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2pukly 1\nluk -htpspl - AWO Dortmund

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Tageseinrichtungen für Kinder<br />

Die fünf Tageseinrichtungen des <strong>AWO</strong><br />

Unterbezirks <strong>Dortmund</strong> unterliegen dem<br />

Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder<br />

(GTK). Die Einrichtungen erhalten<br />

Gruppenpauschalen, deren Höhe sich an<br />

Betreuungszeiten von entweder 35 Stunden<br />

oder min. 42,5 Stunden (Ganztagsbetreuung)<br />

in der Woche orientiert. Die<br />

Betreuungszeiten/Gruppenformen sind<br />

durch die Jugendhilfeplanung mit dem<br />

Jugendamt vereinbart und bilden eine<br />

feste Finanzierungsgröße. Sach- und Personalstandards<br />

sind in der Betriebskostenverordnung<br />

klar geregelt. Die <strong>AWO</strong><br />

erhält als sozialer Träger 91% der Kosten<br />

für die Kindertageseinrichtungen.<br />

Die Betriebsplätze der Kooperationspartner<br />

RWE WWE AG und DSW21 werden<br />

mit 46% durch das Land gefördert, die<br />

Restkosten werden von den Betrieben<br />

RWE WWE AG und DSW 21 getragen.<br />

Die Kosten für den Träger <strong>AWO</strong> sind zurzeit<br />

im Vorfeld einschätzbar. Das könnte<br />

sich ab dem 01.08.2008 ändern. Zum<br />

01.08.2008 soll nach der jetzigen Landesregierung<br />

das GTK vom Kinderbildungsgesetz<br />

(KiBiz) abgelöst werden. Das KiBiz<br />

gibt vor, dass Eltern in jeder Einrichtung<br />

25, 35 oder 45 Stunden buchen können.<br />

Es soll zukünftig keine Gruppenfinanzierung<br />

mehr geben, sondern pro Kind sollen<br />

Pauschalen an die Träger gezahlt werden.

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