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Nachrichten - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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<strong>Nachrichten</strong><br />

KREISBAUERNVERBAND STEINBURG<br />

Elmshorner Straße 46 · 25524 Breitenburg-Nordoe<br />

Tel. 0 48 21 - 6 04 98 12 · Fax 60 01 17 · email: kbv.iz@bauernverbandsh.de<br />

2.000 Gäste auf dem Tag des offenen Hofes<br />

Nr. 2<br />

42. Jahrgang<br />

Juni 2011<br />

Bei schönstem Wetter kamen etwa 2.000 Gäste aus der Umgebung, um den Hof Hackelshörn<br />

kennenzulernen. Es gab Landwirtschaft zu sehen, zum Anfassen und zu erleben. Die<br />

Landwirte konnten auf dem Hof modernste Technik im Stall sehen und für die Nichtlandwirte<br />

wurden Informationsrundgänge angeboten. Auch für die Kinder wurde ein breites Spektrum<br />

an Mitmachaktionen und Informationen in und um die Landwirtschaft herum geboten. Etwa<br />

30 Firmen, Vereine und Institutionen haben sich präsentiert und beteiligt und dadurch zum<br />

Gelingen des Tages beigetragen.<br />

Für die Vorbereitungen, die Mithilfe und die großzügigen Spenden dankt der Kreisbauernverband<br />

allen Beteiligten und auch der Gemeinde Horst. Besonderer Dank gilt natürlich den<br />

Familien Ratjen und Bahlmann, dass sie ihren Hof für die Öffentlichkeit geöffnet haben.


Landfrauen im Kreis Steinburg<br />

unter neuer Führung<br />

Seit Mai dieses Jahres ist Martina<br />

Greve die neue Kreisvorsitzende<br />

des Steinburger Landfrauenverbandes.<br />

Sie kommt aus Kollmar,<br />

ist 53 Jahre alt und seit 21 Jahren<br />

im Vorstand des dortigen Landfrauenvereins<br />

in Verantwortung.<br />

Der <strong>Bauernverband</strong> wünscht Frau<br />

Greve für ihre neue Aufgabe alles<br />

Gute, eine glückliche Hand und<br />

eine gute Zusammenarbeit mit dem Kreisbauernverband<br />

Steinburg.<br />

Gleichzeitig bedanken wir uns bei der scheidenden Vorsitzenden<br />

Elke Göttsche für 16 Jahre guter Zusammenarbeit.<br />

Wir wünschen ihr für die Zukunft Gesundheit<br />

und ein bisschen mehr Zeit für die eigenen Wünsche<br />

und Pläne.<br />

2<br />

Die LKK informiert:<br />

In der Zeit vom 01.08.2011 bis zum 16.08.2011 finden<br />

keine Sprechtage der LKK in der Kreisgeschäftsstelle<br />

statt. In dringenden Fällen wenden<br />

Sie sich an die LKK in Kiel unter Tel. 04 31-70 24-0.<br />

Schnappschüsse vom<br />

„Tag des offenen Hofes“<br />

auf dem Hof Hacklelshörn.<br />

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M. Hein 0172-7 94 46 49 · H. Lutz 0172-9759300<br />

Finanzierung durch


Versicherungsbefreiung von der LAK<br />

Ehepartner müssen Fristen beachten<br />

Für Ehepartner von Landwirten gelten in der LAK künftig<br />

eingeschränkte Befreiungsmöglichkeiten: Anträge auf<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht sind zwingend<br />

innerhalb von drei Monaten nach der Eheschließung zu<br />

stellen. Anderenfalls ist eine Befreiung lediglich für die<br />

Zukunft möglich. Das heißt, dass für die Zeit zwischen<br />

der Hochzeit und dem Eingang des Befreiungsantrages<br />

Beiträge zur LAK zu zahlen sind. Eine Ausnahme hiervon<br />

gibt es nur dann, wenn die Versicherung des Landwirtes<br />

selbst noch nicht festgestellt worden ist. Ob der Ehegatte<br />

einen förmlichen Aufnahmebescheid erhalten hat,<br />

spielt für den Lauf der Frist dagegen keine Rolle mehr.<br />

Landwirtschaftliche Sozialversicherung:<br />

Mittwochs geänderte Servicezeit<br />

Kai-Uwe Horn (LAK)<br />

Zugunsten einer noch effektiveren Fallbearbeitung wurde<br />

die Erreichbarkeit der Sachbearbeiter der Landwirtschaftlichen<br />

Sozialversicherung in Kiel geändert. Es geltenden<br />

folgende Servicezeiten:<br />

Montag, Dienstag, Donnerstag 08.00 - 15.30 Uhr<br />

Mittwoch, Freitag 08.00 - 13.00 Uhr<br />

Für den Bereich „Prävention“ der Landwirtschaftlichen<br />

Berufsgenossenschaft, insbesondere wegen der Meldungen<br />

schwerer oder tödlicher Unfälle, sowie für die<br />

Gemeinsame Einsatzstelle für Betriebs- und Haushaltshilfe<br />

wegen der Dringlichkeit im Einzelfall ist die<br />

Erreichbarkeit – gegebenenfalls über Anrufbeantworter –<br />

auch außerhalb dieser Servicezeiten sichergestellt.<br />

Schutzprogramm für<br />

landwirtschaftliche Nutzflächen<br />

Erklärung des Präsidiums des Deutschen <strong>Bauernverband</strong>es<br />

(DBV)<br />

Fortschritte bei der Reduzierung des Flächenverbrauchs<br />

durch Bautätigkeiten sind kaum erkennbar, nach wie vor<br />

gehen täglich rund 95 Hektar Äcker und Grünland durch<br />

Überbauung verloren. Alleine durch den Verlust von rund<br />

800.000 Hektar durch Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen<br />

(1992-2009) fehlt in Deutschland alle 10 Jahre eine<br />

komplette Getreideernte. Es besteht die Gefahr, dass die<br />

Landwirtschaft die anstehenden Herausforderungen der<br />

Versorgungssicherheit bei Nahrung und Energie dauerhaft<br />

nicht meistern kann. Eine wachsende Weltbevölkerung<br />

und die Abkehr vom Verbrauch fossiler Rohstoffe<br />

haben einen rasant wachsenden Bedarf an landwirtschaftlichen<br />

Produkten auf begrenzter landwirtschaftlicher<br />

Nutzfläche zur Folge. Gleichzeitig schränken steigende<br />

Umweltanforderungen die Bewirtschaftung auf<br />

den verbleibenden landwirtschaftlichen Flächen zunehmend<br />

ein; die Ausweisung von Schutzgebieten im Naturund<br />

Gewässerschutz nimmt tendenziell weiter zu.<br />

Die beschleunigte Energiewende geht mit einem kräftigen<br />

Anstieg des Bedarfs an nachwachsenden Rohstoffen<br />

und einem erhöhten Flächenverbrauch durch den<br />

weitgehenden Neuaufbau der Fernleitungsnetze einher.<br />

Deshalb fordert der Deutsche <strong>Bauernverband</strong> ein<br />

Schutzprogramm für landwirtschaftliche Nutzflächen. Im<br />

Einzelnen fordert der Deutsche <strong>Bauernverband</strong>:<br />

1. Einführung einer wirksamen Schutzklausel für landwirtschaftliche<br />

Nutzflächen in einem novellierten<br />

Landwirtschaftsgesetz.<br />

2. Reduzierung des Flächenverbrauchs durch die konsequente<br />

Umsetzung des Prinzips „Innenentwicklung<br />

vor Außenentwicklung“ bei Siedlungsmaßnahmen<br />

sowie „Ausbau vor Neubau“ bei Verkehrswegen. Die<br />

Instrumente der Städtebau- und Eigenheimförderung<br />

müssen auf die Nutzung innerörtlicher Potenziale<br />

fokussiert werden.<br />

3. Priorisierung des Schutzes landwirtschaftlicher<br />

Flächen im Rahmen der Bauleitplanung und der Naturschutzkompensation.<br />

Agrarstrukturelle Belange und<br />

Flächenschonung müssen anderen Belangen im Rang<br />

vorgehen. Der Ausgleich für Eingriffe durch Bautätigkeiten<br />

muss vorrangig durch Entsiegelung, alternativ<br />

durch flächenneutrale Maßnahmen (Pflege und Aufwertung<br />

vorhandener Biotope, produktionsintegrierteKompensationsmaßnahmen)<br />

erfolgen. Auch die von der<br />

Regierungskoalition bei der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung zugesagte<br />

Gleichstellung des Ersatzgeldes mit<br />

Kompensationsmaßnahmen muss jetzt<br />

in diesem Sinne tatsächlich umgesetzt<br />

werden.<br />

4. Für die, dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz<br />

unterliegenden Leitungstrassen<br />

muss die bestehende<br />

Ausgleichsregelung außer Kraft<br />

gesetzt werden.<br />

5. Die Förderung von großvolumigen<br />

Biogasanlagen im erneuerbaren<br />

Energiengesetz muss drastisch reduziert<br />

werden, um den Zugriff der<br />

Bauern auf die Flächen nicht zu<br />

gefährden. Bei der Anwendung des<br />

Grundstücksverkehrsgesetzes muss<br />

dieses Ziel ebenso sichergestellt<br />

werden.<br />

3


4<br />

Vom Bauern für Bauern<br />

Bothmann`s leckere Schweinereien<br />

Sönke Bothmann<br />

Dellbrück 8 25704 Bargenstedt<br />

Tel. 0 48 06 - 364 Fax 99 01 71<br />

Neuer Ansprechpartner im Bereich<br />

Versicherungs- und Finanzberatung<br />

beim Bauerverband <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong><br />

Seit 1. Mai 2011 steht Herr Krezdorn beim<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> allen<br />

Verbandsmitgliedern als unabhängiger Berater<br />

zur Verfügung. Schwerpunkte seiner<br />

Arbeit sind die Themen existenzielle Absicherung<br />

(Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit,<br />

Haftpflicht) und Altersvorsorge sowie<br />

Fragen zur betrieblichen und privaten Sachversicherung.<br />

Zusätzlich können sich Mitglieder auch zu<br />

verschiedenen Themen der Vermögensbildung bzw. Kapitalanlage<br />

beraten lassen.<br />

Herr Krezdorn hat an der TU München/Weihenstephan und<br />

der CAU Kiel Agrarwissenschaften studiert und sich anschließend<br />

im Bereich der Finanzdienstleistungen spezialisiert.<br />

Seine Erfahrungen der vergangenen 12 Jahre als Berater<br />

für verschiedene Finanzdienstleister und unabhängiger<br />

Finanzmakler stellt er nun den Mitgliedern des Bauerverbands<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> zur Verfügung.<br />

Versicherungsanalyse bei Generationswechsel auf dem Betrieb<br />

Aufgrund der Fülle und Komplexität im Bereich privater<br />

und betrieblicher Absicherungsfragen ist es sinnvoll, den<br />

Versicherungsbestand routinemäßig in größeren Abständen<br />

oder bei konkretem Anlass zu überprüfen. Häufig ergeben<br />

sich neue Gesichtspunkte aufgrund von Veränderungen auf<br />

dem landwirtschaftlichen Betrieb oder innerhalb der Familie,<br />

so dass einzelne Versicherungen angepasst werden<br />

müssen oder ggf. entfallen können oder neuer Versicherungsbedarf<br />

entstanden ist.<br />

Ein konkreter Anlass für eine Versicherungsanalyse ist in<br />

jedem Fall der Generationswechsel im Zuge einer Hofüberlassung.<br />

Sowohl beim Senior als auch beim Junior ergeben<br />

sich hierbei Fragen zum Verbleib der bestehenden Versicherungen.<br />

Z.B. kann es sein, dass eine private Unfallversicherung<br />

des Hofüberlassers angepasst werden sollte,<br />

weil keine Invaliditätsrente mehr benötigt wird, so dass<br />

die Kapitalzahlung im Falle eines Unfalls genügt und Versicherungsbeiträge<br />

teilweise eingespart werden können.<br />

Herausgeber: Kreisbauernverband Steinburg<br />

Elmshorner Straße 46, 25524 Breitenburg-Nordoe<br />

Telefon 0 48 21- 6 04 98 12, Fax 0 48 21- 60 01 17<br />

Erscheinungsweise: vierteljährlich<br />

Bezugspreis: im Mitgliedsbeitrag enthalten<br />

Gesamtherstellung: Druckerei Frank · Inh.: H.-O. Thomas e.K.<br />

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Fehrsstraße 4 · 25524 Itzehoe · Tel. 0 48 21 - 97 88<br />

Bei einer betrieblichen Gebäudeversicherung könnte sich<br />

im Falle einer entsprechend alten Gebäudesubstanz ein<br />

Einsparpotenzial ergeben, weil zum Beispiel die Absicherung<br />

zum gleitenden Neuwert nicht mehr lohnt. Eine<br />

Umstellung auf die Versicherung zum Zeitwert unter Beibehaltung<br />

der Absicherung für Aufräumungsarbeiten könnte<br />

dann die effektivere Lösung sein.<br />

Darüber hinaus ergibt sich im betrieblichen Bereich durch<br />

den Statuswechsel bei Hofüberlassung die Möglichkeit für<br />

den Hofübernehmer, einzelne Versicherungen vorzeitig zu<br />

kündigen und bei Bedarf die Versicherungslösung eines<br />

anderen Anbieters zu wählen.<br />

Wenn der Übernehmer nichts unternimmt gehen alle mit<br />

dem Eigentum am Hof verbundenen Versicherungen automatisch<br />

auf ihn über. Die Frist für das Sonderkündigungsrecht<br />

beträgt einen Monat und beginnt mit dem im Überlassungsvertrag<br />

angegebenen Übergabestichtag. Nur bei<br />

Gebäudeversicherungsverträgen beginnt die Frist mit dem<br />

Tag der grundbuchlichen Umschreibung.<br />

Verbandsmitglieder sollten die Möglichkeit nutzen, ihren<br />

Versicherungsbestand analysieren und, wenn nötig, optimieren<br />

zu lassen. Das Ergebnis daraus sind konkrete<br />

Empfehlungen zur Anpassung der bestehenden Versicherungsverträge<br />

mit dem Hinweis auf eventuelle Einsparpotenziale<br />

oder mögliche Leistungsverbesserungen<br />

sowie eine Dokumentation der Beratung und der Analyse.<br />

Unter folgendem Kontakt ist Herr Krezdorn direkt erreichbar:<br />

<strong>Bauernverband</strong> <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> e.V.<br />

Am Kamp 19-21 · 24768 Rendsburg<br />

Tel.: 0 43 31 - 12 77-71 · Fax: 0 43 31 - 12 77-18<br />

E-Mail: WolfDieter.Krezdorn@bauernverbandsh.de<br />

Unregelmäßige Altenteilszahlungen – Verlust des<br />

Sonderausgabenabzugs beim Hofnachfolger<br />

In einem jetzt veröffentlichten Urteil des BFH vom<br />

15.09.2010 (AZ: XR 16/09) hat dieser entschieden, dass der<br />

Sonderausgabenabzug für eine erbrachte Altenteilsleistung<br />

wegfallen kann, wenn die Parteien willkürlich Zahlungen<br />

abweichend von der vertraglichen Gestaltung verändern.<br />

Im Einzelnen ging es im vom BFH entschiedenen Fall<br />

darum, dass der Übernehmer durch notariellen Vertrag verpflichtet<br />

war, ein monatliches „Taschengeld“ zu entrichten.<br />

Aus privatschriftlichen späteren Zusatzvereinbarungen ging<br />

hervor, dass dieses Baraltenteil teilweise gar nicht bezahlt<br />

worden war. Schließlich vereinbarten die Parteien in einer<br />

weiteren Zusatzvereinbarung einen Verzicht, der sich automatisch<br />

jeweils um ein Jahr verlängern sollte. Schließlich<br />

wurde ein erneuter notarieller Änderungsvertrag geschlossen,<br />

in dem die Leistung des Altenteils auf 1.000 DM festgelegt<br />

wurde. Der BFH lehnte die Abzugsfähigkeit als<br />

Sonderausgabe beim Übernehmer ab, da er den dafür notwendigen<br />

Rechtsbindungswillen nicht gegeben sah. Letzteres<br />

ist vor allem dann anzunehmen, wenn der Vollzug der<br />

Vereinbarung durch willkürliche Aussetzung und anschließende<br />

Wiederaufnahme der Zahlungen, darüber hinaus<br />

aber auch durch Schwankungen in der Höhe des Zahlbetrags,<br />

die nicht durch Änderungen der Verhältnisse<br />

gerechtfertigt sind, gekennzeichnet ist. (BFH a. a. O.)<br />

Um also einen Sonderausgabenabzug beim Hofübernehmer<br />

nicht zu gefährden, sollten bei etwaiger Änderung<br />

der Versorgungsleistungen abweichend vom ursprünglichen<br />

Überlassungsvertrag folgende Punkte beachtet werden:<br />

Stellen Sie den Zustand bei Vertragsschluss dar.<br />

Stellen Sie die Änderungen in der Leistungsfähigkeit des<br />

Übernehmers und/oder Bedürftigkeit des Übergebers dar.<br />

Halten Sie die Änderungen betragsmäßig fest.<br />

Erstellen Sie eine schriftliche Vereinbarung vor Änderung<br />

der Zahlung.<br />

Auf Wunsch steht Ihnen die Geschäftsstelle für eine entsprechende<br />

Vertragsgestaltung gern zur Verfügung.


Chronischer Botulismus –<br />

Übertragbarkeit auf Menschen bisher<br />

nicht nachgewiesen<br />

Eine unspezifische Erkrankung von Rinderbeständen,<br />

häufig mit dem Begriff „chronischer Botulismus“<br />

umschrieben, führt zu großer Verunsicherung bei den<br />

Betriebsleitern betroffener Bestände und zu vermehrten<br />

Diskussionen in der Landwirtschaft und unter<br />

Tierärzten.<br />

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat aus<br />

diesem Grunde die vorliegenden wissenschaftlichen<br />

Daten fachlich bewertet und die Ergebnisse in ausgewählten<br />

Fragen und hierzu formulierten Antworten<br />

zusammengefasst.<br />

Das BfR kommt in seiner Ausarbeitung dazu, dass bisher<br />

nicht wissenschaftlich geklärt werden konnte, was<br />

die Erkrankung auslöst. Es verweist darauf, dass eine<br />

wissenschaftliche Studie darauf abstellt, dass der<br />

Erkrankung eine Toxiko-Infektion mit Clostridium botulinum<br />

zu Grunde liegt. Das BfR stellt dazu fest, dass<br />

diese Hypothese bis heute wissenschaftlich nicht<br />

bestätigt wurde. Andere Wissenschaftler gehen von<br />

einem multifaktoriellen Geschehen aus, das heißt das<br />

verschiedene Faktoren an dem Krankheitsgeschehen<br />

beteiligt sind. Um hier die dringend erforderlichen<br />

näheren Erkenntnisse zu gewinnen, wird zurzeit in<br />

einem Verbundprojekt „Botulinum“ an diesem Problem<br />

geforscht. Ergebnisse liegen derzeit allerdings noch<br />

nicht vor.<br />

Hinsichtlich der auch die breite Öffentlichkeit bewegende<br />

Frage, ob chronischer Botulismus durch<br />

Lebensmittel wie Milch oder Fleisch beim Menschen<br />

ausgelöst werden kann, stellt das BfR fest, dass es in<br />

den zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen<br />

im Bezug auf Milch keine Hinweise für das Vorkommen<br />

der Toxine in Milch gibt. Auch in einer Studie, in der<br />

Milchkühe künstlich kontaminiert wurden, konnte in der<br />

Milch der erkrankten Tiere kein Toxin nachgewiesen<br />

werden.<br />

In Bezug auf Fleisch stellt das BfR fest, dass es auch<br />

bei akuten Botulismusfällen beim Rind in der wissenschaftlichen<br />

Literatur keine Hinweise gibt, dass in<br />

Frischfleisch Botulinumtoxin nachgewiesen wurde. Es<br />

sei daher nicht davon auszugehen, dass die Situation<br />

im Fall der chronischen Form eine andere ist.<br />

Nach Bewertung der vorliegenden Daten und wissenschaftlichen<br />

Ausarbeitungen kommt das BfR zu dem<br />

Schluss, dass Lebensmittel kein Risiko für eine Auslösung<br />

des chronischen (viszeralen) Botulismus beim<br />

Menschen darstellen.<br />

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5


Schweinehalter aufgepasst – Vorkosten könnten<br />

zukünftig umsatzsteuerpflichtig sein<br />

Seit kurzem ist in Betriebsprüfungen bei Schlachthöfen<br />

Streit über die Frage entstanden, ob es sich bei den sog.<br />

Vorkosten, insbesondere für den Transport des Schlachtviehs<br />

durch den Schlachthof, um eine Entgeltminderung<br />

hinsichtlich des gelieferten Schlachtviehs des Landwirts<br />

oder um Entgelt für eine eigenständige sonstige (Transport-)<br />

Leistung des Schlachthofs an den Landwirt handelt. Der<br />

Unterschied besteht darin, dass im Falle einer Entgeltminderung<br />

dieses vom vereinbarten Entgelt abgezogen wird<br />

und auf den so ermittelten Endpreis die Umsatzsteuerpauschalierung<br />

angewandt werden kann. Diese Behandlung<br />

ist die bisher gängige Praxis. Im Falle einer eigenständigen<br />

sonstigen Leistung des Schlachthofs an den<br />

Landwirt wäre diese mit 19% Umsatzsteuer gegenüber<br />

dem Landwirt abzurechnen, was bei pauschalierenden<br />

Tierhaltungsbetrieben mangels Vorsteuerabzugsberechtigung<br />

zu Mehrbelastungen führt.<br />

Letztgenannter Auffassung wird offensichtlich seit Ende<br />

2010 von der Finanzverwaltung vertreten und innerhalb der<br />

Finanzverwaltung verbreitet, wie sich aus einem Schreiben<br />

des Bundesministeriums der Finanzen an das Bundeszentralamt<br />

für Steuern ergibt. Wird die neue Auffassung der<br />

Finanzverwaltung flächendeckend und möglicherweise<br />

sogar rückwirkend angewandt, ergeben sich für Schlachthöfe<br />

und pauschalierende landwirtschaftliche Betriebe<br />

hohe Steuernachforderungen.<br />

Der Deutsche <strong>Bauernverband</strong> hat sich deshalb gemeinsam<br />

mit dem Deutschen Raiffeisenverband in einem Schreiben<br />

an den Staatssekretär im BMF, Dr. Beus, gewandt. In diesem<br />

Schreiben verweisen wir darauf, dass mit dem Aufladen<br />

des Schlachtviehs auf den LKW des Schlachthofs<br />

oder dessen Beauftragten am Hof des Landwirts, letzterer<br />

keinen Einfluss mehr auf die Tiere nehmen kann. Denn<br />

hierzu ist in den allgemeinen Verkaufsbedingungen geregelt,<br />

dass „mit der Übergabe das Unternehmen über die<br />

Tiere frei im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks<br />

und eigenverantwortlich verfügen kann“. Unabhängig vom<br />

tatsächlich erst später stattfindenden Eigentumsübergang<br />

hat der Landwirt daher ab dem Zeitpunkt der Verladung<br />

keinerlei Zugriff auf die Tiere mehr.<br />

Da es umsatzsteuerlich entscheidend ist, zu welchem Zeitpunkt<br />

die Verschaffung der Verfügungsmacht (§ 3 Abs. 1<br />

UStG) erfolgt, ist unseres Erachtens die Verladung des<br />

Schlachtviehs am Hof des Landwirts der entscheidende<br />

Zeitpunkt. Demnach wurden die Kosten für den Transport<br />

zu Recht als Entgeltminderung hinsichtlich der Lieferung<br />

des Landwirts an den Schlachthof behandelt. Diese Sichtweise<br />

entspricht der bisher gängigen Praxis, die bislang<br />

auch in Betriebsprüfungen unbeanstandet blieb. Die geänderte<br />

Beurteilung der Finanzverwaltung ist überraschend<br />

und kann von den Betroffenen, zu den neben den<br />

6<br />

Schlachtunternehmen und den landwirtschaftlichen<br />

Erzeugern auch die Viehhändler zählen, nicht unmittelbar<br />

umgesetzt werden.<br />

Ob es dauerhaft bei der geänderten und für pauschalierende<br />

Betriebe nachteiligen Steuerrechtsinterpretation<br />

der Finanzverwaltung bleibt, müssen wir abwarten. Der<br />

<strong>Bauernverband</strong> setzt sich jedenfalls weiter dafür ein, die<br />

bisherige Handhabung fortzuführen.<br />

Versicherungspflicht auch für Kleinflächen<br />

durch Bundessozialgericht bestätigt<br />

Die Versicherungspflicht kleiner landwirtschaftlicher<br />

Unternehmen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung<br />

(Berufsgenossenschaft) ist oftmals ein Streitpunkt<br />

zwischen dem Bewirtschafter der Flächen und<br />

der zuständigen landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft.<br />

Es handelt sich dabei häufig um Privatpersonen,<br />

die ihre Flächen in keinem Zusammenhang mit der Landwirtschaft<br />

sehen. Die Berufsgenossenschaft hat Kenntnis<br />

von diesen Flächen erlangt durch einen neuerdings möglichen<br />

Abgleich mit dem Flächenbestand in der amtlichen<br />

Katasterverwaltung.<br />

Die Versicherungspflicht besteht dabei grundsätzlich für<br />

jede landwirtschaftliche Fläche, jedoch hat der Gesetzgeber<br />

mit § 5 SGB VII die Möglichkeit einer unwiderruflichen<br />

Befreiung von der Versicherungspflicht geschaffen, sofern<br />

die bewirtschaftete Fläche maximal 0,25 ha beträgt.<br />

Nunmehr hat das Bundessozialgericht (BSG) in einem<br />

aktuellen Urteil diese Versicherungspflicht wiederholt bestätigt<br />

(Urteil vom 18. Januar 2011, Az.: B 2 U 16/10 R).<br />

Für das BSG ist der unfallversicherungsrechtliche Begriff<br />

des landwirtschaftlichen Unternehmens nicht auf landwirtschaftliche<br />

Betriebe und Einrichtungen etc. begrenzt. „Er<br />

erfordert auch nicht, dass das Unternehmen nach Art und<br />

Größe eine Existenzgrundlage bilden kann. Er wird schon<br />

durch jede Tätigkeit (§ 121 Abs. 1 SGB VII) erfüllt, die in<br />

irgendeiner Art „Boden bewirtschaftet“. Dafür reicht es<br />

nach Auffassung des Gerichtes aus, dass am Boden<br />

Handlungen vorgenom-<br />

men werden, die der<br />

Erzeugung oder dem<br />

Abschneiden von Bodengewächsen<br />

dienen“.<br />

Des Weiteren weist das<br />

BSG nochmals daraufhin,<br />

dass es in diesem<br />

Versicherungsbereich<br />

nicht auf eine Gewinnerzielungsabsichtankommt.<br />

Da die Spezialregelung<br />

für Haus- und<br />

Ziergärten (§ 123 Abs. 2<br />

SGB VII) in dem entschiedenen<br />

Fall nicht<br />

vorlag, bestätigt das<br />

Gericht die Versicherungspflicht<br />

in der LandwirtschaftlichenUnfallversicherung<br />

für den<br />

Kläger.<br />

In der Folge wird die<br />

Bemessungsgrundlage<br />

für das gesamte Beitragsaufkommen<br />

durch<br />

diese neuen Kleinbetriebe<br />

vergrößert was für<br />

die Haupterwerbslandwirte<br />

eine in der Tendenzbeitragsentlastende<br />

Wirkung bedeutet.<br />

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Dauergrünlanderlass<br />

Gebietsweise gelten höhere Anforderungen beim<br />

Dauergrünlandumbruch<br />

Es ist bekannt, dass der Umbruch von Dauergrünland in<br />

<strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> seit Juni 2008 generell genehmigungspflichtig<br />

ist.<br />

Vor kurzem hat unsere Landesregierung einen so genannten<br />

Grünlanderlass verabschiedet. Darin sind für einige<br />

Gebiete <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong>s strengere Anforderungen für<br />

einen Dauergrünlandumbruch vorgeschrieben. Im Kreis<br />

Steinburg sind Gebiete entlang der Stör bei Kellinghusen/Lohbarbek<br />

und von Itzehoe bis zur Störmündung, an<br />

der Elbe bei Büttel und im Moor bei Siethwende und Altenmoor<br />

betroffen.<br />

In den vom Grünlanderlass erfassten Gebietskulissen gelten<br />

folgende zusätzliche Auflagen im Fall eines Grünlandumbruchs:<br />

Der Umbruch ist innerhalb der ausgewiesenen<br />

Gebietskulissen nun grundsätzlich ausgeschlossen in der<br />

Brutzeit vom 1. April bis 30. Juni.<br />

Ferner wird das umzubrechende Grünland in zwei Kategorien<br />

unterteilt. Sofern die Umbruchfläche eine Oberflächenentwässerung<br />

und eine Beet-Grüppen-Struktur aufweist<br />

(so genanntes Kategorie I-Grünland), muss auf der Ersatzfläche<br />

eine oder mehrere Tränkekuhlen angelegt oder eine<br />

Abflachung der vorhandenen Gräben vorgenommen werden,<br />

so dass die beschaffene zusätzliche Biotopfläche<br />

mindestens 2 % der Ersatzgrünlandfläche erreicht. Ferner<br />

muss eine Oberflächenentwässerung mit Beet-Grüppen-<br />

System mit Unterbrechung einer bestehenden Drainage<br />

hergestellt werden. Die Maßnahme soll aus Haushaltsmitteln<br />

des Landes <strong>Schleswig</strong>-<strong>Holstein</strong> finanziert werden.<br />

Sofern es sich bei der Umbruchfläche um intensiv genutztes,<br />

drainiertes Grünland ohne Beet-Grüppen-Struktur handelt<br />

(so genanntes Kategorie II-Grünland) ist als Mindestvoraussetzung<br />

eine Grünlandfläche zu stellen, die der<br />

umgebrochenen Fläche qualitativ entspricht. Biotopgestaltende<br />

Maßnahmen sind hier fakultativ.<br />

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Während der Ausgleich für umzubrechendes Grünland<br />

durch eine mindestens gleichgroße Ackerfläche (die für 5<br />

Jahre zu Grünland umgewandelt werden muss) irgendwo<br />

innerhalb des gleichen Naturraums (Westküste / Mittelrücken<br />

/ Ostküste) erfolgen kann, hat der Ausgleich in den<br />

im Grünlanderlass ausgewiesenen Gebietskulissen innerhalb<br />

eines wesentlich kleinräumigeren Naturraums zu erfolgen.<br />

Der <strong>Bauernverband</strong> hat den Erlass bis zuletzt abgelehnt<br />

und tut dies auch weiterhin. Die Umsetzung in der Praxis<br />

wird genau zu beobachten sein. Der Erlass ist zunächst auf<br />

zwei Jahre befristet.<br />

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Für den ertragreichen Anbau sorgen wir.<br />

Ernten dürfen Sie selbst.<br />

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C 13949<br />

Entgelt bezahlt<br />

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In der Landwirtschaft hängt die gute Ernte von vielen Einflüssen ab. Bei Ihren finanziellen Einsätzen ist es ähnlich. Umso wichtiger<br />

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Wenn’s um Geld geht – Sparkasse.

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