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Jahresbericht 2010 der Innovationsstiftung Hamburg

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1. Grundsätze<br />

Die <strong>Innovationsstiftung</strong> för<strong>der</strong>t zur stärkung <strong>der</strong> wissenschaftlichen<br />

und technologischen Grundlagen sowie zur<br />

Erhöhung <strong>der</strong> Inno va tions bereit schaft und <strong>der</strong> Innovationsfähigkeit<br />

kleiner und mittlerer Unternehmen sowie zur<br />

stärkung <strong>der</strong> Wirt schafts kraft hamburgs nach Maßgabe<br />

des Gesetzes über die Errichtung <strong>der</strong> <strong>Innovationsstiftung</strong><br />

hamburg in <strong>der</strong> Fassung vom 19 .4 .2004 (hamburgisches<br />

Gesetz- und Ver ord nungsblatt Nr . 18, s . 74, vom 14 .5 .1996,<br />

Nr . 48, s . 462, vom 10 .12 .2001, Nr . 47, s . 531, vom<br />

28 .11 .2003, Nr . 20, s . 198, vom 14 .4 .2004) und des Ge-<br />

meinschaftsrahmens für staatliche Beihilfen für Forschung,<br />

Entwicklung und Innovation (abl . c 323 vom 30 .12 .2006)<br />

sowie im rahmen <strong>der</strong> jeweils gel ten den Verwaltungsvorschriften<br />

(z . B . Verwaltungs vor schrif ten zu §§ 23 und 44<br />

Landeshaushaltsordnung) ins be son de re innovative und<br />

technologieorientierte Vorha ben . hier mit soll die Entwicklung<br />

einer internationalen Wettbewerbsfähigkeit geför<strong>der</strong>t<br />

werden und damit die Basis für die sicherung und schaffung<br />

wett bewerbsfähiger, zukunftssicherer arbeits- und<br />

ausbil dungs plätze gelegt werden . Ein rechtsanspruch des<br />

an trag stellers auf Gewährung von Zuwendungen besteht<br />

nicht; vielmehr entscheidet die stiftung nach pflichtge mäßem<br />

Ermessen im rahmen <strong>der</strong> verfügbaren Mittel .<br />

2. Antragsberechtigte<br />

antragsberechtigt sind:<br />

• kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition<br />

(abl . L 124 vom 20 .05 .2003),<br />

• innovative Unternehmensgrün<strong>der</strong> und Einzelunternehmer,<br />

• für Forschungs- und Entwicklungsprojekte, für Durchführ<br />

barkeitsstudien zur Vorbereitung industrieller Forschung<br />

und experimenteller Entwicklung sowie für Prozess-<br />

und Betriebsinnovation im Dienstleistungssektor<br />

in Einzelfällen hochschulen und außeruniversitäre Forschungs<br />

einrichtungen, soweit es sich um Projekte mit<br />

di rekter Marktorientierung und/o<strong>der</strong> Umsetzungsnähe<br />

handelt .<br />

36<br />

richtlinien für die Gewährung von<br />

Beihilfen als Projektför<strong>der</strong>ung<br />

durch die <strong>Innovationsstiftung</strong> hamburg / stand 14 .10 .2008<br />

3. Voraussetzungen für die För<strong>der</strong>ung<br />

Geför<strong>der</strong>t werden nur einzelne inhaltlich abgegrenzte<br />

o<strong>der</strong> abgrenzbare Vorhaben, die ansätze für eine spätere<br />

wirtschaftliche Verwertbarkeit erkennen lassen (Projekt för<strong>der</strong>ung)<br />

.<br />

Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss – unter Einschluss<br />

<strong>der</strong> beantragten Finanzierungshilfe – gesichert<br />

sein .<br />

Der Zuwendungsempfänger muss bei wirtschaftlicher Betrach<br />

tung unter Ein schluss staatlicher För<strong>der</strong>maß nah men<br />

existenz- und wettbewerbsfähig sein .<br />

an<strong>der</strong>e För<strong>der</strong>möglichkeiten sollen vom antragsteller vorrangig<br />

in anspruch genommen werden . In <strong>der</strong> regel ist ein<br />

angemessener Eigenanteil des antragstellers zu for<strong>der</strong>n .<br />

Zugleich soll die Projektför<strong>der</strong>ung einen Zeitraum von drei<br />

Jahren nicht überschreiten .<br />

Nicht geför<strong>der</strong>t werden:<br />

• Bagatellvorhaben,<br />

• Vorhaben <strong>der</strong> Grundlagenforschung,<br />

• Vorhaben, mit denen vor <strong>der</strong> schriftlichen Zustimmung<br />

<strong>der</strong> stiftung begonnen worden ist . Ein Vorha ben gilt als<br />

begonnen, sobald ins Gewicht fallende Verbind lichkeiten<br />

begründet worden sind, die mit dem Zweck, für den die<br />

Finanzierungshilfe beantragt werden soll, in ursächlichem<br />

Zusammen hang stehen . als Verbind lich keiten in diesem<br />

sinne gelten auch bedingte rechts geschäfte und <strong>der</strong><br />

Kauf auf Probe .<br />

4. Art und Höhe <strong>der</strong> Projektför<strong>der</strong>ung<br />

4 .1 Die stiftung kann ihre Leistungen in <strong>der</strong> regel durch<br />

Gewährung von Zuschüssen und bedingt rückzahlbaren<br />

Zuschüssen anbieten . art und höhe <strong>der</strong> Finanzierungshilfen<br />

werden nach Prüfung des För<strong>der</strong>antrags<br />

festgesetzt .<br />

Der zulässige Betrag des rückzahlbaren Zuschusses<br />

wird als anteil an den för<strong>der</strong>fähigen Kosten ausgedrückt<br />

und darf die für FuE-Vorhaben festgelegten<br />

Beihilfeintensitäten nicht überschreiten .<br />

<strong>Innovationsstiftung</strong> <strong>Hamburg</strong> <strong>Jahresbericht</strong> <strong>2010</strong>

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