Anlagen - Breitbandkompetenzzentrum Thüringen
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7. Maßnahmen- und Ablaufplanung<br />
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Ziel ist die Sicherung einer bedarfsgerechten, möglichst flächendeckenden Breitbandversorgung<br />
mit mindestens 2 MBit/s in <strong>Thüringen</strong> bis zum Jahr 2015. Dies<br />
entspricht den Zielen des Thüringer Trendatlasses 2011. Die zur Erreichung dieses<br />
Ziels erforderlichen Maßnahmen der öffentlichen Hand lassen sich drei Handlungsschwerpunkten<br />
zuordnen:<br />
- Ausgleich unwirtschaftlicher Kosten durch Förderung,<br />
- Erhöhung der Markttransparenz und<br />
- ordnungspolitische Maßnahmen.<br />
7.1 Ausgleich unwirtschaftlicher Kosten durch Förderung<br />
Um unwirtschaftliche Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau der<br />
Breitbandinfrastruktur ausgleichen zu können, gibt es folgende Förderinstrumente:<br />
� Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung – Teil B: Breitbandversorgung<br />
ländlicher Räume im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der<br />
Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)<br />
Die Förderung nach der GAK erfolgt auf Grundlage der Förderrichtlinie<br />
Breitbandversorgung ländlicher Räume über das TMLFUN nur für Gemeinden bis<br />
10.000 Einwohner. Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.<br />
Die Antragssteller müssen die Unterversorgung nachweisen, den Bedarf<br />
ermitteln, die im Landkreis und den angrenzenden Kreisen tätigen Anbieter zu<br />
deren Ausbauabsichten in den folgenden drei Jahren befragen sowie in einem<br />
offenen und transparenten Auswahlverfahren technologieneutral den Betreiber<br />
auswählen, der die geringste Beihilfe beantragt. Zuwendungen unter 10.000 Euro<br />
und über 75.000 Euro werden nicht gewährt. Die Zuwendungsempfänger müssen<br />
mindestens 10 % der förderfähigen Kosten übernehmen. Seit April 2009 konnten<br />
67 Vorhaben bewilligt werden.<br />
Die zwischen 2008 und 2010 zur Verfügung gestellten Mittel in Höhe von 2,7 Mio.<br />
Euro sind inzwischen vollständig gebunden. Der Planungsausschuss für<br />
Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) hat die Verlängerung der<br />
Fördergrundsätze bis 2013 beschlossen, die EU-Kommission hat dies genehmigt.<br />
Somit stehen im Jahr 2011 wieder zweckgebundene Mittel im Rahmen der GAK<br />
zur Verfügung. Der Freistaat <strong>Thüringen</strong> hat diese mit Landesmitteln (40%)<br />
kofinanziert.<br />
Antragstellung und Informationen beim:<br />
Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung Gotha<br />
Hans-C.-Wirz-Straße 2, 99867 Gotha<br />
Herr Köppe<br />
Tel.:03621 358289<br />
Email: heiko.koeppe@alf.thueringen.de<br />
Masterplan�Breitbandinfrastrukturausbau�<strong>Thüringen</strong>�