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Ratgeber Recht<br />
Im Blickpunkt: Spindkontrolle. Und: Urlaubsgeld <strong>für</strong> Schwangere<br />
Immer wieder bringt der Arbeitsalltag<br />
Unklarheiten und Missverständnisse mit<br />
sich. Kein Wunder, bei dieser Fülle an<br />
rechtlichen Regelungen. Der REWE<br />
Group Konzernbetriebsrat beantwortet<br />
<strong>Ihr</strong>e Fragen: im persönlichen Gespräch,<br />
rund um die Uhr unter www.rewebetriebsrat.at<br />
und auch in AKTIV. Fragen<br />
<strong>Sie</strong> nach – in unserer Rubrik „Ratgeber<br />
Recht“. Mag. Sabine Tillinger, Jur<strong>ist</strong>in<br />
des REWE Konzernbetriebsrates, hat<br />
die Antworten.<br />
Spind- und Taschenkontrollen<br />
In unserer Filiale wurden vor kurzem<br />
Spind- und Taschenkontrollen durchgeführt.<br />
Uns wurde gesagt, <strong>da</strong>ss wir <strong>für</strong> den<br />
gesamten Inhalt Rechnungen haben müssen,<br />
um nachzuweisen, <strong>da</strong>ss wir die<br />
Sachen bezahlt haben. Eine Kollegin von<br />
mir hatte Kosmetikartikel in ihrer Tasche<br />
und <strong>da</strong><strong>für</strong> keinen Kassabon mehr, <strong>da</strong> sie<br />
diese Artikel nicht bei uns gekauft hat. Es<br />
handelte sich um einen Lippenstift und<br />
ein Deo, <strong>da</strong>s wir gar nicht in unserem Sortiment<br />
führen. Der Rayonsleiter hat gemeint,<br />
<strong>da</strong>ss er jene Artikel, <strong>für</strong> die wir keinen<br />
Kassabon haben, vermerken muss.<br />
Mich würde jetzt interessieren, ob ich wirklich<br />
<strong>für</strong> alle in meiner Tasche oder meinem<br />
Spind befindlichen Sachen eine Rechnung<br />
mitzutragen und aufzubewahren habe. Ich<br />
fühle mich durch diese Anweisung in meiner<br />
Privatsphäre gestört, weil ich der Meinung<br />
bin, <strong>für</strong> Artikel, die bei uns nicht im<br />
Sortiment sind oder die eindeutig einer<br />
anderen Firma zuzuweisen sind (Eigenmarken),<br />
brauche ich mich nicht zu rechtfertigen<br />
oder Beweise hervorzubringen.<br />
Melissa M., Wien<br />
Liebe Melissa!<br />
Vorweg: Der Spind dient <strong>da</strong>zu, <strong>Ihr</strong>e Privatsachen<br />
aufzubewahren, er muss versperrbar<br />
sein. Spind- und Taschenkontrollen<br />
sind nur in <strong>Ihr</strong>er Anwesenheit vorzunehmen<br />
– niemand <strong>da</strong>rf ihren Spind öffnen,<br />
ohne <strong>da</strong>ss <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>bei sind. Spind- und<br />
Taschenkontrollen dürfen auch nur mit<br />
<strong>Ihr</strong>er Zustimmung gemacht werden. Es<br />
steht Ihnen frei, eine Kontrolle zu verweigern.<br />
Im Ver<strong>da</strong>chtsfall – und nur <strong>da</strong>nn! –<br />
kann auch die Polizei gerufen werden.<br />
Der Arbeitgeber hat via Dienstanweisung<br />
vorgegeben, <strong>da</strong>ss Ware, die konsumiert<br />
wird, vorher zu bezahlen und gemeinsam<br />
mit dem Bon aufzubewahren <strong>ist</strong>. Dies gilt<br />
auch <strong>für</strong> Ware im Spind oder in <strong>Ihr</strong>er<br />
Tasche. Selbstverständlich müssen <strong>Sie</strong><br />
aber <strong>für</strong> Artikel, die es bei uns im Sortiment<br />
gar nicht gibt, keinen Kassabon vorweisen;<br />
der Rayonsleiter braucht diese<br />
also auch nicht vermerken. Für Ware, die<br />
man bei Ihnen in der Filiale erwerben<br />
kann, gilt: Bitte die Rechnung <strong>immer</strong> aufbewahren,<br />
<strong>da</strong>mit Ver<strong>da</strong>chtsmomente gar<br />
nicht erst aufkommen.<br />
Im Übrigen <strong>da</strong>rf auch abgelaufene oder<br />
zerbrochene Ware nicht verzehrt, verwendet<br />
oder mit nach Hause genommen werden:<br />
<strong>Sie</strong> <strong>ist</strong> nach der Abschreibung zu entsorgen!<br />
Und noch ein Tipp: Da <strong>Ihr</strong> Spind nicht versichert<br />
<strong>ist</strong>, sollten <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>rin keine Gegenstände<br />
von hohem Wert lagern. Im Fall<br />
des Falles ersetzt die Firma aus Kulanz<br />
einen begrenzten Betrag, und <strong>da</strong>s auch<br />
nur, wenn der Spind versperrt war!<br />
Urlaubsgeld bei<br />
Schwangerschaft<br />
Ich bin schwanger und derzeit (Brief vom<br />
Juni 2009, Anm. S.T.) in Krankenstand. Im<br />
September werde ich in den Mutterschutz<br />
gehen. Und jetzt habe ich nicht <strong>da</strong>s volle<br />
Urlaubsgeld erhalten! Warum nicht? Weil<br />
ich im Krankenstand war?<br />
Sabine K., Kärnten<br />
Liebe Sabine!<br />
Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält man<br />
<strong>für</strong> jedes im Kalenderjahr gearbeitete<br />
<strong>Ihr</strong> Recht<br />
Monat in der Höhe von 1/12. Das heißt:<br />
Waren <strong>Sie</strong> von 1. Jänner bis 31. Dezember<br />
eines Jahres bei einem Arbeitgeber beschäftigt,<br />
erhalten <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>s volle Urlaubsund<br />
auch Weihnachtsgeld.<br />
Sind <strong>Sie</strong> während des Jahres aus- oder<br />
eingetreten, wird <strong>da</strong>s Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />
aber aliquotiert. Das gilt auch<br />
<strong>für</strong> die Zeit des Mutterschutzes (in der<br />
Regel acht Wochen vor und acht Wochen<br />
nach der Geburt), in der <strong>da</strong>s Dienstverhältnis<br />
ruht: <strong>Sie</strong> dürfen nicht mehr arbeiten<br />
und der Arbeitgeber muss Ihnen auch<br />
kein Gehalt mehr zahlen. <strong>Sie</strong> erhalten<br />
Wochengeld von der Gebietskrankenkasse.<br />
Während des Mutterschutzes und<br />
einer anschließenden Karenz steht Ihnen<br />
kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.<br />
Wenn <strong>Sie</strong> also im September in den Mutterschutz<br />
gehen, wurde <strong>da</strong>s Urlaubsgeld<br />
bis September aliquotiert, <strong>Sie</strong> erhalten<br />
nicht mehr <strong>da</strong>s volle Urlaubsgeld. Mit dem<br />
Beginn des Mutterschutzes im September<br />
wird <strong>da</strong>nn auch <strong>da</strong>s aliquote Weihnachtsgeld<br />
bereits ausbezahlt. Der nicht verbrauchte<br />
aliquote Urlaub bleibt übrigens<br />
bis nach einer Karenz stehen!<br />
Mag. Sabine Tillinger<br />
Jur<strong>ist</strong>in des REWE<br />
Konzernbetriebsrates<br />
Tel.: 02236/600 47 90<br />
Fax: 02236/600 8 47 90<br />
Mobil: 0664/92 00 609<br />
s.tillinger@rewe-br.at<br />
www.rewebetriebsrat.at<br />
3/09<br />
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