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ME2BE_Einblick_2015

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Taschengeld für Profis<br />

Wenn das Gehalt nicht reicht und<br />

Oma nicht ans Telefon gehen will<br />

25<br />

finAnzen<br />

Das Ausbildungsgehalt fällt in den meisten Fällen nicht<br />

gerade üppig aus. Abhängig von der eigenen Lebenssituation<br />

kann es schwer werden, sich von der Vergütung<br />

über Wasser zu halten. Azubis, die nicht mehr bei ihren<br />

Eltern wohnen, müssen vom Ausbildungsgehalt die Miete,<br />

Essen, Telefon und Fahrten bestreiten. Manche Berufe<br />

verlangen zudem die Anschaffung von Berufskleidung<br />

oder anderen Arbeitsmaterialien, auch Bücher für<br />

die Berufsschule müssen häufig selbst bezahlt werden.<br />

Noch schwieriger haben es diejenigen, die eine schulische<br />

Ausbildung an Berufs(fach)schulen absolvieren. In<br />

der Regel bekommen sie keine Ausbildungsvergütung.<br />

Viele private Schulen verlangen zudem eine monatliche<br />

Schulgebühr.<br />

BerufsAusBildunGsBeihilfe (BAB)<br />

Unterstützung für Auszubildende, die in finanzielle Nöte<br />

geraten, bietet die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) der<br />

Agentur für Arbeit. Ziel dieser Förderung ist die Überwindung<br />

wirtschaftlicher Schwierigkeiten, die einer angemessenen<br />

beruflichen Qualifikation entgegenstehen.<br />

Anspruch auf die BAB haben Auszubildende, die nicht<br />

mehr zu Hause wohnen und keine finanzielle Unterstüt-<br />

zung vom Elternhaus erhalten können. Schulische Ausbildungen<br />

sind von dieser Förderung ausgenommen.<br />

BAföG<br />

Bundesausbildungsförderung gibt es nicht nur für ein<br />

Studium an Hochschulen, sondern auch für den Besuch<br />

anderer weiterführender Bildungsstätten. Also auch für<br />

Schüler und Auszubildende. Der monatliche Zuschuss<br />

muss von Schülern nicht, so wie es bei Studenten der<br />

Fall ist, anteilig zurückgezahlt werden. Für die Schülerförderung<br />

sind die Ämter für Ausbildungsförderung<br />

der Kreise oder kreisfreien Städte zuständig. Für die<br />

Studierendenförderung sind die Studentenwerke der<br />

Hochschulen zuständig, an denen die Immatrikulation<br />

erfolgt.<br />

WohnGeld<br />

Wer weder Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe<br />

noch auf BAföG hat, kann sich seine Miete, oder Teile<br />

davon, durch das Wohngeld finanzieren. Dabei muss<br />

der Auszubildende volljährig sein und nachweisen, dass<br />

er die Kosten für die Wohnung selbstständig aufbringen<br />

muss.

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