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ffi wffiffiruffiffiKffiffi - Bauernverband Schleswig-Holstein eV

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Naehhaltig keitsverordnung<br />

Kontro!le' der Eetrlebe<br />

Die EU-Richtlinie zur Förderung von erneuerbaren Energien<br />

verlangt für Biokrafstoffe und für flüsige Biomassen<br />

(Pflanzenöl) einen Herkunfgnachweis, wenn dafür eine<br />

staatliche Förderung in Anspruch genommen wird, z. B. über<br />

Steuervergünstlgung, staatlich gesetzte Vergütungen wie bei<br />

Erneuerbare Energiengesetz oder zw Erfüllung von<br />

Biokrafatoffen. Die Zertifizierungsvorgaben der EU gelten<br />

nur für Biomasse zur Verwendung eines Biokraftstoffes in<br />

Blockheizkraftwerken oder als flüsiger Brennstoff f[ir<br />

Heizzwecke. Damit sind in der Landwirtschaft zunächst alle<br />

Kulturen betroffen, die zu Biokrafutoffen und zu Pflanzenö[<br />

für Blockrheizkraftwerke verarbeitet werden, also vior allem<br />

Raps für Biodiesel und Pflanzenöl bzw. Getreide/Zuckerrüben<br />

für Bioethanol. Einsatzstoffe für Biogasanlagen sind nicht von<br />

den EU-Vorgaben für eine Nachhaltigkeitvertifizierung<br />

betroffen, außer das Biogas wlrd für Krafetoff genuet, Auch<br />

für Lebens- und Futtermittel gibt es keine solchen Vorgaben.<br />

Welches Zertifizierungsystem gibt es?<br />

H auptsächlich wi rd zurzeit nach I S CC (www. iscc-systelns.ord<br />

oder nach REDcert (www"redcert.org) zertifiziert Die<br />

konkreten Zertifizierungen in den Unternehmen werden von<br />

beauftragten Zertifizierungsstellen durchgeführt. Dieses kann<br />

z. B. die Dekra, eine durch die Bundeanstalt für<br />

Landwirtschaft und Ernährung (BLE) zugelassene<br />

Zertifizieru ngsstelle sein "<br />

Zurzeit werden einige Landwirte namentlich angeschrieben,<br />

die Adressen rvurden von den jeweiligen Ersterfasern (dem<br />

Landhandel) bereit gestellt. Für die überprüfung hat der<br />

Betrieb It. Dekra den Betriebsprämienbescheid 2010 sowie<br />

die Ackerschlagkartei bzw. das Flächenvezeichnis bereit zu<br />

halten. Zusätzlich wird verlangt, das aus dem<br />

Prämienbescheid ersichtlich sein muss" ob Abzüge wegen<br />

eines Verstoßes gegen Cros Compliance.Auflagen<br />

vorgenommen wurden.<br />

Nach Rückprache sowohl mit dem DBV als auch mit dem<br />

Zertifizierungssystem REDcert ist die Vorgehensweise nicht zu<br />

begründen, da Sankionen aus Cros Compliance keine<br />

Folgewirkung auf die Anerkennung als nachhaltig erzeugte<br />

Biomase haben.<br />

We läuft die Kontrolle ab?<br />

Nach telefonischer Terminabsprache findet eine Kontrolle der<br />

Unterlagen statt. Hierzu hat der Landwirt seinen<br />

Prämienbescheid und seinen Nu?ungsnachweis aus ciem<br />

Sammelantrag bereit zu halten" Der Landwirt erhält eine<br />

Kontrollbescheinigung, die ihm am Anschlus ais Zertifikat<br />

übersandt wlrd. Die Zertifizierung hat die Gültigkeit für ein<br />

jahr. Um dle erzeugte Biomase als Nachhaltigkeit einstufen<br />

zu können, werden dem Landwirt nachfolgende vier Fragen<br />

gestellt.<br />

i. Wurde zur Ezeugung der Biomasse Waid gerodet?<br />

2. Wurde zur Erzeugung der Biomasse Dauergrünland urnge-<br />

brochen? ff#ichtig ist hleibei die Stlchtagregelung<br />

01.01.2008)<br />

3. Fand der Anbau der Biomase auf Naturschuaflächen<br />

statt? (Wichtig ist hierbei, dass eine Einhaltung der vorge<br />

gebenen Auflagen erfolgte)<br />

zt. Fand der Anbau der Biomasse auf Flächen mit hohem<br />

Kohlenstoffbetand (Moor, Torfmoor) statt?<br />

Hintergrund:<br />

Die Zertifizierungstellen sind nrit der Kontrolle unci Zertif!zierung<br />

bar. Selbsterkiärung der Landwirschaftlichen Betriebe<br />

und der Schnittstellen beauftragt. Hierbei werden im<br />

Verlauf der überwachungen innerhalb des lahres rnindestens<br />

3 T" der Betriebe überprüft.<br />

Merkblätter zur Nachhaltigkeitszertifizierung des' Deuechen<br />

<strong>Bauernverband</strong>s und der BLE können Sie bei der Kreisgeschäftsstelle<br />

in Lensahn abrufen<br />

prÖlnp! r p@lJ$.rGrt<br />

{lleldemcan t Päni*u<br />

AgranservE€e<br />

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