14.12.2012 Aufrufe

Verkaufsdokumentation

Verkaufsdokumentation

Verkaufsdokumentation

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Verkaufsdokumentation</strong><br />

Bauland auf dem Grundstück Oberdiessbach 1, Parzelle Nr. 594<br />

Zone mit Planungspflicht, ZPP Nr. 6 „Diessbach“<br />

Gemeinderat Oberdiessbach<br />

Gemeindeplatz 1<br />

3672 Oberdiessbach


2 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />

Gemeinde Oberdiessbach<br />

Zahlen<br />

Per 31.12.2011 3’100 Einwohner<br />

Gesamtfläche 1’304 ha<br />

davon Wald 473 ha<br />

Die Gemeinde besteht aus den Ortsteilen Aeschlen und Oberdiessbach.<br />

Wirtschaftssektor<br />

Land- und Forstwirtschaft ca. 6,5 %<br />

Handel und Gewerbe ca. 33,0 %<br />

Dienstleistungssektor ca. 60,5 %<br />

Die Gemeinde weist über 1'200 Arbeitsplätze auf und verfügt über einen positiven Pendlersaldo.<br />

Steuern<br />

Steueranlage 1.54 Einheiten<br />

Liegenschaftssteuer 1.1 ‰ vom amtlichen Wert<br />

Geografische Lage<br />

Oberdiessbach liegt im Kiesental, 605 m ü Meer, eingebettet zwischen den drei Hügelzügen Hauben,<br />

Churzenberg und Falkenfluh.<br />

Familienergänzende Angebote<br />

Kindertagesstätte für Kinder ab 14 Wochen bis zum Schuleintritt. Mehrere Spielgruppen für Kinder<br />

ab 4 Jahren. Tagesschule der Gemeinde mit Mittags- und Nachmittagsbetreuung.<br />

Schulen<br />

Oberdiessbach verfügt über ein vollständiges Schulangebot: Kindergarten, Primarschule, Real- und<br />

Sekundarschule bis und mit gymnasialem Unterricht an der Sekundarstufe I.<br />

Verkehr<br />

Oberdiessbach ist mit der BLS-Linie Thun-Konolfingen-Burgdorf im Halbstundentakt erschlossen.<br />

STI-Busse verbinden die Ortsteile Oberdiessbach und Aeschlen bis in die Nachbargemeinden Bleiken,<br />

Linden sowie Heimenschwand. Ins Aaretal besteht über Wichtrach bis Münsingen eine Postautolinie.<br />

Für Nachtschwärmer fährt jeweils am Wochenende der Moonliner von Thun und Bern sicher bis nach<br />

Oberdiessbach. Der Autobahnanschluss in Kiesen ist innert 10 Minuten erreichbar.<br />

Einkäufe für den täglichen Bedarf<br />

Grosser Coop-Laden, zwei Bäckereien, zwei Metzgereien, eine Käserei, avec-Laden im Bahnhof.<br />

In der Gemeinde befinden sich zahlreiche weitere Detailhandelsgeschäfte und KMU-Betriebe.<br />

Freizeitangebot<br />

Über 30 Vereine, drei Turnhallen, Sportplätze für Fussball und Tennis.<br />

Weitere Infos und Fotos über die Gemeinde unter www.oberdiessbach.ch


Objekt<br />

Eigentümerin<br />

Einwohnergemeinde Oberdiessbach<br />

vertreten durch den Gemeinderat<br />

Gemeindeplatz 1<br />

3672 Oberdiessbach<br />

Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 3<br />

Ermächtigung zum Verkauf<br />

Der Gemeinderat Oberdiessbach wurde mit Beschluss der Stimmberechtigten vom 11. März 2012<br />

zum Verkauf des Baulands ermächtigt. Der Vertragsabschluss liegt in der Kompetenz des Gemeinderats.<br />

Lage<br />

Parzelle Oberdiessbach 1, Grundbuchblatt Nr. 594<br />

Bauland in der Zone mit Planungspflicht (ZPP) Nr. 6 „Diessbach“<br />

beim Sekundarschulhaus, zwischen Kirchbühlstrasse und Schloss-Strasse/Gumiweg<br />

Baufläche<br />

Die Zone mit Planungspflicht Nr. 6 befindet sich in einer rechtskräftigen Bauzone und umfasst<br />

5'390 m 2 , davon teilweise Böschung. Weil südseitig ein Gewässerabstand gilt und die Böschung<br />

freizuhalten ist, umfasst die bebaubare Fläche rund 4'200 m 2 .<br />

Beschaffenheit<br />

Baugrund: Teilweise Nagelfluh, Baugrund gut<br />

Erschliessung: Die Basis- und Detailerschliessung ist bis zum Grundstück erstellt.


4 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />

Situation


Baurechtliches<br />

Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 5<br />

Planungspflicht<br />

Vor der Überbauung ist eine detaillierte Planung der Erschliessung sowie der Gestaltung erforderlich.<br />

Diese Planung bedingt ein Zusammenspiel zwischen der Käuferschaft und der Gemeinde: Der Gemeinderat<br />

nimmt Einfluss auf die Qualität und Quantität der Wohneinheiten und steuert den Planungsprozess.<br />

Das Bauland kann nur in einer Gesamtplanung überbaut werden. Gemäss Baureglement<br />

der Gemeinde Oberdiessbach muss eine Wohnüberbauung Bezug zum gegenüberliegenden<br />

Schloss nehmen und hat deshalb hohe planerische Anforderungen zu erfüllen. Insbesondere ist die<br />

kantonale Denkmalpflege rechtzeitig in die Planung mit ein zu beziehen.<br />

Baureglement<br />

Nach Artikel 41 des Baureglements Oberdiessbach vom 13.6.2008 gelten folgende Bestimmungen:<br />

1 In der ZPP Nr. 6 ‚Diessbach’ soll eine Wohnüberbauung realisiert werden.<br />

2 Die Art der Nutzung richtet sich nach den Bestimmungen der Wohnzone W2. Das Mass der Nutzung<br />

liegt zwischen einer minimalen Ausnützungsziffer (AZ) von 0.3 und einer maximalen AZ von 0.5.<br />

3 Es gelten folgende Gestaltungsgrundsätze für Bauten und Anlagen:<br />

- Volumetrie, Lage und Gestaltung nehmen Bezug zum Schloss und berücksichtigen die unter<br />

Bundesschutz stehende Schlossanlage. Für das gesamte Areal ist eine einheitliche Planung<br />

einzureichen.<br />

- Böschung zur Kirchbühlstrasse ist freizuhalten.<br />

- Hecke nicht beeinträchtigen.<br />

4 Die Erschliessung erfolgt direkt ab der Schloss-Strasse/dem Gumiweg. Autoabstellplätze sind in ge-<br />

meinsamen Anlagen unterzubringen.<br />

Ausserdem ist zu beachten, dass der Gehweg im Sinne einer Quartierdurchlässigkeit erhalten bleibt<br />

und der gesetzlich vorgeschriebene Gewässerabstand zum Diessbach eingehalten wird.<br />

Weitere baurechtliche Vorschriften sind aus dem Baureglement für den Ortsteil Oberdiessbach ersichtlich.<br />

Der Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Website der Gemeinde<br />

heruntergeladen werden � www.oberdiessbach.ch/artikel/792/Politik/Gemeindeerlasse


6 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />

Kaufangebote<br />

Empfänger<br />

Gemeinderat Oberdiessbach<br />

Gemeindeplatz 1<br />

3672 Oberdiessbach<br />

Mindestinhalt<br />

Schriftliches Kaufangebot mit Kaufpreis, Nutzungsabsicht in einfacher Form (siehe Kriterien),<br />

Privatpersonen mit vollständigen Personalien und Angabe des Wohnsitzes, bei juristischen Personen<br />

mit Handelsregisterauszug. Angebote für Teilflächen werden nicht akzeptiert.<br />

Kaufpreis<br />

Für die Bauzone rechnet der Gemeinderat mit einem Erlös von 1,5 bis 1,6 Mio. Franken. Der Markt<br />

wird über den definitiven Verkaufspreis entscheiden.<br />

Kriterien<br />

Der Gemeinderat definiert für den Zuschlag folgende Kriterien:<br />

• Höhe des Erlöses<br />

• Berücksichtigung des einheimischen Baugewerbes<br />

• Erfahrung des Planers/Architekten<br />

• Berücksichtigung von ökologischen Bauweisen und alternativer Energie-/Wärmeversorgung.<br />

Verkaufskonditionen<br />

Vorvertrag/Infrastrukturvertrag Zusicherung des Erwerbs, Anzahlung von 5 % der Kaufsumme.<br />

Notarieller Kaufvertrag Nach kantonaler Genehmigung der Überbauungsordnung,<br />

Fälligkeit der Restzahlung nach einer bestimmten Frist.<br />

Eigentumsübergang: Nach Genehmigung des Kaufvertrages durch den Gemeinderat.<br />

Gewährleistung: Seitens der Verkäuferin wegbedungen. Das Grundstück ist nicht<br />

im Altlasten-Verdachtsflächenkataster enthalten.<br />

Notariatskosten: Parzellierung zulasten der Verkäuferin, Kaufvertrag zulasten der<br />

Käuferschaft.<br />

Miet-/Pachtverhältnisse: Das Grundstück wird frei von Miet- und Pachtverhältnissen<br />

verkauft.<br />

Kontakt und Auskünfte<br />

Bauverwaltung Oberdiessbach<br />

Gemeindeplatz 1<br />

3672 Oberdiessbach<br />

Hans Ruedi Beutler, Bauverwalter<br />

Telefon 031 770 27 24<br />

Fax 031 770 27 20<br />

hansruedi.beutler@oberdiessbach.ch


Blick in Richtung Nordost<br />

Blick in Richtung Südost<br />

Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen 7


8 Gemeinde Oberdiessbach – Bauland an Investor zu verkaufen<br />

Rechtliche Hinweise<br />

Die in dieser Dokumentation aufgeführten Angaben dienen der allgemeinen Information und erfolgen ohne<br />

Gewähr. Es ist Sache der Offerierenden, die Informationen zu prüfen und selber oder durch Fachexperten individuelle<br />

Abklärungen, Plausibilisierungen sowie Kalkulationen anzustellen. Das Verfahren untersteht nicht dem<br />

öffentlichen Submissionsrecht. Angestrebt wird der Abschluss eines Grundstückkaufvertrages, bei der Auswahl<br />

des Vertragspartners ist der Gemeinderat frei. Er behält sich vor, Angebote abzulehnen oder das Verfahren<br />

einzustellen. Die Offerierenden tragen alle Kosten im Zusammenhang mit ihrem Angebot selber. Provisions-<br />

oder Goodwillzahlungen sind ausgeschlossen. Aus der Zustellung dieser <strong>Verkaufsdokumentation</strong> kann<br />

namentlich kein Auftragsverhältnis abgeleitet werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!