Funk-BBT News Ausgabe 2/2010 Risikomanagement - Funk Gruppe
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� ImmobIlIenwIrtschaft � VersIcherungswIrtschaft � branchen-news<br />
sach-Versicherungssparte<br />
Änderung der Versicherungssteuer<br />
und der Feuerschutzsteuer<br />
der gesetzgeber hat im Zusammenhang mit der zweiten föderalismusreform Änderungen zur feuerschutz-<br />
und Versicherungssteuer beschlossen. die neuregelung tritt ab 1. Juli <strong>2010</strong> in Kraft. Ziel ist es,<br />
einerseits die ertragshoheit der beiden steuerarten zu definieren und andererseits – in bezug auf die<br />
feuerschutzsteuer – das steueraufkommen mittelfristig auf einem bestimmten niveau sicherzustellen.<br />
Zum Hintergrund: Die Feuerschutzsteuer ist eine bereits seit Ende<br />
der 1930er Jahre erhobene Steuer, die zur Finanzierung der Feuerwehren<br />
verwendet wird. Die Ertragshoheit steht den Ländern<br />
zu. Steuerschuldner ist allein das Versicherungsunternehmen. Im<br />
Gegensatz zur Versicherungssteuer ist die Feuerschutzsteuer bereits<br />
in der Nettoprämie enthalten. Steuerschuldner der Versicherungssteuer<br />
ist hingegen der Versicherungsnehmer. Die Einnahmen<br />
aus der Versicherungssteuer gehen an den Bund. Mit der<br />
Neuregelung wurde nun festgelegt, dass künftig nur noch<br />
Q<br />
Q<br />
Q<br />
Feuer- und Feuerbetriebsunterbrechungs-<br />
Versicherungen<br />
Wohngebäude-Versicherungen (bei denen Feuer<br />
mitversichert gilt) und<br />
Hausrat-Versicherungen (bei denen Feuer mitversichert<br />
gilt)<br />
feuerschutzsteuerpflichtig sind. Für diese Sparten<br />
wurden sowohl die Sätze zur Versicherungssteuer als<br />
auch zur Feuerschutzsteuer erhöht, gleichzeitig aber<br />
die Bemessungsgrundlagen reduziert. Insgesamt führt<br />
dies zu einer geringfügigen Reduzierung der Steuerlast<br />
für den Versicherungsnehmer. Die genauen Auswirkungen<br />
sind auf der abgedruckten Berechnung beispielhaft<br />
aufgeführt. Eine spezielle Klausel in dieser<br />
Neuregelung erlaubt es – erstmals ab 2012 – die Bemessungsgrundlagen<br />
für Feuerschutz- und Versicherungssteuer<br />
jährlich zu verändern, um so das Feuerschutzsteueraufkommen<br />
möglichst konstant zu halten<br />
und die Finanzierung der Feuerwehren sicherzustellen.<br />
Für Versicherungsverträge (z. B. All-Risk-Versicherung,<br />
Einbruchdiebstahl- oder Leitungswasserverträge etc.),<br />
die bislang und auch zukünftig nicht feuerschutzsteu-<br />
Verbundene Wohngebäude-Versicherung<br />
� www.bbt-group.de � www.funk-gruppe.com<br />
aktuell Erläuterung ab 01.07.<strong>2010</strong> Erläuterung<br />
Nettobeitrag 98,00 Euro 97,34 Euro<br />
Feuerschutzsteuer<br />
(vom Nettobeitrag)<br />
Berechnungsbeispiele<br />
2,00 Euro 25 % x 8 % 2,66 Euro 14 % x 19 %<br />
Nettobeitrag 100,00 Euro 100,00 Euro<br />
Versicherungssteuer 17,75 Euro 17,75 % 16,34 Euro 86 % x 19 %<br />
Bruttobeitrag 117,75 Euro 116,34 Euro<br />
Verbundene Hausrat-Versicherung<br />
aktuell Erläuterung ab 01.07.<strong>2010</strong> Erläuterung<br />
Nettobeitrag 98,00 Euro 97,15 Euro<br />
Feuerschutzsteuer<br />
(vom Nettobeitrag)<br />
1,60 Euro 20 % x 8 % 2,85 Euro 15 % x 19 %<br />
Nettobeitrag 100,00 Euro 100,00 Euro<br />
Versicherungssteuer 18,00 Euro 18 % 16,15 Euro 85 % x 19 %<br />
Bruttobeitrag 118,00 Euro 116,15 Euro<br />
Feuer- und Feuer-Betriebsunterbrechungs-Versicherung<br />
aktuell Erläuterung ab 01.07.<strong>2010</strong> Erläuterung<br />
Nettobeitrag 92,00 Euro 91,20 Euro<br />
Feuerschutzsteuer<br />
(vom Nettobeitrag)<br />
erpflichtig sind, ändert sich nichts. Hier bleibt es beim Regelsteuersatz<br />
von 19 %. Für einige wenige Vertragsarten, wie die Mietverlust-<br />
oder die Terror-Versicherung, die zukünftig nicht mehr der<br />
Feuerschutzsteuer unterliegen und die bislang lediglich mit 14 %<br />
versteuert werden mussten, kommt es zu einer Verteuerung. Hier<br />
gilt fortan der Regelsteuersatz von 19 %.<br />
Cord Harder<br />
c.harder@funk-gruppe.de<br />
8,00 Euro 8 % 8,80 Euro 40 % x 22 %<br />
Nettobeitrag 100,00 Euro 100,00 Euro<br />
Versicherungssteuer 14,00 Euro 14 % 13,20 Euro 60 % x 22 %<br />
Bruttobeitrag 114,00 Euro 113,20 Euro<br />
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