2pukly 1\nluk -htpspl - AWO Dortmund
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Tageseinrichtungen für Kinder<br />
Die fünf Tageseinrichtungen des <strong>AWO</strong><br />
Unterbezirks <strong>Dortmund</strong> unterliegen dem<br />
Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder<br />
(GTK). Die Einrichtungen erhalten<br />
Gruppenpauschalen, deren Höhe sich an<br />
Betreuungszeiten von entweder 35 Stunden<br />
oder min. 42,5 Stunden (Ganztagsbetreuung)<br />
in der Woche orientiert. Die<br />
Betreuungszeiten/Gruppenformen sind<br />
durch die Jugendhilfeplanung mit dem<br />
Jugendamt vereinbart und bilden eine<br />
feste Finanzierungsgröße. Sach- und Personalstandards<br />
sind in der Betriebskostenverordnung<br />
klar geregelt. Die <strong>AWO</strong><br />
erhält als sozialer Träger 91% der Kosten<br />
für die Kindertageseinrichtungen.<br />
Die Betriebsplätze der Kooperationspartner<br />
RWE WWE AG und DSW21 werden<br />
mit 46% durch das Land gefördert, die<br />
Restkosten werden von den Betrieben<br />
RWE WWE AG und DSW 21 getragen.<br />
Die Kosten für den Träger <strong>AWO</strong> sind zurzeit<br />
im Vorfeld einschätzbar. Das könnte<br />
sich ab dem 01.08.2008 ändern. Zum<br />
01.08.2008 soll nach der jetzigen Landesregierung<br />
das GTK vom Kinderbildungsgesetz<br />
(KiBiz) abgelöst werden. Das KiBiz<br />
gibt vor, dass Eltern in jeder Einrichtung<br />
25, 35 oder 45 Stunden buchen können.<br />
Es soll zukünftig keine Gruppenfinanzierung<br />
mehr geben, sondern pro Kind sollen<br />
Pauschalen an die Träger gezahlt werden.