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ffi wffiffiruffiffiKffiffi - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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Kerrnektur eles Artikels<br />

'"Sffoss Cornpliance: praifung Pflaneenschutzo'<br />

Entn <strong>ffi</strong> auermbrüef 5/2O{'i<br />

Leider hat sicfi bei dem Artikel aus dem Bauern<br />

5 /2$ 1 I bezüglich Cros Cornp liance-Prüfung Pf la nzenschutz<br />

von Dr. Maren Feil, MLUR falsche lahreszahlen<br />

eingeschlichen. Wir bitten dieses zu entschuldigen.<br />

<strong>ffi</strong>m elm FäkaEsehlämmen<br />

<strong>ffi</strong>M amläsem<br />

Celegentlich tritt imnrer noch die Frage auf, inwieweit<br />

l(ärschlänrrne aus den Hauskläranlagen auf<br />

Iandwirtschaftlichen Flächen eventuell zusammen mit Gülle.<br />

Diese Möglichkeit ist grundsätzlich nur bis Anfang der 90er<br />

lahrc. aus Ausnalrnrercgelungen zulässig gewesen, wurde<br />

jedoch bis ins Jahr 2000 noch stillschweigend geduldet. Die<br />

Anclerungen des Landeswassergesetzes hat schon am 7.<br />

fjc-.bruar 1992 clie Verpflichtung zur Abwaserbeseitigung<br />

neu geregelt. Damit ist die Möglichkeit der Beseitigung des<br />

in Hausklärunlagen anfallenden Schlammes und des in<br />

abflusslosen Cruben gesarnmelten Wasers auf dem<br />

G rundstück des Nuuu ngsbercchtigten gestrichen worden.<br />

trnsofern ist für die Entsorgung der Fäkalienschlämmen aus<br />

llauskläranlagen der zuständige örtliche Entsorger zu<br />

beauftragerr.<br />

e*eiligumg der<br />

m&ssrsshuxtzbehörde bel m<br />

&Jrnnhnexcfin won Oaurergrümland<br />

Landwirte, die einen Sammelantrag stellen, unterliegen der<br />

Dauergrünlanderhaltungs-Verordnung, welches bedeutet,<br />

das, wenn Dauergrünland umgebrochen und ats Ackerland<br />

genufzt werden soll, ein Cenehnrigungsantrag beim LLUR<br />

zu stellen ist. ln diesem Antrag ist ebenfalls die Fläche auft,uführcn,<br />

die als neues Dauergrtinland geschaffen werden soll.<br />

Irr dem Antrag an das LLUR muss eine<br />

t<br />

k .o ,i<br />

'"* ; 'r<br />

Zustlmmungserklärung der Naturschutzbehörde des Kreises<br />

Ostholstein beigefügt werden rnit der Bestätigung, das es<br />

keine naturschuurechtlichen Gründe gegen den Umbruch<br />

der Dauergrtinlandfläche besteht.<br />

Der Kreisbauernverband hat es erreicht zusammen mit der<br />

Naturschutzbehörde des Kreises' das der antragstellende<br />

l-andwirt die Naturschutzbehörde ab sofort nicht mehr<br />

unmittelbar zu beteiligen hat, sondern den Antrag direkt<br />

beim LLUR, einreichen kann. Das Landesamt beteiligt dann<br />

die Naturschutzbehörde im Rahmen seines Verfahrens.<br />

Dieses bedeutet, dass wir hier ein Verfahren haben, welches<br />

für die Landwirte eine Vereinfachung bedeutet.<br />

Die Naturrschutzbehörde informiert jedoch darüber, das sie<br />

davon ausgeht, das wenn Landwirte Dauergrünland<br />

umbrechen und keinen Sammelantrag stellen, diesen<br />

Eingriff mit der Behörde abzusprechen haben.<br />

protnpt * prekwert<br />

Uleidemonn I Fönitr<br />

<strong>ffi</strong>rafnxgshe* und R*pmre[ur, Fhr*lryr- n*d Hagrgnmrbolivn<br />

Grafo ensssh*u" ll, Fluünfqunq. FuhrbßlHl6b u- fsHstütlhqrsdel

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