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Ratgeber Recht<br />

Im Blickpunkt: Spindkontrolle. Und: Urlaubsgeld <strong>für</strong> Schwangere<br />

Immer wieder bringt der Arbeitsalltag<br />

Unklarheiten und Missverständnisse mit<br />

sich. Kein Wunder, bei dieser Fülle an<br />

rechtlichen Regelungen. Der REWE<br />

Group Konzernbetriebsrat beantwortet<br />

<strong>Ihr</strong>e Fragen: im persönlichen Gespräch,<br />

rund um die Uhr unter www.rewebetriebsrat.at<br />

und auch in AKTIV. Fragen<br />

<strong>Sie</strong> nach – in unserer Rubrik „Ratgeber<br />

Recht“. Mag. Sabine Tillinger, Jur<strong>ist</strong>in<br />

des REWE Konzernbetriebsrates, hat<br />

die Antworten.<br />

Spind- und Taschenkontrollen<br />

In unserer Filiale wurden vor kurzem<br />

Spind- und Taschenkontrollen durchgeführt.<br />

Uns wurde gesagt, <strong>da</strong>ss wir <strong>für</strong> den<br />

gesamten Inhalt Rechnungen haben müssen,<br />

um nachzuweisen, <strong>da</strong>ss wir die<br />

Sachen bezahlt haben. Eine Kollegin von<br />

mir hatte Kosmetikartikel in ihrer Tasche<br />

und <strong>da</strong><strong>für</strong> keinen Kassabon mehr, <strong>da</strong> sie<br />

diese Artikel nicht bei uns gekauft hat. Es<br />

handelte sich um einen Lippenstift und<br />

ein Deo, <strong>da</strong>s wir gar nicht in unserem Sortiment<br />

führen. Der Rayonsleiter hat gemeint,<br />

<strong>da</strong>ss er jene Artikel, <strong>für</strong> die wir keinen<br />

Kassabon haben, vermerken muss.<br />

Mich würde jetzt interessieren, ob ich wirklich<br />

<strong>für</strong> alle in meiner Tasche oder meinem<br />

Spind befindlichen Sachen eine Rechnung<br />

mitzutragen und aufzubewahren habe. Ich<br />

fühle mich durch diese Anweisung in meiner<br />

Privatsphäre gestört, weil ich der Meinung<br />

bin, <strong>für</strong> Artikel, die bei uns nicht im<br />

Sortiment sind oder die eindeutig einer<br />

anderen Firma zuzuweisen sind (Eigenmarken),<br />

brauche ich mich nicht zu rechtfertigen<br />

oder Beweise hervorzubringen.<br />

Melissa M., Wien<br />

Liebe Melissa!<br />

Vorweg: Der Spind dient <strong>da</strong>zu, <strong>Ihr</strong>e Privatsachen<br />

aufzubewahren, er muss versperrbar<br />

sein. Spind- und Taschenkontrollen<br />

sind nur in <strong>Ihr</strong>er Anwesenheit vorzunehmen<br />

– niemand <strong>da</strong>rf ihren Spind öffnen,<br />

ohne <strong>da</strong>ss <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>bei sind. Spind- und<br />

Taschenkontrollen dürfen auch nur mit<br />

<strong>Ihr</strong>er Zustimmung gemacht werden. Es<br />

steht Ihnen frei, eine Kontrolle zu verweigern.<br />

Im Ver<strong>da</strong>chtsfall – und nur <strong>da</strong>nn! –<br />

kann auch die Polizei gerufen werden.<br />

Der Arbeitgeber hat via Dienstanweisung<br />

vorgegeben, <strong>da</strong>ss Ware, die konsumiert<br />

wird, vorher zu bezahlen und gemeinsam<br />

mit dem Bon aufzubewahren <strong>ist</strong>. Dies gilt<br />

auch <strong>für</strong> Ware im Spind oder in <strong>Ihr</strong>er<br />

Tasche. Selbstverständlich müssen <strong>Sie</strong><br />

aber <strong>für</strong> Artikel, die es bei uns im Sortiment<br />

gar nicht gibt, keinen Kassabon vorweisen;<br />

der Rayonsleiter braucht diese<br />

also auch nicht vermerken. Für Ware, die<br />

man bei Ihnen in der Filiale erwerben<br />

kann, gilt: Bitte die Rechnung <strong>immer</strong> aufbewahren,<br />

<strong>da</strong>mit Ver<strong>da</strong>chtsmomente gar<br />

nicht erst aufkommen.<br />

Im Übrigen <strong>da</strong>rf auch abgelaufene oder<br />

zerbrochene Ware nicht verzehrt, verwendet<br />

oder mit nach Hause genommen werden:<br />

<strong>Sie</strong> <strong>ist</strong> nach der Abschreibung zu entsorgen!<br />

Und noch ein Tipp: Da <strong>Ihr</strong> Spind nicht versichert<br />

<strong>ist</strong>, sollten <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>rin keine Gegenstände<br />

von hohem Wert lagern. Im Fall<br />

des Falles ersetzt die Firma aus Kulanz<br />

einen begrenzten Betrag, und <strong>da</strong>s auch<br />

nur, wenn der Spind versperrt war!<br />

Urlaubsgeld bei<br />

Schwangerschaft<br />

Ich bin schwanger und derzeit (Brief vom<br />

Juni 2009, Anm. S.T.) in Krankenstand. Im<br />

September werde ich in den Mutterschutz<br />

gehen. Und jetzt habe ich nicht <strong>da</strong>s volle<br />

Urlaubsgeld erhalten! Warum nicht? Weil<br />

ich im Krankenstand war?<br />

Sabine K., Kärnten<br />

Liebe Sabine!<br />

Urlaubs- und Weihnachtsgeld erhält man<br />

<strong>für</strong> jedes im Kalenderjahr gearbeitete<br />

<strong>Ihr</strong> Recht<br />

Monat in der Höhe von 1/12. Das heißt:<br />

Waren <strong>Sie</strong> von 1. Jänner bis 31. Dezember<br />

eines Jahres bei einem Arbeitgeber beschäftigt,<br />

erhalten <strong>Sie</strong> <strong>da</strong>s volle Urlaubsund<br />

auch Weihnachtsgeld.<br />

Sind <strong>Sie</strong> während des Jahres aus- oder<br />

eingetreten, wird <strong>da</strong>s Urlaubs- und Weihnachtsgeld<br />

aber aliquotiert. Das gilt auch<br />

<strong>für</strong> die Zeit des Mutterschutzes (in der<br />

Regel acht Wochen vor und acht Wochen<br />

nach der Geburt), in der <strong>da</strong>s Dienstverhältnis<br />

ruht: <strong>Sie</strong> dürfen nicht mehr arbeiten<br />

und der Arbeitgeber muss Ihnen auch<br />

kein Gehalt mehr zahlen. <strong>Sie</strong> erhalten<br />

Wochengeld von der Gebietskrankenkasse.<br />

Während des Mutterschutzes und<br />

einer anschließenden Karenz steht Ihnen<br />

kein Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu.<br />

Wenn <strong>Sie</strong> also im September in den Mutterschutz<br />

gehen, wurde <strong>da</strong>s Urlaubsgeld<br />

bis September aliquotiert, <strong>Sie</strong> erhalten<br />

nicht mehr <strong>da</strong>s volle Urlaubsgeld. Mit dem<br />

Beginn des Mutterschutzes im September<br />

wird <strong>da</strong>nn auch <strong>da</strong>s aliquote Weihnachtsgeld<br />

bereits ausbezahlt. Der nicht verbrauchte<br />

aliquote Urlaub bleibt übrigens<br />

bis nach einer Karenz stehen!<br />

Mag. Sabine Tillinger<br />

Jur<strong>ist</strong>in des REWE<br />

Konzernbetriebsrates<br />

Tel.: 02236/600 47 90<br />

Fax: 02236/600 8 47 90<br />

Mobil: 0664/92 00 609<br />

s.tillinger@rewe-br.at<br />

www.rewebetriebsrat.at<br />

3/09<br />

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