Verkaufsdokumentation
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<strong>Verkaufsdokumentation</strong><br />
Bauland auf dem Grundstück Oberdiessbach 1, Parzelle Nr. 594<br />
Zone mit Planungspflicht, ZPP Nr. 6 „Diessbach“<br />
Gemeinderat Oberdiessbach<br />
Gemeindeplatz 1<br />
3672 Oberdiessbach
2 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />
Gemeinde Oberdiessbach<br />
Zahlen<br />
Per 31.12.2011 3’100 Einwohner<br />
Gesamtfläche 1’304 ha<br />
davon Wald 473 ha<br />
Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Aeschlen und Oberdiessbach.<br />
Wirtschaftssektor<br />
Land- und Forstwirtschaft ca. 6,5 %<br />
Handel und Gewerbe ca. 33,0 %<br />
Dienstleistungssektor ca. 60,5 %<br />
Die Gemeinde weist über 1'200 Arbeitsplätze auf und verfügt über einen positiven Pendlersaldo.<br />
Steuern<br />
Steueranlage 1.54 Einheiten<br />
Liegenschaftssteuer 1.1 ‰ vom amtlichen Wert<br />
Geografische Lage<br />
Oberdiessbach liegt im Kiesental, 605 m ü Meer, eingebettet zwischen den drei Hügelzügen Hauben,<br />
Churzenberg und Falkenfluh.<br />
Familienergänzende Angebote<br />
Kindertagesstätte für Kinder ab 14 Wochen bis zum Schuleintritt. Mehrere Spielgruppen für Kinder<br />
ab 4 Jahren. Tagesschule der Gemeinde mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung.<br />
Schulen<br />
Oberdiessbach verfügt über ein vollständiges Schulangebot: Kindergarten, Primarschule, Real- und<br />
Sekundarschule bis und mit gymnasialem Unterricht an der Sekundarstufe I.<br />
Verkehr<br />
Oberdiessbach ist mit der BLS-Linie Thun-Konolfingen-Burgdorf im Halbstundentakt erschlossen.<br />
STI-Busse verbinden die Ortsteile Oberdiessbach und Aeschlen bis in die Nachbargemeinden Bleiken,<br />
Linden sowie Heimenschwand. Ins Aaretal besteht über Wichtrach bis Münsingen eine Postautolinie.<br />
Für Nachtschwärmer fährt jeweils am Wochenende der Moonliner von Thun und Bern sicher bis nach<br />
Oberdiessbach. Der Autobahnanschluss in Kiesen ist innert 10 Minuten erreichbar.<br />
Einkäufe für den täglichen Bedarf<br />
Grosser Coop-Laden, zwei Bäckereien, zwei Metzgereien, eine Käserei, avec-Laden im Bahnhof.<br />
In der Gemeinde befinden sich zahlreiche weitere Detailhandelsgeschäfte und KMU-Betriebe.<br />
Freizeitangebot<br />
Über 30 Vereine, drei Turnhallen, Sportplätze für Fussball und Tennis.<br />
Weitere Infos und Fotos über die Gemeinde unter www.oberdiessbach.ch
Objekt<br />
Eigentümerin<br />
Einwohnergemeinde Oberdiessbach<br />
vertreten durch den Gemeinderat<br />
Gemeindeplatz 1<br />
3672 Oberdiessbach<br />
Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 3<br />
Ermächtigung zum Verkauf<br />
Der Gemeinderat Oberdiessbach wurde mit Beschluss der Stimmberechtigten vom 11. März 2012<br />
zum Verkauf des Baulands ermächtigt. Der Vertragsabschluss liegt in der Kompetenz des Gemeinderats.<br />
Lage<br />
Parzelle Oberdiessbach 1, Grundbuchblatt Nr. 594<br />
Bauland in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 6 „Diessbach“<br />
beim Sekundarschulhaus, zwischen Kirchbühlstrasse und Schloss-Strasse/Gumiweg<br />
Baufläche<br />
Die Zone mit Planungspflicht Nr. 6 befindet sich in einer rechtskräftigen Bauzone und umfasst<br />
5'390 m 2 , davon teilweise Böschung. Weil südseitig ein Gewässerabstand gilt und die Böschung<br />
freizuhalten ist, umfasst die bebaubare Fläche rund 4'200 m 2 .<br />
Beschaffenheit<br />
Baugrund: Teilweise Nagelfluh, Baugrund gut<br />
Erschliessung: Die Basis- und Detailerschliessung ist bis zum Grundstück erstellt.
4 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />
Situation
Baurechtliches<br />
Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 5<br />
Planungspflicht<br />
Vor der Überbauung ist eine detaillierte Planung der Erschliessung sowie der Gestaltung erforderlich.<br />
Diese Planung bedingt ein Zusammenspiel zwischen der Käuferschaft und der Gemeinde: Der Gemeinderat<br />
nimmt Einfluss auf die Qualität und Quantität der Wohneinheiten und steuert den Planungsprozess.<br />
Das Bauland kann nur in einer Gesamtplanung überbaut werden. Gemäss Baureglement<br />
der Gemeinde Oberdiessbach muss eine Wohnüberbauung Bezug zum gegenüberliegenden<br />
Schloss nehmen und hat deshalb hohe planerische Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere ist die<br />
kantonale Denkmalpflege rechtzeitig in die Planung mit ein zu beziehen.<br />
Baureglement<br />
Nach Artikel 41 des Baureglements Oberdiessbach vom 13.6.2008 gelten folgende Bestimmungen:<br />
1 In der ZPP Nr. 6 ‚Diessbach’ soll eine Wohnüberbauung realisiert werden.<br />
2 Die Art der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone W2. Das Mass der Nutzung<br />
liegt zwischen einer minimalen Ausnützungsziffer (AZ) von 0.3 und einer maximalen AZ von 0.5.<br />
3 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze für Bauten und Anlagen:<br />
- Volumetrie, Lage und Gestaltung nehmen Bezug zum Schloss und berücksichtigen die unter<br />
Bundesschutz stehende Schlossanlage. Für das gesamte Areal ist eine einheitliche Planung<br />
einzureichen.<br />
- Böschung zur Kirchbühlstrasse ist freizuhalten.<br />
- Hecke nicht beeinträchtigen.<br />
4 Die Erschliessung erfolgt direkt ab der Schloss-Strasse/dem Gumiweg. Autoabstellplätze sind in ge-<br />
meinsamen Anlagen unterzubringen.<br />
Ausserdem ist zu beachten, dass der Gehweg im Sinne einer Quartierdurchlässigkeit erhalten bleibt<br />
und der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerabstand zum Diessbach eingehalten wird.<br />
Weitere baurechtliche Vorschriften sind aus dem Baureglement für den Ortsteil Oberdiessbach ersichtlich.<br />
Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde<br />
heruntergeladen werden � www.oberdiessbach.ch/artikel/792/Politik/Gemeindeerlasse
6 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />
Kaufangebote<br />
Empfänger<br />
Gemeinderat Oberdiessbach<br />
Gemeindeplatz 1<br />
3672 Oberdiessbach<br />
Mindestinhalt<br />
Schriftliches Kaufangebot mit Kaufpreis, Nutzungsabsicht in einfacher Form (siehe Kriterien),<br />
Privatpersonen mit vollständigen Personalien und Angabe des Wohnsitzes, bei juristischen Personen<br />
mit Handelsregisterauszug. Angebote für Teilflächen werden nicht akzeptiert.<br />
Kaufpreis<br />
Für die Bauzone rechnet der Gemeinderat mit einem Erlös von 1,5 bis 1,6 Mio. Franken. Der Markt<br />
wird über den definitiven Verkaufspreis entscheiden.<br />
Kriterien<br />
Der Gemeinderat definiert für den Zuschlag folgende Kriterien:<br />
• Höhe des Erlöses<br />
• Berücksichtigung des einheimischen Baugewerbes<br />
• Erfahrung des Planers/Architekten<br />
• Berücksichtigung von ökologischen Bauweisen und alternativer Energie-/Wärmeversorgung.<br />
Verkaufskonditionen<br />
Vorvertrag/Infrastrukturvertrag Zusicherung des Erwerbs, Anzahlung von 5 % der Kaufsumme.<br />
Notarieller Kaufvertrag Nach kantonaler Genehmigung der Überbauungsordnung,<br />
Fälligkeit der Restzahlung nach einer bestimmten Frist.<br />
Eigentumsübergang: Nach Genehmigung des Kaufvertrages durch den Gemeinderat.<br />
Gewährleistung: Seitens der Verkäuferin wegbedungen. Das Grundstück ist nicht<br />
im Altlasten-Verdachtsflächenkataster enthalten.<br />
Notariatskosten: Parzellierung zulasten der Verkäuferin, Kaufvertrag zulasten der<br />
Käuferschaft.<br />
Miet-/Pachtverhältnisse: Das Grundstück wird frei von Miet- und Pachtverhältnissen<br />
verkauft.<br />
Kontakt und Auskünfte<br />
Bauverwaltung Oberdiessbach<br />
Gemeindeplatz 1<br />
3672 Oberdiessbach<br />
Hans Ruedi Beutler, Bauverwalter<br />
Telefon 031 770 27 24<br />
Fax 031 770 27 20<br />
hansruedi.beutler@oberdiessbach.ch
Blick in Richtung Nordost<br />
Blick in Richtung Südost<br />
Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 7
8 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />
Rechtliche Hinweise<br />
Die in dieser Dokumentation aufgeführten Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne<br />
Gewähr. Es ist Sache der Offerierenden, die Informationen zu prüfen und selber oder durch Fachexperten individuelle<br />
Abklärungen, Plausibilisierungen sowie Kalkulationen anzustellen. Das Verfahren untersteht nicht dem<br />
öffentlichen Submissionsrecht. Angestrebt wird der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages, bei der Auswahl<br />
des Vertragspartners ist der Gemeinderat frei. Er behält sich vor, Angebote abzulehnen oder das Verfahren<br />
einzustellen. Die Offerierenden tragen alle Kosten im Zusammenhang mit ihrem Angebot selber. Provisions-<br />
oder Goodwillzahlungen sind ausgeschlossen. Aus der Zustellung dieser <strong>Verkaufsdokumentation</strong> kann<br />
namentlich kein Auftragsverhältnis abgeleitet werden.