Amtsblatt des Landkreises Sömmerda - Landkreis Sömmerda
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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Sömmerda</strong> Nr. 27 / 15.07.2009 Seite<br />
B 176 außerhalb der Ortschaft<br />
zw. <strong>Sömmerda</strong><br />
und Frohndorf<br />
im Bereich A 71,<br />
AS <strong>Sömmerda</strong>-Ost<br />
(Auffahrt und Abfahrt<br />
auch gesperrt)<br />
neu!<br />
neu!<br />
Ortslage <strong>Sömmerda</strong>,<br />
Schallenburger<br />
Straße (ehem. L1 051)<br />
20.07.09-25.07.09 Vollsperrung Deckensanierung lt. Umleitungsplan<br />
20.07.09-30.10.09 Vollsperrung Straßenbauarbeiten,<br />
Nebenanlagen<br />
Weitere Bestimmungen<br />
Artikel 2<br />
Die weiteren Bestimmungen der Verbandssatzung bleiben unverändert.<br />
In-Kraft-Treten<br />
Artikel 3<br />
Die zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung <strong>des</strong><br />
Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“ tritt am 01.01.2010 in<br />
Kraft.<br />
Ellersleben, den 14.07.2009 gez. Titze<br />
(Siegel) Verbandsvorsitzende<br />
Landratsamt <strong>Sömmerda</strong><br />
als untere staatliche<br />
Verwaltungsbehörde -<br />
Kommunalaufsicht <strong>Sömmerda</strong>, 6. Juli 2009<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung <strong>des</strong><br />
Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />
Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.05.2009 (Beschluss-Nr.<br />
48/10/2009)<br />
Sehr geehrte Frau Titze,<br />
gegen die oben genannte Satzung werden keine rechtsaufsichtlichen<br />
Bedenken geltend gemacht. Wir werden die Satzung<br />
in unserem <strong>Amtsblatt</strong> amtlich bekannt machen. Wir<br />
bitten dazu um Herreichung eines ausgefertigten Satzungsexemplars.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
im Auftrag<br />
Roth<br />
Regierungsrat<br />
<strong>Sömmerda</strong> (erfurter Straße) - B 176<br />
- Tunzenhausen - Schallenburg und<br />
in Gegenrichtung<br />
*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich.<br />
Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert!<br />
Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.<br />
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch die Grasmahd zu rechnen.<br />
Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten<br />
auf Bun<strong>des</strong>-, Lan<strong>des</strong>- und Kreisstraßen zu rechnen.<br />
Amtlicher Teil<br />
Bekanntmachung – Gewerbepark ELGO<br />
Hiermit macht das Landratsamt <strong>Sömmerda</strong> als untere staatliche<br />
Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 1<br />
Nr. 3 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />
(ThürKGG) die Erste Satzung zur Änderung der<br />
Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />
nebst ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung amtlich bekannt.<br />
Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />
<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark<br />
ELGO“<br />
Die Verbandsversammlung hat in ihrer 10.Verbandsversammlung<br />
am 19.05.2009 folgende zweite Satzung zur Änderung zur<br />
Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />
beschlossen:<br />
Artikel 1<br />
Die Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark<br />
ELGO“ vom 09.07.1992 (bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> Nr.<br />
2/1993 <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Sömmerda</strong> am 12.02.1993), zuletzt geändert<br />
durch die erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />
<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“ vom<br />
18.12.2006 (bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> Nr.51/2006 <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong><br />
<strong>Sömmerda</strong> am 27.12.2006) wird wie folgt geändert:<br />
§ 14 wird geändert und erhält folgende Fassung:<br />
§ 14 Entschädigung<br />
(1) Die Verbandsräte bzw. deren Stellvertreter erhalten für die<br />
Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung ein<br />
Sitzungsgeld in Höhe von 15 € je Sitzung.<br />
(2) Dem Verbandsvorsitzenden wird für seine Tätigkeit eine<br />
Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € pro Monat gewährt.<br />
Kann der Verbandsvorsitzende ununterbrochen länger als drei<br />
Monate seine Dienstgeschäfte nicht wahrnehmen bzw. ist an<br />
der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, steht seinem Stellvertreter<br />
nach drei Monaten die Aufwandsentschädigung zu.<br />
(3) Der Stellvertreter <strong>des</strong> Verbandsvorsitzenden erhält nach<br />
Maß seiner besonderen Inanspruchnahme ein zusätzliches<br />
Sitzungsgeld in Höhe von 15 € je Sitzung gem. § 2 Abs.3 ThürEntschVO.