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HartzIVSparbuch_RMK_Stand0218_DRUCK

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Befreiung von Zuzahlungen für Medikamente<br />

Einkommensschwache Haushalte können sich bei der<br />

Krankenkasse von Zuzahlungen für Medikamente befreien<br />

lassen, sobald die Belastungsgrenze erreicht ist. Diese liegt<br />

bei den chronisch Kranken (als chronisch krank gilt man,<br />

wenn man wegen der gleichen Krankheit seit mindestens<br />

einem Jahr in jedem Quartal in ärztlicher Behandlung war),<br />

bei derzeit 1% des Jahreseinkommens, bei allen anderen<br />

bei 2%. Fragen Sie bei ihrer Krankenkasse nach!<br />

Kontopfändung<br />

So kann man sein Geld besser vor Schuldnerpfändungen<br />

schützen: Verbraucher können sich ein Pfändungsschutzkonto<br />

(P-Konto) einrichten lassen, welches Monat für Monat<br />

einen Grundfreibetrag sichert. Der Schutzbetrag erhöht sich<br />

bei Unterhaltspflichtigen um einen bestimmten Betrag.<br />

Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, bekommen<br />

keinen Zugriff auf dieses Geld. Verbraucher haben<br />

einen Anspruch darauf, dass ihr bisheriges Konto in ein P-<br />

Konto umgewandelt wird. Verbraucherschützer und die<br />

Fachzeitschrift „Finanztest“ raten Verbrauchern mit intakten<br />

Finanzen allerdings ab, ihr Konto umwandeln zu lassen, da<br />

es sich bei der Bewertung der Kreditwürdigkeit negativ<br />

auswirken kann.<br />

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