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HartzIVSparbuch_RMK_Stand0218_DRUCK

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3 Gebühren, Befreiungen und<br />

Ermäßigungen<br />

Rundfunkgebühren<br />

Von den Rundfunkgebühren kann man sich befreien lassen.<br />

Dazu füllt man das Formular zur Befreiung von Rundfunkgebühren<br />

aus. Diese gibt es auch in ihrem Jobcenter.<br />

Sie können es auch online unter www.rundfunkbeitrag.de<br />

direkt ausfüllen, ausdrucken und es zusammen mit dem<br />

Befreiungsbescheid (der Ihnen mit Ihrem Bewilligungsbescheid<br />

vom Jobcenter zugesandt wurde) an die Rundfunkzentrale<br />

nach Köln schicken.<br />

Adresse:<br />

ARD ZDF Deutschlandradio<br />

Beitragsservice<br />

50656 Köln<br />

Sollten Sie keinen Drucker besitzen, wenden Sie sich bitte<br />

telefonisch unter der Tel.: 01806 - 999 555 10 (20 Cent/Anruf<br />

aus dem deutschen Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den deutschen<br />

Mobilfunknetzen) an die Rundfunkzentrale um einen Befreiungsantrag<br />

zu erhalten.<br />

Gebührenbefreiung - Personalausweis<br />

Die Art, Umfang und Höhe ihrer Gebühren darf in gewissen<br />

Grenzen jede Behörde selbst festlegen. Einige Kommunen<br />

verzichten bei Hartz IV (Alg II) - Empfängern ganz auf<br />

Gebühren, dies kann man bei der jeweiligen Behörde erfragen.<br />

Der Verzicht liegt immer im Ermessen der Behörde. Ein Recht<br />

des Empfängers auf einen gebührenfreien Ausweis für einen<br />

Hartz IV (Alg II) gibt es nicht! Nehmen Sie zu Behördengängen,<br />

im Bezug auf Vergünstigungen oder auch Gebührenbefreiung<br />

immer Ihren Bewilligungsbescheid mit, weil man ihn dort<br />

meistens vorlegen muss.<br />

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