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Einleitung - BASF Coatings

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Kontraktorenmanagement<br />

der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

<strong>Coatings</strong> Solutions


Seite 2<br />

Inhalt<br />

1. <strong>Einleitung</strong><br />

2. Standortordnung<br />

3. Auftragsvergabe<br />

4. Kontraktorenerklärung und Informationspflicht<br />

5. Gesetze und Vorschriften<br />

6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen<br />

7. Zertifizierung von Kontraktoren<br />

8. Subkontraktoren<br />

9. Gefährdungsermittlung<br />

10. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

11. Koordinator<br />

12. Mitarbeiter des Kontraktors<br />

13. Einweisung<br />

14. Unterweisung<br />

15. E-Learning Programm / Werkausweis / Werkzutritt<br />

16. Sicherheitspass<br />

17. Patensystem für Kontraktoren<br />

18. Unfall- und Schadensmeldungen<br />

19. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />

20. Arbeitszeit<br />

21. Arbeitsmittel<br />

22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung<br />

23. Kratervermeidung<br />

24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

25. Abfälle und Wertstoffe<br />

26. Gefahrstoffe<br />

27. Verschwiegenheitspflicht<br />

28. Baustelleneinrichtungen und Kontraktorenunterkünfte<br />

29. Miete und Nebenkosten<br />

30. Versicherungsschutz<br />

31. Kontraktorenbeurteilung<br />

32. Anlagen<br />

33. Internet Link<br />

<strong>Einleitung</strong><br />

Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH (nachfolgend auch „<strong>BASF</strong>“ oder „Auftraggeber“ genannt) verpflichtet sich mit ihrer Sicherheits-,<br />

Gesundheits- und Umweltpolitik zur Einhaltung aller einschlägigen Gesetze und Verordnungen. Durch eine offene Informationspolitik<br />

gegenüber Mitarbeitern und der Öffentlichkeit verbessert die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH das Verständnis für Sicherheit<br />

und Umweltschutz aller Tätigkeiten des Unternehmens.<br />

Daher erwartet die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH, dass die von ihr beauftragten und alle auf ihrem Betriebsgelände arbeitenden<br />

Dienstleister (nachfolgend „Kontraktoren“ oder „Auftragnehmer“ genannt) die gleichen Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltschutzregelungen<br />

einhalten wie die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH selbst.<br />

Impressum<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Werkleitung Münster<br />

Abt. Occupational Safety<br />

Glasuritstr. 1<br />

48165 Münster-Hiltrup<br />

Tel. +49 2501/14-0<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Werkleitung Würzburg<br />

Abt. Responsible Care<br />

Würzburg<br />

Paradiesstraße 18-22<br />

97080 Würzburg<br />

Tel. +49 931/90 84-0<br />

RELIUS COATINGS<br />

GMBH & CO. KG<br />

Donnerschweer Str. 372<br />

26123 Oldenburg<br />

Tel. +49 441/34 02-0<br />

Fax: +49 441/34 02-350<br />

Das Kontraktorenmanagement sowie<br />

die Standortordnung Münster<br />

haben Gültigkeit auch bei allen<br />

hier nicht einzeln aufgeführten<br />

Tochterunternehmen und an anderen<br />

Standorten der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong><br />

GmbH, sofern für diese keine eigenen<br />

Regelungen bestehen.


2. Standortordnung<br />

An den Standorten gilt zusätzlich die jeweilige Standortordnung, in der die Grundregeln für einen sicheren und<br />

reibungslosen Betrieb des Standortes beschrieben sind.<br />

Inhalte und Regelungen der jeweiligen Standortordnung sind:<br />

n Betreten und Verlassen des Standortes<br />

n Befugnisse des externen Wachdienstes<br />

n Ein- und Auslasskontrollen<br />

n Melde- und Aufklärungspflichten<br />

n Verhalten am Standort<br />

n Rauch-, Alkohol- und Drogenverbot<br />

n Verhalten bei Unfall- und Schadensereignissen<br />

n Straßenverkehrsregelungen am Standort<br />

n Fotografier- und Filmverbot<br />

n Verhalten in EX-Bereichen (Mobile Telefone, Feuerzeugverbot usw.)<br />

n Transfer von Waren und Material<br />

n Einfuhr- und Ausfuhrregelungen<br />

n Gefahrgut-Kontrollen<br />

n Anwesenheit, Dokumentation<br />

n Sicherheitseinrichtungen<br />

n Verhalten bei Unfällen<br />

n Alarm- und Gefahrenabwehr<br />

Die Auftragnehmer stellen sicher, dass ihre Mitarbeiter sowie die von ihnen eingesetzten Subkontraktoren einschließlich<br />

deren Mitarbeiter die Standortordnung kennen und einhalten. Exemplare der Standortordnung sind an<br />

den Werktoren erhältlich, stehen im Internet bereit oder können beim Technischen Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

angefordert werden.<br />

Mit Auftragsannahme wird und die Standortordnung genau wie dies Kontraktorenmanagement verbindlicher Vertragsbestandteil<br />

des Auftrages!<br />

3. Auftragsvergabe<br />

Die Vergabe von Lieferungen und Leistungen erfolgt durch den Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH bzw. bei delegierten<br />

Einkaufsfunktionen durch die zuständigen Fachabteilungen.<br />

Sofern nicht ausdrücklich anderweitig geregelt, werden mit Auftragsannahme diese Richtlinien und die Allgemeinen<br />

Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbunden Unternehmen mit Sitz in Deutschland in ihrer jeweiligen<br />

aktuellen Internetfassung Vertragsbestandteil (siehe Anhang/Internet).<br />

Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH benennt zu jedem Auftrag einen Auftragsverantwortlichen; gegenüber dem Kontraktor ist<br />

dieser in fachlichen und sicherheitstechnischen Fragen weisungsberechtigt.<br />

Der Auftragsverantwortliche bildet die Schnittstelle zu allen internen Einheiten und Fachstellen. Alle Abweichungen<br />

des Leistungsumfanges wie z. B. Unfälle, Sicherheits- und Gesundheitsschutzmängel, Defekte, Abweichungen von<br />

diesem Kontraktorenmanagement usw. sind ihm unverzüglich (ggf. auch schriftlich) mitzuteilen.<br />

4. Kontraktorenerklärung und Informationspflicht<br />

Der Auftragnehmer füllt vor Auftragserteilung die Kontraktorenerklärung aus und schickt diese unterschrieben (spätestens<br />

vor Arbeitsaufnahme) an den technischen Einkauf der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />

Der Auftragnehmer teilt dem technischen Einkauf auch mit, wer für den Auftrag als verantwortlicher Ansprechpartner<br />

des Auftragnehmers vor Ort zuständig ist.<br />

Änderungen sowie sonstige Meldungen aus diesem Kontraktorenmanagement, dem Anhang und deren Aktualisierungen<br />

sind ebenfalls schriftlich an den technischen Einkauf zu richten.<br />

5. Gesetze und Vorschriften<br />

Gesetze und Vorschriften sind einzuhalten. Bei der Anwendung und Auslegung entscheiden ggf. die jeweiligen <strong>BASF</strong><br />

Fachabteilungen.<br />

6. Interne Sicherheitsrichtlinien und Betriebsanweisungen<br />

Neben den genannten Vorschriften können im Bedarfsfall weitere Regelungen wie standortbezogene Sicherheitsrichtlinien<br />

und Betriebsanweisungen nach Information durch den Auftraggeber zur Anwendung kommen.<br />

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7. Zertifizierung von Kontraktoren<br />

Abgestuft nach Gefährdungspotential der zu erbringenden Leistungen sind unterschiedliche Sicherheits-, Gesundheits-<br />

und Umweltschutz (SGU)-Zertifikate nachzuweisen. Die Form des nachzuweisenden Zertifikates<br />

richtet sich nach dem Risikopotential der zu erbringenden Leistung und dem Gefährdungspotential des Ortes,<br />

an dem die Leistung erbracht werden soll. Die Festlegung der erforderlichen Zertifikate, bezogen auf die zu<br />

erbringenden Gewerke, ist im Internet der <strong>BASF</strong> nachzulesen und wird bei der Ausschreibung festgelegt.<br />

Erbringen Sie gleichzeitig mehrere Gewerke, so ist das höchste angeforderte Zertifikat erforderlich. Eventuell<br />

eingesetzte Subkontraktoren müssen die für deren Gewerk erforderlichen Zertifikate ebenfalls nachweisen<br />

können. Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH behält sich vor, die Kontraktoren nach Ankündigung durch eigene Mitarbeiter<br />

oder beauftragte Experten zu auditieren. (siehe Punkt 33, Internet Link)<br />

Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) wird von Auftragnehmern nicht benötigt, wenn Gegenstand der<br />

Bestellung ausschließlich kaufmännische oder beratende Dienst- oder Werkleistungen sind (z. B. IT-Dienstleistungen,<br />

Beratung, Brief- und Paketzustellungen), die in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen<br />

für die kaufmännisch oder beratend tätigen Mitarbeiter eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht vorgeschrieben<br />

ist.<br />

8. Subkontraktoren<br />

Der Einsatz von Subkontraktoren bedarf grundsätzlich der vorherigen und schriftlichen Zustimmung des<br />

Auftraggebers.<br />

Die zum Einsatz kommenden Subkontraktoren müssen über die für deren Gewerk erforderlichen Sicherheits-<br />

zertifikate verfügen (siehe „Zertifizierung von Kontraktoren“ und Anlagen Kontaktorenerklärung / Subkontraktorenanmeldung).<br />

Der Aufrageber behält sich das Recht vor, jederzeit bei Vorliegen sachlicher Gründe und zur Wahrung berechtigter<br />

Interessen dem Einsatz des Subkontraktors zu widersprechen.<br />

Die jeweiligen Regeln und Richtlinien der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH sind auch im vollen Umfang für Subkontraktoren<br />

verpflichtend. Der Aufragnehmer ist verpflichtet seine Subkontraktoren s c h r i f t l i c h vor dem Einsatz bei der<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH hinsichtlich der Einhaltung dieses Kontraktormanagements zu verpflichten und auf die<br />

Einhaltung hinzu wirken.<br />

Subkontraktoren sind keine Vertragspartner des Auftraggebers.<br />

9. Gefährdungsermittlung<br />

Jeder Kontraktor ist verpflichtet vor Arbeitsaufnahme eine Gefährdungsermittlung seiner gewerkspezifischen<br />

Tätigkeiten eigenverantwortlich durchzuführen und auf Verlangen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH nachzuweisen.<br />

Insbesondere ist eine Beurteilung der gegenseitigen Gefährdung vorzunehmen. Bei der Gefährdungsbeurteilung<br />

bezüglich betriebsspezifischer Gefahren eines Chemieunternehmens unterstützen die Verantwortlichen<br />

der Betriebe und die entsprechenden internen Fachstellen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH den Kontraktor.<br />

10. Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

Für folgende Arbeiten ist grundsätzlich eine schriftliche Erlaubnis des Betreibers der Anlage / Gebäude erforderlich:<br />

n Arbeiten an gefährlichen Anlagen,<br />

n Arbeiten in Behältern, Gruben und engen oder gefährlichen Räumen,<br />

n Feuerarbeiten und alle Arbeiten mit Zündgefahren in explosionsgefährdeten Bereichen,<br />

n Grundaushubarbeiten,<br />

n Arbeiten unter Absturzgefahr und Dacharbeiten außerhalb der gesicherten Bereiche.<br />

Der Kontraktor benennt dem Auftraggeber seine verantwortlichen Personen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung<br />

im Rahmen von Erlaubnisscheinen (Beispiel im Anhang).<br />

Weitere Ausführungen hierzu sind in den <strong>BASF</strong>-Sicherheitsrichtlinien der Standorte geregelt.<br />

Siehe hierzu auch im Anhang „Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten“ und Mustervorlage des Erlaubnisscheins<br />

für Arbeiten mit besonderen Gefahren.<br />

11. Koordinator<br />

Die <strong>BASF</strong> setzt bei Bedarf einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz (SiGeKo) ein. Der SiGeKo ist in<br />

seiner Funktion dem Kontraktor gegenüber sicherheitstechnisch und in Fragen des Gesundheitsschutzes weisungsbefugt.


12. Mitarbeiter des Kontraktors<br />

Kontraktoren dürfen nur ausreichend qualifiziertes Personal unter Einhaltung einschlägiger gesetzlicher, tariflicher<br />

und sonstiger Vorschriften einsetzen. Insbesondere haben die Kontraktoren bei der Erfüllung ihrer vertraglichen<br />

Verpflichtungen die gesetzlichen Vorschriften zur Bekämpfung illegaler Beschäftigung zu beachten. Die Regelungen<br />

des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes sind einzuhalten. Insbesondere werden die Kontraktoren sowie deren<br />

Mitarbeiter auf die Unzulässigkeit von Benachteiligungen wegen Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion,<br />

Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität sowie auf die Unzulässigkeit von Belästigungen oder<br />

sexuellen Belästigungen im Sinn des<br />

Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes hingewiesen und haben darauf hinzuwirken, dass diese unterbleiben.<br />

Mitarbeiter von Kontraktoren können die Kantine der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH nutzen, die Benutzung aller anderen<br />

Sozialräume, Raucherräume usw. bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

Auf Verlangen des Auftraggebers sind entsprechende Qualifizierungsbescheinigungen für das eingesetzte Personal<br />

vorzulegen. (Siehe auch Sicherheitspass)<br />

Die Mitarbeiter müssen der deutschen Sprache so weit mächtig sein, dass sämtliche Sicherheitsanweisungen verstanden<br />

und befolgt werden.<br />

Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen nur zum Zwecke der Ausbildung das Werk<br />

betreten, alle anderen Fälle nur mit vorheriger Genehmigung der Werkleitung.<br />

Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer und Mitarbeiter, die in der Handhabung von Handfeuerlöschern unterwiesen sind,<br />

müssen in ausreichender Anzahl vor Ort sein.<br />

Grundsätzlich bleibt die Personalverantwortung seiner Mitarbeiter beim Kontraktor.<br />

13. Einweisung<br />

Nach Auftragsannahme setzen sich der Kontraktor bzw. dessen Verantwortlicher mit dem Auftragsverantwortlichen,<br />

dem Verantwortlichen der Anlage oder dem Koordinator für Sicherheits- und Gesundheitsschutz (SiGeKo) des Auftraggebers<br />

in Verbindung, um das Einweisungsgespräch zu führen. Das Gespräch wird mit dem Einweisungsprotokoll<br />

dokumentiert. (siehe Anlage)<br />

14. Unterweisung<br />

Vor Arbeitsaufnahme und in jährlichen Abständen hat jeder Kontraktor sein am Standort eingesetztes Personal hinsichtlich<br />

der zu beachtenden Sicherheitsvorschriften zu unterweisen.<br />

Die Unterweisungen sind zu dokumentieren und auf Verlangen vorzulegen (siehe auch Sicherheitspass).<br />

An den Arbeitsplätzen vor Ort müssen die Mitarbeiter vor Arbeitsbeginn ebenfalls auf die jeweiligen betrieblichen<br />

Verhaltens- und Schutzmaßnahmen sowie mögliche Gefährdungen insbesondere die Flucht-, Rettungswege und<br />

den Sammelplatz hingewiesen werden.<br />

Sofern der Auftraggeber zu Sicherheitsveranstaltungen o.ä. einlädt, ist die Teilnahme für die Mitarbeiter des Kontraktors<br />

verpflichtend.<br />

(Siehe Anhang: Muster-Unterweisungsnachweis, Plakat-Beispiel „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“ der jeweiligen<br />

Standorte.<br />

15. E-Learning Programm / Werkausweis / Werkzutritt<br />

Kontraktorenmitarbeiter die ständig oder in regelmäßigen Zeitabständen auf dem <strong>BASF</strong> Werkgelände tätig werden,<br />

müssen genau wie <strong>BASF</strong> Mitarbeiter jährlich wiederkehrend den Unterweisungsnachweis mit dem E-Learning Programm<br />

„Sicherheit – Gegen Unfall und Brand“ erbringen. Siehe Anhang / Internet<br />

Ein persönlicher Werkausweis wird nur in Verbindung mit einem bestandenem E-Learning Zertifikat ausgestellt.<br />

Zur jährlichen Verlängerung der Werkzutrittsberechtigung muss rechzeitig eine Kopie des aktuellen E-Learning Zertifikats<br />

eingereicht werden. Auf Verlangen des Auftragebers muss der Mitarbeiter des Kontraktors den E-Learning-<br />

Test an einem zugewiesen Rechner persönlich erbringen.<br />

Bei Kontraktorenmitarbeitern / werkfremden Mitarbeitern, die nur eine temporäre Zutrittsberechtigung benötigen,<br />

behalten wir uns vor eine Kenntnisprüfung der erforderlichen Sicherheitsinhalte des Plakates „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“<br />

vor Erteilung der Zutrittsberechtigung durchzuführen. Wird der Test nicht bestanden, kann der<br />

Zutritt verwehrt werden.<br />

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16. Sicherheitspass<br />

Der Nachweis über durchgeführte Unterweisungen, aktuell erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen<br />

usw. sowie sonstige Qualifikationszeugnisse und Vollmachten der Mitarbeiter muss bei entsprechenden<br />

Arbeiten bzw. Zutritt zu gefährdeten Bereichen (Labor-, Applikations- oder Produktionsräumen, Läger,<br />

Anlagen usw.) zu jeder Zeit vor Ort erbracht werden können.<br />

Mitarbeiter von Kontraktoren, die in diesen Bereichen regelmäßig arbeiten, müssen diese Nachweise durch<br />

Mitführen eines Sicherheitspass erbringen können.<br />

Der elektronische Sicherheitspass der <strong>BASF</strong> bietet die Möglichkeit sämtliche Dokumente leicht als pdf-Datei zu<br />

speichern. Hierzu finden Sie auch entsprechende Vorlagedokumente auf der <strong>BASF</strong> Internetseite (siehe Punkt<br />

33, Internet Link).<br />

17. Patensystem für Kontraktoren<br />

Die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> Standorte benennen für Kontraktoren, die regelmäßig im größeren Umfang werkweite Leistungen<br />

für verschiedene Auftragsverantwortliche erbringen, einen auftragsübergreifenden <strong>BASF</strong> Paten. Je nach Standortgröße<br />

und Auftragsvolumen wird die Patenfunktion standortweit; gewerkspezifisch oder für einen einzelnen<br />

Kontraktor festgelegt.<br />

Der <strong>BASF</strong>-Pate ist insbesondere der zentrale unabhängige Ansprechpartner für den Kontraktor und für alle <strong>BASF</strong>-<br />

Stellen wie z. B. Qualität, Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz.<br />

Der <strong>BASF</strong>-Pate ist nicht automatisch auftragsverantwortlich, hat aber gegenüber dem Kontraktor zu diesen Themen<br />

ein fachliches Weisungsrecht.<br />

Ihren jeweiligen Paten können Sie beim technischem Einkauf, dem Auftragsverantwortlichen oder dem SiGeKo<br />

erfragen.<br />

18. Unfall- und Schadensmeldungen<br />

Bei Unfall- und Schadensereignissen sind die in der Standortordnung beschriebenen Sofortmaßnahmen zu ergreifen.<br />

Alle Ereignisse (Unfälle, Umweltereignisse, Sachschäden usw.) sind unverzüglich dem Auftragsverantwortlichen<br />

zur internen Erfassung in das Ereignismeldesystem (EMS) zu melden.<br />

Eine Kopie der Unfallanzeige und die Anzahl der Ausfalltage müssen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH -Arbeitsschutz übermittelt<br />

werden. Vertreter des Kontraktors und ggf. der Verunfallte haben sich an den Unfalluntersuchungen zu beteiligen.<br />

19. Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />

Für Arbeiten an Betriebsmitteln (z. B. Gebäuden, Anlagen, Maschinen usw.) bedarf es grundsätzlich der Genehmigung<br />

des Auftraggebers; gleiches gilt auch für die Nutzung und das Bedienen von Geräten, Einrichtungen und<br />

Anlagen.<br />

20. Arbeitszeit<br />

Alle Arbeiten sind werktags während der Tagesarbeitszeit durchzuführen (7:00 Uhr bis 15:30 Uhr). Werden Abweichungen<br />

und Mehrarbeiten aus betrieblichen Gründen erforderlich, sind diese mit dem Auftragsverantwortlichen<br />

abzustimmen.<br />

Nacht- (22:00-06:00 Uhr), Samstag-, Sonn- und Feiertagsarbeiten müssen durch den Auftragsverantwortlichem<br />

vorab beim Wachdienst für die Werkzutrittsberechtigung angemeldet werden.<br />

Ansonsten wird kein Werkzutritt gewährt! Die Anmeldung ist auch für Kontraktorenmitarbeiter erforderlich, wenn sie<br />

außerhalb ihrer auf dem Werkausweis hinterlegten Zutrittszeiten das Werk betreten wollen.<br />

21. Arbeitsmittel<br />

Eingebrachte Arbeitsmittel, wie z. B. Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw., müssen sich in einem sicherheitstechnisch<br />

einwandfreien Zustand befinden und für den Einsatz (z. B. Arbeiten in explosionsgefährdeten Bereichen)<br />

geeignet sein. Die eingesetzten Arbeitsmittel sind kontraktorenspezifisch zu kennzeichnen. An Gerüsten muss eine<br />

eindeutige Sperrkennzeichnung oder ein Freigabeschein angebracht sein. Kontraktoren müssen Nachweise über<br />

ihre auf das Werkgelände eingeführten Materialien und Arbeitsmittel führen. Hiermit sind hauptsächlich <strong>BASF</strong>-Produkte,<br />

Produkte die auch von der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH eingesetzt werden und Gegenstände, die von allgemeinem<br />

Interesse sind, mit einem Wert > 100 Euro gemeint.<br />

Entsprechende Listen sind ausgefüllt vor Werkeinfahrt dem Wachdienst zu übergeben. Der Wachdienst ist verpflichtet<br />

entsprechende Kontrollen durchzuführen.


22. Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung<br />

Die notwendige und geeignete persönliche Schutzausrüstung muss seitens des Kontraktors zur Verfügung gestellt<br />

werden. Zudem muss die Arbeitskleidung den Anforderungen der Tätigkeiten und des Arbeitsplatzes entsprechen.<br />

Die entsprechenden Rechtsvorschriften, Normen und BG-Regeln einschließlich der Unfallverhütungsvorschriften<br />

sind hierbei zu beachten.<br />

Kontaminierte Kleidung muss sofort gewechselt und einer geeigneten Reinigung oder fachlichen Entsorgung zugeführt<br />

werden.<br />

Hinweis: Zahlreiche Betriebsteile sind an den jeweiligen <strong>BASF</strong>-Standorten als explosionsgefährdeter Bereich („EX-<br />

Bereich“) ausgewiesen. Bei der Auswahl der geeigneten Arbeitsschutzkleidung für Arbeiten in diesen Bereichen<br />

müssen zusätzlich die Vorgaben der Technischen Regel für Betriebssicherheit (TRBS 2153) „Vermeidung von Zündgefahren<br />

infolge elektrostatischer Aufladung“ beachtet werden. Beim Betreten dieser Bereiche ist entsprechende<br />

Arbeitsschutzkleidung zu tragen. Alternativ kann auch nach DIN EN 1149-1 zertifizierte Kleidung getragen werden.<br />

In Teilbereichen müssen aus qualitäts-, produktionstechnischen Gründen darüber hinausgehende Anforderungen an<br />

die jeweilige Schutzausrüstung hinsichtlich einer etwaigen Produktkontamination durch Fasern, Silikon usw. erfüllt<br />

werden, die im Einzelfall vom Auftragsverantwortlichen bekannt gegeben werden.<br />

Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an den Auftragsverantwortlichen bzw. an den Verantwortlichen<br />

der jeweiligen Betriebsleitung des Auftraggebers (siehe auch Kapitel „Kraterverweidung“).<br />

23. Kratervermeidung<br />

Die Herstellung hochwertiger Lacke stellt höchste Anforderungen an die verwendeten Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe.<br />

Geringste Verunreinigungen können bei der Applikation zu Beschichtungsstörungen führen. Ein Grund hierfür können<br />

Kontaminationen durch oberflächenstörende, z. B. silikonhaltige Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel sowie<br />

persönliche Schutzausrüstung sein.<br />

Bei Arbeiten, bei denen die Möglichkeit eines indirekten oder direkten Produktkontaktes besteht, hat sich der Kontraktor<br />

hinsichtlich der Freigabe seiner eingesetzten Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe oder Betriebsmittel mit dem Auftragsverantwortlichen<br />

abzustimmen.<br />

(Siehe hierzu auch den Flyer: „Gib Kratern keine Chance“).<br />

24. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />

Mitarbeiter von Kontraktoren, die in Labor- und Produktionsbetrieben arbeiten, können nur eingesetzt werden, wenn<br />

sie vor Arbeitsaufnahme durch einen hierzu von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Facharzt für Arbeitsmedizin<br />

nach folgenden speziellen berufsgenossenschaftlichen arbeitsmedizinischen Vorschriften untersucht worden sind<br />

und dabei die Eignung bescheinigt wurde nach:<br />

n G23 „Atemwegserkrankungen“<br />

n G24 „Hauterkrankungen“<br />

n G27 „Isocyanate“<br />

n G29 „Benzolhomologe“<br />

Darüber hinaus müssen für bestimmte Tätigkeiten ggf. weitere arbeitsmedizinische Untersuchungen vorliegen, z. B. nach<br />

n G 20 „Lärm“ – wenn in Lärmbereichen über 85 dBA gearbeitet werden muss,<br />

n G 26 „Atemschutz“ – wenn unter Atemschutz gearbeitet werden muss,<br />

n G 99 „Sauerstoffreduzierter Bereich“ – wenn in unserem Hochregallager MS G 201 gearbeitet werden muss.<br />

Die aus den Untersuchungen resultierende Eignung ist auf Verlangen nachzuweisen (siehe Kapitel „Sicherheitspass“).<br />

Weitere ggf. notwendige Untersuchungen, ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung.<br />

Bei Rückfragen zu arbeitsmedizinischen Untersuchungen steht den Mitarbeitern des Kontraktors der werkärztliche<br />

Dienst unter der Tel.-Nr. 02501/14-2548 zur Verfügung.<br />

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25. Abfälle und Wertstoffe<br />

Die Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen, die im Eigentum der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH stehen, wird durch die<br />

entsprechende Fachabteilung des Auftraggebers organisiert. Ausnahmen müssen vom Auftraggeber schriftlich genehmigt<br />

werden. Für die Entsorgung obiger Stoffe im Eigentum des Kontraktors trägt dieser auch die Kosten und<br />

Verantwortung der Entsorgung. Der Kontraktor muss auf Verlangen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH die entsprechenden<br />

Belege für die ordnungsgemäße Entsorgung vorlegen.<br />

26. Gefahrstoffe<br />

Das Lagern, Umfüllen und der Einsatz von Gefahrstoffen (z. B. Treibstoff, Gas, Reinigungsmittel usw.) ist Kontraktoren<br />

auf den <strong>BASF</strong>-Werkgeländen nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch die Fachabteilungen der<br />

Standorte erlaubt.<br />

27. Verschwiegenheitspflicht<br />

Der Kontraktor hat seine Mitarbeiter hinsichtlich <strong>BASF</strong> interner Vorgänge zur Verschwiegenheit zu verpflichten.<br />

28. Baustelleneinrichtungen und Kontraktorenunterkünfte<br />

Kontraktoren haben ihre Bau- und Montageplätze sowie alle zugehörigen Einrichtungen entsprechend der gesetzlichen<br />

Vorschriften einzurichten und zu unterhalten; explizit gilt dieses auch für Sozialeinrichtungen der Mitarbeiter.<br />

Die Aufstellung und das Erscheinungsbild der Baustelleneinrichtungen werden in Absprache mit den Fachstellen der<br />

Standorte festgelegt.<br />

Einrichtungen der Kontraktoren sind durch ein entsprechendes Firmenschild (Name, Ansprechpartner, Telefonnummer<br />

usw.) zu kennzeichnen. Es dürfen nur Baustelleneinrichtungen (z. B. Container, Schnellbauhallen) in nicht brennbarer<br />

Ausführung eingesetzt werden. Werden diese Einrichtungen aufgrund ihrer Nutzung beheizt, müssen Sie über<br />

eine entsprechende Isolierung verfügen. Freilagerflächen sind einzuzäunen und zu sichern. Nach Abschluss der<br />

Bau- und Montagemaßnahmen bzw. nach Ablauf der Vertragslaufzeit müssen sämtliche Einrichtungen abgebaut und<br />

aus dem Werk abtransportiert werden. Die Plätze müssen frei von Materialresten, Abfällen und Verunreinigungen<br />

sein. Der ursprüngliche Zustand ist wiederherzustellen.<br />

Die <strong>BASF</strong>-Fachabteilungen sind berechtigt, die Einrichtungen jederzeit und unangemeldet zu begehen. (Siehe auch<br />

Standortordnung).<br />

29. Miete und Nebenkosten<br />

Bei freigegebener Nutzung von Einrichtungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH (Flächen, Gebäude), Energien (Strom, Druckluft,<br />

Dampf) und Wasser/Abwasser behält sich die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH vor, ein nutzungsabhängiges Entgelt dem<br />

Kontraktor nach Absprache bzw. Ankündigung in Rechnung zu stellen.<br />

Mit Energien muss grundsätzlich sparsam umgegangen werden.<br />

30. Versicherungsschutz<br />

Der Kontraktor haftet vorbehaltlich gesonderter einzelvertraglicher Regelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Der Kontraktor unterhält während der Durchführung des Auftrages sowie für die Zeit der Nachhaftung eine<br />

Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflichtversicherung auf Basis marktüblicher Bedingungen, die die Haftpflichtrisiken<br />

des Auftraggebers in Zusammenhang mit dem Auftrag abdecken.<br />

Die Deckungssumme beträgt mindestens EUR 5.000.000,- für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall<br />

und steht für alle Versicherungsfälle eines Jahres zweimal zur Verfügung.<br />

Der Kontraktor weist den Versicherungsschutz vor Beginn der Arbeiten durch Vorlage einer Versicherungsbestätigung<br />

seines Haftpflichtversicherers nach.<br />

31. Kontraktorenbeurteilung<br />

Die gesamte Auftragsabwicklung sowie die Leistungsfähigkeit von Kontraktoren werden anhand eines Beurteilungssystems<br />

regelmäßig ausgewertet. Die Leistungskriterien unterteilen sich wie folgt:<br />

n Sicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltschutz<br />

n Qualität,<br />

n Leistung sowie<br />

n Wirtschaftlichkeit.


Bewertet wird über ein Punktesystem, aus dem sich dann folgende Leistungskategorien ergeben.<br />

A-Lieferant:<br />

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen den Vereinbarungen und den Erwartungen der<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen voll und<br />

ganz.<br />

B-Lieferant:<br />

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht in vollem Umfang den Vereinbarungen<br />

und den Erwartungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH. Bei Bedarf werden dem Lieferanten diese Ergebnisse zur Optimierung<br />

der Leistungserstellung mitgeteilt.<br />

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen den gesetzlichen Anforderungen.<br />

Geringfügige Mängel wurden unverzüglich und dauerhaft abgestellt.<br />

C-Lieferant:<br />

Die Leistungserstellung sowie die Art der Durchführung entsprechen nicht den Vereinbarungen und den Erwartungen<br />

der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH.<br />

Sicherheits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzmaßnahmen entsprechen nur teilweise oder nicht den gesetzlichen<br />

Anforderungen.<br />

Vertragspartner mit einer C-Lieferanten-Bewertung sind dauerhaft nicht die geeigneten Vertragspartner der <strong>BASF</strong><br />

<strong>Coatings</strong> GmbH.<br />

32. Anlagen<br />

n Kontraktoren Zertifizierungmatrix<br />

n Gewerkspezifische Kontraktoren Zertifizierungsliste<br />

n Kontraktor-Selbsterklärung<br />

n Allgemeinen Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

n Plakat – Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />

n Unterweisungsnachweis<br />

n Muster Vorlage vom Erlaubnisscheinsystem<br />

n Checkliste zum Erkennen von gefährlichen Arbeiten<br />

n Informationen für Kontraktoren EDV Programm „Sicherheit - gegen Unfall und Brand“ (E-Learning)<br />

n Informationen zur Einführung des Sicherheitspasses für Kontraktorenmitarbeiter<br />

n Material- Maschinen- Werkzeugliste<br />

n Vollmachten und Beauftragungen<br />

n Einweisungsprotokoll für Kontraktoren<br />

n Kontraktorenerklärung Subkontraktorenanmeldung<br />

33. Internet Link<br />

Dieses Kontraktorenmanagement, das E-Learning Programm „Sicher -Gegen Unfall und Brand“, sowie alle<br />

weiteren individuellen Anlagen für die verschiedenen Standorte finden Sie auch im Internet. Dort können Sie<br />

diese bearbeiten und auch herunterladen. www.basf-coatings.de<br />

http://www.basf-coatings.com/global/ecweb/de/content/sustainability/regelungen-und-vorlagen<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Standort: Münster<br />

Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />

www.basf-coatings.de �Sustainability � Regelungen und Vorlagen<br />

Auf dem Werkgelände gelten<br />

die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung<br />

und der<br />

Straßenverkehrszulassungs-<br />

ordnung.<br />

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit<br />

beträgt 30 km/h. Abweichungen sind<br />

zusätzlich beschildert.<br />

Es werden nur Fahrzeuge ins Werkgelände eingelassen, die unmittelbar für die<br />

Leistungserstellung erforderlich sind oder eine Einfahrgenehmigung besitzen. Alle<br />

anderen Fahrzeuge sind außerhalb des Werkgeländes abzustellen.<br />

Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur auf den<br />

zugewiesenen oder gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden und den<br />

Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Parkende Fahrzeuge<br />

müssen im Werk hinsichtlich des Benutzers sichtbar gekennzeichnet werden (z.B.<br />

Aufkleber/Durchlassschein hinter der Windschutzscheibe usw.)<br />

Fahrräder müssen verkehrssicher sein!<br />

Die Benutzung von privaten Fahrrädern,<br />

und kraftbetriebenen Zweirädern ist im<br />

Werkgelände untersagt. Dienstfahrräder sind<br />

durch entsprechende Firmenschilder am<br />

Rahmen zu kennzeichnen und unterliegen<br />

einer jährlichen Prüfung. Bei Glätte besteht<br />

Fahrradfahrverbot! Fahrradfahrer müssen<br />

einen Fahrradschutzhelm tragen.<br />

112 Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen)<br />

Wo geschah es?<br />

Was geschah?<br />

Wie viele Verletzte?<br />

Welche Verletzung?<br />

Warten auf Rückfragen!<br />

In Sicherheit bringen<br />

Personen warnen<br />

Hilflose Personen mitnehmen<br />

Im Alarmfall bzw. bei<br />

Gebäuderäumungen ist sofort der<br />

dem Gebäude zugeordnete<br />

Sammelplatz aufzusuchen und die<br />

Vollständigkeit festzustellen.<br />

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!<br />

2100 Sanitätsstelle / Werkarzt<br />

Weitere wichtige Telefonnummern:<br />

3488 Arbeitsschutz<br />

2006 SIGEKO<br />

3675 Wachdienst Tor 1<br />

3713 Wachdienst Tor 2<br />

3400 Werkfeuerwehr<br />

© <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH Arbeitsschutz 1008 150 7.10 60030<br />

Inhalt: Elmar Hammwöhner 14.06.2010<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Seite 9<br />

Im gesamten Werkbereich besteht<br />

Rauchverbot; auch in Fahrzeugen.<br />

Das Rauchen ist nur in besonders durch „Raucherlaubnisschilder"<br />

gekennzeichneten Räumen gestattet.<br />

Gefährdungen durch elektromagnetische<br />

Felder können nicht ausgeschlossen<br />

werden. Personen mit beeinflussbaren<br />

Körperhilfsmitteln müssen sich im Vorfeld<br />

melden.<br />

Gebäude mit diesen Hinweisschildern<br />

verfügen über eine Meldestelle. Der<br />

Zugang zum Gebäude darf hier nur<br />

nach Anmeldung / Abmeldung mit der<br />

entsprechenden Meldekarte an der<br />

Meldestelle erfolgen.<br />

Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder ähnlich gekennzeichnet sind,<br />

bestehen Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim Umgang sind die Maßnahmen des<br />

jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu beachten.<br />

In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene der Mitarbeiter<br />

von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist nur in den dafür<br />

vorgesehenen Räumen erlaubt. Beschmutzte Arbeitskleidung muss<br />

rechtzeitig gewechselt werden. Kleidung, die mit Chemikalien in<br />

Berührung gekommen ist, muss sofort gewechselt werden.<br />

Auslaufschäden und sonstige Umweltschäden sind der<br />

Werkfeuerwehr (Notfall 112 sonst Tel. 3228) sofort zu<br />

melden. Die Schadensausbreitung ist durch geeignete<br />

Maßnahmen (Gully abdecken) zu begrenzen.<br />

Jeder muss sich vor dem Betreten von Betrieben<br />

erkundigen, ob die Räume durch automatische<br />

Löschanlagen geschützt sind. An den Zugangstüren<br />

sind entsprechende gelbe Hinweisschilder angebracht.<br />

Bei Ertönen der Sirene oder Hupe ist das Gebäude sofort<br />

zu verlassen, es besteht akute Lebensgefahr.<br />

Nach Ablauf der Vorwarnzeit, in der Regel 30 Sekunden, schließen die Türen und Fenster<br />

automatisch, die Türen werden nicht verriegelt und lassen sich jederzeit noch von Hand<br />

öffnen. Anschließend werden die Räume zur Brandbekämpfung mit Kohlendioxid geflutet.<br />

Das Einatmen von erhöhten Kohlendioxidkonzentrationen hat direkte Auswirkungen auf den<br />

menschlichen Organismus, und führt nach kürzester Zeit zum Erstickungstod.<br />

Arbeiten, bei denen ein Verlassen der Räume nicht innerhalb der Vorwarnzeit gewährleistet ist,<br />

z.B. Befahren von Behältern, Arbeiten auf Gerüsten, Hubgeräten usw., dürfen erst begonnen<br />

werden, wenn die automatische CO2-Löschung durch die entsprechende Fachabteilung außer<br />

Betrieb genommen worden ist.<br />

Aus diesem Grund dürfen auch keine Notausgangstüren, Fluchtwege, Treppen, sonstige<br />

Zu-/Ausgänge gesperrt bzw. deren automatische Schließung außer Kraft gesetzt werden.<br />

In Betrieben oder Betriebsteilen, die<br />

mit dem dreieckigen Warnschild mit<br />

der Aufschrift EX (Warnung vor<br />

explosionsfähiger Atmosphäre) an<br />

den Eingangstüren entsprechend<br />

gekennzeichnet sind bzw. in deren<br />

Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche<br />

Vorschriften und Verhaltensregeln<br />

beachtet werden.<br />

Diese Bereiche dürfen nur mit<br />

Sicherheitsschuhen mit antistatischer Sohle<br />

(mindestens EN 345 S1) betreten werden.<br />

Besucher dürfen anstelle von Sicherheitsschuhen<br />

auch festes Schuhwerk mit<br />

elektrostatischem Ableitstreifen tragen. Die<br />

Funktion des Ableitstreifens muß nach<br />

Anlegen mit dem Testgerät geprüft werden.<br />

In Ex-gefährdeten Bereichen ist es<br />

jedem grundsätzlich untersagt Geräte<br />

mitzuführen oder zu benutzen, die zur<br />

Zündquelle werden können, z. B. nicht Exgeschützte<br />

Kraftfahrzeuge, Transportfahrzeuge,<br />

Funksprechgeräte, Werkzeuge,<br />

Mobiltelefon, Taschenlampen, Kleingeräte<br />

wie Taschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer<br />

usw.<br />

Für folgende Arbeiten ist eine schriftliche Erlaubnis des<br />

Betreibers erforderlich.<br />

Jeder, der in Ex-gefährdeten Bereichen<br />

• Arbeiten an gefährlichen Anlagen<br />

Feuerarbeiten oder andere Arbeiten mit<br />

• Arbeiten in Behältern, Gruben oder engen oder<br />

Zündgefahren durchführen will, darf mit diesen<br />

gefährlichen Räumen<br />

Arbeiten erst dann beginnen, wenn er im Besitz<br />

• Für Feuerarbeiten und für alle Arbeiten mit<br />

eines entsprechenden Erlaubnisscheines ist.<br />

Zündgefahren in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen<br />

• Grundaushubarbeiten<br />

Checkliste zum Erkennen „von gefährlichen Arbeiten“<br />

Ein Kontakt mit bzw. Freisetzung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften ist möglich<br />

J<br />

(z. B. giftig, ätzend, brandfördernd, leicht entzündlich, erstickend, radioaktiv, umweltgefährdend)<br />

a<br />

Der Anlagenteil ist in einem gefährlichen Zustand<br />

J<br />

a<br />

(z. B. hohe oder tiefe Temperatur, Über- oder Unterdruck)<br />

J<br />

Bei den Arbeiten müssen Schutzvorrichtungen / Anlagenteile außer Funktion gesetzt<br />

a<br />

werden<br />

J<br />

Für die Arbeiten muß die Anlage elektrisch freigeschaltet werden<br />

a<br />

J<br />

Bei den Arbeiten werden Parameter verstellt.<br />

a<br />

(z. B. Druckluft, Maschineneinstellungen, elektronische Werte, Temperatur usw.)<br />

J<br />

a<br />

Die Arbeiten umfassen das Einsteigen in Behälter, Silos, enge Räume, Kanalisationsschächte<br />

usw.<br />

J<br />

a<br />

Durch die Arbeiten kann die automatische Löschanlage ausgelöst werden<br />

J<br />

a<br />

Der Arbeitsplatz kann nicht innerhalb der Vorwarnzeit der Löschanlage verlassen werden<br />

J<br />

Bei den Arbeiten wird mit offener Flamme (Feuerarbeiten) gearbeitet<br />

a<br />

(z. B. flexen, schweißen, schneiden, löten, betreiben von Gasbrennern usw.)<br />

Die Arbeiten werden in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt und es können<br />

J<br />

a<br />

Zündfunken oder Erwärmung entstehen<br />

(z. B. Feuerarbeiten, Betrieb nicht explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Arbeiten, bei denen Funken<br />

oder Erwärmung durch Bohren, Stemmen, auftreten kann)<br />

Bei den Arbeiten besteht eine Absturzgefahr bzw. das Versinken in Untergründe (z. B.<br />

J<br />

Wasser usw.)<br />

a<br />

Es werden Grundaushubarbeiten ausgeführt<br />

J<br />

a<br />

(z. B. Erdaushubarbeiten, Bohren und Eintreiben von Gegenständen mit mehr als 30 cm Tiefe)<br />

Durch die Arbeiten können sich die Mitarbeiter/Firmen gegenseitig gefährden.<br />

J<br />

a<br />

Diese Checkliste kann nicht alle verschiedenen Arbeiten mit besonderen Gefahren aufzeigen!<br />

Bei umfangreichen Arbeiten oder Sondermaßnahmen sollte man deshalb vorsichtshalber bei Unklarheiten<br />

Rücksprache mit den Verantwortlichen bzw. Fachabteilungen nehmen.<br />

Wenn keine Gefährdungen ermittelt wurden, kann diese Arbeit ohne<br />

Erlaubnisschein ausgeführt werden!<br />

Für diese Arbeiten ist ein „Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren“<br />

erforderlich.<br />

Ein Erlaubnisschein ist nicht erforderlich, wenn für diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit eine aktuelle Betriebsanweisung<br />

vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungen wurden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen festgelegt.<br />

Die Mitarbeiter wurden über die jeweiligen Gefahren regelmäßig unterwiesen.<br />

(Betriebsanweisungen sind nicht bei Fremdfirmenmitarbeitern anwendbar)<br />

Diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit kann unter Beachtung der<br />

Betriebsanweisung ausgeführt werden!<br />

Checkliste Zum Erkennen Von Gefährlichen Arbeiten EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Kontraktoren<br />

Zertifizierungsmatrix<br />

Sehr hoch<br />

Befahrungen, Arbeiten mit<br />

Absturzgefahr, Feuerarbeiten<br />

Anschlagen von Lasten, offener<br />

Umgang mit Gefahrstoff,<br />

Strahlarbeiten,<br />

Atemschutz,…………<br />

mittel<br />

Arbeiten und Bedienen von<br />

Maschinen und Fahrzeugen<br />

Elektroarbeiten,…………….<br />

niedrig<br />

Überwachungs-, Kontroll-, Mess-,<br />

Prüftätigkeiten<br />

einfache handwerkliche Arbeiten<br />

(Tapezieren, Lackieren,<br />

Reinigen),………..<br />

Gefährdungspotenzial der zu erbringenden Leistung<br />

Gefährdungspotenzial am Ort der Leistungserbringung<br />

niedrig<br />

Arbeiten auf<br />

Freiflächen mit<br />

Abstand zu<br />

Gebäuden und<br />

Anlagen<br />

mittel<br />

Arbeiten in und an<br />

Verwaltungs-<br />

gebäuden,<br />

Rohbauten,<br />

stillgelegten<br />

technischen<br />

Gebäuden und<br />

Anlagen<br />

Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) > 35 MA und Einsatz von Subunternehmern<br />

Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) < 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern<br />

Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), <strong>BASF</strong> Systemaudit<br />

sehr hoch<br />

Arbeiten in und an in<br />

Betrieb, in Nutzung<br />

befindlichen Anlagen,<br />

wie Labor-,<br />

Applikations-,<br />

Technik-, Lager- und<br />

Produktionsräumen<br />

so wie Arbeiten an<br />

Freianlagen und auf<br />

Freiflächen im<br />

Umfeld von<br />

gefährlichen Anlagen<br />

Kontraktor-Selbsterklärung (Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Kontraktoren)<br />

Kontraktoren Zertifizierungmatrix EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Gewerkspezifische<br />

Mindest-Zertifizierungs-Anforderungen<br />

Anlagenbau /Wartung Anlageninstandhaltung AMS SCC�<br />

Anlageninstandhaltung / Wartung EX –Anlagen KSE AMS�<br />

Anlageninstandhaltung / Wartung nicht EX KSE AMS�<br />

Anlagenrückbau und Verschrottung AMS SCC�<br />

Aufzüge, Fahrtreppen KSE AMS�<br />

Fernmeldeleitungsanlagen, EDV Installation KSE AMS�<br />

Feuerfestbau AMS SCC�<br />

Feuerlöschanlagen und –geräte AMS SCC�<br />

Garantie und Herstellerarbeiten an Maschinen KSE<br />

Hochspannungsanlagen SCC<br />

Industriereinigung "Menpower" AMS SCC�<br />

Industriereinigung technologische Industriedienstleistungen AMS SCC�<br />

Isolier- und Dämmarbeiten an Anlagen AMS SCC�<br />

Laboreinrichtung KSE<br />

PLT Montage AMS SCC�<br />

Rohrleitungsbau KSE AMS SCC�<br />

Schwermontage AMS<br />

Stahl-, Anlagenbauarbeiten AMS<br />

Hochbau Abbrucharbeiten AMS<br />

Abdichtungsarbeiten an Gebäuden KSE AMS �<br />

Baustelleneinrichtung KSE<br />

Beton- und Stahlbetonarbeiten KSE AMS�<br />

Blitzschutz- und Erdungsanlagen AMS<br />

Bodenbelagsarbeiten KSE AMS� SCC<br />

Dachabdichtungsarbeiten KSE AMS�<br />

Dachdeckungsarbeiten KSE AMS� SCC<br />

Dämmarbeiten Fassade KSE AMS� SCC<br />

Empfangsantennenanlagen KSE<br />

Estricharbeiten KSE AMS� SCC<br />

Fenster-/ Fassadenbau KSE AMS�<br />

Fliesen- und Plattenarbeiten KSE AMS�<br />

Gas-, Wasserinst., Abwasser KSE AMS�<br />

Gerüstarbeiten AMS<br />

Heizungsbau KSE AMS�<br />

Hochbau Maurerarbeiten KSE AMS�<br />

Kältetechnik KSE AMS�<br />

Klempnerarbeiten KSE AMS�<br />

Korrosionsschutzarbeiten KSE AMS�<br />

Kranarbeiten KSE AMS�<br />

Lüftung-, Klimaanlagenbau AMS SCC�<br />

Natur- und Betonwerksteinarbeiten KSE<br />

Niederspannungsanlagen AMS SCC�<br />

PLT Montage AMS SCC�<br />

Putz- und Stuckarbeiten KSE<br />

Raumlufttechn. Anlagen und Geräte KSE AMS�<br />

Rollladen- und Sonnenschutzarbeiten KSE AMS�<br />

Sprechanlagen / Elektroakust. Anlagen KSE AMS�<br />

Stahlbauarbeiten Hochbau KSE AMS�<br />

Tapezier-, Maler- und Lackierarbeiten KSE AMS�<br />

Tischlerarbeiten KSE AMS�<br />

Trockenbauarbeiten KSE AMS�<br />

Verglasungsarbeiten KSE<br />

Zimmer- und Holzbauarbeiten KSE AMS�<br />

Tiefbau<br />

Abscheider und Kleinkläranlagen KSE AMS�<br />

Brunnen- und Aufschlussbohrungen AMS<br />

Erdarbeiten Tiefbau AMS<br />

Landschaftsbauarbeiten – Pflanzen KSE AMS�<br />

Pflasterarbeiten KSE AMS�<br />

Ver-/ Entsorgungsleitungen Gas, Wasser, Abwasser Strom Telefon AMS<br />

Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten AMS<br />

Wasserhaltungsarbeiten, Dränarbeiten KSE AMS�<br />

Sonstiges<br />

Bewachung/ Security SCC<br />

Entsorger SCC<br />

Gebäudereinigung Glas-, Fassadenreinigung AMS SCC�<br />

Gebäudereinigung Unterhaltsreinigung AMS SCC�<br />

Kantinenleistung KSE<br />

Personaldienstleister SCP<br />

Unterhalt von Straßen, Wegen, Plätzen KSE AMS�<br />

Veranstaltungsservice KSE<br />

SCC Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikat (>35 MA und Einsatz von Subunternehmern)<br />

Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikat (< 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern)<br />

Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />

AMS Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS), <strong>BASF</strong> Systemaudit<br />

KSE Kontraktor-Selbsterklärung (Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an Kontraktoren)<br />

� Nur für Werkrahmen- / Serviceverträge<br />

Die aktuelle Liste finden<br />

Sie im Internet unter:<br />

http://www.basfcoatings.com/global/ecweb/<br />

de/content/sustainability/re<br />

gelungen-und-vorlagen<br />

Gewerkspezifische Kontraktoren Zertifizierungsliste EH03


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Kontraktor-Selbsterklärung<br />

Kontraktoranschrift :<br />

Firma: ___________________________<br />

Branche / Gewerk: ___________________________<br />

Ansprechpartner: ___________________________<br />

PLZ/Ort: ___________________________<br />

Straße: ___________________________<br />

Telefon: ___________________________<br />

Fax: ___________________________<br />

E-Mail: ___________________________<br />

Kontraktor-Selbsterklärung<br />

Das Unternehmen verfügt über ein Sicherheits-, Gesundheits- und<br />

Umweltschutz-Konzept, das die Organisation, die Regelung der<br />

Verantwortung und die Aufgaben beschreibt (Organigramm).<br />

ja nein<br />

Die Unternehmensleitung fordert die gleiche SGU-Leistung von ihren<br />

Subunternehmern.<br />

ja nein<br />

Dies wird vertraglich festgehalten, geprüft und dokumentiert. ja nein<br />

Das Unternehmen hat eine Sicherheitsfachkraft gem. ASiG bestellt. ja nein<br />

Das Unternehmen hat einen Betriebsarzt gem. ASiG bestellt. ja nein<br />

Das Unternehmen verfügt über Ersthelfer gem. BGV A1 § 26. ja nein<br />

Das Unternehmen hat Gefährdungsbeurteilungen nach BetrSichV § 3<br />

und ArbSchG § 5 und § 6 durchgeführt, dokumentiert und entsprechende<br />

Maßnahmen getroffen.<br />

ja nein<br />

Das Unternehmen überprüft die fachliche und gesundheitliche<br />

Qualifikation seiner Mitarbeiter und stellt diese durch geeignete<br />

Maßnahmen sicher.<br />

ja nein<br />

Alle Mitarbeiter werden gem. ArbSchG § 12 regelmäßig unterwiesen. ja nein<br />

Die Unterweisungen werden dokumentiert. ja nein<br />

Die Arbeitsstätten/-plätze werden regelmäßig durch die Vorgesetzten<br />

begangen. Die Begehungen werden dokumentiert.<br />

ja nein<br />

Alle Unfallereignisse werden untersucht und dokumentiert. ja nein<br />

Arbeitsmittel werden gem. den gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig<br />

geprüft.<br />

ja nein<br />

Zusätzlich für Betriebe mit mehr als 20 Beschäftigten:<br />

Es gibt einen Arbeitsschutzausschuss (ASA) gem. ASiG § 11 ja nein<br />

Sicherheitsbeauftragte nach BGV A1 § 20 sind benannt ja nein<br />

Die Richtigkeit der vorgenannten Angaben wird hier bestätigt:<br />

Ort/Datum:<br />

Unterschrift:<br />

Legen Sie diese ausgefüllte und<br />

unterschriebene Seite Ihrer<br />

Auftragsbestätigung bei.<br />

Kontraktor-Selbsterklärung EH 30.01.2012


Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

1 von 4 April 2012<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Diese Einkaufsbedingungen sind Bestandteil aller (auch<br />

künftiger) Verträge über die Lieferung von Waren oder die<br />

Erbringung von Leistungen zwischen dem Warenlieferanten<br />

bzw. Leistungserbringer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und der<br />

<strong>BASF</strong> SE bzw. der mit ihr verbundenen Unternehmen mit Sitz in<br />

Deutschland (nachfolgend „Auftraggeber“), sofern und soweit<br />

nicht im einzelnen Vertrag etwas anderes vereinbart ist.<br />

Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nur, wenn<br />

und soweit der Auftraggeber sich schriftlich und unter<br />

ausdrücklicher Bezugnahme auf die Geschäftsbedingungen<br />

des Auftragnehmers mit diesen einverstanden erklärt.<br />

Insbesondere stellt die bloße Bezugnahme auf ein Schreiben<br />

des Auftragnehmers, das seine Geschäftsbedingungen enthält<br />

oder auf solche verweist, kein Einverständnis des<br />

Auftraggebers mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen<br />

dar.<br />

1.2 Diese Einkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn der<br />

Auftraggeber in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen<br />

Einkaufsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen<br />

des Auftragnehmers die Lieferung / Leistung vorbehaltlos<br />

annimmt.<br />

2. Angebot<br />

2.1 Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers<br />

erfolgen unentgeltlich und begründen für den Auftraggeber<br />

keine Verpflichtungen.<br />

2.2 Der Auftragnehmer wird in seinem Angebot auf eventuelle<br />

Abweichungen gegenüber der Anfrage des Auftraggebers<br />

ausdrücklich hinweisen und dem Auftraggeber Lösungen, die<br />

im Vergleich zur Anfrage technisch oder wirtschaftlich günstiger<br />

sind, zusätzlich anbieten.<br />

3. Liefertermin, Teillieferungen / Teilleistungen<br />

3.1 Der Auftragnehmer hat die für die Lieferungen und<br />

Leistungen vereinbarten Termine einzuhalten. Für die Ein-<br />

haltung des Liefertermins im Falle von Warenlieferungen ist die<br />

Übergabe der mangelfreien Ware an den Auftraggeber zu<br />

gewöhnlichen Geschäftszeiten mit den erforderlichen Versand-<br />

papieren an dem in der Bestellung benannten Ort (nachfolgend<br />

„Lieferort“) maßgebend. Falls zwischen dem Auftragnehmer<br />

und dem Auftraggeber eine Lieferung mit Montage / Service<br />

vereinbart worden ist, ist die Übergabe der mangelfreien Ware<br />

nach ordnungsgemäßer Ausführung der Montage / Service für<br />

die Rechtzeitigkeit der Lieferung maßgeblich. Soweit eine<br />

Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart ist,<br />

ist der Zeitpunkt der Abnahme maßgeblich. Vorzeitige Liefe-<br />

rungen / Leistungen oder Teillieferungen / Teilleistungen<br />

bedürfen der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers.<br />

3.2 Erkennt der Auftragnehmer, dass er seine vertraglichen<br />

Verpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig<br />

erfüllen kann, hat er den Auftraggeber darüber unverzüglich<br />

unter Angabe der Gründe und der voraussichtlichen Dauer der<br />

Verzögerung schriftlich zu unterrichten. Die vorbehaltlose<br />

Annahme einer verspäteten (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung<br />

stellt keinen Verzicht des Auftraggebers auf Rechte im Hinblick<br />

auf die nicht rechtzeitige (Teil-)Lieferung / (Teil-)Leistung dar.<br />

3.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zur Ausführung der<br />

Bestellung von dem Auftraggeber gegebenenfalls<br />

beizustellenden Unterlagen rechtzeitig anzufordern.<br />

4. Nachhaltigkeit<br />

4.1 Der Auftraggeber richtet sich am Leitbild der nachhaltigen<br />

Entwicklung aus und beachtet international anerkannte, grund-<br />

legende Standards für Arbeitssicherheit, Gesundheits- und<br />

Umweltschutz, Arbeits- und Menschenrechte sowie für eine<br />

verantwortungsvolle Unternehmensführung (nachfolgend „ESG-<br />

Standards“). Der Auftraggeber hat sein Verständnis der ESG-<br />

Standards im Verhaltenskodex für Lieferanten beschrieben<br />

(http://www.basf.com/lieferanten-verhaltenskodex). Der Auf-<br />

traggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-<br />

Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftrag-<br />

nehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung<br />

entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist<br />

berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte<br />

Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.<br />

4.2 Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die<br />

in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vorgaben<br />

zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umwelt-<br />

schutz zu erfüllen.<br />

5. Qualität<br />

5.1 Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung<br />

durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach<br />

Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird auf Verlan-<br />

gen des Auftraggebers ein Qualitätsmanagement-System<br />

gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art anwenden. Der<br />

Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber<br />

beauftragte Dritte dieses Qualitätssicherungssystem zu über-<br />

prüfen.<br />

5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes<br />

bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Auftrag-<br />

gebers.<br />

6. Prüfungen während der Vertragsdurchführung<br />

6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragsausführung<br />

durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber ist<br />

berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit<br />

nach vorheriger Anmeldung das Werk des Auftragnehmers zu<br />

betreten und die für die Vertragsdurchführung maßgeblichen<br />

Einrichtungen und Anlagen zu besichtigen. Der Auftragnehmer<br />

und der Auftraggeber tragen jeweils die ihnen durch die<br />

Prüfung entstehenden Aufwendungen.<br />

6.2 Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrag-<br />

gebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt.<br />

7. Einsatz von Subunternehmen<br />

Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere<br />

Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch<br />

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag-<br />

gebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der<br />

Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat<br />

der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem<br />

Angebot mitzuteilen.<br />

8. Versand, Verpackung, Gefahrübergang<br />

8.1 Die Lieferung von Waren hat, sofern nichts anderes verein-<br />

bart ist, DAP (Incoterms 2010) an den Lieferort zu erfolgen. Der<br />

Lieferung sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Liefer-<br />

schein in zweifacher Ausführung, Packzettel, Reinigungsatteste<br />

und Prüfzertifikate gemäß den vereinbarten Spezifikationen und<br />

andere erforderliche Dokumente beizufügen. In allen Versand-<br />

unterlagen und – bei verpackter Ware – auf der äußeren<br />

Verpackung sind – soweit bekannt – Bestellnummer, Brutto-<br />

und Nettogewicht, Anzahl der Packstücke und Art der<br />

Verpackung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdatum sowie<br />

Lieferort (Abladestelle) und Warenempfänger und bei Projekten<br />

Jobnummer sowie Aufstellungsbau vollständig aufzuführen.<br />

8.2 Bei Drittlandslieferungen (Importe) ist in den Versand-<br />

papieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unver-<br />

zollte Waren handelt.<br />

Bei unverzollten Waren hat der Auftragnehmer dem Auftrag-<br />

geber folgende Verzollungsunterlagen vorzulegen:<br />

Versandbegleitdokumente (z.B. T 1), Frachtpapiere, Zoll- oder<br />

Handelsrechnung, Präferenznachweise wie Form A, EUR.1,<br />

A.TR., Ursprungszertifikat / -zeugnis und gegebenenfalls<br />

weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der<br />

Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationen für das<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

April 2012<br />

(auch<br />

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(http://www.basf.com/lieferanten-verhaltenskodex). Der Auf-<br />

traggeber erwartet vom Auftragnehmer die Einhaltung der ESG-<br />

Standards. Außerdem fordert der Auftraggeber den Auftrag-<br />

nehmer auf, seine Sub- und Nachunternehmen zur Einhaltung<br />

entsprechender Standards anzuhalten. Der Auftraggeber ist<br />

berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber beauftragte<br />

Dritte die Einhaltung der ESG-Standards zu überprüfen.<br />

4.2 Der Auftragnehmer hat bei Durchführung des Vertrages die<br />

in der Bestellung des Auftraggebers konkretisierten Vorgaben<br />

zur Arbeitssicherheit sowie zum Gesundheits- und Umwelt-<br />

schutz zu erfüllen.<br />

5. Qualität<br />

5.1 Der Auftragnehmer wird eine wirksame Qualitätssicherung<br />

durchführen, aufrechterhalten und dem Auftraggeber nach<br />

Aufforderung nachweisen. Der Auftragnehmer wird auf Verlan-<br />

gen des Auftraggebers ein Qualitätsmanagement-System<br />

gemäß ISO 9000 ff. oder gleichwertiger Art anwenden. Der<br />

Auftraggeber ist berechtigt, selbst oder durch vom Auftraggeber<br />

beauftragte Dritte dieses Qualitätssicherungssystem zu über-<br />

prüfen.<br />

5.2 Änderungen des Liefer- oder Leistungsgegenstandes<br />

bedürfen der vorherigen schriftlichen Freigabe des Auftrag-<br />

gebers.<br />

6. Prüfungen während der Vertragsdurchführung<br />

6.1 Der Auftraggeber hat das Recht, die Vertragsausführung<br />

durch den Auftragnehmer zu überprüfen. Der Auftraggeber ist<br />

berechtigt, zu diesem Zweck während der üblichen Betriebszeit<br />

nach vorheriger Anmeldung das Werk des Auftragnehmers zu<br />

betreten und die für die Vertragsdurchführung maßgeblichen<br />

Einrichtungen und Anlagen zu besichtigen. Der Auftragnehmer<br />

und der Auftraggeber tragen jeweils die ihnen durch die<br />

Prüfung entstehenden Aufwendungen.<br />

6.2 Die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte des Auftrag-<br />

gebers werden durch solche Prüfungen nicht berührt.<br />

7. Einsatz von Subunternehmen<br />

Der Einsatz von Dritten zur Vertragserfüllung (insbesondere<br />

Subunternehmen jeglichen Grades) bzw. deren Austausch<br />

bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftrag-<br />

gebers. Ist seitens des Auftragnehmers von vornherein der<br />

Einsatz von Dritten bei der Vertragserfüllung beabsichtigt, hat<br />

der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber bereits in seinem<br />

Angebot mitzuteilen.<br />

8. Versand, Verpackung, Gefahrübergang<br />

8.1 Die Lieferung von Waren hat, sofern nichts anderes verein-<br />

bart ist, DAP (Incoterms 2010) an den Lieferort zu erfolgen. Der<br />

Lieferung sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, der Liefer-<br />

schein in zweifacher Ausführung, Packzettel, Reinigungsatteste<br />

und Prüfzertifikate gemäß den vereinbarten Spezifikationen und<br />

andere erforderliche Dokumente beizufügen. In allen Versand-<br />

unterlagen und – bei verpackter Ware – auf der äußeren<br />

Verpackung sind – soweit bekannt – Bestellnummer, Brutto-<br />

und Nettogewicht, Anzahl der Packstücke und Art der<br />

Verpackung (Einweg / Mehrweg), Fertigstellungsdatum sowie<br />

Lieferort (Abladestelle) und Warenempfänger und bei Projekten<br />

Jobnummer sowie Aufstellungsbau vollständig aufzuführen.<br />

8.2 Bei Drittlandslieferungen (Importe) ist in den Versand-<br />

papieren zu vermerken, ob es sich um verzollte oder unver-<br />

zollte Waren handelt.<br />

Bei unverzollten Waren hat der Auftragnehmer dem Auftrag-<br />

geber folgende Verzollungsunterlagen vorzulegen:<br />

Versandbegleitdokumente (z.B. T 1), Frachtpapiere, Zoll- oder<br />

Handelsrechnung, Präferenznachweise wie Form A, EUR.1,<br />

A.TR., Ursprungszertifikat / -zeugnis und gegebenenfalls<br />

weitere für die Verzollung notwendige Dokumente. Der<br />

Auftragnehmer stellt sicher, dass die Informationen für das<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

2 von 4 April 2012<br />

zollrechtliche Voranmeldeverfahren vollständig, richtig und<br />

rechtzeitig bei der zur Abgabe der Voranmeldung verpflichteten<br />

Stelle vorliegen.<br />

Bei verzollter Ware ist in den Frachtpapieren der Verzollungs-<br />

nachweis (z.B. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu ver-<br />

merken.<br />

8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über<br />

etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den<br />

jeweiligen nationalen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie<br />

den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der<br />

Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu<br />

unterrichten.<br />

8.4 Der Auftragnehmer hat die Interessen des Auftraggebers<br />

beim Versand sorgfältig zu wahren. Die Waren sind so zu<br />

verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Für<br />

Schäden infolge unsachgemäßer Verpackung haftet der<br />

Auftragnehmer.<br />

Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers alle<br />

anfallenden Um-, Transport- und Verkaufsverpackungen am<br />

Bestimmungsort abholen oder durch Dritte abholen lassen.<br />

Der Auftragnehmer hat gefährliche Produkte nach den ein-<br />

schlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu<br />

verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrag-<br />

nehmer erfüllt alle den Lieferanten (im Sinne von Artikel 3 Nr.<br />

32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nachfolgend „REACH-VO“))<br />

treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug auf die<br />

Lieferung der Ware. Insbesondere stellt er dem Auftraggeber in<br />

allen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen<br />

Fällen ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 REACH-VO<br />

in der Sprache des Empfängerlandes zur Verfügung.<br />

8.5 Bis zur tatsächlichen Übergabe der vertragsgemäßen<br />

Ware, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 genannten<br />

Dokumente, am Lieferort trägt der Auftragnehmer die Gefahr<br />

des Verlustes oder der Beschädigung. Falls eine Lieferung mit<br />

Installation / Montage / Service vereinbart worden ist, erfolgt der<br />

Gefahrübergang nach ordnungsgemäßer Ausführung der<br />

Installation / Montage / Service und Übergabe.<br />

Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich<br />

vereinbart, wird der Abnahmetermin auf schriftlichen Antrag des<br />

Auftragnehmers gemeinsam festgelegt. Das Ergebnis der<br />

Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Der<br />

Gefahrübergang findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen<br />

Abnahme durch den Auftraggeber in dem Abnahmeprotokoll<br />

statt. Auf andere Weise kann die Abnahme nicht erfolgen,<br />

insbesondere nicht durch Prüfungen, Sachverständigen-<br />

gutachten, Zertifikate oder Arbeitsnachweise. Die Zahlung von<br />

Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnahme.<br />

9. Warenursprung<br />

9.1 Der Auftragnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung<br />

der Ware (country of origin) in Handelspapieren an und wird auf<br />

Verlangen des Auftraggebers ein Ursprungszertifikat/-zeugnis<br />

über die Herkunft der Ware erbringen.<br />

9.2 Die Ware hat die Ursprungsbedingungen der bi- oder<br />

multilateralen Präferenzabkommen oder die einseitigen<br />

Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für<br />

begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um<br />

Lieferungen im Rahmen dieser Warenverkehre handelt.<br />

10. Beschaffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge,<br />

Rechte bei Mängeln<br />

10.1 Der Auftragnehmer schuldet die Mängelfreiheit der<br />

Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhaltung der<br />

vereinbarten Produkt- bzw. Leistungsspezifikationen, sowie<br />

darüber hinaus das Vorhandensein vertraglich garantierter<br />

Eigenschaften und Merkmale. Der Auftragnehmer steht außer-<br />

dem dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen dem Stand<br />

der Technik und – sofern relevant – dem allgemein aner-<br />

kannten Stand der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und<br />

Hygiene entsprechen, mit qualifiziertem Personal erbracht<br />

werden und im Einklang mit allen einschlägigen Rechts-<br />

vorschriften stehen. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen<br />

Gegenstand der Lieferung, müssen diese den Anforderungen<br />

der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen<br />

Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen<br />

entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.<br />

10.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle in der Ware<br />

enthaltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den maßgeblichen<br />

Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftraggeber<br />

bekanntgegebenen Verwendungen wirksam vorregistriert,<br />

registriert (oder von der Registrierpflicht ausgenommen) und,<br />

sofern einschlägig, zugelassen sind.<br />

Wenn es sich bei der Ware um ein Erzeugnis im Sinne von<br />

Artikel 7 REACH-VO handelt, findet der vorangehende Satz in<br />

Bezug auf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwen-<br />

dung. Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auf-<br />

traggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines<br />

Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1<br />

Massenprozent (W/W) enthalten ist, der die Kriterien der Artikel<br />

57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogenannte substances of very<br />

high concern). Dies gilt auch für Verpackungsprodukte.<br />

10.3 Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber<br />

dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach<br />

Eingang der Ware am Lieferort rügen. Mängel, die erst später<br />

erkennbar werden, wird der Auftraggeber innerhalb von<br />

vierzehn (14) Tagen nach Erkennen rügen. Maßgeblich für die<br />

Wahrung der Frist ist jeweils das Datum der Versendung der<br />

Anzeige an den Auftragnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrag-<br />

nehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.<br />

10.4 Der Auftraggeber ist bei Mängeln berechtigt, Nacherfüllung<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Wahl<br />

der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftraggeber. Für die<br />

Nacherfüllung wird die Ware dem Auftragnehmer nach Wahl<br />

des Auftraggebers am Lieferort oder am Ort, an dem sich die<br />

Ware bei Entdeckung des Mangels befindet, zur Verfügung<br />

gestellt. Der Auftragnehmer hat die zur Nacherfüllung erforder-<br />

lichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer hat sich<br />

bei der Abwicklung der Nacherfüllung nach den betrieblichen<br />

Belangen des Auftraggebers zu richten. Ist die Nacherfüllung<br />

nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlge-<br />

schlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, kann der<br />

Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln<br />

geltend machen.<br />

10.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung<br />

nicht ordnungsgemäß nach – ohne die Nacherfüllung zu Recht<br />

zu verweigern – oder verweigert der Auftragnehmer die Nach-<br />

erfüllung ernsthaft und endgültig, oder ist die Nacherfüllung<br />

fehlgeschlagen, oder ist ein Nutzungsausfall zu befürchten oder<br />

duldet die Beseitigung des Mangels aus anderen Gründen<br />

keinen Aufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel<br />

auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu<br />

beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom<br />

Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu<br />

verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Weitere Rechte des Auftraggebers aus Mängelhaftung oder<br />

Garantien bleiben unberührt.<br />

10.6 Mängelansprüche verjähren in dreißig (30) Monaten ab<br />

Gefahrübergang, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche<br />

Frist. Ein Verzicht auf Mängelansprüche seitens des Auftrag-<br />

gebers ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich<br />

erklärt ist.<br />

11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />

oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine<br />

Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter<br />

verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der<br />

Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

2 von 4 April 2012<br />

zollrechtliche Voranmeldeverfahren vollständig, richtig und<br />

rechtzeitig bei der zur Abgabe der Voranmeldung verpflichteten<br />

Stelle vorliegen.<br />

Bei verzollter Ware ist in den Frachtpapieren der Verzollungs-<br />

nachweis (z.B. ATC-Nummer, Steuerbescheid-Nummer) zu ver-<br />

merken.<br />

8.3 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber über<br />

etwaige Genehmigungspflichten bei (Re-)Exporten gemäß den<br />

jeweiligen nationalen Ausfuhr- und Zollbestimmungen sowie<br />

den Ausfuhr- und Zollbestimmungen des Ursprungslands der<br />

Waren und Dienstleistungen ausführlich und schriftlich zu<br />

unterrichten.<br />

8.4 Der Auftragnehmer hat die Interessen des Auftraggebers<br />

beim Versand sorgfältig zu wahren. Die Waren sind so zu<br />

verpacken, dass Transportschäden vermieden werden. Für<br />

Schäden infolge unsachgemäßer Verpackung haftet der<br />

Auftragnehmer.<br />

Der Auftragnehmer wird auf Verlangen des Auftraggebers alle<br />

anfallenden Um-, Transport- und Verkaufsverpackungen am<br />

Bestimmungsort abholen oder durch Dritte abholen lassen.<br />

Der Auftragnehmer hat gefährliche Produkte nach den ein-<br />

schlägigen nationalen und internationalen Vorschriften zu<br />

verpacken, zu kennzeichnen und zu versenden. Der Auftrag-<br />

nehmer erfüllt alle den Lieferanten (im Sinne von Artikel 3 Nr.<br />

32 EG-Verordnung 1907/2006/EG (nachfolgend „REACH-VO“))<br />

treffenden Pflichten gemäß REACH-VO in Bezug auf die<br />

Lieferung der Ware. Insbesondere stellt er dem Auftraggeber in<br />

allen in Artikel 31 Ziffer 1 bis 3 REACH-VO vorgeschriebenen<br />

Fällen ein Sicherheitsdatenblatt gemäß Artikel 31 REACH-VO<br />

in der Sprache des Empfängerlandes zur Verfügung.<br />

8.5 Bis zur tatsächlichen Übergabe der vertragsgemäßen<br />

Ware, einschließlich der in Ziffern 8.1 und 8.2 genannten<br />

Dokumente, am Lieferort trägt der Auftragnehmer die Gefahr<br />

des Verlustes oder der Beschädigung. Falls eine Lieferung mit<br />

Installation / Montage / Service vereinbart worden ist, erfolgt der<br />

Gefahrübergang nach ordnungsgemäßer Ausführung der<br />

Installation / Montage / Service und Übergabe.<br />

Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich<br />

vereinbart, wird der Abnahmetermin auf schriftlichen Antrag des<br />

Auftragnehmers gemeinsam festgelegt. Das Ergebnis der<br />

Abnahme wird in einem Abnahmeprotokoll festgehalten. Der<br />

Gefahrübergang findet nicht vor Bestätigung der erfolgreichen<br />

Abnahme durch den Auftraggeber in dem Abnahmeprotokoll<br />

statt. Auf andere Weise kann die Abnahme nicht erfolgen,<br />

insbesondere nicht durch Prüfungen, Sachverständigen-<br />

gutachten, Zertifikate oder Arbeitsnachweise. Die Zahlung von<br />

Rechnungsbeträgen bedeutet keine Abnahme.<br />

9. Warenursprung<br />

9.1 Der Auftragnehmer gibt den nichtpräferenziellen Ursprung<br />

der Ware (country of origin) in Handelspapieren an und wird auf<br />

Verlangen des Auftraggebers ein Ursprungszertifikat/-zeugnis<br />

über die Herkunft der Ware erbringen.<br />

9.2 Die Ware hat die Ursprungsbedingungen der bi- oder<br />

multilateralen Präferenzabkommen oder die einseitigen<br />

Ursprungsbedingungen des Allgemeinen Präferenzsystems für<br />

begünstigte Länder (APS) zu erfüllen, sofern es sich um<br />

Lieferungen im Rahmen dieser Warenverkehre handelt.<br />

10. Beschaffenheit der Lieferung / Leistung, Mängelrüge,<br />

Rechte bei Mängeln<br />

10.1 Der Auftragnehmer schuldet die Mängelfreiheit der<br />

Lieferungen und Leistungen, insbesondere die Einhaltung der<br />

vereinbarten Produkt- bzw. Leistungsspezifikationen, sowie<br />

darüber hinaus das Vorhandensein vertraglich garantierter<br />

Eigenschaften und Merkmale. Der Auftragnehmer steht außer-<br />

dem dafür ein, dass die Lieferungen und Leistungen dem Stand<br />

der Technik und – sofern relevant – dem allgemein aner-<br />

kannten Stand der Sicherheitstechnik, Arbeitsmedizin und<br />

Hygiene entsprechen, mit qualifiziertem Personal erbracht<br />

werden und im Einklang mit allen einschlägigen Rechts-<br />

vorschriften stehen. Sind Maschinen, Geräte oder Anlagen<br />

Gegenstand der Lieferung, müssen diese den Anforderungen<br />

der zum Zeitpunkt der Vertragserfüllung geltenden besonderen<br />

Sicherheitsbestimmungen für Maschinen, Geräte und Anlagen<br />

entsprechen und eine CE-Kennzeichnung besitzen.<br />

10.2 Der Auftragnehmer garantiert, dass alle in der Ware<br />

enthaltenen Stoffe in Übereinstimmung mit den maßgeblichen<br />

Anforderungen der REACH-VO für die vom Auftraggeber<br />

bekanntgegebenen Verwendungen wirksam vorregistriert,<br />

registriert (oder von der Registrierpflicht ausgenommen) und,<br />

sofern einschlägig, zugelassen sind.<br />

Wenn es sich bei der Ware um ein Erzeugnis im Sinne von<br />

Artikel 7 REACH-VO handelt, findet der vorangehende Satz in<br />

Bezug auf von diesen Erzeugnissen freigesetzte Stoffe Anwen-<br />

dung. Darüber hinaus informiert der Auftragnehmer den Auf-<br />

traggeber unverzüglich, wenn in einer Komponente eines<br />

Erzeugnisses ein Stoff in einer Konzentration von mehr als 0,1<br />

Massenprozent (W/W) enthalten ist, der die Kriterien der Artikel<br />

57 und 59 REACH-VO erfüllt (sogenannte substances of very<br />

high concern). Dies gilt auch für Verpackungsprodukte.<br />

10.3 Der Auftraggeber wird offensichtliche Mängel gegenüber<br />

dem Auftragnehmer innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach<br />

Eingang der Ware am Lieferort rügen. Mängel, die erst später<br />

erkennbar werden, wird der Auftraggeber innerhalb von<br />

vierzehn (14) Tagen nach Erkennen rügen. Maßgeblich für die<br />

Wahrung der Frist ist jeweils das Datum der Versendung der<br />

Anzeige an den Auftragnehmer. Insoweit verzichtet der Auftrag-<br />

nehmer auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge.<br />

10.4 Der Auftraggeber ist bei Mängeln berechtigt, Nacherfüllung<br />

nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Die Wahl<br />

der Art der Nacherfüllung liegt beim Auftraggeber. Für die<br />

Nacherfüllung wird die Ware dem Auftragnehmer nach Wahl<br />

des Auftraggebers am Lieferort oder am Ort, an dem sich die<br />

Ware bei Entdeckung des Mangels befindet, zur Verfügung<br />

gestellt. Der Auftragnehmer hat die zur Nacherfüllung erforder-<br />

lichen Aufwendungen zu tragen. Der Auftragnehmer hat sich<br />

bei der Abwicklung der Nacherfüllung nach den betrieblichen<br />

Belangen des Auftraggebers zu richten. Ist die Nacherfüllung<br />

nicht innerhalb angemessener Frist erfolgt, ist sie fehlge-<br />

schlagen oder war die Fristsetzung entbehrlich, kann der<br />

Auftraggeber die weiteren gesetzlichen Rechte bei Mängeln<br />

geltend machen.<br />

10.5 Kommt der Auftragnehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung<br />

nicht ordnungsgemäß nach – ohne die Nacherfüllung zu Recht<br />

zu verweigern – oder verweigert der Auftragnehmer die Nach-<br />

erfüllung ernsthaft und endgültig, oder ist die Nacherfüllung<br />

fehlgeschlagen, oder ist ein Nutzungsausfall zu befürchten oder<br />

duldet die Beseitigung des Mangels aus anderen Gründen<br />

keinen Aufschub, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mangel<br />

auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers selbst zu<br />

beseitigen oder durch Dritte beseitigen zu lassen und vom<br />

Auftragnehmer den Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu<br />

verlangen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Weitere Rechte des Auftraggebers aus Mängelhaftung oder<br />

Garantien bleiben unberührt.<br />

10.6 Mängelansprüche verjähren in dreißig (30) Monaten ab<br />

Gefahrübergang, es sei denn es gilt eine längere gesetzliche<br />

Frist. Ein Verzicht auf Mängelansprüche seitens des Auftrag-<br />

gebers ist nur wirksam, wenn er ausdrücklich und schriftlich<br />

erklärt ist.<br />

11. Verletzung gewerblicher Schutzrechte<br />

Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass die Lieferung und /<br />

oder Leistung und deren vertragsgemäße Nutzung keine<br />

Patentrechte, Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte Dritter<br />

verletzen. Unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche stellt der<br />

Auftragnehmer den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

3 von 4 April 2012<br />

frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben<br />

genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenz-<br />

gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />

zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts-<br />

verletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.<br />

12. Vertragsstrafe<br />

Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann der Auftraggeber<br />

diese noch bis zur Schlusszahlung geltend machen, ohne dass<br />

dies eines Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB bedarf.<br />

13. Versicherungen<br />

Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />

zu erhalten. Die Höhe der Deckungssumme je Schadens-<br />

ereignis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />

vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />

durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes<br />

unberührt.<br />

14. Rechnung, Zahlung<br />

14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die<br />

erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszu-<br />

stellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an<br />

Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten ent-<br />

sprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung<br />

gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei<br />

Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich<br />

sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwend-<br />

baren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.<br />

14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />

erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />

des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferschein-<br />

nummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />

Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente<br />

beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung<br />

hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der<br />

Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die<br />

Rechnung ist an die in der Bestellung des Auftraggebers<br />

genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />

14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts anderes vereinbart<br />

ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />

vorgenannten Anforderungen entsprechen, bzw. bei<br />

Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der<br />

Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich<br />

Richtigbefunds der Lieferung / Leistung.<br />

14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedin-<br />

gungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers<br />

wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung,<br />

die Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />

Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />

14.5 Wenn der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische<br />

Auftragnehmer leistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a<br />

Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern<br />

verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine<br />

Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag-<br />

nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d<br />

Einkommensteuergesetz vorlegt.<br />

15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmen-<br />

änderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />

15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />

Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Änderung<br />

seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne vorherige Zu-<br />

stimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />

(Rhein), oder an ein mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />

verbundenes Unternehmen übertragen.<br />

15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein<br />

Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />

die Forderung, wegen der das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />

gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />

16. Kündigung, Rücktritt<br />

16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

– der Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />

und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten ange-<br />

messenen Frist nach Zugang der schriftlichen Beanstandung<br />

Abhilfe schafft, oder<br />

– beim jeweils anderen Vertragspartner eine wesentliche<br />

Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrags-<br />

erfüllung gefährdet oder der andere Vertragspartner seiner<br />

Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozialversicherungs-<br />

beiträgen nicht nachkommt, oder<br />

– der Kauf, die Verwendung der Ware oder die Leistung auf<br />

Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder<br />

teilweise unzulässig ist oder wird.<br />

Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />

und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />

bestehenden Verträgen aus dem selben wichtigen Grund für<br />

den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber auch<br />

andere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht<br />

erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />

erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-,<br />

Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche stehen dem<br />

Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />

16.2 Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />

Vertrages oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />

Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />

Fall der Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszu-<br />

händigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />

Vertrag.<br />

17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Been-<br />

digung des Vertrages<br />

Im Falle der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />

Grund, hat der Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />

den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />

dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />

errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />

Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />

Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />

durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />

fachgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer diesen<br />

Pflichten nicht nach, kann der Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />

Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vor-<br />

nehmen oder einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />

Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />

18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />

18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschul-<br />

deten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlagen in der<br />

vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />

vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />

18.2 Die Durchsicht der Unterlagen durch den Auftraggeber<br />

berührt nicht die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

3 von 4 April 2012<br />

frei, die gegen den Auftraggeber wegen Verletzung der oben<br />

genannten Schutzrechte geltend gemacht werden. Lizenz-<br />

gebühren, Aufwendungen und Kosten, die dem Auftraggeber<br />

zur Vermeidung und / oder Beseitigung von Schutzrechts-<br />

verletzungen entstehen, trägt der Auftragnehmer.<br />

12. Vertragsstrafe<br />

Ist eine Vertragsstrafe vereinbart, so kann der Auftraggeber<br />

diese noch bis zur Schlusszahlung geltend machen, ohne dass<br />

dies eines Vorbehalts gemäß § 341 Abs. 3 BGB bedarf.<br />

13. Versicherungen<br />

Der Auftragnehmer hat für Schäden, die von ihm und seinen<br />

Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen zu verantworten sind, eine<br />

ausreichende Haftpflichtversicherung auf seine Kosten aufrecht<br />

zu erhalten. Die Höhe der Deckungssumme je Schadens-<br />

ereignis ist dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen. Die<br />

vertragliche und gesetzliche Haftung des Auftragnehmers bleibt<br />

durch Umfang und Höhe seines Versicherungsschutzes<br />

unberührt.<br />

14. Rechnung, Zahlung<br />

14.1 Die vereinbarten Preise sind Nettopreise zuzüglich<br />

etwaiger gesetzlich geschuldeter Mehrwertsteuer. Über die<br />

erfolgten Lieferungen und Leistungen sind Rechnungen auszu-<br />

stellen, die den jeweils gültigen gesetzlichen Anforderungen an<br />

Rechnungen nach dem Mehrwertsteuerrecht der Staaten ent-<br />

sprechen, deren Mehrwertsteuerrecht die in Rechnung<br />

gestellten Lieferungen / Leistungen unterliegen. Bei<br />

Anwendung des Gutschriftsverfahrens hat der Auftragnehmer<br />

dem Auftraggeber alle Daten zu übermitteln, die erforderlich<br />

sind, um den vorab aufgeführten Anforderungen des anwend-<br />

baren Mehrwertsteuerrechts zu genügen.<br />

14.2 Der Auftragnehmer hat pro Bestellung eine Rechnung zu<br />

erstellen. Auf der Rechnung ist die vollständige Bestellnummer<br />

des Auftraggebers und, sofern vorhanden, die Lieferschein-<br />

nummer des Auftragnehmers anzugeben. Der Rechnung sind<br />

Leistungsnachweise und andere Nachweisdokumente<br />

beizufügen. Rechnungen haben den Angaben in der Bestellung<br />

hinsichtlich Warenbezeichnung, Preis, Menge, Reihenfolge der<br />

Positionen und Positionsnummer zu entsprechen. Die<br />

Rechnung ist an die in der Bestellung des Auftraggebers<br />

genannte Rechnungsadresse zu übermitteln.<br />

14.3 Zahlungsfristen laufen, sofern nichts anderes vereinbart<br />

ist, ab dem Zeitpunkt des Eingangs von Rechnungen, die den<br />

vorgenannten Anforderungen entsprechen, bzw. bei<br />

Anwendung des Gutschriftsverfahrens ab dem Datum der<br />

Erstellung der Gutschrift. Die Zahlung erfolgt vorbehaltlich<br />

Richtigbefunds der Lieferung / Leistung.<br />

14.4 Die Zahlung bedeutet keine Anerkennung von Bedin-<br />

gungen und Preisen und lässt die Rechte des Auftraggebers<br />

wegen nicht ordnungsgemäß erbrachter Lieferung / Leistung,<br />

die Prüfungsrechte des Auftraggebers sowie das Recht, eine<br />

Rechnung aus anderen Gründen zu beanstanden, unberührt.<br />

14.5 Wenn der Auftraggeber Lizenzgebühren an ausländische<br />

Auftragnehmer leistet, ist der Auftraggeber gemäß § 50a<br />

Einkommensteuergesetz zum Einbehalt von Quellensteuern<br />

verpflichtet. Ein Verzicht auf Quellensteuereinbehalt oder eine<br />

Quellensteuerreduktion ist nur möglich, wenn der Auftrag-<br />

nehmer eine Freistellungsbescheinigung nach § 50d<br />

Einkommensteuergesetz vorlegt.<br />

15. Weitergabe von Bestellungen, Abtretung, Firmen-<br />

änderung, Aufrechnung, Zurückbehaltung<br />

15.1 Der Auftragnehmer darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftraggeber nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Auftraggebers auf Dritte übertragen.<br />

15.2 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber jeden kraft<br />

Gesetzes eintretenden Vertragsübergang und jede Änderung<br />

seiner Firma unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />

15.3 Der Auftraggeber darf die Rechte und Pflichten aus dem<br />

Vertrag mit dem Auftragnehmer jederzeit ohne vorherige Zu-<br />

stimmung des Auftragnehmers an die <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />

(Rhein), oder an ein mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />

verbundenes Unternehmen übertragen.<br />

15.4 Der Auftragnehmer ist nur berechtigt, mit unbestrittenen<br />

oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen. Ein<br />

Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftragnehmer nur zu, wenn<br />

die Forderung, wegen der das Zurückbehaltungsrecht geltend<br />

gemacht wird, aus demselben Vertragsverhältnis stammt.<br />

16. Kündigung, Rücktritt<br />

16.1 Der Vertrag kann fristlos aus wichtigem Grund gekündigt<br />

werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn<br />

– der Auftragnehmer eine erhebliche Pflichtverletzung begeht<br />

und nicht binnen einer vom Auftraggeber gesetzten ange-<br />

messenen Frist nach Zugang der schriftlichen Beanstandung<br />

Abhilfe schafft, oder<br />

– beim jeweils anderen Vertragspartner eine wesentliche<br />

Vermögensverschlechterung eingetreten ist, die die Vertrags-<br />

erfüllung gefährdet oder der andere Vertragspartner seiner<br />

Pflicht zur Abführung von Steuern oder Sozialversicherungs-<br />

beiträgen nicht nachkommt, oder<br />

– der Kauf, die Verwendung der Ware oder die Leistung auf<br />

Grund gesetzlicher oder behördlicher Vorschriften ganz oder<br />

teilweise unzulässig ist oder wird.<br />

Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag aus wichtigem Grund<br />

und ist das Festhalten an weiteren mit dem Auftragnehmer<br />

bestehenden Verträgen aus dem selben wichtigen Grund für<br />

den Auftraggeber unzumutbar, kann der Auftraggeber auch<br />

andere zur Zeit der Kündigung bestehende und noch nicht<br />

erfüllte Verträge gegen anteilige Vergütung für die bereits<br />

erbrachte Leistung kündigen. Weitere Schadenersatz-,<br />

Aufwendungsersatz- oder Vergütungsansprüche stehen dem<br />

Auftragnehmer in dem vorgenannten Fall nicht zu.<br />

16.2 Hat der Auftragnehmer vom Auftraggeber im Rahmen des<br />

Vertrages oder zum Zwecke dessen Ausführung Dokumente,<br />

Unterlagen, Pläne und Zeichnungen erlangt, so hat er diese im<br />

Fall der Kündigung dem Auftraggeber unverzüglich auszu-<br />

händigen. Dies gilt entsprechend im Falle des Rücktritts vom<br />

Vertrag.<br />

17. Räumungspflichten des Auftragnehmers bei Been-<br />

digung des Vertrages<br />

Im Falle der Beendigung des Vertrages, gleich aus welchem<br />

Grund, hat der Auftragnehmer unverzüglich die Demontage und<br />

den Abtransport seiner Anlagen, Werkzeuge und Geräte, die<br />

dieser ggf. beim Auftraggeber zur Erfüllung des Vertrages<br />

errichtet bzw. gelagert hat, auf seine Kosten zu besorgen.<br />

Etwaige Abfälle und Bauschutt, die durch die Arbeiten des<br />

Auftragnehmers verursacht wurden, sind ebenfalls unverzüglich<br />

durch den Auftragnehmer auf dessen Kosten zu entfernen und<br />

fachgerecht zu entsorgen. Kommt der Auftragnehmer diesen<br />

Pflichten nicht nach, kann der Auftraggeber, nach fruchtlosem<br />

Ablauf einer angemessenen Frist, die Arbeiten selbst vor-<br />

nehmen oder einen Dritten beauftragen und die angefallenen<br />

Kosten dem Auftragnehmer in Rechnung stellen.<br />

18. Unterlagen, Geheimhaltung, Nutzungsrechte<br />

18.1 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber die geschul-<br />

deten Pläne, Berechnungen oder sonstigen Unterlagen in der<br />

vereinbarten Anzahl so rechtzeitig auszuhändigen, dass die<br />

vertraglichen Ausführungsfristen eingehalten werden können.<br />

18.2 Die Durchsicht der Unterlagen durch den Auftraggeber<br />

berührt nicht die Verantwortlichkeit des Auftragnehmers.<br />

Allg<br />

BA<br />

Un<br />

4 von 4<br />

18.3 Modelle, Muster, Zeichnungen, Daten, Materialien und<br />

sonstige Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

zur Verfügung stellt (nachfolgend „Auftraggeber-Unterlagen“),<br />

verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind auf<br />

jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers wieder an den<br />

Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des<br />

Auftragnehmers an den Auftraggeber-Unterlagen wird<br />

ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat die Urheberrechte des<br />

Auftraggebers an den Auftraggeber-Unterlagen zu beachten.<br />

18.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich vorbehaltlich gesetz-<br />

licher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten,<br />

alle technischen, wissenschaftlichen, kommerziellen und<br />

sonstigen Informationen, die der Auftragnehmer im Rahmen<br />

des Vertrages direkt oder indirekt erlangt, insbesondere die<br />

Auftraggeber-Unterlagen, (nachfolgend „Vertrauliche Informa-<br />

tionen“) geheim zu halten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht<br />

zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte zu machen, nicht<br />

an Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise<br />

zugänglich zu machen und zu keinem anderen Zweck als dem<br />

der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die<br />

vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von<br />

10 Jahren nach Beendigung des Vertrags.<br />

Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich<br />

Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügung-<br />

stellung durch den Auftraggeber bereits rechtmäßig im Besitz<br />

des Auftragnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig<br />

sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.<br />

Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner<br />

Informationen, die gegenüber Personen offenbart werden, die<br />

einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei<br />

sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Personen nicht<br />

von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrag-<br />

nehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Aus-<br />

nahme.<br />

Der Auftragnehmer stellt durch geeignete vertragliche Verein-<br />

barungen sicher, dass auch seine jeweils durch diese Geheim-<br />

haltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungs-<br />

gehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkaufs-<br />

bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der<br />

Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Einhaltung dieser<br />

Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen und<br />

geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, damit<br />

die erlangten Vertraulichen Informationen jederzeit wirksam<br />

gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt<br />

sind. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung und Aufrecht-<br />

erhaltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw.<br />

Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT-<br />

Systeme, Datenträger und sonstige Informationsträger, in bzw.<br />

auf denen sich Vertrauliche Informationen befinden, sowie die<br />

Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die<br />

gemäß dieser Ziffer zum Umgang mit Vertraulichen Informa-<br />

tionen berechtigt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den<br />

Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />

bei dem Auftragnehmer ein Verlust und / oder ein unberech-<br />

tigter Zugriff von / auf Vertrauliche Informationen eingetreten ist.<br />

18.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit wirt-<br />

schaftlich sensibler Informationen im Sinne des Energiewirt-<br />

schaftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungs-<br />

freien Offenlegung von Informationen, die wirtschaftliche<br />

Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschafts-<br />

gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />

unberührt.<br />

18.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich,<br />

inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare<br />

Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Plänen,<br />

Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unter-<br />

lagen, die den Vertrag betreffen und die der Auftragnehmer<br />

entweder selbst angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat<br />

anfer<br />

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19. A<br />

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20. W<br />

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20.2<br />

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20.3<br />

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Allgemeine Einkaufsbedingungen der<br />

<strong>BASF</strong> SE und der mit ihr verbundenen<br />

Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

4 von 4 April 2012<br />

18.3 Modelle, Muster, Zeichnungen, Daten, Materialien und<br />

sonstige Unterlagen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer<br />

zur Verfügung stellt (nachfolgend „Auftraggeber-Unterlagen“),<br />

verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und sind auf<br />

jederzeitiges Verlangen des Auftraggebers wieder an den<br />

Auftraggeber zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht des<br />

Auftragnehmers an den Auftraggeber-Unterlagen wird<br />

ausgeschlossen. Der Auftragnehmer hat die Urheberrechte des<br />

Auftraggebers an den Auftraggeber-Unterlagen zu beachten.<br />

18.4 Der Auftragnehmer verpflichtet sich vorbehaltlich gesetz-<br />

licher, gerichtlicher oder behördlicher Offenlegungspflichten,<br />

alle technischen, wissenschaftlichen, kommerziellen und<br />

sonstigen Informationen, die der Auftragnehmer im Rahmen<br />

des Vertrages direkt oder indirekt erlangt, insbesondere die<br />

Auftraggeber-Unterlagen, (nachfolgend „Vertrauliche Informa-<br />

tionen“) geheim zu halten, nicht kommerziell zu verwerten, nicht<br />

zum Gegenstand gewerblicher Schutzrechte zu machen, nicht<br />

an Dritte weiterzugeben oder Dritten in sonstiger Weise<br />

zugänglich zu machen und zu keinem anderen Zweck als dem<br />

der Durchführung des Vertrages zu verwenden. Die<br />

vorgenannte Geheimhaltungsverpflichtung gilt für die Dauer von<br />

10 Jahren nach Beendigung des Vertrags.<br />

Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind lediglich<br />

Informationen, welche sich zum Zeitpunkt der Zurverfügung-<br />

stellung durch den Auftraggeber bereits rechtmäßig im Besitz<br />

des Auftragnehmers befinden, rechtmäßigerweise offenkundig<br />

sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.<br />

Ausgenommen von dieser Geheimhaltungspflicht sind ferner<br />

Informationen, die gegenüber Personen offenbart werden, die<br />

einer gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, wobei<br />

sich der Auftragnehmer dazu verpflichtet, diese Personen nicht<br />

von dieser Verschwiegenheitspflicht zu entbinden. Der Auftrag-<br />

nehmer trägt die Beweislast für das Vorliegen dieser Aus-<br />

nahme.<br />

Der Auftragnehmer stellt durch geeignete vertragliche Verein-<br />

barungen sicher, dass auch seine jeweils durch diese Geheim-<br />

haltungsvereinbarung betroffenen Mitarbeiter und Erfüllungs-<br />

gehilfen entsprechend den Regelungen dieser Einkaufs-<br />

bedingungen zur Geheimhaltung verpflichtet werden. Der<br />

Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Einhaltung dieser<br />

Verpflichtungen auf Wunsch schriftlich nachweisen.<br />

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle erforderlichen und<br />

geeigneten Vorkehrungen und Maßnahmen zu treffen, damit<br />

die erlangten Vertraulichen Informationen jederzeit wirksam<br />

gegen Verlust sowie gegen unberechtigten Zugriff geschützt<br />

sind. Hierzu gehören insbesondere die Schaffung und Aufrecht-<br />

erhaltung von geeigneten und erforderlichen Zutritts- bzw.<br />

Zugriffsvorkehrungen für Räumlichkeiten, Behältnisse, IT-<br />

Systeme, Datenträger und sonstige Informationsträger, in bzw.<br />

auf denen sich Vertrauliche Informationen befinden, sowie die<br />

Durchführung geeigneter Unterweisungen für die Personen, die<br />

gemäß dieser Ziffer zum Umgang mit Vertraulichen Informa-<br />

tionen berechtigt sind. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den<br />

Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn<br />

bei dem Auftragnehmer ein Verlust und / oder ein unberech-<br />

tigter Zugriff von / auf Vertrauliche Informationen eingetreten ist.<br />

18.5 Die Verpflichtung zur Wahrung der Vertraulichkeit wirt-<br />

schaftlich sensibler Informationen im Sinne des Energiewirt-<br />

schaftsgesetzes und die Verpflichtung zur diskriminierungs-<br />

freien Offenlegung von Informationen, die wirtschaftliche<br />

Vorteile bringen können im Sinne des Energiewirtschafts-<br />

gesetzes, bleiben von den vorstehenden Regelungen<br />

unberührt.<br />

18.6 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das räumlich,<br />

inhaltlich und zeitlich uneingeschränkte sowie frei übertragbare<br />

Nutzungs- und Verwertungsrecht an allen Plänen,<br />

Zeichnungen, Grafiken, Berechnungen und sonstigen Unter-<br />

lagen, die den Vertrag betreffen und die der Auftragnehmer<br />

entweder selbst angefertigt hat oder von Seiten Dritter hat<br />

anfertigen lassen (nachfolgend „Arbeitsergebnisse“) in allen<br />

bekannten Medienformen einschließlich elektronischer Medien,<br />

Internet und Onlinemedien, auf allen Bild-, Ton- und<br />

Datenträgern ein. Der Auftraggeber hat insbesondere das<br />

Recht, solche Arbeitsergebnisse ganz oder in Teilen zu<br />

verwerten, zu vervielfältigen, zu verbreiten, sie zu verändern,<br />

sie weiterzuentwickeln, die vorgenannten Tätigkeiten durch<br />

Dritte ausführen zu lassen sowie Dritten die gleichen vollum-<br />

fänglichen Nutzungs- und Verwertungsrechte an solchen<br />

Arbeitsergebnissen einschließlich etwaig zwischenzeitlich<br />

vorgenommener Veränderungen und Weiterentwicklungen<br />

einzuräumen.<br />

Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das Nutzungs- und<br />

Verwertungsrecht an den Arbeitsergebnissen in dem vor-<br />

stehend beschriebenen Umfang auch für zum Zeitpunkt der<br />

Auftragserteilung noch unbekannte Nutzungsarten ein; insoweit<br />

gelten die gesetzlichen Bestimmungen.<br />

Bei der Beschaffung von Lizenzen und Ergebnissen aus geis-<br />

tigen Leistungen, insbesondere Studien, Spezifikationen,<br />

Lasten- und Pflichtenhefte, spezifische Entwicklung und An-<br />

passung von Software erhält der Auftraggeber darüber hinaus<br />

ein ausschließliches, unwiderrufliches Recht, die Leistungs-<br />

ergebnisse beim Auftraggeber, bei der <strong>BASF</strong> SE, Ludwigshafen<br />

(Rhein), und der mit dieser im Sinne von § 15 Aktiengesetz<br />

verbundenen Unternehmen zu nutzen.<br />

19. Aufbewahrung von Unterlagen und Unterstützung bei<br />

Prüfungen<br />

Der Auftraggeber hat während der gesetzlich vorgesehenen<br />

Aufbewahrungsdauer – mindestens jedoch für drei (3) Jahre,<br />

beginnend mit der Abnahme bzw. Lieferung – das Recht,<br />

während der üblichen Geschäftszeiten Einsicht in sämtliche mit<br />

der Lieferung oder Leistungserbringung in Zusammenhang<br />

stehende Unterlagen zu nehmen und Kopien oder Abschriften<br />

zur eigenen Verfügung anzufertigen. Der Auftragnehmer<br />

verpflichtet sich zur Unterstützung bei Prüfungen. Soweit die<br />

Dokumente vertrauliche Daten des Auftragnehmers wie solche<br />

über seine internen Berechungen, Vereinbarungen oder der<br />

Geheimhaltung unterliegende Informationen über Geschäfts-<br />

partner und / oder Mitarbeiter enthalten, ist das Einsichtsrecht<br />

des Auftraggebers ausgeschlossen.<br />

20. Werbeverbot, salvatorische Klausel, anwendbares<br />

Recht, Gerichtsstand<br />

20.1 Der Auftragnehmer darf nur mit vorheriger schriftlicher<br />

Zustimmung des Auftraggebers auf die bestehende Geschäfts-<br />

verbindung hinweisen.<br />

20.2 Die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Bestim-<br />

mung oder von Teilen einer Bestimmung des Vertrages ist auf<br />

Bestand und Fortdauer des jeweiligen Vertrages ohne Einfluss.<br />

20.3 Der Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundes-<br />

republik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens<br />

der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen<br />

Warenkauf vom 11. April 1980 („CISG“) und der deutschen<br />

Kollisionsregeln.<br />

20.4 Gerichtsstand ist nach Wahl des Auftraggebers entweder<br />

das für den Sitz des Auftraggebers sachlich zuständige Gericht<br />

oder das nach den anwendbaren, allgemeinen gesetzlichen<br />

Bestimmungen zuständige Gericht.<br />

Allgemeine Einkaufsbedingungen der <strong>BASF</strong> SE und der mit ihr<br />

verbundenen Unternehmen mit Sitz in Deutschland<br />

Stand: April 2012<br />

Die jeweils aktuell gültigen Einkaufsbedin-<br />

gungen finden Sie auf unsere Internetseite<br />

unter „Regelungen und Vorlagen“


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Standort: Münster<br />

Die wichtigsten Sicherheitsregeln<br />

www.basf-coatings.de �Sustainability � Regelungen und Vorlagen<br />

Auf dem Werkgelände gelten<br />

die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung<br />

und der<br />

Straßenverkehrszulassungs-<br />

ordnung.<br />

Die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit<br />

beträgt 30 km/h. Abweichungen sind<br />

zusätzlich beschildert.<br />

Es werden nur Fahrzeuge ins Werkgelände eingelassen, die unmittelbar für die<br />

Leistungserstellung erforderlich sind oder eine Einfahrgenehmigung besitzen. Alle<br />

anderen Fahrzeuge sind außerhalb des Werkgeländes abzustellen.<br />

Parkende Fahrzeuge dürfen den Verkehrsfluss nicht behindern, nur auf den<br />

zugewiesenen oder gekennzeichneten Parkplätzen abgestellt werden und den<br />

Zugang zu Sicherheitseinrichtungen nicht versperren. Parkende Fahrzeuge<br />

müssen im Werk hinsichtlich des Benutzers sichtbar gekennzeichnet werden (z.B.<br />

Aufkleber/Durchlassschein hinter der Windschutzscheibe usw.)<br />

Fahrräder müssen verkehrssicher sein!<br />

Die Benutzung von privaten Fahrrädern,<br />

und kraftbetriebenen Zweirädern ist im<br />

Werkgelände untersagt. Dienstfahrräder sind<br />

durch entsprechende Firmenschilder am<br />

Rahmen zu kennzeichnen und unterliegen<br />

einer jährlichen Prüfung. Bei Glätte besteht<br />

Fahrradfahrverbot! Fahrradfahrer müssen<br />

einen Fahrradschutzhelm tragen.<br />

112 Notruf (Brand, Unfall, Krankenwagen)<br />

Wo geschah es?<br />

Was geschah?<br />

Wie viele Verletzte?<br />

Welche Verletzung?<br />

Warten auf Rückfragen!<br />

In Sicherheit bringen<br />

Personen warnen<br />

Hilflose Personen mitnehmen<br />

Im Alarmfall bzw. bei<br />

Gebäuderäumungen ist sofort der<br />

dem Gebäude zugeordnete<br />

Sammelplatz aufzusuchen und die<br />

Vollständigkeit festzustellen.<br />

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!<br />

2100 Sanitätsstelle / Werkarzt<br />

Weitere wichtige Telefonnummern:<br />

3488 Arbeitsschutz<br />

2006 SIGEKO<br />

3675 Wachdienst Tor 1<br />

3713 Wachdienst Tor 2<br />

3400 Werkfeuerwehr<br />

© <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH Arbeitsschutz 1008 150 7.10 60030<br />

Inhalt: Elmar Hammwöhner 14.06.2010<br />

Im gesamten Werkbereich besteht<br />

Rauchverbot; auch in Fahrzeugen.<br />

Das Rauchen ist nur in besonders durch „Raucherlaubnisschilder"<br />

gekennzeichneten Räumen gestattet.<br />

Gefährdungen durch elektromagnetische<br />

Felder können nicht ausgeschlossen<br />

werden. Personen mit beeinflussbaren<br />

Körperhilfsmitteln müssen sich im Vorfeld<br />

melden.<br />

Gebäude mit diesen Hinweisschildern<br />

verfügen über eine Meldestelle. Der<br />

Zugang zum Gebäude darf hier nur<br />

nach Anmeldung / Abmeldung mit der<br />

entsprechenden Meldekarte an der<br />

Meldestelle erfolgen.<br />

Für folgende Arbeiten ist eine schriftliche Erlaubnis des<br />

Betreibers erforderlich.<br />

• Arbeiten an gefährlichen Anlagen<br />

• Arbeiten in Behältern, Gruben oder engen oder<br />

gefährlichen Räumen<br />

• Für Feuerarbeiten und für alle Arbeiten mit<br />

Zündgefahren in explosionsgefährdeten<br />

Bereichen<br />

• Grundaushubarbeiten<br />

Bei Behältern, Gebinden und Anlagen, die so oder ähnlich gekennzeichnet sind,<br />

bestehen Gefährdungen durch die Inhaltsstoffe. Beim Umgang sind die Maßnahmen des<br />

jeweiligen Sicherheitsdatenblattes zu beachten.<br />

In einem chemischen Betrieb ist persönliche Hygiene der Mitarbeiter<br />

von größter Bedeutung. Essen und Trinken ist nur in den dafür<br />

vorgesehenen Räumen erlaubt. Beschmutzte Arbeitskleidung muss<br />

rechtzeitig gewechselt werden. Kleidung, die mit Chemikalien in<br />

Berührung gekommen ist, muss sofort gewechselt werden.<br />

Auslaufschäden und sonstige Umweltschäden sind der<br />

Werkfeuerwehr (Notfall 112 sonst Tel. 3228) sofort zu<br />

melden. Die Schadensausbreitung ist durch geeignete<br />

Maßnahmen (Gully abdecken) zu begrenzen.<br />

Jeder muss sich vor dem Betreten von Betrieben<br />

erkundigen, ob die Räume durch automatische<br />

Löschanlagen geschützt sind. An den Zugangstüren<br />

sind entsprechende gelbe Hinweisschilder angebracht.<br />

Bei Ertönen der Sirene oder Hupe ist das Gebäude sofort<br />

zu verlassen, es besteht akute Lebensgefahr.<br />

Nach Ablauf der Vorwarnzeit, in der Regel 30 Sekunden, schließen die Türen und Fenster<br />

automatisch, die Türen werden nicht verriegelt und lassen sich jederzeit noch von Hand<br />

öffnen. Anschließend werden die Räume zur Brandbekämpfung mit Kohlendioxid geflutet.<br />

Das Einatmen von erhöhten Kohlendioxidkonzentrationen hat direkte Auswirkungen auf den<br />

menschlichen Organismus, und führt nach kürzester Zeit zum Erstickungstod.<br />

Arbeiten, bei denen ein Verlassen der Räume nicht innerhalb der Vorwarnzeit gewährleistet ist,<br />

z.B. Befahren von Behältern, Arbeiten auf Gerüsten, Hubgeräten usw., dürfen erst begonnen<br />

werden, wenn die automatische CO2-Löschung durch die entsprechende Fachabteilung außer<br />

Betrieb genommen worden ist.<br />

Aus diesem Grund dürfen auch keine Notausgangstüren, Fluchtwege, Treppen, sonstige<br />

Zu-/Ausgänge gesperrt bzw. deren automatische Schließung außer Kraft gesetzt werden.<br />

In Betrieben oder Betriebsteilen, die<br />

mit dem dreieckigen Warnschild mit<br />

der Aufschrift EX (Warnung vor<br />

explosionsfähiger Atmosphäre) an<br />

den Eingangstüren entsprechend<br />

gekennzeichnet sind bzw. in deren<br />

Gebäudeumfeld, müssen zusätzliche<br />

Vorschriften und Verhaltensregeln<br />

beachtet werden.<br />

Diese Bereiche dürfen nur mit<br />

Sicherheitsschuhen mit antistatischer Sohle<br />

(mindestens EN 345 S1) betreten werden.<br />

Besucher dürfen anstelle von Sicherheitsschuhen<br />

auch festes Schuhwerk mit<br />

elektrostatischem Ableitstreifen tragen. Die<br />

Funktion des Ableitstreifens muß nach<br />

Anlegen mit dem Testgerät geprüft werden.<br />

In Ex-gefährdeten Bereichen ist es<br />

jedem grundsätzlich untersagt Geräte<br />

mitzuführen oder zu benutzen, die zur<br />

Zündquelle werden können, z. B. nicht Exgeschützte<br />

Kraftfahrzeuge, Transportfahrzeuge,<br />

Funksprechgeräte, Werkzeuge,<br />

Mobiltelefon, Taschenlampen, Kleingeräte<br />

wie Taschenrechner, Feuerzeuge, Streichhölzer<br />

usw.<br />

Jeder, der in Ex-gefährdeten Bereichen<br />

Feuerarbeiten oder andere Arbeiten mit<br />

Zündgefahren durchführen will, darf mit diesen<br />

Arbeiten erst dann beginnen, wenn er im Besitz<br />

eines entsprechenden Erlaubnisscheines ist.


Unterweisungsnachweis<br />

Firma:<br />

Name des Verantwortlichen:<br />

Name des Unterweisenden:<br />

Ort der Unterweisung:<br />

Datum: von bis<br />

Anlass der Unterweisung<br />

Unterweisungsthemen:<br />

Allgemeines Verhalten auf dem <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> Werkgelände (siehe Plakat „Die wichtigsten<br />

Sicherheitsregeln“)<br />

� Regelungen aus<br />

der StVO<br />

� Verbote und<br />

Gebote<br />

� Brandschutz<br />

� Verhalten im<br />

Alarmfall<br />

� Erlaubnisscheinverfahren<br />

� BG-Vorschriften,<br />

Regelungen<br />

Weitere Themen: (Gefahren im Arbeitsbereich, Auswirkungen auf den laufenden Betrieb, Gefahrstoffe usw.)<br />

Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen unterwiesen wurde. Den<br />

Inhalt der Unterweisung habe ich verstanden.<br />

Ich verpflichte mich die Regelungen der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH vollständig einzuhalten.<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

Musternachweis!<br />

Dieser Vordruck kann, muss aber<br />

nicht zwingend angewendet werden.<br />

Entscheidend ist die Vermittlung der<br />

Themen vor Arbeitsaufnahme und<br />

jährlich wiederkehrend.<br />

� Ordnung und<br />

Sauberkeit<br />

� Verhalten bei<br />

CO2 Alarm<br />

� Rauchverbot<br />

Name Datum Unterschrift<br />

� Meldung von<br />

Auslaufschäden<br />

� Verhalten in EX-<br />

Bereichen<br />

� Meldestelle<br />

Unterweisungsnachweis EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Muster Vorlage vom Erlaubnisscheinsystem<br />

Festlegung durch Fremdfirma, wer hier<br />

verantwortlich unterschriftsberechtigt ist!<br />

Fertigmeldung und Rückgabe des Erlaubnisscheins nicht vergessen!<br />

Festlegung durch Fremdfirma, wer<br />

verantwortlich ist!<br />

Mit den Arbeiten darf erst nach<br />

täglich neu erteilter Freigabe<br />

begonnen werden. Die Arbeiten<br />

dürfen nur innerhalb des<br />

Zeitfensters durchgeführt werden!<br />

Unter diesen 12 Unterpunkten können<br />

die verschiedensten Vorgaben,<br />

Maßnahmen und Festlegungen<br />

getroffen werden. Die Beachtung,<br />

Einhaltung sowie die Abarbeitung sind<br />

zwingend erforderlich!<br />

Mit den Arbeiten erst nach Freigabe beginnen!<br />

Delegation der Arbeiten<br />

auf geeignete Mitarbeiter!


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Checkliste zum Erkennen „von gefährlichen Arbeiten“<br />

Ein Kontakt mit bzw. Freisetzung von Stoffen mit gefährlichen Eigenschaften ist möglich<br />

(z. B. giftig, ätzend, brandfördernd, leicht entzündlich, erstickend, radioaktiv, umweltgefährdend)<br />

Der Anlagenteil ist in einem gefährlichen Zustand<br />

(z. B. hohe oder tiefe Temperatur, Über- oder Unterdruck)<br />

Bei den Arbeiten müssen Schutzvorrichtungen / Anlagenteile außer Funktion gesetzt<br />

werden<br />

Für die Arbeiten muß die Anlage elektrisch freigeschaltet werden<br />

Bei den Arbeiten werden Parameter verstellt.<br />

(z. B. Druckluft, Maschineneinstellungen, elektronische Werte, Temperatur usw.)<br />

Die Arbeiten umfassen das Einsteigen in Behälter, Silos, enge Räume, Kanalisationsschächte<br />

usw.<br />

Durch die Arbeiten kann die automatische Löschanlage ausgelöst werden<br />

Der Arbeitsplatz kann nicht innerhalb der Vorwarnzeit der Löschanlage verlassen werden<br />

Bei den Arbeiten wird mit offener Flamme (Feuerarbeiten) gearbeitet<br />

(z. B. flexen, schweißen, schneiden, löten, betreiben von Gasbrennern usw.)<br />

Die Arbeiten werden in explosionsgefährdeten Bereichen durchgeführt und es können<br />

Zündfunken oder Erwärmung entstehen<br />

(z. B. Feuerarbeiten, Betrieb nicht explosionsgeschützter elektrischer Geräte, Arbeiten, bei denen Funken<br />

oder Erwärmung durch Bohren, Stemmen, auftreten kann)<br />

Bei den Arbeiten besteht eine Absturzgefahr bzw. das Versinken in Untergründe (z. B.<br />

Wasser usw.)<br />

Es werden Grundaushubarbeiten ausgeführt<br />

(z. B. Erdaushubarbeiten, Bohren und Eintreiben von Gegenständen mit mehr als 30 cm Tiefe)<br />

Durch die Arbeiten können sich die Mitarbeiter/Firmen gegenseitig gefährden.<br />

Diese Checkliste kann nicht alle verschiedenen Arbeiten mit besonderen Gefahren aufzeigen!<br />

Bei umfangreichen Arbeiten oder Sondermaßnahmen sollte man deshalb vorsichtshalber bei Unklarheiten<br />

Rücksprache mit den Verantwortlichen bzw. Fachabteilungen nehmen.<br />

Wenn keine Gefährdungen ermittelt wurden, kann diese Arbeit ohne<br />

Erlaubnisschein ausgeführt werden!<br />

Für diese Arbeiten ist ein „Erlaubnisschein für Arbeiten mit besonderen Gefahren“<br />

erforderlich.<br />

Ein Erlaubnisschein ist nicht erforderlich, wenn für diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit eine aktuelle Betriebsanweisung<br />

vorliegt. Die verschiedenen Gefährdungen wurden berücksichtigt und entsprechende Maßnahmen festgelegt.<br />

Die Mitarbeiter wurden über die jeweiligen Gefahren regelmäßig unterwiesen.<br />

(Betriebsanweisungen sind nicht bei Fremdfirmenmitarbeitern anwendbar)<br />

Diese regelmäßig wiederkehrende Arbeit kann unter Beachtung der<br />

Betriebsanweisung ausgeführt werden!<br />

Checkliste Zum Erkennen Von Gefährlichen Arbeiten EH 30.01.2012<br />

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<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

für Kontraktoren<br />

Informationen zur Einführung des Sicherheitspasses für Kontraktorenmitarbeiter<br />

Allgemeine Info zum Sicherheitspass<br />

In dem Sicherheitspass werden die Daten von Mitarbeitern, Arbeitgebern, Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Unterweisungen und Lehrgängen eingetragen (gespeichert). Er ist nach dem SCC-Regelwerk für alle<br />

operativen Mitarbeiter und Führungskräfte vorgeschrieben, wenn sie in fremdenunternehmen tätig<br />

werden.<br />

Für die Richtigkeit der Angaben, deren Aktualisierung und die Aushändigung an die Mitarbeiter ist deren<br />

Arbeitgeber zuständig.<br />

Sicherheitspass (Auszug aus dem Kontraktorenmanagement der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH)<br />

Der Nachweis über durchgeführte Unterweisungen, aktuell erforderliche arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen usw. sowie sonstige Qualifikationszeugnisse und Vollmachten der Mitarbeiter muß bei<br />

entsprechenden Arbeiten bzw. Zutritt zu gefährdeten Bereichen (Labor-, Applikations- oder Produktionsräumen,<br />

Läger, Anlagen usw.) zu jeder Zeit vor Ort erbracht werden können.<br />

Mitarbeiter von Kontraktoren, die in diesen Bereichen regelmäßig arbeiten, müssen diese Nachweise durch<br />

mitführen eines Sicherheitspasses erbringen können.<br />

Der elektronische Sicherheitspass der <strong>BASF</strong> bietet die Möglichkeit sämtliche Dokumente leicht als pdf-Datei zu<br />

speichern. (Hierzu finden Sie auch entsprechende Vorlage-Dokumente auf der <strong>BASF</strong> Internetseite)<br />

Ein Sicherheitspass wird nicht für Mitarbeiter benötigt, wenn diese ausschließlich kaufmännische oder beratende<br />

Dienst- oder Werkleistungen erbringen (z. B. IT-Dienstleistungen, Beratung, Brief- und Paketzustellungen) und<br />

diese in Betriebsbereichen erbracht werden sollen, in denen eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) nicht<br />

vorgeschrieben ist.<br />

Qualifikationen einfach und lückenlos dokumentieren<br />

Für Sie haben wir eine handliche Checkkarte mit USB Stick entwickelt, auf dem Sie die Qualifikationen<br />

und Befähigungen ihrer MA jederzeit Dritten gegenüber nachweisen können. Die Zeiten, in denen ihre<br />

MA verschiedene Einzelnachweise mit sich führen mussten, sind damit endgültig vorbei. Sie können<br />

sämtliche aktuellen Dokumente auf diesem Stick speichern und an jedem PC auslesen. Es ist ratsam<br />

beim Speichern den Dateinamen so zu wählen bzw. zu gestalten, dass beim Auslesen schon eine klare<br />

Dokumentenstruktur erkennbar ist, ggf. können Sie auch Ordner anlegen. (Arbeitsmedizin G 26/3 bis 02_2013,<br />

Führerschein Klasse BCE, Führerschein FFZ oder Unterweisung vom 20_12_2013)<br />

Ihre Vorteile mit dem elektronischen Sicherheitspass auf einen Blick:<br />

• Klein, handlich und leicht zu handhaben<br />

• einfach zu erweitern bzw. zu aktualisieren<br />

• lückenloser Nachweis aller erworbenen Befähigungen und Qualifizierungen, vor Ort<br />

• einfache und unproblematische Kontrollmöglichkeit für verantwortliche Personen und<br />

Aufsichtspersonen<br />

• zeitgemäße Form<br />

• nicht firmenspezifisch<br />

Den elektronischen Sicherheitspass können Sie am Tor 2 in Münster und am Tor 1 in Würzburg gegen eine<br />

Schutzgebühr von 6 € erwerben.<br />

Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen<br />

Herr Hammwöhner unter � 02501-14-2006 gerne zur Verfügung.<br />

Münster, den 30.01.2012<br />

Informationen Zur Einführung Des Sicherheitspasses Für Kontraktorenmitarbeiter EH 30.01.2012


EDV Programm „Sicherheit - Gegen Unfall und Brand“ (E-Learning)<br />

"Null Unfälle und keine betriebsbedingten Erkrankungen"<br />

In dieses <strong>BASF</strong>-Unternehmensziel werden auch alle Kontraktoren und deren Mitarbeiter einbezogen. Für eine<br />

Zielerreichung und die damit verbundene Schulung der Mitarbeiter setzt die <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH das Programm<br />

„Sicherheit - Gegen Unfall und Brand“ ein.<br />

Mitarbeiter von Kontraktoren, die ständig oder in regelmäßigen Zeitabständen auf dem <strong>BASF</strong> Werkgelände Münster tätig<br />

werden, einen <strong>BASF</strong> Werkausweis mit Lichtbild besitzen bzw. beantragen wollen, müssen genau wie <strong>BASF</strong> Mitarbeiter<br />

auch jährlich wiederkehrend den Unterweisungsnachweis erbringen.<br />

Für den Programmzugriff stellt die <strong>BASF</strong> folgenden Link zu einer Online- und Download-Version bereit:<br />

http://www.basf-coatings.com/global/ecweb/de/content/sustainability/regelungen-und-vorlagen<br />

oder:<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Zusätzlich stehen in Münster im Gebäude F 301 auch EDV Arbeitsplätze für die Schulung bereit. Bei Bedarf<br />

wenden Sie sich bitte an den externen Wachdienst im Gebäude Tor 2 � 02501-14-3713.<br />

Den am Ende der Schulung automatisch erstellten Unterweisungsnachweis bringen Sie bitte zur<br />

Ausweiserstellung mit.<br />

Für die jährliche Verlängerung der Werkzutrittsberechtigung geben Sie lediglich eine Kopie des Unterweisungsnachweis<br />

am Tor ab. Alle nicht rechtzeitig verlängerten Werksausweise werden automatisch nach<br />

einem Jahr am Monatsende gesperrt.<br />

Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen Herr Hammwöhner unter � 02501-14-2006 gerne zur<br />

Verfügung.<br />

Münster, den 20.01.2012<br />

für Kontraktoren<br />

www.basf-coatings.de<br />

Sollten Sie diese Fehlermeldung<br />

erhalten, müssen Sie hier klicken<br />

und das „Popup von dieser Seite<br />

immer zulassen“<br />

Nachhaltigkeit<br />

Name + Personalnummer<br />

oder<br />

Firmenname<br />

Regelungen und Vorlagen<br />

Start durch anklicken<br />

Viel<br />

Erfolg!<br />

Informationen Für Kontraktoren EDV Programm „Sicherheit - Gegen Unfall Und Brand“ (E Learning)EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Material-, Maschinen-, Werkzeugliste<br />

Firma: Auftrag:<br />

Anschrift:: Gebäude:<br />

Verantwortlich:<br />

Die Einfuhr erfolgt im Rahmen eines:<br />

Auftragsverantwortlicher:<br />

Kundendiensteinsatzes Bau- und Montageauftrages Werkvertragspartnervertrages Subunternehmerauftrages<br />

Eigene verschließbare Räume/Container sind vorhanden Ja Nein<br />

Pos. Bezeichnung / Beschreibung / Inventarnummer Menge / Anzahl /<br />

Größe Gewicht / Wert<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

4.<br />

5.<br />

6.<br />

7.<br />

8.<br />

9.<br />

10.<br />

11.<br />

12.<br />

13.<br />

14.<br />

15.<br />

16.<br />

17.<br />

18.<br />

19.<br />

Datum / Einfuhr<br />

Name/Sig. WD<br />

Datum / Ausfuhr<br />

Name/Sig. WD<br />

Material- Maschinen- Werkzeugliste EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Vollmachten und Beauftragungen<br />

Firmen-Anschrift<br />

Firma:<br />

Branche / Gewerk:<br />

Ansprechpartner:<br />

PLZ/Ort:<br />

Straße:<br />

Telefon:<br />

Der Mitarbeiter:<br />

Vorname.<br />

Nachname<br />

Funktion<br />

Handynummer<br />

E-Mail:<br />

wird als verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort benannt:<br />

Der o. g. Mitarbeiter ist zur Abstimmung der Arbeiten bestellt.<br />

(autorisierter Kontraktorenvertreter gem. BGV A1) Ja Nein<br />

Er führt verantwortlich die Gefährdungsbeurteilung durch. Ja Nein<br />

(Er legt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen fest und stimmt sich hierbei<br />

auch mit den <strong>BASF</strong> Fachstellen ab.)<br />

Er ist berechtigt, Erlaubnisscheine „Für Arbeiten mit besonderen Ja Nein<br />

Gefahren“ zu empfangen und die Arbeiten als Aufsichtsführender<br />

zu überwachen.<br />

Er ist weisungsbefugt gegenüber den eigenen Mitarbeitern Ja Nein<br />

Er ist weisungsbefugt gegenüber den eingesetzten Subunternehmern. Ja Nein<br />

Außerdem hat dieser Mitarbeiter,<br />

die Befähigung /den Fahrauftrag für:<br />

Firmen KFZ < 3,5 t Ja Nein.<br />

Firmen KFZ > 3,5 t Ja Nein.<br />

Flurförderzeuge Ja Nein.<br />

Hubarbeitsbühnen Ja Nein.<br />

Baumaschinen Ja Nein.<br />

Krane Ja Nein.<br />

Sonstiges:<br />

die Qualifikation:<br />

Sicherheitsbeauftragter Ja Nein.<br />

Ersthelfer Ja Nein.<br />

Brandposten Ja Nein.<br />

Sicherungsosten Ja Nein.<br />

Sicherungsosten (G26/3) Ja Nein.<br />

Atemschutzträger (G26/1) Ja Nein.<br />

Atemschutzträger (G26/2) Ja Nein.<br />

Atemschutzträger (G26/3) Ja Nein.<br />

elektrotechn. unterwiesene Person Ja Nein.<br />

Elektrofachkraft Ja Nein.<br />

Anschlagen von Lasten Ja Nein.<br />

Unabhängig von diesen Angaben müssen auch die Qualifikationsnachweise vor Ort mit<br />

geführt/bereitgehalten werden (z.B. auf dem elektronischen Sicherheitspass).<br />

Für die Richtigkeit der Angaben ist der Kontraktor zuständig.<br />

Ort/Datum: Unterschrift:<br />

Geben Sie diese ausgefüllte und<br />

unterschriebene Seite Ihrem<br />

Mitarbeiter mit bzw. speichern<br />

Sie diese auf dem<br />

elektronischen Sicherheitspass<br />

ODER STEMPEL:<br />

Vollmachten und Beauftragungen EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Einweisungsprotokoll für Kontraktoren<br />

Original bitte ausfüllen, Dokument<br />

einscannen und auf dem<br />

vorgegeben Laufwerk speichern!<br />

Kontraktor:<br />

Verantwortlich:<br />

Ort der Einweisung:<br />

Erst-Einweisung Wiederholungs-Einweisung Einweisung als Werkvertragspartner Subkontraktor-Einweisung<br />

Einweisungsthemen:<br />

Bedeutung und Inhalte der Standortordnung<br />

Bedeutung und Inhalte des Kontraktorenmanagements<br />

Das Plakat „Die wichtigsten Sicherheitsregeln“ wurde besprochen /ausgehändigt<br />

Der Zugang und die Teilnahme am E-Learning-Programm wurden erklärt<br />

Allgemein<br />

Einsatz und Anmeldung von Subkontraktoren<br />

Eingebrachte Arbeitsmittel<br />

(Maschinen, Werkzeuge, Fahrzeuge usw.)<br />

Kratervermeidung<br />

Telefonnummern austauschen<br />

Festlegung der Zuständigkeiten bei Abwesenheit<br />

Mitarbeiter<br />

Arbeitskleidung und persönliche Schutzausrüstung<br />

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen der<br />

Mitarbeiter<br />

Besondere Qualifikationen der Mitarbeiter<br />

Pflicht zur Unterweisung der Kontraktorenmitarbeiter<br />

vor Arbeitsaufname durch Verantwortlichen der FF<br />

Sicherheitsbeauftragte, Ersthelfer, Handhabung von<br />

Feuerlöschern<br />

Arbeitszeitregelung (Überstunden, Nacht-, Sonn- und<br />

Feiertagsarbeiten)<br />

Benutzung von Sozialräumen<br />

Die MA sind zur Verschwiegenheit zu verpflichten<br />

Erlaubnisscheinverfahren<br />

Durchführung der systematischen<br />

Gefährdungsermittlung für die Tätigkeit<br />

Auftragsspezifische Gefährdungen<br />

Arbeiten mit besonderen Gefahren<br />

(siehe Checkliste „gefährliche Arbeiten“)<br />

(Brand- und Explosionsgefahren, automatische CO²<br />

Löschanlagen, Befahren von Behältern usw.)<br />

<strong>BASF</strong>-Zuständigkeiten zum Ausstellen von<br />

Erlaubnisscheinen<br />

Verantwortlicher zum Ausstellen von<br />

Erlaubnisscheinen beim Kontraktor<br />

Weitere Themen:<br />

Ggf. Rückseite benutzen!<br />

Die Einweisung wurde umfänglich durchgeführt<br />

und die Inhalte der Einweisung wurden<br />

ausreichend vermittelt.<br />

Die Einweisung wurde durchgeführt von:<br />

__________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Name Unterschrift<br />

Vor Ort im Betrieb<br />

Zuständigkeiten (Betrieb, Anlage, Instandhaltung,<br />

Arbeitsschutz, Feuerwehr usw. )<br />

Besonderheiten des Arbeitsbereiches, örtliche<br />

Gegebenheiten der Baustelle<br />

An- und Abmelden in den Betrieben (Meldestelle)<br />

Arbeiten an Anlagen und Nutzung von Einrichtungen<br />

Freischalten / Abschalten von Energien, Anlagen usw.<br />

Einsatz von Gefahrstoffen bzw. mögliche Kontakte mit<br />

Gefahrstoffen<br />

Festlegung von Arbeitsplätzen und Absperrung von<br />

Gefahrbereichen<br />

Rückmeldungen, Fertigstellung und Inbetriebnahme<br />

Ablauf und Maßnahmen im Störungsfall / Alarmfall und<br />

Unfall<br />

Bei Gefahr Arbeiten einstellen<br />

Baustelleneinrichtung<br />

Aufstellen von Materialcontainern / Unterkünften<br />

Benutzung und Gestellung der Energieversorgung<br />

Parken von Fahrzeugen<br />

Lagerung Material<br />

Absperrungen von Gefahrenbereichen<br />

Ordnung, Sauberkeit und Umweltschutz<br />

Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen<br />

Kranarbeiten<br />

Aufstellen und Benutzung von Gerüsten nach BGR<br />

Verkehrssicherungspflicht, Straßensperrungen, RSA<br />

Sonstiges<br />

Anzeige von Nachträgen, Abweichungen,<br />

Sondervergütungen usw., sind schriftlich zustellen<br />

Über-/ Rückgabe von Betriebsanleitungen, Bau- und<br />

Montageplänen usw.<br />

Durch meine Unterschrift erkläre ich, dass ich in die oben genannten Themen<br />

eingewiesen wurde. Den Inhalt der Einweisung habe ich verstanden. Ich<br />

verpflichte mich, die Regelungen zu o.g. Themen einzuhalten.<br />

_______________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________<br />

Datum Unterschrift des Eingewiesenen<br />

Einweisungsprotokoll für Kontraktoren EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Kontraktorenerklärung / Subkontraktorenanmeldung<br />

Kontraktor-Anschrift<br />

Kontraktor:<br />

Branche / Gewerk:<br />

Ansprechpartner:<br />

PLZ/Ort:<br />

Straße:<br />

Telefon:<br />

Fax:<br />

E-Mail:<br />

Unfallversicherungsträger:<br />

Der Kontraktor wird im Rahmen eines Werk- / Dienstleistungsvertrages unmittelbar für die<br />

<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH tätig.<br />

Die Firma soll als Subkontraktor für den:<br />

Hauptkontraktor:<br />

Branche / Gewerk:<br />

Im Auftrag/Projekt: tätig werden.<br />

Fax-Nummer für Antwortfax:<br />

Der Einsatz des obigen Subkontraktors wird seitens der <strong>BASF</strong> GmbH genehmigt!<br />

Datum:_____________ Abt:____________ Name:______________�_______________<br />

Das Unternehmen bestätigt, dass es aktuell gültig zertifiziert ist nach:<br />

Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC**) uneingeschränktes Zertifikat (>35 MA und Einsatz von Subunternehmern)<br />

Sicherheits Certifikat Contraktore (SCC*) eingeschränktes Zertifikat (< 35 MA und ohne Einsatz von Subunternehmern)<br />

Sicherheits Certifikat für Personaldienstleister (SCP),<br />

Arbeitsschutz-Management-Systeme (AMS),<br />

<strong>BASF</strong> Systemaudit (Die aktuell gültigen Zertifikate müssen auf verlangender <strong>BASF</strong> vorgelegt werden.)<br />

Das Unternehmen ist nicht zertifiziert, wird aber eine Kontraktor-Selbsterklärung abgeben!<br />

(Diese ist eine Grundvoraussetzung für die Vergabe von Aufträgen an nicht zertifizierte Kontraktoren bzw. für die Zulassung eines<br />

Subkontraktors)<br />

Als verantwortlicher Ansprechpartner vor Ort werden benannt:<br />

1.<br />

2.<br />

3.<br />

Name Funktion Handy<br />

Wir bestätigen, dass wir das Kontraktorenmanagement „Der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH“<br />

(Ausgabe ____/20___) und die „Standortordnung“ (Ausgabe ____20___) erhalten und gelesen zu haben.<br />

Wir verpflichten uns gegenüber der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH bei und in Zusammenhang mit allen zukünftig auf<br />

dem Werksgelände der <strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH durchzuführenden Arbeiten das Kontraktorenmanagement<br />

und die Standortordnung einzuhalten und sämtliche darin enthaltenen Bestimmungen stets sorgfältig zu<br />

beachten.<br />

Ort/Datum: Unterschrift:<br />

Legen Sie diese ausgefüllte und<br />

unterschriebene Seite Ihrer<br />

Auftragsbestätigung bei.<br />

Kontraktorenerklärung Subkontraktorenanmeldung EH 30.01.2012


<strong>BASF</strong> <strong>Coatings</strong> GmbH<br />

Werkleitung Münster · Abteilung Occupational Safety<br />

Glasuritstraße 1 · 48165 Münster-Hiltrup<br />

Telefon 02501/14-0<br />

www.basf-coatings.de � Nachhaltigkeit � Regelungen und Vorlagen<br />

<strong>Coatings</strong> Solutions<br />

Stand: April 2012 9961 1T 60030

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