Stadtmagazin Eitorf, Windeck, Ruppichteroth
Ausgabe 8, September 2017
Ausgabe 8, September 2017
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Verlagssonderveröffentlichung<br />
Baugenehmigungen für Wohngebäude<br />
werden wieder Pflicht<br />
Rhein-Sieg-Kreis (db) – Das Bauaufsichtsamt des Rhein-Sieg-Kreises weist<br />
auf eine wichtige Änderung im Baurecht hin. Zum Jahresende werden Baugenehmigungen<br />
für Wohngebäude wieder Pflicht. Damit läuft die bislang<br />
geltende sogenannte Freistellung von Wohngebäuden von der Pflicht zur<br />
Baugenehmigung aus. Sie galt für Wohngebäude im Bereich von Bebauungsplänen.<br />
Der Bauherr konnte erklären, dass er sich an die Vorgaben des<br />
Bebauungsplanes hält und hat von der Gemeinde im Gegenzug eine Freistellung<br />
erhalten. Ab dem 28.12.2017 fällt dieser Anspruch durch die neue<br />
Landesbauordnung weg. Ab diesem Zeitpunkt müssen auch solche Vorhaben<br />
eine Baugenehmigung vorweisen, die noch nicht begonnen wurden,<br />
für die aber eine (alte) Freistellungserklärung durch die Gemeinde vorliegt.<br />
„Es kann deshalb nur allen Bauherren, die noch in 2017 mit ihrem Bauvorhaben<br />
beginnen wollen, geraten werden, bereits jetzt schon nicht mehr die<br />
Freistellung zu wählen, sondern einen Bauantrag zu stellen und eine Baugenehmigung<br />
zugrunde zu legen“. so Gundula Riesenbeck, Leiterin des<br />
Bauaufsichtsamtes. Eine Fertigstellung bis Jahresende sei in diesen Fällen<br />
kaum realistisch. „Wir haben den kreisangehörigen Gemeinden bereits nahe<br />
gelegt, ihnen vorliegende Freistellungsanträge jetzt schon in ein normales<br />
Baugenehmigungsverfahren beim Kreis überzuleiten. Das erspart den<br />
Bauherrn viel nachträglichen Ärger“, so Gundula Riesenbeck.<br />
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