ME2BE_Einblick_2015
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Taschengeld für Profis<br />
Wenn das Gehalt nicht reicht und<br />
Oma nicht ans Telefon gehen will<br />
25<br />
finAnzen<br />
Das Ausbildungsgehalt fällt in den meisten Fällen nicht<br />
gerade üppig aus. Abhängig von der eigenen Lebenssituation<br />
kann es schwer werden, sich von der Vergütung<br />
über Wasser zu halten. Azubis, die nicht mehr bei ihren<br />
Eltern wohnen, müssen vom Ausbildungsgehalt die Miete,<br />
Essen, Telefon und Fahrten bestreiten. Manche Berufe<br />
verlangen zudem die Anschaffung von Berufskleidung<br />
oder anderen Arbeitsmaterialien, auch Bücher für<br />
die Berufsschule müssen häufig selbst bezahlt werden.<br />
Noch schwieriger haben es diejenigen, die eine schulische<br />
Ausbildung an Berufs(fach)schulen absolvieren. In<br />
der Regel bekommen sie keine Ausbildungsvergütung.<br />
Viele private Schulen verlangen zudem eine monatliche<br />
Schulgebühr.<br />
BerufsAusBildunGsBeihilfe (BAB)<br />
Unterstützung für Auszubildende, die in finanzielle Nöte<br />
geraten, bietet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der<br />
Agentur für Arbeit. Ziel dieser Förderung ist die Überwindung<br />
wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen<br />
beruflichen Qualifikation entgegenstehen.<br />
Anspruch auf die BAB haben Auszubildende, die nicht<br />
mehr zu Hause wohnen und keine finanzielle Unterstüt-<br />
zung vom Elternhaus erhalten können. Schulische Ausbildungen<br />
sind von dieser Förderung ausgenommen.<br />
BAföG<br />
Bundesausbildungsförderung gibt es nicht nur für ein<br />
Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch<br />
anderer weiterführender Bildungsstätten. Also auch für<br />
Schüler und Auszubildende. Der monatliche Zuschuss<br />
muss von Schülern nicht, so wie es bei Studenten der<br />
Fall ist, anteilig zurückgezahlt werden. Für die Schülerförderung<br />
sind die Ämter für Ausbildungsförderung<br />
der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für die<br />
Studierendenförderung sind die Studentenwerke der<br />
Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation<br />
erfolgt.<br />
WohnGeld<br />
Wer weder Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe<br />
noch auf BAföG hat, kann sich seine Miete, oder Teile<br />
davon, durch das Wohngeld finanzieren. Dabei muss<br />
der Auszubildende volljährig sein und nachweisen, dass<br />
er die Kosten für die Wohnung selbstständig aufbringen<br />
muss.