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Stadtmagazin Eitorf, Windeck, Ruppichteroth

Ausgabe 8, September 2017

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Verlagssonderveröffentlichung<br />

Baugenehmigungen für Wohngebäude<br />

werden wieder Pflicht<br />

Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist<br />

auf eine wichtige Änderung im Baurecht hin. Zum Jahresende werden Baugenehmigungen<br />

für Wohngebäude wieder Pflicht. Damit läuft die bislang<br />

geltende sogenannte Freistellung von Wohngebäuden von der Pflicht zur<br />

Baugenehmigung aus. Sie galt für Wohngebäude im Bereich von Bebauungsplänen.<br />

Der Bauherr konnte erklären, dass er sich an die Vorgaben des<br />

Bebauungsplanes hält und hat von der Gemeinde im Gegenzug eine Freistellung<br />

erhalten. Ab dem 28.12.2017 fällt dieser Anspruch durch die neue<br />

Landesbauordnung weg. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch solche Vorhaben<br />

eine Baugenehmigung vorweisen, die noch nicht begonnen wurden,<br />

für die aber eine (alte) Freistellungserklärung durch die Gemeinde vorliegt.<br />

„Es kann deshalb nur allen Bauherren, die noch in 2017 mit ihrem Bauvorhaben<br />

beginnen wollen, geraten werden, bereits jetzt schon nicht mehr die<br />

Freistellung zu wählen, sondern einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung<br />

zugrunde zu legen“. so Gundula Riesenbeck, Leiterin des<br />

Bauaufsichtsamtes. Eine Fertigstellung bis Jahresende sei in diesen Fällen<br />

kaum realistisch. „Wir haben den kreisangehörigen Gemeinden bereits nahe<br />

gelegt, ihnen vorliegende Freistellungsanträge jetzt schon in ein normales<br />

Baugenehmigungsverfahren beim Kreis überzuleiten. Das erspart den<br />

Bauherrn viel nachträglichen Ärger“, so Gundula Riesenbeck.<br />

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