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HartzIVSparbuch_RMK_Stand0218_DRUCK

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15 Landesfamilienpass<br />

Antragsberechtigte Familien können den Pass und die dazugehörige<br />

Gutscheinkarte für dieses Jahr ab sofort bei ihrer<br />

jeweiligen Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen.<br />

Einkommensschwache Familien sollen die vielen abwechslungsreichen<br />

Kultur- und Freizeitangebote bei uns im Land<br />

nutzen können. Der Landesfamilienpass bietet dafür die<br />

Möglichkeit. Es gibt viele attraktive Ausflugsziele, die sie mit<br />

ihren Familien kostenlos oder mit ermäßigtem Eintritt besuchen<br />

können. Gemeinsam verbrachte Zeit ist für Eltern und Kinder<br />

gleichermaßen wichtig.<br />

Freier Eintritt für die ganze Familie ins Porsche-Museum in<br />

Stuttgart und ins Technoseum in Mannheim oder zu einem<br />

deutlich reduzierten Preis in den Europa-Park Rust, ins<br />

Ravensburger Spieleland oder in den Erlebnispark Tripsdrill in<br />

Cleebronn – das sind nur einige Angebote, die Familien mit<br />

dem Landesfamilienpass im Jahr 2018 wahrnehmen können.<br />

Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?<br />

Einen Landesfamilienpass können Familien mit mindestens drei<br />

kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkinder)<br />

erhalten, wenn diese zusammen mit ihren Eltern in<br />

einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass<br />

schon bei einem kindergeldberechtigenden Kind,<br />

wenn sie mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben. Ebenso<br />

erhalten Familien den Landesfamilienpass schon ab einem<br />

Kind, wenn sie mit einem schwer behinderten Kind zusammen<br />

leben, den Kinderzuschlag beziehen oder Leistungen nach dem<br />

Sozialgesetzbuch II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz<br />

(AsylbLG) erhalten. Den Landesfamilienpass<br />

und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag bei<br />

der zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Dort gibt es<br />

auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe<br />

und -ermäßigungen.<br />

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