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GVF_Freigericht_Februar-2018

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Verbraucherzentrale Hessen und Polizei Hessen informieren über Einbruchund<br />

Versicherungsschutz und warnt vor übereilten Immobilienkäufen.<br />

RISIKO DUNKLE JAHRESZEIT<br />

Alle zwei Minuten findet in Deutschland ein Einbruchsversuch<br />

statt. Ob es dann auch tatsächlich beim Versuch bleibt, hängt<br />

oftmals davon ab, welche Sicherungsmaßnahmen die Bewohner<br />

getroffen haben. Sind Türen und Fenster nicht in kürzester<br />

Zeit von außen zu öffnen, ziehen Einbrecher meist weiter.<br />

HOCHSAISON FÜR EINBRECHER UND TASCHENDIEBE<br />

ES KOMMT AUFS KLEINGEDRUCKTE AN<br />

Trickdiebstahl ist über manche Hausratversicherungen abgedeckt<br />

– allerdings nur, wenn es ausdrücklich vereinbart ist.<br />

Zudem kommt es auf einzelne Aspekte des Falles an: Hat<br />

ein Dieb sich durch Täuschung Eintritt in die Wohnung verschafft?<br />

Ist der Geschädigte über 60 Jahre alt? Wird ein Schaden<br />

durch entwendete Kreditkarten bis zu einer bestimmten<br />

Höhe abgedeckt?<br />

Gerade die dunkle Jahreszeit bietet für Einbrecher günstige<br />

Tatgelegenheiten – insbesondere in der Dämmerung, wenn<br />

die Bewohner noch unterwegs sind. Deshalb rät die Polizei<br />

allen Immobilienbesitzern und Mietern, ihr Haus bzw. ihre<br />

Wohnung herstellerunabhängig und kostenfrei von einem<br />

polizeilichen Berater in Augenschein nehmen zu lassen. Unter<br />

www.polizei-beratung.de können sich interessierte Bürgerinnen<br />

und Bürger zum regionalen Beratungsangebot und<br />

über www.k-einbruch.de auch über Fördermöglichkeiten<br />

informieren.<br />

Weitere Informationen zum Thema Einbruchsschutz auf<br />

www.polizei.hessen.de. Doch nicht nur in den eigenen vier<br />

Wänden ist Vorsicht geboten. Insbesondere auf belebten<br />

Plätzen und Straßen treiben häufig Taschen- und Trickdiebe<br />

ihr Unwesen. Taschendiebe arbeiten meist in Gruppen: Einer<br />

lenkt das Opfer ab, ein weiterer „zieht“ die Beute und gibt<br />

sie an einen Dritten weiter. Der taucht damit in der Menge<br />

unter. Werden die Diebe nicht auf frischer Tat ertappt, sind<br />

sie meist nur schwer ausfindig zu machen – zumal die Opfer<br />

erst spät den Verlust bemerken und die Täter nicht beschreiben<br />

können.<br />

MIT EINER HAUSRATVERSICHERUNG<br />

DEN SCHADEN BEGRENZEN<br />

Werkzeugspuren an Türen und Wänden, eingeschlagene<br />

Fenster, demolierte Rollläden – Schäden, die Einbrecher am<br />

Gebäude anrichten, können hohe Kosten verursachen. Zum<br />

Standardschutz einer Hausratversicherung gehört auch die<br />

Schadensregulierung nach einem Einbruchdiebstahl oder<br />

nach Vandalismus. Wohngebäudeversicherungen decken diese<br />

Schäden nur im Einzelfall mit Extraklauseln ab.<br />

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SCHRIFTLICHE KREDITZUSAGE UNERLÄSSLICH<br />

Nur die schriftliche Kreditzusage einer Bank zum Abschluss<br />

einer Immobilienfinanzierung ist verbindlich. Wer den Notarvertrag<br />

nur mit einer mündlichen Kreditzusage im Rücken<br />

unterzeichnet, kann den Kaufpreis für die Immobilie unter<br />

Umständen nicht bezahlen. „Aktuelle gesetzliche Vorgaben zur<br />

Kreditwürdigkeitsprüfung führen zum Teil zu längeren Bearbeitungszeiten“,<br />

so Christiane Kienitz, Referentin für Immobilienfinanzierung<br />

bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Unabhängig<br />

davon ist es immer riskant, sich auf mündliche Zusagen von<br />

Banken zu verlassen. Vor dem Notartermin sollte deshalb eine<br />

schriftliche Finanzierungsbestätigung eingeholt werden. Dies<br />

zeigt ein aktuelles Beispiel aus unserer Beratung.“<br />

ERST EIN FINANZIERUNGSVORSCHLAG,<br />

DANN NICHT KREDITWÜRDIG<br />

Herr O. findet ein geeignetes Objekt zum Kauf und erhält von<br />

seiner Bank einen Finanzierungsvorschlag, der ihm zusagt.<br />

Mit dem von ihm unterzeichneten Kreditantrag gibt er sein<br />

Angebot ab. Herr O. wartet drei Wochen auf die Zusendung<br />

der unterschriebenen Unterlagen von der Bank. Auf Nachfrage<br />

erhält er die Antwort, es sei alles in Arbeit, die Kreditbearbeitung<br />

sei noch nicht abgeschlossen. Der Immobilienverkäufer<br />

drängt unterdessen auf die Unterzeichnung des<br />

Notarvertrages. Herr O. unterschreibt den Kaufvertrag. Die<br />

schriftliche Zusage seiner Bank liegt ihm zu diesem Zeitpunkt<br />

nicht vor. Auf seine erneute Nachfrage erhält Herr O. nach<br />

Ablauf von weiteren drei Wochen die Antwort, dass der Kredit<br />

nicht gewährt wird. Herr O. sei wegen seines Alters nicht<br />

kreditwürdig.<br />

<strong>Freigericht</strong>er Wochenmarkt<br />

Jeden Donnerstag von 8:00 bis 13:00 Uhr<br />

Jeden Donnerstag werden am Vormittag frische Produkte angeboten: Obst und Gemüse, Brot und Backwaren, Käseund<br />

Molkereiprodukte, Fleisch-, Wurst- und Grillspezialitäten. Knusprige Grill-Hähnchen, italienische Spezialitäten, frischer<br />

Fisch, Blumen und Pflanzen ergänzen das Angebot.<br />

<strong>Februar</strong> <strong>2018</strong> | 13

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