ME2BE_Einblick_2015
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Wege mit und ohne Ersten<br />
allgemeinbildenden<br />
Schulabschluss<br />
Für die meisten Berufsausbildungen<br />
ist der Erste allgemeinbildende<br />
Schulabschluss (früher Hauptschulabschluss)<br />
die Mindestvoraussetzung.<br />
Somit ist er ein wesentlicher<br />
Grundstein für die Aufnahme einer<br />
beruflichen Ausbildung. Wer keinen<br />
Abschluss geschafft hat, dem bleiben<br />
aber mehrere Möglichkeiten,<br />
sich auf eine Ausbildung vorzubereiten<br />
oder einen Schulabschluss<br />
nachzuholen.<br />
Jugendliche, die trotz Schulabschluss<br />
keinen Ausbildungsplatz gefunden<br />
haben, bekommen ebenso<br />
die Möglichkeit, sich an berufsbildenden<br />
Schulen und Maßnahmen<br />
auf eine spätere Berufstätigkeit vorzubereiten.<br />
bErufSEIngangSKLa SSE (bEK )<br />
In Berufseingangsklassen werden berufsschulpflichtige<br />
Jugendliche aufgenommen,<br />
die sich nach dem Verlassen<br />
einer allgemeinbildenden Schule in keinem<br />
weiteren (Aus-)Bildungsgang oder<br />
keiner anderen Bildungsmaßnahme befinden.<br />
Ziel ist es, diese Jugendlichen in<br />
einem Jahr auf einen Übergang in eine<br />
Ausbildung oder eine andere Bildungsmaßnahme<br />
vorzubereiten. Vorrangig<br />
werden die Kenntnisse in den Fächern<br />
Mathematik, Englisch und Deutsch<br />
gestärkt. Zusätzlich werden Betriebspraktika<br />
durchgeführt. Berufseingangsklassen<br />
bieten durch zusätzlichen Unterricht<br />
die Möglichkeit, einen Ersten<br />
allgemeinbildenden oder einen gleichwertigen<br />
Schulabschluss zu erwerben.<br />
Während der kooperativen Form dieser<br />
Maßnahme findet an zwei Tagen der<br />
Woche berufsvorbereitender Unterricht<br />
an den Berufsschulen statt. Die übrigen<br />
drei Tage besuchen die Schülerinnen<br />
und Schüler einen Betrieb, um erste<br />
Erfahrungen in der Arbeitspraxis zu<br />
sammeln. Teilnehmer/-innen müssen<br />
die allgemeinbildende Schule für mindestens<br />
neun Jahre besucht haben und<br />
noch berufsschulpflichtig sein, keinen<br />
Ausbildungsplatz gefunden haben, keine<br />
weiterführende Schule und keine<br />
andere ausbildungsvorbereitende Maßnahme<br />
besuchen.<br />
auSbILdungS vorbErEItEndES<br />
Jahr (avJ )<br />
Wie Berufseingangsklassen hat auch<br />
das Ausbildungsvorbereitende Jahr das<br />
Ziel, bei der beruflichen Orientierung<br />
zu helfen, die Ausbildungsreife zu fördern<br />
und den Einstieg in das Berufsleben<br />
zu erleichtern. Auch hier kann<br />
der Erste allgemeinbildende Schulabschluss<br />
durch zusätzlichen Unterricht<br />
nachgeholt werden. In dieser einjährigen<br />
Vollzeitmaßnahme werden neben<br />
den Hauptfächern auch berufsorientierte<br />
Kenntnisse und Fertigkeiten in<br />
Theorie und Praxis vermittelt. Das<br />
AVJ wird in verschiedenen Berufsfeldern<br />
angeboten und und richten sich<br />
nach den Möglichkeiten der beruflichen<br />
Schulen, die diese Maßnahme<br />
anbieten. Berufsfelder sind zum Beispiel<br />
Ernährung und Hauswirtschaft,<br />
Garten- und Landschaftsbau, Gesundheit,<br />
Service und Sicherheit, Technik<br />
und Wirtschaft sowie Verwaltung.<br />
Teilnehmen können Jugendliche, die<br />
nach dem Verlassen der allgemeinbildenden<br />
Schule keinen Schulabschluss<br />
erreichen konnten und auch keinen<br />
Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden<br />
haben.<br />
bErufSgrundbILdungSJahr (bgJ)<br />
Im Berufsgrundbildungsjahr werden<br />
an beruflichen Schulen allgemeine,<br />
fachtheoretische und fachpraktische<br />
Inhalte vermittelt, die eine berufliche<br />
Grundbildung vermitteln sollen. Der<br />
Unterricht umfasst einen allgemeinen<br />
Bereich, in dem berufsübergreifende<br />
Fächer vermittelt werden, sowie einen<br />
berufsbezogenen Bereich, in dem ein<br />
bestimmtes Lernfeld vermittelt wird.<br />
Unterrichtet wird entweder in Vollzeit<br />
an einer beruflichen Schule oder<br />
im Wechsel mit einem Betrieb bei der<br />
dualen Variante. Der erfolgreiche Abschluss<br />
des BGJ kann als erstes Ausbildungsjahr<br />
auf eine nachfolgende<br />
Berufsausbildung angerechnet werden.<br />
Wenn man bei Eintritt in das Berufsgrundbildungsjahr<br />
noch keinen Ersten<br />
allgemeinbildenden Schulabschluss<br />
besitzt, kann bei erfolgreichem Besuch<br />
ein gleichwertiger Schulabschluss erworben<br />
werden.<br />
bErufS vorbErEItEndE<br />
bILdungSmaSSnahmE (bvb)<br />
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen<br />
setzen sich aus einer Vielzahl von<br />
Förderprogrammen der Agentur für<br />
Arbeit zusammen. Ihr Hauptziel ist,<br />
Orientierungshilfen bei der Berufswahl<br />
zu bieten, die Aufnahme einer Erstausbildung<br />
zu unterstützen oder eine<br />
berufliche Wiedereingliederung zu<br />
ermöglichen. Dabei richten sich die differenzierten<br />
Maßnahmen nach dem individuellen<br />
Förderbedarf. Teilnehmen<br />
können Jugendliche, die ihre Schulpflicht<br />
erfüllt haben, aber noch keinen<br />
Ausbildungsplatz gefunden oder diesen<br />
wieder verloren haben. Auch junge<br />
Menschen mit einer Behinderung oder<br />
mit Migrationshintergrund finden hier<br />
passende Hilfsangebote. Neben allgemeinen<br />
Inhalten werden auch fachspezifische<br />
Qualifikationen vermittelt.<br />
bErufSfaChSChuLE<br />
Berufsfachschulen vermitteln in Vollzeitunterricht<br />
eine berufliche Grundbildung<br />
und ermöglichen unter bestimmten<br />
Voraussetzungen den Erwerb eines<br />
Mittleren Schulabschlusses.<br />
Aufnahmevoraussetzung<br />
ist der Erste allgemeine<br />
Schulabschluss, in einigen<br />
Fällen der Mittlere Schulabschluss.<br />
Es gibt drei verschiedene<br />
Typen von Berufsfachschulen:<br />
• Typ I vermittelt in zwei<br />
Jahren eine berufliche<br />
Grundbildung und einen<br />
Abschluss, der dem Mittleren<br />
Abschluss gleichwertig<br />
ist. Angeboten werden die<br />
Fachrichtungen Nahrung<br />
und Gastronomie, Gesundheit<br />
und Ernährung, Technik<br />
und Wirtschaft.<br />
• Typ II bereitet in drei Jahren<br />
auf einen Abschluss in<br />
dem Beruf Holzbildhauerin/Holzbildhauer<br />
vor. Die<br />
Abschlussprüfung wird vor der Handwerkskammer<br />
Flensburg abgelegt. Der<br />
Schulabschluss schließt unter bestimmten<br />
Voraussetzungen den Mittleren<br />
Schulabschluss ein.<br />
• Typ III vermittelt in zwei oder drei<br />
Jahren eine staatlich anerkannte Berufsausbildung,<br />
die nur in Schulen<br />
erworben werden kann. Angeboten<br />
werden die Fachrichtungen Chemie,<br />
Datenverarbeitung (Bauwesen), Elektronik<br />
und Datentechnik, Fotodesign,<br />
Gestaltungstechnik, Informatik, Mathematik,<br />
Pharmazie, Physik, Schiffsbetriebstechnik,<br />
Sozialpädagogik,<br />
Sozialwesen, Sport sowie Wirtschaft.<br />
Aufnahmevoraussetzung ist in der<br />
Fachrichtung Sozialwesen der Erste allgemeinbildende<br />
Schulabschluss, in den<br />
übrigen Fachrichtungen der Mittlere<br />
Schulabschluss. Der Schulabschluss in<br />
der Fachrichtung Sozialwesen schließt<br />
unter bestimmten Voraussetzungen den<br />
mittleren Schulabschluss ein. In der<br />
Fachrichtung Wirtschaft schließt das<br />
Abschlusszeugnis die Fachhochschulreife<br />
ein, in anderen Fachrichtungen<br />
kann sie erworben werden.<br />
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übErbLICK