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buchreport.express 45/2017

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uchreport.<strong>express</strong> Nr. <strong>45</strong> · 9. November <strong>2017</strong><br />

19<br />

ONLINE EU-Parlament verabschiedet E-Privacy-Verordnung<br />

Datenschutz als Bremse<br />

Ein weiterer, europaweit geltender Datenschutz-Baustein ist auf dem Weg:<br />

Die E-Privacy-Verordnung zur Regelung der elektronischen Kommunikation<br />

ist vom EU-Parlament verabschiedet worden und soll – ebenfalls ab Ende<br />

Mai – zusammen mit der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung<br />

(DS-GVO, s. <strong>buchreport</strong>.datei) die Verbraucherrechte stärken. Erklärtes<br />

Ziel ist es, den Bürgern mehr Kontrolle über die Daten zu geben,<br />

die sie in der digitalen Welt hinterlassen.<br />

Werbe- und Medienverbände fürchten dagegen um ihre Geschäftsmodelle<br />

und laufen Sturm gegen unter anderem diese Regelungen:<br />

■Unternehmen dürfen keine Daten mehr ohne Einwilligung der Nutzer<br />

für kommerzielle Zwecke weiterverarbeiten.<br />

■Nutzer müssen der Verwendung von Cookies ausdrücklich zustimmen.<br />

■Browser und Betriebssysteme sollen mit der datenschutzfreundlichsten<br />

Voreinstellung ausgeliefert werden.<br />

■Tracking Walls werden verboten, bei denen Nutzer ausgesperrt werden,<br />

die keine Cookies zulassen.<br />

Die deutschen Zeitungs- und Zeitschriftenverlegerverbände VDZ und<br />

BDZV sehen die Finanzierung der freien Presse im Netz in Gefahr: Die Verordnung<br />

in ihrer jetzigen Form gefährde die Datenverarbeitung „für viele<br />

legitime Zwecke“, u.a. die Nutzungsmessung zur Anpassung des Angebots<br />

und die Datenerhebung für Bezahlangebote, Kundenkommunikation und<br />

Werbung. Die Konsequenz, die vor allem die Werbeindustrie fürchtet: Verlage<br />

könnten Bezahlschranken hochziehen und Werbungtreibende Flächen<br />

verlieren. Noch sind Änderungen der Verordnung möglich: Die abschließenden<br />

Verhandlungen zwischen den EU-Instanzen stehen noch an.<br />

■ DATEI<br />

DS-GVO<br />

Europa hat sein Datenschutzrecht harmonisiert<br />

und zwingt damit auch Medienunternehmen<br />

zum Handeln: Die europäische<br />

Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)<br />

betrifft viele Unternehmensbereiche und<br />

muss bis zum Inkrafttreten am 25. Mai<br />

2018 umgesetzt sein, denn Übergangsvorschriften<br />

sind nicht vorgesehen.<br />

Eine der wichtigsten Neuerungen sind<br />

die drastischen Strafen, die bei Verstößen<br />

drohen: Bußgelder können bis zu 20 Mio<br />

Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes<br />

betragen. Unternehmen müssen daher<br />

ihre Prozesse und ihre Infrastruktur überprüfen<br />

und gegebenenfalls anpassen – in<br />

technischer, organisatorischer und rechtlicher<br />

Hinsicht. Themenbereiche sind u.a.<br />

die Einführung eines Datenschutzmanagementsystems,<br />

Auftragsverarbeitung, Weitergabe<br />

von personenbezogenen Daten an<br />

Drittstaaten (z.B. bei Cloud Services), Betroffenenrechte<br />

sowie der Internetauftritt.<br />

In Deutschland wurde im Zuge der DS-<br />

GVO auch das Bundesdatenschutzgesetz<br />

angepasst.<br />

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