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Anlagen - Breitbandkompetenzzentrum Thüringen

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7. Maßnahmen- und Ablaufplanung<br />

30<br />

Ziel ist die Sicherung einer bedarfsgerechten, möglichst flächendeckenden Breitbandversorgung<br />

mit mindestens 2 MBit/s in <strong>Thüringen</strong> bis zum Jahr 2015. Dies<br />

entspricht den Zielen des Thüringer Trendatlasses 2011. Die zur Erreichung dieses<br />

Ziels erforderlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand lassen sich drei Handlungsschwerpunkten<br />

zuordnen:<br />

- Ausgleich unwirtschaftlicher Kosten durch Förderung,<br />

- Erhöhung der Markttransparenz und<br />

- ordnungspolitische Maßnahmen.<br />

7.1 Ausgleich unwirtschaftlicher Kosten durch Förderung<br />

Um unwirtschaftliche Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der<br />

Breitbandinfrastruktur ausgleichen zu können, gibt es folgende Förderinstrumente:<br />

� Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung – Teil B: Breitbandversorgung<br />

ländlicher Räume im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der<br />

Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)<br />

Die Förderung nach der GAK erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie<br />

Breitbandversorgung ländlicher Räume über das TMLFUN nur für Gemeinden bis<br />

10.000 Einwohner. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />

Die Antragssteller müssen die Unterversorgung nachweisen, den Bedarf<br />

ermitteln, die im Landkreis und den angrenzenden Kreisen tätigen Anbieter zu<br />

deren Ausbauabsichten in den folgenden drei Jahren befragen sowie in einem<br />

offenen und transparenten Auswahlverfahren technologieneutral den Betreiber<br />

auswählen, der die geringste Beihilfe beantragt. Zuwendungen unter 10.000 Euro<br />

und über 75.000 Euro werden nicht gewährt. Die Zuwendungsempfänger müssen<br />

mindestens 10 % der förderfähigen Kosten übernehmen. Seit April 2009 konnten<br />

67 Vorhaben bewilligt werden.<br />

Die zwischen 2008 und 2010 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,7 Mio.<br />

Euro sind inzwischen vollständig gebunden. Der Planungsausschuss für<br />

Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat die Verlängerung der<br />

Fördergrundsätze bis 2013 beschlossen, die EU-Kommission hat dies genehmigt.<br />

Somit stehen im Jahr 2011 wieder zweckgebundene Mittel im Rahmen der GAK<br />

zur Verfügung. Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> hat diese mit Landesmitteln (40%)<br />

kofinanziert.<br />

Antragstellung und Informationen beim:<br />

Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />

Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha<br />

Herr Köppe<br />

Tel.:03621 358289<br />

Email: heiko.koeppe@alf.thueringen.de<br />

Masterplan�Breitbandinfrastrukturausbau�<strong>Thüringen</strong>�

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