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Warburg zum Sonntag 2018 KW 06

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2<br />

Hansestadt<br />

WARBURG<br />

Öffentliche Bekanntmachungen<br />

Verantwortlich für den amtlichen Teil:<br />

Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Bahnhofstraße 28 | 34414 <strong>Warburg</strong> | Tel. 0 56 41 / 92 - 0 | Fax 0 56 41 / 92 - 582 | E-Mail: info@warburg.de | Internet: www.warburg.de<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

wegen baurechtlicher Normenkontrolle<br />

- 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Pellenbreite“ der Hansestadt <strong>Warburg</strong> -<br />

Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 09.10.2017 unter<br />

Az. 2 D 98/15.NE in dem Normenkontrollverfahren wegen baurechtlicher Normenkontrolle (5.<br />

Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Pellenbreite“ der Stadt <strong>Warburg</strong>) folgendes Urteil<br />

verkündet:<br />

„Die 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 „Pellenbreite“ der Stadt <strong>Warburg</strong> ist unwirksam.“<br />

Bekanntmachungsanordnung gem. § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW<br />

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen wegen baurechtlicher<br />

Normenkontrolle (5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 „Pellenbreite“ der Stadt <strong>Warburg</strong>)<br />

wird hiermit gem. § 47 Abs. 5 Verwaltungsgerichtsordnung öffentlich bekannt gemacht.<br />

34414 <strong>Warburg</strong>, den 05.02.<strong>2018</strong> Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Das vorstehende Urteil des Oberverwaltungsgerichts ist am 27.11.2017 rechtskräftig geworden.<br />

Die Unwirksamkeit der 5. Änderung des Bebauungsplans <strong>Warburg</strong> Nr. 2<br />

„Pellenbreite“ ist damit allgemeinverbindlich.<br />

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts<br />

mit Entscheidungsgründen<br />

kann während der Dienststunden<br />

in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr. 28, 34414<br />

<strong>Warburg</strong>, Zimmer 316, während<br />

der Dienststunden Mo.-Fr. von<br />

8.00-12.30 Uhr sowie Mo.-Do.<br />

von 14.00-16.00 Uhr von<br />

der Öffentlichkeit eingesehen<br />

werden.<br />

Das Plangebiet der 5. Änderung<br />

des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong><br />

Nr. 2 „Pellenbreite“ liegt im<br />

westlichen Bereich der Kernstadt<br />

von <strong>Warburg</strong>, südlich<br />

der Straße Paderborner Tor,<br />

zwischen den Straßen Uhlenbreite<br />

und Pellenbreite und<br />

nördlich der Goethestraße bzw.<br />

der Schillerstraße. Die Abgrenzung<br />

der 5. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Warburg</strong> Nr. 2<br />

„Pellenbreite“ ergibt sich aus<br />

dem nebenstehenden Planausschnitt,<br />

der keine Planaussagen<br />

enthält.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 05.02.<strong>2018</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Bekanntmachung<br />

Die Bezirksregierung Detmold hat für die Diemel im Kreis Höxter und der Stadt <strong>Warburg</strong> das<br />

Überschwemmungsgebiet neu ausgewiesen und plant dieses durch eine Rechtsverordnung festzusetzen.<br />

Die Überschwemmungsgebietsverordnung vom 28.07.1997 wird mit In-Kraft-Treten<br />

der neuen Festsetzung aufgehoben.<br />

Rechtsgrundlage für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist § 76 Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG) in Verbindung mit § 83 Abs. 2 Landeswassergesetz NRW (LWG). Gemäß § 83 Abs. 2<br />

LWG ist die Öffentlichkeit im Wege einer Auslegung der neuen Ausweisung zu beteiligen und<br />

ihr so die Möglichkeit zu geben, sich über das Überschwemmungsgebiet und die sich durch die<br />

Festsetzung ergebenen Rechtsfolgen zu informieren.<br />

In festgesetzten Überschwemmungsgebieten gelten seit 05.01.<strong>2018</strong> die novellierten „Besonderen<br />

Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete“ der §§ 78, 78a und 78c WHG.<br />

Der Entwurf der ordnungsbehördlichen Verordnung liegt zusammen mit den Planunterlagen des<br />

ermittelten Überschwemmungsgebietes (Blattschnitte, Übersichtskarte und Erläuterungsbericht)<br />

im Rathaus der Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Zimmer 320, Bahnhofstraße 28 in 34414 <strong>Warburg</strong> in der<br />

Zeit vom<br />

02. März bis einschließlich 02. Mai <strong>2018</strong><br />

aus und kann dort zu den nachfolgenden Zeiten eingesehen werden:<br />

Mo.- Fr. von 8:00 - 12:30 Uhr und Mo. - Do. von 14:00 - 16:00 Uhr.<br />

Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die Unterlagen mit einer individuellen Terminabsprache<br />

möglich. Dazu wenden Sie sich bitte an Herrn Peters Tel.: 05641/92-320, E-Mail:<br />

m.peters@warburg.de.<br />

Zudem besteht die Möglichkeit im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Detmold<br />

www.brdt.nrw.de unter Eingabe mit dem Suchbegriff „Auslegung Über schwemmungsgebiete“<br />

Einblick in die Unterlagen zu nehmen.<br />

Stellungnahmen zur Festsetzung der neuen Ausweisung können bis 2 Wochen nach Ablauf der<br />

öffentlichen Auslegung, d.h. bis einschließlich 15. Mai <strong>2018</strong> (24:00 Uhr - Poststempel der<br />

Behörde) bei der Hansestadt <strong>Warburg</strong>, Der Bürgermeister, Bahnhofstraße 28, 34414 <strong>Warburg</strong><br />

oder bei der Bezirksregierung Detmold, Dienstgebäude Minden, Dezernat 54.7,<br />

Büntestraße 1, 32427 Minden unter Nennung des Überschwemmungsgebietes schriftlich oder<br />

zur Niederschrift eingereicht werden.<br />

Die Erhebung einer fristgerechten Stellungnahme setzt voraus, dass eine sachgerechte Begründung<br />

aus ihr hervorgeht, zudem muss sie den Namen und die vollständige Anschrift der/des Stellungnehmenden<br />

enthalten und unterschrieben sein. Stellungnahmen ohne diesen Mindestinhalt sind<br />

nicht zulässig.<br />

Stellungnahmen die per E-Mail abgegeben werden können gemäß § 3a Abs. 2 Nr. 2 VwVfG<br />

NRW nur dann berücksichtigt werden, wenn sie der Versandart nach § 5 De-Mail-Gesetz<br />

entsprechen (Benutzung einer sogenannten De-Mail-Adresse). Diese Stellungnahmen können<br />

Sie an die Email-Adresse: poststelle@brdt.nrw.de-mail.de senden.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 09.Februar <strong>2018</strong> Der Bürgermeister der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Michael Stickeln<br />

Beschlussfassung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10<br />

„An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“<br />

- erneute Offenlage -<br />

Der Ausschuss für Planung, Umweltschutz, Landschaftspflege und Bauwesen der Hansestadt <strong>Warburg</strong> hat in seiner Sitzung<br />

am 24.01.<strong>2018</strong> folgenden Beschluss gefasst:<br />

„Der Fachausschuss nimmt die Bedenken der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange<br />

zur 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ zur Kenntnis.<br />

Nach Abwägung der vorgebrachten Stellungnahmen beschließt der Fachausschuss eine Überarbeitung des Planentwurfes<br />

und die erneute Offenlage.“<br />

Der Änderungsbereich betrifft das Flurstück 12 in der Flur 5, Gemarkung <strong>Warburg</strong>. Gegenstand des Verfahrens ist die<br />

Änderung der Geschossigkeit, der Dachform, sowie der überbaubaren Grundstücksfläche. Daneben entfällt auf den<br />

Flurstücken 60, 61 und 137 (je teilw.) eine bisher festgesetzte Verkehrsfläche. Für die Flurstücke 14, 15 und 16 sollen nun<br />

gegenüber dem gültigen Bebauungsplan überbaubare Grundstücksflächen festgesetzt werden.<br />

Anlass der erneuten Offenlage<br />

Aufgrund von Anregungen in der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB hat der Fachausschuss in seiner Sitzung<br />

am 24.01.<strong>2018</strong> folgende Abwägungsentscheidung beschlossen:<br />

Innerhalb des Plangebietes soll die zulässige Nutzung von einem Reinen Wohngebiet in ein Allgemeines Wohngebiet<br />

geändert werden. Außerdem wird die überbaubare Grundstücksfläche für das Flurstück 12, Flur 5, Gemarkung <strong>Warburg</strong>, neu<br />

festgesetzt.<br />

Der vorstehende Beschluss des Fachausschusses vom<br />

24.01.<strong>2018</strong> wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Abgrenzung der 1. Änderung des Bebauungsplanes<br />

<strong>Warburg</strong> Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ ergibt<br />

sich aus dem nebenstehenden Übersichtsplan, der keine<br />

Planaussagen enthält.<br />

Die 1. Änderung des Bebauungsplans <strong>Warburg</strong> Nr. 10 wird<br />

gem. § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung<br />

einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB<br />

aufgestellt. Umweltbezogene Informationen sind daher nicht<br />

verfügbar.<br />

Öffentliche Auslegung<br />

Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes <strong>Warburg</strong><br />

Nr. 10 „An Bahnhofstraße und Sonnenbrede“ liegt mit<br />

Begründung, textlichen Festsetzungen und Hinweisen erneut<br />

für die Dauer eines Monats in der Zeit<br />

vom 20.02.<strong>2018</strong> bis einschließlich 23.03.<strong>2018</strong><br />

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus in der Stadtverwaltung<br />

<strong>Warburg</strong>, Bahnhofstr. 28, 34414 War-burg, Zimmer 316,<br />

während der Dienststunden Montag bis Freitag von 8.00<br />

bis 12.30 Uhr sowie Mon-tag bis Donnerstag von 14.00 bis<br />

16.00 Uhr. Der Zugang ist barrierefrei.<br />

Die auszulegenden Unterlagen werden zusätzlich in das Internet eingestellt: www.warburg.de/index.php/stadtplanungimmobilien/stadtplanung-planverfahren-dritter<br />

Während der Auslegungsfrist kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke so-wie die wesentlichen<br />

Auswirkungen der Planung informieren und Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

vorbringen. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können Stellung-nahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung<br />

nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, sofern die<br />

Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmä-ßigkeit des<br />

Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.<br />

<strong>Warburg</strong>, den 31.01.<strong>2018</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

gez. Michael Stickeln<br />

Hansestadt <strong>Warburg</strong><br />

Der Bürgermeister<br />

Öffentliche Bekanntmachung<br />

Kulinarische Stadtspaziergänge<br />

<strong>Warburg</strong> (wrs) - Ab März beginnen<br />

wieder die Kulinarischen<br />

Stadtspaziergänge durch<br />

die Hansestadt <strong>Warburg</strong>. Im<br />

Rahmen eines etwa vierstündigen<br />

Stadtspaziergangs unterhalten<br />

die Stadtführer der<br />

Hansestadt die Teilnehmer mit<br />

Informationen, aber auch Geschichten<br />

und Anekdoten zu<br />

den einzelnen Sehenswürdigkeiten<br />

des historischen Stadtkerns.<br />

Unterwegs verwöhnen<br />

<strong>Warburg</strong>er Gastronomen die<br />

Gäste mit kulinarischen Köstlichkeiten<br />

bei einem 3-Gänge-<br />

Menü. Teilnehmende Restaurants<br />

sind in diesem Jahr<br />

das „Gasthaus zur Alm“, das<br />

Restaurant „Frühauf“, das Restaurant<br />

„Don Pepe“ und die<br />

Gaststätte „Pilsquelle“.<br />

Die Kulinarischen Stadtspaziergänge<br />

finden an jedem 1.<br />

Samstag im Monat von März<br />

bis Oktober statt, und beginnen<br />

jeweils um 17 Uhr. Der<br />

Anmeldetermine<br />

der weiterführenden Schulen<br />

<strong>Warburg</strong> (wrs) - Die Anmeldetermine<br />

der weiterführenden<br />

Schulen in der Trägerschaft<br />

der Hansestadt <strong>Warburg</strong> sind<br />

von Montag, dem 19. bis Freitag,<br />

dem 23. Februar <strong>2018</strong>.<br />

Das Halbjahreszeugnis der<br />

Klasse 4 und der von den<br />

Grundschulen ausgehändigte<br />

Anmeldeschein sind vorzulegen.<br />

Ebenfalls ist die Geburtsurkunde<br />

zur Einsicht mitzubringen,<br />

um eine eindeutige<br />

Datenerfassung zu gewähren.<br />

Zu folgenden Zeiten können<br />

die Anmeldungen im Sekretariat<br />

der jeweiligen Schule<br />

vorgenommen werden:<br />

Sekundarschule Hauptstandort<br />

<strong>Warburg</strong>, Schulzentrum,<br />

Stiepenweg 5, 34414 <strong>Warburg</strong><br />

(Tel. 05641/744 347-0): Montag,<br />

18. Februar, bis Freitag,<br />

23. Februar in der Zeit von<br />

8.30 bis 14 Uhr und zusätzlich<br />

Donnerstag, 22. Februar, in<br />

der Zeit von 15 bis 18 Uhr.<br />

Internet: www.sekundarschule-warburg.de<br />

Sekundarschule Teilstandort<br />

Borgentreich, Platz der Stadt<br />

Rue 4, Gebäude 1 (ehem. Realschulgebäude),<br />

34434 Borgentreich<br />

(Tel. 05643/8242):<br />

Montag, 18. Februar bis Mittwoch,<br />

21. Februar, in der Zeit<br />

von 8.30 bis 14 Uhr und zusätzlich<br />

Dienstag, 20. Februar,<br />

in der Zeit von 15 bis 18 Uhr.<br />

Internet: www.sekundarschule-warburg.de<br />

Gymnasium Marianum <strong>Warburg</strong>,<br />

Brüderkirchhof 7, 34414<br />

<strong>Warburg</strong> (Tel. 05641/74649-<br />

0): Montag, 19. Februar, bis<br />

Kostenbeitrag beträgt 42 Euro<br />

pro Person. Für Anmeldungen<br />

und weitere Informationen<br />

stehen die Mitarbeiter im Infocenter<br />

auf dem Neustadtmarktplatz<br />

gerne zur Verfügung.<br />

Dort sind auch Geschenkgutscheine<br />

erhältlich,<br />

Tel. 05641/908800.<br />

Freitag, 23. Februar, in der<br />

Zeit von 8.30 bis 13 Uhr und<br />

nachmittags nach Vereinbarung.<br />

Internet:<br />

www.marianum-warburg.de<br />

Hüffertgymnasium <strong>Warburg</strong>,<br />

Wachtelpfad 5, 34414 <strong>Warburg</strong><br />

(Tel. 05641/7900-0): Montag,<br />

19. Februar, bis Freitag, 23.<br />

Februar, in der Zeit von 8.30<br />

bis 13 Uhr und nachmittags<br />

nach Vereinbarung.<br />

Internet:<br />

www.hueffertgymnasium.de

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