Einleitung - BASF Coatings
Einleitung - BASF Coatings
Einleitung - BASF Coatings
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Kontraktorenmanagement<br />
der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
<strong>Coatings</strong> Solutions
Seite 2<br />
Inhalt<br />
1. <strong>Einleitung</strong><br />
2. Standortordnung<br />
3. Auftragsvergabe<br />
4. Kontraktorenerklärung und Informationspflicht<br />
5. Gesetze und Vorschriften<br />
6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen<br />
7. Zertifizierung von Kontraktoren<br />
8. Subkontraktoren<br />
9. Gefährdungsermittlung<br />
10. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />
11. Koordinator<br />
12. Mitarbeiter des Kontraktors<br />
13. Einweisung<br />
14. Unterweisung<br />
15. E-Learning Programm / Werkausweis / Werkzutritt<br />
16. Sicherheitspass<br />
17. Patensystem für Kontraktoren<br />
18. Unfall- und Schadensmeldungen<br />
19. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />
20. Arbeitszeit<br />
21. Arbeitsmittel<br />
22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung<br />
23. Kratervermeidung<br />
24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
25. Abfälle und Wertstoffe<br />
26. Gefahrstoffe<br />
27. Verschwiegenheitspflicht<br />
28. Baustelleneinrichtungen und Kontraktorenunterkünfte<br />
29. Miete und Nebenkosten<br />
30. Versicherungsschutz<br />
31. Kontraktorenbeurteilung<br />
32. Anlagen<br />
33. Internet Link<br />
<strong>Einleitung</strong><br />
Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH (nachfolgend auch „<strong>BASF</strong>“ oder „Auftraggeber“ genannt) verpflichtet sich mit ihrer Sicherheits-,<br />
Gesundheits- und Umweltpolitik zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Durch eine offene Informationspolitik<br />
gegenüber Mitarbeitern und der Öffentlichkeit verbessert die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH das Verständnis für Sicherheit<br />
und Umweltschutz aller Tätigkeiten des Unternehmens.<br />
Daher erwartet die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH, dass die von ihr beauftragten und alle auf ihrem Betriebsgelände arbeitenden<br />
Dienstleister (nachfolgend „Kontraktoren“ oder „Auftragnehmer“ genannt) die gleichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzregelungen<br />
einhalten wie die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH selbst.<br />
Impressum<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Werkleitung Münster<br />
Abt. Occupational Safety<br />
Glasuritstr. 1<br />
48165 Münster-Hiltrup<br />
Tel. +49 2501/14-0<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Werkleitung Würzburg<br />
Abt. Responsible Care<br />
Würzburg<br />
Paradiesstraße 18-22<br />
97080 Würzburg<br />
Tel. +49 931/90 84-0<br />
RELIUS COATINGS<br />
GMBH & CO. KG<br />
Donnerschweer Str. 372<br />
26123 Oldenburg<br />
Tel. +49 441/34 02-0<br />
Fax: +49 441/34 02-350<br />
Das Kontraktorenmanagement sowie<br />
die Standortordnung Münster<br />
haben Gültigkeit auch bei allen<br />
hier nicht einzeln aufgeführten<br />
Tochterunternehmen und an anderen<br />
Standorten der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong><br />
GmbH, sofern für diese keine eigenen<br />
Regelungen bestehen.
2. Standortordnung<br />
An den Standorten gilt zusätzlich die jeweilige Standortordnung, in der die Grundregeln für einen sicheren und<br />
reibungslosen Betrieb des Standortes beschrieben sind.<br />
Inhalte und Regelungen der jeweiligen Standortordnung sind:<br />
n Betreten und Verlassen des Standortes<br />
n Befugnisse des externen Wachdienstes<br />
n Ein- und Auslasskontrollen<br />
n Melde- und Aufklärungspflichten<br />
n Verhalten am Standort<br />
n Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />
n Verhalten bei Unfall- und Schadensereignissen<br />
n Straßenverkehrsregelungen am Standort<br />
n Fotografier- und Filmverbot<br />
n Verhalten in EX-Bereichen (Mobile Telefone, Feuerzeugverbot usw.)<br />
n Transfer von Waren und Material<br />
n Einfuhr- und Ausfuhrregelungen<br />
n Gefahrgut-Kontrollen<br />
n Anwesenheit, Dokumentation<br />
n Sicherheitseinrichtungen<br />
n Verhalten bei Unfällen<br />
n Alarm- und Gefahrenabwehr<br />
Die Auftragnehmer stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subkontraktoren einschließlich<br />
deren Mitarbeiter die Standortordnung kennen und einhalten. Exemplare der Standortordnung sind an<br />
den Werktoren erhältlich, stehen im Internet bereit oder können beim Technischen Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
angefordert werden.<br />
Mit Auftragsannahme wird und die Standortordnung genau wie dies Kontraktorenmanagement verbindlicher Vertragsbestandteil<br />
des Auftrages!<br />
3. Auftragsvergabe<br />
Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt durch den Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH bzw. bei delegierten<br />
Einkaufsfunktionen durch die zuständigen Fachabteilungen.<br />
Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, werden mit Auftragsannahme diese Richtlinien und die Allgemeinen<br />
Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbunden Unternehmen mit Sitz in Deutschland in ihrer jeweiligen<br />
aktuellen Internetfassung Vertragsbestandteil (siehe Anhang/Internet).<br />
Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH benennt zu jedem Auftrag einen Auftragsverantwortlichen; gegenüber dem Kontraktor ist<br />
dieser in fachlichen und sicherheitstechnischen Fragen weisungsberechtigt.<br />
Der Auftragsverantwortliche bildet die Schnittstelle zu allen internen Einheiten und Fachstellen. Alle Abweichungen<br />
des Leistungsumfanges wie z. B. Unfälle, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel, Defekte, Abweichungen von<br />
diesem Kontraktorenmanagement usw. sind ihm unverzüglich (ggf. auch schriftlich) mitzuteilen.<br />
4. Kontraktorenerklärung und Informationspflicht<br />
Der Auftragnehmer füllt vor Auftragserteilung die Kontraktorenerklärung aus und schickt diese unterschrieben (spätestens<br />
vor Arbeitsaufnahme) an den technischen Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />
Der Auftragnehmer teilt dem technischen Einkauf auch mit, wer für den Auftrag als verantwortlicher Ansprechpartner<br />
des Auftragnehmers vor Ort zuständig ist.<br />
Änderungen sowie sonstige Meldungen aus diesem Kontraktorenmanagement, dem Anhang und deren Aktualisierungen<br />
sind ebenfalls schriftlich an den technischen Einkauf zu richten.<br />
5. Gesetze und Vorschriften<br />
Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. Bei der Anwendung und Auslegung entscheiden ggf. die jeweiligen <strong>BASF</strong><br />
Fachabteilungen.<br />
6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen<br />
Neben den genannten Vorschriften können im Bedarfsfall weitere Regelungen wie standortbezogene Sicherheitsrichtlinien<br />
und Betriebsanweisungen nach Information durch den Auftraggeber zur Anwendung kommen.<br />
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7. Zertifizierung von Kontraktoren<br />
Abgestuft nach Gefährdungspotential der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Sicherheits-, Gesundheits-<br />
und Umweltschutz (SGU)-Zertifikate nachzuweisen. Die Form des nachzuweisenden Zertifikates<br />
richtet sich nach dem Risikopotential der zu erbringenden Leistung und dem Gefährdungspotential des Ortes,<br />
an dem die Leistung erbracht werden soll. Die Festlegung der erforderlichen Zertifikate, bezogen auf die zu<br />
erbringenden Gewerke, ist im Internet der <strong>BASF</strong> nachzulesen und wird bei der Ausschreibung festgelegt.<br />
Erbringen Sie gleichzeitig mehrere Gewerke, so ist das höchste angeforderte Zertifikat erforderlich. Eventuell<br />
eingesetzte Subkontraktoren müssen die für deren Gewerk erforderlichen Zertifikate ebenfalls nachweisen<br />
können. Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH behält sich vor, die Kontraktoren nach Ankündigung durch eigene Mitarbeiter<br />
oder beauftragte Experten zu auditieren. (siehe Punkt 33, Internet Link)<br />
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der<br />
Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind (z. B. IT-Dienstleistungen,<br />
Beratung, Brief- und Paketzustellungen), die in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen<br />
für die kaufmännisch oder beratend tätigen Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht vorgeschrieben<br />
ist.<br />
8. Subkontraktoren<br />
Der Einsatz von Subkontraktoren bedarf grundsätzlich der vorherigen und schriftlichen Zustimmung des<br />
Auftraggebers.<br />
Die zum Einsatz kommenden Subkontraktoren müssen über die für deren Gewerk erforderlichen Sicherheits-<br />
zertifikate verfügen (siehe „Zertifizierung von Kontraktoren“ und Anlagen Kontaktorenerklärung / Subkontraktorenanmeldung).<br />
Der Aufrageber behält sich das Recht vor, jederzeit bei Vorliegen sachlicher Gründe und zur Wahrung berechtigter<br />
Interessen dem Einsatz des Subkontraktors zu widersprechen.<br />
Die jeweiligen Regeln und Richtlinien der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH sind auch im vollen Umfang für Subkontraktoren<br />
verpflichtend. Der Aufragnehmer ist verpflichtet seine Subkontraktoren s c h r i f t l i c h vor dem Einsatz bei der<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH hinsichtlich der Einhaltung dieses Kontraktormanagements zu verpflichten und auf die<br />
Einhaltung hinzu wirken.<br />
Subkontraktoren sind keine Vertragspartner des Auftraggebers.<br />
9. Gefährdungsermittlung<br />
Jeder Kontraktor ist verpflichtet vor Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsermittlung seiner gewerkspezifischen<br />
Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen und auf Verlangen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH nachzuweisen.<br />
Insbesondere ist eine Beurteilung der gegenseitigen Gefährdung vorzunehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />
bezüglich betriebsspezifischer Gefahren eines Chemieunternehmens unterstützen die Verantwortlichen<br />
der Betriebe und die entsprechenden internen Fachstellen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH den Kontraktor.<br />
10. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />
Für folgende Arbeiten ist grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Betreibers der Anlage / Gebäude erforderlich:<br />
n Arbeiten an gefährlichen Anlagen,<br />
n Arbeiten in Behältern, Gruben und engen oder gefährlichen Räumen,<br />
n Feuerarbeiten und alle Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen,<br />
n Grundaushubarbeiten,<br />
n Arbeiten unter Absturzgefahr und Dacharbeiten außerhalb der gesicherten Bereiche.<br />
Der Kontraktor benennt dem Auftraggeber seine verantwortlichen Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />
im Rahmen von Erlaubnisscheinen (Beispiel im Anhang).<br />
Weitere Ausführungen hierzu sind in den <strong>BASF</strong>-Sicherheitsrichtlinien der Standorte geregelt.<br />
Siehe hierzu auch im Anhang „Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten“ und Mustervorlage des Erlaubnisscheins<br />
für Arbeiten mit besonderen Gefahren.<br />
11. Koordinator<br />
Die <strong>BASF</strong> setzt bei Bedarf einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) ein. Der SiGeKo ist in<br />
seiner Funktion dem Kontraktor gegenüber sicherheitstechnisch und in Fragen des Gesundheitsschutzes weisungsbefugt.
12. Mitarbeiter des Kontraktors<br />
Kontraktoren dürfen nur ausreichend qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher, tariflicher<br />
und sonstiger Vorschriften einsetzen. Insbesondere haben die Kontraktoren bei der Erfüllung ihrer vertraglichen<br />
Verpflichtungen die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zu beachten. Die Regelungen<br />
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind einzuhalten. Insbesondere werden die Kontraktoren sowie deren<br />
Mitarbeiter auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion,<br />
Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sowie auf die Unzulässigkeit von Belästigungen oder<br />
sexuellen Belästigungen im Sinn des<br />
Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hingewiesen und haben darauf hinzuwirken, dass diese unterbleiben.<br />
Mitarbeiter von Kontraktoren können die Kantine der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH nutzen, die Benutzung aller anderen<br />
Sozialräume, Raucherräume usw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.<br />
Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte Personal<br />
vorzulegen. (Siehe auch Sicherheitspass)<br />
Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache so weit mächtig sein, dass sämtliche Sicherheitsanweisungen verstanden<br />
und befolgt werden.<br />
Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung das Werk<br />
betreten, alle anderen Fälle nur mit vorheriger Genehmigung der Werkleitung.<br />
Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Mitarbeiter, die in der Handhabung von Handfeuerlöschern unterwiesen sind,<br />
müssen in ausreichender Anzahl vor Ort sein.<br />
Grundsätzlich bleibt die Personalverantwortung seiner Mitarbeiter beim Kontraktor.<br />
13. Einweisung<br />
Nach Auftragsannahme setzen sich der Kontraktor bzw. dessen Verantwortlicher mit dem Auftragsverantwortlichen,<br />
dem Verantwortlichen der Anlage oder dem Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) des Auftraggebers<br />
in Verbindung, um das Einweisungsgespräch zu führen. Das Gespräch wird mit dem Einweisungsprotokoll<br />
dokumentiert. (siehe Anlage)<br />
14. Unterweisung<br />
Vor Arbeitsaufnahme und in jährlichen Abständen hat jeder Kontraktor sein am Standort eingesetztes Personal hinsichtlich<br />
der zu beachtenden Sicherheitsvorschriften zu unterweisen.<br />
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen (siehe auch Sicherheitspass).<br />
An den Arbeitsplätzen vor Ort müssen die Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn ebenfalls auf die jeweiligen betrieblichen<br />
Verhaltens- und Schutzmaßnahmen sowie mögliche Gefährdungen insbesondere die Flucht-, Rettungswege und<br />
den Sammelplatz hingewiesen werden.<br />
Sofern der Auftraggeber zu Sicherheitsveranstaltungen o.ä. einlädt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter des Kontraktors<br />
verpflichtend.<br />
(Siehe Anhang: Muster-Unterweisungsnachweis, Plakat-Beispiel „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“ der jeweiligen<br />
Standorte.<br />
15. E-Learning Programm / Werkausweis / Werkzutritt<br />
Kontraktorenmitarbeiter die ständig oder in regelmäßigen Zeitabständen auf dem <strong>BASF</strong> Werkgelände tätig werden,<br />
müssen genau wie <strong>BASF</strong> Mitarbeiter jährlich wiederkehrend den Unterweisungsnachweis mit dem E-Learning Programm<br />
„Sicherheit – Gegen Unfall und Brand“ erbringen. Siehe Anhang / Internet<br />
Ein persönlicher Werkausweis wird nur in Verbindung mit einem bestandenem E-Learning Zertifikat ausgestellt.<br />
Zur jährlichen Verlängerung der Werkzutrittsberechtigung muss rechzeitig eine Kopie des aktuellen E-Learning Zertifikats<br />
eingereicht werden. Auf Verlangen des Auftragebers muss der Mitarbeiter des Kontraktors den E-Learning-<br />
Test an einem zugewiesen Rechner persönlich erbringen.<br />
Bei Kontraktorenmitarbeitern / werkfremden Mitarbeitern, die nur eine temporäre Zutrittsberechtigung benötigen,<br />
behalten wir uns vor eine Kenntnisprüfung der erforderlichen Sicherheitsinhalte des Plakates „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“<br />
vor Erteilung der Zutrittsberechtigung durchzuführen. Wird der Test nicht bestanden, kann der<br />
Zutritt verwehrt werden.<br />
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16. Sicherheitspass<br />
Der Nachweis über durchgeführte Unterweisungen, aktuell erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />
usw. sowie sonstige Qualifikationszeugnisse und Vollmachten der Mitarbeiter muss bei entsprechenden<br />
Arbeiten bzw. Zutritt zu gefährdeten Bereichen (Labor-, Applikations- oder Produktionsräumen, Läger,<br />
Anlagen usw.) zu jeder Zeit vor Ort erbracht werden können.<br />
Mitarbeiter von Kontraktoren, die in diesen Bereichen regelmäßig arbeiten, müssen diese Nachweise durch<br />
Mitführen eines Sicherheitspass erbringen können.<br />
Der elektronische Sicherheitspass der <strong>BASF</strong> bietet die Möglichkeit sämtliche Dokumente leicht als pdf-Datei zu<br />
speichern. Hierzu finden Sie auch entsprechende Vorlagedokumente auf der <strong>BASF</strong> Internetseite (siehe Punkt<br />
33, Internet Link).<br />
17. Patensystem für Kontraktoren<br />
Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> Standorte benennen für Kontraktoren, die regelmäßig im größeren Umfang werkweite Leistungen<br />
für verschiedene Auftragsverantwortliche erbringen, einen auftragsübergreifenden <strong>BASF</strong> Paten. Je nach Standortgröße<br />
und Auftragsvolumen wird die Patenfunktion standortweit; gewerkspezifisch oder für einen einzelnen<br />
Kontraktor festgelegt.<br />
Der <strong>BASF</strong>-Pate ist insbesondere der zentrale unabhängige Ansprechpartner für den Kontraktor und für alle <strong>BASF</strong>-<br />
Stellen wie z. B. Qualität, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.<br />
Der <strong>BASF</strong>-Pate ist nicht automatisch auftragsverantwortlich, hat aber gegenüber dem Kontraktor zu diesen Themen<br />
ein fachliches Weisungsrecht.<br />
Ihren jeweiligen Paten können Sie beim technischem Einkauf, dem Auftragsverantwortlichen oder dem SiGeKo<br />
erfragen.<br />
18. Unfall- und Schadensmeldungen<br />
Bei Unfall- und Schadensereignissen sind die in der Standortordnung beschriebenen Sofortmaßnahmen zu ergreifen.<br />
Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Sachschäden usw.) sind unverzüglich dem Auftragsverantwortlichen<br />
zur internen Erfassung in das Ereignismeldesystem (EMS) zu melden.<br />
Eine Kopie der Unfallanzeige und die Anzahl der Ausfalltage müssen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH -Arbeitsschutz übermittelt<br />
werden. Vertreter des Kontraktors und ggf. der Verunfallte haben sich an den Unfalluntersuchungen zu beteiligen.<br />
19. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />
Für Arbeiten an Betriebsmitteln (z. B. Gebäuden, Anlagen, Maschinen usw.) bedarf es grundsätzlich der Genehmigung<br />
des Auftraggebers; gleiches gilt auch für die Nutzung und das Bedienen von Geräten, Einrichtungen und<br />
Anlagen.<br />
20. Arbeitszeit<br />
Alle Arbeiten sind werktags während der Tagesarbeitszeit durchzuführen (7:00 Uhr bis 15:30 Uhr). Werden Abweichungen<br />
und Mehrarbeiten aus betrieblichen Gründen erforderlich, sind diese mit dem Auftragsverantwortlichen<br />
abzustimmen.<br />
Nacht- (22:00-06:00 Uhr), Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeiten müssen durch den Auftragsverantwortlichem<br />
vorab beim Wachdienst für die Werkzutrittsberechtigung angemeldet werden.<br />
Ansonsten wird kein Werkzutritt gewährt! Die Anmeldung ist auch für Kontraktorenmitarbeiter erforderlich, wenn sie<br />
außerhalb ihrer auf dem Werkausweis hinterlegten Zutrittszeiten das Werk betreten wollen.<br />
21. Arbeitsmittel<br />
Eingebrachte Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch<br />
einwandfreien Zustand befinden und für den Einsatz (z. B. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen)<br />
geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind kontraktorenspezifisch zu kennzeichnen. An Gerüsten muss eine<br />
eindeutige Sperrkennzeichnung oder ein Freigabeschein angebracht sein. Kontraktoren müssen Nachweise über<br />
ihre auf das Werkgelände eingeführten Materialien und Arbeitsmittel führen. Hiermit sind hauptsächlich <strong>BASF</strong>-Produkte,<br />
Produkte die auch von der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH eingesetzt werden und Gegenstände, die von allgemeinem<br />
Interesse sind, mit einem Wert > 100 Euro gemeint.<br />
Entsprechende Listen sind ausgefüllt vor Werkeinfahrt dem Wachdienst zu übergeben. Der Wachdienst ist verpflichtet<br />
entsprechende Kontrollen durchzuführen.
22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung<br />
Die notwendige und geeignete persönliche Schutzausrüstung muss seitens des Kontraktors zur Verfügung gestellt<br />
werden. Zudem muss die Arbeitskleidung den Anforderungen der Tätigkeiten und des Arbeitsplatzes entsprechen.<br />
Die entsprechenden Rechtsvorschriften, Normen und BG-Regeln einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften<br />
sind hierbei zu beachten.<br />
Kontaminierte Kleidung muss sofort gewechselt und einer geeigneten Reinigung oder fachlichen Entsorgung zugeführt<br />
werden.<br />
Hinweis: Zahlreiche Betriebsteile sind an den jeweiligen <strong>BASF</strong>-Standorten als explosionsgefährdeter Bereich („EX-<br />
Bereich“) ausgewiesen. Bei der Auswahl der geeigneten Arbeitsschutzkleidung für Arbeiten in diesen Bereichen<br />
müssen zusätzlich die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2153) „Vermeidung von Zündgefahren<br />
infolge elektrostatischer Aufladung“ beachtet werden. Beim Betreten dieser Bereiche ist entsprechende<br />
Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Alternativ kann auch nach DIN EN 1149-1 zertifizierte Kleidung getragen werden.<br />
In Teilbereichen müssen aus qualitäts-, produktionstechnischen Gründen darüber hinausgehende Anforderungen an<br />
die jeweilige Schutzausrüstung hinsichtlich einer etwaigen Produktkontamination durch Fasern, Silikon usw. erfüllt<br />
werden, die im Einzelfall vom Auftragsverantwortlichen bekannt gegeben werden.<br />
Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Auftragsverantwortlichen bzw. an den Verantwortlichen<br />
der jeweiligen Betriebsleitung des Auftraggebers (siehe auch Kapitel „Kraterverweidung“).<br />
23. Kratervermeidung<br />
Die Herstellung hochwertiger Lacke stellt höchste Anforderungen an die verwendeten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.<br />
Geringste Verunreinigungen können bei der Applikation zu Beschichtungsstörungen führen. Ein Grund hierfür können<br />
Kontaminationen durch oberflächenstörende, z. B. silikonhaltige Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel sowie<br />
persönliche Schutzausrüstung sein.<br />
Bei Arbeiten, bei denen die Möglichkeit eines indirekten oder direkten Produktkontaktes besteht, hat sich der Kontraktor<br />
hinsichtlich der Freigabe seiner eingesetzten Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel mit dem Auftragsverantwortlichen<br />
abzustimmen.<br />
(Siehe hierzu auch den Flyer: „Gib Kratern keine Chance“).<br />
24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
Mitarbeiter von Kontraktoren, die in Labor- und Produktionsbetrieben arbeiten, können nur eingesetzt werden, wenn<br />
sie vor Arbeitsaufnahme durch einen hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Facharzt für Arbeitsmedizin<br />
nach folgenden speziellen berufsgenossenschaftlichen arbeitsmedizinischen Vorschriften untersucht worden sind<br />
und dabei die Eignung bescheinigt wurde nach:<br />
n G23 „Atemwegserkrankungen“<br />
n G24 „Hauterkrankungen“<br />
n G27 „Isocyanate“<br />
n G29 „Benzolhomologe“<br />
Darüber hinaus müssen für bestimmte Tätigkeiten ggf. weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen vorliegen, z. B. nach<br />
n G 20 „Lärm“ – wenn in Lärmbereichen über 85 dBA gearbeitet werden muss,<br />
n G 26 „Atemschutz“ – wenn unter Atemschutz gearbeitet werden muss,<br />
n G 99 „Sauerstoffreduzierter Bereich“ – wenn in unserem Hochregallager MS G 201 gearbeitet werden muss.<br />
Die aus den Untersuchungen resultierende Eignung ist auf Verlangen nachzuweisen (siehe Kapitel „Sicherheitspass“).<br />
Weitere ggf. notwendige Untersuchungen, ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.<br />
Bei Rückfragen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen steht den Mitarbeitern des Kontraktors der werkärztliche<br />
Dienst unter der Tel.-Nr. 02501/14-2548 zur Verfügung.<br />
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25. Abfälle und Wertstoffe<br />
Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen, die im Eigentum der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH stehen, wird durch die<br />
entsprechende Fachabteilung des Auftraggebers organisiert. Ausnahmen müssen vom Auftraggeber schriftlich genehmigt<br />
werden. Für die Entsorgung obiger Stoffe im Eigentum des Kontraktors trägt dieser auch die Kosten und<br />
Verantwortung der Entsorgung. Der Kontraktor muss auf Verlangen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH die entsprechenden<br />
Belege für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen.<br />
26. Gefahrstoffe<br />
Das Lagern, Umfüllen und der Einsatz von Gefahrstoffen (z. B. Treibstoff, Gas, Reinigungsmittel usw.) ist Kontraktoren<br />
auf den <strong>BASF</strong>-Werkgeländen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Fachabteilungen der<br />
Standorte erlaubt.<br />
27. Verschwiegenheitspflicht<br />
Der Kontraktor hat seine Mitarbeiter hinsichtlich <strong>BASF</strong> interner Vorgänge zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />
28. Baustelleneinrichtungen und Kontraktorenunterkünfte<br />
Kontraktoren haben ihre Bau- und Montageplätze sowie alle zugehörigen Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen<br />
Vorschriften einzurichten und zu unterhalten; explizit gilt dieses auch für Sozialeinrichtungen der Mitarbeiter.<br />
Die Aufstellung und das Erscheinungsbild der Baustelleneinrichtungen werden in Absprache mit den Fachstellen der<br />
Standorte festgelegt.<br />
Einrichtungen der Kontraktoren sind durch ein entsprechendes Firmenschild (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer<br />
usw.) zu kennzeichnen. Es dürfen nur Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Schnellbauhallen) in nicht brennbarer<br />
Ausführung eingesetzt werden. Werden diese Einrichtungen aufgrund ihrer Nutzung beheizt, müssen Sie über<br />
eine entsprechende Isolierung verfügen. Freilagerflächen sind einzuzäunen und zu sichern. Nach Abschluss der<br />
Bau- und Montagemaßnahmen bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und<br />
aus dem Werk abtransportiert werden. Die Plätze müssen frei von Materialresten, Abfällen und Verunreinigungen<br />
sein. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.<br />
Die <strong>BASF</strong>-Fachabteilungen sind berechtigt, die Einrichtungen jederzeit und unangemeldet zu begehen. (Siehe auch<br />
Standortordnung).<br />
29. Miete und Nebenkosten<br />
Bei freigegebener Nutzung von Einrichtungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH (Flächen, Gebäude), Energien (Strom, Druckluft,<br />
Dampf) und Wasser/Abwasser behält sich die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH vor, ein nutzungsabhängiges Entgelt dem<br />
Kontraktor nach Absprache bzw. Ankündigung in Rechnung zu stellen.<br />
Mit Energien muss grundsätzlich sparsam umgegangen werden.<br />
30. Versicherungsschutz<br />
Der Kontraktor haftet vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Der Kontraktor unterhält während der Durchführung des Auftrages sowie für die Zeit der Nachhaftung eine<br />
Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung auf Basis marktüblicher Bedingungen, die die Haftpflichtrisiken<br />
des Auftraggebers in Zusammenhang mit dem Auftrag abdecken.<br />
Die Deckungssumme beträgt mindestens EUR 5.000.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall<br />
und steht für alle Versicherungsfälle eines Jahres zweimal zur Verfügung.<br />
Der Kontraktor weist den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung<br />
seines Haftpflichtversicherers nach.<br />
31. Kontraktorenbeurteilung<br />
Die gesamte Auftragsabwicklung sowie die Leistungsfähigkeit von Kontraktoren werden anhand eines Beurteilungssystems<br />
regelmäßig ausgewertet. Die Leistungskriterien unterteilen sich wie folgt:<br />
n Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz<br />
n Qualität,<br />
n Leistung sowie<br />
n Wirtschaftlichkeit.
Bewertet wird über ein Punktesystem, aus dem sich dann folgende Leistungskategorien ergeben.<br />
A-Lieferant:<br />
Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen den Vereinbarungen und den Erwartungen der<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />
Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen voll und<br />
ganz.<br />
B-Lieferant:<br />
Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht in vollem Umfang den Vereinbarungen<br />
und den Erwartungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH. Bei Bedarf werden dem Lieferanten diese Ergebnisse zur Optimierung<br />
der Leistungserstellung mitgeteilt.<br />
Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.<br />
Geringfügige Mängel wurden unverzüglich und dauerhaft abgestellt.<br />
C-Lieferant:<br />
Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht den Vereinbarungen und den Erwartungen<br />
der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />
Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen nur teilweise oder nicht den gesetzlichen<br />
Anforderungen.<br />
Vertragspartner mit einer C-Lieferanten-Bewertung sind dauerhaft nicht die geeigneten Vertragspartner der <strong>BASF</strong><br />
<strong>Coatings</strong> GmbH.<br />
32. Anlagen<br />
n Kontraktoren Zertifizierungmatrix<br />
n Gewerkspezifische Kontraktoren Zertifizierungsliste<br />
n Kontraktor-Selbsterklärung<br />
n Allgemeinen Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
n Plakat – Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />
n Unterweisungsnachweis<br />
n Muster Vorlage vom Erlaubnisscheinsystem<br />
n Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten<br />
n Informationen für Kontraktoren EDV Programm „Sicherheit - gegen Unfall und Brand“ (E-Learning)<br />
n Informationen zur Einführung des Sicherheitspasses für Kontraktorenmitarbeiter<br />
n Material- Maschinen- Werkzeugliste<br />
n Vollmachten und Beauftragungen<br />
n Einweisungsprotokoll für Kontraktoren<br />
n Kontraktorenerklärung Subkontraktorenanmeldung<br />
33. Internet Link<br />
Dieses Kontraktorenmanagement, das E-Learning Programm „Sicher -Gegen Unfall und Brand“, sowie alle<br />
weiteren individuellen Anlagen für die verschiedenen Standorte finden Sie auch im Internet. Dort können Sie<br />
diese bearbeiten und auch herunterladen. www.basf-coatings.de<br />
http://www.basf-coatings.com/global/ecweb/de/content/sustainability/regelungen-und-vorlagen<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Standort: Münster<br />
Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />
www.basf-coatings.de �Sustainability � Regelungen und Vorlagen<br />
Auf dem Werkgelände gelten<br />
die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung<br />
und der<br />
Straßenverkehrszulassungs-<br />
ordnung.<br />
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit<br />
beträgt 30 km/h. Abweichungen sind<br />
zusätzlich beschildert.<br />
Es werden nur Fahrzeuge ins Werkgelände eingelassen, die unmittelbar für die<br />
Leistungserstellung erforderlich sind oder eine Einfahrgenehmigung besitzen. Alle<br />
anderen Fahrzeuge sind außerhalb des Werkgeländes abzustellen.<br />
Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur auf den<br />
zugewiesenen oder gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden und den<br />
Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Parkende Fahrzeuge<br />
müssen im Werk hinsichtlich des Benutzers sichtbar gekennzeichnet werden (z.B.<br />
Aufkleber/Durchlassschein hinter der Windschutzscheibe usw.)<br />
Fahrräder müssen verkehrssicher sein!<br />
Die Benutzung von privaten Fahrrädern,<br />
und kraftbetriebenen Zweirädern ist im<br />
Werkgelände untersagt. Dienstfahrräder sind<br />
durch entsprechende Firmenschilder am<br />
Rahmen zu kennzeichnen und unterliegen<br />
einer jährlichen Prüfung. Bei Glätte besteht<br />
Fahrradfahrverbot! Fahrradfahrer müssen<br />
einen Fahrradschutzhelm tragen.<br />
112 Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen)<br />
Wo geschah es?<br />
Was geschah?<br />
Wie viele Verletzte?<br />
Welche Verletzung?<br />
Warten auf Rückfragen!<br />
In Sicherheit bringen<br />
Personen warnen<br />
Hilflose Personen mitnehmen<br />
Im Alarmfall bzw. bei<br />
Gebäuderäumungen ist sofort der<br />
dem Gebäude zugeordnete<br />
Sammelplatz aufzusuchen und die<br />
Vollständigkeit festzustellen.<br />
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!<br />
2100 Sanitätsstelle / Werkarzt<br />
Weitere wichtige Telefonnummern:<br />
3488 Arbeitsschutz<br />
2006 SIGEKO<br />
3675 Wachdienst Tor 1<br />
3713 Wachdienst Tor 2<br />
3400 Werkfeuerwehr<br />
© <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH Arbeitsschutz 1008 150 7.10 60030<br />
Inhalt: Elmar Hammwöhner 14.06.2010<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Seite 9<br />
Im gesamten Werkbereich besteht<br />
Rauchverbot; auch in Fahrzeugen.<br />
Das Rauchen ist nur in besonders durch „Raucherlaubnisschilder"<br />
gekennzeichneten Räumen gestattet.<br />
Gefährdungen durch elektromagnetische<br />
Felder können nicht ausgeschlossen<br />
werden. Personen mit beeinflussbaren<br />
Körperhilfsmitteln müssen sich im Vorfeld<br />
melden.<br />
Gebäude mit diesen Hinweisschildern<br />
verfügen über eine Meldestelle. Der<br />
Zugang zum Gebäude darf hier nur<br />
nach Anmeldung / Abmeldung mit der<br />
entsprechenden Meldekarte an der<br />
Meldestelle erfolgen.<br />
Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder ähnlich gekennzeichnet sind,<br />
bestehen Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim Umgang sind die Maßnahmen des<br />
jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu beachten.<br />
In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene der Mitarbeiter<br />
von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist nur in den dafür<br />
vorgesehenen Räumen erlaubt. Beschmutzte Arbeitskleidung muss<br />
rechtzeitig gewechselt werden. Kleidung, die mit Chemikalien in<br />
Berührung gekommen ist, muss sofort gewechselt werden.<br />
Auslaufschäden und sonstige Umweltschäden sind der<br />
Werkfeuerwehr (Notfall 112 sonst Tel. 3228) sofort zu<br />
melden. Die Schadensausbreitung ist durch geeignete<br />
Maßnahmen (Gully abdecken) zu begrenzen.<br />
Jeder muss sich vor dem Betreten von Betrieben<br />
erkundigen, ob die Räume durch automatische<br />
Löschanlagen geschützt sind. An den Zugangstüren<br />
sind entsprechende gelbe Hinweisschilder angebracht.<br />
Bei Ertönen der Sirene oder Hupe ist das Gebäude sofort<br />
zu verlassen, es besteht akute Lebensgefahr.<br />
Nach Ablauf der Vorwarnzeit, in der Regel 30 Sekunden, schließen die Türen und Fenster<br />
automatisch, die Türen werden nicht verriegelt und lassen sich jederzeit noch von Hand<br />
öffnen. Anschließend werden die Räume zur Brandbekämpfung mit Kohlendioxid geflutet.<br />
Das Einatmen von erhöhten Kohlendioxidkonzentrationen hat direkte Auswirkungen auf den<br />
menschlichen Organismus, und führt nach kürzester Zeit zum Erstickungstod.<br />
Arbeiten, bei denen ein Verlassen der Räume nicht innerhalb der Vorwarnzeit gewährleistet ist,<br />
z.B. Befahren von Behältern, Arbeiten auf Gerüsten, Hubgeräten usw., dürfen erst begonnen<br />
werden, wenn die automatische CO2-Löschung durch die entsprechende Fachabteilung außer<br />
Betrieb genommen worden ist.<br />
Aus diesem Grund dürfen auch keine Notausgangstüren, Fluchtwege, Treppen, sonstige<br />
Zu-/Ausgänge gesperrt bzw. deren automatische Schließung außer Kraft gesetzt werden.<br />
In Betrieben oder Betriebsteilen, die<br />
mit dem dreieckigen Warnschild mit<br />
der Aufschrift EX (Warnung vor<br />
explosionsfähiger Atmosphäre) an<br />
den Eingangstüren entsprechend<br />
gekennzeichnet sind bzw. in deren<br />
Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche<br />
Vorschriften und Verhaltensregeln<br />
beachtet werden.<br />
Diese Bereiche dürfen nur mit<br />
Sicherheitsschuhen mit antistatischer Sohle<br />
(mindestens EN 345 S1) betreten werden.<br />
Besucher dürfen anstelle von Sicherheitsschuhen<br />
auch festes Schuhwerk mit<br />
elektrostatischem Ableitstreifen tragen. Die<br />
Funktion des Ableitstreifens muß nach<br />
Anlegen mit dem Testgerät geprüft werden.<br />
In Ex-gefährdeten Bereichen ist es<br />
jedem grundsätzlich untersagt Geräte<br />
mitzuführen oder zu benutzen, die zur<br />
Zündquelle werden können, z. B. nicht Exgeschützte<br />
Kraftfahrzeuge, Transportfahrzeuge,<br />
Funksprechgeräte, Werkzeuge,<br />
Mobiltelefon, Taschenlampen, Kleingeräte<br />
wie Taschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer<br />
usw.<br />
Für folgende Arbeiten ist eine schriftliche Erlaubnis des<br />
Betreibers erforderlich.<br />
Jeder, der in Ex-gefährdeten Bereichen<br />
• Arbeiten an gefährlichen Anlagen<br />
Feuerarbeiten oder andere Arbeiten mit<br />
• Arbeiten in Behältern, Gruben oder engen oder<br />
Zündgefahren durchführen will, darf mit diesen<br />
gefährlichen Räumen<br />
Arbeiten erst dann beginnen, wenn er im Besitz<br />
• Für Feuerarbeiten und für alle Arbeiten mit<br />
eines entsprechenden Erlaubnisscheines ist.<br />
Zündgefahren in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen<br />
• Grundaushubarbeiten<br />
Checkliste zum Erkennen „von gefährlichen Arbeiten“<br />
Ein Kontakt mit bzw. Freisetzung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften ist möglich<br />
J<br />
(z. B. giftig, ätzend, brandfördernd, leicht entzündlich, erstickend, radioaktiv, umweltgefährdend)<br />
a<br />
Der Anlagenteil ist in einem gefährlichen Zustand<br />
J<br />
a<br />
(z. B. hohe oder tiefe Temperatur, Über- oder Unterdruck)<br />
J<br />
Bei den Arbeiten müssen Schutzvorrichtungen / Anlagenteile außer Funktion gesetzt<br />
a<br />
werden<br />
J<br />
Für die Arbeiten muß die Anlage elektrisch freigeschaltet werden<br />
a<br />
J<br />
Bei den Arbeiten werden Parameter verstellt.<br />
a<br />
(z. B. Druckluft, Maschineneinstellungen, elektronische Werte, Temperatur usw.)<br />
J<br />
a<br />
Die Arbeiten umfassen das Einsteigen in Behälter, Silos, enge Räume, Kanalisationsschächte<br />
usw.<br />
J<br />
a<br />
Durch die Arbeiten kann die automatische Löschanlage ausgelöst werden<br />
J<br />
a<br />
Der Arbeitsplatz kann nicht innerhalb der Vorwarnzeit der Löschanlage verlassen werden<br />
J<br />
Bei den Arbeiten wird mit offener Flamme (Feuerarbeiten) gearbeitet<br />
a<br />
(z. B. flexen, schweißen, schneiden, löten, betreiben von Gasbrennern usw.)<br />
Die Arbeiten werden in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt und es können<br />
J<br />
a<br />
Zündfunken oder Erwärmung entstehen<br />
(z. B. Feuerarbeiten, Betrieb nicht explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Arbeiten, bei denen Funken<br />
oder Erwärmung durch Bohren, Stemmen, auftreten kann)<br />
Bei den Arbeiten besteht eine Absturzgefahr bzw. das Versinken in Untergründe (z. B.<br />
J<br />
Wasser usw.)<br />
a<br />
Es werden Grundaushubarbeiten ausgeführt<br />
J<br />
a<br />
(z. B. Erdaushubarbeiten, Bohren und Eintreiben von Gegenständen mit mehr als 30 cm Tiefe)<br />
Durch die Arbeiten können sich die Mitarbeiter/Firmen gegenseitig gefährden.<br />
J<br />
a<br />
Diese Checkliste kann nicht alle verschiedenen Arbeiten mit besonderen Gefahren aufzeigen!<br />
Bei umfangreichen Arbeiten oder Sondermaßnahmen sollte man deshalb vorsichtshalber bei Unklarheiten<br />
Rücksprache mit den Verantwortlichen bzw. Fachabteilungen nehmen.<br />
Wenn keine Gefährdungen ermittelt wurden, kann diese Arbeit ohne<br />
Erlaubnisschein ausgeführt werden!<br />
Für diese Arbeiten ist ein „Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren“<br />
erforderlich.<br />
Ein Erlaubnisschein ist nicht erforderlich, wenn für diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit eine aktuelle Betriebsanweisung<br />
vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungen wurden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen festgelegt.<br />
Die Mitarbeiter wurden über die jeweiligen Gefahren regelmäßig unterwiesen.<br />
(Betriebsanweisungen sind nicht bei Fremdfirmenmitarbeitern anwendbar)<br />
Diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit kann unter Beachtung der<br />
Betriebsanweisung ausgeführt werden!<br />
Checkliste Zum Erkennen Von Gefährlichen Arbeiten EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Kontraktoren<br />
Zertifizierungsmatrix<br />
Sehr hoch<br />
Befahrungen, Arbeiten mit<br />
Absturzgefahr, Feuerarbeiten<br />
Anschlagen von Lasten, offener<br />
Umgang mit Gefahrstoff,<br />
Strahlarbeiten,<br />
Atemschutz,…………<br />
mittel<br />
Arbeiten und Bedienen von<br />
Maschinen und Fahrzeugen<br />
Elektroarbeiten,…………….<br />
niedrig<br />
Überwachungs-, Kontroll-, Mess-,<br />
Prüftätigkeiten<br />
einfache handwerkliche Arbeiten<br />
(Tapezieren, Lackieren,<br />
Reinigen),………..<br />
Gefährdungspotenzial der zu erbringenden Leistung<br />
Gefährdungspotenzial am Ort der Leistungserbringung<br />
niedrig<br />
Arbeiten auf<br />
Freiflächen mit<br />
Abstand zu<br />
Gebäuden und<br />
Anlagen<br />
mittel<br />
Arbeiten in und an<br />
Verwaltungs-<br />
gebäuden,<br />
Rohbauten,<br />
stillgelegten<br />
technischen<br />
Gebäuden und<br />
Anlagen<br />
Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) > 35 MA und Einsatz von Subunternehmern<br />
Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) < 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern<br />
Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />
Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), <strong>BASF</strong> Systemaudit<br />
sehr hoch<br />
Arbeiten in und an in<br />
Betrieb, in Nutzung<br />
befindlichen Anlagen,<br />
wie Labor-,<br />
Applikations-,<br />
Technik-, Lager- und<br />
Produktionsräumen<br />
so wie Arbeiten an<br />
Freianlagen und auf<br />
Freiflächen im<br />
Umfeld von<br />
gefährlichen Anlagen<br />
Kontraktor-Selbsterklärung (Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Kontraktoren)<br />
Kontraktoren Zertifizierungmatrix EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Gewerkspezifische<br />
Mindest-Zertifizierungs-Anforderungen<br />
Anlagenbau /Wartung Anlageninstandhaltung AMS SCC�<br />
Anlageninstandhaltung / Wartung EX –Anlagen KSE AMS�<br />
Anlageninstandhaltung / Wartung nicht EX KSE AMS�<br />
Anlagenrückbau und Verschrottung AMS SCC�<br />
Aufzüge, Fahrtreppen KSE AMS�<br />
Fernmeldeleitungsanlagen, EDV Installation KSE AMS�<br />
Feuerfestbau AMS SCC�<br />
Feuerlöschanlagen und –geräte AMS SCC�<br />
Garantie und Herstellerarbeiten an Maschinen KSE<br />
Hochspannungsanlagen SCC<br />
Industriereinigung "Menpower" AMS SCC�<br />
Industriereinigung technologische Industriedienstleistungen AMS SCC�<br />
Isolier- und Dämmarbeiten an Anlagen AMS SCC�<br />
Laboreinrichtung KSE<br />
PLT Montage AMS SCC�<br />
Rohrleitungsbau KSE AMS SCC�<br />
Schwermontage AMS<br />
Stahl-, Anlagenbauarbeiten AMS<br />
Hochbau Abbrucharbeiten AMS<br />
Abdichtungsarbeiten an Gebäuden KSE AMS �<br />
Baustelleneinrichtung KSE<br />
Beton- und Stahlbetonarbeiten KSE AMS�<br />
Blitzschutz- und Erdungsanlagen AMS<br />
Bodenbelagsarbeiten KSE AMS� SCC<br />
Dachabdichtungsarbeiten KSE AMS�<br />
Dachdeckungsarbeiten KSE AMS� SCC<br />
Dämmarbeiten Fassade KSE AMS� SCC<br />
Empfangsantennenanlagen KSE<br />
Estricharbeiten KSE AMS� SCC<br />
Fenster-/ Fassadenbau KSE AMS�<br />
Fliesen- und Plattenarbeiten KSE AMS�<br />
Gas-, Wasserinst., Abwasser KSE AMS�<br />
Gerüstarbeiten AMS<br />
Heizungsbau KSE AMS�<br />
Hochbau Maurerarbeiten KSE AMS�<br />
Kältetechnik KSE AMS�<br />
Klempnerarbeiten KSE AMS�<br />
Korrosionsschutzarbeiten KSE AMS�<br />
Kranarbeiten KSE AMS�<br />
Lüftung-, Klimaanlagenbau AMS SCC�<br />
Natur- und Betonwerksteinarbeiten KSE<br />
Niederspannungsanlagen AMS SCC�<br />
PLT Montage AMS SCC�<br />
Putz- und Stuckarbeiten KSE<br />
Raumlufttechn. Anlagen und Geräte KSE AMS�<br />
Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten KSE AMS�<br />
Sprechanlagen / Elektroakust. Anlagen KSE AMS�<br />
Stahlbauarbeiten Hochbau KSE AMS�<br />
Tapezier-, Maler- und Lackierarbeiten KSE AMS�<br />
Tischlerarbeiten KSE AMS�<br />
Trockenbauarbeiten KSE AMS�<br />
Verglasungsarbeiten KSE<br />
Zimmer- und Holzbauarbeiten KSE AMS�<br />
Tiefbau<br />
Abscheider und Kleinkläranlagen KSE AMS�<br />
Brunnen- und Aufschlussbohrungen AMS<br />
Erdarbeiten Tiefbau AMS<br />
Landschaftsbauarbeiten – Pflanzen KSE AMS�<br />
Pflasterarbeiten KSE AMS�<br />
Ver-/ Entsorgungsleitungen Gas, Wasser, Abwasser Strom Telefon AMS<br />
Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten AMS<br />
Wasserhaltungsarbeiten, Dränarbeiten KSE AMS�<br />
Sonstiges<br />
Bewachung/ Security SCC<br />
Entsorger SCC<br />
Gebäudereinigung Glas-, Fassadenreinigung AMS SCC�<br />
Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung AMS SCC�<br />
Kantinenleistung KSE<br />
Personaldienstleister SCP<br />
Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen KSE AMS�<br />
Veranstaltungsservice KSE<br />
SCC Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikat (>35 MA und Einsatz von Subunternehmern)<br />
Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikat (< 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern)<br />
Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />
AMS Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), <strong>BASF</strong> Systemaudit<br />
KSE Kontraktor-Selbsterklärung (Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Kontraktoren)<br />
� Nur für Werkrahmen- / Serviceverträge<br />
Die aktuelle Liste finden<br />
Sie im Internet unter:<br />
http://www.basfcoatings.com/global/ecweb/<br />
de/content/sustainability/re<br />
gelungen-und-vorlagen<br />
Gewerkspezifische Kontraktoren Zertifizierungsliste EH03
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Kontraktor-Selbsterklärung<br />
Kontraktoranschrift :<br />
Firma: ___________________________<br />
Branche / Gewerk: ___________________________<br />
Ansprechpartner: ___________________________<br />
PLZ/Ort: ___________________________<br />
Straße: ___________________________<br />
Telefon: ___________________________<br />
Fax: ___________________________<br />
E-Mail: ___________________________<br />
Kontraktor-Selbsterklärung<br />
Das Unternehmen verfügt über ein Sicherheits-, Gesundheits- und<br />
Umweltschutz-Konzept, das die Organisation, die Regelung der<br />
Verantwortung und die Aufgaben beschreibt (Organigramm).<br />
ja nein<br />
Die Unternehmensleitung fordert die gleiche SGU-Leistung von ihren<br />
Subunternehmern.<br />
ja nein<br />
Dies wird vertraglich festgehalten, geprüft und dokumentiert. ja nein<br />
Das Unternehmen hat eine Sicherheitsfachkraft gem. ASiG bestellt. ja nein<br />
Das Unternehmen hat einen Betriebsarzt gem. ASiG bestellt. ja nein<br />
Das Unternehmen verfügt über Ersthelfer gem. BGV A1 § 26. ja nein<br />
Das Unternehmen hat Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV § 3<br />
und ArbSchG § 5 und § 6 durchgeführt, dokumentiert und entsprechende<br />
Maßnahmen getroffen.<br />
ja nein<br />
Das Unternehmen überprüft die fachliche und gesundheitliche<br />
Qualifikation seiner Mitarbeiter und stellt diese durch geeignete<br />
Maßnahmen sicher.<br />
ja nein<br />
Alle Mitarbeiter werden gem. ArbSchG § 12 regelmäßig unterwiesen. ja nein<br />
Die Unterweisungen werden dokumentiert. ja nein<br />
Die Arbeitsstätten/-plätze werden regelmäßig durch die Vorgesetzten<br />
begangen. Die Begehungen werden dokumentiert.<br />
ja nein<br />
Alle Unfallereignisse werden untersucht und dokumentiert. ja nein<br />
Arbeitsmittel werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig<br />
geprüft.<br />
ja nein<br />
Zusätzlich für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten:<br />
Es gibt einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) gem. ASiG § 11 ja nein<br />
Sicherheitsbeauftragte nach BGV A1 § 20 sind benannt ja nein<br />
Die Richtigkeit der vorgenannten Angaben wird hier bestätigt:<br />
Ort/Datum:<br />
Unterschrift:<br />
Legen Sie diese ausgefüllte und<br />
unterschriebene Seite Ihrer<br />
Auftragsbestätigung bei.<br />
Kontraktor-Selbsterklärung EH 30.01.2012
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
1 von 4 April 2012<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil aller (auch<br />
künftiger) Verträge über die Lieferung von Waren oder die<br />
Erbringung von Leistungen zwischen dem Warenlieferanten<br />
bzw. Leistungserbringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und der<br />
<strong>BASF</strong> SE bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in<br />
Deutschland (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern und soweit<br />
nicht im einzelnen Vertrag etwas anderes vereinbart ist.<br />
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn<br />
und soweit der Auftraggeber sich schriftlich und unter<br />
ausdrücklicher Bezugnahme auf die Geschäftsbedingungen<br />
des Auftragnehmers mit diesen einverstanden erklärt.<br />
Insbesondere stellt die bloße Bezugnahme auf ein Schreiben<br />
des Auftragnehmers, das seine Geschäftsbedingungen enthält<br />
oder auf solche verweist, kein Einverständnis des<br />
Auftraggebers mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen<br />
dar.<br />
1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der<br />
Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen<br />
Einkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen<br />
des Auftragnehmers die Lieferung / Leistung vorbehaltlos<br />
annimmt.<br />
2. Angebot<br />
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers<br />
erfolgen unentgeltlich und begründen für den Auftraggeber<br />
keine Verpflichtungen.<br />
2.2 Der Auftragnehmer wird in seinem Angebot auf eventuelle<br />
Abweichungen gegenüber der Anfrage des Auftraggebers<br />
ausdrücklich hinweisen und dem Auftraggeber Lösungen, die<br />
im Vergleich zur Anfrage technisch oder wirtschaftlich günstiger<br />
sind, zusätzlich anbieten.<br />
3. Liefertermin, Teillieferungen / Teilleistungen<br />
3.1 Der Auftragnehmer hat die für die Lieferungen und<br />
Leistungen vereinbarten Termine einzuhalten. Für die Ein-<br />
haltung des Liefertermins im Falle von Warenlieferungen ist die<br />
Übergabe der mangelfreien Ware an den Auftraggeber zu<br />
gewöhnlichen Geschäftszeiten mit den erforderlichen Versand-<br />
papieren an dem in der Bestellung benannten Ort (nachfolgend<br />
„Lieferort“) maßgebend. Falls zwischen dem Auftragnehmer<br />
und dem Auftraggeber eine Lieferung mit Montage / Service<br />
vereinbart worden ist, ist die Übergabe der mangelfreien Ware<br />
nach ordnungsgemäßer Ausführung der Montage / Service für<br />
die Rechtzeitigkeit der Lieferung maßgeblich. Soweit eine<br />
Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist,<br />
ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Vorzeitige Liefe-<br />
rungen / Leistungen oder Teillieferungen / Teilleistungen<br />
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.<br />
3.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass er seine vertraglichen<br />
Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig<br />
erfüllen kann, hat er den Auftraggeber darüber unverzüglich<br />
unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der<br />
Verzögerung schriftlich zu unterrichten. Die vorbehaltlose<br />
Annahme einer verspäteten (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung<br />
stellt keinen Verzicht des Auftraggebers auf Rechte im Hinblick<br />
auf die nicht rechtzeitige (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung dar.<br />
3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Ausführung der<br />
Bestellung von dem Auftraggeber gegebenenfalls<br />
beizustellenden Unterlagen rechtzeitig anzufordern.<br />
4. Nachhaltigkeit<br />
4.1 Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen<br />
Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grund-<br />
legende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und<br />
Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine<br />
verantwortungsvolle Unternehmensführung (nachfolgend „ESG-<br />
Standards“). Der Auftraggeber hat sein Verständnis der ESG-<br />
Standards im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben<br />
(http://www.basf.com/lieferanten-verhaltenskodex). Der Auf-<br />
traggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-<br />
Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftrag-<br />
nehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung<br />
entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist<br />
berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte<br />
Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.<br />
4.2 Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die<br />
in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vorgaben<br />
zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umwelt-<br />
schutz zu erfüllen.<br />
5. Qualität<br />
5.1 Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung<br />
durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach<br />
Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird auf Verlan-<br />
gen des Auftraggebers ein Qualitätsmanagement-System<br />
gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art anwenden. Der<br />
Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber<br />
beauftragte Dritte dieses Qualitätssicherungssystem zu über-<br />
prüfen.<br />
5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes<br />
bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Auftrag-<br />
gebers.<br />
6. Prüfungen während der Vertragsdurchführung<br />
6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragsausführung<br />
durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber ist<br />
berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit<br />
nach vorheriger Anmeldung das Werk des Auftragnehmers zu<br />
betreten und die für die Vertragsdurchführung maßgeblichen<br />
Einrichtungen und Anlagen zu besichtigen. Der Auftragnehmer<br />
und der Auftraggeber tragen jeweils die ihnen durch die<br />
Prüfung entstehenden Aufwendungen.<br />
6.2 Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrag-<br />
gebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt.<br />
7. Einsatz von Subunternehmen<br />
Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere<br />
Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch<br />
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag-<br />
gebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der<br />
Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat<br />
der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem<br />
Angebot mitzuteilen.<br />
8. Versand, Verpackung, Gefahrübergang<br />
8.1 Die Lieferung von Waren hat, sofern nichts anderes verein-<br />
bart ist, DAP (Incoterms 2010) an den Lieferort zu erfolgen. Der<br />
Lieferung sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Liefer-<br />
schein in zweifacher Ausführung, Packzettel, Reinigungsatteste<br />
und Prüfzertifikate gemäß den vereinbarten Spezifikationen und<br />
andere erforderliche Dokumente beizufügen. In allen Versand-<br />
unterlagen und – bei verpackter Ware – auf der äußeren<br />
Verpackung sind – soweit bekannt – Bestellnummer, Brutto-<br />
und Nettogewicht, Anzahl der Packstücke und Art der<br />
Verpackung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdatum sowie<br />
Lieferort (Abladestelle) und Warenempfänger und bei Projekten<br />
Jobnummer sowie Aufstellungsbau vollständig aufzuführen.<br />
8.2 Bei Drittlandslieferungen (Importe) ist in den Versand-<br />
papieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unver-<br />
zollte Waren handelt.<br />
Bei unverzollten Waren hat der Auftragnehmer dem Auftrag-<br />
geber folgende Verzollungsunterlagen vorzulegen:<br />
Versandbegleitdokumente (z.B. T 1), Frachtpapiere, Zoll- oder<br />
Handelsrechnung, Präferenznachweise wie Form A, EUR.1,<br />
A.TR., Ursprungszertifikat / -zeugnis und gegebenenfalls<br />
weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der<br />
Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationen für das<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
April 2012<br />
(auch<br />
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ESG-<br />
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(http://www.basf.com/lieferanten-verhaltenskodex). Der Auf-<br />
traggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-<br />
Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftrag-<br />
nehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung<br />
entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist<br />
berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte<br />
Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.<br />
4.2 Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die<br />
in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vorgaben<br />
zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umwelt-<br />
schutz zu erfüllen.<br />
5. Qualität<br />
5.1 Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung<br />
durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach<br />
Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird auf Verlan-<br />
gen des Auftraggebers ein Qualitätsmanagement-System<br />
gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art anwenden. Der<br />
Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber<br />
beauftragte Dritte dieses Qualitätssicherungssystem zu über-<br />
prüfen.<br />
5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes<br />
bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Auftrag-<br />
gebers.<br />
6. Prüfungen während der Vertragsdurchführung<br />
6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragsausführung<br />
durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber ist<br />
berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit<br />
nach vorheriger Anmeldung das Werk des Auftragnehmers zu<br />
betreten und die für die Vertragsdurchführung maßgeblichen<br />
Einrichtungen und Anlagen zu besichtigen. Der Auftragnehmer<br />
und der Auftraggeber tragen jeweils die ihnen durch die<br />
Prüfung entstehenden Aufwendungen.<br />
6.2 Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrag-<br />
gebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt.<br />
7. Einsatz von Subunternehmen<br />
Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere<br />
Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch<br />
bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag-<br />
gebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der<br />
Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat<br />
der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem<br />
Angebot mitzuteilen.<br />
8. Versand, Verpackung, Gefahrübergang<br />
8.1 Die Lieferung von Waren hat, sofern nichts anderes verein-<br />
bart ist, DAP (Incoterms 2010) an den Lieferort zu erfolgen. Der<br />
Lieferung sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Liefer-<br />
schein in zweifacher Ausführung, Packzettel, Reinigungsatteste<br />
und Prüfzertifikate gemäß den vereinbarten Spezifikationen und<br />
andere erforderliche Dokumente beizufügen. In allen Versand-<br />
unterlagen und – bei verpackter Ware – auf der äußeren<br />
Verpackung sind – soweit bekannt – Bestellnummer, Brutto-<br />
und Nettogewicht, Anzahl der Packstücke und Art der<br />
Verpackung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdatum sowie<br />
Lieferort (Abladestelle) und Warenempfänger und bei Projekten<br />
Jobnummer sowie Aufstellungsbau vollständig aufzuführen.<br />
8.2 Bei Drittlandslieferungen (Importe) ist in den Versand-<br />
papieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unver-<br />
zollte Waren handelt.<br />
Bei unverzollten Waren hat der Auftragnehmer dem Auftrag-<br />
geber folgende Verzollungsunterlagen vorzulegen:<br />
Versandbegleitdokumente (z.B. T 1), Frachtpapiere, Zoll- oder<br />
Handelsrechnung, Präferenznachweise wie Form A, EUR.1,<br />
A.TR., Ursprungszertifikat / -zeugnis und gegebenenfalls<br />
weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der<br />
Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationen für das<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
2 von 4 April 2012<br />
zollrechtliche Voranmeldeverfahren vollständig, richtig und<br />
rechtzeitig bei der zur Abgabe der Voranmeldung verpflichteten<br />
Stelle vorliegen.<br />
Bei verzollter Ware ist in den Frachtpapieren der Verzollungs-<br />
nachweis (z.B. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu ver-<br />
merken.<br />
8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über<br />
etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den<br />
jeweiligen nationalen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie<br />
den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der<br />
Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu<br />
unterrichten.<br />
8.4 Der Auftragnehmer hat die Interessen des Auftraggebers<br />
beim Versand sorgfältig zu wahren. Die Waren sind so zu<br />
verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Für<br />
Schäden infolge unsachgemäßer Verpackung haftet der<br />
Auftragnehmer.<br />
Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers alle<br />
anfallenden Um-, Transport- und Verkaufsverpackungen am<br />
Bestimmungsort abholen oder durch Dritte abholen lassen.<br />
Der Auftragnehmer hat gefährliche Produkte nach den ein-<br />
schlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu<br />
verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrag-<br />
nehmer erfüllt alle den Lieferanten (im Sinne von Artikel 3 Nr.<br />
32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nachfolgend „REACH-VO“))<br />
treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug auf die<br />
Lieferung der Ware. Insbesondere stellt er dem Auftraggeber in<br />
allen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen<br />
Fällen ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 REACH-VO<br />
in der Sprache des Empfängerlandes zur Verfügung.<br />
8.5 Bis zur tatsächlichen Übergabe der vertragsgemäßen<br />
Ware, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 genannten<br />
Dokumente, am Lieferort trägt der Auftragnehmer die Gefahr<br />
des Verlustes oder der Beschädigung. Falls eine Lieferung mit<br />
Installation / Montage / Service vereinbart worden ist, erfolgt der<br />
Gefahrübergang nach ordnungsgemäßer Ausführung der<br />
Installation / Montage / Service und Übergabe.<br />
Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich<br />
vereinbart, wird der Abnahmetermin auf schriftlichen Antrag des<br />
Auftragnehmers gemeinsam festgelegt. Das Ergebnis der<br />
Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Der<br />
Gefahrübergang findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen<br />
Abnahme durch den Auftraggeber in dem Abnahmeprotokoll<br />
statt. Auf andere Weise kann die Abnahme nicht erfolgen,<br />
insbesondere nicht durch Prüfungen, Sachverständigen-<br />
gutachten, Zertifikate oder Arbeitsnachweise. Die Zahlung von<br />
Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnahme.<br />
9. Warenursprung<br />
9.1 Der Auftragnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung<br />
der Ware (country of origin) in Handelspapieren an und wird auf<br />
Verlangen des Auftraggebers ein Ursprungszertifikat/-zeugnis<br />
über die Herkunft der Ware erbringen.<br />
9.2 Die Ware hat die Ursprungsbedingungen der bi- oder<br />
multilateralen Präferenzabkommen oder die einseitigen<br />
Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für<br />
begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um<br />
Lieferungen im Rahmen dieser Warenverkehre handelt.<br />
10. Beschaffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge,<br />
Rechte bei Mängeln<br />
10.1 Der Auftragnehmer schuldet die Mängelfreiheit der<br />
Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhaltung der<br />
vereinbarten Produkt- bzw. Leistungsspezifikationen, sowie<br />
darüber hinaus das Vorhandensein vertraglich garantierter<br />
Eigenschaften und Merkmale. Der Auftragnehmer steht außer-<br />
dem dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen dem Stand<br />
der Technik und – sofern relevant – dem allgemein aner-<br />
kannten Stand der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und<br />
Hygiene entsprechen, mit qualifiziertem Personal erbracht<br />
werden und im Einklang mit allen einschlägigen Rechts-<br />
vorschriften stehen. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen<br />
Gegenstand der Lieferung, müssen diese den Anforderungen<br />
der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen<br />
Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen<br />
entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.<br />
10.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle in der Ware<br />
enthaltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den maßgeblichen<br />
Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftraggeber<br />
bekanntgegebenen Verwendungen wirksam vorregistriert,<br />
registriert (oder von der Registrierpflicht ausgenommen) und,<br />
sofern einschlägig, zugelassen sind.<br />
Wenn es sich bei der Ware um ein Erzeugnis im Sinne von<br />
Artikel 7 REACH-VO handelt, findet der vorangehende Satz in<br />
Bezug auf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwen-<br />
dung. Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auf-<br />
traggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines<br />
Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1<br />
Massenprozent (W/W) enthalten ist, der die Kriterien der Artikel<br />
57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogenannte substances of very<br />
high concern). Dies gilt auch für Verpackungsprodukte.<br />
10.3 Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber<br />
dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach<br />
Eingang der Ware am Lieferort rügen. Mängel, die erst später<br />
erkennbar werden, wird der Auftraggeber innerhalb von<br />
vierzehn (14) Tagen nach Erkennen rügen. Maßgeblich für die<br />
Wahrung der Frist ist jeweils das Datum der Versendung der<br />
Anzeige an den Auftragnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrag-<br />
nehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.<br />
10.4 Der Auftraggeber ist bei Mängeln berechtigt, Nacherfüllung<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Wahl<br />
der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftraggeber. Für die<br />
Nacherfüllung wird die Ware dem Auftragnehmer nach Wahl<br />
des Auftraggebers am Lieferort oder am Ort, an dem sich die<br />
Ware bei Entdeckung des Mangels befindet, zur Verfügung<br />
gestellt. Der Auftragnehmer hat die zur Nacherfüllung erforder-<br />
lichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer hat sich<br />
bei der Abwicklung der Nacherfüllung nach den betrieblichen<br />
Belangen des Auftraggebers zu richten. Ist die Nacherfüllung<br />
nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlge-<br />
schlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, kann der<br />
Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln<br />
geltend machen.<br />
10.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung<br />
nicht ordnungsgemäß nach – ohne die Nacherfüllung zu Recht<br />
zu verweigern – oder verweigert der Auftragnehmer die Nach-<br />
erfüllung ernsthaft und endgültig, oder ist die Nacherfüllung<br />
fehlgeschlagen, oder ist ein Nutzungsausfall zu befürchten oder<br />
duldet die Beseitigung des Mangels aus anderen Gründen<br />
keinen Aufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel<br />
auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu<br />
beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom<br />
Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu<br />
verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Weitere Rechte des Auftraggebers aus Mängelhaftung oder<br />
Garantien bleiben unberührt.<br />
10.6 Mängelansprüche verjähren in dreißig (30) Monaten ab<br />
Gefahrübergang, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche<br />
Frist. Ein Verzicht auf Mängelansprüche seitens des Auftrag-<br />
gebers ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich<br />
erklärt ist.<br />
11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />
oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine<br />
Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter<br />
verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der<br />
Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
2 von 4 April 2012<br />
zollrechtliche Voranmeldeverfahren vollständig, richtig und<br />
rechtzeitig bei der zur Abgabe der Voranmeldung verpflichteten<br />
Stelle vorliegen.<br />
Bei verzollter Ware ist in den Frachtpapieren der Verzollungs-<br />
nachweis (z.B. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu ver-<br />
merken.<br />
8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über<br />
etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den<br />
jeweiligen nationalen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie<br />
den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der<br />
Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu<br />
unterrichten.<br />
8.4 Der Auftragnehmer hat die Interessen des Auftraggebers<br />
beim Versand sorgfältig zu wahren. Die Waren sind so zu<br />
verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Für<br />
Schäden infolge unsachgemäßer Verpackung haftet der<br />
Auftragnehmer.<br />
Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers alle<br />
anfallenden Um-, Transport- und Verkaufsverpackungen am<br />
Bestimmungsort abholen oder durch Dritte abholen lassen.<br />
Der Auftragnehmer hat gefährliche Produkte nach den ein-<br />
schlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu<br />
verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrag-<br />
nehmer erfüllt alle den Lieferanten (im Sinne von Artikel 3 Nr.<br />
32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nachfolgend „REACH-VO“))<br />
treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug auf die<br />
Lieferung der Ware. Insbesondere stellt er dem Auftraggeber in<br />
allen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen<br />
Fällen ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 REACH-VO<br />
in der Sprache des Empfängerlandes zur Verfügung.<br />
8.5 Bis zur tatsächlichen Übergabe der vertragsgemäßen<br />
Ware, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 genannten<br />
Dokumente, am Lieferort trägt der Auftragnehmer die Gefahr<br />
des Verlustes oder der Beschädigung. Falls eine Lieferung mit<br />
Installation / Montage / Service vereinbart worden ist, erfolgt der<br />
Gefahrübergang nach ordnungsgemäßer Ausführung der<br />
Installation / Montage / Service und Übergabe.<br />
Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich<br />
vereinbart, wird der Abnahmetermin auf schriftlichen Antrag des<br />
Auftragnehmers gemeinsam festgelegt. Das Ergebnis der<br />
Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Der<br />
Gefahrübergang findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen<br />
Abnahme durch den Auftraggeber in dem Abnahmeprotokoll<br />
statt. Auf andere Weise kann die Abnahme nicht erfolgen,<br />
insbesondere nicht durch Prüfungen, Sachverständigen-<br />
gutachten, Zertifikate oder Arbeitsnachweise. Die Zahlung von<br />
Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnahme.<br />
9. Warenursprung<br />
9.1 Der Auftragnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung<br />
der Ware (country of origin) in Handelspapieren an und wird auf<br />
Verlangen des Auftraggebers ein Ursprungszertifikat/-zeugnis<br />
über die Herkunft der Ware erbringen.<br />
9.2 Die Ware hat die Ursprungsbedingungen der bi- oder<br />
multilateralen Präferenzabkommen oder die einseitigen<br />
Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für<br />
begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um<br />
Lieferungen im Rahmen dieser Warenverkehre handelt.<br />
10. Beschaffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge,<br />
Rechte bei Mängeln<br />
10.1 Der Auftragnehmer schuldet die Mängelfreiheit der<br />
Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhaltung der<br />
vereinbarten Produkt- bzw. Leistungsspezifikationen, sowie<br />
darüber hinaus das Vorhandensein vertraglich garantierter<br />
Eigenschaften und Merkmale. Der Auftragnehmer steht außer-<br />
dem dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen dem Stand<br />
der Technik und – sofern relevant – dem allgemein aner-<br />
kannten Stand der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und<br />
Hygiene entsprechen, mit qualifiziertem Personal erbracht<br />
werden und im Einklang mit allen einschlägigen Rechts-<br />
vorschriften stehen. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen<br />
Gegenstand der Lieferung, müssen diese den Anforderungen<br />
der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen<br />
Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen<br />
entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.<br />
10.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle in der Ware<br />
enthaltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den maßgeblichen<br />
Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftraggeber<br />
bekanntgegebenen Verwendungen wirksam vorregistriert,<br />
registriert (oder von der Registrierpflicht ausgenommen) und,<br />
sofern einschlägig, zugelassen sind.<br />
Wenn es sich bei der Ware um ein Erzeugnis im Sinne von<br />
Artikel 7 REACH-VO handelt, findet der vorangehende Satz in<br />
Bezug auf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwen-<br />
dung. Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auf-<br />
traggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines<br />
Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1<br />
Massenprozent (W/W) enthalten ist, der die Kriterien der Artikel<br />
57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogenannte substances of very<br />
high concern). Dies gilt auch für Verpackungsprodukte.<br />
10.3 Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber<br />
dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach<br />
Eingang der Ware am Lieferort rügen. Mängel, die erst später<br />
erkennbar werden, wird der Auftraggeber innerhalb von<br />
vierzehn (14) Tagen nach Erkennen rügen. Maßgeblich für die<br />
Wahrung der Frist ist jeweils das Datum der Versendung der<br />
Anzeige an den Auftragnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrag-<br />
nehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.<br />
10.4 Der Auftraggeber ist bei Mängeln berechtigt, Nacherfüllung<br />
nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Wahl<br />
der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftraggeber. Für die<br />
Nacherfüllung wird die Ware dem Auftragnehmer nach Wahl<br />
des Auftraggebers am Lieferort oder am Ort, an dem sich die<br />
Ware bei Entdeckung des Mangels befindet, zur Verfügung<br />
gestellt. Der Auftragnehmer hat die zur Nacherfüllung erforder-<br />
lichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer hat sich<br />
bei der Abwicklung der Nacherfüllung nach den betrieblichen<br />
Belangen des Auftraggebers zu richten. Ist die Nacherfüllung<br />
nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlge-<br />
schlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, kann der<br />
Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln<br />
geltend machen.<br />
10.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung<br />
nicht ordnungsgemäß nach – ohne die Nacherfüllung zu Recht<br />
zu verweigern – oder verweigert der Auftragnehmer die Nach-<br />
erfüllung ernsthaft und endgültig, oder ist die Nacherfüllung<br />
fehlgeschlagen, oder ist ein Nutzungsausfall zu befürchten oder<br />
duldet die Beseitigung des Mangels aus anderen Gründen<br />
keinen Aufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel<br />
auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu<br />
beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom<br />
Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu<br />
verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Weitere Rechte des Auftraggebers aus Mängelhaftung oder<br />
Garantien bleiben unberührt.<br />
10.6 Mängelansprüche verjähren in dreißig (30) Monaten ab<br />
Gefahrübergang, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche<br />
Frist. Ein Verzicht auf Mängelansprüche seitens des Auftrag-<br />
gebers ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich<br />
erklärt ist.<br />
11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />
Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />
oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine<br />
Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter<br />
verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der<br />
Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
3 von 4 April 2012<br />
frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben<br />
genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenz-<br />
gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />
zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts-<br />
verletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.<br />
12. Vertragsstrafe<br />
Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann der Auftraggeber<br />
diese noch bis zur Schlusszahlung geltend machen, ohne dass<br />
dies eines Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB bedarf.<br />
13. Versicherungen<br />
Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />
ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />
zu erhalten. Die Höhe der Deckungssumme je Schadens-<br />
ereignis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />
vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />
durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes<br />
unberührt.<br />
14. Rechnung, Zahlung<br />
14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die<br />
erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszu-<br />
stellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an<br />
Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten ent-<br />
sprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung<br />
gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei<br />
Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer<br />
dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich<br />
sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwend-<br />
baren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.<br />
14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />
erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />
des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferschein-<br />
nummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />
Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente<br />
beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung<br />
hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der<br />
Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die<br />
Rechnung ist an die in der Bestellung des Auftraggebers<br />
genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />
14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts anderes vereinbart<br />
ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />
vorgenannten Anforderungen entsprechen, bzw. bei<br />
Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der<br />
Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich<br />
Richtigbefunds der Lieferung / Leistung.<br />
14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedin-<br />
gungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers<br />
wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung,<br />
die Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />
Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />
14.5 Wenn der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische<br />
Auftragnehmer leistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a<br />
Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern<br />
verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine<br />
Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag-<br />
nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d<br />
Einkommensteuergesetz vorlegt.<br />
15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmen-<br />
änderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />
15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />
Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Änderung<br />
seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne vorherige Zu-<br />
stimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />
(Rhein), oder an ein mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />
verbundenes Unternehmen übertragen.<br />
15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein<br />
Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />
die Forderung, wegen der das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />
gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />
16. Kündigung, Rücktritt<br />
16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />
werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
– der Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />
und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten ange-<br />
messenen Frist nach Zugang der schriftlichen Beanstandung<br />
Abhilfe schafft, oder<br />
– beim jeweils anderen Vertragspartner eine wesentliche<br />
Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrags-<br />
erfüllung gefährdet oder der andere Vertragspartner seiner<br />
Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozialversicherungs-<br />
beiträgen nicht nachkommt, oder<br />
– der Kauf, die Verwendung der Ware oder die Leistung auf<br />
Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder<br />
teilweise unzulässig ist oder wird.<br />
Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />
und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />
bestehenden Verträgen aus dem selben wichtigen Grund für<br />
den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber auch<br />
andere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht<br />
erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />
erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-,<br />
Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche stehen dem<br />
Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />
16.2 Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />
Vertrages oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />
Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />
Fall der Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszu-<br />
händigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />
Vertrag.<br />
17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Been-<br />
digung des Vertrages<br />
Im Falle der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />
Grund, hat der Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />
den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />
dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />
errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />
Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />
Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />
durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />
fachgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer diesen<br />
Pflichten nicht nach, kann der Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />
Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vor-<br />
nehmen oder einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />
Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />
18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />
18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschul-<br />
deten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlagen in der<br />
vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />
vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />
18.2 Die Durchsicht der Unterlagen durch den Auftraggeber<br />
berührt nicht die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
3 von 4 April 2012<br />
frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben<br />
genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenz-<br />
gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />
zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts-<br />
verletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.<br />
12. Vertragsstrafe<br />
Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann der Auftraggeber<br />
diese noch bis zur Schlusszahlung geltend machen, ohne dass<br />
dies eines Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB bedarf.<br />
13. Versicherungen<br />
Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />
Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />
ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />
zu erhalten. Die Höhe der Deckungssumme je Schadens-<br />
ereignis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />
vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />
durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes<br />
unberührt.<br />
14. Rechnung, Zahlung<br />
14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich<br />
etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die<br />
erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszu-<br />
stellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an<br />
Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten ent-<br />
sprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung<br />
gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei<br />
Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer<br />
dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich<br />
sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwend-<br />
baren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.<br />
14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />
erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />
des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferschein-<br />
nummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />
Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente<br />
beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung<br />
hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der<br />
Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die<br />
Rechnung ist an die in der Bestellung des Auftraggebers<br />
genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />
14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts anderes vereinbart<br />
ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />
vorgenannten Anforderungen entsprechen, bzw. bei<br />
Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der<br />
Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich<br />
Richtigbefunds der Lieferung / Leistung.<br />
14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedin-<br />
gungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers<br />
wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung,<br />
die Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />
Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />
14.5 Wenn der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische<br />
Auftragnehmer leistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a<br />
Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern<br />
verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine<br />
Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag-<br />
nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d<br />
Einkommensteuergesetz vorlegt.<br />
15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmen-<br />
änderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />
15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />
15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />
Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Änderung<br />
seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />
Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne vorherige Zu-<br />
stimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />
(Rhein), oder an ein mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />
verbundenes Unternehmen übertragen.<br />
15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein<br />
Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />
die Forderung, wegen der das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />
gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />
16. Kündigung, Rücktritt<br />
16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />
werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />
– der Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />
und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten ange-<br />
messenen Frist nach Zugang der schriftlichen Beanstandung<br />
Abhilfe schafft, oder<br />
– beim jeweils anderen Vertragspartner eine wesentliche<br />
Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrags-<br />
erfüllung gefährdet oder der andere Vertragspartner seiner<br />
Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozialversicherungs-<br />
beiträgen nicht nachkommt, oder<br />
– der Kauf, die Verwendung der Ware oder die Leistung auf<br />
Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder<br />
teilweise unzulässig ist oder wird.<br />
Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />
und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />
bestehenden Verträgen aus dem selben wichtigen Grund für<br />
den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber auch<br />
andere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht<br />
erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />
erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-,<br />
Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche stehen dem<br />
Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />
16.2 Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />
Vertrages oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />
Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />
Fall der Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszu-<br />
händigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />
Vertrag.<br />
17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Been-<br />
digung des Vertrages<br />
Im Falle der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />
Grund, hat der Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />
den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />
dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />
errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />
Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />
Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />
durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />
fachgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer diesen<br />
Pflichten nicht nach, kann der Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />
Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vor-<br />
nehmen oder einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />
Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />
18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />
18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschul-<br />
deten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlagen in der<br />
vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />
vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />
18.2 Die Durchsicht der Unterlagen durch den Auftraggeber<br />
berührt nicht die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.<br />
Allg<br />
BA<br />
Un<br />
4 von 4<br />
18.3 Modelle, Muster, Zeichnungen, Daten, Materialien und<br />
sonstige Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />
zur Verfügung stellt (nachfolgend „Auftraggeber-Unterlagen“),<br />
verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind auf<br />
jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers wieder an den<br />
Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des<br />
Auftragnehmers an den Auftraggeber-Unterlagen wird<br />
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat die Urheberrechte des<br />
Auftraggebers an den Auftraggeber-Unterlagen zu beachten.<br />
18.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich vorbehaltlich gesetz-<br />
licher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten,<br />
alle technischen, wissenschaftlichen, kommerziellen und<br />
sonstigen Informationen, die der Auftragnehmer im Rahmen<br />
des Vertrages direkt oder indirekt erlangt, insbesondere die<br />
Auftraggeber-Unterlagen, (nachfolgend „Vertrauliche Informa-<br />
tionen“) geheim zu halten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht<br />
zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte zu machen, nicht<br />
an Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise<br />
zugänglich zu machen und zu keinem anderen Zweck als dem<br />
der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die<br />
vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von<br />
10 Jahren nach Beendigung des Vertrags.<br />
Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich<br />
Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügung-<br />
stellung durch den Auftraggeber bereits rechtmäßig im Besitz<br />
des Auftragnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig<br />
sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.<br />
Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner<br />
Informationen, die gegenüber Personen offenbart werden, die<br />
einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei<br />
sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Personen nicht<br />
von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrag-<br />
nehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Aus-<br />
nahme.<br />
Der Auftragnehmer stellt durch geeignete vertragliche Verein-<br />
barungen sicher, dass auch seine jeweils durch diese Geheim-<br />
haltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungs-<br />
gehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkaufs-<br />
bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der<br />
Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Einhaltung dieser<br />
Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen und<br />
geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, damit<br />
die erlangten Vertraulichen Informationen jederzeit wirksam<br />
gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt<br />
sind. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung und Aufrecht-<br />
erhaltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw.<br />
Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT-<br />
Systeme, Datenträger und sonstige Informationsträger, in bzw.<br />
auf denen sich Vertrauliche Informationen befinden, sowie die<br />
Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die<br />
gemäß dieser Ziffer zum Umgang mit Vertraulichen Informa-<br />
tionen berechtigt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den<br />
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />
bei dem Auftragnehmer ein Verlust und / oder ein unberech-<br />
tigter Zugriff von / auf Vertrauliche Informationen eingetreten ist.<br />
18.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit wirt-<br />
schaftlich sensibler Informationen im Sinne des Energiewirt-<br />
schaftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungs-<br />
freien Offenlegung von Informationen, die wirtschaftliche<br />
Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschafts-<br />
gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />
unberührt.<br />
18.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich,<br />
inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare<br />
Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Plänen,<br />
Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unter-<br />
lagen, die den Vertrag betreffen und die der Auftragnehmer<br />
entweder selbst angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat<br />
anfer<br />
beka<br />
Intern<br />
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19. A<br />
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20. W<br />
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20.2<br />
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20.3<br />
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20.4<br />
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oder<br />
Besti<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />
<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />
Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
4 von 4 April 2012<br />
18.3 Modelle, Muster, Zeichnungen, Daten, Materialien und<br />
sonstige Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />
zur Verfügung stellt (nachfolgend „Auftraggeber-Unterlagen“),<br />
verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind auf<br />
jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers wieder an den<br />
Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des<br />
Auftragnehmers an den Auftraggeber-Unterlagen wird<br />
ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat die Urheberrechte des<br />
Auftraggebers an den Auftraggeber-Unterlagen zu beachten.<br />
18.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich vorbehaltlich gesetz-<br />
licher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten,<br />
alle technischen, wissenschaftlichen, kommerziellen und<br />
sonstigen Informationen, die der Auftragnehmer im Rahmen<br />
des Vertrages direkt oder indirekt erlangt, insbesondere die<br />
Auftraggeber-Unterlagen, (nachfolgend „Vertrauliche Informa-<br />
tionen“) geheim zu halten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht<br />
zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte zu machen, nicht<br />
an Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise<br />
zugänglich zu machen und zu keinem anderen Zweck als dem<br />
der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die<br />
vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von<br />
10 Jahren nach Beendigung des Vertrags.<br />
Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich<br />
Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügung-<br />
stellung durch den Auftraggeber bereits rechtmäßig im Besitz<br />
des Auftragnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig<br />
sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.<br />
Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner<br />
Informationen, die gegenüber Personen offenbart werden, die<br />
einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei<br />
sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Personen nicht<br />
von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrag-<br />
nehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Aus-<br />
nahme.<br />
Der Auftragnehmer stellt durch geeignete vertragliche Verein-<br />
barungen sicher, dass auch seine jeweils durch diese Geheim-<br />
haltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungs-<br />
gehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkaufs-<br />
bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der<br />
Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Einhaltung dieser<br />
Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.<br />
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen und<br />
geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, damit<br />
die erlangten Vertraulichen Informationen jederzeit wirksam<br />
gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt<br />
sind. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung und Aufrecht-<br />
erhaltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw.<br />
Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT-<br />
Systeme, Datenträger und sonstige Informationsträger, in bzw.<br />
auf denen sich Vertrauliche Informationen befinden, sowie die<br />
Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die<br />
gemäß dieser Ziffer zum Umgang mit Vertraulichen Informa-<br />
tionen berechtigt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den<br />
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />
bei dem Auftragnehmer ein Verlust und / oder ein unberech-<br />
tigter Zugriff von / auf Vertrauliche Informationen eingetreten ist.<br />
18.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit wirt-<br />
schaftlich sensibler Informationen im Sinne des Energiewirt-<br />
schaftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungs-<br />
freien Offenlegung von Informationen, die wirtschaftliche<br />
Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschafts-<br />
gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />
unberührt.<br />
18.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich,<br />
inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare<br />
Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Plänen,<br />
Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unter-<br />
lagen, die den Vertrag betreffen und die der Auftragnehmer<br />
entweder selbst angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat<br />
anfertigen lassen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) in allen<br />
bekannten Medienformen einschließlich elektronischer Medien,<br />
Internet und Onlinemedien, auf allen Bild-, Ton- und<br />
Datenträgern ein. Der Auftraggeber hat insbesondere das<br />
Recht, solche Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen zu<br />
verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, sie zu verändern,<br />
sie weiterzuentwickeln, die vorgenannten Tätigkeiten durch<br />
Dritte ausführen zu lassen sowie Dritten die gleichen vollum-<br />
fänglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an solchen<br />
Arbeitsergebnissen einschließlich etwaig zwischenzeitlich<br />
vorgenommener Veränderungen und Weiterentwicklungen<br />
einzuräumen.<br />
Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Nutzungs- und<br />
Verwertungsrecht an den Arbeitsergebnissen in dem vor-<br />
stehend beschriebenen Umfang auch für zum Zeitpunkt der<br />
Auftragserteilung noch unbekannte Nutzungsarten ein; insoweit<br />
gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />
Bei der Beschaffung von Lizenzen und Ergebnissen aus geis-<br />
tigen Leistungen, insbesondere Studien, Spezifikationen,<br />
Lasten- und Pflichtenhefte, spezifische Entwicklung und An-<br />
passung von Software erhält der Auftraggeber darüber hinaus<br />
ein ausschließliches, unwiderrufliches Recht, die Leistungs-<br />
ergebnisse beim Auftraggeber, bei der <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />
(Rhein), und der mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />
verbundenen Unternehmen zu nutzen.<br />
19. Aufbewahrung von Unterlagen und Unterstützung bei<br />
Prüfungen<br />
Der Auftraggeber hat während der gesetzlich vorgesehenen<br />
Aufbewahrungsdauer – mindestens jedoch für drei (3) Jahre,<br />
beginnend mit der Abnahme bzw. Lieferung – das Recht,<br />
während der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in sämtliche mit<br />
der Lieferung oder Leistungserbringung in Zusammenhang<br />
stehende Unterlagen zu nehmen und Kopien oder Abschriften<br />
zur eigenen Verfügung anzufertigen. Der Auftragnehmer<br />
verpflichtet sich zur Unterstützung bei Prüfungen. Soweit die<br />
Dokumente vertrauliche Daten des Auftragnehmers wie solche<br />
über seine internen Berechungen, Vereinbarungen oder der<br />
Geheimhaltung unterliegende Informationen über Geschäfts-<br />
partner und / oder Mitarbeiter enthalten, ist das Einsichtsrecht<br />
des Auftraggebers ausgeschlossen.<br />
20. Werbeverbot, salvatorische Klausel, anwendbares<br />
Recht, Gerichtsstand<br />
20.1 Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger schriftlicher<br />
Zustimmung des Auftraggebers auf die bestehende Geschäfts-<br />
verbindung hinweisen.<br />
20.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestim-<br />
mung oder von Teilen einer Bestimmung des Vertrages ist auf<br />
Bestand und Fortdauer des jeweiligen Vertrages ohne Einfluss.<br />
20.3 Der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundes-<br />
republik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />
der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen<br />
Warenkauf vom 11. April 1980 („CISG“) und der deutschen<br />
Kollisionsregeln.<br />
20.4 Gerichtsstand ist nach Wahl des Auftraggebers entweder<br />
das für den Sitz des Auftraggebers sachlich zuständige Gericht<br />
oder das nach den anwendbaren, allgemeinen gesetzlichen<br />
Bestimmungen zuständige Gericht.<br />
Allgemeine Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und der mit ihr<br />
verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />
Stand: April 2012<br />
Die jeweils aktuell gültigen Einkaufsbedin-<br />
gungen finden Sie auf unsere Internetseite<br />
unter „Regelungen und Vorlagen“
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Standort: Münster<br />
Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />
www.basf-coatings.de �Sustainability � Regelungen und Vorlagen<br />
Auf dem Werkgelände gelten<br />
die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung<br />
und der<br />
Straßenverkehrszulassungs-<br />
ordnung.<br />
Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit<br />
beträgt 30 km/h. Abweichungen sind<br />
zusätzlich beschildert.<br />
Es werden nur Fahrzeuge ins Werkgelände eingelassen, die unmittelbar für die<br />
Leistungserstellung erforderlich sind oder eine Einfahrgenehmigung besitzen. Alle<br />
anderen Fahrzeuge sind außerhalb des Werkgeländes abzustellen.<br />
Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur auf den<br />
zugewiesenen oder gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden und den<br />
Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Parkende Fahrzeuge<br />
müssen im Werk hinsichtlich des Benutzers sichtbar gekennzeichnet werden (z.B.<br />
Aufkleber/Durchlassschein hinter der Windschutzscheibe usw.)<br />
Fahrräder müssen verkehrssicher sein!<br />
Die Benutzung von privaten Fahrrädern,<br />
und kraftbetriebenen Zweirädern ist im<br />
Werkgelände untersagt. Dienstfahrräder sind<br />
durch entsprechende Firmenschilder am<br />
Rahmen zu kennzeichnen und unterliegen<br />
einer jährlichen Prüfung. Bei Glätte besteht<br />
Fahrradfahrverbot! Fahrradfahrer müssen<br />
einen Fahrradschutzhelm tragen.<br />
112 Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen)<br />
Wo geschah es?<br />
Was geschah?<br />
Wie viele Verletzte?<br />
Welche Verletzung?<br />
Warten auf Rückfragen!<br />
In Sicherheit bringen<br />
Personen warnen<br />
Hilflose Personen mitnehmen<br />
Im Alarmfall bzw. bei<br />
Gebäuderäumungen ist sofort der<br />
dem Gebäude zugeordnete<br />
Sammelplatz aufzusuchen und die<br />
Vollständigkeit festzustellen.<br />
Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!<br />
2100 Sanitätsstelle / Werkarzt<br />
Weitere wichtige Telefonnummern:<br />
3488 Arbeitsschutz<br />
2006 SIGEKO<br />
3675 Wachdienst Tor 1<br />
3713 Wachdienst Tor 2<br />
3400 Werkfeuerwehr<br />
© <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH Arbeitsschutz 1008 150 7.10 60030<br />
Inhalt: Elmar Hammwöhner 14.06.2010<br />
Im gesamten Werkbereich besteht<br />
Rauchverbot; auch in Fahrzeugen.<br />
Das Rauchen ist nur in besonders durch „Raucherlaubnisschilder"<br />
gekennzeichneten Räumen gestattet.<br />
Gefährdungen durch elektromagnetische<br />
Felder können nicht ausgeschlossen<br />
werden. Personen mit beeinflussbaren<br />
Körperhilfsmitteln müssen sich im Vorfeld<br />
melden.<br />
Gebäude mit diesen Hinweisschildern<br />
verfügen über eine Meldestelle. Der<br />
Zugang zum Gebäude darf hier nur<br />
nach Anmeldung / Abmeldung mit der<br />
entsprechenden Meldekarte an der<br />
Meldestelle erfolgen.<br />
Für folgende Arbeiten ist eine schriftliche Erlaubnis des<br />
Betreibers erforderlich.<br />
• Arbeiten an gefährlichen Anlagen<br />
• Arbeiten in Behältern, Gruben oder engen oder<br />
gefährlichen Räumen<br />
• Für Feuerarbeiten und für alle Arbeiten mit<br />
Zündgefahren in explosionsgefährdeten<br />
Bereichen<br />
• Grundaushubarbeiten<br />
Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder ähnlich gekennzeichnet sind,<br />
bestehen Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim Umgang sind die Maßnahmen des<br />
jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu beachten.<br />
In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene der Mitarbeiter<br />
von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist nur in den dafür<br />
vorgesehenen Räumen erlaubt. Beschmutzte Arbeitskleidung muss<br />
rechtzeitig gewechselt werden. Kleidung, die mit Chemikalien in<br />
Berührung gekommen ist, muss sofort gewechselt werden.<br />
Auslaufschäden und sonstige Umweltschäden sind der<br />
Werkfeuerwehr (Notfall 112 sonst Tel. 3228) sofort zu<br />
melden. Die Schadensausbreitung ist durch geeignete<br />
Maßnahmen (Gully abdecken) zu begrenzen.<br />
Jeder muss sich vor dem Betreten von Betrieben<br />
erkundigen, ob die Räume durch automatische<br />
Löschanlagen geschützt sind. An den Zugangstüren<br />
sind entsprechende gelbe Hinweisschilder angebracht.<br />
Bei Ertönen der Sirene oder Hupe ist das Gebäude sofort<br />
zu verlassen, es besteht akute Lebensgefahr.<br />
Nach Ablauf der Vorwarnzeit, in der Regel 30 Sekunden, schließen die Türen und Fenster<br />
automatisch, die Türen werden nicht verriegelt und lassen sich jederzeit noch von Hand<br />
öffnen. Anschließend werden die Räume zur Brandbekämpfung mit Kohlendioxid geflutet.<br />
Das Einatmen von erhöhten Kohlendioxidkonzentrationen hat direkte Auswirkungen auf den<br />
menschlichen Organismus, und führt nach kürzester Zeit zum Erstickungstod.<br />
Arbeiten, bei denen ein Verlassen der Räume nicht innerhalb der Vorwarnzeit gewährleistet ist,<br />
z.B. Befahren von Behältern, Arbeiten auf Gerüsten, Hubgeräten usw., dürfen erst begonnen<br />
werden, wenn die automatische CO2-Löschung durch die entsprechende Fachabteilung außer<br />
Betrieb genommen worden ist.<br />
Aus diesem Grund dürfen auch keine Notausgangstüren, Fluchtwege, Treppen, sonstige<br />
Zu-/Ausgänge gesperrt bzw. deren automatische Schließung außer Kraft gesetzt werden.<br />
In Betrieben oder Betriebsteilen, die<br />
mit dem dreieckigen Warnschild mit<br />
der Aufschrift EX (Warnung vor<br />
explosionsfähiger Atmosphäre) an<br />
den Eingangstüren entsprechend<br />
gekennzeichnet sind bzw. in deren<br />
Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche<br />
Vorschriften und Verhaltensregeln<br />
beachtet werden.<br />
Diese Bereiche dürfen nur mit<br />
Sicherheitsschuhen mit antistatischer Sohle<br />
(mindestens EN 345 S1) betreten werden.<br />
Besucher dürfen anstelle von Sicherheitsschuhen<br />
auch festes Schuhwerk mit<br />
elektrostatischem Ableitstreifen tragen. Die<br />
Funktion des Ableitstreifens muß nach<br />
Anlegen mit dem Testgerät geprüft werden.<br />
In Ex-gefährdeten Bereichen ist es<br />
jedem grundsätzlich untersagt Geräte<br />
mitzuführen oder zu benutzen, die zur<br />
Zündquelle werden können, z. B. nicht Exgeschützte<br />
Kraftfahrzeuge, Transportfahrzeuge,<br />
Funksprechgeräte, Werkzeuge,<br />
Mobiltelefon, Taschenlampen, Kleingeräte<br />
wie Taschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer<br />
usw.<br />
Jeder, der in Ex-gefährdeten Bereichen<br />
Feuerarbeiten oder andere Arbeiten mit<br />
Zündgefahren durchführen will, darf mit diesen<br />
Arbeiten erst dann beginnen, wenn er im Besitz<br />
eines entsprechenden Erlaubnisscheines ist.
Unterweisungsnachweis<br />
Firma:<br />
Name des Verantwortlichen:<br />
Name des Unterweisenden:<br />
Ort der Unterweisung:<br />
Datum: von bis<br />
Anlass der Unterweisung<br />
Unterweisungsthemen:<br />
Allgemeines Verhalten auf dem <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> Werkgelände (siehe Plakat „Die wichtigsten<br />
Sicherheitsregeln“)<br />
� Regelungen aus<br />
der StVO<br />
� Verbote und<br />
Gebote<br />
� Brandschutz<br />
� Verhalten im<br />
Alarmfall<br />
� Erlaubnisscheinverfahren<br />
� BG-Vorschriften,<br />
Regelungen<br />
Weitere Themen: (Gefahren im Arbeitsbereich, Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, Gefahrstoffe usw.)<br />
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen unterwiesen wurde. Den<br />
Inhalt der Unterweisung habe ich verstanden.<br />
Ich verpflichte mich die Regelungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH vollständig einzuhalten.<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
Musternachweis!<br />
Dieser Vordruck kann, muss aber<br />
nicht zwingend angewendet werden.<br />
Entscheidend ist die Vermittlung der<br />
Themen vor Arbeitsaufnahme und<br />
jährlich wiederkehrend.<br />
� Ordnung und<br />
Sauberkeit<br />
� Verhalten bei<br />
CO2 Alarm<br />
� Rauchverbot<br />
Name Datum Unterschrift<br />
� Meldung von<br />
Auslaufschäden<br />
� Verhalten in EX-<br />
Bereichen<br />
� Meldestelle<br />
Unterweisungsnachweis EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Muster Vorlage vom Erlaubnisscheinsystem<br />
Festlegung durch Fremdfirma, wer hier<br />
verantwortlich unterschriftsberechtigt ist!<br />
Fertigmeldung und Rückgabe des Erlaubnisscheins nicht vergessen!<br />
Festlegung durch Fremdfirma, wer<br />
verantwortlich ist!<br />
Mit den Arbeiten darf erst nach<br />
täglich neu erteilter Freigabe<br />
begonnen werden. Die Arbeiten<br />
dürfen nur innerhalb des<br />
Zeitfensters durchgeführt werden!<br />
Unter diesen 12 Unterpunkten können<br />
die verschiedensten Vorgaben,<br />
Maßnahmen und Festlegungen<br />
getroffen werden. Die Beachtung,<br />
Einhaltung sowie die Abarbeitung sind<br />
zwingend erforderlich!<br />
Mit den Arbeiten erst nach Freigabe beginnen!<br />
Delegation der Arbeiten<br />
auf geeignete Mitarbeiter!
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Checkliste zum Erkennen „von gefährlichen Arbeiten“<br />
Ein Kontakt mit bzw. Freisetzung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften ist möglich<br />
(z. B. giftig, ätzend, brandfördernd, leicht entzündlich, erstickend, radioaktiv, umweltgefährdend)<br />
Der Anlagenteil ist in einem gefährlichen Zustand<br />
(z. B. hohe oder tiefe Temperatur, Über- oder Unterdruck)<br />
Bei den Arbeiten müssen Schutzvorrichtungen / Anlagenteile außer Funktion gesetzt<br />
werden<br />
Für die Arbeiten muß die Anlage elektrisch freigeschaltet werden<br />
Bei den Arbeiten werden Parameter verstellt.<br />
(z. B. Druckluft, Maschineneinstellungen, elektronische Werte, Temperatur usw.)<br />
Die Arbeiten umfassen das Einsteigen in Behälter, Silos, enge Räume, Kanalisationsschächte<br />
usw.<br />
Durch die Arbeiten kann die automatische Löschanlage ausgelöst werden<br />
Der Arbeitsplatz kann nicht innerhalb der Vorwarnzeit der Löschanlage verlassen werden<br />
Bei den Arbeiten wird mit offener Flamme (Feuerarbeiten) gearbeitet<br />
(z. B. flexen, schweißen, schneiden, löten, betreiben von Gasbrennern usw.)<br />
Die Arbeiten werden in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt und es können<br />
Zündfunken oder Erwärmung entstehen<br />
(z. B. Feuerarbeiten, Betrieb nicht explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Arbeiten, bei denen Funken<br />
oder Erwärmung durch Bohren, Stemmen, auftreten kann)<br />
Bei den Arbeiten besteht eine Absturzgefahr bzw. das Versinken in Untergründe (z. B.<br />
Wasser usw.)<br />
Es werden Grundaushubarbeiten ausgeführt<br />
(z. B. Erdaushubarbeiten, Bohren und Eintreiben von Gegenständen mit mehr als 30 cm Tiefe)<br />
Durch die Arbeiten können sich die Mitarbeiter/Firmen gegenseitig gefährden.<br />
Diese Checkliste kann nicht alle verschiedenen Arbeiten mit besonderen Gefahren aufzeigen!<br />
Bei umfangreichen Arbeiten oder Sondermaßnahmen sollte man deshalb vorsichtshalber bei Unklarheiten<br />
Rücksprache mit den Verantwortlichen bzw. Fachabteilungen nehmen.<br />
Wenn keine Gefährdungen ermittelt wurden, kann diese Arbeit ohne<br />
Erlaubnisschein ausgeführt werden!<br />
Für diese Arbeiten ist ein „Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren“<br />
erforderlich.<br />
Ein Erlaubnisschein ist nicht erforderlich, wenn für diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit eine aktuelle Betriebsanweisung<br />
vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungen wurden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen festgelegt.<br />
Die Mitarbeiter wurden über die jeweiligen Gefahren regelmäßig unterwiesen.<br />
(Betriebsanweisungen sind nicht bei Fremdfirmenmitarbeitern anwendbar)<br />
Diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit kann unter Beachtung der<br />
Betriebsanweisung ausgeführt werden!<br />
Checkliste Zum Erkennen Von Gefährlichen Arbeiten EH 30.01.2012<br />
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<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
für Kontraktoren<br />
Informationen zur Einführung des Sicherheitspasses für Kontraktorenmitarbeiter<br />
Allgemeine Info zum Sicherheitspass<br />
In dem Sicherheitspass werden die Daten von Mitarbeitern, Arbeitgebern, Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Unterweisungen und Lehrgängen eingetragen (gespeichert). Er ist nach dem SCC-Regelwerk für alle<br />
operativen Mitarbeiter und Führungskräfte vorgeschrieben, wenn sie in fremdenunternehmen tätig<br />
werden.<br />
Für die Richtigkeit der Angaben, deren Aktualisierung und die Aushändigung an die Mitarbeiter ist deren<br />
Arbeitgeber zuständig.<br />
Sicherheitspass (Auszug aus dem Kontraktorenmanagement der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH)<br />
Der Nachweis über durchgeführte Unterweisungen, aktuell erforderliche arbeitsmedizinische<br />
Vorsorgeuntersuchungen usw. sowie sonstige Qualifikationszeugnisse und Vollmachten der Mitarbeiter muß bei<br />
entsprechenden Arbeiten bzw. Zutritt zu gefährdeten Bereichen (Labor-, Applikations- oder Produktionsräumen,<br />
Läger, Anlagen usw.) zu jeder Zeit vor Ort erbracht werden können.<br />
Mitarbeiter von Kontraktoren, die in diesen Bereichen regelmäßig arbeiten, müssen diese Nachweise durch<br />
mitführen eines Sicherheitspasses erbringen können.<br />
Der elektronische Sicherheitspass der <strong>BASF</strong> bietet die Möglichkeit sämtliche Dokumente leicht als pdf-Datei zu<br />
speichern. (Hierzu finden Sie auch entsprechende Vorlage-Dokumente auf der <strong>BASF</strong> Internetseite)<br />
Ein Sicherheitspass wird nicht für Mitarbeiter benötigt, wenn diese ausschließlich kaufmännische oder beratende<br />
Dienst- oder Werkleistungen erbringen (z. B. IT-Dienstleistungen, Beratung, Brief- und Paketzustellungen) und<br />
diese in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht<br />
vorgeschrieben ist.<br />
Qualifikationen einfach und lückenlos dokumentieren<br />
Für Sie haben wir eine handliche Checkkarte mit USB Stick entwickelt, auf dem Sie die Qualifikationen<br />
und Befähigungen ihrer MA jederzeit Dritten gegenüber nachweisen können. Die Zeiten, in denen ihre<br />
MA verschiedene Einzelnachweise mit sich führen mussten, sind damit endgültig vorbei. Sie können<br />
sämtliche aktuellen Dokumente auf diesem Stick speichern und an jedem PC auslesen. Es ist ratsam<br />
beim Speichern den Dateinamen so zu wählen bzw. zu gestalten, dass beim Auslesen schon eine klare<br />
Dokumentenstruktur erkennbar ist, ggf. können Sie auch Ordner anlegen. (Arbeitsmedizin G 26/3 bis 02_2013,<br />
Führerschein Klasse BCE, Führerschein FFZ oder Unterweisung vom 20_12_2013)<br />
Ihre Vorteile mit dem elektronischen Sicherheitspass auf einen Blick:<br />
• Klein, handlich und leicht zu handhaben<br />
• einfach zu erweitern bzw. zu aktualisieren<br />
• lückenloser Nachweis aller erworbenen Befähigungen und Qualifizierungen, vor Ort<br />
• einfache und unproblematische Kontrollmöglichkeit für verantwortliche Personen und<br />
Aufsichtspersonen<br />
• zeitgemäße Form<br />
• nicht firmenspezifisch<br />
Den elektronischen Sicherheitspass können Sie am Tor 2 in Münster und am Tor 1 in Würzburg gegen eine<br />
Schutzgebühr von 6 € erwerben.<br />
Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen<br />
Herr Hammwöhner unter � 02501-14-2006 gerne zur Verfügung.<br />
Münster, den 30.01.2012<br />
Informationen Zur Einführung Des Sicherheitspasses Für Kontraktorenmitarbeiter EH 30.01.2012
EDV Programm „Sicherheit - Gegen Unfall und Brand“ (E-Learning)<br />
"Null Unfälle und keine betriebsbedingten Erkrankungen"<br />
In dieses <strong>BASF</strong>-Unternehmensziel werden auch alle Kontraktoren und deren Mitarbeiter einbezogen. Für eine<br />
Zielerreichung und die damit verbundene Schulung der Mitarbeiter setzt die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH das Programm<br />
„Sicherheit - Gegen Unfall und Brand“ ein.<br />
Mitarbeiter von Kontraktoren, die ständig oder in regelmäßigen Zeitabständen auf dem <strong>BASF</strong> Werkgelände Münster tätig<br />
werden, einen <strong>BASF</strong> Werkausweis mit Lichtbild besitzen bzw. beantragen wollen, müssen genau wie <strong>BASF</strong> Mitarbeiter<br />
auch jährlich wiederkehrend den Unterweisungsnachweis erbringen.<br />
Für den Programmzugriff stellt die <strong>BASF</strong> folgenden Link zu einer Online- und Download-Version bereit:<br />
http://www.basf-coatings.com/global/ecweb/de/content/sustainability/regelungen-und-vorlagen<br />
oder:<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Zusätzlich stehen in Münster im Gebäude F 301 auch EDV Arbeitsplätze für die Schulung bereit. Bei Bedarf<br />
wenden Sie sich bitte an den externen Wachdienst im Gebäude Tor 2 � 02501-14-3713.<br />
Den am Ende der Schulung automatisch erstellten Unterweisungsnachweis bringen Sie bitte zur<br />
Ausweiserstellung mit.<br />
Für die jährliche Verlängerung der Werkzutrittsberechtigung geben Sie lediglich eine Kopie des Unterweisungsnachweis<br />
am Tor ab. Alle nicht rechtzeitig verlängerten Werksausweise werden automatisch nach<br />
einem Jahr am Monatsende gesperrt.<br />
Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Hammwöhner unter � 02501-14-2006 gerne zur<br />
Verfügung.<br />
Münster, den 20.01.2012<br />
für Kontraktoren<br />
www.basf-coatings.de<br />
Sollten Sie diese Fehlermeldung<br />
erhalten, müssen Sie hier klicken<br />
und das „Popup von dieser Seite<br />
immer zulassen“<br />
Nachhaltigkeit<br />
Name + Personalnummer<br />
oder<br />
Firmenname<br />
Regelungen und Vorlagen<br />
Start durch anklicken<br />
Viel<br />
Erfolg!<br />
Informationen Für Kontraktoren EDV Programm „Sicherheit - Gegen Unfall Und Brand“ (E Learning)EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Material-, Maschinen-, Werkzeugliste<br />
Firma: Auftrag:<br />
Anschrift:: Gebäude:<br />
Verantwortlich:<br />
Die Einfuhr erfolgt im Rahmen eines:<br />
Auftragsverantwortlicher:<br />
Kundendiensteinsatzes Bau- und Montageauftrages Werkvertragspartnervertrages Subunternehmerauftrages<br />
Eigene verschließbare Räume/Container sind vorhanden Ja Nein<br />
Pos. Bezeichnung / Beschreibung / Inventarnummer Menge / Anzahl /<br />
Größe Gewicht / Wert<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
4.<br />
5.<br />
6.<br />
7.<br />
8.<br />
9.<br />
10.<br />
11.<br />
12.<br />
13.<br />
14.<br />
15.<br />
16.<br />
17.<br />
18.<br />
19.<br />
Datum / Einfuhr<br />
Name/Sig. WD<br />
Datum / Ausfuhr<br />
Name/Sig. WD<br />
Material- Maschinen- Werkzeugliste EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Vollmachten und Beauftragungen<br />
Firmen-Anschrift<br />
Firma:<br />
Branche / Gewerk:<br />
Ansprechpartner:<br />
PLZ/Ort:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Der Mitarbeiter:<br />
Vorname.<br />
Nachname<br />
Funktion<br />
Handynummer<br />
E-Mail:<br />
wird als verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort benannt:<br />
Der o. g. Mitarbeiter ist zur Abstimmung der Arbeiten bestellt.<br />
(autorisierter Kontraktorenvertreter gem. BGV A1) Ja Nein<br />
Er führt verantwortlich die Gefährdungsbeurteilung durch. Ja Nein<br />
(Er legt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen fest und stimmt sich hierbei<br />
auch mit den <strong>BASF</strong> Fachstellen ab.)<br />
Er ist berechtigt, Erlaubnisscheine „Für Arbeiten mit besonderen Ja Nein<br />
Gefahren“ zu empfangen und die Arbeiten als Aufsichtsführender<br />
zu überwachen.<br />
Er ist weisungsbefugt gegenüber den eigenen Mitarbeitern Ja Nein<br />
Er ist weisungsbefugt gegenüber den eingesetzten Subunternehmern. Ja Nein<br />
Außerdem hat dieser Mitarbeiter,<br />
die Befähigung /den Fahrauftrag für:<br />
Firmen KFZ < 3,5 t Ja Nein.<br />
Firmen KFZ > 3,5 t Ja Nein.<br />
Flurförderzeuge Ja Nein.<br />
Hubarbeitsbühnen Ja Nein.<br />
Baumaschinen Ja Nein.<br />
Krane Ja Nein.<br />
Sonstiges:<br />
die Qualifikation:<br />
Sicherheitsbeauftragter Ja Nein.<br />
Ersthelfer Ja Nein.<br />
Brandposten Ja Nein.<br />
Sicherungsosten Ja Nein.<br />
Sicherungsosten (G26/3) Ja Nein.<br />
Atemschutzträger (G26/1) Ja Nein.<br />
Atemschutzträger (G26/2) Ja Nein.<br />
Atemschutzträger (G26/3) Ja Nein.<br />
elektrotechn. unterwiesene Person Ja Nein.<br />
Elektrofachkraft Ja Nein.<br />
Anschlagen von Lasten Ja Nein.<br />
Unabhängig von diesen Angaben müssen auch die Qualifikationsnachweise vor Ort mit<br />
geführt/bereitgehalten werden (z.B. auf dem elektronischen Sicherheitspass).<br />
Für die Richtigkeit der Angaben ist der Kontraktor zuständig.<br />
Ort/Datum: Unterschrift:<br />
Geben Sie diese ausgefüllte und<br />
unterschriebene Seite Ihrem<br />
Mitarbeiter mit bzw. speichern<br />
Sie diese auf dem<br />
elektronischen Sicherheitspass<br />
ODER STEMPEL:<br />
Vollmachten und Beauftragungen EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Einweisungsprotokoll für Kontraktoren<br />
Original bitte ausfüllen, Dokument<br />
einscannen und auf dem<br />
vorgegeben Laufwerk speichern!<br />
Kontraktor:<br />
Verantwortlich:<br />
Ort der Einweisung:<br />
Erst-Einweisung Wiederholungs-Einweisung Einweisung als Werkvertragspartner Subkontraktor-Einweisung<br />
Einweisungsthemen:<br />
Bedeutung und Inhalte der Standortordnung<br />
Bedeutung und Inhalte des Kontraktorenmanagements<br />
Das Plakat „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“ wurde besprochen /ausgehändigt<br />
Der Zugang und die Teilnahme am E-Learning-Programm wurden erklärt<br />
Allgemein<br />
Einsatz und Anmeldung von Subkontraktoren<br />
Eingebrachte Arbeitsmittel<br />
(Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw.)<br />
Kratervermeidung<br />
Telefonnummern austauschen<br />
Festlegung der Zuständigkeiten bei Abwesenheit<br />
Mitarbeiter<br />
Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung<br />
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der<br />
Mitarbeiter<br />
Besondere Qualifikationen der Mitarbeiter<br />
Pflicht zur Unterweisung der Kontraktorenmitarbeiter<br />
vor Arbeitsaufname durch Verantwortlichen der FF<br />
Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Handhabung von<br />
Feuerlöschern<br />
Arbeitszeitregelung (Überstunden, Nacht-, Sonn- und<br />
Feiertagsarbeiten)<br />
Benutzung von Sozialräumen<br />
Die MA sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten<br />
Erlaubnisscheinverfahren<br />
Durchführung der systematischen<br />
Gefährdungsermittlung für die Tätigkeit<br />
Auftragsspezifische Gefährdungen<br />
Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />
(siehe Checkliste „gefährliche Arbeiten“)<br />
(Brand- und Explosionsgefahren, automatische CO²<br />
Löschanlagen, Befahren von Behältern usw.)<br />
<strong>BASF</strong>-Zuständigkeiten zum Ausstellen von<br />
Erlaubnisscheinen<br />
Verantwortlicher zum Ausstellen von<br />
Erlaubnisscheinen beim Kontraktor<br />
Weitere Themen:<br />
Ggf. Rückseite benutzen!<br />
Die Einweisung wurde umfänglich durchgeführt<br />
und die Inhalte der Einweisung wurden<br />
ausreichend vermittelt.<br />
Die Einweisung wurde durchgeführt von:<br />
__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Name Unterschrift<br />
Vor Ort im Betrieb<br />
Zuständigkeiten (Betrieb, Anlage, Instandhaltung,<br />
Arbeitsschutz, Feuerwehr usw. )<br />
Besonderheiten des Arbeitsbereiches, örtliche<br />
Gegebenheiten der Baustelle<br />
An- und Abmelden in den Betrieben (Meldestelle)<br />
Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />
Freischalten / Abschalten von Energien, Anlagen usw.<br />
Einsatz von Gefahrstoffen bzw. mögliche Kontakte mit<br />
Gefahrstoffen<br />
Festlegung von Arbeitsplätzen und Absperrung von<br />
Gefahrbereichen<br />
Rückmeldungen, Fertigstellung und Inbetriebnahme<br />
Ablauf und Maßnahmen im Störungsfall / Alarmfall und<br />
Unfall<br />
Bei Gefahr Arbeiten einstellen<br />
Baustelleneinrichtung<br />
Aufstellen von Materialcontainern / Unterkünften<br />
Benutzung und Gestellung der Energieversorgung<br />
Parken von Fahrzeugen<br />
Lagerung Material<br />
Absperrungen von Gefahrenbereichen<br />
Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz<br />
Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen<br />
Kranarbeiten<br />
Aufstellen und Benutzung von Gerüsten nach BGR<br />
Verkehrssicherungspflicht, Straßensperrungen, RSA<br />
Sonstiges<br />
Anzeige von Nachträgen, Abweichungen,<br />
Sondervergütungen usw., sind schriftlich zustellen<br />
Über-/ Rückgabe von Betriebsanleitungen, Bau- und<br />
Montageplänen usw.<br />
Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen<br />
eingewiesen wurde. Den Inhalt der Einweisung habe ich verstanden. Ich<br />
verpflichte mich, die Regelungen zu o.g. Themen einzuhalten.<br />
_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />
Datum Unterschrift des Eingewiesenen<br />
Einweisungsprotokoll für Kontraktoren EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Kontraktorenerklärung / Subkontraktorenanmeldung<br />
Kontraktor-Anschrift<br />
Kontraktor:<br />
Branche / Gewerk:<br />
Ansprechpartner:<br />
PLZ/Ort:<br />
Straße:<br />
Telefon:<br />
Fax:<br />
E-Mail:<br />
Unfallversicherungsträger:<br />
Der Kontraktor wird im Rahmen eines Werk- / Dienstleistungsvertrages unmittelbar für die<br />
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH tätig.<br />
Die Firma soll als Subkontraktor für den:<br />
Hauptkontraktor:<br />
Branche / Gewerk:<br />
Im Auftrag/Projekt: tätig werden.<br />
Fax-Nummer für Antwortfax:<br />
Der Einsatz des obigen Subkontraktors wird seitens der <strong>BASF</strong> GmbH genehmigt!<br />
Datum:_____________ Abt:____________ Name:______________�_______________<br />
Das Unternehmen bestätigt, dass es aktuell gültig zertifiziert ist nach:<br />
Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikat (>35 MA und Einsatz von Subunternehmern)<br />
Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikat (< 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern)<br />
Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />
Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS),<br />
<strong>BASF</strong> Systemaudit (Die aktuell gültigen Zertifikate müssen auf verlangender <strong>BASF</strong> vorgelegt werden.)<br />
Das Unternehmen ist nicht zertifiziert, wird aber eine Kontraktor-Selbsterklärung abgeben!<br />
(Diese ist eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an nicht zertifizierte Kontraktoren bzw. für die Zulassung eines<br />
Subkontraktors)<br />
Als verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort werden benannt:<br />
1.<br />
2.<br />
3.<br />
Name Funktion Handy<br />
Wir bestätigen, dass wir das Kontraktorenmanagement „Der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH“<br />
(Ausgabe ____/20___) und die „Standortordnung“ (Ausgabe ____20___) erhalten und gelesen zu haben.<br />
Wir verpflichten uns gegenüber der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH bei und in Zusammenhang mit allen zukünftig auf<br />
dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH durchzuführenden Arbeiten das Kontraktorenmanagement<br />
und die Standortordnung einzuhalten und sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen stets sorgfältig zu<br />
beachten.<br />
Ort/Datum: Unterschrift:<br />
Legen Sie diese ausgefüllte und<br />
unterschriebene Seite Ihrer<br />
Auftragsbestätigung bei.<br />
Kontraktorenerklärung Subkontraktorenanmeldung EH 30.01.2012
<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />
Werkleitung Münster · Abteilung Occupational Safety<br />
Glasuritstraße 1 · 48165 Münster-Hiltrup<br />
Telefon 02501/14-0<br />
www.basf-coatings.de � Nachhaltigkeit � Regelungen und Vorlagen<br />
<strong>Coatings</strong> Solutions<br />
Stand: April 2012 9961 1T 60030