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6. Mai 2011 - Zisska+Schauer

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Versteigerungsbedingungen<br />

1. Das Auktionshaus handelt als Kommissionär im eigenen<br />

Namen und für Rechnung seiner Auftraggeber (Kommittenten),<br />

die unbenannt bleiben. Zugrunde liegen die Aufträge<br />

der Einlieferer. Die Auftragsverhältnisse ergeben<br />

sich durch Angabe einer Kennzahl (Einlieferer-Nummer),<br />

die in Klammern der Katalogaufnahme jeweils angefügt<br />

ist. Eigenware ist gesondert gekennzeichnet (1). Die Versteigerung<br />

ist freiwillig.<br />

2. Die angegebenen Preise sind Schätzpreise, keine Limite.<br />

3. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern des<br />

Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge<br />

anzubieten und zurückzuziehen. Er ist berechtigt,<br />

Gebote zurückzuweisen, wenn nicht vor der Versteigerung<br />

geeignete Sicherheiten geleistet oder Referenzen angegeben<br />

wurden.<br />

4. Sämtliche zur Versteigerung gelangenden Gegenstände<br />

können vor der Versteigerung besichtigt und geprüft werden.<br />

Die Sachen sind gebraucht und haben einen ihrem<br />

Alter, ihrem Gebrauch und ihrer Provenienz entsprechenden<br />

Erhaltungszustand; dieser wird im Katalog nicht<br />

durchgängig erwähnt. Die Katalogbeschreibungen sind<br />

keine Garantien im Rechtssinne. Der Versteigerer übernimmt<br />

keine Haftung für Mängel, soweit er die ihm obliegenden<br />

Sorgfaltspflichten erfüllt hat. Er verpflichtet sich<br />

jedoch, wegen rechtzeitig vorgetragener, begründeter Mängelrügen<br />

innerhalb der Verjährungsfrist von zwölf Monaten<br />

seine Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Einlieferer<br />

gerichtlich geltend zu machen. Der Erwerber soll Beanstandungen<br />

unverzüglich, spätestens aber innerhalb von<br />

drei Wochen nach der Auktion, dem Versteigerer anzeigen.<br />

Im Falle erfolgreicher Inanspruchnahme des Einlieferers<br />

erstattet der Versteigerer dem Erwerber den gezahlten<br />

Kaufpreis (einschließlich Aufgeld) zurück; ein da rüber<br />

hinausgehender Anspruch ist ausgeschlossen. Einzelstücke<br />

aus Konvoluten, größere Zeitschriften reihen, Serienwerke,<br />

mehrbändige Gesamtausgaben und Objekte, die den Vermerk<br />

„nicht kollationiert“ oder „ohne Rückgabe recht“ tragen,<br />

sind vom Reklamationsrecht ausgeschlossen.<br />

5. Der Ausruf erfolgt in Euro und beginnt in der Regel mit<br />

der Hälfte des Schätzpreises. Gesteigert wird jeweils um ca.<br />

5–10%. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an<br />

den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann den Zuschlag<br />

verweigern oder unter Vorbehalt erteilen. Wenn mehrere<br />

Personen das gleiche Gebot abgeben und nach dreimaligem<br />

Aufruf kein höheres Gebot erfolgt, entscheidet das Los.<br />

Der Versteigerer kann den Zuschlag zurücknehmen und die<br />

Sachen erneut anbieten, wenn irrtümlich ein rechtzeitig<br />

abgegebenes höheres Gebot übersehen worden ist oder<br />

wenn der Höchstbietende sein Gebot nicht gelten lassen<br />

will oder sonst Zweifel für den Zuschlag bestehen.<br />

<strong>6.</strong> Kommissionäre haften für ihre Auftraggeber. Telefoni-<br />

sche und Aufträge per E-<strong>Mai</strong>l bedürfen der schriftlichen<br />

Bestätigung spätestens 48 Stunden vor Beginn der Auktion.<br />

Bestehen bei Abgabe des Gebotes Differenzen zwischen<br />

Katalognummer und Kennwort, so ist das Kennwort<br />

maßgebend. Folgen aus einer unrichtigen Übermittlung<br />

gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei Nichterteilung<br />

des Zuschlags trotz Gebots haftet der Versteigerer dem<br />

Bieter nur bis zur Höhe des Schätzpreises, wenn ihm Vorsatz<br />

oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden kann. Aufträge,<br />

die später als einen Tag vor oder erst während<br />

der Versteigerung eingehen, sind von jeder Haftung ausgeschlossen.<br />

Die in den Verträgen genannten Preise gelten<br />

als Zuschlagspreise, das Aufgeld und die Mehrwertsteuer<br />

werden zusätzlich erhoben.<br />

7. Mit der Erteilung des Zuschlages geht die Gefahr für nicht<br />

zu vertretende Verluste und Beschädigungen auf den Ersteigerer<br />

über. Das Eigentum an den ersteigerten Sachen<br />

erwirbt der Ersteigerer erst mit dem vollständigen Zahlungseingang<br />

beim Auktionshaus.<br />

8. Auf den Zuschlagspreis werden ein Aufgeld von 17% und<br />

die Mehrwertsteuer von 7% berechnet. Die Mehrwertsteuer<br />

entfällt für Kunden aus Nicht-EU-Ländern, wenn der<br />

Versand der ersteigerten Ware durch uns erfolgt oder der<br />

amtliche Nachweis der Ausfuhr innerhalb von vier Wochen<br />

erbracht wird. Händlern aus EU-Ländern kann die Mehrwertsteuer<br />

nur dann erstattet werden, wenn sie ihre europäische<br />

USt-IdNr. bei Auftragserteilung bekanntgeben. Bei<br />

Auszahlungen erfolgt die Umrechnung des Rechnungsbetrages<br />

zum Tageskurs. Die Kosten für Porto, Verpackung,<br />

Versicherung und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers.<br />

9. Auf alle Originalwerke der bildenden Kunst seit Entstehungszeit<br />

1900 leistet das Auktionshaus eine Abgabe an<br />

die Ausgleichsvereinigung Kunst, die damit die gesetzlichen<br />

Ansprüche des Folgerechts aus § 26 UrhG ausgleicht.<br />

Der Ersteigerer trägt von dieser Abgabe einen Anteil in<br />

Höhe eines Drittels (z.Zt. 1% des Zuschlagspreises).<br />

10. Der Gesamtbetrag ist mit dem Zuschlag fällig und zahlbar<br />

in bar oder durch bankbestätigten Scheck. Zahlungen<br />

auswärtiger Ersteigerer, die schriftlich oder telefonisch<br />

geboten haben, sind binnen vierzehn Tagen nach Rechnungsdatum<br />

fällig.<br />

11. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von<br />

1% per Monat berechnet. Im übrigen kann das Auktionshaus<br />

bei Zahlungsverzug wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages<br />

oder nach Fristsetzung Schadensersatz wegen<br />

Nichterfüllung verlangen; der Schadensersatz kann in diesem<br />

Falle auch so berechnet werden, daß die Sache in einer<br />

neuen Auktion nochmals versteigert wird und der säumige<br />

Käufer für einen Mindererlös gegenüber der vorangegangenen<br />

Versteigerung und für die Kosten der wiederholten<br />

Versteigerung einschließlich der Gebühren des Auktionshauses<br />

aufzukommen hat.<br />

12. Der Erwerber ist verpflichtet, die Gegenstände sofort nach<br />

der Auktion in Empfang zu nehmen. Falls er Versendung<br />

wünscht, erfolgt sie auf eigene Gefahr. Bei Versand von<br />

Graphiken werden vorhandene Passepartouts und Rahmen<br />

entfernt, es sei denn, Mitlieferung ist vom Erwerber bei<br />

Abgabe seines Gebotes ausdrücklich verlangt.<br />

13. Mit Erteilung eines schriftlichen Auftrages oder Abgabe<br />

eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen<br />

ausdrücklich an. Dies gilt auch für Verkäufe aus den Rückgängen.<br />

14. Erfüllungsort und Gerichtsstand für den vollkaufmännischen<br />

Verkehr ist München. Es gilt ausschließlich deutsches<br />

Recht. Das UN-Abkommen über Verträge des internationalen<br />

Warenkaufs (CISG) findet keine Anwendung.<br />

15. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder<br />

teilweise unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der<br />

übrigen davon unberührt.<br />

1<strong>6.</strong> Die Versteigerungsbedingungen haben eine deutsche und<br />

eine englische Version. In allen Streit- und Zweifelsfällen<br />

ist die deutsche Fassung maßgebend; das gilt insbesonde-re<br />

für die Auslegung von Rechtsbegriffen und Katalogangaben.<br />

Die Versteigerer

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