Die Gartenstraße blüht auf
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Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-<br />
Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. <strong>Die</strong>se wird von<br />
der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.<br />
Rampe/Zuwegung/Stellfläche für Fahrräder im Außenbereich/Terrassen<br />
der Erdgeschosswohnungen<br />
<strong>Die</strong> Rampe bzw. Einfahrt zur Tiefgarage, die Zufahrt zum Innenhof<br />
und Quartiersplatz und die Zuwege zu den Eingängen des<br />
Hofhauses werden nach Planungsvorgabe und örtlicher Auflage<br />
gepflastert. Verlegt wird Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher<br />
Unterbauten.<br />
<strong>Die</strong> Lage des Übergangs vom Pflasterbelag der Tiefgaragenrampe<br />
zum Belag der Tiefgarage sowie Farbe und Aussehen des<br />
Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.<br />
An der Zufahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen angeordnet.<br />
Anzahl und Lage nach Festlegung durch den Bauträger<br />
oder dessen Bevollmächtigten.<br />
<strong>Die</strong> Terrassen der jeweiligen Wohnungen im Erdgeschoss werden<br />
mit Betonplatten, Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,<br />
<strong>auf</strong> erforderlichen Unterbauten erstellt. Farbe und Aussehen<br />
werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.<br />
Eventuelle Höhenunterschiede von den Terrassen <strong>auf</strong> das Gartengelände<br />
werden mit Böschungen oder mit Betonwinkelsteinen<br />
ausgeglichen, festgelegt durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />
<strong>Die</strong> Höhenunterschiede innerhalb der Freiflächen der Sondernutzung<br />
(S 20, S 21 und S 23) werden mit Betonwinkelsteinen<br />
(oder gleichwertige Bauteile) ausgeglichen und eingefasst. <strong>Die</strong><br />
Verbindung der unterschiedlichen Ebenen <strong>auf</strong> der Freifläche der<br />
Sondernutzung (S 20, S 21 und S 23) erfolgt über eine Treppe<br />
aus Betonstufen, Breite ca. 1,00 m.<br />
Soweit nach der noch zu erteilenden Baugenehmigung besondere<br />
Anforderungen an die Ausführungsart der Beläge gestellt<br />
werden (z.B. Rasengitter, Öko-Pflaster, etc.) sind diese zu beachten<br />
und gelten dann anstelle der vorstehenden Ausführung als<br />
vereinbart.<br />
Außenanlage<br />
<strong>Die</strong> vorhandene Erde wird eingeebnet. Auf den im Freiflächenplan<br />
dargestellten Gartenflächen (Gemeinschafts- und Sondereigentum)<br />
wird Rollrasen verlegt. <strong>Die</strong> befestigten und begrünten<br />
Feuerwehr<strong>auf</strong>stellfächen (z.B. Einbau eines Kunststoffgittersystems)<br />
werden mit Rasensamen eingesät. Beides erfolgt zu einem vegetationstechnisch<br />
günstigen Zeitpunkt. Eine Anwuchsgarantie und<br />
Anwuchspflege kann vom Bauträger nicht übernommen werden.<br />
<strong>Die</strong> Pflege und die l<strong>auf</strong>ende Bewässerung der Sondernutzungsflächen,<br />
Hecken und Bäume erfolgen durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten,<br />
die Pflege der Gemeinschaftsflächen durch<br />
die Eigentümergemeinschaft.<br />
Das Gemeinschaftseigentum wird nach Angaben des Außenanlagenplanes<br />
bepflanzt.<br />
Im Innenhof werden gemäß Außenanlagenplan Sitzmöglichkeiten<br />
und eine Fläche für einen Spielplatz errichtet. <strong>Die</strong> erstmalige<br />
Bestückung mit Sitzmöglichkeiten und Spielgeräten erfolgt durch<br />
den Bauträger und wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen.<br />
<strong>Die</strong> Instandhaltung, Wartung und Pflege obliegt der<br />
Eigentümergemeinschaft.<br />
Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird <strong>auf</strong> den Sondernutzungsflächen<br />
S 23, S 24 und S 25 vom Bauträger eine Hecke<br />
als Sichtschutz zu den angrenzenden Nachbargrundstücken<br />
gepflanzt. <strong>Die</strong> spätere Pflege, Unterhaltung sowie notwendige<br />
Ersatzpflanzungen für diese Hecke, sowie jene Pflanzungen, die<br />
bedingt durch die Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem<br />
Bebauungsplan durchgeführt werden müssen, obliegen der Eigentümergemeinschaft<br />
Entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze (betrifft<br />
die Sondernutzungsflächen S 20, S 21, S 23, S 24 und S 25)<br />
wird eine Zaunanlage errichtet. Ausführung als Stabgitterzaun,<br />
verzinkt und pulverbeschichtet, Farbe anthrazit. Höhe ca. 1,00<br />
m, Festlegung nach Örtlichkeit durch den Bauträger oder dessen<br />
Bevollmächtigten.<br />
<strong>Die</strong> weitere Gestaltung der Außenanlagen und eine eventuelle<br />
weitere Einzäunung ist für die Gemeinschaftsflächen Sache der<br />
Eigentümergemeinschaft und für die Sondernutzungsflächen Sache<br />
der Sondernutzungsberechtigten. In diesem Zuge sind die<br />
Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept, was maximale Zaunhöhen<br />
und Durchgangsmöglichkeiten für die Feuerwehr, etc. betrifft,<br />
einzuhalten.<br />
Der Bauträger weist dar<strong>auf</strong> hin, dass Höhenunterschiede im Gelände<br />
bzw. zu den Nachbargrundstücken bestehen. <strong>Die</strong>se werden<br />
durch Böschungen bzw. Natursteinblöcke oder Betonwinkelsteine,<br />
Farbe grau, nach Festlegung durch den Bauträger oder<br />
dessen Bevollmächtigten ausgeglichen.<br />
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