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8 Sozialleistungen<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Aufgrund des zum 1.1.2005 in Kraft getretenen »Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen<br />

am Arbeitsmarkt« (»Hartz IV«) hat sich im Berichtsjahr 2005 der Kreis der<br />

nach dem Wohngeldgesetz berechtigten Haushalte und damit auch der statistisch<br />

erfassten Wohngeldhaushalte deutlich reduziert. Ab diesem Zeitpunkt entfällt für<br />

Empfänger und Empfängerinnen bestimmter Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II<br />

bzw. Sozialgeld nach dem SGB II, Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Leistungen der<br />

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, Grundleistungen<br />

nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) sowie für Mitglieder ihrer Bedarfsgemeinschaft<br />

der Wohngeldanspruch. Deren angemessene Unterkunftskosten werden nunmehr im<br />

Rahmen der jeweiligen Sozialleistungen berücksichtigt, so dass sich dadurch für die<br />

einzelnen Leistungsberechtigten keine Nachteile ergeben. Infolge dessen entfielen auch<br />

die Erhebungen zum besonderen Mietzuschuss, da auch die Bezieher und Bezieherinnen<br />

von Sozialhilfe und Kriegsopferfürsorge seit dem 1.1.2005 nicht mehr zu<br />

den Wohngeldempfängern /-empfängerinnen zählen.<br />

Neben diesen reinen Wohngeldhaushalten gibt es seit 2005 auch eine Anzahl von<br />

wohngeldrechtlichen Teilhaushalten in Mischhaushalten. Dabei handelt es sich um<br />

Haushalte, in denen der Antragsteller Empfänger bzw. die Antragstellerin Empfängerin<br />

von Transferleistungen und damit nicht selbst wohngeldberechtigt ist, aber mindestens<br />

einer der übrigen Mitbewohner, oder um Haushalte, in denen der Antragsteller bzw. die<br />

Antragstellerin selbst wohngeldberechtigt ist, in dessen Gesamthaushalt aber auch<br />

Transferleistungsempfänger und -empfängerinnen leben.<br />

Am 1. Januar 2009 sind mit der Wohngeldreform wesentliche Leistungsverbesserungen<br />

in Kraft getreten. Vor dem Hintergrund gestiegener Energiepreise sind erstmals die<br />

Heizkosten in das Wohngeld einbezogen. Die Höchstbeträge für Miete und Belastung<br />

wurden auf Neubauniveau vereinheitlicht und zusätzlich um 10 % erhöht. Außerdem<br />

wurden die Tabellenwerte um 8 % erhöht.<br />

Seit der Wohngeldreform sind wieder deutlich mehr Haushalte wohngeldberechtigt.<br />

Viele erwerbstätige Haushalte mit niedrigen Einkommen sind daher nicht mehr auf den<br />

Bezug von Arbeitslosengeld II angewiesen. Damit leistet die Reform einen wichtigen<br />

Beitrag zu mehr sozialer Gerechtigkeit.<br />

Abgrenzung Sozialbudget/Sozialleistungen<br />

Zur Vermittlung eines Gesamtüberblicks werden im Tabellenteil zunächst die Sozialleistungen<br />

der staatlichen Einrichtungen, der öffentlichen Körperschaften und der Arbeitgeber<br />

in der Abgrenzung des Sozialbudgets der Bundesregierung nach Institutionen,<br />

Leistungs- und Finanzierungsarten dargestellt (Tabelle 8.1). In den folgenden<br />

Tabellen 8.2 bis 8.20 werden aus verschiedenen Erhebungen und Geschäftsstatistiken<br />

Angaben über einzelne Sozialleistungen detaillierter dargestellt. Weil die Zahlen des<br />

Sozialbudgets z. T. definitorisch anders abgegrenzt bzw. bereinigt sind (s. u.), besteht<br />

keine volle Vergleichbarkeit mit den Angaben aus den Statistiken der Sozialleistungen<br />

(insbesondere mit den Rechnungsabschlüssen der in den Tabellen 8.2 bis 8.20<br />

aufgeführten Sozialleistungsträger) bzw. mit den Ergebnissen der Finanzstatistik im<br />

Kapitel 23 des Statistischen Jahrbuchs.<br />

Im Abschnitt »Definitionen« werden Erläuterungen zur Abgrenzung der einzelnen Sozialleistungen<br />

bzw. Institutionen des Sozialbudgets gegeben. Damit die einzelnen Bereiche<br />

untereinander und mit den umfassenderen Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen<br />

vergleichbar sind, mussten sie für die Darstellung im Sozialbudget bereinigt werden. So<br />

werden z. B. die Sozialleistungen insgesamt um die Selbstbeteiligung der Leistungsempfänger/-innen<br />

und um die Beiträge des Staates zur Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenund<br />

Rentenversicherung für Empfänger/-innen sozialer Leistungen bereinigt. Die<br />

Beiträge des Staates sind allerdings nach wie vor in den Leistungen der einzelnen Institutionen<br />

enthalten. Weiter wird die Krankenversicherung um die Mutterschutzleistungen<br />

des Bundes ergänzt, die Sozialhilfe um die zusätzlichen Leistungen der Länder und<br />

Gemeinden sowie ab 1994 um die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,<br />

die Kinder- und Jugendhilfe um Leistungen nach dem Bundesjugendplan und nach dem<br />

Unterhaltsvorschussgesetz. Darlehen finden im Sozialbudget keinen Niederschlag.<br />

Ausführliche methodische Erläuterungen sowie fachlich und regional tiefer gegliederte<br />

Ergebnisse enthalten die Veröffentlichungen der Fachserie 13 »Sozialleistungen« (siehe<br />

hierzu auch »Publikationen und Auskünfte« am Ende dieses Kapitels). Detaillierte<br />

Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken haben wir in unseren »Qualitätsberichten«<br />

dokumentiert. Sie sind über unsere Internetadresse www.destatis.de unter<br />

»Publikationen« abrufbar.<br />

200<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2011</strong>

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