HartzIVSparbuch_RMK_Stand0218_DRUCK
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Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente<br />
Einkommensschwache Haushalte können sich bei der<br />
Krankenkasse von Zuzahlungen für Medikamente befreien<br />
lassen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt<br />
bei den chronisch Kranken (als chronisch krank gilt man,<br />
wenn man wegen der gleichen Krankheit seit mindestens<br />
einem Jahr in jedem Quartal in ärztlicher Behandlung war),<br />
bei derzeit 1% des Jahreseinkommens, bei allen anderen<br />
bei 2%. Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach!<br />
Kontopfändung<br />
So kann man sein Geld besser vor Schuldnerpfändungen<br />
schützen: Verbraucher können sich ein Pfändungsschutzkonto<br />
(P-Konto) einrichten lassen, welches Monat für Monat<br />
einen Grundfreibetrag sichert. Der Schutzbetrag erhöht sich<br />
bei Unterhaltspflichtigen um einen bestimmten Betrag.<br />
Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, bekommen<br />
keinen Zugriff auf dieses Geld. Verbraucher haben<br />
einen Anspruch darauf, dass ihr bisheriges Konto in ein P-<br />
Konto umgewandelt wird. Verbraucherschützer und die<br />
Fachzeitschrift „Finanztest“ raten Verbrauchern mit intakten<br />
Finanzen allerdings ab, ihr Konto umwandeln zu lassen, da<br />
es sich bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit negativ<br />
auswirken kann.<br />
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