Nachrichten - Bauernverband Schleswig-Holstein eV
Nachrichten - Bauernverband Schleswig-Holstein eV
Nachrichten - Bauernverband Schleswig-Holstein eV
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
4<br />
Vom Bauern für Bauern<br />
Bothmann`s leckere Schweinereien<br />
Sönke Bothmann<br />
Dellbrück 8 25704 Bargenstedt<br />
Tel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71<br />
Neuer Ansprechpartner im Bereich<br />
Versicherungs- und Finanzberatung<br />
beim Bauerverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />
Seit 1. Mai 2011 steht Herr Krezdorn beim<br />
<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> allen<br />
Verbandsmitgliedern als unabhängiger Berater<br />
zur Verfügung. Schwerpunkte seiner<br />
Arbeit sind die Themen existenzielle Absicherung<br />
(Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit,<br />
Haftpflicht) und Altersvorsorge sowie<br />
Fragen zur betrieblichen und privaten Sachversicherung.<br />
Zusätzlich können sich Mitglieder auch zu<br />
verschiedenen Themen der Vermögensbildung bzw. Kapitalanlage<br />
beraten lassen.<br />
Herr Krezdorn hat an der TU München/Weihenstephan und<br />
der CAU Kiel Agrarwissenschaften studiert und sich anschließend<br />
im Bereich der Finanzdienstleistungen spezialisiert.<br />
Seine Erfahrungen der vergangenen 12 Jahre als Berater<br />
für verschiedene Finanzdienstleister und unabhängiger<br />
Finanzmakler stellt er nun den Mitgliedern des Bauerverbands<br />
<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> zur Verfügung.<br />
Versicherungsanalyse bei Generationswechsel auf dem Betrieb<br />
Aufgrund der Fülle und Komplexität im Bereich privater<br />
und betrieblicher Absicherungsfragen ist es sinnvoll, den<br />
Versicherungsbestand routinemäßig in größeren Abständen<br />
oder bei konkretem Anlass zu überprüfen. Häufig ergeben<br />
sich neue Gesichtspunkte aufgrund von Veränderungen auf<br />
dem landwirtschaftlichen Betrieb oder innerhalb der Familie,<br />
so dass einzelne Versicherungen angepasst werden<br />
müssen oder ggf. entfallen können oder neuer Versicherungsbedarf<br />
entstanden ist.<br />
Ein konkreter Anlass für eine Versicherungsanalyse ist in<br />
jedem Fall der Generationswechsel im Zuge einer Hofüberlassung.<br />
Sowohl beim Senior als auch beim Junior ergeben<br />
sich hierbei Fragen zum Verbleib der bestehenden Versicherungen.<br />
Z.B. kann es sein, dass eine private Unfallversicherung<br />
des Hofüberlassers angepasst werden sollte,<br />
weil keine Invaliditätsrente mehr benötigt wird, so dass<br />
die Kapitalzahlung im Falle eines Unfalls genügt und Versicherungsbeiträge<br />
teilweise eingespart werden können.<br />
Herausgeber: Kreisbauernverband Steinburg<br />
Elmshorner Straße 46, 25524 Breitenburg-Nordoe<br />
Telefon 0 48 21- 6 04 98 12, Fax 0 48 21- 60 01 17<br />
Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />
Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag enthalten<br />
Gesamtherstellung: Druckerei Frank · Inh.: H.-O. Thomas e.K.<br />
Gestaltung · Druck · Werbung<br />
Fehrsstraße 4 · 25524 Itzehoe · Tel. 0 48 21 - 97 88<br />
Bei einer betrieblichen Gebäudeversicherung könnte sich<br />
im Falle einer entsprechend alten Gebäudesubstanz ein<br />
Einsparpotenzial ergeben, weil zum Beispiel die Absicherung<br />
zum gleitenden Neuwert nicht mehr lohnt. Eine<br />
Umstellung auf die Versicherung zum Zeitwert unter Beibehaltung<br />
der Absicherung für Aufräumungsarbeiten könnte<br />
dann die effektivere Lösung sein.<br />
Darüber hinaus ergibt sich im betrieblichen Bereich durch<br />
den Statuswechsel bei Hofüberlassung die Möglichkeit für<br />
den Hofübernehmer, einzelne Versicherungen vorzeitig zu<br />
kündigen und bei Bedarf die Versicherungslösung eines<br />
anderen Anbieters zu wählen.<br />
Wenn der Übernehmer nichts unternimmt gehen alle mit<br />
dem Eigentum am Hof verbundenen Versicherungen automatisch<br />
auf ihn über. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht<br />
beträgt einen Monat und beginnt mit dem im Überlassungsvertrag<br />
angegebenen Übergabestichtag. Nur bei<br />
Gebäudeversicherungsverträgen beginnt die Frist mit dem<br />
Tag der grundbuchlichen Umschreibung.<br />
Verbandsmitglieder sollten die Möglichkeit nutzen, ihren<br />
Versicherungsbestand analysieren und, wenn nötig, optimieren<br />
zu lassen. Das Ergebnis daraus sind konkrete<br />
Empfehlungen zur Anpassung der bestehenden Versicherungsverträge<br />
mit dem Hinweis auf eventuelle Einsparpotenziale<br />
oder mögliche Leistungsverbesserungen<br />
sowie eine Dokumentation der Beratung und der Analyse.<br />
Unter folgendem Kontakt ist Herr Krezdorn direkt erreichbar:<br />
<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />
Am Kamp 19-21 · 24768 Rendsburg<br />
Tel.: 0 43 31 - 12 77-71 · Fax: 0 43 31 - 12 77-18<br />
E-Mail: WolfDieter.Krezdorn@bauernverbandsh.de<br />
Unregelmäßige Altenteilszahlungen – Verlust des<br />
Sonderausgabenabzugs beim Hofnachfolger<br />
In einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom<br />
15.09.2010 (AZ: XR 16/09) hat dieser entschieden, dass der<br />
Sonderausgabenabzug für eine erbrachte Altenteilsleistung<br />
wegfallen kann, wenn die Parteien willkürlich Zahlungen<br />
abweichend von der vertraglichen Gestaltung verändern.<br />
Im Einzelnen ging es im vom BFH entschiedenen Fall<br />
darum, dass der Übernehmer durch notariellen Vertrag verpflichtet<br />
war, ein monatliches „Taschengeld“ zu entrichten.<br />
Aus privatschriftlichen späteren Zusatzvereinbarungen ging<br />
hervor, dass dieses Baraltenteil teilweise gar nicht bezahlt<br />
worden war. Schließlich vereinbarten die Parteien in einer<br />
weiteren Zusatzvereinbarung einen Verzicht, der sich automatisch<br />
jeweils um ein Jahr verlängern sollte. Schließlich<br />
wurde ein erneuter notarieller Änderungsvertrag geschlossen,<br />
in dem die Leistung des Altenteils auf 1.000 DM festgelegt<br />
wurde. Der BFH lehnte die Abzugsfähigkeit als<br />
Sonderausgabe beim Übernehmer ab, da er den dafür notwendigen<br />
Rechtsbindungswillen nicht gegeben sah. Letzteres<br />
ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der<br />
Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende<br />
Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus<br />
aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags,<br />
die nicht durch Änderungen der Verhältnisse<br />
gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist. (BFH a. a. O.)<br />
Um also einen Sonderausgabenabzug beim Hofübernehmer<br />
nicht zu gefährden, sollten bei etwaiger Änderung<br />
der Versorgungsleistungen abweichend vom ursprünglichen<br />
Überlassungsvertrag folgende Punkte beachtet werden:<br />
Stellen Sie den Zustand bei Vertragsschluss dar.<br />
Stellen Sie die Änderungen in der Leistungsfähigkeit des<br />
Übernehmers und/oder Bedürftigkeit des Übergebers dar.<br />
Halten Sie die Änderungen betragsmäßig fest.<br />
Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung vor Änderung<br />
der Zahlung.<br />
Auf Wunsch steht Ihnen die Geschäftsstelle für eine entsprechende<br />
Vertragsgestaltung gern zur Verfügung.