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Beförderung gefährlicher Güter

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Vorwort<br />

zur deutschen Übersetzung der sechsten überarbeiteten Ausgabe des Handbuches über<br />

Prüfungen und Kriterien<br />

Die „Empfehlungen über die <strong>Beförderung</strong> <strong>gefährlicher</strong> <strong>Güter</strong>, Handbuch über Prüfungen und Kriterien“<br />

ergänzen die „ Empfehlungen über die <strong>Beförderung</strong> <strong>gefährlicher</strong> <strong>Güter</strong>, Modellvorschriften“ und das<br />

„Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS)“. Sie enthalten<br />

Kriterien, Prüfmethoden und Verfahren, die für die Klassifizierung <strong>gefährlicher</strong> <strong>Güter</strong> gemäß<br />

den Vorschriften der Teile 2 und 3 der Modellvorschriften als auch von Chemikalien, von denen physikalische<br />

Gefahren nach dem GHS ausgehen, anzuwenden sind.<br />

Das Handbuch über Prüfungen und Kriterien, ursprünglich entwickelt vom „Economic and Social<br />

Council’s Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods“, welches eine erste Version<br />

im Jahre 1984 annahm, wurde regelmäßig aktualisiert und berichtigt. Gegenwärtig erfolgt die Aktualisierung<br />

unter Federführung des „Committee of Experts on the Transport of Dangerous Goods and on<br />

the Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals“ (Sachverständigenausschuss),<br />

welches das ursprüngliche Gremium 2001 ersetzte.<br />

Die sechste überarbeitete Ausgabe enthält alle Änderungen zur fünften überarbeiteten Ausgabe, die<br />

vom Ausschuss während seiner fünften und sechsten Sitzungsperiode 2010 und 2012 angenommen<br />

wurden (veröffentlicht unter den Dokumentennummern ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend.1 und<br />

ST/SG/AC.10/11/Rev.5/Amend.2), die während der siebenten Sitzungsperiode 2014 angenommenen<br />

Änderungen (ST/SG/AC.10/42/Add.2) sowie das Corrigendum zur 6. Ausgabe vom Februar 2016<br />

(ST/SG/AC.10/11/Rev.6/Corr.1).<br />

Die neuen Änderungen aus 2014 betreffen insbesondere:<br />

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−<br />

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−<br />

−<br />

−<br />

Neue Methoden zur Messung der Empfindlichkeit eines Stoffes gegenüber Fallgewichtseinwirkung<br />

(Schlag), gegenüber Reibbeanspruchung und zur Bestimmung der thermischen Stabilität<br />

in der Prüfreihe 3 (Abschnitt 13, Prüfung 3 (a) (vii), Prüfung 3 (b) (iv) und Prüfung 3 (c) (ii)).<br />

Ein aktualisiertes Verfahren für die Klassifizierung von Lithium-Metall- und Lithium-Ionen-<br />

Zellen und -Batterien (Unterabschnitt 38.3).<br />

Ein neues Prüfverfahren für die Klassifizierung von Stoffen der Klasse 9, die entzündbare<br />

Dämpfe abgeben können (Unterabschnitt 38.4).<br />

Ein neuer Teil V, der ein System für die Klassifizierung von desensibilisierten Explosivstoffen<br />

für das Inverkehrbringen bzw. zur Verfügung stellen (englisch: Supply) und die Verwendung<br />

(englisch: Use) (einschließlich Aufbewahrung) gemäß GHS enthält.<br />

Ein neues Verfahren zur ballistischen Prüfung der Energie von Wurfteilen für Patronen für<br />

Handfeuerwaffen (UN Nr. 0012).<br />

Die Aktualisierung verschiedener existierender Festlegungen.<br />

Aufgrund der bei den Vereinten Nationen beschlossenen Änderungen und Ergänzungen bat das<br />

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Bundesanstalt für Materialforschung<br />

und -prüfung (BAM), eine aktuelle Fassung des Handbuches in deutscher Sprache zu veröffentlichen.<br />

Die deutsche Übersetzung hält sich weitgehend an das englische Original. Zur besseren<br />

Verständlichkeit wurden einzelne Textbausteine an den deutschen Sprachgebrauch angepasst und<br />

teilweise durch zusätzliche Fußnoten erläutert. Die Projektmitarbeiter haben die Texte nach bestem<br />

Wissen übersetzt. Sollten Fehler oder missverständliche Textpassagen gefunden werden, so bitten<br />

wir um eine entsprechende Information.<br />

Hinweis bezüglich Fußnoten<br />

- Fußnoten 1 , 2 , 3 etc. oder a , b , c etc. sind ins Deutsche übersetzte Fußnoten, die weitestgehend dem<br />

englischen Original entsprechen.<br />

- Fußnoten *1 , *2 , *3 etc. oder *a , *b , *c etc. sind von den Übersetzern eingefügte, zusätzliche Fußnoten.<br />

Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)<br />

vii

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