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Nachrichten - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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Vom Bauern für Bauern<br />

Bothmann`s leckere Schweinereien<br />

Sönke Bothmann<br />

Dellbrück 8 25704 Bargenstedt<br />

Tel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71<br />

Neuer Ansprechpartner im Bereich<br />

Versicherungs- und Finanzberatung<br />

beim Bauerverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Seit 1. Mai 2011 steht Herr Krezdorn beim<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> allen<br />

Verbandsmitgliedern als unabhängiger Berater<br />

zur Verfügung. Schwerpunkte seiner<br />

Arbeit sind die Themen existenzielle Absicherung<br />

(Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit,<br />

Haftpflicht) und Altersvorsorge sowie<br />

Fragen zur betrieblichen und privaten Sachversicherung.<br />

Zusätzlich können sich Mitglieder auch zu<br />

verschiedenen Themen der Vermögensbildung bzw. Kapitalanlage<br />

beraten lassen.<br />

Herr Krezdorn hat an der TU München/Weihenstephan und<br />

der CAU Kiel Agrarwissenschaften studiert und sich anschließend<br />

im Bereich der Finanzdienstleistungen spezialisiert.<br />

Seine Erfahrungen der vergangenen 12 Jahre als Berater<br />

für verschiedene Finanzdienstleister und unabhängiger<br />

Finanzmakler stellt er nun den Mitgliedern des Bauerverbands<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> zur Verfügung.<br />

Versicherungsanalyse bei Generationswechsel auf dem Betrieb<br />

Aufgrund der Fülle und Komplexität im Bereich privater<br />

und betrieblicher Absicherungsfragen ist es sinnvoll, den<br />

Versicherungsbestand routinemäßig in größeren Abständen<br />

oder bei konkretem Anlass zu überprüfen. Häufig ergeben<br />

sich neue Gesichtspunkte aufgrund von Veränderungen auf<br />

dem landwirtschaftlichen Betrieb oder innerhalb der Familie,<br />

so dass einzelne Versicherungen angepasst werden<br />

müssen oder ggf. entfallen können oder neuer Versicherungsbedarf<br />

entstanden ist.<br />

Ein konkreter Anlass für eine Versicherungsanalyse ist in<br />

jedem Fall der Generationswechsel im Zuge einer Hofüberlassung.<br />

Sowohl beim Senior als auch beim Junior ergeben<br />

sich hierbei Fragen zum Verbleib der bestehenden Versicherungen.<br />

Z.B. kann es sein, dass eine private Unfallversicherung<br />

des Hofüberlassers angepasst werden sollte,<br />

weil keine Invaliditätsrente mehr benötigt wird, so dass<br />

die Kapitalzahlung im Falle eines Unfalls genügt und Versicherungsbeiträge<br />

teilweise eingespart werden können.<br />

Herausgeber: Kreisbauernverband Steinburg<br />

Elmshorner Straße 46, 25524 Breitenburg-Nordoe<br />

Telefon 0 48 21- 6 04 98 12, Fax 0 48 21- 60 01 17<br />

Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />

Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag enthalten<br />

Gesamtherstellung: Druckerei Frank · Inh.: H.-O. Thomas e.K.<br />

Gestaltung · Druck · Werbung<br />

Fehrsstraße 4 · 25524 Itzehoe · Tel. 0 48 21 - 97 88<br />

Bei einer betrieblichen Gebäudeversicherung könnte sich<br />

im Falle einer entsprechend alten Gebäudesubstanz ein<br />

Einsparpotenzial ergeben, weil zum Beispiel die Absicherung<br />

zum gleitenden Neuwert nicht mehr lohnt. Eine<br />

Umstellung auf die Versicherung zum Zeitwert unter Beibehaltung<br />

der Absicherung für Aufräumungsarbeiten könnte<br />

dann die effektivere Lösung sein.<br />

Darüber hinaus ergibt sich im betrieblichen Bereich durch<br />

den Statuswechsel bei Hofüberlassung die Möglichkeit für<br />

den Hofübernehmer, einzelne Versicherungen vorzeitig zu<br />

kündigen und bei Bedarf die Versicherungslösung eines<br />

anderen Anbieters zu wählen.<br />

Wenn der Übernehmer nichts unternimmt gehen alle mit<br />

dem Eigentum am Hof verbundenen Versicherungen automatisch<br />

auf ihn über. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht<br />

beträgt einen Monat und beginnt mit dem im Überlassungsvertrag<br />

angegebenen Übergabestichtag. Nur bei<br />

Gebäudeversicherungsverträgen beginnt die Frist mit dem<br />

Tag der grundbuchlichen Umschreibung.<br />

Verbandsmitglieder sollten die Möglichkeit nutzen, ihren<br />

Versicherungsbestand analysieren und, wenn nötig, optimieren<br />

zu lassen. Das Ergebnis daraus sind konkrete<br />

Empfehlungen zur Anpassung der bestehenden Versicherungsverträge<br />

mit dem Hinweis auf eventuelle Einsparpotenziale<br />

oder mögliche Leistungsverbesserungen<br />

sowie eine Dokumentation der Beratung und der Analyse.<br />

Unter folgendem Kontakt ist Herr Krezdorn direkt erreichbar:<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Am Kamp 19-21 · 24768 Rendsburg<br />

Tel.: 0 43 31 - 12 77-71 · Fax: 0 43 31 - 12 77-18<br />

E-Mail: WolfDieter.Krezdorn@bauernverbandsh.de<br />

Unregelmäßige Altenteilszahlungen – Verlust des<br />

Sonderausgabenabzugs beim Hofnachfolger<br />

In einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom<br />

15.09.2010 (AZ: XR 16/09) hat dieser entschieden, dass der<br />

Sonderausgabenabzug für eine erbrachte Altenteilsleistung<br />

wegfallen kann, wenn die Parteien willkürlich Zahlungen<br />

abweichend von der vertraglichen Gestaltung verändern.<br />

Im Einzelnen ging es im vom BFH entschiedenen Fall<br />

darum, dass der Übernehmer durch notariellen Vertrag verpflichtet<br />

war, ein monatliches „Taschengeld“ zu entrichten.<br />

Aus privatschriftlichen späteren Zusatzvereinbarungen ging<br />

hervor, dass dieses Baraltenteil teilweise gar nicht bezahlt<br />

worden war. Schließlich vereinbarten die Parteien in einer<br />

weiteren Zusatzvereinbarung einen Verzicht, der sich automatisch<br />

jeweils um ein Jahr verlängern sollte. Schließlich<br />

wurde ein erneuter notarieller Änderungsvertrag geschlossen,<br />

in dem die Leistung des Altenteils auf 1.000 DM festgelegt<br />

wurde. Der BFH lehnte die Abzugsfähigkeit als<br />

Sonderausgabe beim Übernehmer ab, da er den dafür notwendigen<br />

Rechtsbindungswillen nicht gegeben sah. Letzteres<br />

ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der<br />

Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende<br />

Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus<br />

aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags,<br />

die nicht durch Änderungen der Verhältnisse<br />

gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist. (BFH a. a. O.)<br />

Um also einen Sonderausgabenabzug beim Hofübernehmer<br />

nicht zu gefährden, sollten bei etwaiger Änderung<br />

der Versorgungsleistungen abweichend vom ursprünglichen<br />

Überlassungsvertrag folgende Punkte beachtet werden:<br />

Stellen Sie den Zustand bei Vertragsschluss dar.<br />

Stellen Sie die Änderungen in der Leistungsfähigkeit des<br />

Übernehmers und/oder Bedürftigkeit des Übergebers dar.<br />

Halten Sie die Änderungen betragsmäßig fest.<br />

Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung vor Änderung<br />

der Zahlung.<br />

Auf Wunsch steht Ihnen die Geschäftsstelle für eine entsprechende<br />

Vertragsgestaltung gern zur Verfügung.

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