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Es schneit, nichts wie raus! Suche in bzw. um Sayda Einfamilien

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Seite 4 Amtliches<br />

.<br />

<strong>Sayda</strong>er Amts- und Heimatblatt 03 - 2009<br />

Infoseite der Stadt <strong>Sayda</strong> und des Bürgermeisteramtes<br />

6. Ausgabe<br />

Geme<strong>in</strong>deordnung für den Freistaat Sachsen<br />

§ 6 Wappen, Flaggen, Dienstsiegel<br />

1. Die Geme<strong>in</strong>den können ihre bisherigen Wappen und<br />

Flaggen führen. Die erstmalige Führung von Wappen und<br />

Flaggen so<strong>wie</strong> deren Änderung bedürfen der Genehmigung<br />

der Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

unverwechselbaren Wiedererkennung verwendet. Unter solch<br />

e<strong>in</strong>em Logo soll für die Stadt <strong>Sayda</strong>, allen E<strong>in</strong>richtungen,<br />

Vere<strong>in</strong>en und Betrieben mit e<strong>in</strong>em Market<strong>in</strong>gkonzept<br />

übergreifend neben der E<strong>in</strong>zelwerbung geworben werden.<br />

Gebiet der Geme<strong>in</strong>de<br />

§ 7 Gebietsbestand<br />

2. Die Geme<strong>in</strong>den führen Dienstsiegel. Geme<strong>in</strong>den mit<br />

1. Das Gebiet der Geme<strong>in</strong>de bilden die Grundstücke, die nach<br />

eigenem Wappen führen dieses, die übrigen Geme<strong>in</strong>den das<br />

geltendem Recht zu ihr gehören. Grenzstreitigkeiten<br />

Wappen des Freistaates Sachsen mit der Bezeichnung und<br />

entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde.<br />

dem Namen der Geme<strong>in</strong>de als Umschrift <strong>in</strong> ihrem<br />

Dienstsiegel.<br />

2. Jedes Grundstück soll zu e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de gehören. Aus<br />

besonderen Gründen können Grundstücke außerhalb e<strong>in</strong>er<br />

Die kommunale Selbständigkeit hat sich <strong>in</strong> der Geschichte sehr<br />

Geme<strong>in</strong>de verbleiben (geme<strong>in</strong>defreie Grundstücke).<br />

früh <strong>in</strong> äußeren Formen und Symbolen manifestiert. So war das<br />

Stadtsiegel seit dem 12. Jahrhundert e<strong>in</strong>e Ausdrucksform des<br />

Die territoriale Grundlage der Geme<strong>in</strong>de als Gebietskörper-<br />

Kooperationscharakters der Geme<strong>in</strong>de. In der heutigen Zeit<br />

schaft ist das Geme<strong>in</strong>degebiet, auf das sich ihre Aufgaben und<br />

müssen sich die Geme<strong>in</strong>den mehr den je nach außen darstellen.<br />

ihre hoheitlichen Befugnisse beziehen und beschränken. <strong>Es</strong> ist<br />

Sie müssen kommunale Imagepflege, Öffentlichkeitsarbeit,<br />

e<strong>in</strong> bestimmter, rä<strong>um</strong>lich abgegrenzter Teil des Staatsgebiets,<br />

Werbung und Market<strong>in</strong>g betreiben. Mit der Präsentation der<br />

der so bemessen se<strong>in</strong> soll, dass die örtliche Verbundenheit der<br />

Geme<strong>in</strong>de wird e<strong>in</strong> doppeltes Anliegen verfolgt. Nach <strong>in</strong>nen soll<br />

E<strong>in</strong>wohner und die Leistungsfähigkeit der Geme<strong>in</strong>de zur<br />

das für die kommunale Aufgabenerfüllung unerlässliche<br />

Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist.<br />

Interesse und die Loyalität der E<strong>in</strong>wohner erzeugt und gefestigt<br />

Die Begriffe „Geme<strong>in</strong>degebiet“ und „Gemarkung“ s<strong>in</strong>d nicht<br />

werden. Nach außen sollen die Vorzüge der e<strong>in</strong>zelnen Geme<strong>in</strong>de<br />

notwendig deckungsgleich. Gemarkung ist e<strong>in</strong>e<br />

im Standortwettbewerb aufgezeigt werden.<br />

katastertechnische Bezeichnung, <strong>in</strong> der Flurstücke e<strong>in</strong>es<br />

Die symbolische Außendarstellung der Geme<strong>in</strong>de hat, was die<br />

Geme<strong>in</strong>degebietes zusammengefasst s<strong>in</strong>d (z. B. Gemarkung<br />

Führung von Wappen, Flaggen und Siegeln betrifft, e<strong>in</strong>e<br />

<strong>Sayda</strong>, Gemarkung Friedebach, Gemarkung Ullersdorf). Das<br />

ausdrückliche Regelung gefunden. Nach § 6 Abs. 1 haben die<br />

Geme<strong>in</strong>degebiet kann, z<strong>um</strong>al nach E<strong>in</strong>geme<strong>in</strong>dungen, aus<br />

Geme<strong>in</strong>den das Recht, ihre bisherigen Wappen und Flaggen<br />

mehreren Gemarkungen bestehen.<br />

weiterzuführen.<br />

Für alle Grundstücke gilt der Grundsatz der<br />

Ob e<strong>in</strong>e Geme<strong>in</strong>de Wappen und Flaggen führen will, ist <strong>in</strong> ihr<br />

Geme<strong>in</strong>dezugehörigkeit, der <strong>in</strong> § 7 Abs. 2 Satz 1 als Soll-<br />

Ermessen gestellt. Die Dienstsiegel unterliegen der<br />

Vorschrift ausgeformt ist. Nur aus besonderen Gründen können<br />

Verwaltungsvorschrift kommunaler Dienstsiegel und § 6 Abs. 2<br />

nach Satz 2 Grundstücke außerhalb e<strong>in</strong>er Geme<strong>in</strong>de verbleiben.<br />

SächsGemO. Demnach bekräftigen die Dienstsiegel den<br />

Als besondere Gründe für die Erklärung geme<strong>in</strong>dlicher<br />

Rechtssche<strong>in</strong>, dass e<strong>in</strong> Schriftstück von der ausstellenden<br />

Gebietsteile zu geme<strong>in</strong>defreien Grundstücken kommen nur<br />

Behörde stammt. <strong>Es</strong> soll zusätzlich gewährleisten, dass die<br />

öffentliche Interessen <strong>in</strong> Betracht (z. B. Landesverteidigung).<br />

Unterschrift nicht von e<strong>in</strong>em Unbefugten herrührt. Für den<br />

e<strong>in</strong>em Dritten durch missbräuchliche Verwendung e<strong>in</strong>es<br />

V. Krönert<br />

Dienstsiegels entstandenen Schaden kann die Geme<strong>in</strong>de<br />

Bürgermeister<br />

schadensersatzpflichtig werden. Der Bedienstete, der die<br />

missbräuchliche Verwendung verschuldet hat, kann<br />

regresspflichtig gemacht werden.<br />

Geme<strong>in</strong>dewappen und Geme<strong>in</strong>deflagge s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> Das Landratsamt Mittelsachsen<br />

entsprechender Anwendung von § 12 BGB <strong>in</strong> gleicher Weise<br />

vor E<strong>in</strong>griffen Dritter geschützt <strong>wie</strong> der Geme<strong>in</strong>dename. So <strong>in</strong>formiert zur Festsetzung<br />

kann gegen die unbefugte Benutzung e<strong>in</strong>es Wappens mit e<strong>in</strong>er Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebiet<br />

privatrechtlichen Beseitigungs- und Unterlassungsklage,<br />

gegebenenfalls auch mit e<strong>in</strong>er Schadensersatzklage Tiefbrunnen <strong>Sayda</strong><br />

vorgegangen werden.<br />

In der Hauptsatzung der Stadt <strong>Sayda</strong> s<strong>in</strong>d die Wappen, Flagge Zur Versorgung von <strong>Sayda</strong> und Friedebach betreibt der<br />

und Dienstsiegel für <strong>Sayda</strong> geregelt.<br />

Wasserzweckverband Freiberg die Wasserfassung Tiefbrunnen<br />

Das große Wappen ist demnach nur für den Amtsgebrauch, (TB) <strong>Sayda</strong>. Der Schutz dieses Brunnens erfordert die<br />

Briefkopf und amtliche Drucksachen e<strong>in</strong>setzbar.<br />

Festsetzung e<strong>in</strong>es Tr<strong>in</strong>kwasserschutzgebietes.<br />

Das kle<strong>in</strong>e Wappen darf auf Antrag von den örtlichen Die Beteiligung der Bürger ist vom Landratsamt erwünscht und<br />

E<strong>in</strong>richtungen und Vere<strong>in</strong>en e<strong>in</strong>zeln oder <strong>in</strong> Komb<strong>in</strong>ation zur auch gesetzlich vorgeschrieben. Zu diesem Zweck werden der<br />

Präsentation verwendet werden.<br />

Entwurf der zukünftigen Schutzgebietsverordnung und die<br />

Die Flagge steht zur Präsentation der Stadt für alle E<strong>in</strong>wohner Schutzgebietskarten bei der unteren Wasserbehörde des Land-<br />

und E<strong>in</strong>richtungen zur Nutzung frei.<br />

ratsamtes Mittelsachsen für die Dauer e<strong>in</strong>es Monats (beg<strong>in</strong>nend<br />

Die Dienstsiegel s<strong>in</strong>d nur für den amtlichen Dienstgebrauch, ab dem 09.03.2009 bis z<strong>um</strong> 08.04.2009) öffentlich ausgelegt.<br />

e<strong>in</strong>e Nutzung für private Interessen ist nicht zulässig.<br />

In der modernen Werbung werden e<strong>in</strong>fache oder stilisierte Logos (Fortsetzung auf Seite 5)<br />

zur Nutzung <strong>in</strong> der Datentechnik und zur schnellen,

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