Die praktische Altenpflegeausbildung
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Seite 48 Kapitel IV Inhalt<br />
<strong>Die</strong> Ausbildung wird stets in<br />
einem ambulanten <strong>Die</strong>nst<br />
und in einem Pflegeheim<br />
4<br />
durchgeführt.<br />
Gemeinsame Bewerberauswahl<br />
<strong>Die</strong> Lernortkooperation kann sich auch auf die Zusammenarbeit bei der Aus-<br />
wahl geeigneter Auszubildender beziehen. <strong>Die</strong>s kann von einer Klärung der<br />
Erwartungen beider Partner an die Bewerberinnen und Bewerber bis hin zu<br />
einer systematischen, gemeinsamen Auswahl reichen [ Kapitel 5 ].<br />
Hospitationen<br />
Lehrkräfte der Altenpflegeschule können für einen zu vereinbarenden Zeitraum<br />
in der kooperierenden Pflegeeinrichtung hospitieren. Hospitationen<br />
bieten die Gelegenheit, den Blick auf die „Herausforderung Praxis“ zu lenken<br />
und eine Sensibilisierung für die aktuellen Aufgaben, Chancen und Herausforderungen<br />
der Praxis zu erreichen. Umgekehrt sollte es auch für Praxisanleitungen<br />
die Möglichkeit des Hospitierens in der Altenpflegeschule geben. <strong>Die</strong>s<br />
könnte beispielsweise bei der Vermittlung neuer Pflegemethoden sinnvoll sein<br />
(vgl. Knigge-Demal u. a. 2007).<br />
Gemeinsamer Unterricht<br />
Um den Anspruch der handlungsorientierten Ausbildung auch methodisch zu<br />
unterstützen, können Lehrkräfte der Altenpflegeschule im Rahmen ihres Unterrichts<br />
für ausgewählte Unterrichtssequenzen Experten aus der Praxis einladen<br />
(z. B. Pflegedienstleitung, Praxisanleitung) und diese themenbezogen aktiv an<br />
der Unterrichtsgestaltung beteiligen.<br />
Das Servicenetzwerk <strong>Altenpflegeausbildung</strong> hat eine „Arbeitshilfe: Lernortkooperation“<br />
entwickelt [ Arbeitshilfe 4 ]. Sie kann ambulanten und stationä-<br />
ren Pflegeeinrichtungen dabei helfen, ihren Standort hinsichtlich der Lernort-<br />
kooperation zu bestimmen, Handlungsbedarfe zu ermitteln sowie konkrete<br />
Maßnahmen zu planen. Darüber hinaus bietet sie Anregungen für den Dialog<br />
mit den Altenpflegeschulen.<br />
4.2 Lernortkooperation zwischen (Pflege-)Einrichtungen<br />
<strong>Die</strong> <strong>praktische</strong> Ausbildung ist in mehrere Phasen gegliedert. Alle <strong>praktische</strong>n<br />
Ausbildungsphasen, die nicht direkt beim Träger der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />
stattfinden, werden im Folgenden als externe Ausbildungsabschnitte bezeichnet.<br />
§ 1 Abs. 2 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt vor,<br />
dass von den mindestens 2500 Stunden der <strong>praktische</strong>n Ausbildung mindestens<br />
2.000 Stunden in einer stationären und in einer ambulanten Pflegeeinrichtung<br />
zu absolvieren sind.<br />
Auszubildende einer stationären Pflegeeinrichtung müssen also auch bei einer<br />
ambulanten Pflegeeinrichtung ausgebildet werden und umgekehrt. <strong>Die</strong> Dauer<br />
des Einsatzes in der jeweils anderen Versorgungsform sollte dem Ausbildungszweck<br />
entsprechend mehrere Wochen umfassen. Es kann hier länderspezifische<br />
Vorgaben geben.