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Rundbrief der Emmausgemeinschaft - Ausgabe 04|16

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18 <strong>Emmausgemeinschaft</strong><br />

Spendenabsetzbarkeit<br />

Ab 1.1.2017 gilt eine NEUE gesetzliche Regelung!<br />

SO 1120<br />

Für Spendeneingänge ab 2017, die steuerlich<br />

abgesetzt werden sollen, sind<br />

spendenbegünstigte Organisationen<br />

verpflichtet, dem Finanzamt Spen<strong>der</strong>name,<br />

Spendenbeitrag sowie Geburtsdatum<br />

zu melden. Dazu wird für Spenden<br />

künftig (Zahlungen ab 2017) ein automatischer<br />

Datenaustausch zwischen <strong>der</strong><br />

empfangenden Organisation und <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />

eingerichtet. Ihr Vorteil:<br />

Sie als Steuerpflichtige/r werden entlastet.<br />

Der/Die Spen<strong>der</strong>/in muss die betreffenden<br />

Son<strong>der</strong>ausgaben nicht mehr in<br />

<strong>der</strong> Steuererklärung dem Finanzamt bekannt<br />

geben, um sie steuerlich geltend<br />

zu machen. Die Spenden werden automatisch<br />

bei Ihrem Steuerausgleich 2018<br />

für das Jahr 2017 berücksichtigt.<br />

Für Sie als Spen<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />

<strong>Emmausgemeinschaft</strong> St. Pölten heißt<br />

das: Ab 2017 benötigen wir für Spendeneingänge,<br />

die Sie steuerlich absetzen<br />

möchten, Ihren Vor- und Zunamen<br />

(wichtig: wie auf Ihrem Meldezettel<br />

geschrieben!) sowie Ihr Geburtsdatum<br />

(um Sie eindeutig identifizieren zu können).<br />

Das ist alles. Diese Daten werden<br />

Anfang 2018 von uns an das Finanzministerium<br />

übermittelt und <strong>der</strong> Ihnen zustehende<br />

Betrag beim Jahresausgleich<br />

automatisch gut geschrieben.<br />

Spen<strong>der</strong>innen und Spen<strong>der</strong> können<br />

auch verlangen, dass die Organisation<br />

keine Meldung ans Finanzamt vornimmt.<br />

In diesem Fall ist die Spende nicht abzugsfähig.<br />

Gutes tun über den Tod hinaus<br />

In ihrem Testament begünstigt Elisabeth S. Emmaus St. Pölten<br />

Betroffen vom Erfrierungstod eines Obdachlosen,<br />

besuchte Elisabeth S. 1983<br />

die <strong>Emmausgemeinschaft</strong> St. Pölten. Sie<br />

war begeistert vom Wachstum und <strong>der</strong><br />

Betreuungseffizienz <strong>der</strong> Emmausprojekte.<br />

Mit einer Spende von öS 500,- unterstützte<br />

sie damals den Aufbau <strong>der</strong> Emmaus-Wohnheime<br />

und -Betriebe.<br />

30 Jahre später überließ Frau S. ihr Haus<br />

in Murstetten testamentarisch <strong>der</strong> <strong>Emmausgemeinschaft</strong>.<br />

Seit einem Jahr lebt<br />

darin eine gut im Dorf integrierte 8-köpfige<br />

syrische Flüchtlingsfamilie.<br />

Der Verein "<strong>Emmausgemeinschaft</strong> St.<br />

Pölten" ist berechtigt, Spenden und<br />

auch testamentarische Überlassungen<br />

anzunehmen. Die Statuten belegen<br />

den gemeinnützigen und mildtätigen<br />

Zweck <strong>der</strong> <strong>Emmausgemeinschaft</strong> und<br />

verpflichten den Verein, sämtliche Gel<strong>der</strong><br />

und Vermögenswerte ausnahmslos<br />

dem Vereinszweck entsprechend zu<br />

verwenden. Spenden an die <strong>Emmausgemeinschaft</strong><br />

St. Pölten noch zu Lebzeiten,<br />

sind daher steuerlich absetzbar.

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