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23 Finanzen und Steuern<br />

Methodische Erläuterungen<br />

Finanzen<br />

Die Finanzstatistiken des öffentlichen Gesamthaushalts bieten ein umfassendes,<br />

detailliertes Bild über die gesamte öffentliche Finanzwirtschaft. Sie zeigen, welche<br />

Einnahmen den öffentlichen Haushalten zugeflossen sind, welche Ausgaben sie<br />

damit finanzieren konnten und in welchem Umfang die öffentlichen Haushalte auf<br />

Fremdmittel (Verschuldung am Kreditmarkt) oder Rücklagen zur Deckung des Finanzierungssaldos<br />

(Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen einschl. des Saldos<br />

haushaltstechnischer Verrechnungen) zurückgreifen mussten. Für Analysen und Vergleiche<br />

auf nationaler Ebene liefern die Finanzstatistiken damit relevante Informationen<br />

über öffentliche Einnahmen, Ausgaben und den Schuldenstand. Die Daten der Finanzstatistiken<br />

sind auch wichtigste Grundlage für die Darstellung der Staatsfinanzen der<br />

Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen im Rahmen des europäischen Verfahrens bei<br />

einem übermäßigen Defizit (gemessen am Bruttoinlandsprodukt).<br />

Künftige Belastungen des öffentlichen Gesamthaushalts aus den aufgenommenen<br />

Fremdmitteln ergeben sich aus dem Stand der öffentlichen Schulden. Mit der Statistik<br />

der Schulden des öffentlichen Gesamtaushalts stehen jährlich wichtige Informationen<br />

über die Höhe und Struktur der öffentlichen Verschuldung bereit. Eine herausragende<br />

Bedeutung erwächst der Schuldenberichterstattung für die Europäische Wirtschaftsund<br />

Währungsunion. In dieser haben sich die Mitgliedstaaten durch den Stabilitäts- und<br />

Wachstumspakt verpflichtet, den Anteil der öffentlichen Schulden am Bruttoinlandsprodukt<br />

zu Marktpreisen unter 60 % zu halten.<br />

Die Erfassung der öffentlichen Finanzen erfolgt in Verbindung mit der Haushaltsaufstellung,<br />

dem Haushaltsvollzug und der Rechnungslegung der öffentlichen Haushalte.<br />

Die Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik (Tabelle 23.2.1), der<br />

aktuellsten Statistik im Bereich der öffentlichen Finanzen, basieren auf vierteljährlichen<br />

Kassenabschlüssen (Kassenergebnissen). Die vierteljährlichen Kassenergebnisse<br />

werden seit dem ersten Vierteljahr 2007 und der Schuldenstand seit 2006 in einer erweiterten<br />

Abgrenzung dargestellt, die neben den öffentlichen Kernhaushalten auch<br />

Extrahaushalte des Bundes und der Länder sowie bei der Kassenstatistik auch die Extrahaushalte<br />

der Sozialversicherung (ab 2008) und bei den Schulden die Extrahaushalte<br />

der Gemeinden und Gemeindeverbände umfasst. Die Jahresrechnungsstatistik weist die<br />

öffentlichen Ausgaben und Einnahmen auf der Grundlage der abgeschlossenen<br />

Jahresrechnungen (Rechnungsergebnisse) aus (Tabelle 23.4). Der Stand der öffentlichen<br />

Schulden und die Schuldenbewegungen werden nach Schuldarten gegliedert (Tabelle<br />

23.5.2), die Schuldenaufnahme nach Körperschaftsgruppen (Tabelle 23.5.3).<br />

Die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen des öffentlichen Gesamthaushalts erfolgt<br />

grundsätzlich nach der Systematik der staatlichen und kommunalen Haushalte. In der<br />

vierteljährlichen Kassenstatistik werden die Ausgaben und Einnahmen nach gesamtwirtschaftlich<br />

bedeutsamen Arten gegliedert. In den detaillierten Rechnungsergebnissen<br />

sind die öffentlichen Ausgaben nach finanz- und gesamtwirtschaftlich bedeutsamen<br />

Arten und nach Aufgabenbereichen gegliedert. Bei den Ausgabe- und Einnahmearten<br />

wird unter gesamtwirtschaftlichen Gesichtspunkten zwischen laufender Rechnung,<br />

Kapitalrechnung und besonderen Finanzierungsvorgängen (periodenübergreifenden<br />

Transaktionen zum Haushaltsausgleich) unterschieden. Die Zahlungen zwischen den<br />

öffentlichen Haushalten werden bei der Zusammenfassung zu Haushaltsebenen bzw.<br />

zum öffentlichen Gesamthaushalt zur Vermeidung von Doppelzählungen bereinigt. Die<br />

Ausgaben- und Einnahmensummen der einzelnen Haushaltsebenen lassen sich deshalb<br />

nicht zum Gesamtergebnis addieren. Die Finanzen der Stadtstaaten sind in der<br />

finanzstatistischen Darstellung grundsätzlich den Länderhaushalten zugerechnet.<br />

Fortschreitende Ausgliederungen aus den Kernhaushalten und zunehmende Übertragung<br />

von öffentlichen Aufgaben auf Fonds, Einrichtungen und Unternehmen mit<br />

eigenem Rechnungswesen haben den Vergleich der öffentlichen Finanzen, insbesondere<br />

der Länder untereinander, zunehmend beeinträchtigt. Zur Sicherung der<br />

Vergleichbarkeit der öffentlichen Finanzen sind daher neben den Kernhaushalten auch<br />

die Finanzen dieser öffentlichen Fonds, Einrichtungen und Unternehmen, die in rechtlich<br />

selbstständiger oder unselbstständiger Form mit eigenem Rechnungswesen geführt<br />

werden, zu berücksichtigen. Dies geschieht im Rahmen der vierteljährlichen Kassenund<br />

der Schuldenstatistik durch die Integration der Einnahmen, Ausgaben und<br />

Schulden der Kernhaushalte des Bundes, der Sozialversicherung (letztgenannte nur in<br />

der Kassenstatistik) und der Länder mit quantitativ bedeutsamen öffentlichen Fonds,<br />

Einrichtungen und Unternehmen, die nach den Kriterien des Europäischen Systems<br />

Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 1995) dem Sektor Staat zuzurechnen<br />

sind (Extrahaushalte). In der Schuldenstatistik werden darüber hinaus bei den Gemeinden<br />

und Gemeindeverbänden auch die kameral buchenden Zweckverbände als<br />

Extrahaushalte einbezogen. Durch die Einbeziehung der Extrahaushalte in die Daten des<br />

öffentlichen Gesamthaushalts sind die Kassen- und die Schuldenergebnisse ab dem<br />

Jahr 2007 mit bereits veröffentlichten Ergebnissen der Vorjahre nicht mehr direkt<br />

vergleichbar.<br />

Die Jahresabschlussstatistik liefert mit den Jahresabschlüssen der öffentlichen Fonds,<br />

Einrichtungen und Unternehmen die Komplementärgrößen zu den Rechnungsergebnissen<br />

der öffentlichen Haushalte (Tabellen 23.6.1 und 23.6.2). Bei zunehmender<br />

Ausgliederung von Aufgaben aus den öffentlichen Kernhaushalten ermöglichen sie die<br />

vollständige Darstellung der Finanzen des öffentlichen Bereichs (siehe Tabelle 23.4.2;<br />

nachrichtliche Gegenüberstellung des Aufwands dieser Einheiten zu den Ausgaben der<br />

Kernhaushalte) und sichern so das statistische Gesamtbild aller öffentlichen Finanzen.<br />

Erhoben werden Angaben der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und des<br />

Anlagenachweises. Die Daten der Jahresabschlussstatistik werden durch direkte Befragung<br />

der Einheiten gewonnen, die die Angaben ihren Jahresabschlüssen entnehmen.<br />

Die Daten der Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen und der Träger der<br />

Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände<br />

werden in Anpassung an die Abgrenzung des Staatssektors in den Volkswirtschaftlichen<br />

Gesamtrechnungen ab dem Berichtsjahr 1998 nicht mehr den öffentlichen Haushalten,<br />

sondern den öffentlichen Unternehmen zugeordnet. In den langen Reihen der<br />

Rechnungsergebnisse (Tabelle 23.1) wird das Jahr 1997 doppelt dargestellt, einschließlich<br />

und ohne Krankenhäuser mit kaufmännischem Rechnungswesen sowie<br />

einschließlich und ohne Träger der Zusatzversorgung des Bundes, der Länder, der<br />

Gemeinden und Gemeindeverbände, um die 1998er Werte mit dem Vorjahr vergleichen<br />

zu können.<br />

Rechtsgrundlage für die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im<br />

öffentlichen Dienst ist das Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des<br />

Personals im öffentlichen Dienst (Finanz- und Personalstatistikgesetz – FPStatG).<br />

Personal<br />

Im Rahmen der Personalstatistiken werden Daten zum Personal der öffentlichen Arbeitgeber<br />

sowie zu den Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen des öffentlichrechtlichen<br />

Alterssicherungssystems erhoben.<br />

Die Personalstandstatistik liefert Daten über die Beschäftigten der öffentlichen Arbeitgeber,<br />

die in einem unmittelbaren Dienst- oder Arbeitsvertragsverhältnis mit der jeweiligen<br />

Einrichtung stehen. Die öffentlichen Arbeitgeber umfassen den öffentlichen<br />

Dienst und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen in privater Rechtsform mit<br />

überwiegend öffentlicher Beteiligung. Zum öffentlichen Dienst gehören im Bereich des<br />

unmittelbaren öffentlichen Dienstes der Bund, die Länder, die Gemeinden/Gemeindeverbände,<br />

die Zweckverbände und das Bundeseisenbahnvermögen und im Bereich<br />

des mittelbaren öffentlichen Dienstes die Bundesagentur für Arbeit, die Deutsche<br />

Bundesbank, die Sozialversicherungsträger und die rechtlich selbstständigen Einrichtungen<br />

in öffentlich-rechtlicher Rechtsform. Die rechtlich selbstständigen Organisationen<br />

ohne Erwerbszweck für Wissenschaft, Forschung und Entwicklung mit überwiegend<br />

öffentlicher Finanzierung werden im Rahmen der Forschungsstatistik nachgewiesen<br />

(siehe hierzu auch im Kapitel »Bildung und Wissenschaft«).<br />

Die Versorgungsempfängerstatistik liefert Daten über die Leistungsberechtigten des<br />

öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystems. Hierzu gehören Versorgungsempfänger/-empfängerinnen<br />

nach Beamten- und Soldatenversorgungsrecht sowie nach dem<br />

Gesetz zu Artikel 131 Grundgesetz und nach beamtenrechtlichen Grundsätzen. Zum<br />

Bereich des unmittelbaren öffentlichen Dienstes gehören aus Sicht des Versorgungssystems<br />

neben Bund, Ländern, Gemeinden/Gemeindeverbänden, Zweckverbänden,<br />

Bundeseisenbahnvermögen auch die vom Bundes-Pensions-Service für Post und Telekommunikation<br />

e. V. betreuten Versorgungsempfänger/-empfängerinnen.<br />

Die Personalstatistiken sind eine wichtige Grundlage für politische Entscheidungen zur<br />

Weiterentwicklung des Dienst-, Besoldungs-, Tarif- und Versorgungsrechts. Sie bilden<br />

die Basis für Vorausberechnungen über die Höhe der zukünftigen Versorgungsausgaben<br />

und dienen der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und der Länder. Die<br />

Ergebnisse der Personalstandstatistik sind ferner Grundlage für Benchmarking insbesondere<br />

im kommunalen Bereich und werden von Ländern und Gemeinden genutzt,<br />

um Rationalisierungspotentiale aufzudecken.<br />

Statistisches Bundesamt, Statistisches Jahrbuch <strong>2011</strong> 565

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