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Die Gartenstraße blüht auf

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Der Bauträger liefert und montiert in der Tiefgarage eine CO-<br />

Warnanlage der Fa. Dräger oder gleichwertig. <strong>Die</strong>se wird von<br />

der Eigentümergemeinschaft übernommen und unterhalten.<br />

Rampe/Zuwegung/Stellfläche für Fahrräder im Außenbereich/Terrassen<br />

der Erdgeschosswohnungen<br />

<strong>Die</strong> Rampe bzw. Einfahrt zur Tiefgarage, die Zufahrt zum Innenhof<br />

und Quartiersplatz und die Zuwege zu den Eingängen des<br />

Hofhauses werden nach Planungsvorgabe und örtlicher Auflage<br />

gepflastert. Verlegt wird Betonsteinpflaster inklusive erforderlicher<br />

Unterbauten.<br />

<strong>Die</strong> Lage des Übergangs vom Pflasterbelag der Tiefgaragenrampe<br />

zum Belag der Tiefgarage sowie Farbe und Aussehen des<br />

Pflasters werden vom Bauträger festgelegt.<br />

An der Zufahrt zur Tiefgarage werden Entwässerungsrinnen angeordnet.<br />

Anzahl und Lage nach Festlegung durch den Bauträger<br />

oder dessen Bevollmächtigten.<br />

<strong>Die</strong> Terrassen der jeweiligen Wohnungen im Erdgeschoss werden<br />

mit Betonplatten, Materialpreis 25,00 €/m² inklusive Mehrwertsteuer,<br />

<strong>auf</strong> erforderlichen Unterbauten erstellt. Farbe und Aussehen<br />

werden vom Bauträger oder dessen Bevollmächtigten festgelegt.<br />

Eventuelle Höhenunterschiede von den Terrassen <strong>auf</strong> das Gartengelände<br />

werden mit Böschungen oder mit Betonwinkelsteinen<br />

ausgeglichen, festgelegt durch den Bauträger oder dessen Bevollmächtigten.<br />

<strong>Die</strong> Höhenunterschiede innerhalb der Freiflächen der Sondernutzung<br />

(S 20, S 21 und S 23) werden mit Betonwinkelsteinen<br />

(oder gleichwertige Bauteile) ausgeglichen und eingefasst. <strong>Die</strong><br />

Verbindung der unterschiedlichen Ebenen <strong>auf</strong> der Freifläche der<br />

Sondernutzung (S 20, S 21 und S 23) erfolgt über eine Treppe<br />

aus Betonstufen, Breite ca. 1,00 m.<br />

Soweit nach der noch zu erteilenden Baugenehmigung besondere<br />

Anforderungen an die Ausführungsart der Beläge gestellt<br />

werden (z.B. Rasengitter, Öko-Pflaster, etc.) sind diese zu beachten<br />

und gelten dann anstelle der vorstehenden Ausführung als<br />

vereinbart.<br />

Außenanlage<br />

<strong>Die</strong> vorhandene Erde wird eingeebnet. Auf den im Freiflächenplan<br />

dargestellten Gartenflächen (Gemeinschafts- und Sondereigentum)<br />

wird Rollrasen verlegt. <strong>Die</strong> befestigten und begrünten<br />

Feuerwehr<strong>auf</strong>stellfächen (z.B. Einbau eines Kunststoffgittersystems)<br />

werden mit Rasensamen eingesät. Beides erfolgt zu einem vegetationstechnisch<br />

günstigen Zeitpunkt. Eine Anwuchsgarantie und<br />

Anwuchspflege kann vom Bauträger nicht übernommen werden.<br />

<strong>Die</strong> Pflege und die l<strong>auf</strong>ende Bewässerung der Sondernutzungsflächen,<br />

Hecken und Bäume erfolgen durch den jeweiligen Sondernutzungsberechtigten,<br />

die Pflege der Gemeinschaftsflächen durch<br />

die Eigentümergemeinschaft.<br />

Das Gemeinschaftseigentum wird nach Angaben des Außenanlagenplanes<br />

bepflanzt.<br />

Im Innenhof werden gemäß Außenanlagenplan Sitzmöglichkeiten<br />

und eine Fläche für einen Spielplatz errichtet. <strong>Die</strong> erstmalige<br />

Bestückung mit Sitzmöglichkeiten und Spielgeräten erfolgt durch<br />

den Bauträger und wird von der Eigentümergemeinschaft übernommen.<br />

<strong>Die</strong> Instandhaltung, Wartung und Pflege obliegt der<br />

Eigentümergemeinschaft.<br />

Entlang der südlichen Grundstücksgrenze wird <strong>auf</strong> den Sondernutzungsflächen<br />

S 23, S 24 und S 25 vom Bauträger eine Hecke<br />

als Sichtschutz zu den angrenzenden Nachbargrundstücken<br />

gepflanzt. <strong>Die</strong> spätere Pflege, Unterhaltung sowie notwendige<br />

Ersatzpflanzungen für diese Hecke, sowie jene Pflanzungen, die<br />

bedingt durch die Auflagen aus der Baugenehmigung oder dem<br />

Bebauungsplan durchgeführt werden müssen, obliegen der Eigentümergemeinschaft<br />

Entlang der westlichen und südlichen Grundstücksgrenze (betrifft<br />

die Sondernutzungsflächen S 20, S 21, S 23, S 24 und S 25)<br />

wird eine Zaunanlage errichtet. Ausführung als Stabgitterzaun,<br />

verzinkt und pulverbeschichtet, Farbe anthrazit. Höhe ca. 1,00<br />

m, Festlegung nach Örtlichkeit durch den Bauträger oder dessen<br />

Bevollmächtigten.<br />

<strong>Die</strong> weitere Gestaltung der Außenanlagen und eine eventuelle<br />

weitere Einzäunung ist für die Gemeinschaftsflächen Sache der<br />

Eigentümergemeinschaft und für die Sondernutzungsflächen Sache<br />

der Sondernutzungsberechtigten. In diesem Zuge sind die<br />

Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept, was maximale Zaunhöhen<br />

und Durchgangsmöglichkeiten für die Feuerwehr, etc. betrifft,<br />

einzuhalten.<br />

Der Bauträger weist dar<strong>auf</strong> hin, dass Höhenunterschiede im Gelände<br />

bzw. zu den Nachbargrundstücken bestehen. <strong>Die</strong>se werden<br />

durch Böschungen bzw. Natursteinblöcke oder Betonwinkelsteine,<br />

Farbe grau, nach Festlegung durch den Bauträger oder<br />

dessen Bevollmächtigten ausgeglichen.<br />

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