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Eine neue „Bike and Ride“-Station ziert unseren Bahnhofsvorplatz

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Nr. 4/2012 - 15 -<br />

Amtsblatt Neukieritzsch<br />

Vattenfall<br />

Emissionen des Kraftwerkes Lippendorf im Jahr 2011<br />

Die Vattenfall Europe Generation AG betreibt auf der Gemarkung der Gemeinde Lippendorf ein Kraftwerk. In den Dampfkesseln der<br />

Blöcke R und S werden auf der Grundlage einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung des Regierungspräsidiums Leipzig (jetzt<br />

L<strong>and</strong>esdirektion Leipzig) neben den Regelbrennstoffen Braunkohle und Heizöl auch Klärschlämme aus Abwasseraufbereitungsanlagen<br />

mit verbrannt. Die Aufnahme des Dauerbetriebes zur Mitverbrennung erfolgte am 26.07.2004.<br />

Mit der Erteilung des Genehmigungsbescheides des Regierungspräsidiums Leipzig zur Mitverbrennung von Klärschlämmen in den<br />

Dampfkesseln R und S des Kraftwerkes Lippendorf war die Auflage verbunden, die Emissionen an Luftschadstoffen des Kraftwerkes<br />

jährlich der Öffentlichkeit bekannt zu machen. In Erfüllung dieser Verpflichtung können folgende Ergebnisse bei der Luftreinhaltung<br />

im Kraftwerk Lippendorf berichtet werden:<br />

Im Jahr 2011 wurden die in der Änderungsgenehmigung vorgegebenen<br />

Emissionsgrenzwerte für die kontinuierlich überwachten<br />

Schadstoffe Staub, Schwefeldioxid, Stickoxide und Kohlenmonoxid<br />

durchgängig eingehalten.<br />

Überschreitungen waren hier weder bei den Halbstundenmittelwerten<br />

noch bei den Tagesmittelwerten zu verzeichnen. Bei<br />

dem Schadstoff Quecksilber traten Einzelüberschreitungen von<br />

Halbstundenmittelwerten und Tagesmittelwerten auf, welche jedoch<br />

nicht auf die Mitverbrennung von Klärschlämmen zurückzuführen<br />

waren.<br />

Die Ergebnisse der an der kontinuierlichen Emissionsmesstechnik durchgeführten Kalibrierung bzw. Vergleichsmessung weisen<br />

nach, dass diese Geräte die Emissionen der Kraftwerksblöcke entsprechend den geltenden Vorschriften erfassen und auswerten.<br />

2. Emissionsgrenzwerte und Messwerte für Schadstoffe, die durch zyklische Einzelmessungen zu überwachen sind<br />

In der Änderungsgenehmigung zur Mitverbrennung von Klärschlämmen wurde weiterhin festgelegt, dass für die Schadstoffe, deren<br />

Emission nicht kontinuierlich überwacht wird, jährliche Emissionseinzelmessungen durch einen behördlich zugelassenen Gutachter<br />

zu erfolgen haben. Diese Emissionseinzelmessungen wurden am Block R im Zeitraum 05.07. bis 15.07.2011 und am 24.06.2011 und<br />

am Block S im Zeitraum 05. bis 13.10.2011 ausgeführt. Die vom Gutachter in den Messberichten ausgewiesenen Ergebnisse sind<br />

der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen.<br />

1) ng TEQ/Nm 3 gemessen gemäß § 13 Abs. 3<br />

der 17. BImSchV über 6 Stunden (TEQ – Toxizitätsäquivalent<br />

gemäß Anhang 1 zur 17.<br />

BImSchV)<br />

Die Messungen ergaben, dass bei der Mitverbrennung<br />

von Klärschlämmen auch diese<br />

Emissionsgrenzwerte eingehalten werden.<br />

Die Messberichte wurden vom zuständigen<br />

Fachbereich der L<strong>and</strong>esdirektion Leipzig geprüft.<br />

Vattenfall Europe Generation AG<br />

Kraftwerk Lippendorf<br />

Ihr Ansprechpartner für weitere Informationen<br />

ist:<br />

Thoralf Schirmer, Vattenfall Europe AG,<br />

Telefon (03 55) 28 87 – 30 67,<br />

Fax (03 55) 28 87 - 30 66,<br />

thoralf.schirmer@vattenfall.de

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