Rundbrief der Emmausgemeinschaft - Ausgabe 04|16
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18 <strong>Emmausgemeinschaft</strong><br />
Spendenabsetzbarkeit<br />
Ab 1.1.2017 gilt eine NEUE gesetzliche Regelung!<br />
SO 1120<br />
Für Spendeneingänge ab 2017, die steuerlich<br />
abgesetzt werden sollen, sind<br />
spendenbegünstigte Organisationen<br />
verpflichtet, dem Finanzamt Spen<strong>der</strong>name,<br />
Spendenbeitrag sowie Geburtsdatum<br />
zu melden. Dazu wird für Spenden<br />
künftig (Zahlungen ab 2017) ein automatischer<br />
Datenaustausch zwischen <strong>der</strong><br />
empfangenden Organisation und <strong>der</strong> Finanzverwaltung<br />
eingerichtet. Ihr Vorteil:<br />
Sie als Steuerpflichtige/r werden entlastet.<br />
Der/Die Spen<strong>der</strong>/in muss die betreffenden<br />
Son<strong>der</strong>ausgaben nicht mehr in<br />
<strong>der</strong> Steuererklärung dem Finanzamt bekannt<br />
geben, um sie steuerlich geltend<br />
zu machen. Die Spenden werden automatisch<br />
bei Ihrem Steuerausgleich 2018<br />
für das Jahr 2017 berücksichtigt.<br />
Für Sie als Spen<strong>der</strong>in o<strong>der</strong> Spen<strong>der</strong> <strong>der</strong><br />
<strong>Emmausgemeinschaft</strong> St. Pölten heißt<br />
das: Ab 2017 benötigen wir für Spendeneingänge,<br />
die Sie steuerlich absetzen<br />
möchten, Ihren Vor- und Zunamen<br />
(wichtig: wie auf Ihrem Meldezettel<br />
geschrieben!) sowie Ihr Geburtsdatum<br />
(um Sie eindeutig identifizieren zu können).<br />
Das ist alles. Diese Daten werden<br />
Anfang 2018 von uns an das Finanzministerium<br />
übermittelt und <strong>der</strong> Ihnen zustehende<br />
Betrag beim Jahresausgleich<br />
automatisch gut geschrieben.<br />
Spen<strong>der</strong>innen und Spen<strong>der</strong> können<br />
auch verlangen, dass die Organisation<br />
keine Meldung ans Finanzamt vornimmt.<br />
In diesem Fall ist die Spende nicht abzugsfähig.<br />
Gutes tun über den Tod hinaus<br />
In ihrem Testament begünstigt Elisabeth S. Emmaus St. Pölten<br />
Betroffen vom Erfrierungstod eines Obdachlosen,<br />
besuchte Elisabeth S. 1983<br />
die <strong>Emmausgemeinschaft</strong> St. Pölten. Sie<br />
war begeistert vom Wachstum und <strong>der</strong><br />
Betreuungseffizienz <strong>der</strong> Emmausprojekte.<br />
Mit einer Spende von öS 500,- unterstützte<br />
sie damals den Aufbau <strong>der</strong> Emmaus-Wohnheime<br />
und -Betriebe.<br />
30 Jahre später überließ Frau S. ihr Haus<br />
in Murstetten testamentarisch <strong>der</strong> <strong>Emmausgemeinschaft</strong>.<br />
Seit einem Jahr lebt<br />
darin eine gut im Dorf integrierte 8-köpfige<br />
syrische Flüchtlingsfamilie.<br />
Der Verein "<strong>Emmausgemeinschaft</strong> St.<br />
Pölten" ist berechtigt, Spenden und<br />
auch testamentarische Überlassungen<br />
anzunehmen. Die Statuten belegen<br />
den gemeinnützigen und mildtätigen<br />
Zweck <strong>der</strong> <strong>Emmausgemeinschaft</strong> und<br />
verpflichten den Verein, sämtliche Gel<strong>der</strong><br />
und Vermögenswerte ausnahmslos<br />
dem Vereinszweck entsprechend zu<br />
verwenden. Spenden an die <strong>Emmausgemeinschaft</strong><br />
St. Pölten noch zu Lebzeiten,<br />
sind daher steuerlich absetzbar.