6. Mai 2011 - Zisska+Schauer
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Versteigerungsbedingungen<br />
1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen<br />
Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten),<br />
die unbenannt bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge<br />
der Einlieferer. Die Auftragsverhältnisse ergeben<br />
sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-Nummer),<br />
die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt<br />
ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet (1). Die Versteigerung<br />
ist freiwillig.<br />
2. Die angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite.<br />
3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des<br />
Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge<br />
anzubieten und zurückzuziehen. Er ist berechtigt,<br />
Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung<br />
geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen angegeben<br />
wurden.<br />
4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände<br />
können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden.<br />
Die Sachen sind gebraucht und haben einen ihrem<br />
Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz entsprechenden<br />
Erhaltungszustand; dieser wird im Katalog nicht<br />
durchgängig erwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind<br />
keine Garantien im Rechtssinne. Der Versteigerer übernimmt<br />
keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden<br />
Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er verpflichtet sich<br />
jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen<br />
innerhalb der Verjährungsfrist von zwölf Monaten<br />
seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer<br />
gerichtlich geltend zu machen. Der Erwerber soll Beanstandungen<br />
unverzüglich, spätestens aber innerhalb von<br />
drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzeigen.<br />
Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers<br />
erstattet der Versteigerer dem Erwerber den gezahlten<br />
Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) zurück; ein da rüber<br />
hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Einzelstücke<br />
aus Konvoluten, größere Zeitschriften reihen, Serienwerke,<br />
mehrbändige Gesamtausgaben und Objekte, die den Vermerk<br />
„nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgabe recht“ tragen,<br />
sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.<br />
5. Der Ausruf erfolgt in Euro und beginnt in der Regel mit<br />
der Hälfte des Schätzpreises. Gesteigert wird jeweils um ca.<br />
5–10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an<br />
den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag<br />
verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere<br />
Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem<br />
Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los.<br />
Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die<br />
Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig<br />
abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder<br />
wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen<br />
will oder sonst Zweifel für den Zuschlag bestehen.<br />
<strong>6.</strong> Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Telefoni-<br />
sche und Aufträge per E-<strong>Mai</strong>l bedürfen der schriftlichen<br />
Bestätigung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Auktion.<br />
Bestehen bei Abgabe des Gebotes Differenzen zwischen<br />
Katalognummer und Kennwort, so ist das Kennwort<br />
maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen Übermittlung<br />
gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichterteilung<br />
des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem<br />
Bieter nur bis zur Höhe des Schätzpreises, wenn ihm Vorsatz<br />
oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,<br />
die später als einen Tag vor oder erst während<br />
der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen.<br />
Die in den Verträgen genannten Preise gelten<br />
als Zuschlagspreise, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer<br />
werden zusätzlich erhoben.<br />
7. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht<br />
zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer<br />
über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen<br />
erwirbt der Ersteigerer erst mit dem vollständigen Zahlungseingang<br />
beim Auktionshaus.<br />
8. Auf den Zuschlagspreis werden ein Aufgeld von 17% und<br />
die Mehrwertsteuer von 7% berechnet. Die Mehrwertsteuer<br />
entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, wenn der<br />
Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt oder der<br />
amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von vier Wochen<br />
erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die Mehrwertsteuer<br />
nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische<br />
USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei<br />
Auszahlungen erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages<br />
zum Tageskurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,<br />
Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.<br />
9. Auf alle Originalwerke der bildenden Kunst seit Entstehungszeit<br />
1900 leistet das Auktionshaus eine Abgabe an<br />
die Ausgleichsvereinigung Kunst, die damit die gesetzlichen<br />
Ansprüche des Folgerechts aus § 26 UrhG ausgleicht.<br />
Der Ersteigerer trägt von dieser Abgabe einen Anteil in<br />
Höhe eines Drittels (z.Zt. 1% des Zuschlagspreises).<br />
10. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar<br />
in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen<br />
auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch<br />
geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum<br />
fällig.<br />
11. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von<br />
1% per Monat berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus<br />
bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages<br />
oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen<br />
Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem<br />
Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer<br />
neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige<br />
Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen<br />
Versteigerung und für die Kosten der wiederholten<br />
Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses<br />
aufzukommen hat.<br />
12. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach<br />
der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung<br />
wünscht, erfolgt sie auf eigene Gefahr. Bei Versand von<br />
Graphiken werden vorhandene Passepartouts und Rahmen<br />
entfernt, es sei denn, Mitlieferung ist vom Erwerber bei<br />
Abgabe seines Gebotes ausdrücklich verlangt.<br />
13. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe<br />
eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen<br />
ausdrücklich an. Dies gilt auch für Verkäufe aus den Rückgängen.<br />
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen<br />
Verkehr ist München. Es gilt ausschließlich deutsches<br />
Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen<br />
Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.<br />
15. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder<br />
teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der<br />
übrigen davon unberührt.<br />
1<strong>6.</strong> Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und<br />
eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen<br />
ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesonde-re<br />
für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.<br />
Die Versteigerer