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Anlagen - Breitbandkompetenzzentrum Thüringen

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deshalb auch die anderen Bundesländer um eine zügige bedarfsgerechte,<br />

möglichst flächendeckende Breitbandversorgung. Vor diesem Hintergrund bietet<br />

sich ein regelmäßiger Erfahrungs- und Informationsaustausch an.<br />

Darüber hinaus kommt einer engen Zusammenarbeit mit den Nachbarbundesländern<br />

eine hohe Bedeutung zu, um die grenznahen Räume in einem abgestimmten<br />

Verfahren an die Breitbandinfrastruktur anbinden zu können.<br />

Insbesondere bei länderübergreifenden Ausbauprojekten wird eine<br />

Zusammenarbeit angestrebt. Dies bezieht sich z.B. auf Straßenbauprojekte, den<br />

Austausch von Geodaten und interkommunale Zusammenarbeit, um durch<br />

größere Gebietszuschnitte bessere Geschäftsmodelle zu ermöglichen.<br />

Ein entsprechender Informationsaustausch findet auf der Grundlage des<br />

Kabinettsbeschlusses bereits mit dem Bundesland Hessen statt. Angestrebt wird,<br />

diesen Abstimmungsprozess auch mit den Bundesländern Niedersachsen und<br />

Bayern sowie Sachsen und Sachsen-Anhalt zu organisieren.<br />

� Durchführung von Breitbandgipfeln<br />

Die Erreichung des Ziels einer bedarfsgerechten, möglichst flächendeckenden<br />

Breitbandversorgung erfordert sowohl ressortübergreifendes Handeln innerhalb<br />

der Landesregierung als auch ein mit den Gebietskörperschaften (Landkreisen<br />

und Kommunen) abgestimmtes Vorgehen unter Einbeziehung von Telekommunikationsunternehmen.<br />

Ein Forum, diese wichtigen Akteure ins Gespräch zu<br />

bringen und miteinander zu vernetzen, stellt der Breitbandgipfel dar. Ein solcher<br />

Breitbandgipfel wird erstmals im Juni 2011 und danach jährlich, jeweils etwa Mitte<br />

des Jahres durchgeführt. Die Ergebnisse des Breitbandgipfels sollen in operative<br />

Umsetzung der Maßnahmen einfließen.<br />

7.3 Ordnungspolitische Maßnahmen<br />

� Novellierung des TKG<br />

Am 02.03.2011 hat das Bundeskabinett den Entwurf einer Novelle des<br />

Telekommunikationsgesetzes beschlossen. Bei der nachfolgenden Befassung<br />

des Bundesrates setzt <strong>Thüringen</strong> grundsätzlich auf private Investitionen und die<br />

Innovationskraft der Telekommunikations-Unternehmen. Funktionierender<br />

Wettbewerb ist nach wie vor eine Voraussetzung für den Breitbandausbau.<br />

Zukünftig muss der Fokus auch darauf gelegt werden, durch Rechtsnormen<br />

notwendige Investitionsanreize für die Unternehmen zu schaffen. Das TKG muss<br />

die ordnungspolitische Grundlage für den schnellstmöglichen und flächendeckend<br />

bedarfsgerechten Breitbandausbau darstellen.<br />

� Mitnutzung von Infrastruktur der Deutschen Bahn AG<br />

Bei der Nutzung von Synergien bietet sich die flächendeckende Infrastruktur der<br />

Deutschen Bahn AG mit ihren rund 33.000 Trassenkilometern, 27.000 Brücken<br />

und fast 800 Tunnels besonders an. Nach Angabe des <strong>Breitbandkompetenzzentrum</strong>s<br />

<strong>Thüringen</strong> deckt der Einzugsbereich von 5 km um das Trassennetz der<br />

Masterplan�Breitbandinfrastrukturausbau�<strong>Thüringen</strong>�

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