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Nr. 4/2012 - 15 -<br />
Amtsblatt Neukieritzsch<br />
Vattenfall<br />
Emissionen des Kraftwerkes Lippendorf im Jahr 2011<br />
Die Vattenfall Europe Generation AG betreibt auf der Gemarkung der Gemeinde Lippendorf ein Kraftwerk. In den Dampfkesseln der<br />
Blöcke R und S werden auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Leipzig (jetzt<br />
L<strong>and</strong>esdirektion Leipzig) neben den Regelbrennstoffen Braunkohle und Heizöl auch Klärschlämme aus Abwasseraufbereitungsanlagen<br />
mit verbrannt. Die Aufnahme des Dauerbetriebes zur Mitverbrennung erfolgte am 26.07.2004.<br />
Mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums Leipzig zur Mitverbrennung von Klärschlämmen in den<br />
Dampfkesseln R und S des Kraftwerkes Lippendorf war die Auflage verbunden, die Emissionen an Luftschadstoffen des Kraftwerkes<br />
jährlich der Öffentlichkeit bekannt zu machen. In Erfüllung dieser Verpflichtung können folgende Ergebnisse bei der Luftreinhaltung<br />
im Kraftwerk Lippendorf berichtet werden:<br />
Im Jahr 2011 wurden die in der Änderungsgenehmigung vorgegebenen<br />
Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich überwachten<br />
Schadstoffe Staub, Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenmonoxid<br />
durchgängig eingehalten.<br />
Überschreitungen waren hier weder bei den Halbstundenmittelwerten<br />
noch bei den Tagesmittelwerten zu verzeichnen. Bei<br />
dem Schadstoff Quecksilber traten Einzelüberschreitungen von<br />
Halbstundenmittelwerten und Tagesmittelwerten auf, welche jedoch<br />
nicht auf die Mitverbrennung von Klärschlämmen zurückzuführen<br />
waren.<br />
Die Ergebnisse der an der kontinuierlichen Emissionsmesstechnik durchgeführten Kalibrierung bzw. Vergleichsmessung weisen<br />
nach, dass diese Geräte die Emissionen der Kraftwerksblöcke entsprechend den geltenden Vorschriften erfassen und auswerten.<br />
2. Emissionsgrenzwerte und Messwerte für Schadstoffe, die durch zyklische Einzelmessungen zu überwachen sind<br />
In der Änderungsgenehmigung zur Mitverbrennung von Klärschlämmen wurde weiterhin festgelegt, dass für die Schadstoffe, deren<br />
Emission nicht kontinuierlich überwacht wird, jährliche Emissionseinzelmessungen durch einen behördlich zugelassenen Gutachter<br />
zu erfolgen haben. Diese Emissionseinzelmessungen wurden am Block R im Zeitraum 05.07. bis 15.07.2011 und am 24.06.2011 und<br />
am Block S im Zeitraum 05. bis 13.10.2011 ausgeführt. Die vom Gutachter in den Messberichten ausgewiesenen Ergebnisse sind<br />
der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.<br />
1) ng TEQ/Nm 3 gemessen gemäß § 13 Abs. 3<br />
der 17. BImSchV über 6 Stunden (TEQ – Toxizitätsäquivalent<br />
gemäß Anhang 1 zur 17.<br />
BImSchV)<br />
Die Messungen ergaben, dass bei der Mitverbrennung<br />
von Klärschlämmen auch diese<br />
Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.<br />
Die Messberichte wurden vom zuständigen<br />
Fachbereich der L<strong>and</strong>esdirektion Leipzig geprüft.<br />
Vattenfall Europe Generation AG<br />
Kraftwerk Lippendorf<br />
Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen<br />
ist:<br />
Thoralf Schirmer, Vattenfall Europe AG,<br />
Telefon (03 55) 28 87 – 30 67,<br />
Fax (03 55) 28 87 - 30 66,<br />
thoralf.schirmer@vattenfall.de