Anlagen - Breitbandkompetenzzentrum Thüringen
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deshalb auch die anderen Bundesländer um eine zügige bedarfsgerechte,<br />
möglichst flächendeckende Breitbandversorgung. Vor diesem Hintergrund bietet<br />
sich ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch an.<br />
Darüber hinaus kommt einer engen Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern<br />
eine hohe Bedeutung zu, um die grenznahen Räume in einem abgestimmten<br />
Verfahren an die Breitbandinfrastruktur anbinden zu können.<br />
Insbesondere bei länderübergreifenden Ausbauprojekten wird eine<br />
Zusammenarbeit angestrebt. Dies bezieht sich z.B. auf Straßenbauprojekte, den<br />
Austausch von Geodaten und interkommunale Zusammenarbeit, um durch<br />
größere Gebietszuschnitte bessere Geschäftsmodelle zu ermöglichen.<br />
Ein entsprechender Informationsaustausch findet auf der Grundlage des<br />
Kabinettsbeschlusses bereits mit dem Bundesland Hessen statt. Angestrebt wird,<br />
diesen Abstimmungsprozess auch mit den Bundesländern Niedersachsen und<br />
Bayern sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt zu organisieren.<br />
� Durchführung von Breitbandgipfeln<br />
Die Erreichung des Ziels einer bedarfsgerechten, möglichst flächendeckenden<br />
Breitbandversorgung erfordert sowohl ressortübergreifendes Handeln innerhalb<br />
der Landesregierung als auch ein mit den Gebietskörperschaften (Landkreisen<br />
und Kommunen) abgestimmtes Vorgehen unter Einbeziehung von Telekommunikationsunternehmen.<br />
Ein Forum, diese wichtigen Akteure ins Gespräch zu<br />
bringen und miteinander zu vernetzen, stellt der Breitbandgipfel dar. Ein solcher<br />
Breitbandgipfel wird erstmals im Juni 2011 und danach jährlich, jeweils etwa Mitte<br />
des Jahres durchgeführt. Die Ergebnisse des Breitbandgipfels sollen in operative<br />
Umsetzung der Maßnahmen einfließen.<br />
7.3 Ordnungspolitische Maßnahmen<br />
� Novellierung des TKG<br />
Am 02.03.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des<br />
Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Bei der nachfolgenden Befassung<br />
des Bundesrates setzt <strong>Thüringen</strong> grundsätzlich auf private Investitionen und die<br />
Innovationskraft der Telekommunikations-Unternehmen. Funktionierender<br />
Wettbewerb ist nach wie vor eine Voraussetzung für den Breitbandausbau.<br />
Zukünftig muss der Fokus auch darauf gelegt werden, durch Rechtsnormen<br />
notwendige Investitionsanreize für die Unternehmen zu schaffen. Das TKG muss<br />
die ordnungspolitische Grundlage für den schnellstmöglichen und flächendeckend<br />
bedarfsgerechten Breitbandausbau darstellen.<br />
� Mitnutzung von Infrastruktur der Deutschen Bahn AG<br />
Bei der Nutzung von Synergien bietet sich die flächendeckende Infrastruktur der<br />
Deutschen Bahn AG mit ihren rund 33.000 Trassenkilometern, 27.000 Brücken<br />
und fast 800 Tunnels besonders an. Nach Angabe des <strong>Breitbandkompetenzzentrum</strong>s<br />
<strong>Thüringen</strong> deckt der Einzugsbereich von 5 km um das Trassennetz der<br />
Masterplan�Breitbandinfrastrukturausbau�<strong>Thüringen</strong>�