br />
Annahme der Angebote erfolgt durch die SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH oder die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH.
11.2.7 Zeichnungsfrist (§ 4 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />
Das öffentliche Angebot beginnt einen Werktag nach Veröffentlichung<br />
dieses Verkaufsprospekts und ist je nach vom<br />
Anleger gewähltem Beitrittstermin zum 30.11.2011 (Beitrittstermin<br />
1) und danach an jedem Monatsultimo grundsätzlich<br />
bis zum 31.12.2012 möglich. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
kann nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen weitere<br />
Beitrittstermine bestimmen sowie die Platzierungsphase<br />
verkürzen oder verlängern. Das öffentliche Angebot endet<br />
mit der Vollplatzierung des Zeichnungskapitals. Sollte das<br />
Zeichnungskapital vor dem 31.12.2012 erreicht werden, wird<br />
die Zeichnungsfrist von der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
LANITA Verwaltung GmbH vorzeitig geschlossen. Im<br />
Falle einer von einem Anleger nicht vollständig geleisteten<br />
Einlage ist die geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem<br />
pflichtgemäßen Ermessen und nach Maßgabe der Regelungen<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft berechtigt,<br />
durch Erklärung gegenüber dem jeweiligen Anleger<br />
die Beteiligung des Anlegers auf die geleistete Einlage herabzusetzen<br />
und insoweit Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen<br />
zu kürzen. Weitere Möglichkeiten, die für die Zeichnung<br />
oder den Erwerb der Vermögensanlage vorgesehene<br />
Frist vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen, Anteile oder<br />
Beteiligungen zu kürzen, bestehen nicht.<br />
11.2.8 Teilbeträge (§ 4 Nr. 8 VermVerkProspV)<br />
Da das Angebot nur in der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong><br />
erfolgt, werden Teilbeträge im Sinne dieser Vorschrift nicht<br />
angeboten.<br />
11.2.9 Erwerbspreis (§ 4 Nr. 9 VermVerkProspV)<br />
Der Erwerbspreis für die Kommanditbeteiligung entspricht<br />
dem gezeichneten Nominalwert, mindestens 10.000 EUR.<br />
Höhere Zeichnungsbeträge müssen ohne Rest durch 5.000<br />
teilbar sein.<br />
11.2.10 Kosten (§ 4 Nr. 10 VermVerkProspV)<br />
Zuzüglich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />
auf den Erwerbspreis zu leisten. Erfüllt ein Anleger<br />
seine Verpflichtung zur termingerechten Leistung der Einlage<br />
nicht, hat er ab dem Fälligkeitstermin Verzugszinsen in Höhe<br />
von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu<br />
leisten. Sollte ein Anleger die Übertragung der bisher von der<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH treuhänderisch gehaltenen<br />
Kommanditbeteiligung auf sich selbst verlangen, hat er<br />
die Kosten für die Eintragung ins Handelsregister selbst zu<br />
tragen. Die Höhe dieser Kosten richtet sich nach der Höhe der<br />
Beteiligung und ergibt sich aus der Kostenordnung (KostO)<br />
für die Notarkosten sowie der Handelsregistergebührenver-<br />
ordnung für die Gerichtskosten. Beim Ausscheiden eines<br />
Anlegers oder bei der Übertragung der Beteiligung auf einen<br />
Dritten erhält die geschäftsführende Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft oder ein von ihr benannter Dritter als Aufwandsentschädigung<br />
pauschal einen Betrag in Höhe von<br />
1,0 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung<br />
kann die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen von einem Anleger verlangen, dass er<br />
sich nach dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren<br />
lässt. Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung<br />
7,16 EUR plus Porto zzgl. Umsatzsteuer und<br />
sind vom Anleger zu tragen. Jeder Anleger trägt die Kosten<br />
für in Bezug auf seine Person zu erstellende Steuererklärungen<br />
selbst. Diese Kosten sind bei Prospektaufstellung nicht<br />
bezifferbar. Der Anleger trägt sämtliche Bankgebühren seiner<br />
eigenen Bank. Die Fondsgesellschaft und damit mittelbar der<br />
Anleger trägt die Kosten für die Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher<br />
und gesetzlicher Neuregelungen im Bereich der<br />
Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungsinstitute, Investmentgesellschaften<br />
sowie Prospektverantwortliche und<br />
Vertriebe von Vermögensanlagen im Sinne des § 8f Verkaufsprospektgesetz.<br />
Auch diese Kosten sind bei Prospektaufstellung<br />
nicht bezifferbar. Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />
und der Veräußerung der Vermögensanlage verbundene<br />
Kosten fallen nicht an.<br />
11.2.11 Weitere Leistungen/Nachschuss<br />
(§ 4 Nr. 11 VermVerkProspV)<br />
Die Haftungssituation des Anlegers, insbesondere das Wiederaufleben<br />
der Kommanditistenhaftung, ist in Abschnitt 12.1<br />
„Rechtliche Grundlagen“ auf Seite 85 dargestellt. Eine Nachschusspflicht<br />
des einzelnen Anlegers kann bei Vorliegen eines<br />
Gesellschafterbeschlusses mit Dreiviertelmehrheit begründet<br />
werden. Jeder Anleger, der sich für eine solche Nachschusspflicht<br />
entscheidet, hat diesem Beschluss entsprechend zu<br />
folgen. Anleger, die nicht für die Begründung einer Nachschusspflicht<br />
gestimmt haben, sind nicht verpflichtet, sich an<br />
dem Nachschuss zu beteiligen. Darüber hinaus hat der Anleger<br />
keine weiteren Leistungen zu erbringen.<br />
75
11.2.12 Provisionen (§ 4 Nr. 12 VermVerkProspV)<br />
Es werden sowohl einmalige als auch laufende Vergütungen<br />
geleistet. Einmalzahlungen erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH von<br />
der Fondsgesellschaft für die Fondskonzeption, die Eigen-<br />
und Fremdkapitalvermittlung sowie die Übernahme der Einzahlungs-<br />
und Platzierungsgarantie. Diese Vergütungsansprüche<br />
entstehen grundsätzlich sukzessive mit der Einwerbung<br />
des Zeichnungskapitals und sind mit Rechnungsstellung zur<br />
Zahlung fällig, spätestens am 31.12.2012 (Konzeption,<br />
Fremdkapitalbeschaffung, Platzierungsgarantie) bzw. am<br />
Ende der Platzierungsphase (Eigenkapitalbeschaffung). Die<br />
Vergütung für die Fondskonzeption beträgt 500.000 EUR.<br />
Die Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung beträgt 10 %<br />
des einzuwerbenden Kommanditkapitals, dies entspricht<br />
2.106.500 EUR. Die Vergütung für die Fremdkapitalvermittlung<br />
beträgt 300.000 EUR. Die Vergütung für die Übernahme<br />
der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie beträgt 333.000<br />
EUR. Der Gesamtbetrag der Einmalhonorare liegt bei<br />
3.239.500 EUR.<br />
Ferner werden aufgrund von Vertriebsvereinbarungen der<br />
Fondsgesellschaft und der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit einer<br />
Vielzahl von Vertriebspartnern Einmalzahlungen an die<br />
Vertriebspartner für die Vermittlung von Eigenkapital geleistet.<br />
Hierzu dient das Agio in Höhe von 5 % bezogen<br />
auf das Zeichnungskapital sowie gegebenenfalls ein von<br />
der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH mit Vertriebspartnern gesondert<br />
zu vereinbarender Teil der Vergütung für die Eigenkapitalvermittlung,<br />
maximal damit 10 % bezogen auf das einzuwerbende<br />
Kommanditkapital.<br />
Laufende Vergütungen erhalten von der Fondsgesellschaft<br />
die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH für die Übernahme<br />
der persönlichen Haftung in der Fondsgesellschaft, die Objekt<br />
FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung<br />
GmbH für die laufende Geschäftsführung in der Fondsgesellschaft<br />
sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse. Die<br />
Komplemen tärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />
von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr<br />
2012 in Höhe von 5.000 EUR. Die Komplementärin erhält für<br />
die Geschäftsführung der Gesellschaft von dieser für das<br />
Jahr 2011 eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR,<br />
für das Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von<br />
76<br />
25.000 EUR. Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung<br />
von 37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um<br />
2,5 % erhöht.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das<br />
Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR.<br />
Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von<br />
37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />
Sollten die Erträge aus der PV-Anlagen vor Kosten und Steuern<br />
bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die prognostizierten<br />
Erträge übersteigen, erhalten die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils eine<br />
zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge<br />
aus der PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende. Für<br />
die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält<br />
der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />
von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung<br />
von 6.000 EUR p. a. Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH erhält von der<br />
SAMERA Ver waltung GmbH ab dem Jahr 2012 ein Ge schäftsbesorgungs<br />
honorar von 8.000 EUR p. a., für 2011 zeitanteilig<br />
ab dem 01.10.2011. Die Gesamthöhe der Provisionen beträgt<br />
im Jahr 2011 589.300 EUR (laufende und einmalige<br />
Provisionen). Damit beträgt die Gesamthöhe der Provisionen<br />
auf Basis der Prognose bei Aufstellung dieses Prospekts<br />
4.821.421 EUR. Die Gesamthöhe der laufenden Provisionen<br />
erhöht oder reduziert sich bei einer von der Prognose abweichenden<br />
Erhöhung oder Reduzierung der von den prognostizierten<br />
Erträgen aus der PV-Anlage.<br />
11.2.13 Originalverträge (§ 4 Satz 2 VermVerkProspV)<br />
Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
und der Treuhandvertrag sind in diesem Verkaufsprospekt<br />
in den Abschnitten 16.1 und 16.2 vollständig abgedruckt.<br />
11.3 Angaben über die Fondsgesellschaft<br />
(§ 5 VermVerkProspV)<br />
11.3.1 Firma, Sitz, Geschäftsanschrift<br />
(§ 5 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />
<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Sitz Pullach i. Isartal, Geschäftsanschrift<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal.
11.3.2 Gründung (§ 5 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 29.09.2010 unter der Firma<br />
KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am 28.07.2011 haben<br />
die Gesellschafter durch Gesellschafterwechsel, Änderung<br />
des Unternehmensgegenstands und Neufassung des Gesellschaftsvertrags<br />
die grundlegende Umstrukturierung der<br />
Fondsgesellschaft mit Wirkung zum 01.07.2011 beschlossen<br />
(wirtschaftliche Neugründung). Am 30.09.2011 haben die<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft erneut die Neufassung<br />
des Gesellschaftsvertrags beschlossen. Die Fondsgesellschaft<br />
ist auf unbestimmte Zeit errichtet. Jeder Gesellschafter<br />
kann unter Wahrung der Form seine Beteiligung mit einer<br />
Frist von sechs Monaten, erstmals zum 31.12.2026 und danach<br />
zu jedem Jahresende, kündigen.<br />
11.3.3 Rechtsform, Rechtsordnung<br />
(§ 5 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Rechtsform der Kommanditgesellschaft<br />
in Ausgestaltung der GmbH & Co. KG. Sie ist<br />
nach deutschem Recht gegründet und unterliegt der Rechtsordnung<br />
der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>. Persönlich haftende<br />
Gesellschafterin der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ<br />
<strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, Pullach i. Isartal, die mit einem<br />
voll eingezahlten Stammkapital von 25.000 EUR ausgestattet<br />
ist und deren Gesellschafter die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, die<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH und die <strong>LHI</strong> Beteiligungs<br />
Holding GmbH, jeweils Pullach i. Isartal, sind. Weitere Angaben<br />
zur Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH finden sich in<br />
Abschnitt 14 „Die Vertragspartner“. Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft ist im Anhang in seinem<br />
derzeitigen Wortlaut abgedruckt. Als Gesellschaftsvertrag<br />
einer Publikumskommanditgesellschaft weicht er in nahezu<br />
allen Punkten von den gesetzlichen Regelungen der Kommanditgesellschaft<br />
ab, nämlich in den Regelungen der §§ 3<br />
bis 6 (Gesellschafter, Beitritt, Konten), § 7 (Haftungsverhältnisse),<br />
§§ 11 bis 13 (Beschlussfassung), § 14 (Kontrollrechte),<br />
§ 16 (Ergebnisverteilung/Ausschüttungen), §§ 17 und 18<br />
(Ausscheiden/Abfindung), § 19 (Nachfolge) und § 20 (Dauer,<br />
Liquidation). Der Gesellschaftsvertrag der persönlich haftenden<br />
Gesellschafterin weicht allein in § 7 (Gesellschafterbeschlüsse)<br />
von den gesetzlichen Regelungen ab. Die Haftung<br />
der Komplementärin einer Kommanditgesellschaft ist<br />
grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin<br />
der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre<br />
Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Geschäftsführer<br />
der persönlich haftenden Gesellschafterin sind Herr<br />
Oliver Porr, München, Herr Peter Kober, München, und Herr<br />
Christian Goldbrunner, Penzberg.<br />
11.3.4 Unternehmensgegenstand<br />
(§ 5 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />
Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />
und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />
Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und<br />
der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der<br />
Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />
der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen<br />
sowie die Anlage überschüssiger Liquidität. Die<br />
Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und Rechtsgeschäfte<br />
vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen oder<br />
dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst vornehmen<br />
oder durch Dritte vornehmen lassen. Geschäfte gemäß<br />
§ 34c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher Genehmigung<br />
bedürfen, werden nicht getätigt.<br />
11.3.5 Handelsregister (§ 5 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />
Amtsgericht München, HRA 96165<br />
11.3.6 Konzern<br />
(§ 5 Nr. 6 i. V. m. § 10 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft ist kein Konzernunternehmen und es<br />
besteht daher auch kein Konzernabschluss.<br />
11.4 Angaben über das Kapital der Fondsgesellschaft<br />
(§ 6 VermVerkProspV)<br />
11.4.1 Gezeichnetes Kapital, Anteile<br />
(§ 6 Satz 1 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
Das gezeichnete Kommanditkapital der Fondsgesellschaft<br />
beträgt 22,2 Mio. EUR, jeder einzelne angebotene Anteil beträgt<br />
mindestens 10.000 EUR, darüber hinausgehende Anteile<br />
müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. Das Kommanditkapital<br />
wird vollständig von den Gründungsgesellschaftern<br />
gehalten. Das Kommanditkapital wird derzeit zu 21.065.000<br />
EUR von der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH in ihrer<br />
Eigenschaft als Treuhandkommanditist gehalten, eine weitere<br />
Kommanditeinlage hält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
LANITA Verwaltung GmbH mit 1.135.000 EUR. Die<br />
Kommanditeinlage der LANITA Verwaltung GmbH ist voll eingezahlt,<br />
die Kommanditeinlage der SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH ist in Höhe von 21.065.000 EUR ausstehend.<br />
Die Gesamthöhe der ausstehenden Einlagen beträgt<br />
21.065.000 EUR. Diese ausstehende Einlage wird dadurch<br />
erbracht, dass die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH ihre<br />
77
gemäß dem jeweiligen Treuhandvertrag bestehende Forderung<br />
gegenüber dem Anleger auf Leistung der Einlage unmittelbar<br />
an die Fondsgesellschaft abtritt. Einzelheiten regeln §§<br />
3 und 4 des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft sowie<br />
§ 4 des Treuhandvertrags. Die Hauptmerkmale der Anteile<br />
und die damit verbundenen Rechte des Anlegers sind in<br />
Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“ auf Seite<br />
11 beschrieben. Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />
hat gegenüber allen anderen derzeitigen und künftigen Gesellschaftern<br />
die alleinige Vertretungsbefugnis, die Objekt<br />
FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA Verwaltung<br />
GmbH haben gemeinsam gegenüber allen anderen derzeitigen<br />
und künftigen Gesellschaftern die alleinige Geschäftsführungsbefugnis.<br />
Die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
hält ihre Kommanditbeteiligung treuhänderisch für die Anleger.<br />
Die Rechte und Pflichten aller anderen Gesellschafter<br />
sind identisch. Darüber hinaus stehen den derzeitigen Gesellschaftern<br />
im Vergleich zu den zukünftig beitretenden Anlegern<br />
keine abweichenden Rechte zu.<br />
11.4.2 Bisherige Emissionen<br />
(§ 6 Satz 1 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft hat bisher keine Wertpapiere oder<br />
Vermögensanlagen im Sinne von § 8f Abs. 1 des Verkaufsprospektgesetzes<br />
ausgegeben.<br />
11.4.3 Angaben zur AG/KGaA<br />
(§ 6 Satz 2 und 3 VermVerkProspV)<br />
Da die Fondsgesellschaft keine Aktiengesellschaft oder<br />
Kommanditgesellschaft auf Aktien ist, entfallen Angaben zu<br />
diesen Vorschriften.<br />
78<br />
11.5 Angaben über Gründungsgesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft (§ 7 VermVerkProspV)<br />
11.5.1 Firma, Sitz, Einlagen, Leistungen an Gründungsgesellschafter<br />
(§ 7 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />
Gründungsgesellschafter der mit Wirkung zum 01.07.2011<br />
wirtschaftlich neu gegründeten Fondsgesellschaft sind die<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, die LANITA Verwaltung<br />
GmbH und die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH,<br />
Sitz jeweils Pullach i. Isartal, Geschäftsanschrift Emil-Riedl-<br />
Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />
GmbH ist Komplementärin ohne Einlage. Vom Kommanditkapital<br />
in Höhe von 22,2 Mio. EUR hat die LANITA<br />
Verwaltung GmbH eine Kommanditeinlage in Höhe von<br />
1.135.000 EUR gezeichnet und eingezahlt. Die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH hat eine Kommanditeinlage von<br />
21.065.000 EUR gezeichnet, aber noch nicht eingezahlt. Die<br />
Leistungen an die Gründungsgesellschafter innerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrags sind auf Seite 76 dargestellt. Im Übrigen<br />
stehen den Gründungsgesellschaftern keine Gewinnbeteiligungen,<br />
Entnahmerechte, sonstigen Gesamtbezüge,<br />
insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,<br />
Versicherungsentgelte, Provisionen und<br />
Nebenleistungen jeder Art, innerhalb oder außerhalb des<br />
Gesellschaftsvertrags zu.<br />
11.5.2 Beteiligungen der Gründungsgesellschafter<br />
(§ 7 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Gründungsgesellschafter halten keine unmittelbaren<br />
oder mittelbaren Beteiligungen an Unternehmen, die mit dem<br />
Vertrieb der emittierten Vermögensanlage beauftragt sind,<br />
die der Fondsgesellschaft Fremdkapital zur Verfügung stellen<br />
oder die im Zusammenhang mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen<br />
bringen.<br />
11.6 Angaben über die Geschäftstätigkeit der Fondsgesellschaft<br />
(§ 8 VermVerkProspV)<br />
11.6.1 Tätigkeitsbereiche<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
Die wichtigsten Tätigkeitsbereiche der Fondsgesellschaft<br />
sind der Erwerb, die Finanzierung, die langfristige Vermietung<br />
und anschließende Verwertung der Fondsimmobilie<br />
„<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>“ und die Beteiligung an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin der auf den<br />
Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegenden Photovoltaikanlage.
11.6.2 Abhängigkeiten (§ 8 Abs. 1 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft ist abhängig von der Erfüllung der<br />
Pflichten aus den Mietverträgen mit den Mietern der Fondsimmobilie<br />
(Seite 51–59). Hinsichtlich der prognostizierten<br />
Beteiligungs erträge aus der SAMERA Verwaltung GmbH und<br />
damit aus der PV-Anlage ist die Fondsgesellschaft abhängig<br />
von den Bestimmungen des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer<br />
Energien (EEG) in seiner aktuellen Fassung. Die<br />
Fondsgesellschaft ist abhängig von der planmäßigen Fertigstellung<br />
der Bauabschnitte 3 und 4 (vgl. Abschnitt 6 „Das<br />
Fondsobjekt“, Seite 35 ff) und damit von der Erfüllung der<br />
Pflichten aus dem am 28.07.2011 abgeschlossenen Kaufvertrag<br />
(vgl. Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff.<br />
Inwiefern hinsichtlich dieser Verträge eine Abhängigkeit für<br />
die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage der Fondsgesellschaft<br />
besteht, ergibt sich aus Abschnitt 4 „Risiken“ auf Seite<br />
17 „Mieterbonität/Mietausfälle“, „Weitere Bonitätsrisiken“,<br />
Seite 20 „Anschlussfinanzierungsrisiko“, Seite 21 „Auszahlungssperre<br />
wegen Covenants“. Darüber hinaus ist die<br />
Fondsgesellschaft nicht abhängig von Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, wenn sie von<br />
wesentlicher Bedeutung für die Geschäftstätigkeit oder Ertragslage<br />
sind.<br />
11.6.3 Gerichtsverfahren<br />
(§ 8 Abs. 1 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Es gibt keine Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Fondsgesellschaft<br />
haben können.<br />
11.6.4 Investitionen (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Die wichtigsten laufenden Investitionen der Fondsgesellschaft<br />
sind der Erwerb der gesamten Fondsimmobilie sowie der aufliegenden<br />
PV-Anlage durch die SAMERA Verwaltung GmbH.<br />
Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2<br />
samt aufliegender PV-Anlage sind mit dem 01.10.2011 übergegangen.<br />
Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten, verbunden<br />
mit der jeweiligen Kaufpreiszahlung für Bauabschnitt<br />
3 sowie Bauabschnitt 4 samt aufliegender PV-Anlage ist zum<br />
30.04.2012 geplant. Weitere wichtige laufende Investitionen<br />
bestehen nicht.<br />
11.6.5 Außergewöhnliche Ereignisse<br />
(§ 8 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Tätigkeit der Fondsgesellschaft ist nicht durch außergewöhnliche<br />
Ereignisse beeinflusst worden.<br />
11.7 Angaben zur Anlagepolitik und zu den Anlagezielen<br />
(§ 9 VermVerkProspV)<br />
11.7.1 Allgemeine Angaben (§ 9 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />
Die Nettoeinnahmen aus dem in diesem Verkaufsprospekt<br />
dargestellten Angebot der Fondsgesellschaft werden zur<br />
Finanzierung der Fondsimmobilie sowie der Beteiligung an<br />
der SAMERA Verwaltung GmbH hinsichtlich der aufliegenden<br />
PV-Anlage und der Bildung einer Liquiditätsreserve genutzt<br />
(vgl. Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt, Seite 35 ff.). Der Kaufpreis<br />
für die Bauabschnitte 1 und 2 (abzgl. Einbehalte) ist<br />
durch die Fondsgesellschaft bereits bezahlt. Die SAMERA<br />
Verwaltung GmbH hat ihrerseits den Kaufpreis für die auf<br />
Bauabschnitt 1 und 2 aufliegenden PV-Anlage bezahlt; die<br />
Fondsgesellschaft hat hierzu in der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH eine Kapitalrücklage gebildet. Zum Realisierungsgrad<br />
der Projekte: Die Bau abschnitte 1 und 2 sind bereits fertiggestellt,<br />
letzte Mängel werden derzeit behoben. Die Bauabschnitte<br />
3 und 4 befinden sich noch im Bau, die Fertigstellung<br />
ist für das 1. Quartal 2012 geplant. Dies gilt genauso<br />
für die auf Bauabschnitt 4 aufliegende PV-Anlage. Das eingeworbene<br />
Kapital der Fondsgesellschaft dienen neben<br />
dem Erwerb der Fonds immobilie und der Beteiligung an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH sowie der Bildung der Kapitalrücklage<br />
der Bedienung der von der Fondsgesellschaft<br />
geschuldeten Vergütungen für die Komplementärin, die<br />
geschäftsführende Kommanditistin, den Treuhandkommanditisten<br />
sowie für die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH für die Fondskonzeption,<br />
die Fremd- und Eigen kapital vermittlung sowie die<br />
Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie unter<br />
Bildung der Liquiditätsreserve. Die Nettoeinnahmen sind<br />
alleine für die Realisierung der Anlageziele und der Anlagepolitik<br />
nicht ausreichend. Aus diesem Grund hat die Fondsgesellschaft<br />
bei der DG Hyp ein Darlehen i.H.v. 20 Mio. EUR<br />
aufgenommen. Die Nettoeinnahmen der Fondsgesellschaft<br />
werden für keine sonstigen Zwecke genutzt.<br />
11.7.2 Anlageobjekt (§ 9 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
Beim Anlageobjekt handelt es sich um die Fondsimmobilie<br />
„<strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong>“ sowie die Beteiligung in Höhe<br />
von 85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
als derzeitige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 1 und 2) bzw.<br />
künftige (PV-Anlage auf Bauabschnitt 4) Eigentümerin der<br />
Photovoltaikanlagen. Die Fondsimmobilie ist in Abschnitt 6.1<br />
„Das Fondsobjekt“, Seite 35 ff, die PV-Anlage ist in Abschnitt<br />
6.2 „Das Fondsobjekt“, Seite 45, beschrieben. Die Fondsgesellschaft<br />
hat eine 100 %-Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />
-abtretungsvertrag vom 18.07.2011 erworben und einen Teil-<br />
79
etrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />
-abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />
GmbH abgetreten. Die SAMERA Verwaltung<br />
GmbH ihrerseits hat mit der FMZ Energy <strong>Erding</strong> GmbH &<br />
Co. KG, Hergatz, am 28.07.2011 einen Kaufvertrag über die<br />
PV-Anlage auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 geschlossen.<br />
Der Unternehmensgegenstand der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH ist unter anderem der Erwerb oder die Herstellung,<br />
die Verwaltung, Vermietung und Verwertung von beweglichen<br />
Wirtschaftsgütern. Hauptmerkmale der Beteiligung der<br />
Fondsgesellschaft an der SAMERA Verwaltung GmbH sind<br />
quotale Ansprüche auf Gewinnausschüttungen, Stimmrechte<br />
sowie Informations- und Kontrollrechte. Der Kaufvertrag über<br />
den Erwerb der Fondsimmobilie sowie der aufliegenden PV-<br />
Anlage ist in Abschnitt 12.3 „Rechtliche Grundlagen“, Seite<br />
86 ff, beschrieben.<br />
11.7.3 Eigentum (§ 9 Abs. 2 Nr. 2 VermVerkProspV)<br />
Eigentümer der Fondsimmobilie bzgl. der Bauabschnitte 1, 2<br />
und 3 ist derzeit noch die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG.<br />
Eigentümer des Flurstücks 1736, auf dem der Bauabschnitt<br />
4 errichtet wird, ist die Wilhelm & Scharl Gewerbegrund<br />
GmbH. Für die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG ist eine Auflassungsvormerkung<br />
eingetragen. Zugunsten der Fondsgesellschaft<br />
ist in den Grundbüchern der Bauabschnitte 1, 2<br />
und 3 eine Auflassungsvormerkung ein ge tra gen. Eigen tümer<br />
einer Beteiligung von 85 % am Stammkapital der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH ist die Fondsgesellschaft. Die SAMERA<br />
Verwaltung GmbH ist Eigentümerin der PV-Anlage auf den<br />
Bauabschnitten 1 und 2. Eigentümerin der PV-Anlage auf<br />
dem Bauabschnitt 4 ist die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG. Eine weitere Beteiligung in Höhe von 15 %<br />
am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH hält die<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, an der wiederum zu 15 %<br />
die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beteiligt ist. Im Übrigen stand oder<br />
steht weder der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH als Prospektverantwortlicher<br />
noch den Gründungsgesellschaftern der Fondsgesellschaft<br />
oder den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
oder dem Treuhandkommanditisten oder dessen<br />
Geschäftsführern das Eigentum am Anlageobjekt oder an<br />
wesentlichen Teilen desselben oder aus anderen Gründen<br />
eine dingliche Berechtigung am An la ge objekt zu.<br />
11.7.4 Dingliche Belastungen<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 3 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsimmobilie ist hinsichtlich sämtlicher betreffender<br />
Grundbuchblätter mit Gesamtgrundschulden zugunsten der<br />
finanzierenden Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
AG in Höhe von insgesamt 28.915.000 EUR belastet. Weitere<br />
80<br />
dingliche Belastungen sind auf Seite 38–41 genannt. Es<br />
bestehen keine dinglichen Belastungen der Beteiligung von<br />
85 % am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />
Weitere nicht nur unerhebliche dingliche Belastungen des<br />
Anlageobjekts bestehen nicht.<br />
11.7.5 Beschränkungen<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 4 VermVerkProspV)<br />
Eine Baugenehmigung für das Fondsobjekt liegt vor. Eine<br />
Nutzungsänderung bedürfte erneuter öffentlich-rechtlicher<br />
Genehmigungen. Bezüglich der Nutzung der Fondsimmobilie<br />
durch die Matratzen Concord GmbH steht eine Genehmigung<br />
noch aus. Die Geschäftsanteile an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH sind weder zum Handel an einem organisierten Markt<br />
oder einer Börse zugelassen noch in einen Freiverkehr einbezogen.<br />
Ein Zweitmarkt für GmbH-Geschäftsanteile besteht<br />
daher aktuell nicht und wird sich voraussichtlich auch nicht<br />
entwickeln. Sonstige rechtliche oder tatsächliche Beschränkungen<br />
der Verwendungsmöglichkeiten des Anlageobjekts<br />
bestehen nicht.<br />
11.7.6 Behördliche Genehmigungen<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 5 VermVerkProspV)<br />
Die erforderlichen behördlichen Genehmigungen liegen bis<br />
auf die Nutzung der Fondsimmobilie durch die Matratzen<br />
Concord GmbH vor.<br />
11.7.7 Verträge über das Anlageobjekt<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 6 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde<br />
des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der<br />
Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen Grundstückskaufvertrag<br />
über die gesamte Fondsimmobilie (Bauabschnitte<br />
1 bis 4) geschlossen. Dieser Vertrag ist in Abschnitt 12.3<br />
„Rechtliche Grundlagen“, Seite 86 ff, beschrieben. Die Fondsgesellschaft<br />
hat mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und<br />
-abtretungsvertrag vom 18.07.2011 sämtliche Geschäftsanteile<br />
an der SAMERA Verwaltung GmbH erworben und<br />
einen Teilbetrag von 15 % mit notariellem Geschäftsanteilskauf-<br />
und -abtretungsvertrag vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong><br />
Beteiligungsverwaltung GmbH abgetreten. Die SAMERA<br />
Verwaltung GmbH hat am 28.07.2011 mit notarieller Urkunde<br />
des Notars Heinrich Burchard, Hannover, mit der FMZ<br />
Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, Hergatz, einen<br />
Kaufvertrag über die auf den Bauabschnitten 1, 2 und 4 aufliegende<br />
PV-Anlage geschlossen. Weitere Verträge der<br />
Fondsgesellschaft über die Anschaffung oder Herstellung<br />
des Anlageobjekts oder wesentlicher Teile davon bestehen<br />
nicht.
11.7.8 Bewertungsgutachten<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 7 VermVerkProspV)<br />
Vgl. hierzu Abschnitt 3 „Das Beteiligungsangebot im Überblick“,<br />
Seite 12 und Abschnitt 6 „Das Fondsobjekt“, Seite 44.<br />
Nach Kenntnis des Anbieters existieren keine weiteren Bewertungsgutachten.<br />
11.7.9 Weitere Leistungen<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV)<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat als Prospektverantwortlicher<br />
folgende Leistungen für die Fondsgesellschaft erbracht: Konzeptionsleistungen<br />
(vgl. Seite 90), Eigenkapitalvermittlung<br />
(vgl. Seite 90), Fremdkapitalvermittlung (vgl. Seite 90) sowie<br />
die Übernahme der Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
(vgl. Seite 90). Im Übrigen werden durch den Prospektverantwortlichen,<br />
die Gründungsgesellschafter, die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft, den Treuhandkommanditisten<br />
oder dessen Geschäftsführung keine nicht<br />
nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen erbracht.<br />
11.7.10 Gesamtinvestitionskosten<br />
(§ 9 Abs. 2 Nr. 9 VermVerkProspV)<br />
Die voraussichtlichen Gesamtinvestitionskosten des Anlageobjekts<br />
sind vollständig in Abschnitt 9 „Investition und Finanzierung“,<br />
Seite 61 ff, dargestellt.<br />
11.8 Angaben über die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />
der Fondsgesellschaft (§ 10 VermVerkProspV)<br />
11.8.1 Jahresabschluss (§ 10 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />
Es werden in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben<br />
nach § 15 VermVerkProspV gemacht, da die Fondsgesellschaft<br />
im Zuge der Neufassung des Gesellschaftsvertrags<br />
mit Wirkung zum 01.07.2011 wirtschaftlich neu gegründet<br />
wurde (Neufassung des Gesellschaftsvertrags, insbesondere<br />
des Unternehmensgegenstands, Beitritt neuer Gesellschafter,<br />
Kapitalerhöhung, Umfirmierung).<br />
11.8.2 Konzernabschluss (§ 10 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft ist nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses<br />
verpflichtet.<br />
11.8.3 Wesentliche zwischenzeitliche Änderungen<br />
(§ 10 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 28.07.2011 mit Wirkung<br />
zum 01.07.2011 durch Gesellschafterwechsel, Umfirmierung,<br />
Änderung des Unternehmensgegenstands und Neufassung<br />
des Gesellschaftsvertrag umstrukturiert. Sie hat am<br />
18.07.2011 sämtliche Geschäftsanteile an der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH erworben und einen Teilbetrag von 15 %<br />
mit notariellem Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsvertrag<br />
vom 12.09.2011 an die <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH<br />
abgetreten. Sie hat am 28.07.2011 mit der Gaschler FMZ<br />
GmbH & Co. KG einen notariellen Grundstückskaufvertrag<br />
über die Fondsimmobilie geschlossen. Am 30.09.2011 wurde<br />
der Gesellschaftsvertrag erneut neu gefasst. Am 01.10.2011<br />
hat die Fondsgesellschaft Besitz, Nutzen und Lasten hinsichtlich<br />
der Fondsimmobilie erworben.<br />
11.9 Prüfung des Jahresabschlusses<br />
(§ 11 VermVerkProspV)<br />
Da in Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. Angaben nach<br />
§ 15 VermVerkProspV gemacht werden, entfallen Angaben<br />
zu § 11 VermVerkProspV.<br />
11.10 Angaben über die Geschäftsführung, Treuhänder<br />
und weitere Schlüsselpersonen der Fondsgesellschaft<br />
(§ 12 VermVerkProspV)<br />
11.10.1 Geschäftsführung (§ 12 Abs. 1 VermVerkProspV)<br />
Mitglieder der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft sind<br />
die Geschäftsführer der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />
GmbH, der alleinigen persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
der Fondsgesellschaft, sind Herr Oliver Porr, München, Herr<br />
Peter Kober, München, und Herr Christian Goldbrunner,<br />
Penzberg, geschäftsansässig jeweils Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal. Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft sind auch die Geschäftsführer der LANITA<br />
Verwaltung GmbH, der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft, sind Herr Robert Soethe, Rain, und<br />
Herr Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen, geschäftsansässig<br />
jeweils Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Die<br />
Geschäftsführung der Fondsgesellschaft erfolgt gemeinsam<br />
durch die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die<br />
LANITA Verwaltung GmbH. Innerhalb der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft erstreckt sich die Geschäftsführung<br />
jeweils ohne Funktionstrennung auf sämtliche Aufgabengebiete<br />
der Fondsgesellschaft. Vorstand, Aufsichtsgremien und<br />
Beiräte bestehen hinsichtlich der Fondsgesellschaft nicht.<br />
Den Mitgliedern der Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
wurden für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr keine<br />
Gesamtbezüge, insbesondere Gehälter, Gewinnbeteiligungen,<br />
Aufwandsentschädigungen, Versicherungsentgelte, Provisionen<br />
und Nebenleistungen jeder Art, gewährt.<br />
11.10.2 Verflechtungen (§ 12 Abs. 2 VermVerkProspV)<br />
Von den vorstehend genannten Mitgliedern der Geschäfts-<br />
81
führung der Fondsgesellschaft sind die Herren Oliver Porr,<br />
Robert Soethe und Heimo Koch Geschäftsführer, die Herren<br />
Peter Kober und Christian Goldbrunner jeweils auch Prokuristen<br />
der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, die mit dem Vertrieb von Vermögensanlagen<br />
betraut ist (§ 12 Abs. 2 Nr. 1 VermVerkProspV)<br />
und die auf Seite 81 zu § 9 Abs. 2 Nr. 8 VermVerkProspV<br />
genannten Leistungen erbringt (§ 12 Abs. 2 Nr. 3 VermVerk-<br />
ProspV). Im Übrigen sind die Mitglieder der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft nicht tätig für Unternehmen, die<br />
mit dem Vertrieb der angebotenen Vermögensanlage betraut<br />
sind, die der Fondsgesellschaft Fremdkapital geben oder im<br />
Zusammenhang mit der Herstellung des Anlage objekts nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen oder Leistungen erbringen.<br />
11.10.3 Treuhänder (§ 12 Abs. 3 VermVerkProspV)<br />
Treuhandkommanditist ist die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH, Sitz Pullach i. Isartal, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach<br />
i. Isartal. Der Treuhandkommanditist schließt mit einer Vielzahl<br />
von Anlegern Treuhandverträge ab, gemäß denen er die<br />
Aufgabe hat, im eigenen Namen, aber für Rechnung der Anleger<br />
seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft zu halten<br />
und zu verwalten. Der jeweilige Anleger wird durch Abschluss<br />
des Treuhandvertrags Treugeber. Rechtsgrundlage der Tätigkeit<br />
des Treuhandkommanditisten ist der Treuhandvertrag<br />
(vgl. Abschnitt 16.2), ergänzt durch Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
der Fondsgesellschaft. Der Treuhandkommanditist<br />
hat folgende wesentlichen Rechte und Pflichten:<br />
Im Treuhandvertrag tritt der Treuhandkommanditist sämtliche<br />
Ansprüche aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
entsprechend der Beteiligungssumme des jeweiligen<br />
Anlegers an den Treugeber ab. Im Gegenzug stellt der<br />
Treugeber den Treuhandkommanditisten von sämtlichen Verbindlichkeiten<br />
frei, die – bezogen auf die Beteiligungssumme<br />
des Treugebers – im Zusammenhang mit der treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligung stehen. Für die laufende Verwaltung<br />
der Treuhandverhältnisse erhält der Treuhandkommanditist<br />
für das Jahr 2011 eine Vergütung von 500 EUR p. a. und ab<br />
dem Jahr 2012 eine Vergütung von 6.000 EUR p. a Der Gesamtbetrag<br />
der für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vereinbarten<br />
Vergütung beträgt bis zur erstmaligen Kündbarkeit<br />
der Fondsgesellschaft am 31.12.2026 90.500 EUR. Ein<br />
Geschäftsführer des Treuhandkommanditisten, Herr Franz-<br />
Georg Schmidt, Neufahrn, und der Prokurist des Treuhandkommanditisten,<br />
Herr Gerd Asam, München, sind auch<br />
Prokuristen des Prospektverantwortlichen <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH. Weitere Umstände und Beziehungen, die Interessenkonflikte<br />
begründen können, bestehen nicht.<br />
82<br />
11.10.4 Weitere Schlüsselpersonen<br />
(§ 12 Abs. 4 VermVerkProspV)<br />
Personen, die nicht in den Kreis der nach der<br />
VermVerkProspV angabepflichtigen Personen fallen, die<br />
die Herausgabe oder den Inhalt dieses Prospekts oder die<br />
Abgabe oder den Inhalt dieses Beteiligungsangebots aber<br />
wesentlich beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
11.11 Geschäftsgang, Geschäftsaussichten<br />
(§ 13 VermVerkProspV)<br />
Geschäftsgang und Geschäftsaussichten der Fondsgesellschaft<br />
als Emittent sind geprägt von den Vorbereitungen<br />
zum Erwerb der Fondsimmobilie und der Beteiligung an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH, vom Abschluss des notariellen<br />
Kaufvertrags über die Fondsimmobilie bzw. vom Abschluss<br />
des Kaufvertrags der SAMERA Verwaltung GmbH über die<br />
PV-Anlage. Mit Wirkung zum 01.10.2011 sind Besitz, Nutzen<br />
und Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 1 und 2 auf die Fondsgesellschaft<br />
bzw. die Erträge der auf Bauabschnitt 1 und 2<br />
aufliegenden PV-Anlage auf die SAMERA Verwaltung GmbH<br />
übergegangen. Damit erzielt die Fondsgesellschaft Einkünfte<br />
aus Vermietung und Verpachtung aus der Fondsimmobilie<br />
sowie Beteiligungserträge aus der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH. Es wird erwartet, dass die Fondsgesellschaft in Kürze<br />
als Eigentümerin im Grundbuch hinsichtlich Bauabschnitt 1<br />
und 2 eingetragen wird. Es wird erwartet, dass die Fondsgesellschaft<br />
planmäßig zum 30.04.2012 Besitz, Nutzen und<br />
Lasten hinsichtlich Bauabschnitt 3 und 4 erwirbt. Es wird erwartet,<br />
dass das Zeichnungskapital sukzessive und bis zum<br />
geplanten Platzierungsschluss am 31.12.2012 vollständig an<br />
Anleger ausplatziert wird. Sollte das Zeichnungskapital bis<br />
zum geplanten Platzierungsschluss nicht vollständig ausplatziert<br />
werden, greift die Platzierungsgarantie der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH.<br />
11.12 Rückzahlungs-, Verzinsungsgarantie<br />
(§ 14 VermVerkProspV)<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
der Anleger hat keine juristische Person oder Gesellschaft<br />
die Gewährleistung übernommen.
11.13 Verringerte Prospektanforderungen<br />
(§ 15 VermVerkProspV)<br />
Die Angaben nach § 15 VermVerkProspV werden in<br />
Abschnitt 16.4 auf den Seiten 129 ff. gemacht.<br />
83
12. Rechtliche Grundlagen<br />
12.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
Die Anleger beteiligen sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />
<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG („Fondsgesellschaft“).<br />
Die Fondsgesellschaft ist eine Kommanditgesellschaft nach<br />
dem Recht der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong> und wurde am<br />
29.09.2010 als KEWOS GmbH & Co. KG gegründet. Am<br />
28.07.2011 und anschließend am 30.09.2011 haben die Gesellschafter<br />
die Neufassung des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft beschlossen. Der aktuell gültige Gesellschaftsvertrag<br />
ist vollständig in seinem Wortlaut in Abschnitt<br />
16.1 dieses Verkaufsprospekts abgedruckt. Komplementärin<br />
der Fondsgesellschaft ist die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />
GmbH, Pullach. Sie ist nicht am Vermögen der Gesellschaft<br />
beteiligt und leistet keine Einlage. Das Stammkapital der<br />
Komplementärin ist voll eingezahlt und beträgt 25.000 EUR.<br />
Kommanditisten der Fondsgesellschaft sind derzeit die<br />
LANITA Verwaltung GmbH als geschäftsführende Kommanditistin<br />
sowie die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH als<br />
Treuhandkommanditistin.<br />
Die Treuhandkommanditistin beabsichtigt, über ihre Kommanditbeteiligung<br />
von 21.065.000 EUR im Ganzen oder in<br />
Teilbeträgen mit einer Vielzahl von Anlegern Treuhandverträge<br />
abzuschließen, gemäß denen sie im eigenen Namen,<br />
aber für Rechnung der Treugeber ihre Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft hält und verwaltet. Der jeweilige<br />
Anleger wird durch Abschluss des Treuhandvertrags Treugeber.<br />
Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann<br />
erstmals zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu<br />
jedem Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzelheiten<br />
ergeben sich aus der Beitrittserklärung. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen<br />
Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu<br />
verlängern.<br />
Die Einlage jedes Anlegers ist zuzüglich 5 % Agio in einer<br />
Summe fünf Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin<br />
zur Zahlung fällig. Die Treugeber verpflichten sich<br />
gegenüber der Treuhandkommanditistin, ihre jeweilige Einlage<br />
direkt an die Fondsgesellschaft zu leisten. Die Mindesteinlage<br />
beträgt 10.000 EUR. Höhere Beträge müssen jeweils<br />
durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />
84<br />
Von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
sind natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften,<br />
die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit haben oder<br />
Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />
für die USA (Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem<br />
Recht errichtet wurden und/oder in den Vereinigten<br />
Staaten von Amerika oder in einem deren Terri torien ihren<br />
(Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen, deren<br />
Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen.<br />
Ausgeschlossen von der Beteiligung an der Gesellschaft sind<br />
ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund<br />
von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger haben<br />
in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende<br />
Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin der Fondsgesellschaft,<br />
die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, haftet<br />
grundsätzlich unbeschränkt. Da es sich bei der Komplementärin<br />
der Fondsgesellschaft um eine GmbH handelt, ist ihre<br />
Haftung auf ihr Gesellschaftsvermögen beschränkt. Die<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH beteiligt sich als Kommanditistin,<br />
als Haftsumme wird für sie im Handelsregister<br />
ein Betrag in Höhe von 10 % ihrer Pflichteinlage ins Handelsregister<br />
eingetragen. Aufgrund der Regelungen des Treuhandvertrags<br />
und der damit verbundenen wirtschaftlichen<br />
Gleichstellung des Treugebers mit direkt beteiligten Kommanditisten<br />
haftet ein Treugeber entsprechend gegenüber<br />
Gläubigern der Fondsgesellschaft. Diese Haftung entfällt,<br />
wenn die Einlage des Anlegers geleistet ist. Entnimmt oder<br />
erhält ein Kommanditist von der Fondsgesellschaft Beträge,<br />
die sein Kapitalkonto unter den Betrag seiner Haft einlage<br />
sinken lassen, so lebt seine persönliche Haftung entsprechend<br />
§ 172 Abs. 4 HGB im gleichen Maße wieder auf, jedoch<br />
höchstens bis zum Betrag seiner Haftsumme. Dies gilt auch<br />
für den Fall, dass Gewinnanteile entnommen werden, während<br />
das Kapitalkonto eines Anlegers durch Verlustzuweisungen<br />
unter den Betrag der Hafteinlage gemindert wurde.<br />
Die Vertretung der Fondsgesellschaft erfolgt ausschließlich<br />
durch die Komplementärin, die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />
GmbH. Zur Geschäftsführung ist die LANITA Verwaltung<br />
GmbH gemeinsam mit der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung<br />
GmbH berechtigt und verpflichtet. Die Geschäftsführung umfasst<br />
die gesamte Verwaltung der Vermögensgegenstände<br />
der Fondsgesellschaft, die Wahrung der steuerlichen Belange<br />
der Fondsgesellschaft und die Betreuung der Anleger.<br />
Im Rahmen der Geschäftsführung muss nach Maßgabe des<br />
Gesellschaftsvertrags die Gleichbehandlung aller Komman-
ditisten beachtet werden. Die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH trifft wiederum die Pflicht zur Gleichbehandlung aller<br />
Treugeber.<br />
Die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft ist berechtigt,<br />
einzelne Geschäfte der Fondsgesellschaft von Dritten<br />
be sorgen zu lassen und hierfür erforderliche Vollmachten<br />
zu erteilen. Sie ist insbesondere befugt, mit der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />
GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die Erledigung der Aufgaben der Fondsgesellschaft<br />
ab zuschließen, die mit der kaufmännischen Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft sowie mit der Betreuung der Anleger<br />
zusammenhängen. Kosten für die Umsetzung gesetzlicher<br />
Neuregelungen im Bereich der Aufsicht über Banken, Finanzdienstleistungs<br />
institute oder Investmentgesellschaften<br />
trägt die Fonds gesellschaft selbst.<br />
Sowohl die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH als auch<br />
die LANITA Verwaltung GmbH und die SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH erhalten für die Übernahme der Haftung,<br />
der Geschäftsführung sowie die Verwaltung der Treuhandverhältnisse<br />
jeweils eine Vergütung. Diese sind in Abschnitt<br />
11.2.12 beschrieben.<br />
Die den Gesellschaftern vorbehaltenen Entscheidungen<br />
werden im Rahmen der jährlich stattfindenden Gesellschafterversammlungen<br />
oder in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
getroffen. Grundsätzlich werden Beschlüsse mit<br />
der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.<br />
Für wesentliche Entscheidungen, die den Bestand der Gesellschaft<br />
berühren, ist eine Mehrheit von 3/4 der abgege benen<br />
Stimmen erforderlich. Je volle 5.000 EUR der Pflichteinlage<br />
gewähren 1 Stimme. Einzelheiten sind in den §§ 11 bis 13<br />
des Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft geregelt.<br />
Der Gewinn und Verlust („Ergebnis“) steht den Gesellschaftern<br />
ab dem jeweiligen Beitrittsertermin im Verhältnis ihrer<br />
zum jeweiligen Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu.<br />
Abweichend davon werden – soweit steuerlich zulässig – die<br />
laufenden Gewinnen und Verluste der Geschäftsjahre 2011<br />
und 2012 so verteilt, dass sämtliche Anleger unabhängig<br />
vom Beitrittstermin entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig<br />
eingezahlten Pflichteinlage gleich behandelt werden.<br />
Hierzu werden die später beitretenden Anleger von den<br />
nach ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten<br />
Vorabanteile erhalten, bis sämtlichen Anlegern Gewinne oder<br />
Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind. Spätestens<br />
zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine Vorabausschüttung<br />
für das vorangegangene Jahr, erstmals zum<br />
15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012, soweit Anleger bereits<br />
wirksam im Jahr 2011 beigetreten sind. Hierbei wird ein<br />
vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung<br />
gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der<br />
Fondsgesellschaft benötigt wird, auf die am jeweiligen Beitrittstermin<br />
beteiligten Kommanditisten anteilig im Verhältnis<br />
ihrer Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet.<br />
Eine Nachschussverpflichtung besteht für Kommanditisten<br />
vorbehaltlich eines Gesellschafterbeschlusses mit einer<br />
Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen nicht. Ein Kommanditist,<br />
der der Begründung einer solchen Nachschusspflicht<br />
nicht zugestimmt hat, ist nicht zum Nachschuss verpflichtet.<br />
Die Kommanditisten einer Kommanditgesellschaft<br />
haften auch nach ihrem Ausscheiden aus der Fondsgesellschaft<br />
bis zur Höhe der jeweils im Handelsregister eingetragenen<br />
Haftsumme für bis dahin begründete Verbindlichkeiten<br />
der Fondsgesellschaft, die bis zum Ablauf von fünf Jahren<br />
nach der Eintragung ihres Ausscheidens im Handelsregister<br />
fällig werden und gerichtlich gegen sie geltend gemacht werden<br />
oder von der Fondsgesellschaft schriftlich anerkannt<br />
werden. Dies gilt entsprechend für Ansprüche von Gesellschaftsgläubigern<br />
nach der Eintragung der Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft. Dies gilt aufgrund der im Treuhandvertrag<br />
geregelten wirtschaftlichen Gleichstellung von Treugebern<br />
mit Kommanditisten für Treugeber entsprechend.<br />
Die Fondsgesellschaft ist auf unbestimmte Zeit errichtet.<br />
Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
unter Wahrung der in § 17 Ziffer 4 des Gesellschaftsvertrags<br />
vorgeschriebenen Form binnen einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Jahresende, erstmals zum 31.12.2026,<br />
kündigen. Grundsätzlich hat ein ausscheidender Gesellschafter<br />
Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben.<br />
Einzelheiten dazu regelt § 17 des Gesellschaftsvertrags. Besteht<br />
die Fondsgesellschaft fort, ist der auszuzahlende Betrag<br />
des für den ausscheidenden Kommanditisten ermittelten<br />
Auseinandersetzungsguthabens in drei gleichen Jahresraten<br />
auszuzahlen. Die Gesellschafter können mit einer Mehrheit<br />
von 3/4 der abgegebenen Stimmen die Auflösung der Fondsgesellschaft<br />
bestimmen. Für die Liquidation der Fondsgesellschaft<br />
gelten im Einzelnen die Bestimmungen des § 20 des<br />
Gesellschaftsvertrags der Fondsgesellschaft.<br />
Jede rechtsgeschäftliche Verfügung über Gesellschaftsanteile<br />
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin, die nur aus wichtigem Grund<br />
versagt werden kann. Eine rechtsgeschäftliche Übertragung<br />
des Gesellschaftsanteils ist nur mit Wirkung zum 1. Januar<br />
85
eines Jahres möglich. Im Falle des Todes eines Gesellschafters<br />
wird die Gesellschaft mit den Erben fort gesetzt. Mehrere<br />
Erben sollen eine Regelung finden, damit eine Aufspaltung<br />
des Gesellschaftsanteils in Gesellschaftsanteile unter die<br />
Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR verhindert wird. Näheres<br />
regelt § 19 des Gesellschaftsvertrags.<br />
12.2 Treuhandvertrag<br />
Der Treuhandvertrag wird zwischen der SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH und dem Anleger/Treugeber geschlossen.<br />
Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung der SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH den Abschluss eines Treuhandvertrags<br />
an. Der Wortlaut des Treuhandvertrags ist in Abschnitt<br />
16.2 dieses Verkaufsprospekts vollständig abgedruckt. Der<br />
Treuhandvertrag kommt zustande mit Gegenzeichnung der<br />
Beitrittserklärung durch die SINUS Treuhand-Verwaltung<br />
GmbH oder einen von ihr beauftragten Dritten. Der Treuhandkommanditist<br />
handelt stets im eigenen Namen, aber für<br />
Rechnung des Anlegers. Mit Zustandekommen des Treuhandvertrags<br />
tritt der Treuhandkommanditist sämtliche Ansprüche<br />
aus der nun treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft an den Treugeber ab.<br />
Dabei handelt es sich insbesondere um die Ansprüche auf<br />
den laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf die<br />
Auszahlungen und die Beteiligung am Auseinandersetzungsguthaben<br />
(§ 3 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Im Gegenzug<br />
stellen die Treugeber den Treuhandkommanditisten von<br />
sämtlichen Verbindlichkeiten und Ansprüchen Dritter frei, die<br />
im Zusammenhang mit der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung<br />
stehen (§ 1 Ziff. 4 des Treuhandvertrags). Damit steht<br />
jeder Treugeber wirtschaftlich einem direkt beteiligten Kommanditisten<br />
gleich. Dies gilt insbesondere auch im Rahmen<br />
der Haftung des Anlegers (siehe oben, Abschnitt 12.1). Der<br />
Anleger kann vom Treuhandkommanditisten verlangen, die<br />
diesem zustehenden Informations- und Kontrollrechte selbst<br />
auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat jeden Anleger<br />
über die wesentlichen Geschäftsvorgänge in der Fondsgesellschaft<br />
zu informieren. Jeder Treugeber kann an der Gesellschafterversammlung<br />
entweder selbst oder durch Bevollmächtigte<br />
teilnehmen oder dem Treuhandkommanditisten<br />
Weisungen zur Stimmrechtsausübung erteilen.<br />
Der Anleger kann mit einer Frist von 3 Monaten seine treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung mit Wirkung zum Halbjahresende<br />
in eine Direktbeteiligung als Kommanditist umwandeln.<br />
Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer notariell<br />
beglaubigten Handels registervollmacht, um die Eintragung<br />
86<br />
als Kommanditist im Handelsregister zu bewirken. Einzelheiten<br />
sind in § 7 des Treuhandvertrags geregelt.<br />
Der Treuhandkommanditist führt über die treuhänderisch<br />
gehaltenen Beteiligungen ein Register, jeder Treugeber erhält<br />
über seine Eintragung eine Benachrichtigung. Für das<br />
Verhältnis zwischen Treuhandkommanditisten und Treugeber<br />
gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags der<br />
Fondsgesellschaft entsprechend, soweit sich aus dem Treuhandvertrag<br />
nichts anderes ergibt.<br />
12.3 Kaufvertrag<br />
Informationen zu den Verkäufern und dem Garanten<br />
Verkäufer Fondsimmobilie<br />
Firma, Sitz, Anschrift: Gaschler FMZ GmbH & Co. KG,<br />
Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz<br />
Handelsregister: Amtsgericht Kempten, HRA 8605<br />
Gesellschaftskapital: 10.000 EUR<br />
Geschäftsführer der Jürgen Gaschler<br />
Komplementärin:<br />
Verkäufer PV-Anlage<br />
Firma, Sitz, Anschrift: FMZ Gaschler Energy GmbH &<br />
Co. KG, Hergatz, Engelitz 8,<br />
88145 Hergatz<br />
Handelsregister: Amtsgericht Kempten,<br />
HRA 9351<br />
Gesellschaftskapital: 15.000 EUR<br />
Geschäftsführer der Jürgen Gaschler<br />
Komplementärin:<br />
Garant<br />
Firma, Sitz, Anschrift: Gaschler Projektplanungs GmbH,<br />
Hergatz, Engelitz 8, 88145 Hergatz<br />
Handelsregister: Amtsgericht Kempten,<br />
HRB 8698<br />
Stammkapital: 320.000 EUR<br />
Geschäftsführer: Jürgen Gaschler<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011, damals noch firmierend<br />
unter KEWOS GmbH & Co. KG, mit dem Verkäufer<br />
Gaschler FMZ GmbH & Co. KG, Hergatz, einen notariellen<br />
Grundstückskaufvertrag – UR-Nr. 264/2011 des Notars<br />
Heinrich Burchard, Hannover – über die Fondsimmobilie geschlossen.<br />
Bei der Fondsimmobilie handelt es sich um die<br />
Grundstücke der Flurstücksnummern 1735/2 (9.652 qm),<br />
1735/13 (703 qm), 1736/4 (12.311 qm), 1736 (7.935 qm) und<br />
1736/6 (12.395 qm)
Der vorläufige Kaufpreis betrug 36.250.000 EUR. Im Kaufvertrag<br />
ist vereinbart, dass der vorläufige Kaufpreis angepasst<br />
wird, wenn die im Kaufvertrag genannten Nettojahresmieten<br />
in einem Zeitraum von sechs Monaten unter- oder<br />
überschrit ten werden. Eine Erhöhung über einen Betrag<br />
von 100.000 EUR findet nicht statt. Da nach Abschluss des<br />
Kaufvertrages bei zwei Mietverträgen abweichende<br />
Mieten vereinbart wurden, erhöht sich der Kaufpreis auf<br />
36.301.930 EUR.<br />
Auf den Grundstücken werden vom Verkäufer in vier Bauabschnitten<br />
ein <strong>Fachmarktzentrum</strong> und ein Gartencenter samt<br />
Außen- und Parkplatzanlagen errichtet. Die Fertigstellung<br />
der Bauabschnitte 1 + 2 erfolgte bereits im August 2011. Am<br />
30.09.2011 wurde eine anteilige Kaufpreiszahlung für die<br />
Fondsimmobilie in Höhe von 15.538.056 EUR für die Bauabschnitte<br />
1 und 2 an den Verkäufer geleistet. Einbehalte für<br />
die Flächen C&A (3.250.381 EUR) und Matratzen Concord<br />
(1.005.223 EUR) sowie ein Sicherheitseinbehalt für eine<br />
eventuelle Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung<br />
der Nettojahresmieten der Bauabschnitte 1 und 2 (47.841<br />
EUR) werden voraussichtlich zum 30.04.2012 fällig. Zu diesem<br />
Zeitpunkt werden voraussichtlich auch der Kaufpreis für<br />
die Bau abschnitte 3 und 4 in Höhe von 16.460.429 EUR abzüglich<br />
eines Sicherheitseinbehalts für eine eventuelle<br />
Reduzierung des Kaufpreises bei einer Änderung der Nettojahresmieten<br />
(200.000 EUR, fällig zum 30.10.2012) zur Zahlung<br />
fällig. Besitz, Nutzen und Lasten an den Bauabschnitten<br />
1 + 2 sind demgemäß am 01.10.2011 übergegangen, so<br />
dass die dies bezüglichen Mieten bereits ab diesem Zeitpunkt<br />
der Fondsgesellschaft zustehen. Hiervon ausgenommen<br />
sind innerhalb des Bauabschnitts 1 + 2 die Mietfläche C&A<br />
sowie die Mietfläche Concord. Die Kaufpreisfälligkeit der<br />
Miet fläche Concord und damit auch der Übergang von Besitz,<br />
Nutzen und Lasten bezüglich dieser Fläche ist abhängig<br />
vom rechtswirksamen Abschluss des diese Fläche betreffenden<br />
Gewerbemietvertrags sowie vom ersten ungekürzten<br />
Eingang der diesbezüglich ausgewiesenen Miete. Der Übergang<br />
von Besitz, Nutzen und Lasten die Mietfläche C&A<br />
betreffend erfolgt ebenfalls erst nach dem ersten ungekürzten<br />
Eingang der für diese Flächen ausgewiesenen Miete.<br />
Für die Fondsgesellschaft wurde am 15.09.2011 hinsichtlich<br />
der zu den Bauabschnitten 1, 2 und 3 gehörenden Grundstücke<br />
eine Auflassungsvormerkung eingetragen.<br />
Im Übrigen wird der Kaufpreis anteilig mit der Fertigstellung<br />
und dem Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten des jewei-<br />
ligen Bauabschnitts fällig, wobei die Fertigstellung der Bauabschnitte<br />
3 + 4 im 1. Quartal 2012 erfolgen wird.<br />
Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH in eben<br />
diesem Kaufvertrag von der FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG, Hergatz, eine Photovoltaikanlage erworben.<br />
Die Anteile an der SAMERA Verwaltung GmbH werden zu<br />
85 % von der Fondsgesellschaft gehalten. Die Photovoltaikanlage<br />
liegt im Bereich der Bauabschnitte 1, 2 und 4 auf der<br />
Fondsimmobilie auf.<br />
Der Kaufpreis für die PV-Anlage beträgt 1.790.000 EUR.<br />
Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich auf den Bauabschnitten<br />
1 + 2 befindet, bereits im August 2011 vom<br />
Verkäufer errichtet. Der Netzanschluss ist für diesen Teil bereits<br />
erfolgt. Der darauf entfallende Kaufpreis in Höhe von<br />
1.450.000 EUR wurde vereinbarungsgemäß am 30.09.2011<br />
an den Verkäufer gezahlt. Die vollständige Fertigstellung der<br />
Photovoltaikanlage sowie der Netzanschluss des auf Bauabschnitt<br />
4 entfallenden Teils der Anlage soll noch vor dem<br />
31.12.2011 erfolgen. Andernfalls wird insoweit der Restkaufpreis<br />
nicht fällig.<br />
Die Fondsgesellschaft ist durch umfangreiche Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen<br />
abgesichert. Dazu zählt ins be son dere,<br />
dass der Grundstücksverkäufer Eigentümer des gesamten<br />
verkauften Grundbesitzes sein muss.<br />
Die Verkäufer übernehmen eine sehr weit reichende Gewährleistung<br />
in Form von selbständigen und verschuldensunabhängigen<br />
Garantien hinsichtlich der Fondsimmobilie und<br />
der PV-Anlage. Die Gaschler FMZ GmbH & Co. KG als der<br />
Grundstücksverkäufer garantiert insbesondere, dass das<br />
Fondsimmobilie im Einklang mit sämtlichen öffentlich-rechtlichen<br />
Normen steht und frei von Lasten und Rechten Dritter<br />
ist, soweit sich nichts anderes aus dem Grundbuch ergibt.<br />
Ferner garantiert der Verkäufer, dass seines Wissens keine<br />
Bodenverunreinigungen bestehen, keine umweltschutzrechtlichen<br />
Bestimmungen in einer Weise verletzt wurden, welche<br />
die Interessen der Fondsgesellschaft nachteilig beeinflussen<br />
und keine Altlasten bestehen. Überdies hat die Fondgesellschaft<br />
gegen den Verkäufer einen Freistellungsanspruch<br />
in Höhe der erforderlichen und angemessenen Kosten, sollte<br />
diese dennoch aufgrund etwaiger Altlasten in Anspruch genommen<br />
werden. In Bezug auf die Photovoltaikanlage gewährleistet<br />
die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co.<br />
KG als Verkäufer der Photovoltaikanlage insbesondere, dass<br />
keine Umstände bekannt sind, die auf den Marktwert oder<br />
87
die Nutzbarkeit der Anlage wesentlichen Einfluss haben<br />
könnten. Zudem haben die Verkäufer der Fondsgesellschaft<br />
sämtliche Ansprüche den Kaufgegenstand betreffend, insbesondere<br />
alle Gewährleistungsansprüche aus dem Generalunternehmervertrag<br />
mit der Kutter GmbH & Co. KG bzw.<br />
sämtliche Ansprüche gegen sonstige Auftragnehmer aus den<br />
die jeweilige Photovoltaikanlage oder den jeweiligen Bauabschnitt<br />
betreffenden Werkverträgen an die Käufer abgetreten.<br />
Die Kutter GmbH & Co. KG verfügt über ein Kommanditkapital<br />
in Höhe von 250.100 EUR. Die Abtretung umfasst<br />
auch die Ansprüche gegen Subunternehmer, die der General<br />
unternehmer an die Verkäufer abgetreten hat.<br />
Hierbei verfügt der Grundstücksverkäufer, die Gaschler<br />
FMZ GmbH & Co. KG, über ein Kommanditkapital in Höhe<br />
von 10.000 EUR, der Verkäufer der Photovoltaikanlage,<br />
die FMZ Gaschler Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, über<br />
ein Kommanditkapital in Höhe von 15.000 EUR. Zudem<br />
steht die Gaschler Projektplanungs GmbH ebenfalls aufgrund<br />
der Übernahme einer selbständigen und verschuldensunabhängigen<br />
Garantie für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen<br />
der Verkäufer ein. Hierbei haftet sie bei einem<br />
Stammkapital von 320.000 EUR bis zu einer Höhe von<br />
500.000 EUR.<br />
Die Gewährleistungsansprüche der Käufer gegen die Verkäufer<br />
unterliegen – für Sachmängel – grundsätzlich einer<br />
Verjährungsfrist von fünf Jahren, – für Rechtsmängel – einer<br />
Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährungsfristen<br />
hinsichtlich der jeweiligen Bauabschnitte bzw. der PV-Anlage<br />
beginnen mit der förmlichen Abnahme sämtlicher geschuldeten<br />
Ausführungsleistungen. Die Verjährungsfristen verlängern<br />
sich um weitere vier Monate, wenn die Käufer ihren Anspruch<br />
schriftlich vor Ablauf der Verjährungsfrist bei den Verkäufern<br />
anzeigen. Zudem ist die Fondsgesellschaft durch die Rücktrittsregelungen<br />
im Kaufvertrag ausreichend abgesichert. So<br />
steht der Fondsgesellschaft das Recht zu, vom Kaufvertrag<br />
zurückzutreten, wenn nicht bis zum 30.03.2012 für die Bauabschnitte<br />
1 + 2 sowie bis zum 30.09.2012 für die Bauabschnitte<br />
3 + 4 die Kaufpreisfälligkeitsvoraussetzungen erfüllt<br />
sind. Im Falle eines Rücktritts wird der Kaufvertrag rückabgewickelt,<br />
wobei die anfallenden Kosten gesamtschuld nerisch<br />
von den Verkäufern zu tragen sind.<br />
88<br />
12.4 Mietverträge<br />
Die Regelungen der Mietverträge sind in Abschnitt 8 „Die<br />
Mietverträge“ ausführlich beschrieben.<br />
12.5 Finanzierung<br />
12.5.1 Darlehensvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 27./28.07.2011 noch firmierend<br />
als KEWOS GmbH & Co. KG einen Darlehensvertrag<br />
über zehn Jahre mit der Deutschen Genossenschafts-Hypothekenbank<br />
AG, Hamburg, geschlossen. Der Dar le hensbetrag<br />
in Höhe von 20.000.000 EUR dient zur teilweisen<br />
Finanzierung des Erwerbs der Fondsimmobilie. Die Auszahlung<br />
des Darlehensbetrags erfolgt in zwei Auszahlungstranchen<br />
jeweils in Höhe von 10.000.000 EUR. Auszahlungsvoraussetzung<br />
für die Auszahlungstranche 1 ist insbesondere<br />
die Fertigstellung sowie die Vorlage der Abnahmeprotokolle<br />
für Bauabschnitt 1 + 2 an die Bank. Nach Valutierung der<br />
Auszahlungstranche 1 kann im Rahmen der Auszahlungstranche<br />
2, die an die Fertigstellung sowie die Vorlage der<br />
Abnahmeprotokolle für Bauabschnitt 3 + 4 gekoppelt ist, das<br />
Darlehen in Höhe von weiteren 10.000.000 EUR in Anspruch<br />
genommen werden. Der Darlehensbetrag wird über eine<br />
Laufzeit von 10 Jahren zum 31.08.2021 auf einen Restdarlehensstand<br />
von 18.916.632,85 EUR getilgt. Das Darlehen wurde<br />
planmäßig am 30.09.2011 in Höhe von 10.000.000 EUR<br />
ausgezahlt. Das Darlehen ist bis zum 30.06.2016 tilgungsfrei.<br />
Auf den jeweils nicht in Anspruch genommenen Teil des Darlehens<br />
fällt mit dem 5. Monatsersten nach Unterzeichnung der<br />
Konditionenvereinbarung, also ab 01.12.2011, eine Bereitstellungsprovision<br />
in Höhe von 3,0 % p. a. an. Daneben erhält<br />
die Bank eine einmalige und bereits bei Vertragsunterzeichnung<br />
fällige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80.000 EUR.<br />
Zur Sicherung aller gegenwärtigen und künftigen Ansprüche<br />
der Bank aus dem Darlehensvertrag wurden die erworbe -<br />
nen Grundstücke mit Buchgrundschulden in Höhe von<br />
28.915.000 EUR belastet. Die eingetragenen Grundschulden<br />
übersteigen betragsmäßig das zu sichernde Darlehen. Aus<br />
diesem Grund wurde eine vom Verkäufer mitunterzeichnete<br />
Zweckvereinbarung geschlossen, die bestimmt, dass für<br />
die Besicherung der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft<br />
aus dem Darlehensvertrag vorerst nur die Flur-<br />
Nrn. 1735/2, 1735/13 und 1736/6 (Bauabschnitt 1 + 2) haften<br />
sollen. Die Bank hat sich in dieser Zweckerklärung verpflichtet,<br />
sich für ihre Forderungen gegen den Verkäufer nur aus<br />
den Flur-Nrn. 1736 und 1736/4 (Bauabschnitt 3 + 4) zu befriedigen<br />
bzw. die Grundschuld nur insoweit freihändig zu<br />
verwerten. Zudem hat die Fondsgesellschaft mit einem voll
streckbaren abstrakten Schuldversprechen die persönliche<br />
Haftung für den Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR übernommen.<br />
Zudem wurden die Mietzinsforderungen aus sämtlichen<br />
bzgl. des Beleihungsobjekts geschlossenen Mietverträgen<br />
an die Bank abgetreten. Weiter wurde vereinbart,<br />
dass der Bank jeweils halbjährlich zum 30.06. und zum<br />
31.12. („Stichtag“) – erstmals zum 30.06.2012 – die Einhaltung<br />
eines Kapitaldienstdeckungsgrads („Debt Service Cover<br />
Ratio“ – DSCR) von mindestens 130 % bezogen auf die Mieteinnahmen<br />
des Beleihungsobjekts nachzuweisen ist. Die<br />
DSCR gibt an, zu wie viel Prozent der gesamte Zins- und Tilgungsaufwand<br />
für den Berechnungszeitraum am Stichtag<br />
durch die zu erwartenden Nettomieteinnahmen gedeckt ist.<br />
Auf Basis der aktuellen Finanzierungsstruktur liegt die DSCR<br />
bei 252 % (per 30.06.2012). Auch bei Berücksichtigung der<br />
Tilgung liegt die DSCR bei über 200 %. Des Weiteren wird<br />
von der Bank jährlich zum 30.06. der LTV ermittelt. Der LTV<br />
beschreibt das Verhältnis des gesamten Schuldensaldos des<br />
Kredits zum aktuellen Marktwert des Beleihungsobjekts.<br />
Auf Basis einer vorläufigen Wertermittlung der Bank (kein<br />
Bewertungsgutachten) wurde der Marktwert des Beleihungsobjekts<br />
auf derzeit 35.100.000 EUR festgestellt. Bei Auszahlung<br />
des Darlehens darf der LTV 67 % nicht überschreiten.<br />
Zum 30.06.2017 reduziert sich der geschuldete LTV erstmals<br />
auf 66 %, ab dem 30.06.2020 weiter auf 64 %. Auf Basis der<br />
Wertermittlung der Bank liegt der LTV derzeit bei ca. 57 %.<br />
Verstöße der Fondsgesellschaft gegen die Vorgaben des<br />
DSCR und des LTV führen zu einer erhöhten Risikobewertung<br />
der Ansprüche der Bank gegen die Fondsgesellschaft.<br />
In diesem Fall ist entweder das Darlehen im Wege eines Full<br />
Cash Sweeps anteilig oder in einer Summe zurückzuführen<br />
(d. h. Verwendung sämtlicher Objektüberschüsse zur Darlehenstilgung,<br />
was gleichzeitig eine Auszahlungssperre bedingt)<br />
oder (im Falle eines LTV-Verstoßes) eine adäquate Zusatzsicherheit<br />
durch eine Kontoverpfändung zu stellen, bis die<br />
vereinbarte Relation widerhergestellt ist. Zusätzlich wären in<br />
diesem Fall etwaige Vorfälligkeitsentschädigungen an die<br />
Bank zu entrichten.<br />
12.5.2 Zwischenfinanzierung des Eigenkapitals<br />
Die Fondsgesellschaft hat zudem am 09.09.2011 mit der<br />
LANITA Verwaltung GmbH einen Rahmendarlehensvertrag<br />
geschlossen. Der Darlehensbetrag in Höhe des gesamten<br />
Zeichnungskapitals von 21.065.000 EUR dient der Fondsgesellschaft<br />
zur Zwischenfinanzierung des bei den Anlegern<br />
einzuwerbenden Eigenkapitals sowie zur Bildung einer Kapitalrücklage<br />
in der SAMERA Verwaltung GmbH zur Finanzierung<br />
des Kaufpreises für den Erwerb der Photovoltaikanlagen.<br />
Die Darlehensauszahlung erfolgt auf Anforderung<br />
der Fondsgesellschaft, wobei auch Teilauszahlungen möglich<br />
sind. Der Darlehensvertrag endet am 31.12.2012. Die<br />
Rückzahlung hat spätestens bis zum 31.12.2012 zu erfolgen,<br />
ist aber jederzeit vor diesem Zeitpunkt möglich. Das Darlehen<br />
wird mit 6 % p. a. verzinst. Die LANITA Verwaltung GmbH<br />
ihrerseits refinanziert sich bei der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH.<br />
12.6 Gestattungsverträge PV-Anlage<br />
Der Grundstücksverkäufer, die Gaschler FMZ GmbH & Co.<br />
KG, und der Verkäufer der PV-Anlage, die FMZ Gaschler<br />
Energy <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG, haben am 05./06.04.2011<br />
über die auf Bauabschnitt 1 und 2 aufliegende PV-Anlage<br />
sowie am 18./19.07.2011 über die auf Bauabschnitt 4 aufliegende<br />
PV-Anlage unter Mitwirkung des Voreigentümers<br />
je einen Gestattungsvertrag über die Errichtung einer PV-<br />
Anlage geschlossen. Die beiden Gestattungsverträge ermöglichen<br />
es dem Verkäufer der PV-Anlagen, auf eigene Rechnung<br />
und eigene Gefahr auf den Dächern der Bauabschnitte<br />
1, 2 und 4 je eine PV-Anlage zu installieren und zu betreiben.<br />
Die Fondsgesellschaft und die SAMERA Verwaltung GmbH<br />
haben ihrerseits, jeweils aufschiebend bedingt auf den Übergang<br />
von Besitz, Nutzen und Lasten der Bauabschnitte 1<br />
und 2 einerseits und 4 andererseits einen entgeltlichen Gestattungsvertrag<br />
über die Installation und den Betrieb der<br />
genannten PV-Anlagen auf eigene Rechnung und Gefahr<br />
der SAMERA Verwaltung GmbH geschlossen. Dieser sieht<br />
eine entgeltliche Nutzung in Höhe von 22.058 EUR p. a. für<br />
die auf Bauabschnitt 1 und 2 bzw. 6.658 EUR p. a. für die auf<br />
Bau abschnitt 4 aufliegende PV-Anlage vor. Der Gestattungsvertrag<br />
hat eine ordentlich unkündbare Laufzeit bis zum<br />
31.12.2032. Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses hat<br />
die SAMERA Verwaltung GmbH das Recht und die Pflicht,<br />
die PV-Anlage auf eigene Kosten abzubauen und das Gebäude<br />
in einen solchen ursprünglichen Zustand zu versetzen,<br />
wie es ohne die Montage der PV-Anlage gewesen wäre.<br />
Die SAMERA Verwaltung GmbH trägt sämtliche Kosten, die<br />
im Zusammenhang mit den Bau-, Wartungs- und Reparaturmaßnahmen<br />
der PV-Anlage zusammenhängen, sowie auch<br />
Kosten, die sich sonst noch aus diesem Vertrag während der<br />
Laufzeit ergeben. Auch die laufende Instandhaltung trägt die<br />
SAMERA Verwaltung GmbH.<br />
89
12.7 Property-Management-Vertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat mit der PropertyFirst GmbH, Bochum,<br />
einen Property-Management-Vertrag für das Fondsobjekt<br />
geschlossen. Die PropertyFirst GmbH verpflichtet<br />
sich zur Durchführung des Property-Managements für das<br />
Fondsobjekt nach immobilienwirtschaftlichen Grundsätzen.<br />
Zu den umfassenden Aufgaben der PropertyFirst GmbH<br />
zählen u. a. das Führen von Bankkonten, Instandsetzungsarbeiten,<br />
Mieterum- und -ausbauten, Erfassen von Daten,<br />
Informationen und Dokumenten. Insbesondere ist durch den<br />
Vertrag gewährleistet, dass den Mietern jederzeit kurzfristig<br />
ein Ansprechpartner zur Verfügung steht. Die PropertyFirst<br />
GmbH erhält für ihre Leistungen eine einmalige Pauschalvergütung<br />
in Höhe von 3.000 EUR. Zudem erhält sie eine<br />
laufende Jahresvergütung in Höhe von 35.914 EUR. Diese<br />
Vergütung enthält nicht das Entgelt für optionale Sonderleistungen.<br />
Die PropertyFirst GmbH haftet bei fahrlässig verursachten<br />
Schäden bis zu einer Höhe von 10.000.000 EUR für<br />
Personen- und Sachschäden sowie bis zu einer Höhe von<br />
2.500.000 EUR für Vermögensschäden, wobei diese Deckungssummen<br />
mindestens zweimal jährlich zur Verfügung<br />
stehen müssen, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit betragsmäßig<br />
unbeschränkt. Die PropertyFirst GmbH haftet<br />
in diesem Umfang auch für eventuell eingesetzte Erfüllungsgehilfen.<br />
Überdies stellt sie die Fondsgesellschaft von allen<br />
Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von Vorschriften<br />
beruht, deren Einhaltung gemäß dem Property-Management-Vertrag<br />
durch die PropertyFirst GmbH sichergestellt<br />
werden müssen. Falls ein Dritter Schadensersatz- oder<br />
Regressansprüche direkt bei der PropertyFirst GmbH geltend<br />
macht, stellt die Fondsgesellschaft die PropertyFirst GmbH<br />
von solchen Ansprüchen frei, soweit diese den vereinbarten<br />
Haftungsumfang überschreiten.<br />
12.8 Die Projektverträge<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot wurde von der <strong>LHI</strong><br />
Leasing GmbH entwickelt. Für die einzelnen Leistungen wurden<br />
folgende Verträge geschlossen.<br />
90<br />
12.8.1 Fondskonzeption<br />
Inhalt dieses Vertrags zwischen der Fondsgesellschaft und<br />
der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH sind die Erstellung der Fondskonzeption<br />
im weitesten Sinne, insbesondere die Ermittlung der<br />
wirtschaftlichen Grundlagen des Investitionsvorhabens, die<br />
Erstellung eines Investitions- und Finanzierungsplans sowie<br />
von Prognoserechnungen und die Prospekterstellung. Für<br />
diese Leistungen erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH eine einmalige<br />
Vergütung in Höhe von 500.000 EUR zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit<br />
der Einwerbung des Zeichnungskapitals zum jeweiligen Beitrittstermin,<br />
spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012.<br />
12.8.2 Eigenkapitalbeschaffung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beauftragt,<br />
Kommanditkapital in Höhe von 21.065.000 EUR zuzuführen.<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH ist berechtigt, im Einvernehmen mit<br />
der Fondsgesellschaft ganz oder teilweise Pflichten und Rechte<br />
aus diesem Vertrag auf verschiedene deutsche Banken/<br />
Sparkassen sowie weitere geeignete Finanzdienstleister<br />
(Vertriebspartner) zu übertragen. Die <strong>LHI</strong> erhält eine Vergütung<br />
in Höhe von 5 % des gesamten vermittelten Kommanditkapitals<br />
zuzüglich des gesamten von der Fondsgesellschaft<br />
vereinnahmten Agios. Diese Zahlungen sind sukzessive<br />
mit der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen<br />
Beitrittstermin zu leisten, spätestens aber in voller Höhe am<br />
Ende der von der geschäftsführenden Kommanditistin der<br />
Fondsgesellschaft bestimmten Platzierungsphase. Diese<br />
Vergütungen sind gemäß § 4 Nr. 8 f UStG umsatzsteuerfrei.<br />
12.8.3 Fremdkapitalbeschaffung<br />
Die Fondsgesellschaft hat die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH beauftragt,<br />
ihr Fremdkapital zur Eigenkapitalzwischenfinanzierung sowie<br />
langfristiges Fremdkapital in Höhe von bis zu 45.000.000 EUR<br />
zu beschaffen bzw. zu vermitteln und alle in diesem Zusammenhang<br />
stehenden Leistungen gegenüber einer finanzierenden<br />
Bank oder Dritten durchzuführen, insbesondere die<br />
zu beschaffende Finanzierung laufend anzupassen. Dafür<br />
erhält die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH eine Vergütung in Höhe von<br />
300.000 EUR. Der Honoraranspruch entsteht sukzessive mit<br />
der Einwerbung des Kommanditkapitals zum jeweiligen Beitrittszeitpunkt,<br />
spätestens aber in voller Höhe am 31.12.2012.<br />
Die Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. a UStG umsatzsteuerfrei.<br />
12.8.4 Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH hat gegenüber der Fondsgesellschaft<br />
eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie in Höhe des<br />
gesamten einzuwerbenden Kommanditkapitals in Höhe von
21.065.000 EUR abgegeben. Hierfür erhält sie eine Vergütung<br />
von 333.000 EUR, die spätestens am 31.12.2012 zur<br />
Zahlung fällig ist. Diese Vergütung ist gemäß § 4 Nr. 8 g<br />
UStG umsatzsteuerfrei.<br />
12.8.5 Geschäftsbesorgungsverträge<br />
Die Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH und die LANITA<br />
Verwaltung GmbH haben in Ausübung ihres Rechts gemäß<br />
§ 9 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags der Fonds gesellschaft<br />
zur Einschaltung Dritter mit der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />
einen Geschäftsbesorgungsvertrag hinsichtlich der gesellschafterbezogenen<br />
Verwaltung der Fondsgesellschaft abgeschlossen.<br />
Für ihre Leistungen erhält die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />
GmbH eine jährliche, erstmals am 30.12.2011 und<br />
danach jeweils am letzten Bankarbeitstag des Jahres fällige<br />
Vergütung in Höhe von 85 % der der LANITA Verwaltung<br />
GmbH und der Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH nach<br />
dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft zustehenden<br />
Ver gütung für die Übernahme der Geschäftsführung<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Ferner hat die SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH mit der<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die Verwaltung der Treuhandverhältnisse geschlossen.<br />
Zu den geschuldeten Leistungen gehören insbesondere<br />
die Beteiligung der Treugeber an der Willensbildung<br />
der Fondsgesellschaft, die Führung des Treuhandregisters,<br />
die Sicherung der Ausübung der Rechte der Treugeber, insbesondere<br />
die Bevollmächtigung zur Ausübung der Informations-<br />
und Kontrollrechte sowie die Verteilung des laufenden<br />
Ergebnisses auf die einzelnen Treugeber. Für ihre Leistungen<br />
erhält die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH eine jährliche,<br />
erstmals am 30.12.2011 und danach jeweils am letzten Bank -<br />
arbeitstag des Jahres fällige Vergütung in Höhe von 85 % der<br />
der Treuhandkommanditistin nach dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft zustehenden Vergütung für die laufende<br />
Verwaltung der Treuhand verhältnisse zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer.<br />
Des Weiteren hat die SAMERA Verwaltung GmbH die <strong>LHI</strong><br />
Leasing GmbH mittels Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragt,<br />
das gesamte Vermögen, insbesondere alle Objekte,<br />
deren Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH obliegt,<br />
zu verwalten und alle Aufgaben zu erledigen, die zur Durchführung<br />
des Unternehmensgegenstandes und zur Erreichung<br />
des Gesellschaftszwecks erforderlich sind. Die <strong>LHI</strong><br />
verpflichtet sich, alle hierfür erforderlichen Maßnahmen mit<br />
der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu treffen. Für die<br />
Erfüllung der bezeichneten Aufgaben erhält die <strong>LHI</strong> eine jähr-<br />
liche Vergütung in Höhe von 8.000 EUR zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Für Tätigkeiten, die über die laufende Verwaltung<br />
hinaus gehen und somit nicht von den vorgenannten<br />
Aufgaben umfasst sind, erhält die <strong>LHI</strong> eine Sondervergütung<br />
nach Absprache.<br />
12.9 Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
Die Fondsgesellschaft schließt sich dem Schlichtungsverfahren<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. an<br />
und unterwirft sich der gültigen Verfahrensordnung sowie<br />
den Schlichtungssprüchen der Ombudsperson, die im Rahmen<br />
dieser Verfahrensordnung ergehen.<br />
Anleger der Fondsgesellschaft haben die Möglichkeit, im<br />
Falle von Streitigkeiten ihre Beschwerden schriftlich an die<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V. zu richten und damit<br />
ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einzuleiten.<br />
Das Verfahren wird schriftlich geführt. Soweit sich die Parteien<br />
nicht während des Verfahrens einigen, ergeht als Ergebnis<br />
der Prüfung ein Schiedsspruch der Ombudsperson. Nach<br />
der Verfahrensordnung der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e. V. ist die Fondsgesellschaft an einen Schlichtungsspruch<br />
der Ombudsperson gebunden, sofern der Beschwerdegegenstand<br />
5.000 EUR nicht übersteigt. Die Berechnung<br />
der Höhe des Beschwerdegegenstands richtet sich nach der<br />
von dem beschwerdeführenden Anleger geltend gemachten<br />
Forderung. Dies bedeutet, dass die Fondsgesellschaft in<br />
einem solchen Fall einer Entscheidung der Ombudsperson,<br />
die die Fondsgesellschaft verpflichtet, nachkommen muss<br />
und gegen den Schlichtungsspruch den ordentlichen Rechtsweg<br />
nicht beschreiten kann. Bei Beschwerden mit einem<br />
höheren Streitwert gibt die Ombudsperson eine Empfehlung<br />
ab. Dem Anleger steht es immer frei, den ordentlichen Rechtsweg<br />
zu beschreiten.<br />
91
13. Steuerliche Grundlagen<br />
13.1 Allgemeiner Hinweis<br />
Die nachfolgenden Ausführungen der steuerlichen Konsequenzen<br />
einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft fassen<br />
die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption<br />
zusammen, die für eine in <strong>Deutschland</strong> unbeschränkt steuerpflichtige<br />
natürliche Person (Anleger), die ihre Beteiligung im<br />
Privatvermögen hält, von Bedeutung sein können. Sofern der<br />
Anleger die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt oder<br />
sich bspw. eine Kapitalgesellschaft an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen will, sollten die aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
resultierenden steuerlichen Auswirkungen unbedingt<br />
mit einem steuerlichen Berater vorab besprochen und<br />
geklärt werden.<br />
Die nachfolgenden Ausführungen beruhen auf dem Stand<br />
des zum Zeitpunkt der Prospektaufstellung geltenden Steuerrechts,<br />
der zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Urteile der<br />
Finanzgerichte sowie der bislang ausgeübten Praxis der Finanzverwaltung,<br />
sofern diese bekannt ist. Da nur die wesentlichen<br />
Grundlagen der steuerlichen Konzeption für eine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft dargestellt werden und<br />
nicht alle Details berücksichtigt werden können, die für einen<br />
an der Fondsgesellschaft beteiligten Anleger nach seiner besonderen<br />
steuerlichen Situation von Bedeutung sein können,<br />
wird dem Anleger empfohlen, einen steuerlichen Berater hinzuzuziehen.<br />
Da sich die steuerlichen Rahmenbedingungen (Gesetze,<br />
Rechtsprechung oder Anwendung bestehender Vorschriften<br />
und Regelungen) in der Zukunft ändern können, kann die<br />
Wirtschaftlichkeit der eingegangenen Beteiligung beeinflusst<br />
werden. Die endgültige Entscheidung über die steuerlichen<br />
Auswirkungen einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
bleibt abschließend der Beurteilung der Finanzverwaltung,<br />
gegebenenfalls nach einer Betriebsprüfung, vorbehalten (siehe<br />
Abschnitt 4.2 „Steuerliche Risiken“).<br />
13.2 Einkommensbesteuerung der Anleger<br />
13.2.1 Fondsstruktur<br />
Die Anleger beteiligen sich über einen Treuhandkommanditisten<br />
an einer Personengesellschaft in der Form einer GmbH<br />
& Co. KG (Fondsgesellschaft). Die Fondsgesellschaft verwaltet<br />
die Fondsimmobilie durch langfristige Vermietung<br />
ohne gewerbliche Sonderleistungen. Die langfristige Finanzierung<br />
der Fondsimmobilie erfolgt durch Fremdkapital eines<br />
Kreditinstituts und Eigenkapital der Anleger und Gründungsgesellschafter.<br />
92<br />
Daneben hält die Fondsgesellschaft 85 % der Anteile an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH, die Eigentümerin und Betreiberin<br />
der auf dem Dach der Fondsimmobilie montierten PV-Anlage<br />
ist. Die SAMERA Verwaltung GmbH finanziert sich durch<br />
eine von der Fondsgesellschaft gebildete Kapitalrücklage.<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich einkommensteuerlich<br />
um eine transparent zu behandelnde Personengesellschaft,<br />
deren Einkünfte den Anlegern unmittelbar zugerechnet<br />
werden und von diesen unmittelbar zu versteuern sind.<br />
Das bedeutet, dass unabhängig davon, ob und wann Auszahlungen<br />
(Entnahmen) vorgenommen werden, eine Besteuerung<br />
erfolgen kann.<br />
Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt entsprechend<br />
dem Trennungsprinzip selbst der Besteuerung mit Körperschaft-<br />
und Gewerbesteuer. Die nach diesen Ertragsteuern<br />
verbleibenden Gewinne können an die Fondsgesellschaft<br />
ausgeschüttet werden. Vorgesehen ist jedoch, bei liquiden<br />
Überschüssen zunächst die von der Fondsgesellschaft<br />
bei der SAMERA Verwaltung GmbH gebildete Kapitalrücklage<br />
zurückzuführen.<br />
Bestandteil des Beteiligungsangebots an der Fondsgesellschaft<br />
ist die Begründung eines Treuhandverhältnisses über<br />
die Anteile des Treuhandkommanditisten SINUS Treuhand-<br />
Verwaltung GmbH an der Fondsgesellschaft. Die konzeptionell<br />
angestrebte Zurechnung der Einkünfte der Fondsgesellschaft<br />
zum Treugeber (Anleger) setzt voraus, dass der<br />
Treugeber so gestellt ist wie ein unmittelbar beteiligter Gesellschafter<br />
(beherrschende Stellung gegenüber dem Treuhänder)<br />
und dass der Treuhänder ausschließlich auf Rechnung<br />
des Treugebers tätig ist. Der Prospektverantwortliche<br />
geht nach dem vorliegenden Beteiligungsangebot von der<br />
Erfüllung dieser Voraussetzungen aus. Insbesondere steht<br />
dem Treugeber ein halbjährliches Kündigungsrecht mit angemessener<br />
Frist zu, durch dessen Ausübung er die direkte<br />
Beteiligung als Kommanditist erlangt. Erhebliche wirtschaftliche<br />
Nachteile sind für den Treugeber mit der Auflösung des<br />
Treuhandverhältnisses nicht verbunden. Zu den Rechten<br />
des Treugebers im Einzelnen vgl. Abschnitt 12.2 „Rechtliche<br />
Grundlagen“. Die Vereinbarungen im Treuhandvertrag erfüllen<br />
somit die Voraussetzungen für die unmittelbare Zurechnung<br />
der originären Einkünfte der Fondsgesellschaft im Sinne<br />
des Treuhanderlasses (BMF-Schreiben vom 01.09.1994,<br />
BStBl. I 1994, Seite 604). Dies hat zur Folge, dass die Einkünfte<br />
aus der Fondsgesellschaft grundsätzlich auf Ebene<br />
der Anleger zu versteuern sind. Die Anleger erzielen über die<br />
Beteiligung an der steuerlich transparenten Fondsgesell-
schaft laufend Vermietungs- und gegebenenfalls Kapitaleinkünfte<br />
(vgl. folgenden Abschnitt).<br />
13.2.2 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie<br />
aus Kapitalvermögen<br />
Aus einkommensteuerlicher Sicht ist die Fondsgesellschaft<br />
nach ihrer Konzeption nicht gewerblich im Sinne des § 15<br />
Abs. 2 EStG, sondern rein vermögensverwaltend tätig. Zwar<br />
kann die Vermietungstätigkeit der Fondsgesellschaft einen<br />
Gewerbebetrieb begründen, wenn zur bloßen Gebrauchsüberlassung<br />
der Immobilie gewerbliche Tätigkeiten (Sonderleistungen)<br />
in nicht unerheblichem Umfang hinzutreten. Die<br />
Vermietung von umfangreichem Grundbesitz und der damit<br />
verbundene administrative Aufwand begründen für sich genommen<br />
noch keinen Gewerbebetrieb. Typische Sonderleistungen,<br />
die als gewerbliche Betätigung angesehen werden<br />
können, stellen bspw. die Übernahme von Reinigungsarbeiten,<br />
die Überwachung durch Wachpersonal und die Übernahme<br />
von Reparatur- und Servicearbeiten dar. Derartige<br />
Sonderleistungen werden im vorliegenden Fall von der<br />
Fondsgesellschaft jedoch nicht erbracht, weshalb die Fondsgesellschaft<br />
durch die Vermietungstätigkeit keinen Gewerbebetrieb<br />
begründet.<br />
Bei der Fondsgesellschaft handelt es sich auch nicht um<br />
eine gewerblich geprägte Personengesellschaft gemäß § 15<br />
Abs. 3 Nr. 2 EStG, da die LANITA Verwaltung GmbH als<br />
Kommanditistin an der Fondsgesellschaft beteiligt und zugleich<br />
neben der Komplementärin zur Geschäftsführung der<br />
Fondsgesellschaft befugt und verpflichtet ist. Nach Auffassung<br />
der Finanzverwaltung ist es hierbei unerheblich, ob es<br />
sich bei dem zur Geschäftsführung befugten Kommanditisten<br />
um eine natürliche Person oder um eine Kapitalgesellschaft<br />
handelt (R 15.8 Abs. 6 S. 2 EStR 2008). Insofern wird die gewerbliche<br />
Prägung nach § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG vermieden,<br />
weshalb die Fondsgesellschaft als vermögensverwaltende,<br />
gewerblich entprägte Personengesellschaft anzusehen ist.<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 28.07.2011 einen notariellen<br />
Grundstückskaufvertrag über den Grundbesitz in <strong>Erding</strong><br />
geschlossen und hält 85 % der Geschäftsanteile an der<br />
SAMERA Verwaltung GmbH. Sie ist bzw. wird nach Maßgabe<br />
des Vollzugs des Grundstückskaufvertrags daher<br />
Eigentümerin dieser Vermögenswerte.<br />
Die von der SAMERA Verwaltung GmbH erzielten Einkünfte<br />
werden auf Grund des Trennungsprinzips nicht der Fondsgesellschaft<br />
zugerechnet. Vielmehr unterliegt die SAMERA<br />
Verwaltung GmbH als Kapitalgesellschaft der Körperschaft-<br />
und Gewerbesteuerpflicht und erzielt ausschließlich Einkünfte<br />
aus Gewerbebetrieb.<br />
Somit erzielt die Fondsgesellschaft aus der Vermietung des<br />
Grundbesitzes Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung<br />
im Sinne des § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Mieteinkünfte) und<br />
daneben in geringem Umfang aus der Anlage von liquiden<br />
Mitteln (Liquiditätsreserve) Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, R 21.2 Abs. 2 EStR 2008<br />
(Kapitaleinkünfte).<br />
Im Falle von Dividenden aus der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH liegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des<br />
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG vor (Kapitaleinkünfte). Rückzahlungsbeträge<br />
aus der Kapitalrücklage der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH unterliegen jedoch unter den Voraussetzungen der<br />
§ 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, § 27 KStG grundsätzlich nicht<br />
der Einkommensteuer (Beträge, die aus dem steuerlichen<br />
Einlagekonto als verwendet gelten), was dann entsprechend<br />
zu bescheinigen ist. In diesem Fall kommt eine Besteuerung<br />
des Anlegers allenfalls ausnahmsweise in Betracht. Dies ist<br />
der Fall, wenn der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre zu<br />
irgendeinem Zeitpunkt durchgerechnet mit mindestens 1 %<br />
am Stammkapital der SAMERA Verwaltung GmbH beteiligt<br />
war (dies entspricht einer Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
in Höhe von mehr als 260.000 EUR), so dass § 17<br />
EStG anwendbar ist, und sofern die Summe der Auszahlungen<br />
aus dem steuerlichen Einlagekonto die Höhe der Anschaffungskosten<br />
insgesamt übersteigt.<br />
13.2.3 Ermittlung der laufenden Einkünfte<br />
Gemäß § 2 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 EStG sind die Einkünfte der<br />
Fondsgesellschaft im Wege einer Überschussrechnung der<br />
Einnahmen über die Werbungskosten zu erfassen. Für Kapitaleinkünfte<br />
ist allerdings ein Abzug von Werbungskosten<br />
über den Sparer-Pauschbetrag im Sinne des § 20 Abs. 9 EStG<br />
hinaus, der durch andere Kapitaleinkünfte des Anlegers bereits<br />
ausgeschöpft sein kann, grundsätzlich aus geschlossen<br />
(ausgenommen Sonderfall des § 32d Abs. 2 EStG).<br />
Insgesamt kommen dabei das Zufluss- und Abflussprinzip des<br />
§ 11 EStG zur Anwendung, weshalb Einnahmen und Werbungskosten<br />
abgesehen von den unten beschriebenen Abschreibungen<br />
grundsätzlich in dem Jahr steuerlich zu erfassen<br />
sind, in dem der Zufluss bzw. der Abfluss erfolgt. Dabei<br />
werden vereinnahmte Umsatzsteuerbeträge als Einnahmen<br />
und abziehbare Vorsteuern sowie gezahlte Umsatzsteuerbeträge<br />
als Werbungskosten erfasst, so dass Umsatzsteuerbeträge<br />
im Ergebnis einen durchlaufenden Posten darstellen.<br />
93
Als steuerpflichtige Einnahmen im Rahmen der Mieteinkünfte<br />
sind gemäß § 8 EStG die erhaltenen Mieten und Mietnebenkosten<br />
anzusetzen.<br />
Als abziehbare Werbungskosten, die durch die Vermietungstätigkeit<br />
veranlasst sind, sind gemäß § 9 EStG vor allem die<br />
laufenden Ausgaben zu berücksichtigen. Zu diesen laufenden<br />
Ausgaben gehören insbesondere die Zinsen für die Zwischenfinanzierung<br />
des prospektierten Zeichnungskapitals,<br />
die Zinsen für die langfristige Fremdfinanzierung und die laufenden<br />
Gesellschafts- und Grundbesitzverwaltungs- sowie<br />
Unterhaltungskosten (z. B. Betriebskosten, laufende Instandhaltung<br />
und Instandsetzung, Verwalter- und Beraterkosten).<br />
Zu den abziehbaren Werbungskosten gehören aber gemäß<br />
§ 9 Abs. 1 Nr. 7, § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Nr. 2 lit. a) EStG auch<br />
die jährlichen Abschreibungen für die Gebäude und die<br />
Außenanlagen. Dabei werden die Gebäude mit 2 % p. a. und<br />
die Außenanlagen regelmäßig mit rund 5,3 % p. a. jeweils<br />
linear abgeschrieben. Der Anteil des Erwerbspreises und der<br />
Nebenkosten, der auf den Grund und Boden entfällt, darf<br />
nicht planmäßig abgeschrieben werden. Die steuerlich maßgebenden<br />
Anschaffungskosten der Fondsgesellschaft zum<br />
Zeitpunkt des Erwerbs der Immobilie ergeben sich aus der<br />
Prognoserechnung. Diesen Anschaffungskosten liegen neben<br />
dem Kaufpreis auch die Erwerbsnebenkosten (vor allem<br />
Grunderwerbsteuer und Notarkosten) zugrunde. Zudem sind<br />
in Übereinstimmung mit dem BMF-Schreiben vom 20.10.2003,<br />
BStBl. I 2003, S. 546 („5. Bauherrenerlass“) die dort für geschlossene<br />
Fonds unter Randnummer 33 ff. genannten<br />
fondsspezifischen Gebühren, die als Anschaffungskosten zu<br />
behandeln sind (hier: Kosten für Konzeption, Platzierungsgarantie,<br />
Fremd- und Eigenkapitalbeschaffung) enthalten.<br />
Nach Ansicht der Prospektverantwortlichen gehören die<br />
Zinsen für die Zwischenfinanzierung sowie die Bereitstellungsprovision<br />
des prospektierten Zeichnungskapitals, die<br />
langfristige Fremdfinanzierung und die Kreditbearbeitungsgebühren<br />
nicht hierzu, sondern sind bei Verausgabung als<br />
Werbungskosten abziehbar (5. Bauherrenerlass, Rd.Nr. 15).<br />
Diese Zinsen entfallen wie die Fremdfinanzierungszinsen<br />
auf den Zeitraum nach Übergang des wirtschaftlichen Eigentums<br />
an der Fondsimmobilie und stellen somit Vergütungen<br />
für die Überlassung von Kapital zur Finanzierung der Anschaffungskosten<br />
dar (BFH-Urteile vom 27.07.2004, BStBl. II<br />
2004, S. 1002, vom 14.11.1989, BStBl. II 1990, S. 299 und<br />
vom 17.02.1981, BStBl. II 1981, S. 466; 5. Bauherrenerlass,<br />
Rd.Nr. 12).<br />
Die Anschaffungskosten sind auf die erworbenen Wirtschaftsgüter<br />
Grund und Boden, Gebäude und Außenanlagen auf-<br />
94<br />
zuteilen. Der Kaufpreis wurde im Kaufvertrag teils anders<br />
aufgeteilt als in dem eingeholten Bewertungsgutachten. Die<br />
Prospektverantwortliche hält insoweit das Bewertungsgutachten<br />
für plausibel und maßgeblich und hat deshalb den<br />
Gesamtkaufpreis auf dieser Grundlage zugeordnet.<br />
Kosten für etwaige Erweiterungen, wesentliche Verbesserungen<br />
und nachträgliche Herstellungskosten dürfen nicht sofort<br />
abgezogen, sondern nur im Wege der Abschreibungen der<br />
Gebäude oder Außenanlagen berücksichtigt werden.<br />
Die Vergütungen für die Komplementärin und für die geschäftsführende<br />
Kommanditistin der Fondsgesellschaft sowie<br />
die Vergütungen für den Treuhandkommanditisten wirken<br />
sich im Ergebnis ebenfalls wie Werbungskosten bei den Anlegern<br />
aus.<br />
Werbungskosten, die durch die Beteiligung an der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH oder durch die Anlage liquider Mittel veranlasst<br />
sind, dürfen wie eingangs erläutert nicht abgezogen<br />
werden. Die langfristige Fremdfinanzierung wurde ausschließlich<br />
für den Immobilienerwerb verwendet. Die laufende<br />
Verwaltung der SAMERA Verwaltung GmbH wird auf<br />
eigene Kosten durch einen zwischen ihr und dem Geschäftsbesorger<br />
abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
abgedeckt. Somit fallen prognosegemäß keine nicht abziehbaren<br />
Werbungskosten im Rahmen der Kapitaleinkünfte an.<br />
Ausgaben des Anlegers, die in unmittelbarem Zusammenhang<br />
mit seiner Beteiligung anfallen, wie zum Beispiel Beratungskosten<br />
für die Beteiligung oder Zinsen für eine etwaige<br />
Finanzierung des Erwerbs der Beteiligung (Anteilsfinanzierung),<br />
von der im Übrigen abgeraten wird, stellen Sonderwerbungskosten<br />
dar. Sonderwerbungskosten können nur auf<br />
Ebene der Fondsgesellschaft im Rahmen der Ermittlung des<br />
steuerlichen Ergebnisses des Anlegers angesetzt werden.<br />
Die auf Ebene der Anleger ggf. jährlich anfallenden Sonderwerbungskosten<br />
sind grundsätzlich auf Ebene der Fondsgesellschaft<br />
zu erklären und müssen dieser daher rechtzeitig<br />
bis zum 28.02. eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Eine<br />
separate Geltendmachung im persönlichen Einkommensteuerverfahren<br />
ist nicht möglich.<br />
Die gewerblichen Einkünfte der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
werden durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) ermittelt.<br />
Die SAMERA Verwaltung GmbH hat nach dem Gestattungsvertrag<br />
vom 20.09.2011 das rechtliche, zumindest aber wirtschaftliche<br />
Eigentum an der PV-Anlage und erzielt damit<br />
originär gewerbliche Einkünfte. Sie ist daher zur Abschrei-
ung der PV-Anlagen berechtigt. Dabei wird sie in der Steuerbilanz<br />
prognosegemäß auch die Sonderabschreibung in<br />
Höhe von 20 % gemäß § 7g Abs. 5 EStG für die bis 31.12.2011<br />
erworbenen PV-Anlagen in Anspruch nehmen.<br />
13.2.4 Verlustausgleichsbeschränkung gemäß §§ 15a<br />
und § 15b EStG<br />
Die Fondsgesellschaft qualifiziert sich nach Auffassung des<br />
Anbieters nicht als Steuerstundungsmodell im Sinne des<br />
§ 15b EStG. Das Betriebskonzept der Fondsgesellschaft ist<br />
ausschüttungsorientiert und nicht auf die Zuweisung von Verlusten<br />
ausgerichtet. Darüber hinaus besteht grundsätzlich die<br />
Aussicht auf Wertsteigerung durch Veräußerung der Fondsimmobilie.<br />
Allerdings werden den Anlegern gemäß Prognoserechnung<br />
in der Anfangsphase der Investition negative<br />
steuerliche Ergebnisse zugewiesen. Das Verhältnis der prognostizierten<br />
Verluste zum konzeptionsgemäß aufzubringenden<br />
Eigenkapital übersteigt jedoch nicht die gesetzliche<br />
Grenze für schädliche Verlustzuweisungen von 10 %. Damit<br />
kommt das begrenzte Verlustabzugsverbot des § 15b EStG<br />
nicht zum Tragen.<br />
Nach der Prognoserechnung entstehen während der prognostizierten<br />
Beteiligungsdauer keine negativen Kapitalkonten<br />
der Kommanditisten, so dass die Verlustausgleichsbeschränkung<br />
des § 15a EStG keine Anwendung findet.<br />
13.2.5 Quellensteuerabzug und Abgeltungsteuer<br />
Die von der Fondsgesellschaft erwirtschafteten Zinseinnahmen<br />
unterliegen beim Schuldner der Kapitalerträge (Kreditinstitut<br />
der Fondsgesellschaft, bei dem die Liquiditätsreserve<br />
angelegt ist) dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von<br />
25 % zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag. Im Falle<br />
der Vorlage einer gültigen Nichtveranlagungs-Bescheinigung<br />
im Sinne des § 44a Abs. 2 Nr. 2 EStG kann dieser Steuerabzug<br />
vermieden werden.<br />
Von den Dividenden der SAMERA Verwaltung GmbH ist<br />
grundsätzlich Kapitalertragsteuer in Höhe von ebenfalls 25 %<br />
zuzüglich davon 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten.<br />
Das Gleiche gilt für Bezüge aus der in der Prognoserechung<br />
zugrunde gelegten Liquidation. Rückzahlungsbeträge aus<br />
der Kapitalrücklage bei der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
unterliegen jedoch mangels Steuerbarkeit nicht dem Kapitalertragsteuerabzug,<br />
soweit hierfür das so genannte steuerliche<br />
Einlagekonto als verwendet gilt. In diesem Fall hat die<br />
SAMERA Verwaltung GmbH die Verwendung des steuerlichen<br />
Einlagekontos nach amtlich vorgeschriebenem Muster<br />
zu bescheinigen.<br />
Der Quellensteuerabzug von Kapitaleinkünften stellt gemäß<br />
§ 32d Abs. 1 EStG grundsätzlich die endgültige tarifliche<br />
Steuer für diese Einkünfte dar (Abgeltungsteuer). Im Hinblick<br />
auf die Kirchensteuer auf diese Kapitaleinkünfte besteht ein<br />
Wahlrecht des Anlegers, diese im Rahmen des Quellensteuerabzugs<br />
mitabführen zu lassen oder nicht (§ 51a Abs. 2c<br />
EStG).<br />
13.2.6 Veräußerung oder Liquidation<br />
Für die Anleger kann sich durch den Verkauf der Fondsimmobilie<br />
oder des Anteils an der Fondsgesellschaft ein steuerlich<br />
relevanter Veräußerungsgewinn ergeben. Der Fondsanteil an<br />
der Fondsgesellschaft stellt einkommensteuerrechtlich einen<br />
Anteil am gesamten Fondsvermögen, also insbesondere<br />
am Grundbesitz der Fondsgesellschaft, dar. Hinsichtlich der<br />
Veräußerung der Fondsimmobilie oder von Anteilen an der<br />
Fondsgesellschaft liegt daher immer eine anteilige Grundstücksveräußerung<br />
vor. Da die Fondsgesellschaft nicht gewerblich<br />
tätig oder geprägt ist und die Anleger ihre Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Privatvermögen halten,<br />
sind derartige Gewinne bei der Veräußerung der Fondsimmobilie<br />
bzw. von Anteilen an der Fondsgesellschaft nur dann<br />
steuerpflichtig, wenn ein privates Veräußerungsgeschäft im<br />
Sinne des § 22 Nr. 2, 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG („Spekulationsgeschäft“)<br />
vorliegt. Ein privates Veräußerungsgeschäft liegt<br />
dann vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und<br />
Veräußerung der Immobilie oder der Anteile an der Fondsgesellschaft<br />
nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ein Veräußerungsgewinn,<br />
der nach Ablauf der zehnjährigen Haltefrist<br />
erzielt wird, unterliegt nicht der Einkommensteuer. Aus diesem<br />
Grunde kann auch ein eventueller Veräußerungsverlust<br />
außerhalb dieser Frist in der Regel nicht verwertet werden.<br />
Veräußerungsverluste innerhalb dieser Frist werden mit Gewinnen<br />
aus privaten Veräußerungsgeschäften desselben<br />
Kalenderjahres verrechnet. Darüber hinaus ist ein Rücktrag<br />
ins vorangegangene Kalenderjahr oder ein Vortrag in künftige<br />
Kalenderjahre zulässig, allerdings wiederum nur zum<br />
Ausgleich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften<br />
(§ 23 Abs. 3 S. 7 und 8 EStG).<br />
Die Veräußerung der Fondsimmobilie bedarf grundsätzlich<br />
eines qualifizierten Mehrheitsbeschlusses der Gesellschafterversammlung<br />
der Fondsgesellschaft und ist innerhalb<br />
von zehn Jahren, gerechnet für Beitritte bis 31.12.2011,<br />
nicht beabsichtigt. Somit geht der Prospektverantwortliche in<br />
der Prognoserechnung des Anlegers von der Nichtbesteuerung<br />
des erwarteten Veräußerungsgewinns aus. Zu beachten<br />
ist insoweit, dass für nach dem 31.12.2011 beitretende<br />
Anleger die Zehnjahresfrist entsprechend später abläuft (§ 23<br />
95
Abs. 1 S. 4 EStG), so dass ein etwaiger Veräußerungsgewinn<br />
(Verkaufserlös abzüglich Anschaffungskosten zuzüglich<br />
abgezogener Abschreibungen) bei diesen Anlegern zum<br />
persönlichen Einkommensteuersatz besteuert werden würde.<br />
Voraussetzung für die Nichtbesteuerung nach Ablauf der<br />
Zehnjahresfrist ist allerdings, dass kein gewerblicher Grundstückshandel<br />
begründet wird. Ein gewerblicher Grundstückshandel<br />
wird regelmäßig dann begründet, wenn ein Steuerpflichtiger<br />
innerhalb von fünf Jahren mehr als drei Grundstücke<br />
veräußert und zwischen Erwerb und Veräußerung ein Zeitraum<br />
von weniger als fünf Jahren liegt (Drei-Objekt-Grenze).<br />
Als Grundstücksveräußerung gilt dabei auch die Veräußerung<br />
einer Beteiligung an einer grundbesitzhaltenden Personengesellschaft,<br />
wenn der Steuerpflichtige an dieser mit mindestens<br />
10 % beteiligt ist oder der Verkehrswert des Anteils an<br />
der Personengesellschaft oder der Verkehrswert des Anteils<br />
an dem veräußerten Grundstück bei einer Beteiligung von<br />
weniger als 10 % mehr als 250.000 EUR beträgt. Hierbei ist<br />
es unerheblich, ob die Personengesellschaft gewerbliche<br />
Einkünfte erzielt oder nicht. Die Fondsimmobilie kann als<br />
eine aus mehreren Objekten im Sinne der Drei-Objekt-Grenze<br />
bestehende Immobilie angesehen werden.<br />
Sofern ein Anleger beabsichtigt, Grundstücke oder Beteiligungen<br />
an Grundstücksgesellschaften zu veräußern, sollte<br />
er die sich daraus ergebenden steuerlichen Konsequenzen<br />
unbedingt zuvor mit dem persönlichen Steuerberater erörtern.<br />
Dies gilt insbesondere in den Fällen, in denen ein Anleger mit<br />
mindestens 10 % am Kapital der Fondsgesellschaft beteiligt<br />
ist oder in denen bei Beteiligung von weniger als 10 % der anteilig<br />
auf einen Anleger entfallende Verkehrswert der Fondsimmobilie<br />
oder der Beteiligung mehr als 250.000 EUR beträgt.<br />
Auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH realisierte Wertänderungen<br />
der PV-Anlage sind bei dieser im Rahmen<br />
der Bilanzierung stets zu berücksichtigen und können sich<br />
steuerlich nur dort auswirken.<br />
Bei Verkauf von Anteilen an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
durch die Fondsgesellschaft, oder mittelbar durch den Anleger<br />
im Falle des Verkaufs von Anteilen an der Fondsgesellschaft,<br />
kommt es gemäß § 20 Abs. 2 Nr. 1 EStG unabhängig<br />
von der Haltefrist zur steuerlichen Erfassung des Veräußerungsgewinns<br />
oder -verlusts, der auf die GmbH-Anteile entfällt.<br />
Zudem werden Bezüge aus der in der Prognoserechnung<br />
zugrunde gelegten Auflösung (Liquidation) der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH besteuert (§ 20 Abs. 1 Nr. 2 EStG; BMF-<br />
Schreiben vom 22.12.2009, BStBl I, 2010, 94, Rd.Nr. 63),<br />
96<br />
soweit diese das Stammkapital übersteigen und soweit nicht<br />
das so genannte steuerliche Einlagekonto im Sinne des § 27<br />
KStG als verwendet gilt. Ein solcher Gewinn unterliegt wie<br />
etwaige Dividenden der Abgeltungsteuer (siehe oben). Ergibt<br />
sich ein Verlust, darf dieser gemäß § 20 Abs. 6 EStG nur mit<br />
Kapitaleinkünften künftiger Kalenderjahre ausgeglichen werden.<br />
Sofern in den genannten Verkaufsfällen die mittel bare<br />
Beteiligung eines Anlegers an der SAMERA Verwaltung GmbH<br />
durchgerechnet mindestens 1 % erreicht, liegen insoweit fiktiv<br />
gewerbliche Einkünfte im Sinne des § 17 EStG vor, die ebenfalls<br />
unabhängig von der Haltefrist steuerlich erfasst werden,<br />
jedoch zu 60 % des individuellen Steuersatzes (Teileinkünfteverfahren<br />
gemäß § 3 Nr. 40 lit. c) und § 3c Abs. 2 EStG).<br />
13.3 Steuerliche Veranlagung<br />
Die Fondsgesellschaft ist kein Steuersubjekt und unterliegt<br />
daher nicht selbst der Einkommensbesteuerung. Steuerpflichtig<br />
sind vielmehr anteilig die einzelnen Anleger. Verfahrensrechtlich<br />
wird die Fondsgesellschaft jedoch als Einkünfteermittlungssubjekt<br />
behandelt. Die von der Fondsgesellschaft<br />
zugewiesenen Einkünfte werden im Rahmen der jährlichen<br />
Veranlagung der Anleger von Amts wegen steuerlich erfasst.<br />
Die Fondsgesellschaft ist dazu verpflichtet, jährlich Feststellungserklärungen<br />
über die Art und Höhe der erzielten Einkünfte<br />
sowie den Anteil des jeweiligen Anlegers abzugeben<br />
(einheitliche und gesonderte Einkünftefeststellung). Die anteiligen<br />
Einkünfte werden von dem für die Fondsgesellschaft<br />
zuständigen Finanzamt dem Wohnsitzfinanzamt des Anlegers<br />
automatisch verbindlich mitgeteilt.<br />
Sonderwerbungskosten des einzelnen Anlegers können<br />
nur im Rahmen des jeweiligen Feststellungsverfahrens bei<br />
der Fondsgesellschaft geltend gemacht und berücksichtigt<br />
werden. Der Anleger muss daher der Fondsgesellschaft seine<br />
Sonderwerbungskosten rechtzeitig bis zum 28.02. eines<br />
jeden Jahres mitteilen.<br />
Ehegatten werden grundsätzlich gemeinsam veranlagt. Der<br />
Einkommensteuertarif ist linear-progressiv ausgestaltet. Bei<br />
der Ermittlung der tariflichen Steuer wird ein Grundfreibetrag<br />
von 8.004 EUR (Alleinstehende) bzw. 16.008 EUR (Verheiratete)<br />
abgezogen. Der Eingangssteuersatz beträgt 14 %<br />
und der Spitzensteuersatz für Einkommen ab 250.001 EUR<br />
(Alleinstehende) bzw. 500.002 EUR (Verheiratete) 45 %.<br />
Gewinne der SAMERA Verwaltung GmbH werden mit einem<br />
Körperschaftsteuersatz in Höhe von 15 % zuzüglich davon<br />
5,5 % Solidaritätszuschlag besteuert. Etwaige steuerliche Ver-
luste können prinzipiell ins Vorjahr zurückgetragen oder in<br />
künftige Jahre unbegrenzt vorgetragen und unter Beachtung<br />
der Regeln zur Mindestgewinnbesteuerung mit entsprechenden<br />
Gewinnen ausgeglichen werden. Die anfallende Körperschaftsteuer<br />
auf Ebene der SAMERA Verwaltung GmbH ist<br />
in der Prognoserechnung berücksichtigt.<br />
13.4 Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer<br />
Die Schenkung bzw. Vererbung von Anteilen an der Fondsgesellschaft<br />
kann mit Schenkung- oder Erbschaftsteuer besteuert<br />
werden, da der Anleger als Schenker bzw. Erblasser<br />
annahmegemäß in <strong>Deutschland</strong> seinen Wohnsitz hat, § 2<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG). Da die<br />
Fondsgesellschaft nach einkommensteuerlichen Grundsätzen<br />
als nicht gewerbliche Personengesellschaft anzusehen<br />
ist, werden die einzelnen Wirtschaftsgüter und die Gesellschaftsschulden<br />
der Fondsgesellschaft den einzelnen Anlegern<br />
sowohl als Treugeber als auch als Direkt-Kommanditisten<br />
auch für Zwecke der Schenkung- oder Erbschaftsteuer<br />
anteilig zugerechnet. Die Bewertung der übertragenen Wirtschaftsgüter<br />
und der Gesellschaftsschulden erfolgt jeweils<br />
mit dem anteiligen gemeinen Wert. Die Ermittlung des gemeinen<br />
Werts des Grundstücks erfolgt gemäß den Vorschriften<br />
des Bewertungsgesetzes (BewG) über die Bewertung<br />
von Grundstücken. Anteilige Gesellschaftsschulden kann der<br />
Erbe als Nachlassverbindlichkeiten in voller Höhe abziehen.<br />
Im Falle einer Schenkung soll im Vorgriff auf die Veröffentlichung<br />
der bundeseinheitlichen Verwaltungsanweisungen dasselbe<br />
gelten (Gleichlautende Ländererlasse vom 20.05.2011,<br />
BStBl. I 2011, 562). Bisher konnten die anteiligen Gesellschaftsschulden<br />
nur nach den ungünstigeren Regeln für die<br />
gemischte Schenkung angerechnet werden (Gleichlautende<br />
Ländererlasse vom 25.6.2009, BStBl I 2009, 713, Zu § 10<br />
ErbStG).<br />
Bei der Bewertung von bebauten Grundstücken werden die<br />
gemeinen Werte unter Berücksichtigung allgemeiner Bewertungsverfahren<br />
ermittelt. Grundvermögen ist dabei grundsätzlich<br />
mit dem gemeinen Wert (Verkehrswert) anzusetzen,<br />
der gemäß den Vorschriften der §§ 176 bis 197 BewG zu ermitteln<br />
ist. Der Steuerpflichtige kann jedoch, wie bisher auch,<br />
abweichend von dem sich aus den Bewertungsregeln ergebenden<br />
Wert, einen niedrigeren gemeinen Wert nachweisen<br />
(§ 198 BewG). Der gemeine Wert von bebauten Grundstücken<br />
wird grundsätzlich nach einem typisierenden Bewertungsverfahren<br />
ermittelt. Welches typisierende Bewertungsverfahren<br />
Anwendung findet, hängt grundsätzlich von der Art<br />
des Grundstücks ab. Für das im rechtlichen und im wirtschaft-<br />
lichen Eigentum der Fondsgesellschaft befindliche Grundstück<br />
findet grundsätzlich das Ertragswertverfahren Anwendung.<br />
Im Ertragswertverfahren sind grundsätzlich unter<br />
anderem Geschäftsgrundstücke, für die sich auf dem örtlichen<br />
Grundstücksmarkt eine übliche Miete ermitteln lässt, zu bewerten.<br />
Beim Ertragswertverfahren ist der Wert des Gebäudes,<br />
der so genannte Gebäudeertragswert, getrennt vom<br />
Bodenwert auf Grundlage des Ertrags zu ermitteln. Der Ertrag<br />
ergibt sich dabei aus der vereinbarten Jahresmiete abzüglich<br />
der für das Grundstück anfallenden Bewirtschaftungskosten.<br />
Das Ergebnis ist der so genannte Reinertrag des Grundstücks.<br />
Anschließend ist von diesem Reinertrag die so genannte<br />
Bodenwertverzinsung abzuziehen, indem der festgestellte<br />
Bodenwert mit einem durch das Bewertungsgesetz geregelten<br />
Liegenschaftszinssatz multipliziert wird. Das Ergebnis ist<br />
der so genannte Gebäudereinertrag, der wiederum mit einem<br />
Liegenschaftszinssatz zu multiplizieren ist. Dessen Höhe ergibt<br />
sich ebenfalls aus dem Bewertungsgesetz und richtet<br />
sich nach der Restnutzungsdauer der zu bewertenden Immobilie.<br />
Der so ermittelte Gebäudeertragswert ergibt zusammen<br />
mit dem Bodenwert den Ertragswert der Immobilie.<br />
Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Erwerbs für Zwecke<br />
der Erbschaftsteuer ist das von der Fondsgesellschaft aufgenommene<br />
Fremdkapital grundsätzlich in vollem Umfang<br />
abzugsfähig. Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG gilt dies auch<br />
für vom Erblasser persönlich getragene Verbindlichkeiten<br />
zur Finanzierung seiner Beteiligung. Die zur Erbschaftsteuer<br />
gemachten Ausführungen gelten – wie eingangs dargestellt –<br />
nach aktueller Finanzverwaltungsansicht grundsätzlich auch<br />
für die Schenkungsteuer.<br />
Die besondere Bewertung bei Übertragung eines Treuhandverhältnisses<br />
durch den Treu geber nach dem koordinierten<br />
Ländererlass vom 28.06.2005 („Treuhanderlass“) hat die<br />
Finanzverwaltung wieder aufgegeben (Erlass des FinMin<br />
Bayern vom 16.09.2010), so dass insoweit keine Besonderheiten<br />
mehr zu beachten sind und sich keine Unterschiede<br />
im Vergleich zur Bewertung von Direktbeteiligungen ergeben.<br />
Für Zwecke der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen<br />
wird Ehegatten und Lebenspartnern seit dem 01.01.2009<br />
ein Freibetrag in Höhe von 500.000 EUR gewährt. Für die<br />
Übertragung an Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 EUR,<br />
an Enkel 200.000 EUR. Für die übrigen Angehörigen der<br />
Steuerklasse 1 (z. B. Eltern des Erblassers) gilt ein Freibetrag<br />
von 100.000 EUR. Personen der Steuerklasse 2 (z. B.<br />
Geschwister) und der Steuerklasse 3 können persön liche<br />
Freibeträge in Höhe von 20.000 EUR geltend machen. Der<br />
97
Wert der Beteiligung abzüglich etwaiger Freibeträge (steuerpflichtiger<br />
Erwerb) ist abschließend mit dem individuellen<br />
Steuersatz des Erben bzw. Beschenkten zu versteuern.<br />
Die Steuerbefreiungen für Betriebsvermögen oder Anteile an<br />
Kapitalgesellschaften finden auf das vorliegende Beteiligungsangebot<br />
keine Anwendung (hinsichtlich der mittelbaren Beteiligung<br />
an der SAMERA Verwaltung GmbH müsste diese<br />
durchgerechnet 25 % übersteigen).<br />
Der Anbieter empfiehlt jedem Anleger, der seine Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft im Wege der Schenkung übertragen<br />
will, vorab die Expertise seines steuerlichen Beraters<br />
einzuholen.<br />
13.5 Andere Steuerarten<br />
13.5.1 Umsatzsteuer<br />
Die Fondsgesellschaft ist Unternehmerin im Sinne des<br />
Umsatzsteuerrechts (§ 2 UStG). Anders als im Bereich der<br />
Einkommensteuer ist im Bereich der Umsatzsteuer die<br />
Fondsgesellschaft selbst das Steuersubjekt.<br />
Der Leistungsort für die wesentlichen Umsätze (Vermietung<br />
der Fondsimmobilie) liegt in <strong>Deutschland</strong>. Die Vermietung<br />
von Grundstücken ist grundsätzlich umsatzsteuerfrei.<br />
Auf die Umsatzsteuerbefreiung kann aber unter gesetzlich<br />
be stimmten Voraussetzungen verzichtet werden (Option zur<br />
Umsatzsteuerpflicht gemäß § 9 UStG). Die Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />
führt einerseits dazu, dass für die Vermietungsleistungen<br />
Umsatzsteuer berechnet und abgeführt werden<br />
muss. Andererseits ermöglicht die Umsatzsteueroption<br />
aber auch den Abzug der Umsatzsteuer aus umsatzsteuerbelasteten<br />
Eingangsleistungen, die für Vermietungsleistungen<br />
verwendet werden sollen (Vorsteuerabzug gemäß § 15<br />
UStG). Daher hat die Fondsgesellschaft die beim Kauf der<br />
Fondsimmobilie angefallene Umsatzsteuer in voller Höhe<br />
als Vorsteuer abgezogen. Sofern der Vorsteuerabzug eines<br />
Anmeldungszeitraums die abzurechnende Umsatzsteuer<br />
übersteigt, erstattet das Finanzamt nach Überprüfung den<br />
Überhang an Vorsteuerbeträgen.<br />
Die Option zur Umsatzsteuerpflicht darf gemäß § 9 Abs. 1<br />
und 2 UStG jeweils ausgeübt werden, wenn der Mieter die<br />
Vermietungsleistung als Unternehmer für sein Unternehmen<br />
bezieht und in dem angemieteten Grundstücksteil ausschließlich<br />
solche Umsätze ausführt, die ihn zum vollen Vorsteuerabzug<br />
berechtigen („Abzugsumsätze“). Für die Beurteilung,<br />
ob eine Umsatzsteueroption zulässigerweise ausgeübt wur-<br />
98<br />
de oder nicht, beanstandet die Finanzverwaltung einen Anteil<br />
schädlicher Umsätze von bis zu 5 % nicht (Bagatellgrenze).<br />
Die Umsatzsteueroption führt insbesondere dann zu einer<br />
gewichtigen wirtschaftlichen Entlastung, wenn die anfallende<br />
Umsatzsteuer auf die Mietleistungen nach der Mietzinsklausel<br />
im jeweiligen Mietvertrag zusätzlich zur Miete abgerechnet<br />
werden darf. Die Umsatzsteuer wird in diesen Fällen auf<br />
den Mieter überwälzt und die Eingangsleistungen für diese<br />
Mietumsätze werden ohne Umsatzsteuerbelastung bezogen.<br />
In der Investitionsphase (Grundstückserwerb), aber auch bei<br />
späteren Erhaltungsmaßnahmen fallen erhebliche Vorsteuerbeträge<br />
an.<br />
Daher macht die Fondsgesellschaft – wie bereits zuvor der<br />
Grundstücksverkäufer – von der Option zur Umsatzsteuerpflicht<br />
stets Gebrauch, soweit dies gesetzlich zulässig ist und<br />
vereinbart mit den Mietern entsprechende Mietzinsklauseln.<br />
Somit erhält sie auch das Recht zum Vorsteuerabzug. Insoweit<br />
berechnet die Fondsgesellschaft Umsatzsteuer auf die<br />
vereinbarten Mieten und Nebenkosten und führt diese nach<br />
Abzug der abziehbaren Vorsteuerbeträge an das zuständige<br />
Finanzamt ab.<br />
Der Anbieter erwartet nach der Prognoserechnung , dass der<br />
Verkauf der Fondsimmobilie unter Fortführung der Mietverhältnisse<br />
vom Erwerber als Geschäftsveräußerung im Ganzen<br />
nach § 1 Abs. 1a UStG nicht der Umsatzsteuer unterliegt.<br />
Andernfalls wird der Anbieter, unter Berücksichtigung der<br />
Vorgaben der Finanzverwaltung (vgl. Abschn. 9.1 Abs. 3<br />
UStAE), für den prognostizierten Verkauf der Fondsimmobilie<br />
zulässigerweise, von der Umsatzsteueroption Gebrauch<br />
machen, so dass der Verkauf der Fondsimmobilie dann Umsatzsteuer<br />
auslöst, die jedoch gegenüber dem Finanzamt<br />
vom Erwerber geschuldet wird (Wechsel der Steuerschuld<br />
gemäß § 13b UStG). In beiden Fällen (Geschäftsveräußerung<br />
im Ganzen oder Umsatzsteueroption) kommt es ungeachtet<br />
der Einhaltung des zehnjährigen Berichtigungszeitraums<br />
nicht zur Rückzahlungspflicht der Fondsgesellschaft<br />
hinsichtlich abgezogener Vorsteuer beträge gemäß § 15a<br />
UStG (Vorsteuerberichtigung). Daher wird das Verkaufsszenario<br />
in der Prognoserechnung umsatzsteuerneutral dargestellt.<br />
Zinserträge aus der Anlage liquider Mittel werden umsatzsteuerfrei<br />
vereinnahmt (§ 4 Nr. 8 lit. d UStG).
Rückzahlungsbeträge aus der Kapitalrücklage der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH und etwaige Dividenden unterliegen mangels<br />
Leistungsaustausch nicht der Umsatzsteuer. Das gilt<br />
auch für einen etwaigen Liquidationserlös. Der im Fall der<br />
Veräußerung von Anteilen an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH erzielte Veräußerungserlös ist gemäß § 4 Nr. 8 lit. f<br />
UStG umsatzsteuerbefreit. Aufgrund der Art der Fondsimmobilie<br />
und der vorgesehenen Vermietung an Mieter mit stets<br />
umsatzsteuerpflichtigen Einzelhandelsumsätzen, also der<br />
Absicht zur ausschließlichen Verwendung für Abzugsumsätze,<br />
geht der Anbieter von der zulässigen Ausübung der Umsatzsteueroption<br />
für sämtliche Mieter und infolgedessen vom<br />
vollen Vorsteuerabzugsrecht der Fondsgesellschaft hinsichtlich<br />
der hierfür bezogenen Eingangsleistungen aus.<br />
Das Recht zum Vorsteuerabzug besteht grundsätzlich auch<br />
hinsichtlich der an die Fondsgesellschaft mit Umsatzsteuer<br />
berechneten Vergütungen für Leistungen, die nicht in unmittelbarem<br />
Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb oder<br />
der Grundstücksvermietung stehen (z. B. Vergütung für Konzeption<br />
sowie laufende Geschäftsführung der Fondsgesellschaft).<br />
Die Vergütungen für die Vermittlung von Fremd- und<br />
Eigenkapital sowie für die Platzierungsgarantie sind von<br />
der Umsatzsteuer befreit (§ 4 Nr. 8 lit. a, f, g UStG). Insoweit<br />
fallen auch keine Vorsteuerbeträge an.<br />
Der Vorsteuerabzug kann insoweit eingeschränkt sein, wie<br />
umsatzsteuerbelastete Eingangsleistungen als nicht für das<br />
Vermietungsunternehmen oder für umsatzsteuerfreie Umsätze<br />
der Fondsgesellschaft bezogen anzusehen sind. Nach<br />
Ansicht des Anbieters betrifft dies einen untergeordneten Anteil<br />
an der Vergütung für die laufende Geschäftsführung, der<br />
sich direkt auf die einkommensteuerlichen Belange des Anlegers<br />
bezieht (vor allem Feststellungserklärung und Ergebnismitteilung).<br />
Dagegen sollten von den allgemeinen Kosten der<br />
Fondsgesellschaft diejenigen für miet- oder gesellschaftsrechtliche<br />
Angelegenheiten, Buchführung, Jahresabschluss<br />
und steuerliche Gewinnermittlung sowie zur Erfüllung der<br />
umsatzsteuerlichen Pflichten zum Unternehmen und zu den<br />
Abzugsumsätzen der Fondsgesellschaft rechnen und somit<br />
den vollen Vorsteuerabzug ermöglichen. Dies dürfte auch für<br />
die Vergütungen an den Treuhandkommanditisten gelten.<br />
Das bloße Halten der Anteile an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH gehört prinzipiell zum nichtunternehmerischen Bereich.<br />
Allerdings erbringt die Fondsgesellschaft gegenüber<br />
der SAMERA Verwaltung GmbH auf Dauer umsatzsteuerpflichtige<br />
Leistungen in Form der Nutzungsüberlassung der<br />
Dachflächen. Insofern lässt sich vertreten, dass die Beteiligung<br />
ausnahmsweise zum unternehmerischen Bereich der<br />
Fondsgesellschaft gehört. Jedenfalls fallen erwartungsgemäß<br />
keine dem Beteiligungsbereich direkt zurechenbaren<br />
Eingangsleistungen an, so dass der Anbieter insoweit nicht<br />
mit einem Ausschluss vom Vorsteuerabzug rechnet.<br />
Sofern sich die umsatzsteuerlichen Verhältnisse für den Vorsteuerabzug<br />
innerhalb des zehnjährigen Berichtigungszeitraums<br />
ändern, sind gemäß § 15a UStG Vorsteuerbeträge<br />
insgesamt oder anteilig zurückzuzahlen. Dies wäre vor allem<br />
dann gegeben, wenn innerhalb dieses Zeitraums entgegen<br />
der Erwartung des Anbieters und der genehmigten Nutzung<br />
der Fondsimmobilie eine Mietfläche für Umsätze verwendet<br />
werden würde, die den Vorsteuerabzug ganz oder – jenseits<br />
der Bagatellgrenze – teilweise ausschließen (z. B. Büronutzung<br />
durch eine Behörde). Ebenso würde der Verkauf der<br />
Fondsimmobilie oder eines Teils davon im Berichtigungszeitraum<br />
ohne Anwendbarkeit des § 1 Abs. 1a UStG und ohne<br />
Umsatzsteueroption die Rückzahlungspflicht für abgezogene<br />
Vorsteuern begründen. Leerstehende Flächen stellen keine<br />
schädliche Verwendung dar.<br />
13.5.2 Gewerbesteuer<br />
Die Fondsgesellschaft betreibt als rein vermögensverwaltende,<br />
gewerblich entprägte Personengesellschaft kein Gewerbe<br />
im steuerlichen Sinne und unterliegt somit nicht der Gewerbesteuer.<br />
Die SAMERA Verwaltung GmbH unterliegt dagegen als Gewerbebetrieb<br />
kraft Rechtsform, der bereits aufgrund seines<br />
Geschäftsleitungsortes in Pullach im Inland betrieben wird,<br />
der Gewerbesteuer (§ 2 GewStG). Als Gewerbeertrag ist gemäß<br />
§ 7 GewStG bei der SAMERA Verwaltung GmbH der<br />
durch Bestandsvergleich (Bilanzierung) auch für Zwecke der<br />
Körperschaftsteuer ermittelte Gewinn zugrunde zu legen, der<br />
um Hinzurechnungen gemäß § 8 GewStG und Kürzungen<br />
gemäß § 9 GewStG modifiziert wird. Der Anbieter erwartet<br />
prognosegemäß nicht die Anwendbarkeit solcher Modifikationen<br />
(Freibetrag in Höhe von 100.000 EUR nach § 8 Nr. 1<br />
GewStG ist berücksichtigt). Zur Berechnung der Gewerbesteuer<br />
wird somit prinzipiell der körperschaftsteuerpflichtige<br />
Gewinn der SAMERA Verwaltung GmbH mit der Gewerbesteuermesszahl<br />
in Höhe von 3,5 % und dem Hebesatz der<br />
nach Meinung des Anbieters allein hebeberechtigten Geschäftsleitungsgemeinde<br />
Pullach in Höhe von 260 % multipliziert.<br />
Eine etwa anfallende Gewerbesteuer darf nicht als Betriebsausgabe<br />
abgezogen werden (§ 4 Abs. 5b EStG). Damit<br />
ergibt sich eine effektive Belastung mit Gewerbesteuer von<br />
9,1 % des steuerlichen Gewinns der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH. Sofern die PV-Anlage als Betriebsstätte im Sinne des<br />
99
§ 12 AO anzusehen ist, entfallen hierauf im Rahmen der<br />
nach § 28 GewStG durchzuführenden Zerlegung jedenfalls<br />
keine Arbeitslöhne (analog H 28.1 „Auslieferungslager“<br />
GewStH 2009).<br />
In der Prognoserechnung für die SAMERA Verwaltung GmbH<br />
ist die Gewerbesteuer berücksichtigt, soweit sie prognosegemäß<br />
anfällt.<br />
13.5.3 Grunderwerbsteuer<br />
Der Erwerb der im Bundesland Bayern belegenen Fondsimmobilie<br />
durch die Fondsgesellschaft unterlag der Grunderwerbsteuer<br />
in Höhe von 3,5 % des Kaufpreises, der auch<br />
die Gebäudeherstellung abdeckt. Diese Grunderwerbsteuer<br />
wurde als Anschaffungsnebenkosten anteilig auf die erworbenen<br />
Wirtschaftsgüter Grund und Boden, Gebäude und<br />
Außenanlagen aktiviert.<br />
Der Beitritt der Anleger zur Fondsgesellschaft unterliegt nach<br />
Ansicht des Anbieters nicht der Grunderwerbsteuer, da im<br />
Zuge der Platzierung nicht mindestens 95 % der Anteile am<br />
Gesellschaftsvermögen auf neue Gesellschafter übergehen.<br />
Vielmehr bleibt die Gründungsgesellschafterin LANITA Verwaltung<br />
GmbH (Altgesellschafter im grunderwerbsteuerlichen<br />
Sinne) mit mehr als 5 % am Vermögen der Fondsgesellschaft<br />
beteiligt, so dass § 1 Abs. 2a GrEStG prognosegemäß nicht<br />
zur Anwendung gelangt. Auch die Anwendung des § 1 Abs. 3<br />
GrEStG scheidet prognosegemäß aus, da der Anbieter nicht<br />
erwartet, dass ein Anleger oder die Altgesellschafter mindestens<br />
95 % der Anteile an der Fondsgesellschaft auf sich vereinigen.<br />
13.5.4 Grundsteuer<br />
Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes unterliegt<br />
der Grundsteuer, wobei die Grundsteuer bei der Ermittlung<br />
der Vermietungseinkünfte als Werbungskoten voll abgezogen<br />
werden kann. Bei der Berechnung der Grundsteuer ist<br />
der so genannte Einheitswert mit einer Steuermesszahl in<br />
Höhe von 3,5 ‰ zu multiplizieren. Der so ermittelte Steuermessbetrag<br />
ist mit einem Hebesatz zu multiplizieren, der<br />
von der Belegenheitsgemeinde <strong>Erding</strong> festgesetzt wird. Der<br />
Hebe satz beträgt 300 %, so dass sich im Ergebnis eine<br />
jährliche Grundsteuer in Höhe von 1,05 % des Einheitswerts<br />
ergibt.<br />
100<br />
13.6 Steuerlicher Vorbehalt<br />
Das steuerliche Konzept der Fondsgestaltung basiert auf<br />
den bei Prospektaufstellung gültigen Steuergesetzen sowie<br />
den bis jetzt veröffentlichten Urteilen der Finanzgerichte. Die<br />
Verwaltungsanweisungen der Finanzverwaltung zu einzelnen<br />
Themenkreisen sind so weit wie in diesem Rahmen möglich<br />
und adäquat berücksichtigt.<br />
Abweichende steuerliche Folgen können sich u. a. dann ergeben,<br />
wenn die gesetzlichen Regelungen, die Verwaltungspraxis<br />
oder die Rechtsprechung geändert werden. Andere<br />
steuerliche Folgen als prospektiert können sich auch dann<br />
ergeben, wenn der Anleger seine Beteiligung im Betriebsvermögen<br />
hält oder fremdfinanziert.<br />
Schließlich weist der Anbieter darauf hin, dass die endgültige<br />
Anerkennung der steuerlichen Folgen einer Beteiligung an<br />
der Fondsgesellschaft erst durch die jeweilige endgültige Veranlagung,<br />
ggf. nach Betriebsprüfung, erfolgt.<br />
Die vom Anbieter prognostizierten Ergebnisse können nicht<br />
garantiert werden.<br />
Der Anbieter weist auf die Risiken dieser Vermögensanlage<br />
unter steuerlichen Gesichtspunkten hin (siehe Abschnitt 4.2<br />
„Steuerliche Risiken“).
101
14. Die Vertragspartner<br />
14.1 Anbieter/Konzeption/Eigenkapitalbeschaffung/<br />
Platzierungsgarant/Fremdkapitalbeschaffung<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 46591<br />
Gesellschaftskapital<br />
40 Mio. EUR<br />
Gesellschafter<br />
Landesbank Baden-Württemberg<br />
(51 % mittelbar)<br />
Norddeutsche Landesbank – Girozentrale<br />
(49 %, davon 6 % unmittelbar)<br />
Geschäftsführer<br />
Oliver Porr, München<br />
Robert Soethe, Rain<br />
Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />
14.2 Emittent/Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRA 96165<br />
Gesellschaftskapital<br />
22.200.000 EUR<br />
Persönlich haftende Gesellschafterin<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH (vgl. 14.3)<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
LANITA Verwaltung GmbH (vgl. 14.4)<br />
Kommanditisten<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH (vgl. 14.5)<br />
102<br />
14.3 Persönlich haftende Gesellschafterin der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 174774<br />
Stammkapital<br />
25.000 EUR<br />
Gesellschafter<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (49 %),<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (15 %)<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (36 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Peter Kober, München<br />
Christian Goldbrunner, Penzberg<br />
Oliver Porr, München<br />
14.4 Geschäftsführende Kommanditistin<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
LANITA Verwaltung GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 184087<br />
Stammkapital<br />
25.000 EUR<br />
Gesellschafter<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (49 %),<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal, Landkreis München<br />
(15 %)<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (36 %)
Geschäftsführer<br />
Robert Soethe, Rain<br />
Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />
14.5 Treuhandkommanditist<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 58960<br />
Stammkapital<br />
130.000 EUR<br />
Gesellschafter<br />
<strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (100 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Franz-Georg Schmidt, Neufahrn<br />
Dietrich von Buttlar, Pullach<br />
14.6 Anlegerbetreuung/Geschäftsbesorgung<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 95484<br />
Stammkapital<br />
50.000 EUR<br />
Gesellschafter<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (49 %),<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH, Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München (51 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Oliver Porr, München<br />
Helmut Pütz, Gräfelfing<br />
Klaus Murmann, Bad Feilnbach<br />
14.7 Eigentümerin der PV-Anlage<br />
Firma, Sitz, Anschrift<br />
SAMERA Verwaltung GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal,<br />
Landkreis München<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 192629<br />
Stammkapital<br />
25.000 EUR<br />
Gesellschafter<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />
<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG (85 %)<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH (15 %)<br />
Geschäftsführer<br />
Manfred Guske, Tutzing<br />
Walter Kiehl, München<br />
14.8 Verflechtungen über die Angaben nach § 12 Abs. 2<br />
VermVerkProspV hinaus<br />
Herr Peter Kober ist auch Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />
GmbH sowie Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH und der <strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5). Herr<br />
Christian Goldbrunner ist auch Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH. Helmut Pütz ist Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH, der<br />
<strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung GmbH und der <strong>LHI</strong> Beteiligungs<br />
Holding GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Franz-Georg<br />
Schmidt ist Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH und Geschäftsführer<br />
der <strong>LHI</strong> Beteiligungs Holding GmbH (vgl. 14.3 und<br />
14.4). Herr Oliver Porr und Herr Robert Soethe sind auch<br />
Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Mobilienleasing GmbH (vgl. 14.5).<br />
Herr Klaus Murmann ist auch Prokurist der <strong>LHI</strong> Leasing<br />
GmbH und Geschäftsführer der <strong>LHI</strong> Beteiligungsverwaltung<br />
GmbH (vgl. 14.3 und 14.4). Herr Manfred Guske und Herr<br />
Walter Kiehl sind auch Prokuristen der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH.<br />
103
15. Leitfaden zur Zeichnung/<br />
Verantwortlichkeits erklärung<br />
Beitrittserklärung<br />
Wenn Sie sich an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG beteiligen<br />
möchten, füllen Sie bitte die mit Ihrer Unterschrift versehene<br />
Beitrittserklärung vollständig aus und senden Sie sie an die<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH<br />
Postfach 212<br />
82043 Pullach.<br />
Wenn Ihre vollständigen Beitrittsunterlagen bei der <strong>LHI</strong><br />
Fondsverwaltung GmbH eingegangen sind und kein Ausschlussgrund<br />
für Ihre Beteiligung vorliegt, geht Ihnen die durch<br />
die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH unterzeichnete Annahmeerklärung<br />
durch die vom Treuhandkommanditisten bevollmächtigte<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH zu. Mit dieser Annahme<br />
wird Ihr Beitritt auch ohne Zugang der Annahmeerklärung<br />
bei Ihnen wirksam. In der Annahmeerklärung werden Sie<br />
gesondert auf den Fälligkeitstermin Ihrer Einlage hingewiesen.<br />
Die Einlage ist zzgl. Agio fünf Bankarbeitstage vor dem<br />
jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig.<br />
Wir bitten Sie, den Betrag zum Lastschrifteinzug auf Ihrem<br />
Konto bereitzustellen. Die Beitrittserklärung beinhaltet eine<br />
entsprechende Einzugsermächtigung.<br />
Bitte geben Sie auf der Beitrittserklärung als Kontonummer<br />
eine zum Lastschrifteinzug zugelassene Kontoverbindung an<br />
(von einem Spar-, Festgeld- oder Depotkonto ist kein Lastschrifteinzug<br />
möglich).<br />
104<br />
Checkliste zur Zeichnung<br />
Diese Checkliste ermöglicht Ihnen, schnell zu überprüfen, ob<br />
Sie alle für Ihre Zeichnung erforderlichen Angaben gemacht<br />
haben und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.<br />
Folgende Unterlage liegt diesem Verkaufsprospekt bei:<br />
Beitrittserklärung:<br />
Bitte vollständig ausfüllen und unterschreiben (zwei Unterschriften<br />
sind von Ihnen zu tätigen: Beitritts- und Empfangsbestätigung<br />
des Prospekts), die Legitimationsdaten sind vom<br />
Vermittler mit Stempel samt ladungsfähiger Anschrift und<br />
rechtsverbindlichen Unter schriften zu bestätigen.<br />
Ferner ist eine Legitimationsprüfung durchzuführen. Hierzu<br />
bitte eine gut lesbare Kopie (Vorder- und Rückseite) eines<br />
gültigen Personalausweises oder Reisepasses, versehen mit<br />
Stempel und rechtsverbindlichen Unterschriften durch den<br />
Vermittler mit dessen Vermerk, dass die Kopie mit dem Original<br />
übereinstimmt, den Zeichnungsunterlagen beifügen.
Verantwortlichkeitserklärung/Angabenvorbehalt<br />
Der Anbieter <strong>LHI</strong> Leasing GmbH übernimmt die Verantwortung<br />
für den gesamten Inhalt dieses Verkaufsprospekts.<br />
Nach dem Wissen der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH sind die in diesem<br />
Verkaufsprospekt gemachten Angaben richtig; es sind keine<br />
wesentlichen Umstände ausgelassen.<br />
Für den Inhalt dieses Prospekts sind die bis zum Prospektaufstellungsdatum<br />
bekannten oder dem Prospektverantwortlichen<br />
erkennbaren Sachverhalte maßgebend. Alle Angaben<br />
und Berechnungen in diesem Prospekt wurden mit großer<br />
Sorgfalt zusammengestellt und überprüft. Sie entsprechen<br />
dem Stand zum Zeitpunkt des Prospektaufstellungsdatums.<br />
Eine Haftung für das Erreichen der prognostizierten Ergebnisse<br />
und ihrer wirtschaftlichen Folgen beim Anleger kann<br />
jedoch nicht übernommen werden. Alle mit der Konzeption,<br />
Prüfung und Durchführung des Angebots beauftragten Personen<br />
und Gesellschaften haben ihre Aufgabe mit berufsüblicher<br />
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns wahrgenommen.<br />
Gegenüber den Gesellschaftern haften sie jedoch nur<br />
bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihnen<br />
obliegenden Sorgfaltspflichten. Die Haftung beschränkt sich<br />
auf den Ersatz des unmittelbaren Schadens. Dies gilt nicht<br />
für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers<br />
oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder<br />
Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten.<br />
Die im Prospekt gemachten Angaben sollen nach Ansicht<br />
des Prospektverantwortlichen den Anlegern eine wahre und<br />
vollständige Information über die Vermögensanlage ermöglichen.<br />
Der Prospektverantwortliche hat bei der Prospektaufstellung<br />
im Interesse der zukünftigen Gesellschafter die<br />
Anforderungen an die Prospekte von Vermögensanlagen<br />
beachtet. Er versichert, insbesondere im Hinblick auf § 264a<br />
StGB nach bestem Wissen und Gewissen über erhebliche<br />
Umstände, die für die Entscheidung über eine Beteiligung an<br />
dieser Gesellschaft von Bedeutung sind, keine unrichtigen<br />
Angaben gemacht und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen<br />
zu haben.<br />
Soweit der Prospektverantwortliche Aussagen in diesem Prospekt<br />
nicht selbst erstellt oder geprüft hat oder hierzu nicht in<br />
der Lage war, hat er sich ausgewiesener Berufsträger und<br />
Berufsgruppen bedient.<br />
Prospektaufstellungsdatum:<br />
Pullach i. Isartal, 07. Oktober 2011<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH (Sitz: Pullach i. Isartal)<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal<br />
Oliver Porr<br />
Geschäftsführer<br />
Robert Soethe<br />
Geschäftsführer<br />
Heimo Koch<br />
Geschäftsführer<br />
105
16. Anhang<br />
16.1 Gesellschaftsvertrag<br />
§ 1<br />
Name und Sitz<br />
1. Die Firma der am 29.09.2010 unter der Firma KEWOS<br />
GmbH & Co. KG gegründeten Kommanditgesellschaft lautet:<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
2. Der Sitz der Gesellschaft ist Pullach. Die Geschäftsadresse<br />
der Gesellschaft ist: Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i.<br />
Isartal.<br />
§ 2<br />
Unternehmensgegenstand<br />
1. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />
Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />
und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />
Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“) und<br />
der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung der<br />
Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />
der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaikanlagen<br />
(„PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger Liquidität.<br />
2. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen und<br />
Rechtsgeschäfte vorzunehmen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck<br />
zu fördern. Sie kann die hierzu erforderlichen<br />
oder dienlichen Handlungen und Rechtsgeschäfte selbst<br />
vornehmen oder durch Dritte vornehmen lassen.<br />
3. Geschäfte gemäß § 34 c) GewO oder Geschäfte, die behördlicher<br />
Genehmigung bedürfen, werden nicht getätigt.<br />
§ 3<br />
Gesellschafter, Kapitaleinlagen, Haftsummen<br />
1. An der Gesellschaft sind beteiligt:<br />
106<br />
a) Als persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />
mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />
(„Komplementärin“)<br />
Die Komplementärin ist nicht am Vermögen der Gesellschaft<br />
beteiligt. Sie leistet keine Einlage.<br />
b) Als geschäftsführende Kommanditistin:<br />
LANITA Verwaltung GmbH<br />
mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />
(„geschäftsführende Kommanditistin“)<br />
mit einer Pflichteinlage von nominal 1.135.000 EUR<br />
Für die geschäftsführende Kommanditistin wird im Handelsregister<br />
als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 11.350 EUR<br />
eingetragen.<br />
c) Als weitere Kommanditistin:<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
mit dem Sitz in Pullach i. Isartal<br />
(„Treuhandkommanditist“)<br />
mit einer Pflichteinlage von nominal 21.065.000 EUR<br />
Für den Treuhandkommanditisten wird im Handelsregister<br />
als Haftsumme ein Betrag in Höhe von 2.106.500 EUR eingetragen.<br />
Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, über seine Kommanditbeteiligung<br />
im Ganzen oder in Teilbeträgen mit einer<br />
Vielzahl von Investoren („Investoren“) gesonderte Vereinbarungen<br />
(„Treuhandvertrag“) abzuschließen, gemäß denen<br />
er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber seine<br />
Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und verwaltet.<br />
Der jeweilige Investor wird durch Abschluss des Treuhandvertrags<br />
Treugeber.<br />
2. Gesellschaftskapital<br />
a) Das Gesellschaftskapital beträgt<br />
22.200.000 EUR<br />
b) Die Haftsumme beträgt<br />
2.117.850 EUR<br />
Das Gesellschaftskapital entspricht der Summe der Pflichteinlagen.<br />
3. Die Pflichteinlage der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
ist auf Anforderung der Komplementärin zur Einzahlung fällig.<br />
Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten ist noch<br />
nicht einbezahlt.<br />
§ 4<br />
Investorenbeteiligung<br />
1. Der Treuhandkommanditist beabsichtigt, bis einschließlich<br />
zum 31.12.2012 („Platzierungsphase“) zur Finanzierung der
zur Erreichung des Gesellschaftszwecks geplanten Investitionen<br />
der Gesellschaft über seine Kommanditbeteiligung einen<br />
oder mehrere Treuhandverträge abzuschließen, gemäß denen<br />
er im eigenen Namen, aber für Rechnung der Treugeber<br />
seine Kommanditbeteiligung an der Gesellschaft hält und<br />
verwaltet. Die Beteiligung von Investoren als Treugeber kann<br />
zum 30.11.2011 („Beitrittstermin 1“) und danach zu jedem<br />
Monatsultimo bis zum 31.12.2012 erfolgen. Einzelheiten ergeben<br />
sich aus dem Angebot zum Abschluss eines Treuhandvertrags<br />
zwischen dem Treuhandkommanditisten und<br />
den einzelnen Investoren („Beitrittserklärung“). Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin kann nach ihrem pflichtgemäßen<br />
Ermessen weitere Beitrittstermine bestimmen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, nach pflichtgemäßem<br />
Ermessen die Platzierungsphase zu verkürzen oder zu<br />
verlängern. Dem Abschluss von Treuhandverträgen über die<br />
Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten stimmen<br />
sämtliche derzeitigen Gesellschafter bereits jetzt unwiderruflich<br />
zu.<br />
2. Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen dem<br />
Treuhandkommanditisten und den Treugebern ist der Treuhandvertrag,<br />
der auf einzelne Bestimmungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />
Bezug nimmt, die Bestimmungen der Beitrittserklärung<br />
sowie ergänzend dieser Gesellschaftsvertrag.<br />
Im Innenverhältnis der Gesellschafter untereinander und gegenüber<br />
der Gesellschaft sind die Treugeber wie Kommanditisten<br />
der Gesellschaft zu behandeln.<br />
3. Mit Abschluss des jeweiligen Treuhandvertrags entstehen<br />
Zahlungsansprüche des Treuhandkommanditisten gegen<br />
den jeweiligen Treugeber. Die Ansprüche des Treuhandkommanditisten<br />
gegen die jeweiligen Treugeber ergeben sich<br />
aus den Bestimmungen der Beitrittserklärung. Die Treuhandeinlage<br />
des jeweiligen Treugebers ist in einer Summe fünf<br />
Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung<br />
fällig. Der Treuhandkommanditist erbringt seine Pflichteinlage<br />
dadurch, dass er seine nach § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags<br />
gegenüber dem jeweiligen Treugeber bestehenden<br />
Ansprüche auf Leistung der Einlage unmittelbar an die dies<br />
annehmende Gesellschaft abtritt. Die Treugeber verpflichten<br />
sich gemäß § 4 Ziff. 1 des Treuhandvertrags gegenüber dem<br />
Treuhandkommanditisten, ihre jeweilige Treuhandeinlage<br />
direkt an die Gesellschaft zu leisten.<br />
4. Die von jedem Investor zu übernehmende Pflichteinlage<br />
beträgt mindestens 10.000 EUR. Pflichteinlagen mit höheren<br />
Beträgen müssen durch 5.000 glatt teilbar sein. In Einzelfällen<br />
kann von diesen Bestimmungen mit Zustimmung der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin abgewichen werden.<br />
Zusätzlich zur Pflichteinlage ist von jedem Investor ein Agio<br />
in Höhe von 5 % bezogen auf die von ihm übernommene<br />
Pflichteinlage zu leisten.<br />
5. Sollte der Treuhandkommanditist nicht bis zum Ende der<br />
Platzierungsphase über seine gesamte Pflichteinlage Treuhandverträge<br />
geschlossen haben, leistet er eine Pflichteinlage<br />
in Höhe der Differenz seiner Pflichteinlage und der Summe,<br />
über die er bis zu diesem Termin Treuhandverträge geschlossen<br />
hat. Insoweit ist die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
am Ende der Platzierungsphase zur Einzahlung<br />
fällig.<br />
6. Erfüllt ein Investor seine direkt gegenüber der Gesellschaft<br />
geschuldete Einlage oder sonstige von ihm gegenüber<br />
der Gesellschaft geschuldete Geldbeträge nicht termingerecht,<br />
so hat er ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit Verzugszinsen<br />
in Höhe von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz gemäß<br />
§ 247 BGB zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren<br />
Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt. Im Falle der nicht<br />
vollständigen Leistung der Einlage an die Gesellschaft ist die<br />
geschäftsführende Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen<br />
Ermessen berechtigt, die Pflichteinlage des Investors<br />
auf den Betrag der vom jeweiligen Investor tatsächlich geleisteten<br />
Einlage unter Beachtung der Bestimmungen der Ziffer<br />
4 herabzusetzen oder den Ausschluss des Investors aus der<br />
Gesellschaft zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten<br />
die außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrages gegenüber<br />
dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Im Falle<br />
der Herabsetzung der Einlage gemäß vorstehendem Satz<br />
ist der Treuhandkommanditist berechtigt, über den Herabsetzungsbetrag<br />
weitere Treuhandverträge zu schließen.<br />
7. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist wird mit<br />
einer Haftsumme in Höhe von 10 % seiner Pflichteinlage in<br />
das Handelsregister eingetragen. Die Treugeber werden<br />
nicht im Handelsregister eingetragen.<br />
8. Jeder Investor ist verpflichtet, im Zusammenhang mit seiner<br />
Beteiligung an der Gesellschaft Angaben zu seiner Identität,<br />
zu seiner für die Beteiligung an der Gesellschaft maßgeblichen<br />
Kontoverbindung, zu seiner wirtschaftlichen Berechtigung<br />
aus der Beteiligung an der Gesellschaft und zu möglichen<br />
Ausschlussgründen aus der Gesellschaft zu machen.<br />
Einzelheiten regelt die Beitrittserklärung.<br />
9. Ein Anspruch auf Annahme der Beitrittserklärung besteht<br />
nicht.<br />
107
§ 5<br />
Kommanditisten, Treugeber<br />
1. Kommanditist oder Treugeber kann jede natürliche Person<br />
sein. Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften,<br />
stille Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts,<br />
Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften können<br />
nur mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />
Treugeber werden. Im Falle der Auseinandersetzung<br />
vorstehend genannter Personengemeinschaften soll keine Aufspaltung<br />
unter die Mindest-Pflichteinlage von 10.000 EUR<br />
erfolgen. § 19 Ziff. 1, 2a) und 4 gelten entsprechend. Von<br />
der Beteiligung an der Gesellschaft ausgeschlossen sind insbesondere<br />
natürliche und juristische Personen sowie Gemeinschaften,<br />
die die US-amerikanische Staatsangehörigkeit<br />
haben oder Inhaber einer dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis<br />
für die USA (Greencard) sind und/oder nach<br />
US-amerikanischem Recht errichtet wurden und/oder in den<br />
Vereinigten Staaten von Amerika oder in einem deren Territorien<br />
ihren (Wohn-) Sitz haben oder sonstige Vermögensmassen,<br />
deren Einkommen der US-amerikanischen Steuerpflicht<br />
unterliegen. Ausgeschlossen von der Beteiligung an<br />
der Gesellschaft sind ebenfalls natürliche oder juristische<br />
Personen, die aufgrund von internationalen Finanzsanktionen<br />
von der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen<br />
sind. Die Investoren haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen,<br />
dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />
Treugeber, die eine Übertragung des treuhänderisch gehaltenen<br />
Anteils auf sich selbst verlangen, haben zu bestätigen,<br />
dass vorstehende Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />
2. § 7 des Treuhandvertrags sieht vor, dass jeder Treugeber<br />
unter den dort genannten Bedingungen im Wege der Sonderrechtsnachfolge<br />
die Übertragung seiner jeweiligen treuhänderischen<br />
Einlage („Treuhandeinlage“) auf sich selbst verlangen<br />
kann („Treuhandübertragung“). Damit wird er zum direkt<br />
beteiligten Kommanditisten der Gesellschaft („Direkt-Kommanditist“).<br />
In diesem Fall reduziert sich die Pflichteinlage<br />
des Treuhandkommanditisten um den Betrag, mit dem der<br />
jeweilige Treugeber zu einem Direkt-Kommanditisten wird.<br />
Im Falle einer Treuhandübertragung entspricht die Pflichteinlage<br />
des Direkt-Kommanditisten dem Betrag der übertragenen<br />
Treuhandeinlage. Die Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
reduziert sich ebenfalls um den entsprechenden<br />
Betrag, wenn der Treuhandvertrag aus anderen Gründen<br />
gekündigt wird.<br />
108<br />
3. Jeder Treugeber, der sich aufgrund einer Treuhandübertragung<br />
als Direkt-Kommanditist an der Gesellschaft beteiligen<br />
will, ist verpflichtet, der <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH,<br />
Pullach („<strong>LHI</strong> Fonds“) auf eigene Kosten eine gesonderte<br />
Vollmacht in notariell beglaubigter Form zu erteilen, alle gesetzlich<br />
vorgesehenen Anmeldungen zum Handelsregister<br />
hinsichtlich der Gesellschaft vorzunehmen. Die erteilte Vollmacht<br />
beinhaltet insbesondere die Abgabe von Erklärungen,<br />
die im Hinblick auf den Eintritt und das Ausscheiden eines<br />
Kommanditisten, die Änderung von Haftsummen und die<br />
Übertragung von Kommanditbeteiligungen zur Eintragung in<br />
das Handelsregister anzumelden sind. Die Vollmacht muss<br />
über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gelten und die <strong>LHI</strong><br />
Fonds von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien;<br />
sie darf für die Dauer der Zugehörigkeit des Kommanditisten<br />
zur Gesellschaft nicht widerrufbar sein.<br />
4. Die Erhöhung bzw. Reduzierung der Einlage des Treuhandkommanditisten<br />
durch die Treuhandübertragung bedarf<br />
nicht der Zustimmung der weiteren Gesellschafter.<br />
5. Wenn in diesem Vertrag von Kommanditisten und deren<br />
Pflichteinlage die Rede ist, sind damit stets auch Treugeber<br />
und deren Treuhandeinlage und umgekehrt gemeint, es sei<br />
denn, es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dies<br />
nicht der Fall ist.<br />
§ 6<br />
Gesellschafterkonten<br />
1. Für jeden Kommanditisten werden folgende Kapitalkonten<br />
geführt:<br />
a) Die Pflichteinlage wird auf dem Kapitalkonto I geführt.<br />
Diese ist maßgebend für die Stimmverteilung nach<br />
Maßgabe von § 11 sowie für die Beteiligung am Vermögen,<br />
am Gewinn und Verlust, Ausschüttung sowie Auseinandersetzungsguthaben<br />
nach Maßgabe von §§ 16,<br />
18. Das Agio wird auf Kapitalkonto II gebucht.<br />
b) Verluste werden auf dem Kapitalkonto III gebucht (Verlustvortragskonto).<br />
Gewinne werden solange auf diesem<br />
Konto gebucht, bis dieses ausgeglichen ist.<br />
c) Ausschüttungen, sonstige Entnahmen, Einlagen sowie<br />
Gewinnanteile, soweit sie nicht auf das Kapitalkonto III<br />
gebucht werden, werden auf dem Kapitalkonto IV (Entnahmekonto)<br />
gebucht.<br />
2. Die Salden auf den Kapitalkonten sind unverzinslich.
§ 7<br />
Haftungsverhältnisse<br />
1. Die Komplementärin haftet persönlich und unbegrenzt.<br />
2. Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist haftet im<br />
Innenverhältnis mit seiner Pflichteinlage. Die im Handelsregister<br />
einzutragende Haftsumme errechnet sich nach Maßgabe<br />
der Regelung in § 4 Ziff. 7.<br />
3. Im Innenverhältnis erlischt die Haftung eines jeden Kommanditisten<br />
in der Höhe der von ihm geleisteten Pflichteinlage.<br />
4. Für die Haftung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
gilt im Innenverhältnis § 9 Ziff. 6 dieses Gesellschaftsvertrags.<br />
5. Durch Ausschüttungen/Entnahmen, die nicht aus Gewinnen<br />
resultieren, lebt die Haftung eines jeden Kommanditisten<br />
im Innenverhältnis bis zur Höhe der Pflichteinlage des Kommanditisten<br />
wieder auf.<br />
6. Von einer Haftung nach § 176 Abs. 2 HGB wird der Treuhandkommanditist<br />
in jedem Fall, ein Direkt-Kommanditist<br />
infolge Treuhandübertragung durch die Komplementärin freigestellt,<br />
sobald der Kommanditist die nach § 5 Ziff. 3<br />
erforderliche gesonderte Vollmacht für die <strong>LHI</strong> Fonds erteilt<br />
hat und diese bei der <strong>LHI</strong> Fonds eingegangen ist.<br />
§ 8<br />
Investition und Finanzierung<br />
1. Die Gesellschafter wollen den Gesellschaftszweck gemäß<br />
§ 2 des Gesellschaftsvertrags auf der Grundlage des folgenden<br />
Investitions- und Finanzierungsplans erreichen.<br />
Zur Finanzierung des Gesellschaftszwecks sind folgende<br />
Aufwendungen teilweise bereits entstanden und werden teilweise<br />
noch entstehen; die endgültigen Werte können bis zu<br />
10 % von den nachstehenden Werten abweichen.<br />
TEUR<br />
a) Erwerb der Fondsimmobilie<br />
samt Erwerbsnebenkosten 37.935<br />
b) Erwerb der Beteiligung<br />
an der SAMERA Verwaltung GmbH 1.796<br />
c) Fondsspezifische Kosten 2.667<br />
d) Liquiditätsreserve 159<br />
Gesamtinvestitionskosten 42.557<br />
2. Die Investition soll wie folgt finanziert werden:<br />
TEUR<br />
Kommanditkapital 22.200<br />
Langfristige Fremdfinanzierung 20.000<br />
davon Erwerb der Fondsimmobilie 20.000<br />
Bewirtschaftungsüberschuss 2011/2012 357<br />
Finanzierung gesamt 42.557<br />
3. Werden die Gesamtinvestitionskosten überschritten, ist<br />
die geschäftsführende Kommanditistin berechtigt, ohne Zustimmung<br />
der weiteren Gesellschafter weitere Einlagen zu<br />
leisten. Dies gilt genauso, wenn die Gesellschaft kurz fristige<br />
Finanzierungsmittel benötigt. Sobald ein solcher Finanzierungsmittelbedarf<br />
wieder wegfällt, ist die geschäfts führende<br />
Kommanditistin berechtigt, diese weitere Einlage ohne Zustimmung<br />
der weiteren Gesellschafter wieder zu entnehmen.<br />
4. Werden die Gesamtinvestitionskosten gemäß Ziffer 1 unterschritten,<br />
so ist die geschäftsführende Kommanditistin<br />
berechtigt, die Einlageverpflichtung einzelner Gesellschafter<br />
zu reduzieren und/oder die nicht benötigten Mittel zunächst<br />
einer Liquiditätsreserve zuzuführen.<br />
§ 9<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
1. Zur Vertretung der Gesellschaft ist ausschließlich die<br />
Komplementärin berechtigt und verpflichtet.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin ist gemeinsam mit<br />
der Komplementärin zur Geschäftsführung der Gesellschaft<br />
befugt („Geschäftsführung der Gesellschaft“).<br />
Die Geschäftsführung umfasst die gesamte Verwaltung der<br />
Vermögensgegenstände der Gesellschaft, die Wahrung der<br />
steuerlichen Belange der Gesellschaft und die Betreuung<br />
der Kommanditisten. Im Rahmen der Geschäftsführung muss<br />
nach Maßgabe dieses Gesellschaftsvertrags die Gleichbehandlung<br />
aller Kommanditisten beachtet werden. Die Wahrnehmung<br />
der Gesellschafterrechte in der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH obliegt der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />
109
Die Erstellung der jährlichen Feststellungserklärungen der<br />
Gesellschaft und die Prüfung der Feststellungsbescheide einschließlich<br />
etwaiger Einlegung von Rechtsbehelfen obliegt<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin. Diese wird als gemeinsame<br />
Empfangsbevollmächtigte bestellt, wodurch sie<br />
ermächtigt ist, für die Gesellschafter alle Verwaltungsakte<br />
und Mitteilungen in Empfang zu nehmen, die mit dem Feststellungsverfahren<br />
und dem anschließenden Verfahren über<br />
einen Einspruch zusammenhängen (§ 183 AO).<br />
3. Die Komplementärin und deren jeweilige Geschäftsführer<br />
sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die<br />
Komplementärin, die geschäftsführende Kommanditistin und<br />
deren jeweilige Geschäftsführer sind vom Wettbewerbsverbot<br />
(§ 112 HGB) befreit.<br />
4. Die Geschäftsführung der Gesellschaft ist berechtigt, einzelne<br />
Geschäfte der Gesellschaft von Dritten besorgen zu<br />
lassen und hierfür erforderliche Vollmachten zu erteilen. Sie<br />
ist insbesondere befugt, mit der <strong>LHI</strong> Fonds einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die Erledigung der Aufgaben der<br />
Gesellschaft abzuschließen, die mit der kaufmännischen<br />
Verwaltung der Gesellschaft sowie mit der Betreuung der<br />
Kommanditisten und der Verwaltung derer Beteiligungen an<br />
der Gesellschaft zusammenhängen. Etwaige Kosten, die<br />
durch den vorgenannten Geschäftsbesorgungsvertrag mit<br />
der <strong>LHI</strong> Fonds und/oder durch die entsprechende Beauftragung<br />
Dritter entstehen, sind vorbehaltlich Ziffer 8 von der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft zu tragen. Die organschaftliche<br />
Vertretung der Gesellschaft und die damit verbundene<br />
Verantwortung verbleiben jedoch in jedem Fall bei der<br />
Komplementärin.<br />
5. Bei der Erledigung der Geschäftsführung einschließlich<br />
des Abschlusses, der Änderung und der Aufhebung von Verträgen<br />
und der Durchführung der Jahresabschlussarbeiten<br />
hat die Geschäftsführung der Gesellschaft die Sorgfalt eines<br />
ordentlichen Kaufmanns und die Beschränkungen dieses<br />
Gesellschaftsvertrages zu beachten.<br />
6. Die Haftung der Komplementärin im Innenverhältnis und<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin beschränkt sich auf<br />
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,<br />
die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung<br />
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />
der Komplementärin oder der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher<br />
Vertragspflichten der Geschäftsführung der Gesellschaft.<br />
110<br />
7. Die Komplementärin und die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhalten für ihre Tätigkeiten in der Gesellschaft folgende<br />
Vergütungen:<br />
a) Die Komplementärin erhält für die Übernahme der persönlichen<br />
Haftung von der Gesellschaft eine jährliche Haftungsvergütung<br />
von 500 EUR für das Jahr 2011 und ab dem Jahr<br />
2012 in Höhe von 5.000 EUR. Daneben hat sie Anspruch auf<br />
Ersatz ihrer angemessenen und nachgewiesenen Auslagen.<br />
b) Die Komplementärin erhält für die Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011 eine jährliche Vergütung<br />
in Höhe von 2.500 EUR, für das Jahr 2012 eine jährliche<br />
Vergütung in Höhe von 25.000 EUR. Für das Jahr 2013<br />
erhält sie eine jährliche Vergütung von 37.500 EUR, die sich<br />
ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin erhält für die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft von dieser für das Jahr 2011<br />
eine jährliche Vergütung in Höhe von 2.500 EUR, für das<br />
Jahr 2012 eine jährliche Vergütung in Höhe von 25.000 EUR.<br />
Für das Jahr 2013 erhält sie eine jährliche Vergütung von<br />
37.500 EUR, die sich ab 2014 jedes Jahr um 2,5 % erhöht.<br />
Sollten die Erträge aus den PV-Anlagen vor Kosten und<br />
Steuern bei der Abrechnung am jeweiligen Jahresende die<br />
prognostizierten Erträge übersteigen, erhalten die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />
eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 5 % der Mehrerträge<br />
aus den PV-Anlagen nachschüssig zum Jahresende.<br />
c) Sämtliche Vergütungen nach lit. a) und b) verstehen sich<br />
zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sie werden in der Gesellschaft<br />
als Aufwand behandelt und sind auch in Verlustjahren<br />
zu leisten. Sie sind anteilig quartalsweise nachschüssig<br />
zur Zahlung fällig.<br />
8. Mit den Vergütungen gemäß Ziffer 7 sind die laufenden<br />
Aufwendungen der Geschäftsführung der Gesellschaft aus<br />
der normalen Geschäftstätigkeit für die Verwaltung der Gesellschaft<br />
und die Betreuung der Kommanditisten abgegolten.<br />
Unter die laufenden Aufwendungen fallen insbesondere<br />
nicht die Kosten der Beauftragung von Rechtsbeiständen,<br />
Steuerberatern und Gutachtern zur Wahrnehmung der<br />
Rechts- und Steuerangelegenheiten der Gesellschaft sowie<br />
die Kosten für die Umsetzung gesetzlicher Neuregelungen<br />
im Bereich der Aufsicht über Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute,<br />
Investmentgesellschaften sowie Anbietern und<br />
Vertrieben von Vermögensanlagen im Sinne des derzeitigen<br />
§ 8f Verkaufsprospektgesetz.
§ 10<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
Für die laufende Verwaltung der Treuhandverhältnisse erhält<br />
der Treuhandkommanditist für das Jahr 2011 eine Vergütung<br />
von 500 EUR p. a. und ab dem Jahr 2012 eine Vergütung<br />
von 6.000 EUR p. a. § 9 Ziff. 7 c) gilt entsprechend.<br />
§ 11<br />
Beschlussfassungen<br />
1. Entscheidungen in Angelegenheiten der Gesellschaft<br />
treffen die Gesellschafter durch Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse<br />
werden in Gesellschafterversammlungen oder<br />
in schriftlicher Form (schriftliches Abstimmungsverfahren)<br />
gefasst. Jeder Treugeber hat ein Stimmrecht. Jeder Treugeber<br />
hat das Recht, sein Stimmrecht selbst oder durch einen<br />
durch ihn bevollmächtigten Dritten wahrzunehmen. Sämtliche<br />
anderen Gesellschafter stimmen der Teilnahme der<br />
Treugeber an Beschlussfassungen sowie der Ausübung des<br />
Stimmrechts durch diese, gegebenenfalls auch im Online-<br />
Verfahren gemäß § 12 Ziff. 1 und 2, zu. Der Treuhandkommanditist<br />
hat kein Stimmrecht, soweit er seine Pflicht einlage<br />
nicht für eigene Rechnung hält.<br />
2. Bei der Beschlussfassung gewähren je volle 5.000 EUR<br />
der Pflichteinlage eine Stimme. Die Komplementärin erhält<br />
fünf Stimmen unabhängig von einer Pflichteinlage.<br />
3. Die nachstehenden Angelegenheiten sind durch die Gesellschafter<br />
zu beschließen:<br />
a) Erwerb von Grundbesitz oder grundstücksgleichen<br />
Rechten, Veräußerung, Belastung und sonstige Verfügungen<br />
über etwaigen eigenen Grundbesitz und grundstücksgleiche<br />
Rechte; Erwerb, Belastung, Veräußerung<br />
von Beteiligungen und sonstige Verfügungen über Beteiligungen;<br />
b) die Änderung des Gesellschaftsvertrags;<br />
c) die Erhöhung der Pflichteinlagen oder der Hafteinlage<br />
oder die Begründung einer Nachschusspflicht; die<br />
Regelungen in § 4 Ziff. 6, § 5 Ziff. 4 sowie § 11 Ziff. 4<br />
bleiben unberührt;<br />
d) die Verschmelzung, Umwandlung, Spaltung, Liquidation<br />
oder Auflösung der Gesellschaft; die Regelungen<br />
in § 20 bleiben unberührt;<br />
e) Abschluss, wesentliche Änderung sowie Beendigung<br />
von Darlehensverträgen, die ein Einzelvolumen von<br />
1.000.000 EUR überschreiten;<br />
f) alle sonstigen Rechtsgeschäfte oder -handlungen, deren<br />
Einzelvolumen mehr als 1.000.000 EUR netto beträgt,<br />
soweit ein solches Geschäft nicht aufgrund anderer Bestimmungen<br />
dieses Vertrages zustimmungsfrei ist;<br />
g) die Feststellung des Jahresabschlusses;<br />
h) die Verwendung von Gewinnen und Liquiditätsüberschüssen;<br />
j) die Entlastung der Komplementärin und der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin;<br />
k) der Ausschluss eines Gesellschafters gemäß § 17 Ziff.<br />
2 c);<br />
l) die Bestellung des Abschlussprüfers.<br />
Die Maßnahmen gemäß § 8 gelten als bereits genehmigt.<br />
4. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag oder gesetzlich<br />
nicht zwingend etwas anderes vorgeschrieben ist, werden<br />
Beschlüsse gemäß lit. a) bis d) mit einer Mehrheit von 3/4<br />
und sämtliche anderen Beschlüsse mit der einfachen Mehrheit<br />
der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei dem Beschluss<br />
gemäß j) haben die Komplementärin und die geschäftsführende<br />
Kommanditistin jeweils kein Stimmrecht, bei dem Beschluss<br />
gemäß lit. k) hat der betroffene Gesellschafter kein<br />
Stimmrecht. Stimmenthaltungen gelten als nicht abgegebene<br />
Stimmen, die Beschlussfähigkeit bleibt hiervon unberührt.<br />
Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.<br />
Ein Gesellschafter, der einer Kapitalveränderung gemäß<br />
Ziffer 3 c) nicht zugestimmt hat, ist nicht verpflichtet, bei der<br />
Umsetzung eines entsprechend gefassten Beschlusses mitzuwirken;<br />
dies gilt auch für den Treuhandkommanditisten,<br />
soweit ein Beschluss gemäß Ziffer 3 c) eine Einlagenerhöhung<br />
und/oder Nachschusspflicht auf Rechnung des Treuhandkommanditisten<br />
vorsieht.<br />
5. Die geschäftsführende Kommanditistin fertigt ein Protokoll<br />
über die in jeder Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen<br />
Abstimmungsverfahren gefassten Gesellschafterbeschlüsse<br />
und sendet dieses in Kopie jedem Gesellschafter<br />
zu. Einsprüche gegen den Protokollinhalt sind innerhalb von<br />
111
sechs Wochen nach Versand des Schriftstücks schriftlich bei<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin zu erheben. Über<br />
die Einsprüche wird in der nächsten Gesellschafterversammlung<br />
oder im Rahmen der nächsten Beschlussfassung im<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren entschieden.<br />
6. Zur Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen ist innerhalb<br />
einer Frist von sechs Wochen nach der Versendung<br />
des Protokolls Klage zu erheben. Maßgebend für den Beginn<br />
des Fristablaufs ist die Aufgabe des Protokolls zur Post unter<br />
Adressierung an die zuletzt der Gesellschaft bekannt gegebene<br />
Adresse der Kommanditisten.<br />
7. Nachstehende Rechtsgeschäfte gelten ohne weiteren<br />
Gesellschafterbeschluss mit Abschluss dieses Gesellschaftsvertrags<br />
als genehmigt:<br />
a) Erwerb und langfristige Finanzierung der Fondsimmobilie<br />
sowie Zwischenfinanzierung des Kommanditkapitals<br />
b) Erwerb der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH<br />
c) Vertrag über Eigenkapitalbeschaffung mit der<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
d) Vertrag über Fremdkapitalbeschaffung mit der<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
e) Vertrag über eine Einzahlungs- und Platzierungsgarantie<br />
mit der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
f) Vertrag über die Erstellung einer Fondskonzeption mit<br />
der <strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
g) Bestellung der Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
München zum Abschlussprüfer<br />
für das Geschäftsjahr 2011.<br />
§ 12<br />
Gesellschafterversammlung<br />
1. Gesellschafterversammlungen dienen der Willensbildung<br />
der Gesellschafter. Jeder Gesellschafter hat ein Teilnahmerecht.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
eine Teilnahme an Gesellschafterversammlungen auch im<br />
Online-Verfahren zu ermöglichen.<br />
2. Neben den Gesellschaftern hat auch jeder Treugeber<br />
nach Maßgabe des Treuhandvertrags ein Teilnahmerecht<br />
an der Gesellschafterversammlung. Soweit eine Online-Teilnahme<br />
ermöglicht wird, kann jeder Treugeber auch auf diesem<br />
Wege an der Gesellschafterversammlung teilnehmen.<br />
3. Eine ordentliche Gesellschafterversammlung findet zur<br />
Feststellung des Jahresabschlusses, der Verwendung des<br />
Ergebnisses und von Liquiditätsüberschüssen, der Entlas-<br />
112<br />
tung der Komplementärin und der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
und der Bestellung des Abschlussprüfers jährlich,<br />
spätestens am 15.11. des kommenden Geschäftsjahres –<br />
vorbehaltlich § 13 – grundsätzlich am Sitz der Gesellschaft<br />
statt.<br />
Die ordentliche Gesellschafterversammlung wird von der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin unter Einhaltung einer Frist<br />
von vier Wochen und unter Beifügung der Tagesordnung<br />
schriftlich einberufen. Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe<br />
des Briefes zur Post an die letzte der Gesellschaft bekannt<br />
gegebene Adresse des jeweiligen Gesellschafters; die Einladung<br />
zur Gesellschafterversammlung gilt dann als ordnungsgemäß.<br />
Dies gilt auch, wenn jedem Treugeber zeitgleich eine<br />
Einladung zur Gesellschafterversammlung an die im Treugeberregister<br />
gemäß § 11 des Treuhandvertrags angegebene<br />
Adresse zugesandt worden ist.<br />
4. Außerordentliche Beschlussfassungen werden von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin einberufen, wenn dieses<br />
nach ihrer Auffassung im Interesse der Gesellschaft liegt<br />
oder wenn dieses von Gesellschaftern verlangt wird, die<br />
alleine oder gemeinsam mindestens 10 % aller Stimmen auf<br />
sich vereinigen.<br />
5. Das schriftliche Verlangen der Gesellschafter gemäß Ziffer<br />
4 muss Angaben über den Zweck und die Gründe der<br />
Einberufung nennen. Die Ladungsfrist zu einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung beträgt mindestens 14<br />
Tage. Wenn es sachlich begründet ist, kann die Frist verkürzt<br />
werden. Die Frist muss jedoch mindestens sieben Tage betragen.<br />
Zur Fristwahrung genügt die Aufgabe des Briefes zur<br />
Post an die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse<br />
des jeweiligen Gesellschafters.<br />
6. Jeder Gesellschafter oder Treugeber kann sich in einer<br />
Gesellschafterversammlung vertreten lassen. Eine schriftliche<br />
Vollmacht ist vor Beginn der Gesellschafterversammlung<br />
vorzulegen. Wird eine Person von mehreren Gesellschaftern<br />
oder Treugebern bevollmächtigt oder erhält sie Weisungen<br />
zur Stimmabgabe, so kann das Stimmrecht unterschiedlich,<br />
jedoch für die einzelnen Vertretenen jeweils nur einheitlich,<br />
ausgeübt werden.<br />
7. Die Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn<br />
alle Gesellschafter ordnungsgemäß geladen und die Komplementärin<br />
und die geschäftsführende Kommanditistin jeweils<br />
anwesend oder vertreten sind. Auf diese Regelung ist<br />
in der Einladung hinzuweisen.
8. Die Gesellschafterversammlung wird von einem Geschäftsführer<br />
oder Prokuristen der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
geleitet. Darüber hinaus kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin einen Dritten mit der Leitung der<br />
Gesellschafterversammlung beauftragen.<br />
§ 13<br />
Schriftliches Abstimmungsverfahren<br />
1. Die Willensbildung der Gesellschafter kann auch im<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren erfolgen. Die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ist berechtigt, eine Teilnahme am<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren auch im Online-Verfahren<br />
zu ermöglichen. Die Entscheidung darüber, ob eine Beschlussfassung<br />
im schriftlichen Abstimmungsverfahren oder<br />
in einer Gesellschafterversammlung erfolgt, entscheidet<br />
die geschäftsführende Kommanditistin. Die Einberufung von<br />
außerordentlichen Beschlussfassungen (§ 12 Ziff. 4) bleibt<br />
unberührt.<br />
2. Zur Herbeiführung eines Gesellschafterbeschlusses im<br />
schriftlichen Abstimmungsverfahren versendet die geschäftsführende<br />
Kommanditistin oder ein von ihr beauftragter Dritter<br />
eine genau formulierte Beschlussvorlage mit Stimmzettel an<br />
die letzte der Gesellschaft bekannt gegebene Adresse eines<br />
jeden Kommanditisten.<br />
3. Der Versand der Abstimmungsunterlagen erfolgt an alle<br />
Kommanditisten zeitgleich. Die Kommanditisten sind unter<br />
Nennung einer Rücksendefrist von mindestens vier Wochen<br />
zur Stimmabgabe aufzufordern. Bei außerordentlichen Beschlussfassungen<br />
im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
kann die Rücksendefrist analog der Ladungsfrist gemäß § 12<br />
Ziff. 4 abgekürzt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der<br />
Aufgabe zur Post. Für die Einhaltung der Frist ist der Eingang<br />
des Stimmzettels bei der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
oder dem von ihr beauftragten Dritten maßgebend.<br />
Nicht fristgerecht eingegangene Stimmen werden bei der<br />
Abstimmung nicht berücksichtigt.<br />
4. Ein wirksamer Beschluss kommt, unabhängig von der<br />
Anzahl der abgegebenen Stimmen, allein mit den Stimmen<br />
der am schriftlichen Abstimmungsverfahren teilnehmenden<br />
Gesellschafter zustande. Hierauf ist bei Versand der Stimmzettel<br />
hinzuweisen. § 11 Ziff. 2 bis 4 gelten entsprechend.<br />
Das Ergebnis der Abstimmung ist allen Kommanditisten<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin schriftlich mitzuteilen.<br />
§ 14<br />
Ausübung von Kontrollrechten<br />
1. Jeder Kommanditist ist berechtigt, die Handelsbücher<br />
und Papiere der Gesellschaft durch eine zur beruflichen Verschwiegenheit<br />
verpflichtete Person (Rechtsanwalt, Steuerberater,<br />
Wirtschaftsprüfer) oder eine entsprechende Gesellschaft<br />
auf seine Kosten einsehen zu lassen. Im Übrigen<br />
bleibt das Kontrollrecht nach § 166 HGB unberührt. Die Einsichtnahme<br />
ist nur möglich, wenn dieses der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin mit einer Frist von vier Wochen<br />
schriftlich angekündigt wird.<br />
2. Die geschäftsführende Kommanditistin darf gegenüber<br />
einem Kommanditisten die Erteilung von Auskünften und die<br />
Einsichtnahme in die Bücher und Schriften der Gesellschaft<br />
verweigern, wenn zu befürchten ist, dass der Kommanditist<br />
diese Rechte zu gesellschaftsfremden Zwecken ausübt oder<br />
dadurch der Gesellschaft ein nicht unerheblicher Nachteil<br />
droht.<br />
3. Alle Gesellschafter haben über vertrauliche Angaben und<br />
Geheimnisse der Gesellschaft, namentlich Betriebs- und<br />
Geschäftsgeheimnisse, Dritten gegenüber Stillschweigen zu<br />
bewahren. In Zweifel bestimmt die geschäftsführende Kommanditistin,<br />
welche Informationen als vertraulich zu be han deln<br />
sind. Im Falle der Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />
durch einen Gesellschafter ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen berechtigt,<br />
den Ausschluss des Kommanditisten aus der Gesellschaft<br />
zu erklären bzw. vom Treuhandkommanditisten die<br />
außerordentliche Kündigung des Treuhandvertrags gegenüber<br />
dem betreffenden Treugeber zu verlangen. Daneben<br />
sind die Gesellschafter bei Verletzung der Vertraulichkeitsverpflichtung<br />
verpflichtet, der Gesellschaft etwaige hierdurch<br />
entstehende Schäden zu ersetzen.<br />
§ 15<br />
Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
1. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.<br />
2. Die Geschäftsführung der Gesellschaft hat nach Abschluss<br />
eines jeden Geschäftsjahres den Jahresabschluss unter Beachtung<br />
der handelsrechtlichen Vorschriften und der Grundsätze<br />
ordnungsgemäßer Buchführung binnen sechs Monaten<br />
nach Ablauf des Geschäftsjahres aufzustellen. Darüber hinaus<br />
hat die Geschäftsführung der Gesellschaft eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung<br />
aufzustellen.<br />
113
3. Der Jahresabschluss ist durch einen Wirtschaftsprüfer<br />
prüfen und testieren zu lassen.<br />
4. Der geprüfte Jahresabschluss muss bis zum 15.11. nach<br />
Ablauf eines Geschäftsjahres durch die Gesellschafter in<br />
einer Gesellschafterversammlung oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
festgestellt werden.<br />
5. Die einem Kommanditisten jährlich bis zum 31.12. des<br />
jeweiligen Kalenderjahres entstehenden Sonderwerbungskosten<br />
sind der <strong>LHI</strong> Fonds bis zum 28. Februar des ihrer<br />
Entstehung folgenden Jahres schriftlich durch entsprechende,<br />
steuerlich anerkennungsfähige Belege nachzuweisen.<br />
Später geltend gemachte Sonderwerbungskosten werden<br />
nur berücksichtigt, wenn dies verfahrensrechtlich noch möglich<br />
ist. Ein etwaiger Verwaltungsmehraufwand ist der bevollmächtigten<br />
<strong>LHI</strong> Fonds zu ersetzen oder – auf deren Verlangen<br />
– pauschal mit 100 EUR zuzüglich der gesetzlichen<br />
Umsatzsteuer abzugelten.<br />
§ 16<br />
Beteiligung am Vermögen, Ergebnisbeteiligung, Ausschüttung<br />
1. Die Komplementärin ist nicht am Vermögen, Gewinn und<br />
Verlust der Gesellschaft beteiligt. Sie erhält die in § 9 Ziff. 7<br />
a) bis c) genannte Vergütung. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
erhält die in § 9 Ziff. 7 b) und c) genannte Vergütung.<br />
Der Treuhandkommanditist erhält die in § 10 genannte<br />
Vergütung.<br />
2. Nach Befriedigung der Ansprüche gemäß Ziffer 1 steht der<br />
Gewinn und Verlust („Ergebnis“) den Gesellschaftern ab dem<br />
jeweiligen Beitrittstermin im Verhältnis ihrer zum jeweiligen<br />
Beitrittstermin geleisteten Pflichteinlage zu. Abweichend davon<br />
werden – soweit steuerlich zulässig – die laufenden Gewinne<br />
und Verluste der Geschäftsjahre 2011 und 2012 so verteilt,<br />
dass sämtliche Kommanditisten unabhängig vom Beitrittstermin<br />
entsprechend dem Verhältnis ihrer vertragsmäßig eingezahlten<br />
Pflichteinlagen gleich behandelt werden. Hierzu werden<br />
die später beitretenden Kommanditisten von den nach<br />
ihrem Beitritt anfallenden Gewinnen bzw. Verlusten Vorabanteile<br />
erhalten, bis sämtlichen Kommanditisten Gewinne oder<br />
Verluste in gleicher anteiliger Höhe zugerechnet sind.<br />
3. Die Beteiligung der Kommanditisten am Verlust ist nicht<br />
auf ihre Pflichteinlage begrenzt. Durch Verluste, die die<br />
Pflichteinlage des einzelnen Kommanditisten übersteigen,<br />
wird vorbehaltlich eines Beschlusses gemäß § 11 Ziff. 3 c) im<br />
Verhältnis der Kommanditisten zueinander eine Nachschuss-<br />
114<br />
pflicht des einzelnen Kommanditisten sowie eine Haftung<br />
des einzelnen Kommanditisten über seine Haftsumme hinaus<br />
nicht begründet.<br />
4. Spätestens zum 15. März eines jeden Jahres erfolgt eine<br />
Vorabausschüttung für das vorangegangene Jahr, erstmals<br />
zum 15.03.2013 für das Geschäftsjahr 2012. Hierbei wird ein<br />
vorhandener Liquiditätsüberschuss, der nicht zur Erfüllung<br />
gesetzlicher, vertraglicher oder sonstiger Verpflichtungen der<br />
Gesellschaft benötigt wird, zeitanteilig auf die am jeweiligen<br />
Beitrittstermin beteiligten Gesellschafter im Verhältnis ihrer<br />
Pflichteinlagen zueinander ausgeschüttet. Das Festkapitalkonto<br />
eines Gesellschafters wird durch Ausschüttungen/Entnahmen<br />
nicht gemindert. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
hat darauf zu achten, dass in der Gesellschaft eine<br />
angemessene Liquiditätsreserve verbleibt. Über die endgültige<br />
Höhe der Ausschüttung wird in der ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
beschlossen.<br />
5. Ausschüttungen erfolgen auch dann, wenn die Kapitalkonten,<br />
aber nicht das Kapitalkonto I, der einzelnen Kommanditisten<br />
hierdurch negativ werden oder durch vorangegangene<br />
Verluste und Ausschüttungen negativ geworden<br />
sind.<br />
§ 17<br />
Ausscheiden von Gesellschaftern<br />
1. Jeder Gesellschafter kann seine Beteiligung an der Gesellschaft<br />
unter Wahrung der Form gemäß nachstehender<br />
Ziffer 4 mit einer Frist von 6 Monaten wie folgt kündigen:<br />
a) erstmals zum 31.12.2026 und<br />
b) danach zu jedem Jahresende.<br />
Der Treuhandkommanditist hat dieses Recht darüber hinaus<br />
auch bezogen auf Teile seiner Beteiligung mit der Folge,<br />
dass sich seine Pflichteinlage um den entsprechenden Teilbetrag<br />
reduziert.<br />
2. Ein Gesellschafter scheidet mit sofortiger Wirkung oder<br />
zu einem von der geschäftsführenden Kommanditistin nach<br />
deren pflichtgemäßem Ermessen bestimmten Zeitpunkt aus,<br />
wenn der jeweilige Ausschluss gemäß Ziffer 4 schriftlich erklärt<br />
wird. Der Ausschluss aus der Gesellschaft mit sofortiger<br />
Wirkung kann in folgenden Fällen erklärt werden:
a) Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen<br />
des Gesellschafters oder Ablehnung des Insolvenzverfahrens<br />
mangels Masse;<br />
b) Pfändung des Gesellschaftsanteils eines Gesellschafters<br />
durch einen Gläubiger sofern die Vollstreckungsmaßnahme<br />
nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben wird;<br />
c) Grobe Verletzung der sonstigen Verpflichtungen aus dem<br />
Gesellschaftsverhältnis trotz schriftlicher Abmahnung durch<br />
die geschäftsführende Kommanditistin; Äußerungen insbesondere<br />
gegenüber Dritten, die eine Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses<br />
mit diesem Gesellschafter für die anderen<br />
Gesellschafter unzumutbar machen und für den Ausschluss<br />
des Gesellschafters aus der Gesellschaft ein Gesell schaf terbeschluss<br />
gemäß § 11 Ziff. 3 k) vorliegt;<br />
d) Verletzung der Pflicht zur vollständigen Leistung der<br />
Pflichteinlage. § 4 Ziff. 6 bleibt unberührt.<br />
Ein Ausschluss gemäß vorstehender Regelung kann gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten auch für einen Teil seiner<br />
Pflichteinlage ausgesprochen werden, wenn beim Treugeber<br />
ein Kündigungsgrund entsprechend lit. a) bis d) vorliegt. Der<br />
Ausschluss in diesem Sinne ist vorzunehmen, wenn der Treuhandkommanditist<br />
gegenüber dem Treugeber den Treuhandvertrag<br />
gemäß § 4 Ziff. 3 des Treuhandvertrages gekündigt<br />
hat. Der ausschließbare Teil der Pflichteinlage des Treuhandkommanditisten<br />
entspricht der Höhe der Treuhandeinlage<br />
des Treugebers, bei dem ein solcher Kündigungsgrund vorliegt<br />
oder gegenüber dem die Kündigung des Treuhandvertrags<br />
bereits ausgesprochen wurde.<br />
3. Ein Gesellschafter scheidet abweichend von den Bestimmungen<br />
in Ziffer 1 nicht aus der Gesellschaft aus, wenn die<br />
Gesellschaft zum Zeitpunkt seiner Kündigung in Liquidation<br />
ist oder in Liquidation tritt. In diesem Falle nimmt der Gesellschafter<br />
an der Liquidation teil.<br />
4. Jede Kündigung bzw. jeder Ausschluss ist schriftlich als<br />
Einschreiben zu erklären.<br />
a) Die Kündigung gemäß Ziffer 1 a) oder 1 b) eines jeden<br />
nicht geschäftsführenden Kommanditisten ist an die geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu richten, die die Komplementärin,<br />
den Treuhandkommanditisten und <strong>LHI</strong> Fonds über die Kündigung<br />
unterrichtet.<br />
b) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber einem<br />
nicht geschäftsführenden Kommanditisten erfolgt durch die<br />
geschäftsführende Kommanditistin.<br />
c) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis 2 d) gegenüber<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin erfolgt durch die<br />
Komplementärin. Die Komplementärin hat unverzüglich<br />
einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen, in dem über<br />
den Eintritt eines neuen geschäftsführenden Kommanditisten<br />
in die Gesellschaft zu entscheiden ist.<br />
d) Der Ausschluss gemäß Ziff. 2 a) bis c) gegenüber der<br />
Komplementärin erfolgt durch die geschäftsführende Kommanditistin.<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin hat unverzüglich<br />
einen Gesellschafterbeschluss herbeizuführen,<br />
in dem über den Eintritt eines neuen Komplementärs in die<br />
Gesellschaft zu entscheiden ist.<br />
e) Die Komplementärin hat ihre eigene Kündigung gemäß<br />
Ziffer 1 gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
auszusprechen.<br />
f) Die geschäftsführende Kommanditistin hat ihre eigene<br />
Kündigung gemäß Ziffer 1 an die Komplementärin zu richten.<br />
Die Bestimmungen in lit. c) Satz 2 gelten entsprechend.<br />
5. Scheidet der Treuhandkommanditist nach den vorstehenden<br />
Bestimmungen aus der Gesellschaft aus, hat er im<br />
Verhältnis zu den Treugebern § 7 des Treuhandvertrags zu<br />
beachten.<br />
6. Die der Gesellschaft entstehenden Kosten des Ausscheidens<br />
trägt der ausscheidende Gesellschafter. Zu den Kosten<br />
zählen auch die durch das Ausscheiden verursachten Steuern,<br />
sofern diese von der Gesellschaft zu tragen sind. Fallen<br />
Kosten durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter an,<br />
so werden diese Kosten auf die ausscheidenden Gesellschafter<br />
verteilt. Verteilungsmaßstab ist die Höhe der bisherigen<br />
Ergebnisbeteiligung der ausscheidenden Gesellschafter<br />
zueinander gemäß § 16. Die Kosten werden auch dann nach<br />
diesem Maßstab verteilt, wenn ein Gesellschafter aus anderen<br />
Gründen ausscheidet und die verbleibenden Gesellschafter<br />
dadurch schlechter als zuvor gestellt werden. Fallen<br />
Kosten erst durch das Ausscheiden mehrerer Gesellschafter<br />
zu einem späteren Zeitpunkt an, so werden die bereits ausgeschiedenen<br />
Gesellschafter mit den anteiligen Kosten<br />
nachbelastet, sofern ihr Ausscheiden ebenfalls für die aus-<br />
115
gelösten Steuern oder andere Kosten kausal war. Die Forderung<br />
an den ausgeschiedenen Gesellschafter verjährt nicht<br />
vor dem Datum der Eintragung der Auflösung der Gesellschaft<br />
im Handelsregister. Für den mit dem Ausscheiden verbundenen<br />
Aufwand erhält die geschäftsführende Kommanditistin<br />
oder ein von ihr benannter Dritter vom ausscheidenden<br />
Gesellschafter pauschal einen Betrag in Höhe von 1 % der<br />
Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zuzüglich gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet.<br />
7. Scheiden einer oder mehrere Gesellschafter aus der Gesellschaft<br />
aus, so wird die Gesellschaft mit den verbleibenden<br />
Gesellschaftern fortgeführt.<br />
§ 18<br />
Abfindung<br />
1. Ein Kommanditist, der aus der Gesellschaft ausscheidet,<br />
hat Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben. Dies<br />
gilt nicht für den Treuhandkommanditisten, soweit sein<br />
Rechtsnachfolger in die Rechte und Pflichten aus dem Treuhandvertrag<br />
eintritt.<br />
2. Das Auseinandersetzungsguthaben wird aufgrund einer<br />
von der geschäftsführenden Kommanditistin zu erstellenden<br />
Auseinandersetzungsbilanz ermittelt.<br />
Erfolgt das Ausscheiden zum Ablauf eines Geschäftsjahres,<br />
ist Grundlage für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss<br />
des abgelaufenen Geschäftsjahres. Erfolgt das<br />
Ausscheiden während eines Geschäftsjahres, ist Grundlage<br />
für die Auseinandersetzungsbilanz der Jahresabschluss, der<br />
zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres erstellt<br />
wurde. Das dem Gesellschafter zustehende anteilige Jahresergebnis<br />
für das dann laufende Geschäftsjahr ist in diesem<br />
Falle von der geschäftsführenden Kommanditistin anhand<br />
der vorhergegangenen Jahre zu schätzen.<br />
Dem für den ausscheidenden Gesellschafter ermittelten anteiligen<br />
Auseinandersetzungsguthaben ist das geschätzte<br />
anteilige Jahresergebnis hinzuzurechnen und die Kosten, die<br />
gemäß § 17 Ziff. 6 entstehen, sind abzuziehen.<br />
Von dem dann verbleibenden anteiligen Auseinandersetzungsguthaben<br />
des Gesellschafters ist der Betrag auszubezahlen,<br />
der sich ergibt, wenn alle sonstigen für den Gesellschafter<br />
bestehenden Konten zum Zeitpunkt des Ausscheidens des<br />
Gesellschafters saldiert und bei Bedarf mit dem anteiligen<br />
Auseinandersetzungsguthaben verrechnet und ausgeglichen<br />
sind. Der ausscheidende Gesellschafter kann keine Freistel-<br />
116<br />
lung von Gesellschaftsverbindlichkeiten und Sicherheitsleistung<br />
wegen künftiger Inanspruchnahme durch Gesellschaftsgläubiger<br />
von der Gesellschaft verlangen.<br />
3. Erkennt ein ausscheidender Gesellschafter das von der<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft ermittelte Auseinandersetzungsguthaben<br />
nicht an, so entscheidet auf Antrag eines<br />
Beteiligten eine von der Industrie- und Handelskammer für<br />
München und Oberbayern zu benennende Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
als Schiedsgutachter. Das von diesem<br />
festgestellte Auseinandersetzungsguthaben ist für den ausscheidenden<br />
Gesellschafter und die Gesellschaft verbindlich.<br />
Die Kosten des Gutachters trägt die Gesellschaft, wenn<br />
der ermittelte Wert höher als der Wert ist, den die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ermittelt hat. Wird der von der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin errechnete Abfindungsbetrag<br />
vom Schiedsgutachter bestätigt oder stellt dieser<br />
einen niedrigeren Wert fest, so trägt der ausscheidende Gesellschafter<br />
die Kosten.<br />
4. Berechnung des Auseinandersetzungsguthabens:<br />
a) Scheidet ein Kommanditist zum 31.12.2026 oder danach<br />
durch eigene Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1 aus der Gesellschaft<br />
aus, so gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens<br />
und für die Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz<br />
Folgendes:<br />
In der Auseinandersetzungsbilanz sind alle Werte anzusetzen,<br />
die sich aus dem jeweiligen Jahresabschluss ergeben,<br />
jedoch mit der Maßgabe, alle Bilanzpositionen nicht mit dem<br />
Buchwert, sondern mit ihrem jeweiligen Verkehrswert anzusetzen.<br />
Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende<br />
positive oder negative Kapital ist dem Kommanditisten<br />
in dem Verhältnis zuzuordnen, in dem er gemäß § 16 am<br />
Vermögen der Gesellschaft beteiligt ist. Spätere Wertänderungen,<br />
z. B. wegen steuerlicher Außenprüfungen, bleiben<br />
unberücksichtigt.<br />
b) Scheidet ein Kommanditist aus anderen Gründen aus der<br />
Gesellschaft aus als durch Kündigung gemäß § 17 Ziff. 1, so<br />
gilt für die Berechnung des Abfindungsguthabens und für die<br />
Erstellung der Auseinandersetzungsbilanz Folgendes:<br />
Alle Werte sind mit dem jeweiligen Buchwert anzusetzen.<br />
Das sich aufgrund der Auseinandersetzungsbilanz ergebende<br />
positive oder negative Kapital ist den Kommanditisten in
dem Verhältnis zuzuordnen, in dem sie gemäß § 16 am Vermögen<br />
der Gesellschaft beteiligt sind.<br />
c) Ergibt die Berechnungsmethode gemäß vorstehendem<br />
Absatz b) ein höheres Abfindungsguthaben als sich nach<br />
einer Berechnung gemäß dem vorstehenden Absatz a) ergeben<br />
würde, so ist der jeweils niedrigere Wert, der sich aufgrund<br />
der Berechnungen nach vorstehenden Absätzen a)<br />
und b) ergibt, anzusetzen.<br />
d) Im Falle der Liquidation der Gesellschaft ermittelt sich das<br />
Liquidationsergebnis aufgrund einer Schlussbilanz, in der<br />
alle aktiven und passiven Posten der Gesellschaft entsprechend<br />
ihrer Buchwerte anzusetzen sind. Die Verteilung eines<br />
etwaigen Liquidationsgewinns entspricht der Beteiligung des<br />
Kommanditisten am Vermögen der Gesellschaft gemäß § 16.<br />
5. Der auszuzahlende Betrag des für den ausscheidenden<br />
Kommanditisten ermittelten Auseinandersetzungsguthabens<br />
ist in drei gleichen Jahresraten auszuzahlen, wenn die Gesellschaft<br />
fortbesteht.<br />
Die erste Rate ist am Schluss des dem Ausscheiden folgenden<br />
Jahres fällig. Vom Tage des Ausscheidens an wird das<br />
Auseinandersetzungsguthaben mit dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 BGB verzinst. Die Zinsen sind jeweils<br />
mit den einzelnen Raten zur Zahlung fällig. Die Gesellschaft<br />
ist berechtigt, das Auseinandersetzungsguthaben ganz oder<br />
zum Teil früher auszuzahlen.<br />
6. Für die Zahlung des Auseinandersetzungsguthabens haftet<br />
ausschließlich das Gesellschaftsvermögen. Eine persönliche<br />
Haftung der übrigen verbleibenden Gesellschafter ist<br />
ausgeschlossen.<br />
§ 19<br />
Nachfolge in Gesellschaftsanteile der Kommanditisten<br />
1. Jede Verfügung über Gesellschaftsanteile sowie die<br />
Einräumung einer Unterbeteiligung bedarf der schriftlichen<br />
Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin. Die<br />
Zustimmung kann nur aus wichtigem Grunde versagt werden.<br />
Die Regelung des § 4 Ziff. 1 Satz 5 bleibt unberührt.<br />
2. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn<br />
a) der Gesellschaftsanteil geteilt wird und hierdurch eine<br />
Pflichteinlage entsteht, die kleiner als 10.000 EUR ist.<br />
b) auf den eintretenden Gesellschafter der Sachverhalt aus<br />
§ 5 Ziff.1 Satz 5 oder 6 zutrifft.<br />
c) eine Übertragung von Gesellschaftsanteilen beabsichtigt<br />
ist und wenn die geschäftsführende Kommanditistin ermittelt,<br />
dass durch die vorgesehene Übertragung für die Gesellschaft<br />
oder für die Gesellschafter eine Steuer oder Abgabe<br />
verursacht wird. In diesem Fall kann die geschäftsführende<br />
Kommanditistin ihre Zustimmung nur dann erklären, wenn<br />
der Übertragende gleichzeitig schriftlich erklärt, alle die Gesellschaft<br />
oder die verbleibenden Gesellschafter direkt treffende<br />
Steuern, Abgaben und Kosten, die durch seine Übertragung<br />
ausgelöst werden, zu übernehmen, der Erklärende<br />
die entsprechende Bonität nachweist und nach Aufforderung<br />
durch die geschäftsführende Kommanditistin in entsprechender<br />
Höhe Sicherheit leistet.<br />
d) der Treuhandkommanditist durch rechtsgeschäftliche<br />
Übertragung aus der Gesellschaft ausscheiden möchte und<br />
die Treugeber keinen neuen Treuhandkommanditisten gemäß<br />
§ 7 Ziff. 4 des Treuhandvertrags bestimmen.<br />
e) Gesellschaftsanteile der Gesellschaft zum Handel am Kapitalmarkt<br />
vorgesehen sind.<br />
3. Die rechtsgeschäftliche Übertragung eines Gesellschaftsanteils<br />
ist jeweils nur mit Wirkung zum Beginn des 1. Januar<br />
eines Jahres möglich. Dies gilt nicht für die Übertragung einer<br />
Kommanditbeteiligung des Treuhandkommanditisten auf<br />
einen Dritten; diese Übertragungen können zu jedem Monatsersten<br />
erfolgen. Dies gilt auch nicht für die Beendigung<br />
des Treuhandvertrags aufgrund des Herausgabeverlangens<br />
des Treugebers gemäß § 7 des Treuhandvertrags.<br />
4. Beim Tod eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten<br />
wird die Gesellschaft mit den Erben fortgesetzt. Jeder Kommanditist<br />
soll durch eine entsprechende Nachfolgeregelung<br />
sicherstellen, dass im Falle seines Todes eine Aufspaltung<br />
seiner Pflichteinlage in Beträge unterhalb von 10.000 EUR<br />
nicht erfolgt. Falls der verstorbene Kommanditist keine entsprechende<br />
Regelung getroffen hat, sollen die Erben eine<br />
Regelung treffen, dass der vorhandene Gesellschaftsanteil<br />
nicht in Beträge unterhalb von 10.000 EUR aufgeteilt wird.<br />
Fehlt eine den vorstehenden Anforderungen genügende Regelung<br />
des Erblassers und der Erben, so wird die Gesellschaft<br />
mit den Erben fortgesetzt. Auch für diese neu entstehenden<br />
Gesellschaftsanteile gilt § 11 Ziff. 2.<br />
117
5. Die Erben haben sich durch die Vorlage eines geeigneten<br />
Nachweises zu legitimieren. Darüber hinaus hat jeder Erbe<br />
zu erklären, dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder<br />
6 nicht auf ihn zutrifft. Mehrere Erben sind verpflichtet, der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin gemeinsam mitzuteilen,<br />
in welcher Höhe die Beteiligung auf welche Person übergegangen<br />
ist. § 4 Ziff. 8 gilt entsprechend.<br />
6. Ab dem Zeitpunkt des Todes des Kommanditisten bis zu<br />
dem Zeitpunkt, zu dem der Gesellschaft oder der geschäftsführenden<br />
Kommanditistin ein geeigneter Nachweis über die<br />
eingetretene Erbfolge und die Erbquote vorliegt, ruhen die<br />
Stimmrechte und Ausschüttungsansprüche des oder der<br />
Rechtsnachfolger, die mit dem Gesellschaftsanteil des verstorbenen<br />
Kommanditisten verbunden sind.<br />
7. Die Verwaltung des Gesellschaftsanteils durch einen<br />
Testamentsvollstrecker ist im Todesfall zulässig. In diesem<br />
Fall übt der Testamentsvollstrecker die vorstehenden Gesellschafterrechte<br />
des verstorbenen Kommanditisten aus.<br />
8. Geht eine Kommanditbeteiligung oder eine Teilkommanditbeteiligung<br />
durch Rechtsgeschäft oder von Todes wegen<br />
auf eine Person über, die nicht schon Gesellschafter war, so<br />
ist der neue Gesellschafter verpflichtet, der <strong>LHI</strong> Fonds eine<br />
Vollmacht gemäß § 5 Ziff. 3 in der erforderlichen Form auf<br />
eigene Kosten zu erteilen und unverzüglich zuzuleiten. Vorstehendes<br />
gilt nicht für Treugeber.<br />
9. Die Regelung über den Aufwendungsersatz in § 17 Ziff.6<br />
gilt entsprechend zu Gunsten der <strong>LHI</strong> Fonds, sowohl für<br />
Erbfälle als auch für rechtsgeschäftliche Übertragungen.<br />
Zahlungspflichtiger in Erbfällen ist der Erbe.<br />
§ 20<br />
Dauer der Gesellschaft, Liquidation der Gesellschaft<br />
1. Die Dauer der Gesellschaft ist unbestimmt. Sie kann erstmals<br />
gemäß § 17 Ziff. 1 gekündigt werden.<br />
2. Die Gesellschaft tritt nach einem Beschluss gemäß § 10<br />
Ziff. 3 lit. d) in Liquidation.<br />
3. Liquidator der Gesellschaft ist die geschäftsführende<br />
Kommanditistin.<br />
4. Es ist Aufgabe des Liquidators, das Gesellschaftsvermögen<br />
bestmöglich zu verwerten.<br />
118<br />
5. Der Liquidator hat die Schlussbilanz zu erstellen und<br />
das Liquidationsergebnis entsprechend den Bestimmungen<br />
in § 18 Ziff. 4 d) zu ermitteln und einen etwaigen Liquidationsgewinn<br />
an die an der Liquidation teilnehmenden Gesellschafter<br />
gemäß den Bestimmungen des § 16 zu verteilen.<br />
Abweichend von § 15 Ziff. 3 sind nur die Liquidationseröffnungsbilanz<br />
und die Liquidationsschluss bilanz durch einen<br />
Wirtschaftsprüfer zu prüfen und testieren zu lassen.<br />
6. Der Liquidator ist berechtigt, auch nach Beendigung der<br />
Liquidation nach pflichtgemäßem Ermessen Rechtsgeschäfte<br />
der Gesellschaft oder der Gesellschafter vorzunehmen.<br />
7. Der Liquidator erhält für seine Tätigkeit im Rahmen der<br />
Liquidation den Ersatz aller Auslagen, eine angemessene<br />
laufende jährliche Vergütung, die sich an der Höhe der zuletzt<br />
geleisteten gesamten Vergütung für die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft gemäß § 9 Ziff. 7b) orientiert sowie eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung von 20 % bezogen auf den Betrag,<br />
der unter Berücksichtigung einer angemessenen Liquiditätsreserve<br />
in der Gesellschaft nach Abzug<br />
a) aller Verbindlichkeiten der Gesellschaft,<br />
b) der vollständigen Rückführung der nominalen Einlagen<br />
der Investoren (ohne Agio) aufgrund der Liquidation<br />
in der Gesellschaft verbleibt.<br />
§ 21<br />
Kosten des Vertrags<br />
1. Die Kosten für diesen Vertrag und dessen Durchführung<br />
einschließlich etwa anfallender Steuern aller Art und einschließlich<br />
der Kosten, die aufgrund der Ersteintragung des<br />
Treuhandkommanditisten bei dem Handelsregister entstehen,<br />
trägt die Gesellschaft.<br />
2. Die in Ziffer 1 genannten Kosten beinhalten nicht die Kosten,<br />
die durch die jeweilige Beglaubigung der einzelnen Handelsregistervollmacht,<br />
die jeder neue Direkt-Kommanditist<br />
erteilt, sowie die Kosten von Handelsregisteränderungen, die<br />
durch die Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder durch<br />
die Vornahme sonstiger Verfügungen über Gesellschaftsanteile<br />
begründet werden. Diese Kosten trägt jeweils der Gesellschafter,<br />
der die Handelsregistervollmacht und/oder die<br />
Änderungen veranlasst hat, soweit in diesem Vertrag nicht<br />
bereits etwas anderes bestimmt ist. Dies gilt auch für die notwendigen<br />
Änderungen im Handelsregister im Falle des Todes<br />
eines nicht geschäftsführenden Kommanditisten. Die ge-
schäftsführende Kommanditistin ist berechtigt, eine Pauschale<br />
gemäß § 17 Ziff.6 in Rechnung zu stellen.<br />
§ 22<br />
Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
Jeder nicht geschäftsführende Kommanditist ist berechtigt,<br />
bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem<br />
Gesellschaftsvertrag und dem damit begründeten Gesellschafterverhältnis<br />
die Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
anzurufen und ein Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das<br />
Schlichtungsverfahren richtet sich nach den geltenden Regelungen<br />
der Verfahrensordnung Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds e. V.<br />
§ 23<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Für Änderungen und Ergänzungen dieses Gesellschaftsvertrags<br />
gelten die Bestimmungen in § 11 Ziff. 3 b) und sie<br />
bedürfen der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt<br />
nicht, wenn die Änderung im Rahmen einer Gesellschafterversammlung<br />
oder im schriftlichen Abstimmungsverfahren<br />
erfolgt; in diesem Fall sind sie zu protokollieren.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Gesellschaftsvertrags<br />
unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der<br />
übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen<br />
Bestimmung gilt eine solche als vereinbart, die<br />
der von den Vertragsparteien wirtschaftlich gewollten Bestimmung<br />
in rechtlich wirksamer Weise am nächsten kommt.<br />
Dies gilt für die Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend.<br />
§ 139 BGB wird insgesamt abbedungen. Ergänzend<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen<br />
und Streitigkeiten aus diesem Gesellschaftsvertrag ist<br />
der Sitz der Gesellschaft.<br />
Pullach, den 30.09..2011<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong><br />
Verwaltung GmbH<br />
gez. Peter Kober (Geschäftsführer)<br />
gez. ppa. Christian Floth (Prokurist)<br />
Pullach, den 30.09.2011<br />
LANITA Verwaltung GmbH<br />
gez. Robert Soethe (Geschäftsführer)<br />
gez. Heimo Koch (Geschäftsführer)<br />
Pullach, den 30.09.2011<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
gez. Franz-Georg Schmidt (Geschäftsführer)<br />
gez. Dietrich von Buttlar (Geschäftsführer)<br />
119
16.2. Treuhandvertrag<br />
Treuhandvertrag<br />
120<br />
zwischen<br />
(der in der Beitrittserklärung genannten Person)<br />
im folgenden „Treugeber“ genannt –<br />
und der<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
im folgenden „Treuhandkommanditist“ genannt –<br />
Vorbemerkung:<br />
Der Treuhandkommanditist hat sich an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG („Gesellschaft“) mit einer Pflichteinlage<br />
von 21.065.000 EUR als Kommanditist beteiligt. Er beabsichtigt<br />
gemäß § 4 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags der Gesellschaft<br />
vom 30.09.2011 („Gesellschaftsvertrag“) im Wege<br />
der Vereinbarungstreuhand mit einer Vielzahl von Anlegern<br />
Treuhandverträge über Teile seiner Kommanditbeteiligung<br />
bis zur Höhe seiner gesamten Pflichteinlage zu schließen.<br />
Dabei muss der von jedem Anleger zu übernehmende Teilbetrag<br />
der Kommanditeinlage des Treuhandkommanditisten<br />
mindestens 10.000 EUR betragen. Einlagen mit höheren Beträgen<br />
müssen grundsätzlich durch 5.000 glatt teilbar sein.<br />
§ 1<br />
Gegenstand des Treuhandvertrags<br />
1. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet im Auftrag<br />
des Treugebers einen Teilbetrag seiner Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft in der vom Anleger in der Beitrittserklärung<br />
vom bezeichneten Höhe künftig im eigenen<br />
Namen, aber für Rechnung des Treugebers.<br />
2. Der Treuhandkommanditist ist an der Gesellschaft nach<br />
Maßgabe des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen<br />
dieses Treuhandvertrags sowie der Beitrittserklärung beteiligt.<br />
Für das Verhältnis zwischen Treuhandkommanditist und<br />
Treugeber gelten die Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
der Gesellschaft entsprechend, soweit sich nichts anderes<br />
aus diesem Treuhandvertrag ergibt.<br />
3. Der Treuhandkommanditist hält seine Beteiligung im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Kommanditanteil für alle Treugeber.<br />
Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, aber nicht<br />
verpflichtet, für weitere Treugeber Teile seiner Kommanditbeteiligung<br />
an der Gesellschaft treuhänderisch zu halten<br />
und zu verwalten. Die Höhe des Anteils des Treugebers am<br />
Kommanditanteil des Treuhandkommanditisten ergibt sich<br />
aus der in der Beitrittserklärung des Treugebers genannten<br />
Pflichteinlage. Der Treuhandkommanditist handelt gegenüber<br />
der Gesellschaft und Dritten im eigenen Namen.<br />
4. Im Innenverhältnis behandelt der Treuhandkommanditist<br />
den Anteil des Treugebers als Teil seines Kommanditanteils.<br />
Er handelt ausschließlich für Rechnung des jeweiligen Treugebers.<br />
Der Treugeber stellt den Treuhandkommanditisten<br />
von sämtlichen Verbindlichkeiten frei, die im Zusammenhang<br />
mit der treuhänderischen Kommanditbeteiligung stehen.<br />
§ 2<br />
Person des Treugebers<br />
Treugeber können alle Personen sein, die gemäß § 5 Ziff. 1<br />
des Gesellschaftsvertrags auch Kommanditist sein können.<br />
Treugeber kann nicht sein, wer nach den Bestimmungen des<br />
§ 5 Ziff. 1 des Gesellschaftsvertrags von der Beteiligung an<br />
der Gesellschaft ausgeschlossen ist.<br />
§ 3<br />
Rechte des Treugebers<br />
1. Der Treugeber kann vom Treuhandkommanditisten verlangen,<br />
die diesem gemäß § 166 HGB nach Maßgabe des<br />
§ 14 des Gesellschaftsvertrags zustehenden Kontrollrechte<br />
selbst auszuüben. Der Treuhandkommanditist hat den Treugeber<br />
auf dessen Verlangen entsprechend zu bevollmächtigen.<br />
§ 14 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend; weiter<br />
gehende Rechte sind ausgeschlossen.<br />
2. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />
Dritter informiert den Treugeber über alle wesentlichen<br />
Geschäftsvorgänge der Gesellschaft mit den von der Gesell-
schaft dem Treuhandkommanditisten zur Verfügung gestellten<br />
Unterlagen.<br />
3. Der Treuhandkommanditist hält und verwaltet seinen<br />
Kommanditanteil an der Gesellschaft („Treuhandvermögen“)<br />
getrennt von seinem sonstigen Vermögen. Der Treugeber<br />
ist entsprechend seinem Anteil am Treuhandvermögen<br />
in Relation zum gesamten Kommanditkapital (Summe der<br />
Pflichteinlagen gemäß Gesellschaftsvertrag) der Gesellschaft<br />
am Vermögen und Ergebnis der Gesellschaft beteiligt.<br />
4. Der Treuhandkommanditist tritt hiermit sämtliche Ansprüche<br />
aus der treuhänderisch gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />
entsprechend der Höhe des Anteils des Treugebers am Treuhandvermögen<br />
an den dies annehmenden Treugeber ab.<br />
Dazu gehören insbesondere die Ansprüche auf die Beteiligung<br />
am laufenden Gewinn und Verlust, die Ansprüche auf<br />
die Ausschüttungen/Entnahmen sowie die Beteiligung am<br />
Liquidationserlös/Auseinandersetzungsguthaben.<br />
5. Beantragt ein Treugeber unter substantiierter Angabe<br />
wichtiger Gründe die Einberufung einer außerordentlichen<br />
Gesellschafterversammlung gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags,<br />
so hat der Treuhandkommanditist oder ein<br />
von ihm beauftragter Dritter die Gemeinschaft der Treugeber<br />
hierüber unter Angabe der Gründe für das Einberufungsbegeh<br />
ren zu informieren, eine Beschlussfassung der Treugeber<br />
über die Einberufung der Gesellschafterversammlung<br />
herbeizuführen, die Treugeber über das Ergebnis der Beschlussfassung<br />
in Kenntnis zu setzen, festzustellen, ob<br />
gegebenenfalls das Quorum gemäß § 12 Ziff. 4 des Gesellschaftsvertrags<br />
erreicht wurde und gegebenenfalls der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft das<br />
erfolgreiche Einberufungsverlangen anzuzeigen.<br />
§ 4<br />
Pflichten des Treugebers<br />
1. Der vom Treugeber in der Beitrittserklärung gezeichnete<br />
Betrag („Treuhandeinlage“) ist nach Maßgabe des § 4<br />
Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags und den Bestimmungen der<br />
Beitrittserklärung termingerecht durch den Treugeber zu<br />
leisten. Der Treugeber verpflichtet sich hiermit gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten, seine in der Beitrittserklärung<br />
übernommene Treuhandeinlage schuldbefreiend gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten auf das in der Beitrittserklärung<br />
angegebene Konto der Gesellschaft zu leisten. Der<br />
Treugeber verpflichtet sich, im Falle des Lastschrifteinzugsverfahrens<br />
die Treuhandeinlage rechtzeitig auf dem in der<br />
Beitrittserklärung angegebenen Konto bereitzustellen. Einzelheiten<br />
regelt die Beitrittserklärung.<br />
2. Erfüllt ein Treugeber die in der Beitrittserklärung übernommene<br />
Verpflichtung zur Leistung seiner Treuhandeinlage<br />
nicht termingerecht, so ist der Treuhandkommanditist berechtigt,<br />
ab Fälligkeit Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem<br />
jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu berechnen.<br />
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt<br />
hiervon unberührt.<br />
3. Darüber hinaus ist der Treuhandkommanditist im Falle der<br />
Nichterfüllung der Pflicht gemäß Ziffer 1 zur außerordentlichen<br />
Kündigung des Treuhandvertrags berechtigt. Die Kündigung<br />
hat per Einschreiben zu erfolgen.<br />
§ 5<br />
Gesellschafterbeschlüsse, Abstimmung<br />
1. Der Treugeber ist berechtigt, an jeder Gesellschafterversammlung<br />
selbst teilzunehmen. § 11 Ziff. 1 und 2 sowie<br />
§ 12 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gelten entsprechend.<br />
2. Die Kosten für die eigene Teilnahme an einer Gesellschafterversammlung<br />
und für eine eventuelle Vertretung durch<br />
einen Dritten trägt der Treugeber selbst.<br />
3. Der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />
Dritter hat dem Treugeber sämtliche Unterlagen, die er als<br />
Kommanditist selbst mit der Ladung zur ordentlichen Gesellschafterversammlung<br />
gemäß § 12 Ziff. 3 des Gesellschaftsvertrags<br />
erhält, unverzüglich in Kopie zuzusenden. Der Treuhandkommanditist<br />
legt dem Treugeber entsprechende<br />
Formulare zur Geltendmachung der Stimmrechte und insbesondere<br />
für eine Weisungserteilung vor.<br />
4. Sofern ein Treugeber auf der Gesellschafterversammlung<br />
der Gesellschaft nicht anwesend oder vertreten ist, kann<br />
er dem Treuhandkommanditisten für die Abstimmungspunkte<br />
Weisungen erteilen.<br />
5. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt und verpflichtet,<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft die<br />
treuhänderischen Beteiligungen anzuzeigen. Der Treuhandkommanditist<br />
ist gegenüber der Gesellschaft berechtigt und<br />
gegenüber dem Treugeber verpflichtet, entsprechend den<br />
Weisungen für die verschiedenen Treugeber ggf. unterschiedlich,<br />
für jeden einzeln aber nur einheitlich, als Stimmbote<br />
aufzutreten. Einer auf unterschiedlichen Weisungen der<br />
121
Treu geber beruhenden geteilten Stimmabgabe als Stimmbote<br />
durch den Treuhandkommanditisten wird ausdrücklich<br />
zugestimmt.<br />
6. Im Falle des schriftlichen Abstimmungsverfahrens gelten<br />
§ 13 Ziff. 2 und 3 des Gesellschaftsvertrags mit der Maßgabe,<br />
dass der Treuhandkommanditist oder ein von ihm beauftragter<br />
Dritter die entsprechenden Unterlagen an die letzte<br />
ihm bekannt gegebene Adresse des Treugebers versendet,<br />
um diesem die Möglichkeit einzuräumen, das Stimmrecht<br />
oder ein Weisungsrecht gemäß Ziffer 4 auszuüben. Der Treuhandkommanditist<br />
hat dafür Sorge zu tragen, dass die Unterlagen<br />
für den Treugeber zeitgleich mit den Unterlagen für die<br />
direkt beteiligten Kommanditisten versandt werden. Maßgebend<br />
für die wirksame Erteilung der Weisung ist der Eingang<br />
der Weisung beim Treuhandkommanditisten oder dem von<br />
ihm beauftragten Dritten. Auf diese Frist ist in den Unterlagen<br />
gesondert hinzuweisen. Von den Ergebnissen der Beschlussfassungen<br />
hat der Treuhandkommanditist oder ein<br />
von ihm beauftragter Dritter den Treugeber zu informieren.<br />
7. Im Übrigen gilt § 11 Ziff. 5 und 6 des Gesellschaftsvertrags<br />
entsprechend.<br />
8. Unabhängig von vorstehenden Regelungen steht dem<br />
Treugeber gegenüber dem Treuhandkommanditisten ein umfassendes<br />
Weisungsrecht zu. Dies gilt insbesondere in<br />
Bezug auf die Wahrnehmung der durch die treuhänderisch<br />
gehaltene Beteiligung dem Treuhandkommanditisten zustehenden<br />
mitgliedschaftlichen Verwaltungsrechte.<br />
§ 6<br />
Nachfolge in Rechte und Pflichten des Treugebers<br />
1. Bei einer rechtsgeschäftlichen Übertragung der Rechte<br />
und Pflichten dieses Treuhandvertrags durch den Treugeber<br />
gelten § 19 Ziff. 1 bis 3 und 8 bis 9 des Gesellschafts vertrags<br />
entsprechend.<br />
2. Beim Tod des Treugebers wird der Treuhandvertrag mit<br />
dessen Erben fortgesetzt. § 19 Ziff. 4 bis 9 des Gesellschaftsvertrags<br />
sind entsprechend anzuwenden.<br />
§ 7<br />
Beendigung des Treuhandvertrags, Ausscheiden des<br />
Treuhandkommanditisten<br />
1. Der Treugeber kann durch schriftliche Erklärung gegenüber<br />
dem Treuhandkommanditisten mit einer Frist von<br />
122<br />
drei Monaten jeweils zum 30. Juni und zum 31. Dezember<br />
eines jeden Jahres die Übertragung seiner treuhänderischen<br />
Beteiligung auf sich selbst verlangen (Treuhandübertragung).<br />
Seine treuhänderische Beteiligung wandelt sich damit in eine<br />
Beteiligung an der Gesellschaft als Direkt-Kommanditist im<br />
Sinne des § 5 Ziff. 2 des Gesellschaftsvertrags. Der Treugeber,<br />
der die Treuhandübertragung verlangt, hat gegenüber der<br />
geschäftsführenden Kommanditistin der Gesellschaft zu bestätigen,<br />
dass der Sachverhalt aus § 5 Ziff. 1 Satz 5 oder 6<br />
des Gesellschaftsvertrags nicht auf ihn zutrifft. Zu dem jeweiligen<br />
Stichtag endet der Treuhandvertrag. Der Treu geber<br />
kann die Treuhandübertragung bei Vorliegen eines wichtigen<br />
Grundes ohne Einhaltung der in Satz 1 genannten Frist verlangen.<br />
Ein wichtiger Grund ist insbesondere bei vertrags-<br />
oder treuwidrigem Verhalten des Treuhandkommanditisten im<br />
Verhältnis zum Treugeber anzunehmen.<br />
2. Das Übertragungsverlangen wird wirksam, sobald der<br />
Gesellschaft eine notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht<br />
durch den Treugeber auf dessen eigene Kosten zur<br />
Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Vollmachtsformular<br />
erhält der Treugeber auf Anfrage, spätestens jedoch,<br />
sobald er die Treuhandübertragung verlangt hat.<br />
3. Für den Fall, dass der Treugeber die Treuhandübertragung<br />
verlangt, bietet der Treuhandkommanditist bereits<br />
hiermit die Übertragung der treuhänderisch für den Treugeber<br />
gehaltenen Beteiligung an der Gesellschaft unmittelbar auf<br />
den Treugeber an. Der Treugeber nimmt die Treuhandübertragung<br />
an. Die Treuhandübertragung wird mit Zugang des<br />
wirksamen Übertragungsverlangens und der notariell<br />
beglaubigten Handelsregistervollmacht bei der Gesellschaft<br />
wirksam. § 7 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags gilt entsprechend.<br />
4. Der Treuhandkommanditist ist berechtigt, den Treuhandvertrag<br />
mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende<br />
ordentlich zu kündigen, soweit er rechtzeitig einen geeigneten<br />
Nachfolge-Treuhandkommanditisten benennt und sein Benennungsvorschlag<br />
mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />
Stimmen der Treugeber entsprechend dem Verfahren im Gesellschaftsvertrag<br />
angenommen wird. Die jedem Treugeber<br />
zuzurechnenden Stimmen ergeben sich aus § 11 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags. Wird ein Nachfolge-Treuhandkommanditist<br />
durch die Treugeber bestimmt, hat der Treugeber<br />
mit diesem den Treuhandvertrag nach Maßgabe des Treugeberbeschlusses<br />
fortzuführen. Mit Fortsetzung des Treuhandvertrags<br />
tritt der Nachfolge-Treuhandkommanditist im Wege<br />
der Vertragsübernahme in alle Rechte und Pflichten des aus-
scheidenden Treuhandkommanditisten ein. Der ausscheidende<br />
Treuhandkommanditist hat seinen Kommanditanteil<br />
auf den Nachfolge-Treuhandkommanditisten zu übertragen.<br />
Treugeber, die an der Abstimmung nicht teilgenommen haben<br />
oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben,<br />
können die fristlose Treuhandübertragung unter den formalen<br />
Voraussetzungen der Ziffer 1 verlangen. Soweit in der<br />
Abstimmung keine einfache Mehrheit der Treugeber für einen<br />
Nachfolge-Treuhandkommanditisten votiert oder kein Nachfolge-Treuhandkommanditist<br />
vorgeschlagen wird, kann der<br />
Treuhandkommanditist nicht ordentlich kündigen.<br />
5. Der Treuhandkommanditist kann den Treuhandvertrag<br />
gegenüber dem Treugeber fristlos aus wichtigem Grunde<br />
kündigen, insbesondere in den Fällen des § 17 Ziff. 2 des<br />
Gesellschaftsvertrags. § 17 Ziff. 6 des Gesellschaftsvertrags<br />
gilt entsprechend. In den Fällen der fristlosen Kündigung<br />
durch den Treuhandkommanditisten finden die Regelungen<br />
des § 18 des Gesellschaftsvertrags sinngemäß Anwendung<br />
unter Berücksichtigung der § 3 Ziff. 4 dieses Vertrages.<br />
6. Der Treuhandvertrag endet ferner ohne weiteres,<br />
a) wenn über das Vermögen des Treuhandkommanditisten<br />
das Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels Masse<br />
nicht eröffnet oder eingestellt wird; oder<br />
b) wenn gegen den Treuhandkommanditisten aus einem<br />
rechtskräftigen Titel Zwangsvollstreckung betrieben<br />
und nicht innerhalb von zwei Monaten aufgehoben oder<br />
eingestellt wird.<br />
Die formalen Voraussetzungen der Ziffer 1 gelten in diesen<br />
Fällen entsprechend, ohne dass der Treugeber die Treuhandübertragung<br />
gegenüber der Treuhandkommanditistin<br />
ausdrücklich verlangen muss.<br />
7. Soweit in diesem Vertrag oder dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Gesellschaft nichts anderes geregelt ist, hat die im Zusammenhang<br />
mit der Veränderung des Vertragsverhältnisses<br />
zwischen Treuhandkommanditist und Treugeber entstehenden<br />
Kosten und Aufwendungen derjenige zu tragen, der<br />
den Grund der Entstehung zurechenbar gesetzt hat.<br />
§ 8<br />
Selbstkontrahieren<br />
Der Treuhandkommanditist ist von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit.<br />
§ 9<br />
Haftung des Treuhandkommanditisten<br />
Die Haftung des Treuhandkommanditisten beschränkt sich<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden<br />
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der<br />
Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen<br />
Pflicht verletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen<br />
des Treuhandkommanditisten beruhen, sowie<br />
bei einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Er übernimmt<br />
keine Haftung für den Eintritt der vom Treugeber<br />
eventuell ange strebten steuerlichen oder sonstigen wirtschaftlichen<br />
Ziele.<br />
§ 10<br />
Vergütung des Treuhandkommanditisten<br />
1. Die Vergütung des Treuhandkommanditisten ist in § 10<br />
des Gesellschaftsvertrags geregelt.<br />
2. Über zusätzliche Leistungen des Treuhandkommanditisten<br />
für einzelne Treugeber erstellt der Treuhandkommanditist<br />
gesonderte Rechnungen.<br />
§ 11<br />
Treugeberregister, Datenschutz<br />
1. Der Treuhandkommanditist führt für alle Treugeber ein<br />
Register mit den persönlichen und beteiligungsbezogenen<br />
Daten. Er kann sich hierzu auch Dritter bedienen. Der Treugeber<br />
hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Daten anderer<br />
Treugeber.<br />
2. Das Treugeberregister darf nicht veröffentlicht werden.<br />
Dies gilt nicht, soweit der Treuhandkommanditist aufgrund<br />
gesetzlicher Bestimmungen zur Herausgabe der Daten eines<br />
Treugebers verpflichtet ist. Der Treuhandkommanditist darf<br />
zur laufenden Betreuung der Treugeber einem von ihm hierzu<br />
beauftragten Dritten die Daten zur Verfügung stellen. Der<br />
Treuhandkommanditist hat einen Dritten entsprechend diesen<br />
Bestimmungen zu verpflichten.<br />
3. Der Treugeber erhält eine Benachrichtigung über seine<br />
Eintragung in das vorgenannte Register.<br />
123
§ 12<br />
Schlichtungsvereinbarung/Ombudsverfahren<br />
Jeder Treugeber ist berechtigt, bei Streitigkeiten aus oder<br />
im Zusammenhang mit diesem Treuhandvertrag die Ombudsstelle<br />
Geschlossene Fonds e. V. anzurufen und ein<br />
Schlichtungsverfahren einzuleiten. Das Schlichtungsverfahren<br />
richtet sich nach den geltenden Regelungen der Verfahrensordnung<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
§ 13<br />
Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen und Ergänzungen dieses Treuhandvertrags<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung<br />
des Schriftformerfordernisses. Mündliche Nebenabreden bestehen<br />
nicht.<br />
2. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein<br />
oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen<br />
hiervon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist<br />
durch eine gesetzlich zulässige, dem wirtschaftlichen Zweck<br />
der unwirksamen Bestimmung entsprechende bzw. am<br />
nächsten kommende Regelung zu ersetzen. Dies gilt für die<br />
Ausfüllung etwaiger Vertragslücken entsprechend. Hier sind<br />
vorrangig etwaige entsprechende Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
sinngemäß anzuwenden. Die gesetzlichen<br />
Bestimmungen gelten ergänzend. § 139 BGB wird insgesamt<br />
abbedungen.<br />
3. Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen<br />
und Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.<br />
Pullach,<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH<br />
124
16.3 Zusätzliche Information für den Fernabsatz im<br />
Rahmen der Beteiligung an der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong><br />
GmbH & Co. KG<br />
16.3.1 Information zu den Vertragspartnern<br />
Initiator/Prospektverantwortlicher<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 46591<br />
Geschäftsführer<br />
Oliver Porr, München<br />
Robert Soethe, Rain<br />
Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Vermitteln, Arrangieren, Initiieren und Durchführen des nationalen<br />
und internationalen Leasing-, Miet- und Fondsgeschäfts,<br />
Vermitteln und Arrangieren von strukturierten Finanzierungen<br />
und Nutzungsüberlassungen jeglicher Art, Verwaltung von<br />
Objekt- und Fondsgesellschaften, auch im Interesse Dritter,<br />
sowie Beratung von Unternehmen.<br />
Fondsgesellschaft<br />
<strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG,<br />
Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HR A 96165<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Grundstücken<br />
und grundstücksgleichen Rechten, deren Verwaltung,<br />
Vermietung und Verwertung, insbesondere der Erwerb<br />
und die langfristige Vermietung des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s<br />
<strong>Erding</strong>, Anton-Huber-Straße 1, Josef-Schwankl-Straße und<br />
Johann-Auer-Straße 6, 85435 <strong>Erding</strong> („Fondsimmobilie“)<br />
und der Erwerb, das langfristige Halten und die Verwertung<br />
der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung GmbH als Eigentümerin<br />
der auf der Fondsimmobilie aufliegenden Photovoltaik-<br />
anlagen („PV-Anlagen“) sowie die Anlage überschüssiger<br />
Liquidität.<br />
Komplementärin der Fondsgesellschaft<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 174774<br />
Geschäftsführer<br />
Peter Kober, München<br />
Christian Goldbrunner, Penzberg<br />
Oliver Porr, München<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung<br />
von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit<br />
als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung in<br />
Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz.<br />
Geschäftsführende Kommanditistin<br />
der Fondsgesellschaft<br />
LANITA Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 184087<br />
Geschäftsführer<br />
Robert Soethe, Rain<br />
Heimo Koch, Leinfelden-Echterdingen<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Erwerb und das Eingehen von Beteiligungen sowie die Verwaltung<br />
von Vermögensgegenständen jeglicher Art; Tätigkeit<br />
als Komplementär bzw. Übernahme der Geschäftsführung<br />
in Gesellschaften; Erwerb und Verwaltung von Grundbesitz.<br />
Treuhandkommanditist<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
125
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 58960<br />
Geschäftsführer<br />
Dietrich von Buttlar, Pullach i. Isartal<br />
Franz-Georg Schmidt, Neufahrn<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Gegenstand des Unternehmens ist die treuhänderische Verwaltung<br />
von Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere<br />
die Übernahme der Funktion einer Treuhandkommanditistin<br />
in und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen<br />
Gesellschaften.<br />
Geschäftsbesorgung/Anlegerbetreuung<br />
<strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH, Emil-Riedl-Weg 6,<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Tel.: +49 89 5120-0<br />
Fax: +49 89 5120-2000<br />
Handelsregister<br />
Amtsgericht München, HRB 95484<br />
Geschäftsführer<br />
Oliver Porr, München<br />
Helmut Pütz, Gräfelfing<br />
Klaus Murmann, Bad Feilnbach<br />
Hauptgeschäftstätigkeit<br />
Verwaltung von geschlossenen Fonds, Beteiligung an,<br />
Geschäftsführung in sowie Verwaltung von Unternehmen,<br />
die als geschlossene Fonds betrieben werden und deren<br />
Gegenstand die Verwaltung und/oder Beteiligung ist.<br />
Vermittler<br />
Die wesentlichen Informationen zum Vermittler der Fondsbeteiligung<br />
ergeben sich aus der Beitrittserklärung.<br />
126<br />
Aufsichtsbehörden<br />
Die <strong>LHI</strong> Leasing GmbH unterliegt als Finanzdienstleistungsinstitut<br />
der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht,<br />
Dienstsitz Bonn, Postfach 12 53, 53002 Bonn,<br />
sowie der Deutschen Bundesbank, Hauptverwaltung München,<br />
80281 München. Im Übrigen werden der Prospektverantwortliche,<br />
die Fonds gesellschaft, deren Komplementärin<br />
und geschäftsführende Kommanditistin, der Treuhandkommanditist<br />
und der Geschäftsbesorger vom Gewerbeaufsichtsamt<br />
beaufsichtigt.<br />
16.3.2 Wesentliche Merkmale der angebotenen Dienstleistung/Zustandekommen<br />
des Vertrags<br />
Der Anleger beteiligt sich als Treugeber über den Treuhandkommanditisten<br />
SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH an der<br />
Fondsgesellschaft. Der Anleger bietet in der Beitrittserklärung<br />
der SINUS Treuhand-Verwaltung GmbH den Abschluss<br />
eines Treuhandvertrags über deren Kommanditbeteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft mit einer Mindestbeteiligung von<br />
10.000 EUR an; höhere Beträge müssen durch 5.000 glatt<br />
teilbar sein. Der Treuhandvertrag kommt jeweils mit Gegenzeichnung<br />
der Beitrittserklärung zustande, ohne dass diese<br />
dem Anleger zugehen muss.<br />
16.3.3 Mindestlaufzeit des Vertrags<br />
Eine Kündigung der Beteiligung an der Fondsgesellschaft ist<br />
erstmals mit einer Frist von sechs Monaten zum 31.12.2026<br />
und anschließend zu jedem Jahresende möglich. Das Recht<br />
zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund<br />
bleibt unberührt. Die Fondsgesellschaft endet im Übrigen mit<br />
einem Beschluss der Gesellschafter mit einer Mehrheit von<br />
3/4 der abgegebenen Stimmen.
16.3.4 Leistungsvorbehalte<br />
Juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften, stille<br />
Gesellschaften, Gesellschaften bürgerlichen Rechts, Ehepaare<br />
und eingetragene Lebenspartnerschaften können nur<br />
mit Zustimmung der geschäftsführenden Kommanditistin<br />
Kommanditist bzw. mit Zustimmung des Treuhandkommanditisten<br />
Treugeber werden. Von der Beteiligung an der Gesellschaft<br />
ausgeschlossen sind insbesondere natürliche und<br />
juristische Personen sowie Gemeinschaften, die die US-amerikanische<br />
Staatsangehörigkeit haben oder Inhaber einer<br />
dauerhaften Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für die USA<br />
(Greencard) sind und/oder nach US-amerikanischem Recht<br />
errichtet wurden und/oder in den Vereinigten Staaten von<br />
Amerika oder in einem deren Territorien ihren (Wohn-) Sitz<br />
haben oder sonstige Vermögensmassen, deren Einkommen<br />
der US-amerikanischen Steuerpflicht unterliegen. Ausgeschlossen<br />
von der Beteiligung an der Gesellschaft sind<br />
ebenfalls natürliche oder juristische Personen, die aufgrund<br />
von internationalen Finanzsanktionen von der Beteiligung<br />
an der Fondsgesellschaft ausgeschlossen sind. Die Anleger<br />
haben in der Beitrittserklärung zu bestätigen, dass vorstehende<br />
Sachverhalte nicht auf sie zutreffen.<br />
16.3.5 Gesamtpreis und Grundlage der Berechnung<br />
dieses Preises<br />
Der Gesamtpreis für die Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
entspricht der vom Anleger gezeichneten Einlage.<br />
16.3.6 Weitere vom Anleger zu zahlende Steuern und<br />
Kosten<br />
Liefer- und Versandkosten werden nicht erhoben. Im Falle<br />
der Umwandlung der Treugeberstellung in die eines Direktkommanditisten<br />
gemäß § 7 des Treuhandvertrags hat der<br />
Anleger die Kosten für eine notarielle Beglaubigung der Handelsregistervollmacht<br />
sowie der Eintragung als Direktkommanditist<br />
zu tragen. Die Höhe der Kosten bestimmt sich<br />
nach der Höhe der Beteiligung des Anlegers und ergibt sich<br />
für die Notarkosten aus der KostO sowie für die Handelsregistereintragung<br />
aus der Handelsregistergebührenverordnung.<br />
Nach den Bestimmungen der Beitrittserklärung kann<br />
die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung GmbH nach pflichtgemäßem Ermessen<br />
von einem Anleger verlangen, dass er sich nach<br />
dem so genannten PostIdent-Verfahren identifizieren lässt.<br />
Die Kosten für dieses Verfahren betragen bei Prospektaufstellung<br />
7,16 EUR plus Porto und sind vom Investor zu<br />
tragen. Eigene Kosten hat der Anleger selbst zu tragen. Für<br />
den mit dem Ausscheiden eines Anlegers aus der Fondsgesellschaft<br />
verbundenen Aufwand erhält die geschäftsführende<br />
Kommanditistin oder ein von ihr benannter Dritter<br />
vom ausscheidenden Gesellschafter pauschal einen Betrag<br />
in Höhe von 1 % der Pflichteinlage, maximal 2.500 EUR zzgl.<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer als Aufwandsersatz vergütet.<br />
16.3.7 Zahlung<br />
Die Einlage des Anlegers ist zzgl. einem Agio von 5 % bezogen<br />
auf die Einlage in einer Summe fünf Bankarbeitstage vor<br />
dem jeweiligen Beitrittstermin zur Zahlung fällig. Der Anleger<br />
hat seine Zahlungen auf das Konto der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co.<br />
KG bei der Norddeutschen Landesbank Girozentrale zu leisten:<br />
Konto Nr. 151784923, BLZ 250 500 00. Die Beitrittserklärung<br />
beinhaltet eine Einzugsermächtigung.<br />
127
16.3.8 Bestehen von Widerrufsrechten<br />
Dem Anleger steht ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zu.<br />
Der Widerruf ist zu richten an die <strong>LHI</strong> Fondsverwaltung<br />
GmbH, Emil-Riedl-Weg 6, 82049 Pullach i. Isartal. Der Widerruf<br />
kann auch per Telefax an die in Abschnitt 16.3.1 genannte<br />
Nummer oder per E-Mail an die E-Mail-Adresse anlegerbetreuung@lhi.de<br />
gerichtet werden. Im Falle eines wirksamen<br />
Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen<br />
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben.<br />
16.3.9 Befristung<br />
Die Beteiligung von Anlegern als Treugeber kann zum<br />
30.11.2011 und danach zu jedem Monatsultimo bis zum<br />
31.12.2012 erfolgen. Die geschäftsführende Kommanditistin<br />
ist berechtigt, nach pflichtgemäßem Ermessen die Platzierungsphase<br />
zu verkürzen oder zu verlängern sowie weitere<br />
Beitrittstermine zu bestimmen.<br />
16.3.10 Anwendbares Recht, Gerichtsstand<br />
Für die Verträge, die für die Beteiligung des Anlegers maßgeblich<br />
sind, gilt das Recht der Bundesrepublik <strong>Deutschland</strong>.<br />
Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Streitigkeiten<br />
aus dem Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ist<br />
München. Dies gilt ebenfalls für Streitigkeiten aus dem Treuhandvertrag.<br />
16.3.11 Vertragssprache<br />
Die Vertragssprache ist Deutsch.<br />
16.3.12 Außergerichtliche Streitschlichtung<br />
Anleger können (unbeschadet ihres Rechts, die Gerichte<br />
anzurufen) die bei der Deutschen Bundesbank eingerichtete<br />
Schlichtungsstelle anrufen. Sie dient der außergerichtlichen<br />
Streitbeilegung von Beschwerden im Zusammenhang mit<br />
Zahlungsdiensten (§§ 675c bis 676c BGB) und dem Fernabsatz<br />
von Finanzdienstleistungen. Die Voraussetzungen für<br />
den Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Schlichtungsstellenverfahrensordnung.<br />
Ein Merkblatt sowie die Schlichtungsstellenverfahrensordnung<br />
sind bei der Schlichtungsstelle<br />
erhältlich.<br />
128<br />
Die Adresse lautet:<br />
Schlichtungsstelle bei der Deutsche Bundesbank<br />
Postfach 11 12 32<br />
60047 Frankfurt am Main<br />
Tel.: (0 69) 23 88-19 07,<br />
Fax: (0 69) 23 88-19 19<br />
E-Mail: schlichtung@bundesbank.de<br />
Web: http://www.bundesbank.de/schlichtungsstelle/<br />
schlichtungsstelle.php<br />
Bei Streitigkeiten, die das Rechtsverhältnis zum Anbieter des<br />
geschlossenen Fonds, zur Fondsgesellschaft und/oder zur<br />
Treuhändergesellschaft sowie alle mit der Verwaltung Ihrer<br />
Beteiligung im Zusammenhang stehenden Sachverhalte betreffen,<br />
steht Ihnen zudem ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren,<br />
eingerichtet bei der Ombudsstelle Geschlossene<br />
Fonds zur Verfügung. Die Voraussetzungen für den<br />
Zugang zu der Schlichtungsstelle regelt die Verfahrensordnung<br />
der Ombudsstelle Geschlossene Fonds. Ein Merkblatt<br />
sowie die Verfahrensordnung sind bei der Ombudsstelle erhältlich.<br />
Die Adresse lautet:<br />
Ombudsstelle Geschlossene Fonds e. V.<br />
Postfach 640222<br />
10048 Berlin<br />
Tel.: 030/257 616 90,<br />
Fax: 030/257 616 91<br />
E-Mail: info@ombudsstelle-gfonds.de<br />
Web: www.ombudsstelle-gfonds.de
16.4 Angaben nach § 15 Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
16.4.1 Eröffnungsbilanz der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH &<br />
Co. KG<br />
Eröffnungsbilanz zum 01.07.2011 EUR<br />
Aktiva<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige Vermögens- 7.695,00<br />
gegenstände<br />
1. Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Summe Aktiva 7.695,00<br />
Passiva<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteil des Komplementärs<br />
1. Feste Kapitaleinlage des Komplementärs 9.400,00<br />
2. Verlustvortrag -2.072,70<br />
3. Anteiliges Jahresergebnis<br />
II. Kapitalanteil der Kommanditisten<br />
-94,00<br />
1. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 600,00<br />
2. Verlustvortrag -132,30<br />
3. Anteiliges Ergebnis -6,00<br />
Summe Eigenkapital 7.695,00<br />
Summe Passiva 7.695,00<br />
Pullach i. Isartal, 01.07.2011<br />
Die persönlich haftende Gesellschafterin:<br />
Objekt FMZ <strong>Erding</strong> Verwaltung GmbH<br />
gez. Christian Goldbrunner gez. Peter Kober<br />
Die geschäftsführende Kommanditistin:<br />
LANITA Verwaltung GmbH<br />
gez. Robert Soethe gez. Heimo Koch<br />
129
16.4.2 Zwischenübersicht der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong><br />
<strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH &<br />
Co. KG<br />
Zwischenbilanz der Fondsgesellschaft<br />
EUR<br />
zum 30.09.2011<br />
Aktiva<br />
A. Anlagevermögen<br />
I. Sachanlagen<br />
1. Anzahlung auf Liegenschaften 16.820.111,00<br />
II. Finanzanlagen<br />
1. Beteiligungen 1.456.250,00<br />
Summe Sachanlagevermögen 18.276.361,00<br />
B. Umlaufvermögen<br />
I. Forderungen und sonstige<br />
Vermögensgegenstände<br />
1. Sonstige Vermögensgegenstände 5.769,38<br />
Summe Umlaufvermögen 5.769,38<br />
Summe Aktiva 18.282.130,38<br />
Passiva<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Kapitalanteil des Kommanditisten<br />
1. Feste Kapitaleinlage<br />
22.200.000,00<br />
der Kommanditisten<br />
davon noch nicht eingefordert -22.190.000,00<br />
2. Verlustvortrag -2.305,00<br />
3. Anteiliges Ergebnis -1.813,50<br />
Summe Eigenkapital 5.881,50<br />
B. Fremdkapital<br />
I. Sonstige Verbindlichkeiten 18.276.248,88<br />
Summe Fremdkapital 18.276.248,88<br />
Summe Passiva 18.282.130,38<br />
130<br />
Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
vom 01.07.2011 bis 30.09.2011<br />
EUR<br />
1. Sonstige betriebliche Aufwendungen -1.813,50<br />
a.) Sofortaufwand -588,50<br />
b.) Sonstige Vergütungen -50,00<br />
c.) Zinsaufwand -1.175,00<br />
Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit<br />
-1.813,50<br />
2. Jahresergebnis -1.813,50
16.4.3 Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und<br />
Ertragslage für das laufende und folgende Geschäftsjahr<br />
der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong> Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong><br />
<strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
Planbilanz der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />
Aktiva<br />
Prognose Planbilanz Prognose Planbilanz<br />
zum 31.12.2011 zum 31.12.2012<br />
1. Sachanlagevermögen 16.350.536,39 37.543.581,14<br />
2. Summe Finanzanlagen 1.432.589,00 1.686.076,00<br />
Summe Anlagevermögen 17.783.125,39 39.229.657,14<br />
3. Sonstige Vermögensgegenstände 39.986,23 1.194.708,60<br />
Summe Umlaufvermögen 39.986,23 1.194.708,60<br />
4. Rechnungsabgrenzungsposten 78.000,00 70.000,00<br />
Summe Rechnungsabgrenzungsposten 78.000,00 70.000,00<br />
Summe Aktiva 17.901.111,62 40.494.365,74<br />
Passiva<br />
5. Feste Kapitaleinlage der Kommanditisten 22.200.000,00 22.200.000,00<br />
6. Davon noch nicht eingefordert -16.852.000,00 0,00<br />
7. Agio auf Kapitaleinlage 210.650,00 1.053.250,00<br />
8. Verlustvortrag -2.305,00 -606.465,18<br />
9. Anteiliges Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09<br />
Summe Eigenkapital 4.952.184,82 20.494.365,74<br />
10. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.000.000,00 20.000.000,00<br />
11. Sonstige Verbindlichkeiten 2.948.926,79 0,00<br />
Summe Fremdkapital 12.948.926,79 20.000.000,00<br />
Summe Passiva 17.901.111,62 40.494.365,74<br />
Plan-Gewinn- und Verlustrechnung der Fondsgesellschaft in EUR vom 01.07.2011 bis 31.12.2012 – Prognose<br />
01.07.2011 bis 01.01.2012 bis<br />
31.12.2011 31.12.2012<br />
1. Umsatzerlöse 310.121,71 2.050.516,44<br />
2. Abschreibungen -56.726,23 -455.209,51<br />
3. Sonstige betriebliche Aufwendungen -649.393,65 -2.963.355,03<br />
4. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 0,00 350,00<br />
5. Sonstige Zinsen und ähnliche Aufwendungen -208.162,00 -784.721,00<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -604.160,18 -2.152.419,09<br />
6. Jahresergebnis -604.160,18 -2.152.419,09<br />
131
Erläuterungen zur Planbilanz der Fondsgesellschaft<br />
Aktiva<br />
Position 1<br />
Sachanlagevermögen<br />
Bei den Sachanlagen handelt es sich um die Anschaffungskosten<br />
(vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen)<br />
des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s <strong>Erding</strong>.<br />
Position 2<br />
Finanzanlagen<br />
Bei den Finanzanlagen handelt es sich um die Beteiligung an<br />
der SAMERA Verwaltung GmbH; der jährliche Betrag wird<br />
jeweils um die geplanten Rückzahlungen der Kapitalrücklage<br />
reduziert.<br />
Position 3<br />
Sonstige Vermögensgegenstände<br />
Hier wird die zum Stichtag vorhandene Planliquidität der<br />
Fondsgesellschaft ausgewiesen.<br />
Position 4<br />
Rechnungsabgrenzungsposten<br />
Hierbei handelt es sich um einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten<br />
für die im Voraus bezahlten Bearbeitungsgebühren<br />
der finanzierenden Bank, der über die Finanzierungslaufzeit<br />
aufzulösen ist.<br />
Passiva<br />
Position 5<br />
Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten<br />
Die festen Kapitaleinlagen der Kommanditisten entsprechen<br />
dem Gesellschaftskapital gemäß den Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrags.<br />
Position 6<br />
Feste Kapitaleinlagen der Kommanditisten – davon nicht<br />
eingefordert<br />
Die noch nicht eingezahlte und eingeforderte Kapitaleinlage<br />
der geschäftsführenden Kommanditistin ist auf Aufforderung<br />
der Komplementärin zur Zahlung fällig. Die Kapitaleinlagen<br />
der Anleger sind gemäß den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags<br />
in Verbindung mit der Beitrittserklärung zur<br />
Zahlung fällig.<br />
132<br />
Position 7<br />
Agio auf Kapitaleinlage<br />
Das Agio der Kommanditisten entspricht den Bestimmungen<br />
des Gesellschaftsvertrags in Verbindung mit der Beitrittserklärung.<br />
Position 8<br />
Verlustvortrag<br />
Der Verlustvortrag entspricht dem kumulierten Ergebnis der<br />
Fondsgesellschaft aus den Vorjahren.<br />
Position 9<br />
Anteiliges Jahresergebnis<br />
Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />
dar (siehe Gewinn- und Verlustrechnung).<br />
Position 10<br />
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten<br />
Die Verbindlichkeiten in Höhe des Restdarlehens zum<br />
31.12.2011 und 2012.<br />
Position 11<br />
Sonstige Verbindlichkeiten<br />
Die Verbindlichkeiten in Höhe der Zwischenfinanzierung zum<br />
31.12.2011.<br />
Erläuterungen zur Plan-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
der Fondsgesellschaft<br />
Position 1<br />
Umsatzerlöse<br />
Mieterträge aus den Mietverträgen mit den diversen Mietern<br />
des <strong>Fachmarktzentrum</strong>s sowie dem Nutzungsentgelt für<br />
die Nutzungsüberlassung der Dachfläche für den Betrieb der<br />
Photovoltaikanlage der SAMERA Verwaltung GmbH.<br />
Position 2<br />
Abschreibungen<br />
Planmäßige lineare Abschreibungen in Höhe von 2 % für Gebäude<br />
und 5,3 % für die Außenanlagen.
Position 3<br />
Sonstige betriebliche Aufwendungen<br />
Aufwendungen für Kosten in der Investitionsphase (Fondskonzeption,<br />
Vermittlungsprovisionen, Platzierungsgarantievergütung)<br />
sowie Aufwendungen für die laufende Verwaltung<br />
der Fondsgesellschaft.<br />
Position 4<br />
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge<br />
Zinserträge aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität.<br />
Position 5<br />
Zinsen und ähnliche Aufwendungen<br />
Zinsen für das langfristige Darlehen, das Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
(im Jahr 2011) sowie die Auflösung des ARAP<br />
(Bankgebühr).<br />
Position 6<br />
Jahresergebnis<br />
Der Betrag stellt das Jahresergebnis der Fondsgesellschaft<br />
dar.<br />
Voraussichtliche Finanzlage der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />
01.07.2011 bis 01.01.2012 bis<br />
31.12.2011 31.12.2012<br />
1. Kommanditkapital (inklusive Agio) 5.558.650,00 17.694.600,00<br />
2. Fremdkapital 12.948.926,79 7.051.073,21<br />
3. Mieteinnahmen 304.607,15 2.024.019,86<br />
4. Zuflüsse aus Beteiligungen 18.660,79 91.513,31<br />
5. Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen 5.514,56 26.496,58<br />
6. Zinseinnahmen 0,00 257,69<br />
7. Mittelzufluss 18.836.359,29 26.887.960,65<br />
8. Kaufpreiszahlung 15.585.897,02 20.716.033,00<br />
9. Einzahlung Einlage in SAMERA 1.451.250,00 345.000,00<br />
10. Zinszahlungen 108.100,00 719.100,00<br />
11. Darlehenstilgung 0,00 0,00<br />
12. Kosten der Investitionsphase 1.605.727,73 3.748.042,22<br />
13. Verwaltungskosten 43.093,29 205.155,29<br />
14. Ausschüttungen 22.291,25 1.016.025,00<br />
15. Mittelabfluss 18.816.359,29 26.749.355,51<br />
16. Liquiditätsergebnis 20.000,00 138.605,14<br />
133
Erläuterungen zur voraussichtlichen Finanzlage der<br />
Fondsgesellschaft<br />
Position 1<br />
Kommanditkapital (inklusive Agio)<br />
Es wird unterstellt, dass ein Teil des Kommanditkapitals im<br />
Jahr 2011 und das restliche Kommanditkapital vollständig im<br />
Jahr 2012 eingezahlt wird.<br />
Position 2<br />
Fremdkapital<br />
Das Darlehen der DG Hyp besteht aus zwei Tranchen in<br />
Höhe von jeweils 10.000.000 EUR. Die erste Tranche wurde<br />
zum 30.09.2011 ausbezahlt. Die zweite Tranche wird voraussichtlich<br />
zum 30.04.2012 ausgezahlt.<br />
Position 3<br />
Mieteinnahmen<br />
Mieteinnahmen aus den Mietverträgen.<br />
Position 4<br />
Zuflüsse aus Beteiligungen<br />
Zuflüsse aus der Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH.<br />
Position 5<br />
Zuflüsse aus Nutzungsüberlassungen<br />
Entgelt der SAMERA Verwaltung GmbH für die Nutzungsüberlassung<br />
der Dachfläche für den Betrieb der Photovoltaikanlage.<br />
Position 6<br />
Zinseinnahmen<br />
Zinseinnahmen aus der Anlage der unterjährig freien Liquidität.<br />
Position 7<br />
Mittelzufluss<br />
Gesamtsumme der eingehenden Zahlungen.<br />
Position 8<br />
Kaufpreiszahlung<br />
Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte 1 und 2 erfolgte<br />
zum 30.09.2011. Die Kaufpreiszahlung für die Bauabschnitte<br />
3 und 4 erfolgt voraussichtlich zum 30.04.2012.<br />
134<br />
Position 9<br />
Einzahlung Einlage in SAMERA<br />
Ein Teil der Einlage wurde zum 30.09.2011 eingezahlt, um<br />
den Kaufpreis der Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt<br />
1 und 2 zu finanzieren. Voraussichtlich zum 30.04.2012 erfolgt<br />
die Einzahlung der restlichen Einlage, um die Kaufpreiszahlung<br />
für die Photovoltaikanlage auf dem Bauabschnitt 4<br />
zu finanzieren.<br />
Position 10<br />
Zinszahlungen<br />
Zinszahlungen für die langfristigen Fremdmittel.<br />
Position 11<br />
Darlehenstilgung<br />
Die planmäßige Tilgung der langfristigen Fremdmittel erfolgt<br />
ab dem Jahr 2016.<br />
Position 12<br />
Kosten der Investitionsphase<br />
Zahlungen für Projektkosten (Fondskonzeption, Vermittlungsprovisionen,<br />
Platzierungsgarantievergütung), Zwischenfinanzierungszinsen<br />
und Bereitstellungsprovisionen sowie<br />
sonstige Kosten in der Investitionsphase.<br />
Position 13<br />
Verwaltungskosten<br />
Zahlungen für die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />
sowie Instandhaltungsrücklagen und Kosten für die<br />
Objektverwaltung.<br />
Position 14<br />
Ausschüttungen<br />
Geplante Ausschüttungen an die Investoren für die Jahre<br />
2011 und 2012, die Zahlung erfolgt im Jahr 2013.<br />
Position 15<br />
Mittelabfluss<br />
Gesamtsumme der abfließenden Zahlungen.<br />
Position 16<br />
Liquiditätsergebnis<br />
Das Liquiditätsergebnis der Fondsgesellschaft berücksichtigt<br />
die geplanten Ausschüttungen für die Jahre 2011 und 2012.
16.4.4 Planzahlen der <strong>LHI</strong> <strong>Immobilienfonds</strong> <strong>Deutschland</strong><br />
Objekt <strong>Fachmarktzentrum</strong> <strong>Erding</strong> GmbH & Co. KG<br />
Planzahlen der Fondsgesellschaft in EUR – Prognose<br />
2012 2013 2014<br />
Investitionen 0,00 0,00 0,00<br />
Produktion 0,00 0,00 0,00<br />
Mieterträge und Erträge aus Nutzungsüberlassungen (Umsatz) 2.050.516,44 2.466.183,25 2.471.509,25<br />
Zinserträge (Ergebnis) 350,00 2.775,59 4.876,88<br />
Gesamte Aufwendungen (Ergebnis) 4.203.285,53 1.692.404,33 1.697.638,79<br />
davon Zinsaufwendungen (Ergebnis) 876.720,74 857.750,00 857.750,00<br />
Ergebnis -2.152.419,09 776.554,51 778.747,34<br />
Planzahlen der Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft hat die Fondsimmobilie mit Kaufvertrag<br />
vom 28.07.2011 von der Gaschler FMZ GmbH & Co. KG<br />
erworben. Der Übergang von Nutzen und Lasten erfolgte für<br />
die Bauabschnitte 1 und 2 am 01.10.2011. Die Bauabschnitte<br />
3 und 4 werden voraussichtlich zum 30.04.2012 übernommen.<br />
Mit Kaufvertrag ebenfalls vom 28.07.2011 wurde die<br />
Photovoltaikanlage von der SAMERA Verwaltung GmbH, an<br />
deren Stammkapital die Fondsgesellschaft zu 85 % beteiligt<br />
ist, erworben. Die Photovoltaikanlage wurde, soweit sie sich<br />
auf den Bauabschnitten 1 + 2 befindet, am 01.10.2011 von<br />
der SAMERA Verwaltung GmbH übernommen. Die vollständige<br />
Fertigstellung der Photovoltaikanlage sowie der Netzanschluss<br />
des auf Bauabschnitt 4 entfallenden Teils der Anlage<br />
soll noch vor dem 31.12.2011 erfolgen. Dieser Teil der<br />
Photovoltaikanlage wird voraussichtlich zum 30.04.2012<br />
übernommen.<br />
Die Fondsgesellschaft erzielt Mieterträge aus den Mietverträgen,<br />
Erträge aus der Nutzungsüberlassung der Dachfläche<br />
zum Betrieb der Photovoltaikanlage an die SAMERA Verwaltung<br />
GmbH, Erträge aus der Beteiligung an der SAMERA<br />
Verwaltung GmbH sowie Zinserträge aus der Anlage der<br />
unterjährig freien Liquidität. Die Aufwendungen der Fondsgesellschaft<br />
setzen sich zusammen aus Zinsaufwendungen,<br />
Abschreibungen, Aufwendungen für Verwaltungskosten<br />
sowie Aufwendungen für Projektkosten und sonstige Kosten<br />
der Investitionsphase. Weitere Investitionen sind in den folgenden<br />
Jahren nicht geplant. Eine Produktion erfolgt nicht.<br />
Erläuterung der Wirkungszusammenhänge<br />
Die Fondsgesellschaft hat das <strong>Fachmarktzentrum</strong> erworben<br />
und langfristig an mehrere Einzelhandelsbetriebe vermietet.<br />
Außerdem hält sie eine Beteiligung an der SAMERA Verwaltung<br />
GmbH, der Eigentümerin der Photovoltaikanlage. Die<br />
Finanzierung des Erwerbs und der Beteiligung erfolgt durch<br />
Kommanditkapital und ein langfristiges Bankdarlehen der<br />
DG Hyp. Die prognostizierten Mieteinnahmen sollten ausreichend<br />
sein, um die Ansprüche der finanzierenden Bank prognosegemäß<br />
zu befriedigen. Zukünftig hängt der Erfolg der<br />
Investition und der Beteiligung der Anleger wesentlich von<br />
der planmäßigen Leistung der geschuldeten Mietzahlungen<br />
durch die Mieter und im untergeordneten Sinne von den Beteiligungserträgen<br />
an der SAMERA Verwaltung GmbH ab.<br />
135
Pullach . Mannheim . Pöcking . Stuttgart . Hamburg . Düsseldorf . Warschau . Luxemburg<br />
<strong>LHI</strong> Leasing GmbH<br />
Emil-Riedl-Weg 6<br />
82049 Pullach i. Isartal<br />
Postfach 212<br />
82043 Pullach i. Isartal<br />
Telefon +49 89 5120-0<br />
Telefax +49 89 5120-2000<br />
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