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Amtsblatt des Landkreises Sömmerda - Landkreis Sömmerda

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<strong>Amtsblatt</strong> <strong>Landkreis</strong> <strong>Sömmerda</strong> Nr. 27 / 15.07.2009 Seite<br />

B 176 außerhalb der Ortschaft<br />

zw. <strong>Sömmerda</strong><br />

und Frohndorf<br />

im Bereich A 71,<br />

AS <strong>Sömmerda</strong>-Ost<br />

(Auffahrt und Abfahrt<br />

auch gesperrt)<br />

neu!<br />

neu!<br />

Ortslage <strong>Sömmerda</strong>,<br />

Schallenburger<br />

Straße (ehem. L1 051)<br />

20.07.09-25.07.09 Vollsperrung Deckensanierung lt. Umleitungsplan<br />

20.07.09-30.10.09 Vollsperrung Straßenbauarbeiten,<br />

Nebenanlagen<br />

Weitere Bestimmungen<br />

Artikel 2<br />

Die weiteren Bestimmungen der Verbandssatzung bleiben unverändert.<br />

In-Kraft-Treten<br />

Artikel 3<br />

Die zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung <strong>des</strong><br />

Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“ tritt am 01.01.2010 in<br />

Kraft.<br />

Ellersleben, den 14.07.2009 gez. Titze<br />

(Siegel) Verbandsvorsitzende<br />

Landratsamt <strong>Sömmerda</strong><br />

als untere staatliche<br />

Verwaltungsbehörde -<br />

Kommunalaufsicht <strong>Sömmerda</strong>, 6. Juli 2009<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung <strong>des</strong><br />

Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />

Beschluss der Verbandsversammlung vom 19.05.2009 (Beschluss-Nr.<br />

48/10/2009)<br />

Sehr geehrte Frau Titze,<br />

gegen die oben genannte Satzung werden keine rechtsaufsichtlichen<br />

Bedenken geltend gemacht. Wir werden die Satzung<br />

in unserem <strong>Amtsblatt</strong> amtlich bekannt machen. Wir<br />

bitten dazu um Herreichung eines ausgefertigten Satzungsexemplars.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

im Auftrag<br />

Roth<br />

Regierungsrat<br />

<strong>Sömmerda</strong> (erfurter Straße) - B 176<br />

- Tunzenhausen - Schallenburg und<br />

in Gegenrichtung<br />

*Änderungen auf Grund von kurzfristig notwendigen Verkehrssicherungsmaßnahmen nach Redaktionsschluss sind jederzeit möglich.<br />

Notwendige Reparatur- und Unterhaltungsarbeiten führen kurzzeitig zu Verkehrsraumeinschränkungen und werden örtlich abgesichert!<br />

Über die aktuellen Straßensperrungen können Sie sich auch im Internet unter www.landkreis-soemmerda.de informieren.<br />

Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch die Grasmahd zu rechnen.<br />

Im gesamten Kreisgebiet ist mit Verkehrseinschränkungen durch Straßensanierungsarbeiten (Oberflächenbehandlung) und Fahrbahnmarkierungsarbeiten<br />

auf Bun<strong>des</strong>-, Lan<strong>des</strong>- und Kreisstraßen zu rechnen.<br />

Amtlicher Teil<br />

Bekanntmachung – Gewerbepark ELGO<br />

Hiermit macht das Landratsamt <strong>Sömmerda</strong> als untere staatliche<br />

Verwaltungsbehörde gemäß §§ 42 Abs. 3, 44 Abs. 1 Satz 1<br />

Nr. 3 <strong>des</strong> Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit<br />

(ThürKGG) die Erste Satzung zur Änderung der<br />

Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />

nebst ihrer rechtsaufsichtlichen Würdigung amtlich bekannt.<br />

Zweite Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />

<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark<br />

ELGO“<br />

Die Verbandsversammlung hat in ihrer 10.Verbandsversammlung<br />

am 19.05.2009 folgende zweite Satzung zur Änderung zur<br />

Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“<br />

beschlossen:<br />

Artikel 1<br />

Die Verbandssatzung <strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark<br />

ELGO“ vom 09.07.1992 (bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> Nr.<br />

2/1993 <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong> <strong>Sömmerda</strong> am 12.02.1993), zuletzt geändert<br />

durch die erste Satzung zur Änderung der Verbandssatzung<br />

<strong>des</strong> Zweckverban<strong>des</strong> „Gewerbepark ELGO“ vom<br />

18.12.2006 (bekannt gemacht im <strong>Amtsblatt</strong> Nr.51/2006 <strong>des</strong> <strong><strong>Landkreis</strong>es</strong><br />

<strong>Sömmerda</strong> am 27.12.2006) wird wie folgt geändert:<br />

§ 14 wird geändert und erhält folgende Fassung:<br />

§ 14 Entschädigung<br />

(1) Die Verbandsräte bzw. deren Stellvertreter erhalten für die<br />

Teilnahme an den Sitzungen der Verbandsversammlung ein<br />

Sitzungsgeld in Höhe von 15 € je Sitzung.<br />

(2) Dem Verbandsvorsitzenden wird für seine Tätigkeit eine<br />

Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 € pro Monat gewährt.<br />

Kann der Verbandsvorsitzende ununterbrochen länger als drei<br />

Monate seine Dienstgeschäfte nicht wahrnehmen bzw. ist an<br />

der Ausübung seiner Tätigkeit gehindert, steht seinem Stellvertreter<br />

nach drei Monaten die Aufwandsentschädigung zu.<br />

(3) Der Stellvertreter <strong>des</strong> Verbandsvorsitzenden erhält nach<br />

Maß seiner besonderen Inanspruchnahme ein zusätzliches<br />

Sitzungsgeld in Höhe von 15 € je Sitzung gem. § 2 Abs.3 ThürEntschVO.

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