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Die praktische Altenpflegeausbildung

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Seite 48 Kapitel IV Inhalt<br />

<strong>Die</strong> Ausbildung wird stets in<br />

einem ambulanten <strong>Die</strong>nst<br />

und in einem Pflegeheim<br />

4<br />

durchgeführt.<br />

Gemeinsame Bewerberauswahl<br />

<strong>Die</strong> Lernortkooperation kann sich auch auf die Zusammenarbeit bei der Aus-<br />

wahl geeigneter Auszubildender beziehen. <strong>Die</strong>s kann von einer Klärung der<br />

Erwartungen beider Partner an die Bewerberinnen und Bewerber bis hin zu<br />

einer systematischen, gemeinsamen Auswahl reichen [ Kapitel 5 ].<br />

Hospitationen<br />

Lehrkräfte der Altenpflegeschule können für einen zu vereinbarenden Zeitraum<br />

in der kooperierenden Pflegeeinrichtung hospitieren. Hospitationen<br />

bieten die Gelegenheit, den Blick auf die „Herausforderung Praxis“ zu lenken<br />

und eine Sensibilisierung für die aktuellen Aufgaben, Chancen und Herausforderungen<br />

der Praxis zu erreichen. Umgekehrt sollte es auch für Praxisanleitungen<br />

die Möglichkeit des Hospitierens in der Altenpflegeschule geben. <strong>Die</strong>s<br />

könnte beispielsweise bei der Vermittlung neuer Pflegemethoden sinnvoll sein<br />

(vgl. Knigge-Demal u. a. 2007).<br />

Gemeinsamer Unterricht<br />

Um den Anspruch der handlungsorientierten Ausbildung auch methodisch zu<br />

unterstützen, können Lehrkräfte der Altenpflegeschule im Rahmen ihres Unterrichts<br />

für ausgewählte Unterrichtssequenzen Experten aus der Praxis einladen<br />

(z. B. Pflegedienstleitung, Praxisanleitung) und diese themenbezogen aktiv an<br />

der Unterrichtsgestaltung beteiligen.<br />

Das Servicenetzwerk <strong>Altenpflegeausbildung</strong> hat eine „Arbeitshilfe: Lernortkooperation“<br />

entwickelt [ Arbeitshilfe 4 ]. Sie kann ambulanten und stationä-<br />

ren Pflegeeinrichtungen dabei helfen, ihren Standort hinsichtlich der Lernort-<br />

kooperation zu bestimmen, Handlungsbedarfe zu ermitteln sowie konkrete<br />

Maßnahmen zu planen. Darüber hinaus bietet sie Anregungen für den Dialog<br />

mit den Altenpflegeschulen.<br />

4.2 Lernortkooperation zwischen (Pflege-)Einrichtungen<br />

<strong>Die</strong> <strong>praktische</strong> Ausbildung ist in mehrere Phasen gegliedert. Alle <strong>praktische</strong>n<br />

Ausbildungsphasen, die nicht direkt beim Träger der <strong>praktische</strong>n Ausbildung<br />

stattfinden, werden im Folgenden als externe Ausbildungsabschnitte bezeichnet.<br />

§ 1 Abs. 2 der Altenpflege-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung gibt vor,<br />

dass von den mindestens 2500 Stunden der <strong>praktische</strong>n Ausbildung mindestens<br />

2.000 Stunden in einer stationären und in einer ambulanten Pflegeeinrichtung<br />

zu absolvieren sind.<br />

Auszubildende einer stationären Pflegeeinrichtung müssen also auch bei einer<br />

ambulanten Pflegeeinrichtung ausgebildet werden und umgekehrt. <strong>Die</strong> Dauer<br />

des Einsatzes in der jeweils anderen Versorgungsform sollte dem Ausbildungszweck<br />

entsprechend mehrere Wochen umfassen. Es kann hier länderspezifische<br />

Vorgaben geben.

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