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17 Finanz- und andere Dienstleistungen<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Geld und Kreditwesen<br />

Im Rahmen einer hoch entwickelten Volkswirtschaft spielt die Geld- und Kreditwirtschaft<br />

und damit das Bankensystem eine zentrale Rolle. Als Kapitalsammelstellen und<br />

Finanzierungsinstitute erfüllen die Banken wichtige gesamtwirtschaftliche Aufgaben.<br />

Die Statistiken des Geld- und Kreditwesens werden fast ausnahmslos von der Deutschen<br />

Bundesbank, Frankfurt am Main bearbeitet.<br />

Aufgrund des Übergangs zur Europäischen Währungsunion enden die von der Deutschen<br />

Bundesbank festgesetzten Diskont- und Lombardsätze am 31.12.1998. Soweit in<br />

Verträgen und Vorschriften als Bezugsgröße für Zinsen und andere Leistungen auf den<br />

Diskontsatz Bezug genommen wird, treten an seine Stelle der Basiszinssatz gemäß dem<br />

Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) bzw. der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB,<br />

deren Höhe aus den Sätzen der Europäischen Zentralbank (EZB) für geldpolitische<br />

Geschäfte ermittelt wird. Nähere Informationen zu Diskont- und Lombardsätzen sowie<br />

Basiszinssätzen finden Sie auf der Homepage der Bundesbank www.bundesbank.de<br />

unter Statistik/Zinsen,Renditen/Tabellen.<br />

Als Devisenkurse sind die Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank aufgeführt;<br />

ferner sind die unwiderruflich festgelegten Euro-Umrechnungskurse für die früheren<br />

Währungen der dem Euro-Währungsgebiet angehörenden Mitgliedstaaten angegeben.<br />

Für weitere ausgewählte Länder wurden die Devisenkurse aus i. d. R. zuverlässigen<br />

Quellen des jeweiligen Landes übernommen.<br />

In der Berechnung der Durchschnittskurse und Renditen der im Umlauf befindlichen<br />

Wertpapiere sind nur tarifbesteuerte Inhaberschuldverschreibungen mit einer längsten<br />

Laufzeit gemäß Emissionsbedingungen von über vier Jahren enthalten, sofern ihre mittlere<br />

Restlaufzeit mehr als drei Jahre beträgt. Monatszahlen sind auf der Basis täglicher<br />

Börsenkurse errechnet und mit den zu Marktkursen bewerteten Umlaufsbeträgen (bis<br />

Dezember 2001 mit den nominalen Umlaufsbeträgen) gewogen. Die Jahreszahlen sind<br />

ungewogene Mittel aus Monatszahlen.<br />

Die Angaben über Wertpapierkundendepots basieren auf jährlichen Meldungen der<br />

Kreditinstitute (einschl. der Kapitalanlagegesellschaften) an die Deutsche Bundesbank<br />

über die Wertpapierdepots, die für die inländischen Nichtbanken sowie die ausländische<br />

Kundschaft nach dem Stand am Jahresende geführt wurden. Die Statistik erfasst<br />

auch die Wertpapierkundendepots der Deutschen Bundesbank sowie die bei der<br />

Bundeswertpapierverwaltung eingetragenen Einzelschuldbuchforderungen an den Bund<br />

und seine Sondervermögen.<br />

Die neue MFI-Zinsstatistik (bzw. »EWU-Zinsstatistik«) wird seit Januar 2003 monatlich in<br />

den Ländern des Euro-Raums nach einheitlicher Methode erhoben. In die deutschen<br />

Ergebnisse der neuen Zinsstatistik gehen die Angaben einer repräsentativen Stichprobe<br />

(Januar 2003 von etwa 200 monetären Finanzinstituten (MFIs), Juni 2010 Erhöhung auf<br />

etwa 240 Institute) ein, wobei alle Zinssätze jeweils mit den entsprechenden Kreditoder<br />

Einlagenvolumina gewichtet werden. Die MFI-Zinsstatistik löste die frühere<br />

Bundesbank-Zinsstatistik (»Erhebung über Soll- und Habenzinsen«) ab. Aufgrund der<br />

gravierenden konzeptionellen Unterschiede sind die Ergebnisse der beiden Erhebungen<br />

nur sehr eingeschränkt vergleichbar. Eine detaillierte Beschreibung der Zuordnung der<br />

Produkte der »Erhebung über Soll- und Habenzinsen« zu den entsprechenden Instrumentenkategorien<br />

der neuen MFI-Zinsstatistik ist auf der Homepage der Bundesbank<br />

www.bundesbank.de unter Statistik/Zinsen,Renditen verfügbar.<br />

In der MFI-Zinsstatistik wenden die MFIs bei der Erfassung des Neugeschäfts zwei<br />

unterschiedliche Verfahren an. Für Einlagen mit vereinbarter Laufzeit, für Repogeschäfte<br />

sowie für sämtliche Kredite außer revolvierenden Krediten und Überziehungskrediten<br />

umfasst das Neugeschäft sämtliche Geschäftsfälle, in denen zwischen Kunden und<br />

Bank neue Vereinbarungen im Berichtsmonat getroffen wurden. Das zweite Verfahren ist<br />

bei täglich fälligen Einlagen, Einlagen mit vereinbarter Kündigungsfrist sowie revolvierenden<br />

Krediten und Überziehungskrediten anzuwenden. Bei diesen Instrumentenkategorien<br />

beinhaltet das »Neugeschäft« aus Praktikabilitätsgründen alle am letzten Tag<br />

des Meldemonats bestehenden Einlagen- und Kreditgeschäfte.<br />

Die Zinssätze werden als annualisierte vereinbarte Jahreszinssätze oder als »eng<br />

definierte Effektivzinssätze« ermittelt.<br />

Die Angaben über das Volumen der täglich fälligen Einlagen und Einlagen mit<br />

vereinbarter Kündigungsfrist sowie ab Juni 2010 der revolvierenden Kredite und<br />

Überziehungskredite basieren auf der monatlichen Bilanzstatistik. Beim Volumen der<br />

Einlagen mit vereinbarter Laufzeit und der Kredite handelt es sich um geschätzte<br />

Angaben. Das von den Berichtspflichtigen gemeldete Neugeschäftsvolumen wird mittels<br />

Horvitz-Thompson-Schätzers auf die Grundgesamtheit hochgerechnet. Für das Volumen<br />

der revolvierenden Kredite und Überziehungskredite diente von Januar 2003 bis Mai<br />

2010 als Basis für die Hochrechnung der gemeldete Gesamtbestand zum Monatsende.<br />

Eine ausführliche Darstellung des Konzepts der EWU-Zinsstatistik ist im Monatsbericht<br />

der Deutschen Bundesbank vom Januar 2004, S. 47 ff. erschienen.<br />

Versicherungen<br />

Die Statistiken im Bereich der Versicherungen basieren auf Angaben der Bundesanstalt<br />

für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Die Angaben in den Tabellen beziehen sich,<br />

sofern nicht gesondert erwähnt, auf alle unter Bundesaufsicht stehenden Versicherungsunternehmen,<br />

sowie die unter Landesaufsicht stehenden öffentlich-rechtlichen<br />

Versicherungsunternehmen, jedoch nicht die unter Landesaufsicht stehenden kleineren<br />

Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit.<br />

In diesem Kapitel werden in erster Linie Angaben aus den Ergebnissen der Versicherungsunternehmen<br />

über das Individual-(Privat-)versicherungsgeschäft (In- und Auslandsgeschäft)<br />

veröffentlicht. Beim Individualversicherungsgeschäft liegt ein Vertrag mit<br />

dem Versicherungsunternehmen zu Grunde, durch den der Versicherungsnehmer selbst<br />

über Art und Höhe seiner Beiträge und der dadurch bedingten Ansprüche gegenüber<br />

dem Versicherungsunternehmen entscheidet. (Ergebnisse der »Sozialversicherungsträger«<br />

sind in Kapitel 8 »Sozialleistungen« nachgewiesen).<br />

Bei der Darstellung wird unterschieden zwischen Versicherungsunternehmen und Versicherungszweigen.<br />

Der Versicherungszweig wird bestimmt durch die Art des Risikos,<br />

welches das Versicherungsunternehmen tragen soll. Grundsätzlich gilt in Deutschland<br />

das Prinzip der Spartentrennung, was bedeutet, dass ein Versicherungsunternehmen<br />

zum Schutz der Versicherungsnehmer nicht alle Versicherungszweige betreiben darf.<br />

Aufgrund der Deregulierung in der EU müssen Versicherungsunternehmen mit Sitz in<br />

Deutschland die Lebensversicherung und die substitutive Krankenversicherung getrennt<br />

betreiben (§ 5, 8 I a VAG f).<br />

Dienstleistungen<br />

Mit der Strukturerhebung im Dienstleistungsbereich werden jährlich Strukturdaten der<br />

Unternehmen und Einrichtungen aus überwiegend unternehmensorientierten Dienstleistungsbereichen<br />

in einem konsistenten Gesamtkonzept erhoben. Im Ergebnis dieser<br />

Erhebung stehen ökonomische Kerndaten des Dienstleistungsbereichs, vorrangig in der<br />

Gliederung nach Bundesländern, Wirtschaftszweigen und Größenklassen, zur Verfügung.<br />

Diese Daten bilden eine Grundlage für Analysen des Strukturwandels in diesem<br />

Wirtschaftsbereich und tragen zur qualitativen Verbesserung der Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen in der Bundesrepublik Deutschland bei.<br />

Erhebungseinheiten sind die Unternehmen und Einrichtungen zur Ausübung einer freiberuflichen<br />

Tätigkeit aus den Wirtschaftsabschnitten H, J, L, M, N und der Abteilung 95<br />

der Statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft<br />

(NACE) in der jeweils geltenden Fassung. Nach mathematisch-statistischen Methoden<br />

werden aus dem bei den Statistischen Ämtern des Bundes und der Länder geführten<br />

Unternehmensregister (Auswahlgesamtheit) mittels einer geschichteten Zufallsstichprobe<br />

bundesweit höchstens 15 % als auskunftspflichtige Erhebungseinheiten<br />

gezogen. Unternehmen und Einrichtungen mit einem Jahresumsatz von 17 500 Euro und<br />

weniger gehen nicht in die Auswahlgesamtheit ein und werden auch in den Ergebnissen<br />

dieser Statistik nicht nachgewiesen.<br />

Repräsentative Bundesergebnisse liegen 18 Monate nach Ende des Berichtszeitraumes<br />

in einer fachlichen Tiefengliederung bis zum WZ-Vier- bzw. Fünfsteller vor.<br />

Detaillierte Informationen zur Methodik der einzelnen Statistiken haben wir in unseren<br />

»Qualitätsberichten« dokumentiert. Sie sind über unsere Internetadresse<br />

www.destatis.de unter »Publikationen« abrufbar.<br />

440 Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2011</strong>

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